und arbeitsrechtliche Aspekte des Dopings im ... - sportrecht.org
und arbeitsrechtliche Aspekte des Dopings im ... - sportrecht.org
und arbeitsrechtliche Aspekte des Dopings im ... - sportrecht.org
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
sowie Substanzen, die ähnliche Wirkungen zeigen. Verbotene Methoden<br />
(z. B. Blutdoping) oder Manipulation der Dopingproben werden ebenfalls<br />
als Doping eingestuft, was auch außerhalb <strong>des</strong> Wettbewerbs gilt.<br />
Verbotene Wirkstoffe <strong>und</strong> Methoden in Verbindung mit diesem Reglement<br />
sind in Anhang A aufgeführt, der in seiner jeweils gültigen Fassung den<br />
Vereinen <strong>und</strong> Spielern zur Verfügung gestellt wird.<br />
Am Ende dieses § 1 ist ein erneutes Dopingverbot enthalten, das den<br />
Spielern selbst aus medizinischen Gründen untersagt, die in Anhang A<br />
aufgeführten verbotenen Substanzen während der Teilnahme an einem<br />
Spiel oder Wettbewerb einzunehmen (Einnahme, Injektion oder Verabreichung).<br />
Eine Ausnahme bilden Lokalanästhetika zur Bekämpfung von<br />
Schmerzen (ohne Kokain).<br />
Diese Doppeldefinition in § 6 der Rechts- <strong>und</strong> Verfahrensordnung <strong>und</strong> § 1<br />
der Durchführungsbest<strong>im</strong>mungen erscheint fragwürdig, führte jedoch bisher–<br />
soweit bekannt – nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen.<br />
Auf ein Eingehen auf den Anhang erscheint aus juristischer Sicht entbehrlich,<br />
da dort – basierend auf den Listen von IOC, FIFA <strong>und</strong> UEFA – verschiedene<br />
Substanzen aufgelistet sind, die ohne medizinische Erläuterung<br />
wenig aufschlussreich sind.<br />
B. Verbandsrechtliche <strong>Aspekte</strong> <strong>des</strong> <strong>Dopings</strong><br />
I. Bindung an das Verbandsregelwerk<br />
Jeder Sportler geht wie selbstverständlich davon aus, dass er sich an die<br />
Regeln „seines“ Verban<strong>des</strong> halten muss <strong>und</strong> <strong>im</strong> Falle eines Regelverstoßes,<br />
wie zum Beispiel Doping, <strong>im</strong> Rahmen seiner Verbandsgerichtsbarkeit<br />
bestraft wird.<br />
So unzweifelhaft wie dies die Betroffenen beurteilen, ist dies jedoch nicht,<br />
da Sportler nur in den seltensten Fällen unmittelbare Mitglieder der Sportverbände<br />
sind. Die hier zu beurteilenden Berufsfußballer jedenfalls sind<br />
keine Mitglieder <strong>im</strong> DFB. Zu klären ist demnach, wodurch die Bindung der<br />
Fußballprofis an das Regelwerk <strong>des</strong> DFB zustande kommt.<br />
4