925,3 kB - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein
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AnwBl 11/98 587<br />
Aus der Arbeit des DAV MN<br />
In den Westfälischen Nachrichten<br />
vom 22. September 1998 berichtet<br />
Rechtsanwalt Deckers, daß es eine harte<br />
Debatte unter den Kollegen über den<br />
Lügendetektor-Test gäbe. Er berichtet<br />
auch darüber, daß der DAV nochkeine<br />
abschließende Meinung dazu habe.<br />
Juristenausbildung<br />
Eines der Schwerpunktthemen<br />
beim Deutschen Juristentag in Bremen<br />
war die Reform der Juristenausbildung.<br />
Dort debattierte man mehrere<br />
Tage und beklagte sich über den Stand<br />
der Ausbildung. Festgestellt wurde,<br />
daß es eine Reform geben müsse.<br />
Umso verwunderlicher war allerdings<br />
dann das Ergebnis am Abstimmungstag:<br />
Zunächst einmal soll das bisherige<br />
Modell beibehalten werden. Der Deutsche<br />
<strong>Anwaltverein</strong> hat sich an der<br />
Diskussion aktiv beteiligt und sein „V-<br />
Modell“ näher erläutert. Daß es für<br />
den Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> zunächst<br />
einmal darum geht, beim Referendariat<br />
anzusetzen und dieses nach dem<br />
späteren Beruf ausgerichtet werden<br />
müsse, berichtet der Weser Kurier am<br />
23. September 1998. „Unser Problem“,<br />
wird der Präsident des Deutschen<br />
<strong>Anwaltverein</strong>s, Dr.Michael<br />
Streck, zitiert, „sind die vielen, die<br />
Anwalt werden müssen, obwohl sie<br />
nie gelernt haben, parteilich zu sein,<br />
wie es der Anwalt sein muß.“ Der<br />
DAV schlägt daher vor: Am Ende des<br />
Studiums entscheiden sich die jungen<br />
Juristen, ob sie Richter oder Anwalt<br />
werden wollen. Entsprechend unterschiedlich<br />
wird die zweijährige Referendarzeit<br />
auch gestaltet. Daß nach<br />
Ansicht des DAV die Einheitsausbildung<br />
gescheitert sei, weiß auch die<br />
FAZ am 26. September 1998 zu berichten.<br />
Jährlich strömten mehrere tausend<br />
noch nicht qualifizierte<br />
Berufsanfänger in die Anwaltschaft.<br />
Einen Ausweg könne nur die getrennte<br />
Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst<br />
bieten.<br />
Die Forderung des DAV, die künftigen<br />
Advokaten selbst ausbilden zu dürfen,<br />
meldet das Handelsblatt am 22.<br />
September 1998. Es könne nicht mehr<br />
jeder Jurist Anwalt werden, sondern<br />
nur noch derjenige, der hoch motiviert<br />
sei und einen Ausbildungsplatz bekommen<br />
habe, wird der DAV-Präsident<br />
Dr. Streck im Tagesspiegel am 23.<br />
September 1998 und im General-Anzeiger<br />
vom gleichen Tage zitiert.<br />
Strafrecht<br />
Die SPD-Rechtsexpertin Herta<br />
Däubler-Gmelien hatte vorgeschlagen,<br />
die Bagatelldelikte zu entkriminalisieren<br />
und durch ein Bußgeld zu verfolgen.<br />
Die im DAV organisierten Strafrechtler<br />
haben diesen Vorstoß begrüßt.<br />
In einer ADN-Meldung vom 9. September<br />
1998 kommt Rechtsanwalt<br />
Rüdiger Deckers zu Wort. Er wandte<br />
sich zugleich gegen den Vorwurf, eine<br />
Entkriminalisierung von Bagatelldelikten<br />
untergrabe das Rechtsbewußtsein.<br />
Das Unrechtsbewußtsein beim Ladendiebstahl<br />
sei vor allem auf die werbepsychologischen<br />
Mechanismen in<br />
Großkaufhäusern zurückzuführen.<br />
Dem nun auf strafrechtlichem Wege<br />
entgegenzuwirken, sei widersprüchlich<br />
und zäume das Pferd von hinten auf.<br />
Diesen Standpunkt vertrat Deckers<br />
auch in einem Interview mit dem<br />
Sender Radio Berlin am<br />
10. September 1998.<br />
Bezüglich der beschleunigten Verfahren<br />
wurde der Vorsitzende des<br />
Strafrechtsausschusses des DAV,<br />
Rechtsanwalt Eberhard Kempf, vom<br />
Focus am 21. September 1998 interviewt.<br />
Auf die Frage, was der DAV<br />
gegen das beschleunigte Verfahren<br />
habe, entgegnete Kempf: „Generell<br />
