Broschüre zur EnEV 2009 - Mein Ziegelhaus
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pondiert, ist eine gegenseitige Abstimmung<br />
dieser zwei Regelungen unabdingbar,<br />
wenngleich bislang nicht befriedigend<br />
erfolgt. Die Nachweisverfahren<br />
der Verordnung sollen möglichst für alle<br />
Gebäudetypen und -nutzungen vereinheitlicht<br />
werden. Dies führt zu einer Anpassung<br />
der Rechenprozedur, die mit<br />
der nächsten <strong>EnEV</strong>-Novelle 2012 abgeschlossen<br />
werden soll.<br />
Der Verordnungsgeber ist bei der Festlegung<br />
von Anforderungen in der Verordnung,<br />
soweit es sich um zu errichtende<br />
Gebäude handelt, an die gesetzlichen<br />
Auflagen des §5 Abs.1 des Energieeinsparungsgesetzes<br />
(EnEG) gebunden.<br />
Danach müssen die zusätzlichen, durch<br />
die energiesparenden Maßnahmen bedingten<br />
Aufwendungen sich generell<br />
durch die eintretenden Einsparungen<br />
innerhalb der üblichen Nutzungsdauer<br />
Bild 1: Von der Raumwärme zum CO 2-Verbrauch<br />
des Gebäudes und seiner Teile erwirtschaften<br />
lassen. Werden Anforderungen<br />
im Zusammenhang mit der freiwilligen<br />
Änderung bestehender Gebäude gestellt,<br />
ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer<br />
des Gebäudes zu berücksichtigen.<br />
Die Bundesregierung hat zu den geplanten<br />
materiellen Verschärfungen, Nachrüst-<br />
und Außerbetriebnahmeverpflichtungen<br />
gutachterliche Einschätzungen<br />
zu den daraus resultierenden Mehrkosten,<br />
den Energieeinsparpotentialen und<br />
den Amortisationszeiten eingeholt. Die<br />
Gutachten sollen belegen, dass die Anforderungen<br />
dieser Änderungsverordnung<br />
den gesetzlichen Vorgaben an die<br />
wirtschaftliche Vertretbarkeit genügen.<br />
Bei der Festlegung des erhöhten Anforderungsniveaus<br />
muss auf bauwirtschaftliche<br />
und bautechnische Gesichtspunkte<br />
sowie auf die Zumutbarkeit und Vermit-<br />
1. Einleitung<br />
telbarkeit gegenüber den Betroffenen<br />
Rücksicht genommen werden. Außerdem<br />
gilt es, die absehbaren Baukostensteigerungen<br />
durch maßvolle Verschärfungen<br />
in Grenzen zu halten. In diesem<br />
Zusammenhang ist das derzeitige Angebot<br />
an Bauprodukten und Bauweisen<br />
zu berücksichtigen.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung<br />
entschieden, die Verschärfung<br />
des Anforderungsniveaus in zwei Schritten<br />
zu vollziehen. Neben der nun geltenden<br />
Änderungsverordnung <strong>2009</strong> soll im<br />
Jahre 2012 ein weiterer Novellierungsschritt<br />
vorbereitet werden, der eine neuerliche<br />
Verschärfung der energetischen<br />
Anforderungen bis <strong>zur</strong> gleichen Größenordnung<br />
erreichen kann, allerdings in<br />
Abhängigkeit von den wirtschaftlichen<br />
und sonstigen technischen Rahmenbedingungen.<br />
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