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925,3 kB - Anwaltsblatt - Deutscher Anwaltverein

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AnwBl 11/98 587<br />

Aus der Arbeit des DAV MN<br />

In den Westfälischen Nachrichten<br />

vom 22. September 1998 berichtet<br />

Rechtsanwalt Deckers, daß es eine harte<br />

Debatte unter den Kollegen über den<br />

Lügendetektor-Test gäbe. Er berichtet<br />

auch darüber, daß der DAV nochkeine<br />

abschließende Meinung dazu habe.<br />

Juristenausbildung<br />

Eines der Schwerpunktthemen<br />

beim Deutschen Juristentag in Bremen<br />

war die Reform der Juristenausbildung.<br />

Dort debattierte man mehrere<br />

Tage und beklagte sich über den Stand<br />

der Ausbildung. Festgestellt wurde,<br />

daß es eine Reform geben müsse.<br />

Umso verwunderlicher war allerdings<br />

dann das Ergebnis am Abstimmungstag:<br />

Zunächst einmal soll das bisherige<br />

Modell beibehalten werden. Der Deutsche<br />

<strong>Anwaltverein</strong> hat sich an der<br />

Diskussion aktiv beteiligt und sein „V-<br />

Modell“ näher erläutert. Daß es für<br />

den Deutschen <strong>Anwaltverein</strong> zunächst<br />

einmal darum geht, beim Referendariat<br />

anzusetzen und dieses nach dem<br />

späteren Beruf ausgerichtet werden<br />

müsse, berichtet der Weser Kurier am<br />

23. September 1998. „Unser Problem“,<br />

wird der Präsident des Deutschen<br />

<strong>Anwaltverein</strong>s, Dr.Michael<br />

Streck, zitiert, „sind die vielen, die<br />

Anwalt werden müssen, obwohl sie<br />

nie gelernt haben, parteilich zu sein,<br />

wie es der Anwalt sein muß.“ Der<br />

DAV schlägt daher vor: Am Ende des<br />

Studiums entscheiden sich die jungen<br />

Juristen, ob sie Richter oder Anwalt<br />

werden wollen. Entsprechend unterschiedlich<br />

wird die zweijährige Referendarzeit<br />

auch gestaltet. Daß nach<br />

Ansicht des DAV die Einheitsausbildung<br />

gescheitert sei, weiß auch die<br />

FAZ am 26. September 1998 zu berichten.<br />

Jährlich strömten mehrere tausend<br />

noch nicht qualifizierte<br />

Berufsanfänger in die Anwaltschaft.<br />

Einen Ausweg könne nur die getrennte<br />

Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst<br />

bieten.<br />

Die Forderung des DAV, die künftigen<br />

Advokaten selbst ausbilden zu dürfen,<br />

meldet das Handelsblatt am 22.<br />

September 1998. Es könne nicht mehr<br />

jeder Jurist Anwalt werden, sondern<br />

nur noch derjenige, der hoch motiviert<br />

sei und einen Ausbildungsplatz bekommen<br />

habe, wird der DAV-Präsident<br />

Dr. Streck im Tagesspiegel am 23.<br />

September 1998 und im General-Anzeiger<br />

vom gleichen Tage zitiert.<br />

Strafrecht<br />

Die SPD-Rechtsexpertin Herta<br />

Däubler-Gmelien hatte vorgeschlagen,<br />

die Bagatelldelikte zu entkriminalisieren<br />

und durch ein Bußgeld zu verfolgen.<br />

Die im DAV organisierten Strafrechtler<br />

haben diesen Vorstoß begrüßt.<br />

In einer ADN-Meldung vom 9. September<br />

1998 kommt Rechtsanwalt<br />

Rüdiger Deckers zu Wort. Er wandte<br />

sich zugleich gegen den Vorwurf, eine<br />

Entkriminalisierung von Bagatelldelikten<br />

untergrabe das Rechtsbewußtsein.<br />

Das Unrechtsbewußtsein beim Ladendiebstahl<br />

sei vor allem auf die werbepsychologischen<br />

Mechanismen in<br />

Großkaufhäusern zurückzuführen.<br />

Dem nun auf strafrechtlichem Wege<br />

entgegenzuwirken, sei widersprüchlich<br />

und zäume das Pferd von hinten auf.<br />

Diesen Standpunkt vertrat Deckers<br />

auch in einem Interview mit dem<br />

Sender Radio Berlin am<br />

10. September 1998.<br />

Bezüglich der beschleunigten Verfahren<br />

wurde der Vorsitzende des<br />

Strafrechtsausschusses des DAV,<br />

Rechtsanwalt Eberhard Kempf, vom<br />

Focus am 21. September 1998 interviewt.<br />

Auf die Frage, was der DAV<br />

gegen das beschleunigte Verfahren<br />

habe, entgegnete Kempf: „Generell<br />

