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Titel<br />
Die elektronische Bilanz nach Para<br />
Wurde die Steuerbilanz lange Zeit nicht als eigenständige Bilanz<br />
gewürdigt, hat sich das durch das Gesetz zur Modernisierung<br />
des Bilanzrechts geändert. Einen weiteren Schritt auf dem Weg<br />
zu einer selbstständigen Steuerbilanz markiert die elektronische<br />
Datenfernübertragung von Steuer- oder Handelsbilanzen mit<br />
steuerlichen Überleitungsrechnungen nach § 5 b Einkommensteuergesetz.<br />
Nachdem Sie sich in der Ausgabe April/Mai <strong>2010</strong><br />
Ihrer Fachnachrichten pwc: steuern+recht über die Aspekte der<br />
integrierten Steuerbuchführung informieren konnten, beleuchtet<br />
der aktuelle Beitrag, welche zusätzlichen Anforderungen und<br />
Chancen sich aus der vorgesehenen Verpflichtung zur elektronischen<br />
Datenfernübertragung ergeben.<br />
Einführung<br />
Millionen Deutsche nutzen regelmäßig das Internet und die<br />
E-Mail ist aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Da<br />
wirkt es beinahe anachronistisch, dass die Steuererklärung und<br />
-veranlagung immer noch vorwieg<strong>end</strong> manuell abgewickelt wird.<br />
Zwar gibt es schon viele Privatpersonen, die ELSTER nutzen, um<br />
ihre private Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu<br />
übertragen. Allerdings ist es immer noch erforderlich, die übertragenen<br />
Daten auszudrucken, den Ausdruck zu unterschreiben<br />
und zusammen mit den Belegen dann beim Finanzamt einzureichen.<br />
Auch im betrieblichen Bereich sind manuelle Prozesse bei der<br />
Erstellung und Weiterleitung der Steuererklärungen die Regel.<br />
Zwar ist die Abgabe der Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen<br />
in den letzten Jahren bereits auf die elektronische Datenfernübertragung<br />
umgestellt worden. Für die Körperschaftsteuer<br />
respektive die einheitliche Gewinnfeststellung bei Personengesellschaften<br />
und die Gewerbesteuer aber ist es bisher bei dem<br />
manuellen Verfahren geblieben. Dabei umfasst das manuelle Verfahren<br />
nicht nur das Eintragen der Daten in die Steuererklärung<br />
und die anschließ<strong>end</strong>e manuelle Übertragung aus der Steuererklärung<br />
in die Systeme der Finanzverwaltung. Vielfach ist auch<br />
die Ermittlung der Daten, die in die Steuererklärung eingegeben<br />
werden, ein manueller Prozess. Dieser Prozess setzt sich in den<br />
Betriebsprüfungen weiter fort, sodass hier neben eventuellen<br />
Steuernachzahlungen weitere interne Kosten anfallen. Dass<br />
diese manuellen Prozesse sowohl in den Unternehmen als auch<br />
in der Finanzverwaltung – unnötige – Kosten verursachen, liegt<br />
auf der Hand.<br />
Projekt „E-Bilanz“<br />
Im Rahmen des Bund-Länder-übergreif<strong>end</strong>en Verwaltungsabkommens<br />
KONSENS („Koordinierte Neue Softwareentwicklung<br />
der Steuerverwaltung“ zwecks Vereinheitlichung der Steuersoftware<br />
von Bund und Ländern) wurde das Projekt „E-Bilanz“ mit<br />
dem Ziel aufgesetzt, die elektronische Übermittlung von Bilanzen<br />
sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen (GuV) unter Berücksichtigung<br />
steuerlicher Kriterien einzuführen. Mit dem Gesetz zum<br />
Abbau der Steuerbürokratie von 2008, das den Schwerpunkt auf<br />
In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />
• … welche Kernelemente die elektronische Datenfernübermittlung<br />
vorsieht.<br />
• … wie sich die elektronische Bilanz auf das Rechnungswesen<br />
auswirkt.<br />
• … wie Unternehmen auf die steig<strong>end</strong>en Anforderungen<br />
reagieren können.<br />
• … welche Perspektiven sich für die Finanzverwaltung und<br />
die Unternehmen eröffnen.<br />
den Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Unternehmen<br />
und Finanzbehörden legt und unter dem Motto „Elektronik<br />
statt Papier“ steht, wurde schließlich eine Rechtsgrundlage<br />
für die E-Bilanz geschaffen. Gleichzeitig weitete dieses Gesetz<br />
auch die Verpflichtung zur elektronischen Datenübertragung auf<br />
alle Unternehmensteuererklärungen (Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />
sowie einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung)<br />
aus.<br />
Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, informieren Sie die<br />
folg<strong>end</strong>en Abschnitte über die vorgesehenen Regelungen und<br />
legen Ihnen die Auswirkungen auf die Prozesse an den Schnittstellen<br />
zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und steuerlicher<br />
Deklarationsfunktion dar.<br />
Zeitlicher und persönlicher Anw<strong>end</strong>ungsbereich<br />
§ 5 b Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die standardisierte<br />
elektronische Übermittlung des Inhalts von Bilanz und GuV nach<br />
amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung<br />
ab dem Veranlagungszeitraum 2011 (§ 52 Abs. 15 a EStG).<br />
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird im Rahmen<br />
einer Übergangsregelung die erstmalig zwing<strong>end</strong>e elektronische<br />
Übermittlung aller Voraussicht nach jedoch erst für den Veranlagungszeitraum<br />
2012 festschreiben. Das heißt: Im Fall einer Übergangsregelung<br />
werden die ersten Übertragungen im Jahr 2013<br />
bei den Finanzämtern eingehen.<br />
Die Übertragungspflicht gilt für alle Unternehmen, die ihren<br />
Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 5 a EStG ermitteln.<br />
Größenabhängige Erleichterungen, wie etwa geringere Veröffentlichungsanforderungen,<br />
wie sie im Handelsgesetzbuch (HGB) zu<br />
finden sind, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit gelten die erforderlichen<br />
Pflichtangaben für alle bilanzier<strong>end</strong>en Unternehmen.<br />
Die Pflichtangaben zur E-Bilanz und -GuV<br />
Der Gesetzgeber hat das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit<br />
den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang<br />
der zu übermittelnden Daten zu bestimmen (§ 51 Abs. 4 Nr. 1 b<br />
EStG).<br />
6 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>