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Netzwerkvertrag - Human.technology Styria GmbH

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Kooperationsvertrag Standard Stand 28.06.2005<br />

d) über 200 MitarbeiterInnen<br />

€ 8.500,00 netto / p. a.<br />

(in Worten: achttausendfünfhundert)<br />

zuzüglich jeweils der gesetzlichen UST. Unter der Bezeichnung p.a. wird das jeweilige<br />

Vertragsjahr und nicht das Kalenderjahr verstanden.<br />

2) Im Unternehmen des Kooperationspartners sind zum Zeitpunkt des<br />

Vertragsabschlusses ………………………………… Mitarbeiter beschäftigt.<br />

3) Unter Berücksichtigung des oben genannten Schlüssels ergibt sich ein jährlicher<br />

Kooperationsbeitrag in der Höhe von<br />

€ …………………………………. netto/ p. a.<br />

(in Worten:………………………………..)<br />

4) Eine Veränderung der Anzahl der Beschäftigten des Kooperationspartners bewirkt<br />

eine Anpassung des Kooperationsbeitrages nach den oben genannten Schlüssel. Die<br />

HTS- <strong>GmbH</strong> hat das Recht, diesen jeweiligen angepassten Kooperationsbeitrag statt<br />

dem ursprünglich im Vertrag vereinbarten Kooperationsbeitrag zu verlangen. Sollte<br />

sich eine Veränderung der Anzahl der Beschäftigten während des Kooperationsjahres<br />

ergeben, so erfolgt die Anpassung des Kooperationsbeitrages für das Folgejahr.<br />

5) Wertsicherung<br />

a) Der Kooperationsbeitrag ist wertgesichert. Als Berechnung für die<br />

Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt<br />

verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle tretender<br />

Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat<br />

des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.<br />

b) Der Kooperationsbeitrag erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem<br />

sich der Verbaucherpreisindex gegenüber dem Monat des Vertragsabschlusses<br />

verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis einschließlich 5% jeweils<br />

unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch die Schwellgrenze überschritten oder<br />

unterschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt.<br />

c) Die durch die Indexschwankungen eintretenden Veränderungen des<br />

Kooperationsbetrages wird die HTS- <strong>GmbH</strong> dem Kooperationspartner jeweils<br />

schriftlich bekannt geben.<br />

d) Berechtigt die Wertsicherungsklausel die HTS <strong>GmbH</strong> zur Erhöhung des<br />

Kooperationsbeitrages, so wird er dies dem Kooperationspartner schriftlich<br />

bekannt gegeben.<br />

e) Dieser ist zur Bezahlung des erhöhten Kooperationsbeitrages ab dem<br />

folgenden Zahlungstermin verpflichtet, wenn die Mitteilung der HTS- <strong>GmbH</strong><br />

spätestens 14 Tage vor dem Zahlungstermin eingelangt ist.<br />

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