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„Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen ...

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<strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs und der <strong>elektronischen</strong> Aktenführung<br />

6. Vorgehensmodell <strong>zur</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechts-<br />

verkehrs und der <strong>elektronischen</strong> Aktenführung<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Vorgaben der Amtschefs der Justizres-<br />

sorts, der Ergebnisse der (Unter)Arbeitsgruppen „eJustice-Bun<strong>des</strong>ratsinitiative“,<br />

„Konsequenzen der Ausweitung <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs in kontradiktori-<br />

schen Verfahren“ und „Elektronische Akte“ sowie der strategischen Aussagen und<br />

der Erfolgs- und Risikofaktoren ist eine gemeinsame <strong>Strategie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs und der <strong>elektronischen</strong> Aktenführung im Sinne eines<br />

Vorgehensmodells erarbeitet und einzelne Handlungsfelder in Zeitstrahlen darge-<br />

stellt. Das Vorgehensmodell schlägt konkrete Schritte <strong>zur</strong> Verwirklichung der identifi-<br />

zierten Handlungsfelder bis zum Jahr 2020 vor. Da die Umsetzung einer solchen<br />

<strong>Strategie</strong> zwangsläufig von der Mitwirkung aller abhängig ist, setzt sie im Grundsatz<br />

eine verbindliche Geltung voraus. Was ambitionierte, zugleich aber auch realistische<br />

Planungen erfordert, die dem Wunsch nach einer zügigen Modernisierung Rechnung<br />

tragen, ohne einzelne Länder zu überfordern.<br />

6.1 Leitlinien für die Auswahl der Handlungsfelder<br />

Es lassen sich folgende Leitlinien für die Identifizierung von Handlungsfeldern <strong>zur</strong><br />

Förderung <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs in der deutschen Justiz formulieren:<br />

Priorität haben Handlungsfelder,<br />

bei denen (lan<strong>des</strong>- bzw. bun<strong>des</strong>-) gesetzliche Vorgaben umzusetzen sind<br />

(Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, Gesetz <strong>zur</strong> Moder-<br />

nisierung <strong>des</strong> Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen “Zentrales Tes-<br />

tamentsregister“),<br />

bei denen aufgrund der bereits geschaffenen Strukturen zeitnah Nutzen<br />

gezogen werden kann (Vereinsregister, Handelsregister, Grundbuch und<br />

Mahnverfahren - soweit nicht lan<strong>des</strong>spezifische Aspekte entgegenstehen),<br />

bei denen mit relativ geringem Aufwand zeitnah Nutzen gezogen werden<br />

kann (im Bereich der Insolvenzsachen, <strong>des</strong> <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs<br />

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