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„Gemeinsame Strategie zur Einführung des elektronischen ...

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Erläuterungen zu den einzelnen Meilensteinen (Insolvenzsachen):<br />

Anmerkung<br />

1 Die für den ERV erforderliche technische Infrastruktur wird geschaffen.<br />

2 Die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Insolvenzgerichten wird aufgrund einer RVO zugelassen.<br />

3 Schaffung eines pilothaften Postausgangs <strong>zur</strong> <strong>elektronischen</strong> Dokumentenversendung durch das Gericht an Verfahrensbeteiligte.<br />

4 Entwicklung bzw. Anpassung der Fachverfahren <strong>zur</strong> Integration elektronischer Dokumente.<br />

5 Bereichsspezifische Nutzung der Funktionalitäten einer <strong>elektronischen</strong> Hilfsakte.<br />

6 <strong>Einführung</strong> eines obligatorischen <strong>elektronischen</strong> Rechtsverkehrs für ausgewählte Berufsgruppen.<br />

7 Postausgang wird an bestimmte Empfängergruppen ausschl. elektronisch betrieben; die elektronische Zweitakte als Fortentwicklung der<br />

<strong>elektronischen</strong> Hilfsakte wird eingeführt.<br />

8 <strong>Einführung</strong> der rechtsverbindlichen <strong>elektronischen</strong> Aktenführung aufgrund einer RVO.<br />

9 Pilotierung bei ausgewählten Insolvenzgerichten.<br />

10 Flächendeckende <strong>Einführung</strong> der rechtsverbindlichen <strong>elektronischen</strong> Aktenführung in Insolvenzsachen.<br />

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