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zahlen 2003 - KVG

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Jahresabschluss <strong>2003</strong> – Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH<br />

Jahresabschluss <strong>2003</strong><br />

Lagebericht<br />

Lagebericht 32<br />

Bilanz 38<br />

Gewinn- und Verlustrechnung 40<br />

Anhang 41<br />

Anlage 1: Entwicklung des Anlagevermögens <strong>2003</strong> 44<br />

Anlage 2: Organe der Gesellschaft 46<br />

Bestätigungsvermerk 47<br />

Bericht des Aufsichtsrates 48<br />

Die Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV) ist die Muttergesellschaft<br />

des Konzerns mit den Tochterunternehmen Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (<strong>KVG</strong>),<br />

Städtische Werke AG (STW), Müllheizkraftwerk Kassel GmbH (MHKW), Kasseler<br />

Fernwärme GmbH (KFW), KVV Bau- und Verkehrs-Consulting Kassel GmbH (KVC)<br />

und NBNor dhessenbus GmbH (NB). An allen genannten Gesellschaften ist die KVV<br />

mehrheitlich beteiligt.<br />

1. Rahmenbedingungen<br />

Die sich aus den verschiedenen internationalen politischen Liberalisierungsbestrebungen<br />

ergebenden Anforderungen stellen weiterhin große Herausforderungen für<br />

den KVV-Konzern dar. Im Bereich der Versorgungsmärkte sind insbesondere die in <strong>2003</strong><br />

in Kraft getretenen EU-Richtlinien <strong>2003</strong>/54/EG (Strom) und <strong>2003</strong>/55/EG (Gas) zu nennen.<br />

Diese sind bis zum 1.7.2004 in nationales Recht umzusetzen, wobei derzeit davon<br />

auszugehen ist, dass das zugehörige deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erst<br />

Ende 2004 in Kraft treten wird.<br />

Im Verkehrsbereich ist die geplante Novellierung der Verordnung EWG 1191/69<br />

auch im Jahr <strong>2003</strong> nicht vorangekommen. Maßgeblich für die KVV sind allerdings hier<br />

ohnehin die politischen Bestrebungen des Landes Hessen. Zur Umsetzung der organisatorischen<br />

Trennung von Besteller und Ersteller hat das Land eine Novellierung des<br />

ÖPNV-Gesetzes zum Jahreswechsel 2005 angekündigt. In dieser Novelle soll die Trennung<br />

von Besteller und Ersteller zwingend vorgeschrieben werden. Lokale Nahverkehrsorganisationen<br />

dürfen danach selbst keine Verkehre erbringen. Hinzu kommen die<br />

Auswirkungen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum so genannten<br />

„Magdeburger Urteil“. Dadurch stehen die KVV und ihre Tochterunternehmen<br />

vor grundlegenden organisatorischen Änderungen.<br />

Kernbestandteil der neuen – und zu erwartenden – gesetzlichen Regelungen im<br />

Energiebereich sind die Verpflichtungen zum so genannten Unbundling (Entflechtung<br />

2. Projekte und Maßnahmen<br />

von Netz und Energievertrieb). Resultierend daraus sind Energieversorgungsunternehmen<br />

(EVU) mit mehr als 100.000 an das Netz angeschlossenen Kunden spätestens ab<br />

1.7.2007 gesellschaftsrechtlich zu entflechten. Für Unternehmen mit weniger als 100.000<br />

Kunden gilt das so genannte informatorische Unbundling. Demgemäß müssen Netzbetreiber<br />

sicherstellen, dass die Vertraulichkeit wirtschaftlich sensibler Informationen<br />

gewahrt bleibt bzw. solche Informationen nur in nicht diskriminierender Weise – also<br />

allen Energielieferanten in gleichem Maße – zur Verfügung gestellt werden. Darüber<br />

hinaus müssen alle EVU ein rechnungsmäßiges Unbundling vornehmen, sodass u. a. die<br />

Anteile der Sparten Netz und Vertrieb getrennt nach Strom und Gas am Gesamtergebnis<br />

deutlich werden. In der Sparte Gas liegt die STW deutlich, in der Sparte Strom<br />

möglicherweise knapp unter dieser Kundengrenze, wobei das noch von der endgültigen<br />

Definition des Kundenbegriffs im EnWG abhängt.<br />

Neben den politischen führen auch die marktseitigen Rahmenbedingungen zu hohem<br />

Veränderungsdruck für den KVV-Konzern. Dies gilt insbesondere für die Beschaffungsmärkte<br />

für Energie, die Erbringung von Verkehrsleistungen und die allgemein<br />

steigenden Anforderungen unserer Kunden. Insbesondere in diesen Feldern bieten Kooperationen<br />

mit Marktpartnern Chancen, gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.<br />

Von den zahlreichen Steueränderungen ist insbesondere die Einschränkung des<br />

Verlustausgleichs ab 1.1.2004 gem. §10d Einkommensteuergesetz für den Konzern<br />

von Bedeutung, da sie auch für die Körperschaft- und Gewerbesteuer anzuwenden ist.<br />

Sie führt dazu, dass es ungeachtet der bestehenden Verlustvorträge zu einer Steuerbelastung<br />

kommt, soweit das saldierte steuerliche Ergebnis im Konzern 1 Mio. EUR übersteigt.<br />

Darüber hinaus kann auch die Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung<br />

ab 1.1.2004 zu Steuerbelastungen führen, soweit nicht das für Ende Juni erwartete<br />

Einführungsschreiben der Finanzverwaltung Nachbesserungen bringt. Bezüglich des<br />

steuerlichen Querverbunds und des im Rahmen der Gemeindefinanzreform diskutierten<br />

Wegfalls der gewerbesteuerlichen Organschaft sind aktuell keine negativen Tendenzen<br />

erkennbar.<br />

Zur Umsetzung der aus den EU-Richtlinien Strom und Gas zu erwartenden Anforderungen<br />

wurde in <strong>2003</strong> eine Projektgruppe gegründet, die die notwendigen Maßnahmen<br />

erarbeiten und deren Umsetzung vorbereiten soll. Zu beachten ist, dass auf Grund<br />

der weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit alternative Szenarien vorbereitet werden<br />

müssen, um nach in Kraft treten des EnWG kurzfristig reagieren zu können.<br />

Zur Stärkung der STW als Multi-Utility-Unternehmen und als überregionaler Anbieter<br />

von Ver- und Entsorgungsdienstleistungen werden auch weiterhin Kooperationen<br />

und strategische Allianzen vorangetrieben. Im Jahr <strong>2003</strong> wurden die Verhandlungen<br />

zur Übernahme einer Beteiligung an der Stadtwerke Sangerhausen GmbH in Höhe von<br />

25,1% abgeschlossen. Gleichzeitig wurde ein Kooperationsvertrag zum Ausbau der<br />

Zusammenarbeit geschlossen.<br />

Bei der <strong>KVG</strong> stand die Entwicklung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur<br />

Vorbereitung auf die sich verändernden gesetzlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen<br />

im Vordergrund. Zur Umsetzung des Besteller-Ersteller-Prinzips im Bereich<br />

des lokalen Aufgabenträgers Stadt Kassel wurde mit dem Eigentümer Stadt Kassel<br />

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