zahlen 2003 - KVG
zahlen 2003 - KVG
zahlen 2003 - KVG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
32<br />
Jahresabschluss <strong>2003</strong> – Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH<br />
Jahresabschluss <strong>2003</strong><br />
Lagebericht<br />
Lagebericht 32<br />
Bilanz 38<br />
Gewinn- und Verlustrechnung 40<br />
Anhang 41<br />
Anlage 1: Entwicklung des Anlagevermögens <strong>2003</strong> 44<br />
Anlage 2: Organe der Gesellschaft 46<br />
Bestätigungsvermerk 47<br />
Bericht des Aufsichtsrates 48<br />
Die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) ist die Muttergesellschaft<br />
des Konzerns mit den Tochterunternehmen Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (<strong>KVG</strong>),<br />
Städtische Werke AG (STW), Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW), Kasseler<br />
Fernwärme GmbH (KFW), KVV Bau- und Verkehrs-Consulting Kassel GmbH (KVC)<br />
und NBNor dhessenbus GmbH (NB). An allen genannten Gesellschaften ist die KVV<br />
mehrheitlich beteiligt.<br />
1. Rahmenbedingungen<br />
Die sich aus den verschiedenen internationalen politischen Liberalisierungsbestrebungen<br />
ergebenden Anforderungen stellen weiterhin große Herausforderungen für<br />
den KVV-Konzern dar. Im Bereich der Versorgungsmärkte sind insbesondere die in <strong>2003</strong><br />
in Kraft getretenen EU-Richtlinien <strong>2003</strong>/54/EG (Strom) und <strong>2003</strong>/55/EG (Gas) zu nennen.<br />
Diese sind bis zum 1.7.2004 in nationales Recht umzusetzen, wobei derzeit davon<br />
auszugehen ist, dass das zugehörige deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erst<br />
Ende 2004 in Kraft treten wird.<br />
Im Verkehrsbereich ist die geplante Novellierung der Verordnung EWG 1191/69<br />
auch im Jahr <strong>2003</strong> nicht vorangekommen. Maßgeblich für die KVV sind allerdings hier<br />
ohnehin die politischen Bestrebungen des Landes Hessen. Zur Umsetzung der organisatorischen<br />
Trennung von Besteller und Ersteller hat das Land eine Novellierung des<br />
ÖPNV-Gesetzes zum Jahreswechsel 2005 angekündigt. In dieser Novelle soll die Trennung<br />
von Besteller und Ersteller zwingend vorgeschrieben werden. Lokale Nahverkehrsorganisationen<br />
dürfen danach selbst keine Verkehre erbringen. Hinzu kommen die<br />
Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum so genannten<br />
„Magdeburger Urteil“. Dadurch stehen die KVV und ihre Tochterunternehmen<br />
vor grundlegenden organisatorischen Änderungen.<br />
Kernbestandteil der neuen – und zu erwartenden – gesetzlichen Regelungen im<br />
Energiebereich sind die Verpflichtungen zum so genannten Unbundling (Entflechtung<br />
2. Projekte und Maßnahmen<br />
von Netz und Energievertrieb). Resultierend daraus sind Energieversorgungsunternehmen<br />
(EVU) mit mehr als 100.000 an das Netz angeschlossenen Kunden spätestens ab<br />
1.7.2007 gesellschaftsrechtlich zu entflechten. Für Unternehmen mit weniger als 100.000<br />
Kunden gilt das so genannte informatorische Unbundling. Demgemäß müssen Netzbetreiber<br />
sicherstellen, dass die Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen<br />
gewahrt bleibt bzw. solche Informationen nur in nicht diskriminierender Weise – also<br />
allen Energielieferanten in gleichem Maße – zur Verfügung gestellt werden. Darüber<br />
hinaus müssen alle EVU ein rechnungsmäßiges Unbundling vornehmen, sodass u. a. die<br />
Anteile der Sparten Netz und Vertrieb getrennt nach Strom und Gas am Gesamtergebnis<br />
deutlich werden. In der Sparte Gas liegt die STW deutlich, in der Sparte Strom<br />
möglicherweise knapp unter dieser Kundengrenze, wobei das noch von der endgültigen<br />
Definition des Kundenbegriffs im EnWG abhängt.<br />
Neben den politischen führen auch die marktseitigen Rahmenbedingungen zu hohem<br />
Veränderungsdruck für den KVV-Konzern. Dies gilt insbesondere für die Beschaffungsmärkte<br />
für Energie, die Erbringung von Verkehrsleistungen und die allgemein<br />
steigenden Anforderungen unserer Kunden. Insbesondere in diesen Feldern bieten Kooperationen<br />
mit Marktpartnern Chancen, gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.<br />
Von den zahlreichen Steueränderungen ist insbesondere die Einschränkung des<br />
Verlustausgleichs ab 1.1.2004 gem. §10d Einkommensteuergesetz für den Konzern<br />
von Bedeutung, da sie auch für die Körperschaft- und Gewerbesteuer anzuwenden ist.<br />
Sie führt dazu, dass es ungeachtet der bestehenden Verlustvorträge zu einer Steuerbelastung<br />
kommt, soweit das saldierte steuerliche Ergebnis im Konzern 1 Mio. EUR übersteigt.<br />
Darüber hinaus kann auch die Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung<br />
ab 1.1.2004 zu Steuerbelastungen führen, soweit nicht das für Ende Juni erwartete<br />
Einführungsschreiben der Finanzverwaltung Nachbesserungen bringt. Bezüglich des<br />
steuerlichen Querverbunds und des im Rahmen der Gemeindefinanzreform diskutierten<br />
Wegfalls der gewerbesteuerlichen Organschaft sind aktuell keine negativen Tendenzen<br />
erkennbar.<br />
Zur Umsetzung der aus den EU-Richtlinien Strom und Gas zu erwartenden Anforderungen<br />
wurde in <strong>2003</strong> eine Projektgruppe gegründet, die die notwendigen Maßnahmen<br />
erarbeiten und deren Umsetzung vorbereiten soll. Zu beachten ist, dass auf Grund<br />
der weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit alternative Szenarien vorbereitet werden<br />
müssen, um nach in Kraft treten des EnWG kurzfristig reagieren zu können.<br />
Zur Stärkung der STW als Multi-Utility-Unternehmen und als überregionaler Anbieter<br />
von Ver- und Entsorgungsdienstleistungen werden auch weiterhin Kooperationen<br />
und strategische Allianzen vorangetrieben. Im Jahr <strong>2003</strong> wurden die Verhandlungen<br />
zur Übernahme einer Beteiligung an der Stadtwerke Sangerhausen GmbH in Höhe von<br />
25,1% abgeschlossen. Gleichzeitig wurde ein Kooperationsvertrag zum Ausbau der<br />
Zusammenarbeit geschlossen.<br />
Bei der <strong>KVG</strong> stand die Entwicklung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur<br />
Vorbereitung auf die sich verändernden gesetzlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen<br />
im Vordergrund. Zur Umsetzung des Besteller-Ersteller-Prinzips im Bereich<br />
des lokalen Aufgabenträgers Stadt Kassel wurde mit dem Eigentümer Stadt Kassel<br />
33