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Steuern A bis Z<br />

daher nicht die Frage, ob das Bankgeheimnis fällt, sondern lediglich<br />

wann und in welchem Umfang der Informationsaustausch<br />

bei Steuerhinterziehung in Kraft tritt. Das Aufgriffsrisiko für deutsche<br />

Anleger in Steueroasen wird in jedem Fall deutlich steigen.<br />

Droht aus anderen Gründen die Entdeckung der Tat nicht unmittelbar,<br />

eröffnet die notw<strong>end</strong>ige Neuverhandlung der DBA<br />

Anlegern einen gewissen zeitlichen Spielraum. Diesen sollten<br />

Anleger nutzen, um die verbleib<strong>end</strong>en Handlungsoptionen eingeh<strong>end</strong><br />

zu prüfen und gegebenenfalls durch Selbstanzeige einem<br />

Steuerstrafverfahren zu entgehen.<br />

Haben Sie Fragen oder sind Sie an Details interessiert? – Dann<br />

rufen Sie bitte Ihre Ansprechpartner an oder schicken ihnen<br />

einfach eine E-Mail.<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Martin H. Seevers<br />

Tel.: 040 6378-1223<br />

martin.seevers@de.pwc.com<br />

Dr. Stephen A. Hecht<br />

Tel.: 040 6378-1270<br />

stephen.hecht@de.pwc.com<br />

Teile dieses Artikels sind in der Ausgabe 6/2009 der Zeitschrift<br />

Vermögen & Steuern erschienen. – Teil 2 des Artikels<br />

können Sie in der nächsten Ausgabe von pwc: steuern+recht<br />

lesen.<br />

European Customs & Trade<br />

Communique<br />

Typische oder atypische<br />

stille Beteiligung:<br />

Teilwertabschreibung,<br />

Mitunternehmerrisiko<br />

In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />

• … durch welche Voraussetzungen sich nach ständiger<br />

Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eine Mitunternehmerschaft<br />

begründet.<br />

• … welche Faktoren nach Ansicht des Gerichts genügen,<br />

um eine Mitunternehmerinitiative zu bejahen.<br />

• … warum der Bundesfinanzhof bei der Begründung des<br />

Mitunternehmerrisikos von der Vorinstanz abweicht.<br />

In einem unveröffentlichten Urteil vom 1. Juli <strong>2010</strong> befasste sich<br />

der Bundesfinanzhof unter anderem mit folg<strong>end</strong>er Frage: Ist der<br />

stille Gesellschafter einer GmbH – dem die Rechte nach § 118<br />

Handelsgesetzbuch zustehen und dem in seiner Eigenschaft als<br />

GmbH-Gesellschafter die Befugnis eingeräumt ist, jederzeit die<br />

Abberufung oder Bestellung eines von ihm bestimmten alleinvertretungsberechtigten<br />

GmbH-Geschäftsführers zu verlangen – als<br />

Mitunternehmer anzusehen, auch wenn sein Mitunternehmerrisiko<br />

eher schwach ausgeprägt ist? Wie das Gericht entschied<br />

und wie es seine Entscheidung begründete, fasst der folg<strong>end</strong>e<br />

Beitrag für Sie zusammen.<br />

Sachverhalt<br />

Die Klägerin ist eine GmbH, die mit einer Einlage in Höhe von<br />

500.000 DM an der P-GmbH beteiligt ist. Der Unternehmensgegenstand<br />

der P-GmbH ist die Herstellung und der Vertrieb von<br />

Kommunikations-Multimediaprodukten sowie die Beratung, die<br />

Schulung, der Support und der Service in diesen Bereichen. Im<br />

Jahr 1996 schloss die Klägerin mit der P-GmbH einen Vertrag<br />

über eine stille Beteiligung. Die Klägerin war nach diesem Vertrag<br />

nicht ausdrücklich an den stillen Reserven und dem Firmenwert<br />

der P-GmbH beteiligt. Jedoch stand ihr nach dem Vertrag im<br />

Falle der Liquidation der P-GmbH ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu. Die P-GmbH ging in der Bilanz, die sie bei dem zuständigen<br />

Veranlagungsfinanzamt einreichte, davon aus, mit<br />

Abschluss des Vertrags mit der Klägerin sei ein atypisch stilles<br />

Beteiligungsverhältnis begründet worden.<br />

Im Jahr 1998 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über<br />

das Vermögen der P-GmbH durch Beschluss des zuständigen<br />

Amtsgerichts mangels Masse abgelehnt. Daraufhin schrieb die<br />

Beiträge zum Themenbereich Zoll finden<br />

Sie in der neuen Ausgabe von European<br />

Customs & Trade Communique.<br />

Bestellung<br />

E-Mail: ilse.juhre@de.pwc.com<br />

16 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>

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