habe er (der DAV) nichts dagegen,<br />
wenn die Justiz zügig vorankommt –<br />
gerade bei den Bagatelldelikten, für<br />
die das beschleunigte Verfahren ja vorgesehen<br />
ist. Auch für die Tatverdächtigen<br />
ist es besser, wenn sie möglichst<br />
schnell wissen, woran sie sind. Der<br />
Beschuldigte muß sich aber immer<br />
noch von einem Anwalt beraten lassen<br />
können. Wir wollen deshalb, daß die<br />
Justiz jeden Beschuldigten mit dem<br />
anwaltlichen Notdienst zusammenbringt.“<br />
Ein Anwalt werde auch bei<br />
einfachen Verfahren benötigt, da alles<br />
schon vorgekommen sei. Blutproben<br />
würden vertauscht, dem Beschuldigten<br />
wird im Geschäft etwas in die Tasche<br />
gesteckt oder der Kaufhausdetektiv hat<br />
ihn gar verprügelt.<br />
Über die Ungerechtigkeit im Verfahren<br />
der kurzen Prozesse, wie es der<br />
DAV sieht, berichtet auch Focus am<br />
21. September 1998 in einem weiteren<br />
Beitrag.<br />
Im Lande Brandenburg gibt es den<br />
wohl bundesweit höchsten Prozentsatz<br />
an beschleunigten Verfahren. Eine<br />
Stellungnahme hierzu gab Rechtsanwalt<br />
Dr. Stefan König, Mitglied des<br />
Strafrechtsausschusses des DAV, dem<br />
Radiosender ORB.<br />
Daß die Forderung nach dem Führerscheinentzug<br />
auch bei Nichtverkehrsstraftaten<br />
völlig aus dem Zusammenhang<br />
eines Gesamtkonzeptes<br />
gerissen wurde und dies wohl aus<br />
wahlkampftaktischen Gründen geschehen<br />
ist, erläutert Rechtsanwalt und<br />
Notar Rembert Brieske in den 20-Uhr-<br />
Nachrichten auf Kabel 1 am 23. September<br />
1998.<br />
Über die Gen-Datei und den genetischen<br />
Fingerabdruck berichtet die<br />
Kölner Illustrierte in ihrer September-Ausgabe.<br />
Hierin wird der DAV zitiert:<br />
„Der Ruf nach der Errichtung einer<br />
Gen-Datei wird in der<br />
Öffentlichkeit mit der Behauptung begründet,<br />
ihre Errichtung diene dem<br />
Schutz der Bevölkerung durch Ergreifung<br />
schwerer Straftäter, insbesondere<br />
Sexualverbrecher. Es wird dabei unterstellt,<br />
daß insbesondere dieser Täterkreis<br />
zu Wiederholungstaten neige.<br />
Statistisch ist das nicht belegt.“<br />
Ein Beitrag in der Frankfurter<br />
Rundschau vom 17. September 1998<br />
beschäftigt sich mit den überfüllten<br />
deutschen Gefängnissen. Grundsätzlich<br />
gehe die Tendenz dahin, daß das<br />
Strafklima in der Bundesrepublik sich<br />
verschärft habe. Rechtsanwalt Prof.<br />
Dr. Franz Salditt vom Strafrechtsausschuß<br />
des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />
konzertiert, daß sich auch in Deutschland<br />
die amerikanische Auffassung<br />
durchsetze, Täter auszugrenzen statt<br />
sie zu resozialisieren.<br />
Die Geschehnisse in den USA um<br />
den Sonderermittler Starr in Bezug auf<br />
die Bundesrepublik war Thema einer<br />
Sendung im NDR 2 am 22. September<br />
1998. Die rechtlichen Erläuterungen<br />
gab Rechtsanwalt Eberhard Kempf.<br />
Der September-Jour fixe des DAV<br />
widmete sich den aktuellen Problemen<br />
der Jugendkriminalität. Als Gesprächspartner<br />
hatte der DAV die Rechtsanwälte<br />
Lukas Pieplow und Joachim<br />
Schmitz-Justen, Köln, eingeladen, vermeldet<br />
recht intern am 17. September<br />
1998. Die beiden Referenten wiesen<br />
darauf hin, daß das Jugendgerichtsgesetz<br />
vor 75 Jahren verabschiedet<br />
worden sei. Schon damals habe man<br />
erkannt, daß für den Bereich der 14<br />
bis 21-jährigen der Grundsatz „erziehen<br />
statt strafen“ zu gelten habe. Von<br />
dieser Einstellung dürfe man sich nicht<br />
wegbewegen. Der DAV fordert, gesetzlich<br />
zu regeln, daß für alle Fälle, in denen<br />
Anklage vor dem Jugendschöffengericht<br />
und Jugendrichter erhoben<br />
wird, ein Strafverteidiger beizuordnen<br />
sei, da das System mit den Jugendgerichtshelfern<br />
unzureichend sei. Bis zu