Biologische Arbeitsstoffe - Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze in der ...
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2. <strong>der</strong> Aufnahme von Tätigkeiten mit jedem weiteren biologischen Arbeitsstoff <strong>der</strong><br />
Risikogruppe 3, soweit dieser nicht <strong>in</strong> Anhang III <strong>der</strong> EG-Richtl<strong>in</strong>ie aufgeführt ist und<br />
3. <strong>der</strong> Aufnahme von Tätigkeiten mit jedem weiteren biologischen Arbeitsstoff <strong>der</strong><br />
Risikogruppe 4.<br />
Inhaltlich gleichwertige Unterlagen nach an<strong>der</strong>en Rechtsvorschriften (z. B. nach<br />
Infektionsschutz- o<strong>der</strong> Gentechnikgesetz) können <strong>in</strong> Durchschrift o<strong>der</strong> als Auszug als Anzeige<br />
nach BioStoffV verwendet werden. Fehlende Angaben s<strong>in</strong>d ggf. zu ergänzen.<br />
Weiterh<strong>in</strong> ist für Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n <strong>der</strong> Risikogruppe 3 und 4, die <strong>der</strong><br />
Schutzstufe 3 o<strong>der</strong> 4 zugeordnet s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong> Verzeichnis zu führen. Es muss enthalten:<br />
die Namen <strong>der</strong> Beschäftigten,<br />
die Art <strong>der</strong> Tätigkeiten,<br />
die verwendeten biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong> (Spezies),<br />
die Unfälle,<br />
die Betriebsstörungen.<br />
Das Verzeichnis soll die Möglichkeit geben, durch Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n<br />
verursachte Erkrankungen auch nach größeren Zeiträumen noch zuordnen zu können<br />
(Erkennen entsprechen<strong>der</strong> Berufskrankheiten bei latent * verlaufenden Erkrankungen).<br />
Der Arbeitgeber bewahrt das Verzeichnis für jeden Beschäftigten bis zur Beendigung des<br />
Arbeits- o<strong>der</strong> Beschäftigungsverhältnisses auf. Der Beschäftigte erhält danach den ihn<br />
betreffenden Auszug aus dem Verzeichnis. E<strong>in</strong>e Kopie des Auszugs verbleibt beim<br />
Arbeitgeber (Zeitdauer <strong>der</strong> Aufbewahrung analog zu den Personalunterlagen). Auf Verlangen<br />
s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> zuständigen Regional<strong>in</strong>spektion das Verzeichnis und die Kopien zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Die zuständige Regional<strong>in</strong>spektion ist unverzüglich über jeden Unfall und jede Betriebsstörung<br />
bei Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n <strong>der</strong> Risikogruppe 3 und 4 zu unterrichten,<br />
ebenso über Krankheits- und Todesfälle, die auf Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n<br />
zurückzuführen s<strong>in</strong>d.<br />
9. Wann ist e<strong>in</strong>e messtechnische Ermittlung erfor<strong>der</strong>lich?<br />
S<strong>in</strong>d durch den Ausschuss für <strong>Biologische</strong> <strong>Arbeitsstoffe</strong> (ABAS) entwickelte und veröffentlichte<br />
Verhaltens- und Schutzkonzepte (TRBAs und ABAS-Beschlüsse) vorhanden, ist bei<br />
E<strong>in</strong>haltung dieser Konzepte e<strong>in</strong>e Überwachung durch mikrobiologische Messungen nicht<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Mikrobiologische Messungen können zur Abschätzung von Gefährdungssituationen vor Ort <strong>in</strong><br />
bestimmten Arbeitsbereichen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung o<strong>der</strong> bei<br />
aufgetretenen Erkrankungen, aber auch zur Kontrolle <strong>der</strong> Wirksamkeit technischer<br />
Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>.<br />
Messtechnische Ermittlungen s<strong>in</strong>d unter Verwendung standardisierter Messverfahren mit<br />
entsprechenden Messstrategien durchzuführen, die unter <strong>der</strong> Internetadresse <strong>der</strong> BAuA<br />
(www.baua.de)und des BGIA (www.bgia-arbeitsmappedigital.de) abrufbar s<strong>in</strong>d.<br />
Um biologische Wirkungen beurteilen zu können, kann zurzeit vorrangig nur auf technische<br />
Richt- o<strong>der</strong> Kontrollwerte zurückgegriffen werden. Die E<strong>in</strong>haltung von technischen<br />
Kontrollwerten lässt z. B. Schlüsse auf die Funktionstüchtigkeit von technischen Anlagen zu,<br />
doch kann aus e<strong>in</strong>er Überschreitung des Wertes nicht direkt auf spezifische Erkrankungen<br />
geschlossen werden.<br />
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