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oktober-2010_end herunterladen - PwC Blogs

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Länder<br />

die Dokumentation reduziert oder gänzlich<br />

aufgehoben.<br />

Die Anordnung findet Anw<strong>end</strong>ung bei der<br />

Berechnung des steuerbaren Ertrags für<br />

die Steuerperioden ab <strong>2010</strong>.<br />

Kontakt vor Ort<br />

Kristina Krisciunaite-Bartuseviciene<br />

Tel.: +370 5 239-2300<br />

Rumänien<br />

Änderungen der Normen zur Umsatzsteuer<br />

Am 30. Juli <strong>2010</strong> sind die Änderungen der<br />

methodischen Normen im Zusammenhang<br />

mit der Umsatzsteuer in Kraft getreten.<br />

Laut den Änderungen wird dem Einheitssteuersatz<br />

die Rate unterstellt, die im<br />

Moment der Warenlieferung beziehungsweise<br />

Leistungserbringung galt. Daraus<br />

folgt, dass auch Anzahlungen auf nach<br />

dem 1. Juli <strong>2010</strong> erbrachte Warenlieferungen<br />

oder Leistungen dem neuen Umsatzsteuersatz<br />

von 24 Prozent unterliegen.<br />

Das gleiche gilt für im Reverseverfahren<br />

entsteh<strong>end</strong>e Umsatzsteuer.<br />

Außerdem wird die Umsatzsteuer von 24<br />

Prozent auch in folg<strong>end</strong>en Konstellationen<br />

erhoben:<br />

• innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern,<br />

die im Juni <strong>2010</strong> bezogen, jedoch<br />

erst im Juli <strong>2010</strong> in Rechnung gestellt<br />

wurden<br />

• Rechnungen, deren Beträge sich aufgrund<br />

von Preisänderungen vor dem<br />

1. Juli <strong>2010</strong> geändert haben und bei denen<br />

nicht mehr festgestellt werden<br />

kann, welche Preisänderungen dem<br />

neuen Betrag unterliegen<br />

• Rückerstattungen, die nach dem 1. Juli<br />

<strong>2010</strong> durchgeführt wurden<br />

• Rechnungen, die auf Grundlage von<br />

Tätigkeitsberichten für Dienstleistungen<br />

erstellt und die Berichte vom Dienstleister<br />

oder Leistungsempfänger nach dem<br />

1. Juli <strong>2010</strong> akzeptiert wurden, unabhängig<br />

davon, wann die Dienstleistung<br />

erbracht wurde (Der Abrechnungszeitraum<br />

darf nicht mehr als ein Jahr betragen.)<br />

• Rechnungen von Versorgungsunternehmen<br />

für beispielsweise Gas, Elektrizität,<br />

Wasser und Telekommunikation, die<br />

nach dem 1. Juli <strong>2010</strong> erstellt wurden<br />

• Leasingraten, deren Rechnungsdatum<br />

aufgrund des Zahlungsplans im Juli<br />

<strong>2010</strong> datiert<br />

• Onlinedienstleistungen aufgrund von<br />

Abonnements, die nach dem 1. Juli<br />

<strong>2010</strong> in Rechnung gestellt wurden<br />

Kontakt vor Ort<br />

Alex Massaci<br />

Tel.: +40 21 202-8658<br />

Ungarn<br />

Gewerbesteuerertragshoheit wieder bei<br />

den örtlichen Gemeinden<br />

Das Parlament hat am 21. Juni <strong>2010</strong> die<br />

Modifizierung eines Gesetzes verabschiedet,<br />

nach der die Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit der Gewerbesteuer wieder<br />

