Download Ausgabe 9 - Kommunal
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Ertragsanteile: Der einheitliche Verteilungsschlüssel ist in Kraft<br />
Eines neues Kapitel<br />
im Finanzausgleich<br />
◆ Prof. Dietmar Pilz<br />
Im Paktum zum Finanzausgleichsgesetz<br />
2005 wurden die einheitlichen Verteilungsschlüssel<br />
dem Grundsatz nach<br />
vereinbart, mit der jüngst ergangenen<br />
Verordnung des Bundesministers für<br />
Finanzen wurden sowohl die Schlüssel<br />
für die vertikale Verteilung (Obervertei-<br />
lung) als auch die Verteilungsschlüssel<br />
für die horizontale Verteilung (Unterteilung<br />
– Ländertöpfe) festgesetzt.<br />
Eine langjährige Forderung des Österreichischen<br />
Gemeindebundes konnte<br />
damit erfüllt werden.<br />
Ausgangslage<br />
Die Aufteilung der Ertragsanteile aus<br />
den gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />
auf die einzelnen Gebietskörperschaften<br />
hat in der Vergangenheit<br />
durch einseitige steuerpolitische Maß-<br />
nahmen des Bundes (in der Regel<br />
waren dies Steuerreformen) den Anteil<br />
des Bundes an der Finanzausgleichsmasse<br />
zu Lasten der Länder und<br />
Gemeinden stetig erhöht. Untenstehende<br />
Grafik veranschaulicht dies recht<br />
deutlich anhand einer Zeitreihe.<br />
Um solche strukturelle Nachteile zu<br />
beseitigen, hat der Österreichische<br />
Gemeindebund bereits in den vergangenen<br />
Finanzausgleichsperioden einen<br />
einheitlichen Verteilungsschlüssel für<br />
die gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />
gefordert. Als Teilerfolg ist hier wohl<br />
die Zuordnung der bis Ende 1997 als<br />
ausschließliche Gemeindeabgabe konzipierte<br />
Körperschaftsteuer zu den<br />
gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />
und dem dabei festgelegten einheitlichen<br />
Verteilungsschlüssel für die Einkommensteuer,<br />
Lohnsteuer, Körper-<br />
Finanzen<br />
Die Ertragsanteilvorschüsse für den September 2005 wurden erstmals auf Basis von<br />
einheitlichen Verteilungsschlüsseln berechnet und den Gemeinden angewiesen.<br />
KOMMUNAL zeigt auf, dass mit den Ertragsanteilvorschüssen für September 2005<br />
jedenfalls ein „neues Kapitel im Finanzausgleich“ für die Gemeinden beginnt.<br />
Anteile der Finanzausgleichmasse<br />
nach Transfers und Kostentragung in Prozent<br />
schaftsteuer und Kapitalertragsteuer II<br />
ab dem Jahr 1998 anzuführen. Regelungen,<br />
die ab diesem Zeitpunkt zu<br />
Aufkommensveränderungen bei den<br />
Ertragssteuern führten, haben in ihren<br />
Aufkommenswirkungen die Gebietskörperschaften<br />
im einheitlich festgesetzten<br />
Ausmaß getroffen.<br />
Die Forderung an das<br />
FAG 2005<br />
In einem gemeinsamen Forderungskatalog<br />
des Österreichischen Gemeindebundes<br />
und des Österreichischen Städtebundes<br />
zum FAG 2005 wurde die Forderung<br />
auf Einführung eines einheitlichen Verteilungsschlüssels<br />
sowohl für jene Abgaben,<br />
an denen die Gemeinden bereits beteiligt<br />
sind, als auch für die ausschließlichen<br />
Bundesabgaben erhoben, unter Hinweis<br />
auf den rückläufigen Anteil der Gemeinden<br />
am Gesamtabgabenertrag.<br />
◆ Prof. Dietmar Pilz ist Finanzexperte<br />
des Österreichischen<br />
Gemeindebundes<br />
KOMMUNAL 15