oktober-2010_end herunterladen - PwC Blogs
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Länder<br />
die Dokumentation reduziert oder gänzlich<br />
aufgehoben.<br />
Die Anordnung findet Anw<strong>end</strong>ung bei der<br />
Berechnung des steuerbaren Ertrags für<br />
die Steuerperioden ab <strong>2010</strong>.<br />
Kontakt vor Ort<br />
Kristina Krisciunaite-Bartuseviciene<br />
Tel.: +370 5 239-2300<br />
Rumänien<br />
Änderungen der Normen zur Umsatzsteuer<br />
Am 30. Juli <strong>2010</strong> sind die Änderungen der<br />
methodischen Normen im Zusammenhang<br />
mit der Umsatzsteuer in Kraft getreten.<br />
Laut den Änderungen wird dem Einheitssteuersatz<br />
die Rate unterstellt, die im<br />
Moment der Warenlieferung beziehungsweise<br />
Leistungserbringung galt. Daraus<br />
folgt, dass auch Anzahlungen auf nach<br />
dem 1. Juli <strong>2010</strong> erbrachte Warenlieferungen<br />
oder Leistungen dem neuen Umsatzsteuersatz<br />
von 24 Prozent unterliegen.<br />
Das gleiche gilt für im Reverseverfahren<br />
entsteh<strong>end</strong>e Umsatzsteuer.<br />
Außerdem wird die Umsatzsteuer von 24<br />
Prozent auch in folg<strong>end</strong>en Konstellationen<br />
erhoben:<br />
• innergemeinschaftlicher Erwerb von Gütern,<br />
die im Juni <strong>2010</strong> bezogen, jedoch<br />
erst im Juli <strong>2010</strong> in Rechnung gestellt<br />
wurden<br />
• Rechnungen, deren Beträge sich aufgrund<br />
von Preisänderungen vor dem<br />
1. Juli <strong>2010</strong> geändert haben und bei denen<br />
nicht mehr festgestellt werden<br />
kann, welche Preisänderungen dem<br />
neuen Betrag unterliegen<br />
• Rückerstattungen, die nach dem 1. Juli<br />
<strong>2010</strong> durchgeführt wurden<br />
• Rechnungen, die auf Grundlage von<br />
Tätigkeitsberichten für Dienstleistungen<br />
erstellt und die Berichte vom Dienstleister<br />
oder Leistungsempfänger nach dem<br />
1. Juli <strong>2010</strong> akzeptiert wurden, unabhängig<br />
davon, wann die Dienstleistung<br />
erbracht wurde (Der Abrechnungszeitraum<br />
darf nicht mehr als ein Jahr betragen.)<br />
• Rechnungen von Versorgungsunternehmen<br />
für beispielsweise Gas, Elektrizität,<br />
Wasser und Telekommunikation, die<br />
nach dem 1. Juli <strong>2010</strong> erstellt wurden<br />
• Leasingraten, deren Rechnungsdatum<br />
aufgrund des Zahlungsplans im Juli<br />
<strong>2010</strong> datiert<br />
• Onlinedienstleistungen aufgrund von<br />
Abonnements, die nach dem 1. Juli<br />
<strong>2010</strong> in Rechnung gestellt wurden<br />
Kontakt vor Ort<br />
Alex Massaci<br />
Tel.: +40 21 202-8658<br />
Ungarn<br />
Gewerbesteuerertragshoheit wieder bei<br />
den örtlichen Gemeinden<br />
Das Parlament hat am 21. Juni <strong>2010</strong> die<br />
Modifizierung eines Gesetzes verabschiedet,<br />
nach der die Aufgaben im Zusammenhang<br />
mit der Gewerbesteuer wieder<br />
von den örtlichen Gemeindeverwaltungen<br />
übernommen werden. Aufgrund des Gesetzes<br />
LVII. aus dem Jahre <strong>2010</strong> müssen<br />
sämtliche Steuerverpflichtungen ab<br />
29. Juni <strong>2010</strong> wieder bei den örtlichen<br />
Steuerämtern erfüllt werden. Daher mussten<br />
die Unternehmen ihren Meldepflichten,<br />
die steuerpflichtige, ständige oder<br />
vorübergeh<strong>end</strong>e Tätigkeiten ab dem 29.<br />
