vollständiger Finanzplan (Modul 6)
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6.4 Vollständiger <strong>Finanzplan</strong> und Steuern<br />
Die Einführung von Steuern bedeutet, daß sich das Entscheidungsumfeld des Investors<br />
geändert hat. Vereinfacht sollen hier Gewinnsteuern angesetzt werden, mit folgenden<br />
Bedingungen:<br />
1.) Die Gewinnsteuern eines Unternehmens - wie Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer<br />
usw. - werden vereinfacht in einem einzigen Steuersatz s berücksichtigt, dessen Höhe<br />
als unabhängig vom Betrag der Bemessungsgrundlage angenommen wird.<br />
2.) Die Bemessungsgrundlage für Steuern sei der Periodengewinn, der sich aus<br />
Netto-Rückzahlung (NEt ) des Objektes<br />
- Abschreibungen pro Periode<br />
+ (Zinserträge - Zinsaufwand) ergibt.<br />
3.) Bei negativem Periodengewinn wird eine Erstattung der "Steuerschuld" unterstellt; bei<br />
positivem Periodengewinn erfolgt die sofortige Zahlung der Steuer (ohne<br />
Steuerstundung).<br />
Die Vorgehensweise soll an einem Beispiel demonstriert werden.<br />
1. Zielfunktion:<br />
t0 t1 t2 t3 t4<br />
Zielfunktion 400 = EK - - - xmax 2. Objektbeschreibung:<br />
t0 t1 t2 t3 t4<br />
Investition A - 600 + 150 +100 +200 +250<br />
Investition B - 400 - - - +544<br />
3. Umfeld des Investors<br />
Kapitalanlagen sind zu 8 % p.a.;<br />
Finanzierungen sind zu 12 % p.a. möglich.<br />
Bei Objekt A sei eine lineare Abschreibung über 4 Jahre unterstellt,<br />
Objekt B sei eine Kapitalanlage, die nicht abgeschrieben wird.<br />
Der Steuersatz s sei 50 %.<br />
t0 t1 t2 t3 t4<br />
Investition A - 600 + 150 +100 +200 +250<br />
(AfA) (150) (150) (150) (150)<br />
EK + 400