Technischer Bericht
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Anhang II: Erklärung über die Annahme der Initiative<br />
„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“<br />
Die Charta von Aalborg (1994), mit der dem politischen Engagement für eine nachhaltige Entwicklung Ausdruck<br />
verliehen wurde, verpflichtet die unterzeichnenden Städte und Gemeinden, Regelungen und Verfahren<br />
zur Überwachung und <strong>Bericht</strong>erstattung über Fortschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit einzuführen. Der<br />
Aktionsplan von Lissabon (1996), eine Verpflichtung zum aktiven Engagement bei der Umsetzung der gesteckten<br />
Ziele, empfiehlt zu diesem Zweck die Nutzung von Zukunftsbeständigkeitsindikatoren. In der Mitteilung<br />
der Europäischen Kommission „Nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union: Ein Aktionsrahmen“<br />
von 1998 wird unterstrichen, wie wichtig die Verwendung vergleichbarer Indikatoren bei der Bewertung des<br />
Leistungsbildes der Städte ist, und betont, daß Verfahren zur Erfolgskontrolle entwickelt werden müssen.<br />
Zu diesem Zweck hat eine Arbeitsgruppe der Sachverständigengruppe für die städtische Umwelt mit Hilfe eines<br />
„Bottom-up“-Ansatzes in enger Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen die Initiative „Europäische<br />
Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ entwickelt. Sie soll Kommunalverwaltungen in ihrem<br />
Bestreben um Nachhaltigkeit unterstützen und objektive und vergleichbare Informationen über Fortschritte<br />
in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung in ganz Europa liefern. Sie baut auf gemeinsamen integrierten Indikatoren<br />
auf, die die Wechselwirkungen zwischen umweltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten<br />
erhellen. Sie soll Veränderungen in Form von Fortschritten oder Rückschlägen auf dem Weg zur Nachhaltigkeit<br />
feststellen, wobei sie schwerpunktmäßig das Ausmaß von Veränderungen im Laufe der Zeit sowie<br />
Tendenzen und Richtungen und keine absoluten Werte erfaßt.<br />
Vor diesem Hintergrund nehme ich im Namen der Kommunalverwaltung, die ich vertrete, die zum Nutzen<br />
der lokalen Ebene, der Organe der Europäischen Gemeinschaft und der Öffentlichkeit entwickelte Initiative<br />
„Europäische Indikatoren für eine nachhaltige lokale Entwicklung“ als europaweite Initiative zur<br />
Überwachung der Nachhaltigkeit an. Ich werde im Rahmen des Möglichen darauf hinarbeiten, daß die<br />
europäischen gemeinsamen Indikatoren in die bestehenden Stadtverwaltungssysteme eingebunden werden,<br />
damit sie als Teil eines zukunftsorientierten Steuerungsinstruments verwendet werden. Ich verpflichte<br />
die Kommunalverwaltung, die ich vertrete,<br />
• diese europäischen gemeinsamen Indikatoren bei der Überwachung der Erfolge auf dem Weg zur<br />
Nachhaltigkeit und bei der Entwicklung lokaler Maßnahmen und Initiativen zur Förderung der Nachhaltigkeit<br />
zu verwenden;<br />
• den europäischen Organen <strong>Bericht</strong> zu erstatten, in dem Wissen, daß die Ergebnisse im erforderlichen<br />
Rahmen verwendet werden, um Erfolge herauszustellen und Gemeinschaftsmaßnahmen und -instrumente<br />
zu entwickeln;<br />
• aktiv an der Erprobungsphase und dem Verfahren mitzuwirken, das nach der Annahme beginnt und<br />
dessen Ziel darin besteht, dieses neue Überwachungsinstrument auf der Grundlage der praktischen Erfahrung<br />
mit der Verwendung der ersten Generation von europäischen gemeinsamen Indikatoren weiterzuentwickeln<br />
und aufzubauen.<br />
Mir ist bekannt, daß sich diese europäischen gemeinsamen Indikatoren als Ergänzung zu etwaigen auf nationaler<br />
oder lokaler Ebene definierten Indikatoren verstehen und daß die Mitwirkung an dieser europaweiten Initiative<br />
zur Überwachung der Nachhaltigkeit nicht davon entbindet, diese anderen ebenso wichtigen Prozesse aktiv<br />
weiter voranzutreiben. Ebenso ist mir bewußt, wie wichtig es ist, mit anderen Beteiligten wie Bürgern, Nichtregierungsorganisationen<br />
und Unternehmen zusammenzuarbeiten und in gemeinsamer Verantwortung Überwachungsmaßnahmen<br />
und andere Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung durchzuführen.<br />
Erklärt auf der dritten Europäischen Konferenz über zukunftsbeständige Städte und Gemeinden vom 9. bis<br />
12. Februar 2000 in Hannover<br />
Unterzeichnet,<br />
9<br />
Unterschrift<br />
Datum...............................................<br />
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