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20 - Prof. Dr. Reinhard Singer

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Rücktritt und Minderung sind Gestaltungsrechte; diese sind in der Regel unwiderruflich<br />

(Pal./Weidenkaff, § 439 Rn. 6 a.E.).<br />

Umgekehrt ist Käufer nicht an Nacherfüllungsverlangen gebunden; arg.: § 281 IV e contrario:<br />

Übergang von Schadensersatz zur Nacherfüllung ausgeschlossen (BGH NJW <strong>20</strong>06, 1198 Tz.<br />

18; Medicus/Petersen, BR, Rn. 283).<br />

4. Schadensersatz, § 437 Nr. 3 Fall 1<br />

a) Schadensersatz neben der Leistung (§§ 437 Nr. 3, 280 I)<br />

aa) Schuldverhältnis (= Kaufvertrag)<br />

bb) Lieferung einer mangelhaften Sache.<br />

cc) Vertretenmüssen: wird gem. § 280 I 2 vermutet.<br />

dd) Schaden<br />

Verkäufer, der die Ware eines Herstellers lediglich vertreibt, hat die mangelhafte<br />

Lieferung regelmäßig nicht zu vertreten (keine Untersuchungspflicht)<br />

Ausnahme: er ist durch Reklamationen anderer Kunden oder durch den Hersteller<br />

auf den Mangel aufmerksam geworden.<br />

Im Einzelfall auch Untersuchungspflicht beim spezialisierten Fachhandel (Medicus<br />

§ 74 Rn. 72; BGH NJW <strong>20</strong>04, 2301; <strong>20</strong>06, 1589: Importeur einer in China<br />

hergestellten Tapetenkleistermaschine ist verpflichtet, diese beim Inverkehrbringen<br />

auf ihre Verkehrsssicherheit zu untersuchen).<br />

Schaden, der durch mangelfreie Nacherfüllung nicht beseitigt wird<br />

= den der Käufer an anderen Rechtsgütern infolge des Mangels erleidet.<br />

b) Schadensersatz statt der Leistung<br />

(aa) „kleiner“ Schadensersatz, §§ 437 Nr. 3, 280 I, III, 281<br />

Käufer behält mangelhafte Sache und macht als Schadensersatz die Wertdifferenz zu<br />

dem vertragsgemäßen Zustand geltend.<br />

Schadensersatzanspruch ähnelt Minderung; im Unterschied zu dieser kann Käufer aber<br />

auch Reparaturkosten und sonstige Vermögensschäden, die auf dem Mangel beruhen<br />

(zB entgangenen Gewinn), geltend machen.<br />

Ferner Ähnlichkeit mit Surrogationstheorie im allg. Leistungsstörungsrecht (§§ 281,<br />

283).<br />

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