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Länder<br />

Länderreport<br />

Ukraine<br />

Pensionsfondsbeiträge für Unternehmer<br />

Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet,<br />

nach dem Privatunternehmer, die für<br />

das vereinfachte Steuersystem (Einheitssteuersatz<br />

oder fester Steuersatz) registriert<br />

sind, verpflichtet werden, zusätzliche<br />

Beiträge in den Pensionsfonds zu leisten.<br />

Solche Personen sollen dann selbst entscheiden,<br />

wie hoch ihr zusätzlicher Beitrag<br />

innerhalb des minimalen und maximalen<br />

Grenzwerts sein soll. Diese Grenzwerte<br />

werden anhand der Beiträge<br />

bemessen, die im vereinfachten Steuersystem<br />

zu zahlen sind.<br />

Unter der Bedingung, dass der Einheitsbeitragssatz<br />

maximal 200 Ukrainische<br />

Hrywnja (UAH, circa 19,20 Euro) betragen<br />

kann, sollte der zusätzliche Beitrag 210,82<br />

UAH (circa 20,18 Euro) nicht unter- und<br />

4.338,24 UAH (circa 415,44 Euro) nicht<br />

überschreiten. Die Höhe der Beiträge ändert<br />

sich mit den Änderungen des Basissatzes<br />

für Sozialbeiträge (ab dem 1. Oktober<br />

und dem 1. Dezember <strong>2010</strong>).<br />

Damit das Gesetz in Kraft treten kann,<br />

muss es noch vom Präsidenten unterzeichnet<br />

und veröffentlicht werden.<br />

Freihandelsabkommen mit dem Europäischen<br />

Verband Fairer Handel<br />

Am 24. Juni <strong>2010</strong> hat die Ukraine ein Freihandelsabkommen<br />

mit dem Europäischen<br />

Verband Fairer Handel geschlossen, das<br />

auch Island, Liechtenstein, Norwegen und<br />

die Schweiz einschließt. Das Abkommen<br />

umfasst die Befreiung von Zöllen für Güter,<br />

die zwischen den genannten Ländern<br />

gehandelt werden. Es betrifft außerdem<br />

den Dienstleistungsverkehr, Investitionen,<br />

geistiges Eigentum, das öffentliche Beschaffungswesen<br />

und die Durchsetzung<br />

des Wettbewerbsrechts. Das Freihandels-<br />

EU kompakt<br />

Aktuelles aus Mittel- und Osteuropa<br />

abkommen muss von den entsprech<strong>end</strong>en<br />

Parlamenten ratifiziert werden und<br />

tritt nach dem Austausch der Ratifizierungsdokumente<br />

in Kraft.<br />

Kontakt vor Ort<br />

Dr. Marc-Tell Madl<br />

Tel.: +380 44 490-6777<br />

Polen<br />

Besteuerung von medizinischen Zusatzleistungen<br />

Ein Beschluss von sieben Richtern des<br />

obersten Verwaltungsgerichts vom<br />

24. Mai <strong>2010</strong> be<strong>end</strong>et eine lange Diskussion<br />

zwischen Steuerbehörden und Arbeitgebern<br />

über die steuerrechtlichen<br />

Folgen von medizinischen Zusatzleistungen,<br />

die Arbeitnehmern angeboten werden.<br />

Erklärtes Ziel des Beschlusses ist es,<br />

Diskrepanzen in der Rechtsprechung der<br />

Verwaltungsgerichte im Zusammenhang<br />

mit derartigen Zuschüssen zu beseitigen.<br />

Nach dem Beschluss des obersten Verwaltungsgerichts<br />

zählen medizinische<br />

Zusatzleistungen zu der Gruppe von<br />

kostenlosen Vorteilen für die anspruchsberechtigten<br />

Arbeitnehmer, die in den<br />

Einkommensteuervorschriften definiert<br />

werden. Mit anderen Worten: Diese Vorteile<br />

müssen besteuert werden.<br />

Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

Der Beschluss hat eine hohe Bedeutung<br />

für alle Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern<br />

kostenlose medizinische Zusatzleistungen<br />

anbieten. Zunächst wird der Beschluss<br />

des obersten Verwaltungsgerichts<br />

die besteh<strong>end</strong>e Praxis der Arbeitgeber<br />

ändern, keine Steuern für derartige Leistungen<br />

einzubehalten. Möglicherweise hat<br />

dieser Beschluss auch Auswirkungen auf<br />

die Vergangenheit. Die Steuerbehörden<br />

haben neue Argumente erhalten, mit denen<br />

sie die besteh<strong>end</strong>e Praxis polnischer<br />

Arbeitgeber angreifen und Steuern auf<br />

diese Vorteile inklusive der Strafzinsen für<br />

die letzten fünf Jahre verlangen können.<br />

Sollte dieser Fall eintreten, müssen Arbeitgeber<br />

ihre Steuererklärungen der vergangenen<br />

Jahre korrigieren und damit rechnen,<br />

die zusätzlichen Kosten, die im<br />

Zusammenhang mit den fraglichen Leistungen<br />

entstanden sind, übernehmen zu<br />

müssen.<br />

Der Beschluss wird möglicherweise auch<br />

Auswirkungen auf die Beiträge zur Sozialund<br />

Krankenversicherung haben, die<br />

anhand der zusätzlichen Leistungen berechnet<br />

werden. Was dabei im Einzelnen<br />

geschehen wird, hängt von der Verfahrensweise<br />

der Arbeitgeber in der Vergangenheit<br />

ab. Zu unterscheiden sind dabei<br />

grundsätzlich drei Gruppen von mehr oder<br />

weniger Betroffenen:<br />

• Auf der sicheren Seite sind alle Arbeitgeber,<br />

die Steuern auf derartige Zusatzleistungen<br />

einbehalten haben.<br />

• Arbeitgeber, die eine Zusage seitens der<br />

Steuerbehörde erhalten hatten, dass<br />

ihre Zusatzleistungen nicht zu steuerpflichtigen<br />

kostenlosen Leistungen zählen,<br />

sind in einer relativ guten Position.<br />

Nichtsdestotrotz empfehlen wir, diese<br />

individuellen Fälle vor dem Hintergrund<br />

der polnischen Regelungen erneut zu<br />

überprüfen.<br />

• Arbeitgeber, die medizinische Zusatzleistungen<br />

nicht versteuert haben, werden<br />

nicht durch die Regelungen der<br />

Steuerbehörde gedeckt.<br />

Sie müssen damit rechnen, überdurchschnittlich<br />

hohe Steuernachzahlungen<br />

tätigen zu müssen, die von der Steuerbehörde<br />

gefordert werden.<br />

Weitere interessante Beiträge finden Sie<br />

in der neuen Ausgabe von EU kompakt.<br />

Bestellung<br />

E-Mail: celina.maciejewski@de.pwc.com<br />

26 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>

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