Netzwerkvertrag - Human.technology Styria GmbH
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Kooperationsvertrag Standard Stand 28.06.2005<br />
d) über 200 MitarbeiterInnen<br />
€ 8.500,00 netto / p. a.<br />
(in Worten: achttausendfünfhundert)<br />
zuzüglich jeweils der gesetzlichen UST. Unter der Bezeichnung p.a. wird das jeweilige<br />
Vertragsjahr und nicht das Kalenderjahr verstanden.<br />
2) Im Unternehmen des Kooperationspartners sind zum Zeitpunkt des<br />
Vertragsabschlusses ………………………………… Mitarbeiter beschäftigt.<br />
3) Unter Berücksichtigung des oben genannten Schlüssels ergibt sich ein jährlicher<br />
Kooperationsbeitrag in der Höhe von<br />
€ …………………………………. netto/ p. a.<br />
(in Worten:………………………………..)<br />
4) Eine Veränderung der Anzahl der Beschäftigten des Kooperationspartners bewirkt<br />
eine Anpassung des Kooperationsbeitrages nach den oben genannten Schlüssel. Die<br />
HTS- <strong>GmbH</strong> hat das Recht, diesen jeweiligen angepassten Kooperationsbeitrag statt<br />
dem ursprünglich im Vertrag vereinbarten Kooperationsbeitrag zu verlangen. Sollte<br />
sich eine Veränderung der Anzahl der Beschäftigten während des Kooperationsjahres<br />
ergeben, so erfolgt die Anpassung des Kooperationsbeitrages für das Folgejahr.<br />
5) Wertsicherung<br />
a) Der Kooperationsbeitrag ist wertgesichert. Als Berechnung für die<br />
Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt<br />
verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle tretender<br />
Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat<br />
des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.<br />
b) Der Kooperationsbeitrag erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem<br />
sich der Verbaucherpreisindex gegenüber dem Monat des Vertragsabschlusses<br />
verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis einschließlich 5% jeweils<br />
unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch die Schwellgrenze überschritten oder<br />
unterschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt.<br />
c) Die durch die Indexschwankungen eintretenden Veränderungen des<br />
Kooperationsbetrages wird die HTS- <strong>GmbH</strong> dem Kooperationspartner jeweils<br />
schriftlich bekannt geben.<br />
d) Berechtigt die Wertsicherungsklausel die HTS <strong>GmbH</strong> zur Erhöhung des<br />
Kooperationsbeitrages, so wird er dies dem Kooperationspartner schriftlich<br />
bekannt gegeben.<br />
e) Dieser ist zur Bezahlung des erhöhten Kooperationsbeitrages ab dem<br />
folgenden Zahlungstermin verpflichtet, wenn die Mitteilung der HTS- <strong>GmbH</strong><br />
spätestens 14 Tage vor dem Zahlungstermin eingelangt ist.<br />
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