Die Politik in der Wachstumsfalle - Wachstum im Wandel
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gültige und verlässliche Informationen können Geldanleger die ethische<br />
Pflicht nicht erfüllen, ihr Kapital nur zugunsten nachhaltig wirtschaften<strong>der</strong><br />
Unternehmen bzw. Staaten e<strong>in</strong>zusetzen. Und ähnlich wie die Versicherungsgesellschaften<br />
rechtliche Best<strong>im</strong>mungen zugunsten e<strong>in</strong>er sicheren Anlage <strong>der</strong><br />
Versicherungsgel<strong>der</strong> erfüllen müssen, könnten sie und ebenso die Pensions-<br />
und Investmentfonds etc., die mehr als 50% <strong>der</strong> börsennotierten Aktien halten,<br />
auch auf Kriterien e<strong>in</strong>er nachhaltigen Geldanlage verpflichtet werden.<br />
N<strong>im</strong>mt man h<strong>in</strong>zu, was oben über die Sicherung nachhaltigen Wettbewerbs,<br />
über die Verteilungspolitik und die Gewährleistung außenwirtschaftlichen<br />
Gleichgewichts gesagt wurde, so wird deutlich, dass es zur Sozialb<strong>in</strong>dung des<br />
Kapitaleigentums ke<strong>in</strong>er Revolution bedarf. Es bedarf e<strong>in</strong>er Vielfalt von Regeln,<br />
die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe e<strong>in</strong>e nachhaltigkeitsför<strong>der</strong>nde Wirtschaftsstruktur<br />
herbeiführen. E<strong>in</strong>e konsequente Nachhaltigkeitspolitik wird <strong>im</strong> Effekt den<br />
Vorrang <strong>der</strong> Kapitalakkumulation aufheben, <strong>der</strong> bisher <strong>der</strong> nachhaltigen<br />
Entwicklung <strong>im</strong> Wege steht. <strong>Die</strong> Elemente dieser <strong>Politik</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den folgenden<br />
Abschnitten skizziert.<br />
3.2 Nachhaltiger Wettbewerb<br />
Bis heute schützt das Wettbewerbsrecht Wettbewerber auch dann, wenn sie<br />
sich durch Externalisierung Vorteile gegenüber jenen Konkurrenten verschaffen,<br />
die die Kosten für die Erhaltung <strong>der</strong> genutzten Geme<strong>in</strong>güter selbst<br />
tragen. Externalisierung bedeutet, dass Betriebe und Haushalte von ihren Lebens-<br />
und Produktionsgrundlagen, den Geme<strong>in</strong>gütern, mehr verbrauchen als<br />
diese selbst regenerieren können, und sich mit dem Gegenwert <strong>der</strong> unterlassenen<br />
Rationierung bzw. Re<strong>in</strong>vestition bereichern. Das verfälscht den Wettbewerb,<br />
denn die E<strong>in</strong>sparung <strong>der</strong> Kosten verbessert die Absatzchancen <strong>der</strong><br />
Unternehmen und erhöht die Kaufkraft <strong>der</strong> Konsumenten nicht aufgrund<br />
höherer Marktleistung, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>er ersatzlosen Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Bodenschätzen<br />
o<strong>der</strong> Fischbeständen, e<strong>in</strong>er Bee<strong>in</strong>trächtigung des Kl<strong>im</strong>asystems<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> menschlichen Gesundheit, e<strong>in</strong>er Übernutzung o<strong>der</strong> Umwidmung<br />
von Ökosystemen. Kurz: Solange das Wettbewerbsrecht die Externalisierung<br />
von Kosten stillschweigend erlaubt, lässt es den Raubbau an Geme<strong>in</strong>gütern<br />
fälschlich als Marktleistung ersche<strong>in</strong>en.<br />
Um das zu vermeiden, sollte Externalisierung <strong>in</strong> die verbotenen Wettbewerbshandlungen<br />
nach § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
aufgenommen werden. Das Gesetz sollte best<strong>im</strong>men, dass auch <strong>der</strong>jenige<br />
unlauter handelt, <strong>der</strong> sich durch Abwälzung von Kosten auf Umwelt und<br />
Gesellschaft Vorteile gegenüber Mitbewerbern verschafft. E<strong>in</strong>e entsprechende<br />
Vorschrift gehört auch <strong>in</strong> die „Schwarze Liste“ <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />
2005/29/EU über unlautere Geschäftspraktiken <strong>im</strong> B<strong>in</strong>nenmarktverkehr.<br />
Beide Gesetze sollen ja verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, dass Unternehmen die Nachfrager durch<br />
bloß vorgespiegelte eigene Leistungen für sich gew<strong>in</strong>nen. E<strong>in</strong> durch Schädigung<br />
von Geme<strong>in</strong>gütern erreichter Marktvorsprung ist <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>n nicht