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Länder<br />
Länderreport<br />
Ukraine<br />
Pensionsfondsbeiträge für Unternehmer<br />
Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet,<br />
nach dem Privatunternehmer, die für<br />
das vereinfachte Steuersystem (Einheitssteuersatz<br />
oder fester Steuersatz) registriert<br />
sind, verpflichtet werden, zusätzliche<br />
Beiträge in den Pensionsfonds zu leisten.<br />
Solche Personen sollen dann selbst entscheiden,<br />
wie hoch ihr zusätzlicher Beitrag<br />
innerhalb des minimalen und maximalen<br />
Grenzwerts sein soll. Diese Grenzwerte<br />
werden anhand der Beiträge<br />
bemessen, die im vereinfachten Steuersystem<br />
zu zahlen sind.<br />
Unter der Bedingung, dass der Einheitsbeitragssatz<br />
maximal 200 Ukrainische<br />
Hrywnja (UAH, circa 19,20 Euro) betragen<br />
kann, sollte der zusätzliche Beitrag 210,82<br />
UAH (circa 20,18 Euro) nicht unter- und<br />
4.338,24 UAH (circa 415,44 Euro) nicht<br />
überschreiten. Die Höhe der Beiträge ändert<br />
sich mit den Änderungen des Basissatzes<br />
für Sozialbeiträge (ab dem 1. Oktober<br />
und dem 1. Dezember <strong>2010</strong>).<br />
Damit das Gesetz in Kraft treten kann,<br />
muss es noch vom Präsidenten unterzeichnet<br />
und veröffentlicht werden.<br />
Freihandelsabkommen mit dem Europäischen<br />
Verband Fairer Handel<br />
Am 24. Juni <strong>2010</strong> hat die Ukraine ein Freihandelsabkommen<br />
mit dem Europäischen<br />
Verband Fairer Handel geschlossen, das<br />
auch Island, Liechtenstein, Norwegen und<br />
die Schweiz einschließt. Das Abkommen<br />
umfasst die Befreiung von Zöllen für Güter,<br />
die zwischen den genannten Ländern<br />
gehandelt werden. Es betrifft außerdem<br />
den Dienstleistungsverkehr, Investitionen,<br />
geistiges Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen<br />
und die Durchsetzung<br />
des Wettbewerbsrechts. Das Freihandels-<br />
EU kompakt<br />
Aktuelles aus Mittel- und Osteuropa<br />
abkommen muss von den entsprech<strong>end</strong>en<br />
Parlamenten ratifiziert werden und<br />
tritt nach dem Austausch der Ratifizierungsdokumente<br />
in Kraft.<br />
Kontakt vor Ort<br />
Dr. Marc-Tell Madl<br />
Tel.: +380 44 490-6777<br />
Polen<br />
Besteuerung von medizinischen Zusatzleistungen<br />
Ein Beschluss von sieben Richtern des<br />
obersten Verwaltungsgerichts vom<br />
24. Mai <strong>2010</strong> be<strong>end</strong>et eine lange Diskussion<br />
zwischen Steuerbehörden und Arbeitgebern<br />
über die steuerrechtlichen<br />
Folgen von medizinischen Zusatzleistungen,<br />
die Arbeitnehmern angeboten werden.<br />
Erklärtes Ziel des Beschlusses ist es,<br />
Diskrepanzen in der Rechtsprechung der<br />
Verwaltungsgerichte im Zusammenhang<br />
mit derartigen Zuschüssen zu beseitigen.<br />
Nach dem Beschluss des obersten Verwaltungsgerichts<br />
zählen medizinische<br />
Zusatzleistungen zu der Gruppe von<br />
kostenlosen Vorteilen für die anspruchsberechtigten<br />
Arbeitnehmer, die in den<br />
Einkommensteuervorschriften definiert<br />
werden. Mit anderen Worten: Diese Vorteile<br />
müssen besteuert werden.<br />
Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
Der Beschluss hat eine hohe Bedeutung<br />
für alle Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern<br />
kostenlose medizinische Zusatzleistungen<br />
anbieten. Zunächst wird der Beschluss<br />
des obersten Verwaltungsgerichts<br />
die besteh<strong>end</strong>e Praxis der Arbeitgeber<br />
ändern, keine Steuern für derartige Leistungen<br />
einzubehalten. Möglicherweise hat<br />
dieser Beschluss auch Auswirkungen auf<br />
die Vergangenheit. Die Steuerbehörden<br />
haben neue Argumente erhalten, mit denen<br />
sie die besteh<strong>end</strong>e Praxis polnischer<br />
Arbeitgeber angreifen und Steuern auf<br />
diese Vorteile inklusive der Strafzinsen für<br />
die letzten fünf Jahre verlangen können.<br />
Sollte dieser Fall eintreten, müssen Arbeitgeber<br />
ihre Steuererklärungen der vergangenen<br />
Jahre korrigieren und damit rechnen,<br />
die zusätzlichen Kosten, die im<br />
Zusammenhang mit den fraglichen Leistungen<br />
entstanden sind, übernehmen zu<br />
müssen.<br />
Der Beschluss wird möglicherweise auch<br />
Auswirkungen auf die Beiträge zur Sozialund<br />
Krankenversicherung haben, die<br />
anhand der zusätzlichen Leistungen berechnet<br />
werden. Was dabei im Einzelnen<br />
geschehen wird, hängt von der Verfahrensweise<br />
der Arbeitgeber in der Vergangenheit<br />
ab. Zu unterscheiden sind dabei<br />
grundsätzlich drei Gruppen von mehr oder<br />
weniger Betroffenen:<br />
• Auf der sicheren Seite sind alle Arbeitgeber,<br />
die Steuern auf derartige Zusatzleistungen<br />
einbehalten haben.<br />
• Arbeitgeber, die eine Zusage seitens der<br />
Steuerbehörde erhalten hatten, dass<br />
ihre Zusatzleistungen nicht zu steuerpflichtigen<br />
kostenlosen Leistungen zählen,<br />
sind in einer relativ guten Position.<br />
Nichtsdestotrotz empfehlen wir, diese<br />
individuellen Fälle vor dem Hintergrund<br />
der polnischen Regelungen erneut zu<br />
überprüfen.<br />
• Arbeitgeber, die medizinische Zusatzleistungen<br />
nicht versteuert haben, werden<br />
nicht durch die Regelungen der<br />
Steuerbehörde gedeckt.<br />
Sie müssen damit rechnen, überdurchschnittlich<br />
hohe Steuernachzahlungen<br />
tätigen zu müssen, die von der Steuerbehörde<br />
gefordert werden.<br />
Weitere interessante Beiträge finden Sie<br />
in der neuen Ausgabe von EU kompakt.<br />
Bestellung<br />
E-Mail: celina.maciejewski@de.pwc.com<br />
26 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>