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Broschüre zur EnEV 2009 - Mein Ziegelhaus

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pondiert, ist eine gegenseitige Abstimmung<br />

dieser zwei Regelungen unabdingbar,<br />

wenngleich bislang nicht befriedigend<br />

erfolgt. Die Nachweisverfahren<br />

der Verordnung sollen möglichst für alle<br />

Gebäudetypen und -nutzungen vereinheitlicht<br />

werden. Dies führt zu einer Anpassung<br />

der Rechenprozedur, die mit<br />

der nächsten <strong>EnEV</strong>-Novelle 2012 abgeschlossen<br />

werden soll.<br />

Der Verordnungsgeber ist bei der Festlegung<br />

von Anforderungen in der Verordnung,<br />

soweit es sich um zu errichtende<br />

Gebäude handelt, an die gesetzlichen<br />

Auflagen des §5 Abs.1 des Energieeinsparungsgesetzes<br />

(EnEG) gebunden.<br />

Danach müssen die zusätzlichen, durch<br />

die energiesparenden Maßnahmen bedingten<br />

Aufwendungen sich generell<br />

durch die eintretenden Einsparungen<br />

innerhalb der üblichen Nutzungsdauer<br />

Bild 1: Von der Raumwärme zum CO 2-Verbrauch<br />

des Gebäudes und seiner Teile erwirtschaften<br />

lassen. Werden Anforderungen<br />

im Zusammenhang mit der freiwilligen<br />

Änderung bestehender Gebäude gestellt,<br />

ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer<br />

des Gebäudes zu berücksichtigen.<br />

Die Bundesregierung hat zu den geplanten<br />

materiellen Verschärfungen, Nachrüst-<br />

und Außerbetriebnahmeverpflichtungen<br />

gutachterliche Einschätzungen<br />

zu den daraus resultierenden Mehrkosten,<br />

den Energieeinsparpotentialen und<br />

den Amortisationszeiten eingeholt. Die<br />

Gutachten sollen belegen, dass die Anforderungen<br />

dieser Änderungsverordnung<br />

den gesetzlichen Vorgaben an die<br />

wirtschaftliche Vertretbarkeit genügen.<br />

Bei der Festlegung des erhöhten Anforderungsniveaus<br />

muss auf bauwirtschaftliche<br />

und bautechnische Gesichtspunkte<br />

sowie auf die Zumutbarkeit und Vermit-<br />

1. Einleitung<br />

telbarkeit gegenüber den Betroffenen<br />

Rücksicht genommen werden. Außerdem<br />

gilt es, die absehbaren Baukostensteigerungen<br />

durch maßvolle Verschärfungen<br />

in Grenzen zu halten. In diesem<br />

Zusammenhang ist das derzeitige Angebot<br />

an Bauprodukten und Bauweisen<br />

zu berücksichtigen.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung<br />

entschieden, die Verschärfung<br />

des Anforderungsniveaus in zwei Schritten<br />

zu vollziehen. Neben der nun geltenden<br />

Änderungsverordnung <strong>2009</strong> soll im<br />

Jahre 2012 ein weiterer Novellierungsschritt<br />

vorbereitet werden, der eine neuerliche<br />

Verschärfung der energetischen<br />

Anforderungen bis <strong>zur</strong> gleichen Größenordnung<br />

erreichen kann, allerdings in<br />

Abhängigkeit von den wirtschaftlichen<br />

und sonstigen technischen Rahmenbedingungen.<br />

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