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Netzwerkvertrag - Human.technology Styria GmbH

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Kooperationsvertrag Standard Stand 28.06.2005<br />

A. Unbestimmte Dauer<br />

V. Dauer des Vertragsverhältnisses<br />

Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />

B. Ordentliche Kündigung<br />

Die Vertragsteile können bis drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres diesen Vertrag zum<br />

Ende des Vertragsjahres ohne eine Angabe von Gründen kündigen.<br />

C. Außerordentliche Kündigung<br />

1) Dieses Vertragsverhältnis kann von der HTS- <strong>GmbH</strong> bei Vorliegen wichtiger Gründe mit<br />

sofortiger Wirkung mittels schriftlicher, empfangsbedürftiger Kündigung aufgelöst<br />

werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere<br />

a) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Ausgleich, Konkurs) über das Vermögen<br />

des Kooperationspartners sowie die Abweisung des Konkursverfahren mangels<br />

kostendeckenden Vermögens,<br />

b) mehrmalige grobe Verstöße des Kooperationspartners trotz mehrfacher<br />

Verwarnung gegen die Bestimmungen dieses Vertrages sowie gegen die<br />

Richtlinien und Bestimmungen des HTS- Verhaltenskodex in der jeweils gültigen<br />

Fassung,<br />

c) das Begehen von strafbaren Handlungen von gesellschaftsrechtlichen Organen des<br />

Kooperationspartners oder sonstige, ihm zuzuordnende Personen wie zum Beispiel<br />

Mitarbeiter, Erfüllung- und Besorgungsgehilfen, gegenüber der HTS- <strong>GmbH</strong> oder<br />

gegenüber anderen HTS- Kooperationspartnern,<br />

d) Verstöße des Kooperationspartners gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />

durch einen Missbrauch des HTS Cluster Informationssystems.<br />

2) Der Kooperationspartner hat das Recht, dieses Vertragsverhältnis unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von einem Monat, jeweils zum Monatsletzten aufzukündigen,<br />

wenn<br />

a) über das Vermögen der HTS- <strong>GmbH</strong> ein Insolvenzverfahren (Ausgleich,<br />

Konkurs) eröffnet worden ist oder ein Konkursantrag mangels<br />

kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde,<br />

b) bei Ausübung des Änderungsvorbehalts durch die HTS- <strong>GmbH</strong> in den<br />

Punkten II A (Verhaltenskodex), II B Z 4 (Änderungsvorbehalt-<br />

Dienstleistung), IV A (Unternehmensdatenblatt), sofern die daraus<br />

resultierenden neuen Gegebenheiten für den Kooperationspartner aufgrund<br />

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