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Titel<br />
GuV-Positionen (auf allen Ebenen) entsprech<strong>end</strong> der vorgegebenen<br />
Taxonomiestruktur anzugeben. Durch die dadurch erforderliche<br />
Zuordnung der bisher individuell strukturierten Überleitungsposten<br />
wird auch das Darstellungsformat der steuerlichen<br />
Überleitung standardisiert, wodurch die bisherigen praktizierten<br />
Vereinfachungen im Vergleich zur Aufstellung einer vollständigen<br />
Steuerbilanz wegfallen werden. Stellt der Steuerpflichtige eine<br />
Steuerbilanz auf, so hat er nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprech<strong>end</strong>e GuV<br />
nach Maßgabe der vorgesehenen Taxonomiestruktur zu übertragen.<br />
Auswirkungen der E-Bilanz auf Rechnungswesen und<br />
Steuerabteilung<br />
Zum einen muss das Rechnungswesen die im Buchhaltungsoder<br />
Enterprise-Resource-Planning-(ERP)-System hinterlegten<br />
Sachkonten dem durch die Taxonomie vorgesehenen detaillierten<br />
Gliederungsschema zuordnen. Alleine dadurch wird die steuerliche<br />
Berichterstattung in Zukunft die Ausgestaltung des Rechnungswesens<br />
beeinflussen. Erhöhte Anforderungen an die internen<br />
Prozesse ergeben sich, wenn es bei den differenzierten<br />
Mindestangaben für steuerliche Zwecke bleibt, auch aus der Tatsache,<br />
dass diese Mindestangaben in den ERP-Systemen häufig<br />
nicht hinterlegt sind. In diesem Fall wären zusätzliche Konten<br />
anzulegen und neue Buchungsanweisungen zu erstellen.<br />
Im Rahmen der finanziellen Berichterstattung erfasst die überwieg<strong>end</strong>e<br />
Zahl der Unternehmen zudem (gegebenenfalls neben der<br />
Erfassung nach International Financial Reporting Standards oder<br />
US-GAAP) nur die handelsrechtlichen Werte in der Buchhaltung<br />
oder im ERP-System. Steuerliche Berechnungen oder<br />
Überleitungen liegen in der Regel nicht auf der Ebene der Einzelkonten<br />
vor und werden üblicherweise in separaten Programmen<br />
zur Berechnung der Steuer oder in Tabellenkalkulationsprogrammen<br />
vorgenommen.<br />
Eine weitere Schwierigkeit bei der Zusammenführung von handelsrechtlichen<br />
Werten, die im ERP-System gebucht werden,<br />
und der für die Steuererklärung erforderlichen Überleitung ergibt<br />
sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Ermittlung dieser<br />
Informationen. Steuerliche Anpassungen der im ERP-System<br />
gebuchten Werte, die für die Steuerberechnung im Rahmen der<br />
Erstellung des Jahresabschlusses relevant sind, werden oft unter<br />
Zugrundelegung von Wesentlichkeitsgrenzen geschätzt und erst<br />
bei der Erstellung der Steuererklärung detailliert aufbereitet.<br />
Mit Blick auf die vorgesehene Standardisierung der zur Ergänzung<br />
der Steuererklärungen elektronisch zu übermittelnden steuerlich<br />
aufbereiteten Berichtsbestandteile des Jahresabschlusses<br />
– besonders unter Berücksichtigung des möglicherweise sehr<br />
hohen Detailgrads der zu bericht<strong>end</strong>en Salden der Positionen<br />
der Bilanz und GuV – stellt sich die Frage: Wie können die Daten<br />
durch das Unternehmen effizient generiert werden respektive<br />
welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen sind<br />
dafür zu schaffen?<br />
Ein Ansatzpunkt könnte neben einer unerlässlich stärkeren Verzahnung<br />
der Rechnungslegungs- und Steuerabteilungen die parallele<br />
Erfassung von handelsrechtlichen und steuerlich<br />
relevanten Informationen im ERP-System sein, und zwar in Form<br />
einer integrierten Steuerbuchführung.<br />
Integrierte Steuerbuchführung<br />
