Netzwerkvertrag - Human.technology Styria GmbH
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Kooperationsvertrag Standard Stand 28.06.2005<br />
A. Unbestimmte Dauer<br />
V. Dauer des Vertragsverhältnisses<br />
Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />
B. Ordentliche Kündigung<br />
Die Vertragsteile können bis drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres diesen Vertrag zum<br />
Ende des Vertragsjahres ohne eine Angabe von Gründen kündigen.<br />
C. Außerordentliche Kündigung<br />
1) Dieses Vertragsverhältnis kann von der HTS- <strong>GmbH</strong> bei Vorliegen wichtiger Gründe mit<br />
sofortiger Wirkung mittels schriftlicher, empfangsbedürftiger Kündigung aufgelöst<br />
werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere<br />
a) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Ausgleich, Konkurs) über das Vermögen<br />
des Kooperationspartners sowie die Abweisung des Konkursverfahren mangels<br />
kostendeckenden Vermögens,<br />
b) mehrmalige grobe Verstöße des Kooperationspartners trotz mehrfacher<br />
Verwarnung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages sowie gegen die<br />
Richtlinien und Bestimmungen des HTS- Verhaltenskodex in der jeweils gültigen<br />
Fassung,<br />
c) das Begehen von strafbaren Handlungen von gesellschaftsrechtlichen Organen des<br />
Kooperationspartners oder sonstige, ihm zuzuordnende Personen wie zum Beispiel<br />
Mitarbeiter, Erfüllung- und Besorgungsgehilfen, gegenüber der HTS- <strong>GmbH</strong> oder<br />
gegenüber anderen HTS- Kooperationspartnern,<br />
d) Verstöße des Kooperationspartners gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />
durch einen Missbrauch des HTS Cluster Informationssystems.<br />
2) Der Kooperationspartner hat das Recht, dieses Vertragsverhältnis unter Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist von einem Monat, jeweils zum Monatsletzten aufzukündigen,<br />
wenn<br />
a) über das Vermögen der HTS- <strong>GmbH</strong> ein Insolvenzverfahren (Ausgleich,<br />
Konkurs) eröffnet worden ist oder ein Konkursantrag mangels<br />
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde,<br />
b) bei Ausübung des Änderungsvorbehalts durch die HTS- <strong>GmbH</strong> in den<br />
Punkten II A (Verhaltenskodex), II B Z 4 (Änderungsvorbehalt-<br />
Dienstleistung), IV A (Unternehmensdatenblatt), sofern die daraus<br />
resultierenden neuen Gegebenheiten für den Kooperationspartner aufgrund<br />
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