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„Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen ...

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<strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs in Mobiliar-Zwangsvollstreckungssachen (Zentrales<br />

Vollstreckungsgericht)<br />

1 Schaffung der erforderlichen Infrastruktur<br />

(OSCI-Kommunikation GV Zentr. VollstrGericht; bun<strong>des</strong>weites<br />

Vollstreckungsportal)<br />

2 Abstimmung mit Gerichtsvollzieherverbände<br />

und Herstellern von GV-Software<br />

3 <strong>Einführung</strong> der <strong>elektronischen</strong> Kommunikation<br />

zwischen GV und zentralem Vollstreckungsgericht<br />

(Mitt. Schuldnerverz., Vermögensauskunft als PDF/A)<br />

4 Elektronische Aktenführung im Zentralen Vollstreckungsgericht<br />

(Verarbeitung Mitt. D. GV, Vermögensauskünfte,<br />

Zulassung <strong>zur</strong> Auskunft aus dem Vollstreckungsportal)<br />

5 Elektronische Kommunikation <strong>des</strong> zentralen<br />

Vollstreckungsgerichts mit Vollstreckungsportal<br />

(Eintragung, Einstellung Vermögensauskunft)<br />

6 Elektronische Beauskunftung über bun<strong>des</strong>weites<br />

Vollstreckungsportal<br />

(Jedermann-Auskunft Schuldnerverzeichnis; Abdruckempfänger<br />

Vermögensauskünfte)<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

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