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Biologische Arbeitsstoffe - Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze in der ...

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2. <strong>der</strong> Aufnahme von Tätigkeiten mit jedem weiteren biologischen Arbeitsstoff <strong>der</strong><br />

Risikogruppe 3, soweit dieser nicht <strong>in</strong> Anhang III <strong>der</strong> EG-Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt ist und<br />

3. <strong>der</strong> Aufnahme von Tätigkeiten mit jedem weiteren biologischen Arbeitsstoff <strong>der</strong><br />

Risikogruppe 4.<br />

Inhaltlich gleichwertige Unterlagen nach an<strong>der</strong>en Rechtsvorschriften (z. B. nach<br />

Infektionsschutz- o<strong>der</strong> Gentechnikgesetz) können <strong>in</strong> Durchschrift o<strong>der</strong> als Auszug als Anzeige<br />

nach BioStoffV verwendet werden. Fehlende Angaben s<strong>in</strong>d ggf. zu ergänzen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist für Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n <strong>der</strong> Risikogruppe 3 und 4, die <strong>der</strong><br />

Schutzstufe 3 o<strong>der</strong> 4 zugeordnet s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Verzeichnis zu führen. Es muss enthalten:<br />

die Namen <strong>der</strong> Beschäftigten,<br />

die Art <strong>der</strong> Tätigkeiten,<br />

die verwendeten biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong> (Spezies),<br />

die Unfälle,<br />

die Betriebsstörungen.<br />

Das Verzeichnis soll die Möglichkeit geben, durch Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n<br />

verursachte Erkrankungen auch nach größeren Zeiträumen noch zuordnen zu können<br />

(Erkennen entsprechen<strong>der</strong> Berufskrankheiten bei latent * verlaufenden Erkrankungen).<br />

Der Arbeitgeber bewahrt das Verzeichnis für jeden Beschäftigten bis zur Beendigung des<br />

Arbeits- o<strong>der</strong> Beschäftigungsverhältnisses auf. Der Beschäftigte erhält danach den ihn<br />

betreffenden Auszug aus dem Verzeichnis. E<strong>in</strong>e Kopie des Auszugs verbleibt beim<br />

Arbeitgeber (Zeitdauer <strong>der</strong> Aufbewahrung analog zu den Personalunterlagen). Auf Verlangen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> zuständigen Regional<strong>in</strong>spektion das Verzeichnis und die Kopien zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Die zuständige Regional<strong>in</strong>spektion ist unverzüglich über jeden Unfall und jede Betriebsstörung<br />

bei Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n <strong>der</strong> Risikogruppe 3 und 4 zu unterrichten,<br />

ebenso über Krankheits- und Todesfälle, die auf Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n<br />

zurückzuführen s<strong>in</strong>d.<br />

9. Wann ist e<strong>in</strong>e messtechnische Ermittlung erfor<strong>der</strong>lich?<br />

S<strong>in</strong>d durch den Ausschuss für <strong>Biologische</strong> <strong>Arbeitsstoffe</strong> (ABAS) entwickelte und veröffentlichte<br />

Verhaltens- und Schutzkonzepte (TRBAs und ABAS-Beschlüsse) vorhanden, ist bei<br />

E<strong>in</strong>haltung dieser Konzepte e<strong>in</strong>e Überwachung durch mikrobiologische Messungen nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Mikrobiologische Messungen können zur Abschätzung von Gefährdungssituationen vor Ort <strong>in</strong><br />

bestimmten Arbeitsbereichen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung o<strong>der</strong> bei<br />

aufgetretenen Erkrankungen, aber auch zur Kontrolle <strong>der</strong> Wirksamkeit technischer<br />

Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>.<br />

Messtechnische Ermittlungen s<strong>in</strong>d unter Verwendung standardisierter Messverfahren mit<br />

entsprechenden Messstrategien durchzuführen, die unter <strong>der</strong> Internetadresse <strong>der</strong> BAuA<br />

(www.baua.de)und des BGIA (www.bgia-arbeitsmappedigital.de) abrufbar s<strong>in</strong>d.<br />

Um biologische Wirkungen beurteilen zu können, kann zurzeit vorrangig nur auf technische<br />

Richt- o<strong>der</strong> Kontrollwerte zurückgegriffen werden. Die E<strong>in</strong>haltung von technischen<br />

Kontrollwerten lässt z. B. Schlüsse auf die Funktionstüchtigkeit von technischen Anlagen zu,<br />

doch kann aus e<strong>in</strong>er Überschreitung des Wertes nicht direkt auf spezifische Erkrankungen<br />

geschlossen werden.<br />

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