Netzwerkvertrag - Human.technology Styria GmbH
Netzwerkvertrag - Human.technology Styria GmbH
Netzwerkvertrag - Human.technology Styria GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kooperationsvertrag Standard Stand 28.06.2005<br />
seiner wirtschaftlichen Lage und seinen betrieblichen Voraussetzungen nicht<br />
zumutbar sind.<br />
D. Rechtsverhältnisse bei Auflösung des Vertragsverhältnisses<br />
1) Mit Beendigung dieses Vertragsverhältnisses aus welchen Grund immer erlöschen<br />
alle Rechte und Pflichten beider Kooperationspartner aus diesem<br />
Vertragverhältnis. Allfällige Schadenersatzansprüche der HTS- <strong>GmbH</strong> gegenüber<br />
dem Kooperationspartner bleiben davon unberührt.<br />
2) Die bereits vom Kooperationspartner geleisteten Koooperationsbeiträge werden im<br />
Falle einer außerordentlichen Kündigung keinesfalls von der HTS- <strong>GmbH</strong><br />
zurückerstattet.<br />
A. Nutzungs- und Verwertungsrecht<br />
VI. Marke “<strong>Human</strong> <strong>technology</strong> <strong>Styria</strong>”<br />
Die HTS- <strong>GmbH</strong> ist alleiniger und uneingeschränkter Nutzungs- bzw.<br />
Verwertungsberechtigter der Wortbildmarke “human.<strong>technology</strong>.styria” .<br />
B. Verwendung<br />
Der Kooperationspartner hat das Recht, die Wortbildmarke “member of<br />
human.<strong>technology</strong>.styria” im Rahmen einer so genannten „Huckepackwerbung“ unter<br />
Vorgabe der Verwendungsbestimmungen (Vorgabemuster) durch die HTS- <strong>GmbH</strong> zu<br />
verwenden, insofern eine schriftliche Zustimmung zu dieser Verwendung seitens der HTS-<br />
<strong>GmbH</strong> vorliegt.<br />
Der Kooperationspartner erklärt ausdrücklich, keinerlei zukünftige Rechte, Ansprüche oder<br />
Forderungen aus der Verwendung der Wortbildmarke abzuleiten und die HTS- <strong>GmbH</strong><br />
diesbezüglich schad- und klaglos zu halten<br />
C. Verwendung der Marke nach Beendigung bzw. Auflösung des<br />
Vertragsverhältnisses<br />
Im Falle der Beendigung oder der Auflösung des gegenständlichen Vertragsverhältnisses, aus<br />
welchen Rechtsgrund bzw. in welcher Rechtsform auch immer, hat der Kooperationspartner<br />
die Verwendung der Wortbildmarke “member of human.<strong>technology</strong>.styria” zu unterlassen<br />
und alle noch vorhandenen Werbemittel und Unterlagen nachweislich zu vernichten.<br />
7