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Die Politik in der Wachstumsfalle - Wachstum im Wandel

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türliche und die soziale Mitwelt weitgehend aus Geme<strong>in</strong>gütern bestehen, <strong>der</strong>en<br />

Nutzung allen zusteht, bis h<strong>in</strong> zu den künftigen Generationen. Das Privateigentum<br />

reicht <strong>in</strong> den Bereich des Geme<strong>in</strong>eigentums h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>, wenn es<br />

z.B. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verfügung über e<strong>in</strong> Grundstück o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Erdölquelle besteht<br />

o<strong>der</strong> zu Entscheidungen über betriebliche Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen berechtigt.<br />

<strong>Die</strong> Bodenschätze, die Atmosphäre, die Gesundheit <strong>der</strong> Arbeitenden s<strong>in</strong>d<br />

Geme<strong>in</strong>güter.<br />

Artikel 14 Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes for<strong>der</strong>t den Gesetzgeber<br />

auf, das Recht am Privateigentum so zu regeln, dass se<strong>in</strong> Gebrauch zugleich<br />

dem Wohl <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit dient. Ähnlich sagt die Grundrechte-Charta <strong>der</strong><br />

EU <strong>in</strong> Artikel 17: „<strong>Die</strong> Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt<br />

werden, soweit dies für das Wohl <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit erfor<strong>der</strong>lich ist,“ und<br />

ergänzt <strong>in</strong> Artikel 37, dass gemäß „dem Grundsatz <strong>der</strong> nachhaltigen Entwicklung“<br />

e<strong>in</strong> hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung <strong>der</strong> Umweltqualität<br />

sichergestellt werden müssen.<br />

Beide, <strong>der</strong> deutsche und <strong>der</strong> europäische Gesetzgeber, s<strong>in</strong>d dieser Auffor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>in</strong> manchen Bereichen bereits gefolgt. Im Mietrecht und <strong>im</strong> Arbeitsrecht,<br />

<strong>im</strong> Verbraucherschutz und bei <strong>der</strong> Mitbest<strong>im</strong>mung <strong>der</strong> Arbeitnehmer,<br />

<strong>im</strong> Natur- und Umweltschutz ist <strong>der</strong> beliebige Gebrauch des Eigentums<br />

punktuell bereits e<strong>in</strong>geschränkt. Im übrigen aber gilt „bus<strong>in</strong>ess as usual,“ und<br />

das bedeutet, dass das Kapitaleigentum von <strong>der</strong> Sozialb<strong>in</strong>dung weitgehend<br />

ausgenommen ist. Sozialb<strong>in</strong>dung steht <strong>im</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zum Pr<strong>im</strong>at <strong>der</strong> Kapitalakkumulation.<br />

Erst wenn dieser Wi<strong>der</strong>spruch zugunsten <strong>der</strong> Sozialb<strong>in</strong>dung<br />

aufgehoben ist, kann die nachhaltige Entwicklung sich durchsetzen.<br />

Das Aktiengesetz z.B. verpflichtet den Vorstand alle<strong>in</strong> auf die Mehrung des<br />

Vermögens <strong>der</strong> Aktionäre. Im Interesse nachhaltiger Entwicklung sollte er<br />

mit gleichem Nachdruck auf den Schutz <strong>der</strong> naturgegebenen und <strong>der</strong> gesellschaftlichen<br />

Geme<strong>in</strong>güter verpflichtet werden, die unsere Lebens- und Produktionsgrundlagen<br />

bilden. Das käme e<strong>in</strong>er Verpflichtung gleich, e<strong>in</strong>e Externalisierung<br />

von Kosten auch dann zu unterlassen, wenn sie nicht explizit<br />

verboten ist. Erst dann kann er sich vor den Aktionären dafür rechtfertigen,<br />

dass er Umweltschutz<strong>in</strong>vestitionen anordnet, die Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen verbessert<br />

o<strong>der</strong> durch Arbeitszeitverkürzung Entlassungen vermeidet. <strong>Die</strong> Wirtschaftsprüfung<br />

müsste auch die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen erfassen,<br />

und die Zivilgesellschaft gewänne e<strong>in</strong>e Chance, das Unternehmen daran<br />

zu er<strong>in</strong>nern, dass es auf nachhaltige Entwicklung verpflichtet ist.<br />

E<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Beispiel: Banken müssten bei <strong>der</strong> Vergabe von Krediten auch<br />

auf die ökologische Qualität <strong>der</strong> damit f<strong>in</strong>anzierten Investitionen achten, was<br />

sie heute weit von sich weisen. Und die Anlageberatung <strong>der</strong> Banken, Fondsgesellschaften<br />

usw. muss <strong>im</strong> Kreditwesengesetz und <strong>im</strong> Investmentgesetz<br />

verpflichtet werden, Sparer und Investoren anhand e<strong>in</strong>es zertifizierten Nachhaltigkeitsrat<strong>in</strong>g<br />

darüber zu <strong>in</strong>formieren, wieweit die empfohlenen Anlageprodukte<br />

die Kriterien <strong>der</strong> Natur- und Sozialverträglichkeit erfüllen. Ohne

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