04.08.2013 Aufrufe

oktober-2010_end herunterladen - PwC Blogs

oktober-2010_end herunterladen - PwC Blogs

oktober-2010_end herunterladen - PwC Blogs

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Titel<br />

GuV-Positionen (auf allen Ebenen) entsprech<strong>end</strong> der vorgegebenen<br />

Taxonomiestruktur anzugeben. Durch die dadurch erforderliche<br />

Zuordnung der bisher individuell strukturierten Überleitungsposten<br />

wird auch das Darstellungsformat der steuerlichen<br />

Überleitung standardisiert, wodurch die bisherigen praktizierten<br />

Vereinfachungen im Vergleich zur Aufstellung einer vollständigen<br />

Steuerbilanz wegfallen werden. Stellt der Steuerpflichtige eine<br />

Steuerbilanz auf, so hat er nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprech<strong>end</strong>e GuV<br />

nach Maßgabe der vorgesehenen Taxonomiestruktur zu übertragen.<br />

Auswirkungen der E-Bilanz auf Rechnungswesen und<br />

Steuerabteilung<br />

Zum einen muss das Rechnungswesen die im Buchhaltungsoder<br />

Enterprise-Resource-Planning-(ERP)-System hinterlegten<br />

Sachkonten dem durch die Taxonomie vorgesehenen detaillierten<br />

Gliederungsschema zuordnen. Alleine dadurch wird die steuerliche<br />

Berichterstattung in Zukunft die Ausgestaltung des Rechnungswesens<br />

beeinflussen. Erhöhte Anforderungen an die internen<br />

Prozesse ergeben sich, wenn es bei den differenzierten<br />

Mindestangaben für steuerliche Zwecke bleibt, auch aus der Tatsache,<br />

dass diese Mindestangaben in den ERP-Systemen häufig<br />

nicht hinterlegt sind. In diesem Fall wären zusätzliche Konten<br />

anzulegen und neue Buchungsanweisungen zu erstellen.<br />

Im Rahmen der finanziellen Berichterstattung erfasst die überwieg<strong>end</strong>e<br />

Zahl der Unternehmen zudem (gegebenenfalls neben der<br />

Erfassung nach International Financial Reporting Standards oder<br />

US-GAAP) nur die handelsrechtlichen Werte in der Buchhaltung<br />

oder im ERP-System. Steuerliche Berechnungen oder<br />

Überleitungen liegen in der Regel nicht auf der Ebene der Einzelkonten<br />

vor und werden üblicherweise in separaten Programmen<br />

zur Berechnung der Steuer oder in Tabellenkalkulationsprogrammen<br />

vorgenommen.<br />

Eine weitere Schwierigkeit bei der Zusammenführung von handelsrechtlichen<br />

Werten, die im ERP-System gebucht werden,<br />

und der für die Steuererklärung erforderlichen Überleitung ergibt<br />

sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Ermittlung dieser<br />

Informationen. Steuerliche Anpassungen der im ERP-System<br />

gebuchten Werte, die für die Steuerberechnung im Rahmen der<br />

Erstellung des Jahresabschlusses relevant sind, werden oft unter<br />

Zugrundelegung von Wesentlichkeitsgrenzen geschätzt und erst<br />

bei der Erstellung der Steuererklärung detailliert aufbereitet.<br />

Mit Blick auf die vorgesehene Standardisierung der zur Ergänzung<br />

der Steuererklärungen elektronisch zu übermittelnden steuerlich<br />

aufbereiteten Berichtsbestandteile des Jahresabschlusses<br />

– besonders unter Berücksichtigung des möglicherweise sehr<br />

hohen Detailgrads der zu bericht<strong>end</strong>en Salden der Positionen<br />

der Bilanz und GuV – stellt sich die Frage: Wie können die Daten<br />

durch das Unternehmen effizient generiert werden respektive<br />

welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen sind<br />

dafür zu schaffen?<br />

Ein Ansatzpunkt könnte neben einer unerlässlich stärkeren Verzahnung<br />

der Rechnungslegungs- und Steuerabteilungen die parallele<br />

Erfassung von handelsrechtlichen und steuerlich<br />

relevanten Informationen im ERP-System sein, und zwar in Form<br />

einer integrierten Steuerbuchführung.<br />

Integrierte Steuerbuchführung<br />

Im Zuge der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des<br />

Bilanzrechts (BilMoG) erhöhte sich der Umfang der Abweichungen<br />

zwischen Handels- und Steuerbilanz. Bei Dauersachverhalten<br />

(zum Beispiel Anlagevermögen) entwickeln sich die Abweichungen<br />

zwischen Handels- und Steuerbilanz über mehrere<br />

Stichtage fort, währ<strong>end</strong> es sich bei Massensachverhalten (etwa<br />

