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„Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen ...

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<strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs und der <strong>elektronischen</strong> Aktenführung<br />

tionsverfahren einsetzen können (z. B. PIN-/TAN-Verfahren, verbindliche E-Mails im<br />

künftigen De-Mail-Verfahren mit einmaliger Identifikation), die die erforderliche Au-<br />

thentizität und Integrität von <strong>elektronischen</strong> Dokumenten von Verfahrensbeteiligten<br />

sicherstellen. Auch sollten die Signaturanforderungen für gerichtliche und behördli-<br />

che Dokumente gesenkt und zusätzliche neue elektronische Signaturen (Funktions-,<br />

Organisationssignatur) <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung elektroni-<br />

scher Formulare auf der gemeinsamen Internetseite der Lan<strong>des</strong>justizverwaltungen<br />

und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> kann dazu beitragen, die Zeit der signifikanten Ausdehnung <strong>des</strong><br />

<strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs deutlich zu überbrücken. Diese technischen Anforde-<br />

rungen sollten mit der schrittweisen <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> obligatorischen Rechtsverkehrs<br />

einhergehen. Die Kernbotschaften (Punkt 3.) haben aufgezeigt, dass die effektive<br />

Förderung <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs nur mit der <strong>Einführung</strong> eines obligato-<br />

rischen Postfachs und der <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> obligatorischen <strong>elektronischen</strong> Rechtsver-<br />

kehrs in bestimmten Bereichen einschließlich der <strong>elektronischen</strong> Aktenführung für<br />

geeignete Berufsgruppen gelingen wird. Zugleich ist <strong>zur</strong> Vermeidung von Medien-<br />

brüchen die elektronische Aktenführung, beginnend mit der Hand- und Hilfsakte, stu-<br />

fenweise einzuführen.<br />

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