von den örtlichen Gemeindeverwaltungen<br />

übernommen werden. Aufgrund des Gesetzes<br />

LVII. aus dem Jahre <strong>2010</strong> müssen<br />

sämtliche Steuerverpflichtungen ab<br />

29. Juni <strong>2010</strong> wieder bei den örtlichen<br />

Steuerämtern erfüllt werden. Daher mussten<br />

die Unternehmen ihren Meldepflichten,<br />

die steuerpflichtige, ständige oder<br />

vorübergeh<strong>end</strong>e Tätigkeiten ab dem 29.<br />

Juni <strong>2010</strong> betrafen, bei den zuständigen<br />

örtlichen Steuerbehörden nachkommen.<br />

Wenn eine Tätigkeit am 29. Juni <strong>2010</strong><br />

oder danach be<strong>end</strong>et wird, muss auch<br />

dies der örtlichen Steuerbehörde gemeldet<br />

werden.<br />

Bis zum 28. Juni <strong>2010</strong> empfing die staatliche<br />

Steuerbehörde die Einzahlungen noch<br />

per Lastschrift. Alle Einzahlungen für die<br />

örtliche Gewerbesteuer, die danach eingegangen<br />

sind, werden dem Steuerzahler<br />

ohne Bearbeitung zurücküberwiesen.<br />

Bitte beachten Sie: Auch alle Vorsteuerzahlungen,<br />

die am 15. September <strong>2010</strong><br />

fällig wurden, mussten bereits wieder der<br />

örtlichen Steuerbehörde gezahlt werden.<br />

Die ab 1. Januar <strong>2010</strong> gültige Verordnung<br />

bleibt unverändert, nach der die Steuervorauszahlung<br />

der örtlichen Gewerbesteuer<br />

durch Selbsterklärung gemeldet<br />

werden muss, und zwar zusammen mit<br />

der Jahressteuererklärung.<br />

Zusätzlich eingeführt wurde – ähnlich wie<br />

bei der Körperschaftsteuer – ein neues<br />

Element: Über die Erfüllung der Gewerbesteuer<br />

muss auch eine Erklärung der ört-<br />

lichen Steuerbehörde auf einem Formular<br />

eingereicht werden, und zwar bis zum 20.<br />

des letzten Monats des Steuerjahrs. Falls<br />

bei einem Steuersubjekt eine Revision im<br />

Gange ist, die auch die örtliche Gewerbesteuer<br />

betrifft, wird das Verfahren auch<br />

von der staatlichen Steuerbehörde be<strong>end</strong>et.<br />

Die Ergebnisse und Daten der Revision<br />

aber werden der örtlich zuständigen<br />

Steuerbehörde weitergeleitet, die – falls<br />

notw<strong>end</strong>ig – das Verfahren fortsetzt oder<br />

abschließt.<br />

Infolge der Modifizierung entfällt die früher<br />

gültige Zweijahresfrist für die Verjährung<br />

der Steuerbemessung. Stattdessen muss<br />

die allgemeine Verjährungsfrist laut Steuergesetz<br />

angewandt werden.<br />

Kontakt vor Ort<br />

Gabriella Erdös<br />

Tel.: +36 1 461-9130<br />

Slowakei<br />

Neues Existenzminimum<br />

Das slowakische Ministerium für Arbeit,<br />

soziale Angelegenheiten und Familie hat<br />

eine Verordnung erlassen, mit der seit<br />

dem 1. Juli <strong>2010</strong> das monatliche Existenzminimum<br />

von 185,19 auf 185,38 Euro<br />

erhöht wurde.<br />

Das neue Existenzminimum wird im Jahr<br />

2011 die Höhe des jährlichen persönlichen<br />

Steuerfreibetrags sowohl für den<br />

Steuerpflichtigen als auch für seinen Ehepartner,<br />

die Einkommensgrenze für den<br />

Anspruch auf den jährlichen persönlichen<br />

Steuerfreibetrag für den Steuerpflichtigen<br />

und seinen Ehepartner sowie auch die<br />

Steuerbefreiung bei einigen Arten von Einnahmen<br />

natürlicher Personen (außer Einnahmen<br />

aus nicht selbstständiger Arbeit)<br />

beeinflussen. Alle vorsteh<strong>end</strong> genannten<br />

Posten sind nämlich vom monatlichen<br />

Existenzminimum abhängig. Das neue<br />

Existenzminimum wird ebenfalls die Höhe<br />

des Steuerbonusses für jedes unterhaltspflichtige<br />

Kind beeinflussen, der seit dem<br />

1. Juli <strong>2010</strong> bis zum 1. Juli 2011 in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

Kontakt vor Ort<br />

Tomas Alaxin<br />

Tel.: +421 2 59 350 664<br />

28 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>

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