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Technischer Bericht

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Anhang II: Erklärung über die Annahme der Initiative<br />

„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“<br />

Die Charta von Aalborg (1994), mit der dem politischen Engagement für eine nachhaltige Entwicklung Ausdruck<br />

verliehen wurde, verpflichtet die unterzeichnenden Städte und Gemeinden, Regelungen und Verfahren<br />

zur Überwachung und <strong>Bericht</strong>erstattung über Fortschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit einzuführen. Der<br />

Aktionsplan von Lissabon (1996), eine Verpflichtung zum aktiven Engagement bei der Umsetzung der gesteckten<br />

Ziele, empfiehlt zu diesem Zweck die Nutzung von Zukunftsbeständigkeitsindikatoren. In der Mitteilung<br />

der Europäischen Kommission „Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen“<br />

von 1998 wird unterstrichen, wie wichtig die Verwendung vergleichbarer Indikatoren bei der Bewertung des<br />

Leistungsbildes der Städte ist, und betont, daß Verfahren zur Erfolgskontrolle entwickelt werden müssen.<br />

Zu diesem Zweck hat eine Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt mit Hilfe eines<br />

„Bottom-up“-Ansatzes in enger Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen die Initiative „Europäische<br />

Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ entwickelt. Sie soll Kommunalverwaltungen in ihrem<br />

Bestreben um Nachhaltigkeit unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte<br />

in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung in ganz Europa liefern. Sie baut auf gemeinsamen integrierten Indikatoren<br />

auf, die die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten<br />

erhellen. Sie soll Veränderungen in Form von Fortschritten oder Rückschlägen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit<br />

feststellen, wobei sie schwerpunktmäßig das Ausmaß von Veränderungen im Laufe der Zeit sowie<br />

Tendenzen und Richtungen und keine absoluten Werte erfaßt.<br />

Vor diesem Hintergrund nehme ich im Namen der Kommunalverwaltung, die ich vertrete, die zum Nutzen<br />

der lokalen Ebene, der Organe der Europäischen Gemeinschaft und der Öffentlichkeit entwickelte Initiative<br />

„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ als europaweite Initiative zur<br />

Überwachung der Nachhaltigkeit an. Ich werde im Rahmen des Möglichen darauf hinarbeiten, daß die<br />

europäischen gemeinsamen Indikatoren in die bestehenden Stadtverwaltungssysteme eingebunden werden,<br />

damit sie als Teil eines zukunftsorientierten Steuerungsinstruments verwendet werden. Ich verpflichte<br />

die Kommunalverwaltung, die ich vertrete,<br />

• diese europäischen gemeinsamen Indikatoren bei der Überwachung der Erfolge auf dem Weg zur<br />

Nachhaltigkeit und bei der Entwicklung lokaler Maßnahmen und Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit<br />

zu verwenden;<br />

• den europäischen Organen <strong>Bericht</strong> zu erstatten, in dem Wissen, daß die Ergebnisse im erforderlichen<br />

Rahmen verwendet werden, um Erfolge herauszustellen und Gemeinschaftsmaßnahmen und -instrumente<br />

zu entwickeln;<br />

• aktiv an der Erprobungsphase und dem Verfahren mitzuwirken, das nach der Annahme beginnt und<br />

dessen Ziel darin besteht, dieses neue Überwachungsinstrument auf der Grundlage der praktischen Erfahrung<br />

mit der Verwendung der ersten Generation von europäischen gemeinsamen Indikatoren weiterzuentwickeln<br />

und aufzubauen.<br />

Mir ist bekannt, daß sich diese europäischen gemeinsamen Indikatoren als Ergänzung zu etwaigen auf nationaler<br />

oder lokaler Ebene definierten Indikatoren verstehen und daß die Mitwirkung an dieser europaweiten Initiative<br />

zur Überwachung der Nachhaltigkeit nicht davon entbindet, diese anderen ebenso wichtigen Prozesse aktiv<br />

weiter voranzutreiben. Ebenso ist mir bewußt, wie wichtig es ist, mit anderen Beteiligten wie Bürgern, Nichtregierungsorganisationen<br />

und Unternehmen zusammenzuarbeiten und in gemeinsamer Verantwortung Überwachungsmaßnahmen<br />

und andere Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung durchzuführen.<br />

Erklärt auf der dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden vom 9. bis<br />

12. Februar 2000 in Hannover<br />

Unterzeichnet,<br />

9<br />

Unterschrift<br />

Datum...............................................<br />

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