habe er (der DAV) nichts dagegen,<br />

wenn die Justiz zügig vorankommt –<br />

gerade bei den Bagatelldelikten, für<br />

die das beschleunigte Verfahren ja vorgesehen<br />

ist. Auch für die Tatverdächtigen<br />

ist es besser, wenn sie möglichst<br />

schnell wissen, woran sie sind. Der<br />

Beschuldigte muß sich aber immer<br />

noch von einem Anwalt beraten lassen<br />

können. Wir wollen deshalb, daß die<br />

Justiz jeden Beschuldigten mit dem<br />

anwaltlichen Notdienst zusammenbringt.“<br />

Ein Anwalt werde auch bei<br />

einfachen Verfahren benötigt, da alles<br />

schon vorgekommen sei. Blutproben<br />

würden vertauscht, dem Beschuldigten<br />

wird im Geschäft etwas in die Tasche<br />

gesteckt oder der Kaufhausdetektiv hat<br />

ihn gar verprügelt.<br />

Über die Ungerechtigkeit im Verfahren<br />

der kurzen Prozesse, wie es der<br />

DAV sieht, berichtet auch Focus am<br />

21. September 1998 in einem weiteren<br />

Beitrag.<br />

Im Lande Brandenburg gibt es den<br />

wohl bundesweit höchsten Prozentsatz<br />

an beschleunigten Verfahren. Eine<br />

Stellungnahme hierzu gab Rechtsanwalt<br />

Dr. Stefan König, Mitglied des<br />

Strafrechtsausschusses des DAV, dem<br />

Radiosender ORB.<br />

Daß die Forderung nach dem Führerscheinentzug<br />

auch bei Nichtverkehrsstraftaten<br />

völlig aus dem Zusammenhang<br />

eines Gesamtkonzeptes<br />

gerissen wurde und dies wohl aus<br />

wahlkampftaktischen Gründen geschehen<br />

ist, erläutert Rechtsanwalt und<br />

Notar Rembert Brieske in den 20-Uhr-<br />

Nachrichten auf Kabel 1 am 23. September<br />

1998.<br />

Über die Gen-Datei und den genetischen<br />

Fingerabdruck berichtet die<br />

Kölner Illustrierte in ihrer September-Ausgabe.<br />

Hierin wird der DAV zitiert:<br />

„Der Ruf nach der Errichtung einer<br />

Gen-Datei wird in der<br />

Öffentlichkeit mit der Behauptung begründet,<br />

ihre Errichtung diene dem<br />

Schutz der Bevölkerung durch Ergreifung<br />

schwerer Straftäter, insbesondere<br />

Sexualverbrecher. Es wird dabei unterstellt,<br />

daß insbesondere dieser Täterkreis<br />

zu Wiederholungstaten neige.<br />

Statistisch ist das nicht belegt.“<br />

Ein Beitrag in der Frankfurter<br />

Rundschau vom 17. September 1998<br />

beschäftigt sich mit den überfüllten<br />

deutschen Gefängnissen. Grundsätzlich<br />

gehe die Tendenz dahin, daß das<br />

Strafklima in der Bundesrepublik sich<br />

verschärft habe. Rechtsanwalt Prof.<br />

Dr. Franz Salditt vom Strafrechtsausschuß<br />

des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s<br />

konzertiert, daß sich auch in Deutschland<br />

die amerikanische Auffassung<br />

durchsetze, Täter auszugrenzen statt<br />

sie zu resozialisieren.<br />

Die Geschehnisse in den USA um<br />

den Sonderermittler Starr in Bezug auf<br />

die Bundesrepublik war Thema einer<br />

Sendung im NDR 2 am 22. September<br />

1998. Die rechtlichen Erläuterungen<br />

gab Rechtsanwalt Eberhard Kempf.<br />

Der September-Jour fixe des DAV<br />

widmete sich den aktuellen Problemen<br />

der Jugendkriminalität. Als Gesprächspartner<br />

hatte der DAV die Rechtsanwälte<br />

Lukas Pieplow und Joachim<br />

Schmitz-Justen, Köln, eingeladen, vermeldet<br />

recht intern am 17. September<br />

1998. Die beiden Referenten wiesen<br />

darauf hin, daß das Jugendgerichtsgesetz<br />

vor 75 Jahren verabschiedet<br />

worden sei. Schon damals habe man<br />

erkannt, daß für den Bereich der 14<br />

bis 21-jährigen der Grundsatz „erziehen<br />

statt strafen“ zu gelten habe. Von<br />

dieser Einstellung dürfe man sich nicht<br />

wegbewegen. Der DAV fordert, gesetzlich<br />

zu regeln, daß für alle Fälle, in denen<br />

Anklage vor dem Jugendschöffengericht<br />

und Jugendrichter erhoben<br />

wird, ein Strafverteidiger beizuordnen<br />

sei, da das System mit den Jugendgerichtshelfern<br />

unzureichend sei. Bis zu

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