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Titel<br />

Die elektronische Bilanz nach Para<br />

Wurde die Steuerbilanz lange Zeit nicht als eigenständige Bilanz<br />

gewürdigt, hat sich das durch das Gesetz zur Modernisierung<br />

des Bilanzrechts geändert. Einen weiteren Schritt auf dem Weg<br />

zu einer selbstständigen Steuerbilanz markiert die elektronische<br />

Datenfernübertragung von Steuer- oder Handelsbilanzen mit<br />

steuerlichen Überleitungsrechnungen nach § 5 b Einkommensteuergesetz.<br />

Nachdem Sie sich in der Ausgabe April/Mai <strong>2010</strong><br />

Ihrer Fachnachrichten pwc: steuern+recht über die Aspekte der<br />

integrierten Steuerbuchführung informieren konnten, beleuchtet<br />

der aktuelle Beitrag, welche zusätzlichen Anforderungen und<br />

Chancen sich aus der vorgesehenen Verpflichtung zur elektronischen<br />

Datenfernübertragung ergeben.<br />

Einführung<br />

Millionen Deutsche nutzen regelmäßig das Internet und die<br />

E-Mail ist aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Da<br />

wirkt es beinahe anachronistisch, dass die Steuererklärung und<br />

-veranlagung immer noch vorwieg<strong>end</strong> manuell abgewickelt wird.<br />

Zwar gibt es schon viele Privatpersonen, die ELSTER nutzen, um<br />

ihre private Einkommensteuererklärung an das Finanzamt zu<br />

übertragen. Allerdings ist es immer noch erforderlich, die übertragenen<br />

Daten auszudrucken, den Ausdruck zu unterschreiben<br />

und zusammen mit den Belegen dann beim Finanzamt einzureichen.<br />

Auch im betrieblichen Bereich sind manuelle Prozesse bei der<br />

Erstellung und Weiterleitung der Steuererklärungen die Regel.<br />

Zwar ist die Abgabe der Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

in den letzten Jahren bereits auf die elektronische Datenfernübertragung<br />

umgestellt worden. Für die Körperschaftsteuer<br />

respektive die einheitliche Gewinnfeststellung bei Personengesellschaften<br />

und die Gewerbesteuer aber ist es bisher bei dem<br />

manuellen Verfahren geblieben. Dabei umfasst das manuelle Verfahren<br />

nicht nur das Eintragen der Daten in die Steuererklärung<br />

und die anschließ<strong>end</strong>e manuelle Übertragung aus der Steuererklärung<br />

in die Systeme der Finanzverwaltung. Vielfach ist auch<br />

die Ermittlung der Daten, die in die Steuererklärung eingegeben<br />

werden, ein manueller Prozess. Dieser Prozess setzt sich in den<br />

Betriebsprüfungen weiter fort, sodass hier neben eventuellen<br />

Steuernachzahlungen weitere interne Kosten anfallen. Dass<br />

diese manuellen Prozesse sowohl in den Unternehmen als auch<br />

in der Finanzverwaltung – unnötige – Kosten verursachen, liegt<br />

auf der Hand.<br />

Projekt „E-Bilanz“<br />

Im Rahmen des Bund-Länder-übergreif<strong>end</strong>en Verwaltungsabkommens<br />

KONSENS („Koordinierte Neue Softwareentwicklung<br />

der Steuerverwaltung“ zwecks Vereinheitlichung der Steuersoftware<br />

von Bund und Ländern) wurde das Projekt „E-Bilanz“ mit<br />

dem Ziel aufgesetzt, die elektronische Übermittlung von Bilanzen<br />

sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen (GuV) unter Berücksichtigung<br />

steuerlicher Kriterien einzuführen. Mit dem Gesetz zum<br />

Abbau der Steuerbürokratie von 2008, das den Schwerpunkt auf<br />

In diesem Beitrag erfahren Sie …<br />

• … welche Kernelemente die elektronische Datenfernübermittlung<br />

vorsieht.<br />

• … wie sich die elektronische Bilanz auf das Rechnungswesen<br />

auswirkt.<br />

• … wie Unternehmen auf die steig<strong>end</strong>en Anforderungen<br />

reagieren können.<br />

• … welche Perspektiven sich für die Finanzverwaltung und<br />

die Unternehmen eröffnen.<br />

den Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Unternehmen<br />

und Finanzbehörden legt und unter dem Motto „Elektronik<br />

statt Papier“ steht, wurde schließlich eine Rechtsgrundlage<br />

für die E-Bilanz geschaffen. Gleichzeitig weitete dieses Gesetz<br />

auch die Verpflichtung zur elektronischen Datenübertragung auf<br />

alle Unternehmensteuererklärungen (Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />

sowie einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung)<br />

aus.<br />

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, informieren Sie die<br />

folg<strong>end</strong>en Abschnitte über die vorgesehenen Regelungen und<br />

legen Ihnen die Auswirkungen auf die Prozesse an den Schnittstellen<br />

zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und steuerlicher<br />

Deklarationsfunktion dar.<br />

Zeitlicher und persönlicher Anw<strong>end</strong>ungsbereich<br />

§ 5 b Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die standardisierte<br />

elektronische Übermittlung des Inhalts von Bilanz und GuV nach<br />

amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung<br />

ab dem Veranlagungszeitraum 2011 (§ 52 Abs. 15 a EStG).<br />

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird im Rahmen<br />

einer Übergangsregelung die erstmalig zwing<strong>end</strong>e elektronische<br />

Übermittlung aller Voraussicht nach jedoch erst für den Veranlagungszeitraum<br />

2012 festschreiben. Das heißt: Im Fall einer Übergangsregelung<br />

werden die ersten Übertragungen im Jahr 2013<br />

bei den Finanzämtern eingehen.<br />

Die Übertragungspflicht gilt für alle Unternehmen, die ihren<br />

Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und § 5 a EStG ermitteln.<br />

Größenabhängige Erleichterungen, wie etwa geringere Veröffentlichungsanforderungen,<br />

wie sie im Handelsgesetzbuch (HGB) zu<br />

finden sind, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Somit gelten die erforderlichen<br />

Pflichtangaben für alle bilanzier<strong>end</strong>en Unternehmen.<br />

Die Pflichtangaben zur E-Bilanz und -GuV<br />

Der Gesetzgeber hat das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit<br />

den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang<br />

der zu übermittelnden Daten zu bestimmen (§ 51 Abs. 4 Nr. 1 b<br />

EStG).<br />

6 pwc: steuern+recht Oktober <strong>2010</strong>

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