bei der Fremdwährungsumrechnung) um eine Vielzahl von Einzelsachverhalten<br />

handelt, die an einem Bilanzstichtag umbewertet<br />

werden müssen. Sind in einem Unternehmen viele Dauer- und<br />

Massensachverhalte vorhanden, liegt es nahe, die steuerlichen<br />

Anpassungen direkt im ERP-System als parallele Buchführung zu<br />

erfassen. Die Steuerbilanz wird dann zu einem erheblichen Teil<br />

aus dem verw<strong>end</strong>eten ERP-System erstellt.<br />

Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren<br />

Bleibt es bei der im Entwurf vorgesehenen Gliederungstiefe der<br />

Taxonomie, dann wird – wie Sie bereits gesehen haben – die<br />

Umstellung von Papier auf Elektronik im Rahmen des Projekts<br />

E-Bilanz zu einer erheblichen Ausweitung der steuerlichen Berichtspflichten<br />

führen. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob der<br />

von der Finanzverwaltung vorgesehene Mindestumfang der zu<br />

übermittelnden Daten noch vom Gesetz oder der Ermächtigung<br />

nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 b EStG gedeckt ist.<br />

Die hohe Gliederungstiefe der Taxonomie setzt gegebenenfalls<br />

die Rahmenbedingungen für ein effektives Risikomanagement<br />

durch die Finanzverwaltung. Aus den Erfahrungen, die seit der<br />

Einführung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit<br />

digitaler Unterlagen gemacht wurden, lässt sich sagen: Die<br />

Finanzverwaltung nimmt in zunehm<strong>end</strong>em Maße elektronische<br />

Prüfungen vor, deren Ergebnisse den jeweiligen Prüfern weitreich<strong>end</strong>e<br />

Einblicke in die entsprech<strong>end</strong>en Unternehmen gewähren.<br />

Der Datenzugriff erfolgte bislang jedoch ausschließlich mit Bezug<br />

auf die jeweilige Prüfung. Demgegenüber führt die elektronische<br />

Übermittlung der E-Bilanz an ein Erfassungsportal dazu, dass<br />

den Behörden zukünftig umfass<strong>end</strong>e Unternehmensdaten über<br />

den Einzelfall hinaus zentral für vergleich<strong>end</strong>e Analysen vorliegen.<br />

Wenn die Finanzverwaltung diese Daten für eine zielgenauere<br />

Auswahl von Prüfungsfällen nutzt, bei der Auswahl von zu<br />

prüf<strong>end</strong>en Unternehmen das Risikoprofil berücksichtigt und bei<br />

einem geringen Risikoprofil prüfungsfreie Zeiträume gewährt,<br />

könnten auch die Unternehmen profitieren.<br />

Vorteile der Unternehmen<br />

Die hohe Gliederungstiefe der E-Bilanz ist in der Literatur heftig<br />

kritisiert worden. Allerdings werden viele der separat anzugeb<strong>end</strong>en<br />

Daten bereits jetzt auf einzelnen Konten gebucht, da die<br />

Werte für die Steuerberechnung notw<strong>end</strong>ig sind, zum Beispiel<br />

Mieten, Pachten, Leasing, Renten, Zinsen. Damit eröffnet die<br />

E-Bilanz Unternehmen die Möglichkeit, die Prozesse zur Erstellung<br />

der Steuerberechnung und Steuererklärung aufzunehmen<br />

und neu zu konzipieren. Wie eingangs geschildert ist der Prozess<br />

der Steuererklärung vielfach ein manueller Prozess. Durch<br />

elektronische Schnittstellen mit dem Rechnungswesen können<br />

die gebuchten Daten sowohl in die Steuerberechnung zum Jah-<br />

8 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!