Im Zuge der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des<br />
Bilanzrechts (BilMoG) erhöhte sich der Umfang der Abweichungen<br />
zwischen Handels- und Steuerbilanz. Bei Dauersachverhalten<br />
(zum Beispiel Anlagevermögen) entwickeln sich die Abweichungen<br />
zwischen Handels- und Steuerbilanz über mehrere<br />
Stichtage fort, währ<strong>end</strong> es sich bei Massensachverhalten (etwa<br />
bei der Fremdwährungsumrechnung) um eine Vielzahl von Einzelsachverhalten<br />
handelt, die an einem Bilanzstichtag umbewertet<br />
werden müssen. Sind in einem Unternehmen viele Dauer- und<br />
Massensachverhalte vorhanden, liegt es nahe, die steuerlichen<br />
Anpassungen direkt im ERP-System als parallele Buchführung zu<br />
erfassen. Die Steuerbilanz wird dann zu einem erheblichen Teil<br />
aus dem verw<strong>end</strong>eten ERP-System erstellt.<br />
Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren<br />
Bleibt es bei der im Entwurf vorgesehenen Gliederungstiefe der<br />
Taxonomie, dann wird – wie Sie bereits gesehen haben – die<br />
Umstellung von Papier auf Elektronik im Rahmen des Projekts<br />
E-Bilanz zu einer erheblichen Ausweitung der steuerlichen Berichtspflichten<br />
führen. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob der<br />
von der Finanzverwaltung vorgesehene Mindestumfang der zu<br />
übermittelnden Daten noch vom Gesetz oder der Ermächtigung<br />
nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 b EStG gedeckt ist.<br />
Die hohe Gliederungstiefe der Taxonomie setzt gegebenenfalls<br />
die Rahmenbedingungen für ein effektives Risikomanagement<br />
durch die Finanzverwaltung. Aus den Erfahrungen, die seit der<br />
Einführung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit<br />
digitaler Unterlagen gemacht wurden, lässt sich sagen: Die<br />
Finanzverwaltung nimmt in zunehm<strong>end</strong>em Maße elektronische<br />
Prüfungen vor, deren Ergebnisse den jeweiligen Prüfern weitreich<strong>end</strong>e<br />
Einblicke in die entsprech<strong>end</strong>en Unternehmen gewähren.<br />
Der Datenzugriff erfolgte bislang jedoch ausschließlich mit Bezug<br />
auf die jeweilige Prüfung. Demgegenüber führt die elektronische<br />
Übermittlung der E-Bilanz an ein Erfassungsportal dazu, dass<br />
den Behörden zukünftig umfass<strong>end</strong>e Unternehmensdaten über<br />
den Einzelfall hinaus zentral für vergleich<strong>end</strong>e Analysen vorliegen.<br />
Wenn die Finanzverwaltung diese Daten für eine zielgenauere<br />
Auswahl von Prüfungsfällen nutzt, bei der Auswahl von zu<br />
prüf<strong>end</strong>en Unternehmen das Risikoprofil berücksichtigt und bei<br />
einem geringen Risikoprofil prüfungsfreie Zeiträume gewährt,<br />
könnten auch die Unternehmen profitieren.<br />
Vorteile der Unternehmen<br />
Die hohe Gliederungstiefe der E-Bilanz ist in der Literatur heftig<br />
kritisiert worden. Allerdings werden viele der separat anzugeb<strong>end</strong>en<br />
Daten bereits jetzt auf einzelnen Konten gebucht, da die<br />
Werte für die Steuerberechnung notw<strong>end</strong>ig sind, zum Beispiel<br />
Mieten, Pachten, Leasing, Renten, Zinsen. Damit eröffnet die<br />
E-Bilanz Unternehmen die Möglichkeit, die Prozesse zur Erstellung<br />
der Steuerberechnung und Steuererklärung aufzunehmen<br />
und neu zu konzipieren. Wie eingangs geschildert ist der Prozess<br />
der Steuererklärung vielfach ein manueller Prozess. Durch<br />
elektronische Schnittstellen mit dem Rechnungswesen können<br />
die gebuchten Daten sowohl in die Steuerberechnung zum Jah-<br />
8 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>