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„Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen ...

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<strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs und der <strong>elektronischen</strong> Aktenführung<br />

eine Strukturierung und Auswertung umfangreichen Akteninhalts. Dafür sind aller-<br />

dings zunächst mit gewisser Vorlaufzeit die entsprechenden Fachanwendungen zu<br />

programmieren bzw. anzupassen und geeignete DMS-Systeme aufzubauen.<br />

Für eine Zwischenphase bis <strong>zur</strong> vollständigen Integration elektronischer Eingänge in<br />

die Fachverfahren und eine elektronische Aktenhaltung wird es nutzbringend sein,<br />

den vorrangigen <strong>elektronischen</strong> Postausgang zu realisieren: Die Einbindung eines<br />

Web-Dienstes <strong>zur</strong> automatisierten Suche nach für den <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehr<br />

zentral registrierten Anwälten und Notaren wird sich zeitnah umsetzen lassen und<br />

erhebliche Einspareffekte sowie praxisförderliche Erfahrung und Routine im Umgang<br />

mit der Technik <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs ermöglichen.<br />

Daneben ist die erforderliche Infrastruktur, wie die Bereitstellung technischer Über-<br />

tragungswege, ausreichender Bandbreiten und Rechnerressourcen, zu gewährleis-<br />

ten sowie Scan- und Signaturmöglichkeiten zu schaffen. Ferner sollte der Arbeits-<br />

platz der Anwender modern ausgestattet werden, um die Akzeptanz zu steigern. Bei<br />

diesen komplexen Arbeiten kann es trotz vorhandener Planungen zu unvorhersehba-<br />

ren Schwierigkeiten und Ablaufverzögerungen kommen. Abschließend muss klarstel-<br />

lend erwähnt werden, dass die für die Erfüllung der <strong>Strategie</strong> erforderlichen An-<br />

schubinvestitionen erst langfristig mit nennenswerten (monetären) Mehrwerten für<br />

die Justiz einhergehen werden.<br />

Die perfektionistische Erwartung der zeitnahen Schaffung der technischen Voraus-<br />

setzungen für flächendeckende elektronische Posteingänge bei den Gerichten, da-<br />

rauf abgestimmter Fachanwendungen, funktionierender führender elektronischer Ak-<br />

ten und darauf aufsetzender elektronischer Postausgänge ist unrealistisch. Eine er-<br />

folgversprechende <strong>Strategie</strong> wird nur in praxisgerechten Teilschritten, je nach Res-<br />

sourcenverfügbarkeit und auf einer mittelfristigen Zeitschiene, umzusetzen sein. Zu<br />

diesen Teilschritten zählen beispielsweise:<br />

die Schaffung der Infrastruktur für elektronische Postein- und -ausgänge bei<br />

allen Gerichten und Justizbehörden (Vernetzung),<br />

die sukzessive Zulassung <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs in einzelnen<br />

Rechtsgebieten (Erfahrungen sammeln), tlws. nebst <strong>elektronischen</strong> Hand-<br />

oder Hilfsakten,<br />

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