Biologische Arbeitsstoffe - Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze in der ...
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E<strong>in</strong>stufungskriterien s<strong>in</strong>d:<br />
Auftreten und Ausmaß e<strong>in</strong>er Erkrankung für den Menschen,<br />
Verbreitungsgefahr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />
Prophylaxe- und Therapiemöglichkeiten.<br />
Risikogruppe Krankheit Verbreitung <strong>in</strong><br />
Bevölkerung<br />
Seite 4<br />
Vorbeugung o<strong>der</strong><br />
Behandlung<br />
Risikogruppe 1 unwahrsche<strong>in</strong>lich ohne Bedeutung nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />
Risikogruppe 2 Krankheit,<br />
Gefahr für<br />
Beschäftigte<br />
Risikogruppe 3/3** schwere Krankheit,<br />
ernste Gefahr für<br />
Beschäftigte<br />
Risikogruppe 4 schwere Krankheit,<br />
ernste Gefahr für<br />
Beschäftigte<br />
Tabelle 1: E<strong>in</strong>stufung <strong>der</strong> biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong> <strong>in</strong> Risikogruppen<br />
unwahrsche<strong>in</strong>lich normalerweise möglich<br />
Gefahr kann bestehen normalerweise möglich<br />
Gefahr ist groß normalerweise nicht<br />
möglich<br />
Risikogruppe 3 ** :<br />
In <strong>der</strong> EG-Richtl<strong>in</strong>ie 93/88/EWG vom 12. Oktober 1993 und den nachfolgenden<br />
Anpassungsrichtl<strong>in</strong>ien wurden e<strong>in</strong>ige biologische <strong>Arbeitsstoffe</strong> <strong>der</strong> Risikogruppe 3 mit e<strong>in</strong>em<br />
Doppelstern gekennzeichnet.<br />
Er bedeutet, dass e<strong>in</strong>e Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht möglich ist und<br />
deshalb auf bestimmte Sicherheitsmaßnahmen unter Umständen verzichtet werden kann.<br />
E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Technischen Regel für <strong>Biologische</strong> <strong>Arbeitsstoffe</strong> (TRBA) 100<br />
„Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n<br />
<strong>in</strong> Laboratorien“, Nr. 5.4.2. und dem Anhang 2 <strong>der</strong> TRBA 100 zu entnehmen.<br />
Zusätzlich zum Infektionsrisiko <strong>der</strong> biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong> s<strong>in</strong>d die möglichen<br />
allergisierenden (sensibilisierenden) o<strong>der</strong> toxischen Wirkungen zu berücksichtigen. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
den EU-E<strong>in</strong>stufungslisten durch die Buchstaben "A" und "T" gekennzeichnet.<br />
E<strong>in</strong>stufungsbeispiele von bekannten biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n mit<br />
ausführlicher Beschreibung e<strong>in</strong>es Vertreters e<strong>in</strong>er Risikogruppe:<br />
Risikogruppe 1:<br />
Hier besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ke<strong>in</strong>e Infektionsgefährdung für gesunde Beschäftigte.<br />
Dieser Gruppe werden zugeordnet:<br />
abgeschwächte <strong>Bakterien</strong>stämme <strong>in</strong> <strong>der</strong> Impfstoffproduktion und abgeschwächte<br />
Lebendimpfstoffe, weil sie weitestgehend ihre Pathogenität * verloren haben. (Nicht<br />
davon erfasst ist die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen.)<br />
<strong>Bakterien</strong>stämme für Laborzwecke (z.B. Escherichia coli K12) und Produktionsstämme<br />
(z. B. Bacillus subtilis zur Herstellung von Waschmittelenzymen)<br />
Saccharomyces cerevisiae (Bäckerhefe; Bierhefe; We<strong>in</strong>hefe).