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und arbeitsrechtliche Aspekte des Dopings im ... - sportrecht.org

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sowie Substanzen, die ähnliche Wirkungen zeigen. Verbotene Methoden<br />

(z. B. Blutdoping) oder Manipulation der Dopingproben werden ebenfalls<br />

als Doping eingestuft, was auch außerhalb <strong>des</strong> Wettbewerbs gilt.<br />

Verbotene Wirkstoffe <strong>und</strong> Methoden in Verbindung mit diesem Reglement<br />

sind in Anhang A aufgeführt, der in seiner jeweils gültigen Fassung den<br />

Vereinen <strong>und</strong> Spielern zur Verfügung gestellt wird.<br />

Am Ende dieses § 1 ist ein erneutes Dopingverbot enthalten, das den<br />

Spielern selbst aus medizinischen Gründen untersagt, die in Anhang A<br />

aufgeführten verbotenen Substanzen während der Teilnahme an einem<br />

Spiel oder Wettbewerb einzunehmen (Einnahme, Injektion oder Verabreichung).<br />

Eine Ausnahme bilden Lokalanästhetika zur Bekämpfung von<br />

Schmerzen (ohne Kokain).<br />

Diese Doppeldefinition in § 6 der Rechts- <strong>und</strong> Verfahrensordnung <strong>und</strong> § 1<br />

der Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen erscheint fragwürdig, führte jedoch bisher–<br />

soweit bekannt – nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen.<br />

Auf ein Eingehen auf den Anhang erscheint aus juristischer Sicht entbehrlich,<br />

da dort – basierend auf den Listen von IOC, FIFA <strong>und</strong> UEFA – verschiedene<br />

Substanzen aufgelistet sind, die ohne medizinische Erläuterung<br />

wenig aufschlussreich sind.<br />

B. Verbandsrechtliche <strong>Aspekte</strong> <strong>des</strong> <strong>Dopings</strong><br />

I. Bindung an das Verbandsregelwerk<br />

Jeder Sportler geht wie selbstverständlich davon aus, dass er sich an die<br />

Regeln „seines“ Verban<strong>des</strong> halten muss <strong>und</strong> <strong>im</strong> Falle eines Regelverstoßes,<br />

wie zum Beispiel Doping, <strong>im</strong> Rahmen seiner Verbandsgerichtsbarkeit<br />

bestraft wird.<br />

So unzweifelhaft wie dies die Betroffenen beurteilen, ist dies jedoch nicht,<br />

da Sportler nur in den seltensten Fällen unmittelbare Mitglieder der Sportverbände<br />

sind. Die hier zu beurteilenden Berufsfußballer jedenfalls sind<br />

keine Mitglieder <strong>im</strong> DFB. Zu klären ist demnach, wodurch die Bindung der<br />

Fußballprofis an das Regelwerk <strong>des</strong> DFB zustande kommt.<br />

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