„Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen ...
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Erläuterungen zu den einzelnen Meilensteinen (Straßenverkehrs-OWi-Sachen):<br />
Anmerkung<br />
1 Die Eröffnung elektronischer Zugangsmöglichkeiten bei den OWi-Gerichten ist Voraussetzung.<br />
2 Fakultative Zulassung trägt den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern Rechnung.<br />
3 Wegen unterschiedlicher Zentralisierungsgrade der Bußgeldstellen langwierige Aufgabe.<br />
4 Elektronischer Postausgang nach Bereitstellung von EGVP-Webservices o. ä. gut realisierbar.<br />
5 Anpassung der Fachverfahren als zeit- und finanzaufwändige schwierigere Aufgabe.<br />
6 Gedacht als Länderoption nach Maßgabe der jeweiligen Zulieferungsmöglichkeiten der Bußgeldstellen.<br />
7 Nach derzeitiger Rechtslage bereits möglich (z. B. AG Kassel) - Muster für Strafakten<br />
8 Rechtlich bereits jetzt zulässig, sehr unterschiedlich in den Ländern umsetzbar, daher langwierig.<br />
9 Wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Ländern langes Zeitziel, eventuell nur optional.<br />
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