Ergebnisse der Väterstudie - Ministerium für Integration, Familie ...
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2.6 Zukünftige Inanspruchnahme von Elternzeit<br />
Geht es um die Frage, ob sich die 16- bis 35-Jährigen generell vorstellen<br />
können, einmal Elternzeit in Anspruch zu nehmen, wenn es soweit ist, gibt<br />
es erwartungsgemäß signifikante Unterschiede zwischen den Geschlechtern<br />
(Tabelle 8). Rund 58 % <strong>der</strong> Männer würden sicher bzw. wahrscheinlich<br />
Elternzeit in Anspruch nehmen, wohingegen Frauen mit 73,8 % eine<br />
höhere Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Elternzeit zeigen. Dabei<br />
fällt auf, dass verhältnismäßig viele Männer unentschlossen sind, ob sie<br />
Elternzeit in Anspruch nehmen werden. 34,9 % können die Frage noch<br />
nicht beantworten und geben an, dass die Inanspruchnahme von den jeweiligen<br />
Umständen abhängen wird. Es sei darauf hingewiesen, dass eine<br />
erhebliche Zahl <strong>der</strong> Befragten keine richtige Vorstellung darüber hat, was<br />
genau Elternzeit ist.<br />
Keine wesentlichen Unterschiede in <strong>der</strong> zukünftigen Inanspruchnahme<br />
bestehen zwischen den verschiedenen Bildungsgruppen außer bei den<br />
„Unentschlossenen“. Während knapp 21 % <strong>der</strong> Personen mit geringer Bildung<br />
unentschlossen sind, können immerhin 30,0 % <strong>der</strong> Personen mit<br />
höherer Bildung noch nicht sagen, ob sie Elternzeit nehmen werden.<br />
Die <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> Auswertungen zu den wahrgenommenen Voraussetzungen<br />
und Hin<strong>der</strong>ungsgründen deuten daraufhin, dass die hier beobachtete<br />
Unentschlossenheit, zukünftig Elternzeit in Anspruch zu nehmen, neben<br />
partnerschaftlichen Umständen im Wesentlichen von den beruflichen<br />
Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von <strong>Familie</strong> und Beruf bestimmt<br />
wird. Wie sehen jedoch die beruflichen Rahmenbedingungen aus? Im<br />
nachfolgenden Studienteil B wird dieser Frage genauer nachgegangen.<br />
Eine Zusammenfassung des vorangegangenen Kapitels finden Sie im Abschnitt<br />
5.1 des Berichts.<br />
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