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Biologische Arbeitsstoffe - Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze in der ...

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E<strong>in</strong>stufungskriterien s<strong>in</strong>d:<br />

Auftreten und Ausmaß e<strong>in</strong>er Erkrankung für den Menschen,<br />

Verbreitungsgefahr <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />

Prophylaxe- und Therapiemöglichkeiten.<br />

Risikogruppe Krankheit Verbreitung <strong>in</strong><br />

Bevölkerung<br />

Seite 4<br />

Vorbeugung o<strong>der</strong><br />

Behandlung<br />

Risikogruppe 1 unwahrsche<strong>in</strong>lich ohne Bedeutung nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

Risikogruppe 2 Krankheit,<br />

Gefahr für<br />

Beschäftigte<br />

Risikogruppe 3/3** schwere Krankheit,<br />

ernste Gefahr für<br />

Beschäftigte<br />

Risikogruppe 4 schwere Krankheit,<br />

ernste Gefahr für<br />

Beschäftigte<br />

Tabelle 1: E<strong>in</strong>stufung <strong>der</strong> biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong> <strong>in</strong> Risikogruppen<br />

unwahrsche<strong>in</strong>lich normalerweise möglich<br />

Gefahr kann bestehen normalerweise möglich<br />

Gefahr ist groß normalerweise nicht<br />

möglich<br />

Risikogruppe 3 ** :<br />

In <strong>der</strong> EG-Richtl<strong>in</strong>ie 93/88/EWG vom 12. Oktober 1993 und den nachfolgenden<br />

Anpassungsrichtl<strong>in</strong>ien wurden e<strong>in</strong>ige biologische <strong>Arbeitsstoffe</strong> <strong>der</strong> Risikogruppe 3 mit e<strong>in</strong>em<br />

Doppelstern gekennzeichnet.<br />

Er bedeutet, dass e<strong>in</strong>e Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht möglich ist und<br />

deshalb auf bestimmte Sicherheitsmaßnahmen unter Umständen verzichtet werden kann.<br />

E<strong>in</strong>zelheiten s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Technischen Regel für <strong>Biologische</strong> <strong>Arbeitsstoffe</strong> (TRBA) 100<br />

„Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n<br />

<strong>in</strong> Laboratorien“, Nr. 5.4.2. und dem Anhang 2 <strong>der</strong> TRBA 100 zu entnehmen.<br />

Zusätzlich zum Infektionsrisiko <strong>der</strong> biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong> s<strong>in</strong>d die möglichen<br />

allergisierenden (sensibilisierenden) o<strong>der</strong> toxischen Wirkungen zu berücksichtigen. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

den EU-E<strong>in</strong>stufungslisten durch die Buchstaben "A" und "T" gekennzeichnet.<br />

E<strong>in</strong>stufungsbeispiele von bekannten biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n mit<br />

ausführlicher Beschreibung e<strong>in</strong>es Vertreters e<strong>in</strong>er Risikogruppe:<br />

Risikogruppe 1:<br />

Hier besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ke<strong>in</strong>e Infektionsgefährdung für gesunde Beschäftigte.<br />

Dieser Gruppe werden zugeordnet:<br />

abgeschwächte <strong>Bakterien</strong>stämme <strong>in</strong> <strong>der</strong> Impfstoffproduktion und abgeschwächte<br />

Lebendimpfstoffe, weil sie weitestgehend ihre Pathogenität * verloren haben. (Nicht<br />

davon erfasst ist die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen.)<br />

<strong>Bakterien</strong>stämme für Laborzwecke (z.B. Escherichia coli K12) und Produktionsstämme<br />

(z. B. Bacillus subtilis zur Herstellung von Waschmittelenzymen)<br />

Saccharomyces cerevisiae (Bäckerhefe; Bierhefe; We<strong>in</strong>hefe).

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