und arbeitsrechtliche Aspekte des Dopings im ... - sportrecht.org
und arbeitsrechtliche Aspekte des Dopings im ... - sportrecht.org
und arbeitsrechtliche Aspekte des Dopings im ... - sportrecht.org
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zumin<strong>des</strong>t in der Regel bejahen können. Wenn der Arbeitgeber dann von<br />
seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, gewinnt die Schadensersatzvorschrift<br />
<strong>des</strong> § 628 Abs.2 BGB an Bedeutung, nach der dem Verein ein<br />
Schadensersatzanspruch zusteht, um die mit der außerordentlichen Kündigung<br />
<strong>des</strong> vertragsbrüchigen Spielers verb<strong>und</strong>enen wirtschaftlichen<br />
Nachteile zu kompensieren. 143 In dieser Vorschrift kommt der Gr<strong>und</strong>satz<br />
zum Ausdruck, dass derjenige, der durch sein vertragswidriges Verhalten<br />
den Gr<strong>und</strong> zur Auflösung eines Vertragsverhältnisses gibt, den daraus<br />
entstehenden Schaden zu tragen hat. Der Kündigende soll so gestellt<br />
werden, als ob das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß fortgeführt worden<br />
wäre. 144<br />
Im allgemeinen Arbeitsleben hat dieser Anspruch nur untergeordnete Bedeutung,<br />
da der Arbeitgeber aufgr<strong>und</strong> der „Austauschbarkeit“ der Arbeitnehmer<br />
durch die Kündigung in der Regel keinen bzw. nur einen unverhältnismäßigen<br />
Schaden erleidet. Im Profifußball kann die Schadensersatzforderung<br />
schnell eine neue größere D<strong>im</strong>ension erreichen, falls die<br />
Kündigung durch vertragswidriges Verhalten 145 veranlasst wird.<br />
Sobald die Tatbestandsvoraussetzungen <strong>des</strong> § 628 Abs.2 BGB vorliegen,<br />
hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das volle Erfüllungsinteresse, so<br />
dass nicht nur die durch die Kündigung entstandenen Mehrkosten, sondern<br />
auch der entgangene Gewinn gemäß § 252 BGB zu ersetzen ist. 146<br />
Begrenzt ist der ersatzfähige Schaden auf die Zeit bis zur ordnungsgemäßen<br />
Beendigung <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses; sog. Verfrühungsschaden. 147<br />
Dies führt dazu, dass der vertragsbrüchige Berufsfußballer dem Verein die<br />
Mehrausgaben für die Verpflichtung eines Ersatzspielers bezahlen muss,<br />
so dass u.U. bestehende Differenzen zwischen seinem <strong>und</strong> dem Gehalt<br />
<strong>des</strong> neuen Spielers <strong>und</strong> die Ablösesumme <strong>im</strong> Falle <strong>des</strong> Herauskaufens<br />
aus einem Vertrag zu ersetzen sind. Zu beachten ist jedoch, dass „nur“<br />
143<br />
Auf die m.E. nach § 138 BGB i.V.m. Art 12 GG unwirksame Anspruchsgr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong><br />
§ 23 Ziff.2 LiSpSt wird nicht eingegangen; der <strong>im</strong> Aufsatz von Rüsing/Schmülling dargestellten<br />
Meinung <strong>und</strong> Argumentation schließe ich mich vollständig an; vgl. Rüsing/<br />
Schmülling, SpuRt 2001, S.52 f.<br />
144<br />
Vgl. BAG, AP BGB § 628 Nr.8.<br />
145<br />
Doping stellt wegen der Bezugnahme auf das DFB-Regelwerk <strong>und</strong> dem sich daraus<br />
ergebenden Dopingverbot ein vertragswidriges Verhalten dar.<br />
146<br />
Vgl. BAG, SpuRt 1997, S.95; MüKo-Schwerdtner, § 628 BGB Rn.45 m.w.N.<br />
147<br />
Vgl. MüKo-Schwerdtner, § 628 BGB Rn.52.<br />
34