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Biologische Arbeitsstoffe - Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze in der ...

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Berufsbed<strong>in</strong>gte Erkrankungen s<strong>in</strong>d bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst e<strong>in</strong>schließlich des<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonals, im Rettungsdienst, bei <strong>der</strong> Pflege geistig Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter, im Strafvollzug,<br />

bei Polizisten, Sozialarbeitern mit Kontakt zu Drogenabhängigen und bei Beschäftigten <strong>in</strong><br />

Forschungse<strong>in</strong>richtungen/Laboratorien durch Kontakt zu <strong>in</strong>fizierten Proben, kontam<strong>in</strong>ierten<br />

Gegenständen o<strong>der</strong> Materialien möglich.<br />

Risikogruppe 4:<br />

In die Risikogruppe 4 wurden ausschließlich <strong>Viren</strong> e<strong>in</strong>gestuft.<br />

<strong>Viren</strong>: Ebola-Virus (hoch fieberhafte Tropenerkrankungen<br />

Lassa-Virus mit tödlichem Ausgang)<br />

Variola-Virus (Pocken)<br />

Variola major (Pockenvirus)<br />

Variola major verursacht Pocken, e<strong>in</strong>e Erkrankung mit hoher Sterblichkeit (ca. 15 %), für die<br />

es ke<strong>in</strong>e Therapie gibt. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion (Mensch-zu-Mensch-<br />

Kontakt, hohe Ansteckungsgefahr).<br />

E<strong>in</strong>e Impfprophylaxe (Lebendvakz<strong>in</strong>e * ) ist möglich, sollte aber wegen bekannter<br />

Impfzwischenfälle (Infektionen von Personen, die mit Vacc<strong>in</strong>iaviren geimpft wurden) nur<br />

beson<strong>der</strong>en Fällen vorbehalten bleiben. Seit 1978 s<strong>in</strong>d weltweit ke<strong>in</strong>e Pockenfälle mehr<br />

beschrieben worden.<br />

Die Impfung ist Beschäftigten, die Umgang mit Pockenviren haben (Hochsicherheitslabors),<br />

anzubieten.<br />

4. Auf welche Weise erfolgt die Zuordnung biologischer <strong>Arbeitsstoffe</strong><br />

zu Risikogruppen?<br />

Die E<strong>in</strong>stufung <strong>der</strong> biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong> <strong>in</strong> die Risikogruppen 2 bis 4 erfolgt<br />

rechtsverb<strong>in</strong>dlich nach Anhang III <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2000/54/EG.<br />

Durch das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden im Geme<strong>in</strong>samen<br />

M<strong>in</strong>isterialblatt technische Regeln zur E<strong>in</strong>stufung von biologischen <strong>Arbeitsstoffe</strong>n veröffentlicht<br />

und können im Internet unter:<br />

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/<strong>Biologische</strong> <strong>Arbeitsstoffe</strong>/TRBA/TRBA.htm<br />

e<strong>in</strong>gesehen werden. Hilfestellungen bieten auch die Merkblätter <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft<br />

(BG) Rohstoffe und chemische Industrie (BGI 631-636). Weitere E<strong>in</strong>stufungen s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Liste<br />

risikobewerteter Spen<strong>der</strong>- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten nach § 5<br />

Abs. 6 <strong>der</strong> Gentechnik-Sicherheitsverordnung unter www.bvl.bund.de zu entnehmen.<br />

Wenn e<strong>in</strong> biologischer Arbeitsstoff nicht e<strong>in</strong>gestuft wurde, ist er nicht automatisch <strong>der</strong><br />

Risikogruppe 1 zuzuordnen, son<strong>der</strong>n nach dem Stand von Wissenschaft und Technik<br />

h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>fektiösen, sensibilisierenden o<strong>der</strong> toxischen Wirkungen durch den<br />

Arbeitgeber zu bewerten.<br />

E<strong>in</strong>stufungen werden auch durch den Unterausschuss 3 E<strong>in</strong>stufung des Ausschusses für<br />

<strong>Biologische</strong> <strong>Arbeitsstoffe</strong> (ABAS) für natürliche biologische <strong>Arbeitsstoffe</strong> und durch die<br />

Zentrale Kommission für <strong>Biologische</strong> Sicherheit (ZKBS) für gentechnisch verän<strong>der</strong>te<br />

Organismen durchgeführt.<br />

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