Juni <strong>2010</strong> betrafen, bei den zuständigen<br />
örtlichen Steuerbehörden nachkommen.<br />
Wenn eine Tätigkeit am 29. Juni <strong>2010</strong><br />
oder danach be<strong>end</strong>et wird, muss auch<br />
dies der örtlichen Steuerbehörde gemeldet<br />
werden.<br />
Bis zum 28. Juni <strong>2010</strong> empfing die staatliche<br />
Steuerbehörde die Einzahlungen noch<br />
per Lastschrift. Alle Einzahlungen für die<br />
örtliche Gewerbesteuer, die danach eingegangen<br />
sind, werden dem Steuerzahler<br />
ohne Bearbeitung zurücküberwiesen.<br />
Bitte beachten Sie: Auch alle Vorsteuerzahlungen,<br />
die am 15. September <strong>2010</strong><br />
fällig wurden, mussten bereits wieder der<br />
örtlichen Steuerbehörde gezahlt werden.<br />
Die ab 1. Januar <strong>2010</strong> gültige Verordnung<br />
bleibt unverändert, nach der die Steuervorauszahlung<br />
der örtlichen Gewerbesteuer<br />
durch Selbsterklärung gemeldet<br />
werden muss, und zwar zusammen mit<br />
der Jahressteuererklärung.<br />
Zusätzlich eingeführt wurde – ähnlich wie<br />
bei der Körperschaftsteuer – ein neues<br />
Element: Über die Erfüllung der Gewerbesteuer<br />
muss auch eine Erklärung der ört-<br />
lichen Steuerbehörde auf einem Formular<br />
eingereicht werden, und zwar bis zum 20.<br />
des letzten Monats des Steuerjahrs. Falls<br />
bei einem Steuersubjekt eine Revision im<br />
Gange ist, die auch die örtliche Gewerbesteuer<br />
betrifft, wird das Verfahren auch<br />
von der staatlichen Steuerbehörde be<strong>end</strong>et.<br />
Die Ergebnisse und Daten der Revision<br />
aber werden der örtlich zuständigen<br />
Steuerbehörde weitergeleitet, die – falls<br />
notw<strong>end</strong>ig – das Verfahren fortsetzt oder<br />
abschließt.<br />
Infolge der Modifizierung entfällt die früher<br />
gültige Zweijahresfrist für die Verjährung<br />
der Steuerbemessung. Stattdessen muss<br />
die allgemeine Verjährungsfrist laut Steuergesetz<br />
angewandt werden.<br />
Kontakt vor Ort<br />
Gabriella Erdös<br />
Tel.: +36 1 461-9130<br />
Slowakei<br />
Neues Existenzminimum<br />
Das slowakische Ministerium für Arbeit,<br />
soziale Angelegenheiten und Familie hat<br />
eine Verordnung erlassen, mit der seit<br />
dem 1. Juli <strong>2010</strong> das monatliche Existenzminimum<br />
von 185,19 auf 185,38 Euro<br />
erhöht wurde.<br />
Das neue Existenzminimum wird im Jahr<br />
2011 die Höhe des jährlichen persönlichen<br />
Steuerfreibetrags sowohl für den<br />
Steuerpflichtigen als auch für seinen Ehepartner,<br />
die Einkommensgrenze für den<br />
Anspruch auf den jährlichen persönlichen<br />
Steuerfreibetrag für den Steuerpflichtigen<br />
und seinen Ehepartner sowie auch die<br />
Steuerbefreiung bei einigen Arten von Einnahmen<br />
natürlicher Personen (außer Einnahmen<br />
aus nicht selbstständiger Arbeit)<br />
beeinflussen. Alle vorsteh<strong>end</strong> genannten<br />
Posten sind nämlich vom monatlichen<br />
Existenzminimum abhängig. Das neue<br />
Existenzminimum wird ebenfalls die Höhe<br />
des Steuerbonusses für jedes unterhaltspflichtige<br />
Kind beeinflussen, der seit dem<br />
1. Juli <strong>2010</strong> bis zum 1. Juli 2011 in Anspruch<br />
genommen wird.<br />
Kontakt vor Ort<br />
Tomas Alaxin<br />
Tel.: +421 2 59 350 664<br />
28 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>