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Ertragsanteile: Der einheitliche Verteilungsschlüssel ist in Kraft<br />

Eines neues Kapitel<br />

im Finanzausgleich<br />

◆ Prof. Dietmar Pilz<br />

Im Paktum zum Finanzausgleichsgesetz<br />

2005 wurden die einheitlichen Verteilungsschlüssel<br />

dem Grundsatz nach<br />

vereinbart, mit der jüngst ergangenen<br />

Verordnung des Bundesministers für<br />

Finanzen wurden sowohl die Schlüssel<br />

für die vertikale Verteilung (Obervertei-<br />

lung) als auch die Verteilungsschlüssel<br />

für die horizontale Verteilung (Unterteilung<br />

– Ländertöpfe) festgesetzt.<br />

Eine langjährige Forderung des Österreichischen<br />

Gemeindebundes konnte<br />

damit erfüllt werden.<br />

Ausgangslage<br />

Die Aufteilung der Ertragsanteile aus<br />

den gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />

auf die einzelnen Gebietskörperschaften<br />

hat in der Vergangenheit<br />

durch einseitige steuerpolitische Maß-<br />

nahmen des Bundes (in der Regel<br />

waren dies Steuerreformen) den Anteil<br />

des Bundes an der Finanzausgleichsmasse<br />

zu Lasten der Länder und<br />

Gemeinden stetig erhöht. Untenstehende<br />

Grafik veranschaulicht dies recht<br />

deutlich anhand einer Zeitreihe.<br />

Um solche strukturelle Nachteile zu<br />

beseitigen, hat der Österreichische<br />

Gemeindebund bereits in den vergangenen<br />

Finanzausgleichsperioden einen<br />

einheitlichen Verteilungsschlüssel für<br />

die gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />

gefordert. Als Teilerfolg ist hier wohl<br />

die Zuordnung der bis Ende 1997 als<br />

ausschließliche Gemeindeabgabe konzipierte<br />

Körperschaftsteuer zu den<br />

gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />

und dem dabei festgelegten einheitlichen<br />

Verteilungsschlüssel für die Einkommensteuer,<br />

Lohnsteuer, Körper-<br />

Finanzen<br />

Die Ertragsanteilvorschüsse für den September 2005 wurden erstmals auf Basis von<br />

einheitlichen Verteilungsschlüsseln berechnet und den Gemeinden angewiesen.<br />

KOMMUNAL zeigt auf, dass mit den Ertragsanteilvorschüssen für September 2005<br />

jedenfalls ein „neues Kapitel im Finanzausgleich“ für die Gemeinden beginnt.<br />

Anteile der Finanzausgleichmasse<br />

nach Transfers und Kostentragung in Prozent<br />

schaftsteuer und Kapitalertragsteuer II<br />

ab dem Jahr 1998 anzuführen. Regelungen,<br />

die ab diesem Zeitpunkt zu<br />

Aufkommensveränderungen bei den<br />

Ertragssteuern führten, haben in ihren<br />

Aufkommenswirkungen die Gebietskörperschaften<br />

im einheitlich festgesetzten<br />

Ausmaß getroffen.<br />

Die Forderung an das<br />

FAG 2005<br />

In einem gemeinsamen Forderungskatalog<br />

des Österreichischen Gemeindebundes<br />

und des Österreichischen Städtebundes<br />

zum FAG 2005 wurde die Forderung<br />

auf Einführung eines einheitlichen Verteilungsschlüssels<br />

sowohl für jene Abgaben,<br />

an denen die Gemeinden bereits beteiligt<br />

sind, als auch für die ausschließlichen<br />

Bundesabgaben erhoben, unter Hinweis<br />

auf den rückläufigen Anteil der Gemeinden<br />

am Gesamtabgabenertrag.<br />

◆ Prof. Dietmar Pilz ist Finanzexperte<br />

des Österreichischen<br />

Gemeindebundes<br />

KOMMUNAL 15

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