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Willkommen in der Gemeinde Nordwalde

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G E M E I N D E N O R D W A L D E<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Planungs- u. Hochbauausschusses<br />

im Sitzungssaal des Rathauses.<br />

Beg<strong>in</strong>n: 17.00 Uhr<br />

Ende: 18.25 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Bölscher, He<strong>in</strong>rich<br />

Fischer, Gerhard<br />

Hegerfeld-Reckert, Anneli<br />

Herrmann, Re<strong>in</strong>hard<br />

Es fehlten:<br />

Allendorf, Klaus<br />

Fel<strong>der</strong>, Franz-Georg<br />

Verwaltung:<br />

BM Brockmeyer<br />

GA Bern<strong>in</strong>g<br />

VA Ufermann (Schriftführer)<br />

Gäste:<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

vom 16.08.2000<br />

Krusch-Oest, Roswitha<br />

Lensker, Claudia, ab TOP A.5.1 tlw.<br />

Lohölter, Friedrich<br />

Nadicksbernd, Erika<br />

Frau Spallek Städteplaner<strong>in</strong> (zu TOP A.6.2)<br />

Frau Wolters-Krebs Planungsbüro Wolters Partner (zu TOP A.5.1 und A.6.1)<br />

Pölk<strong>in</strong>g, Ewald<br />

Voßkuhl, Dirk


A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

2. Bericht über die Ausführung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

3. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

4. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

5. Flächennutzungsplan<br />

- Seite 2 -<br />

5.1 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

und<br />

<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

b) Beschluß über die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

c) Beschluß über den Erläuterungsbericht<br />

Vorlagennr. 42/00<br />

6. Bebauungspläne<br />

6.1 Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />

a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

und<br />

<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

b) Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB und<br />

örtlicher Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW nebst <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung gem. § 3<br />

Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 1 BauGB<br />

c) Beschluß über die Begründung<br />

Vorlagennr. 126/00<br />

6.2 Bebauungsplan Nr. 25 „Waterkamp (Än<strong>der</strong>ung und Erweiterung)“<br />

hier: Än<strong>der</strong>ungs-, Erweiterungs- und Aufhebungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

Vorlagennr. 139/00<br />

6.3 Bebauungsplan Nr. 61 „Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong>“<br />

hier: Än<strong>der</strong>ungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches<br />

Vorlagennr. 146/00<br />

7. Verschiedenes<br />

7.1 Gebietsentwicklungsplan<br />

7.2 Lärmschutzkommission<br />

7.3 Umgehungsstraße <strong>Nordwalde</strong><br />

Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000


A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

- Seite 3 -<br />

Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Sitzung stellt AV Voßkuhl fest, dass die E<strong>in</strong>ladung form- und fristgerecht ergangen ist.<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

ke<strong>in</strong>e Wortmeldung<br />

2. Bericht über die Ausführung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

ke<strong>in</strong>e Wortmeldung<br />

3. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

ke<strong>in</strong>e<br />

4. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

ke<strong>in</strong>e Wortmeldung<br />

Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000


5. Flächennutzungsplan<br />

- Seite 4 -<br />

5.1 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

und<br />

<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

b) Beschluß über die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

c) Beschluß über den Erläuterungsbericht<br />

Vorlagennr. 42/00<br />

AV Voßkuhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Wolters-Krebs vom Planungsbüro Wolters<br />

Partner.<br />

GA Bern<strong>in</strong>g erläutert zunächst den bisherigen Verfahrensablauf.<br />

Anschließend stellt Frau Wolters-Krebs die Stellungnahmen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange vor.<br />

Dabei geht sie unter H<strong>in</strong>weis auf die Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Handwerkskammer und des<br />

Staatlichen Umweltamtes - abgestellt auf den Wunsch <strong>der</strong> planungsrechtlichen Absicherung von 2 Betrieben<br />

gemäß § 1 Absatz 10 BauNVO - e<strong>in</strong>; diese gewünschte Absicherung ist nicht Gegenstand <strong>der</strong><br />

Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung. Beide betriebe liegen<br />

a) zunächst außerhalb des Geltungsbereiches <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung,<br />

b) <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er „Wohnbaufläche“ des wirksamen Flächennutzungsplanes,<br />

c) <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kliftstiege“, welcher entwicklungskonform<br />

hier e<strong>in</strong> „Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet“ festsetzt.<br />

GA Bern<strong>in</strong>g ergänzt daraufh<strong>in</strong> den Abwägungsbeschluss unter Punkt 6.<br />

AV Voßkuhl läßt den Ausschuss jeweils zu den e<strong>in</strong>zelnen Stellungnahmen abstimmen (Anlage).<br />

Beschlußvorschlag:<br />

a) Über die während <strong>der</strong> Offenlegung vorgebrachten Anregungen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1<br />

BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird entsprechend <strong>der</strong> Übersicht beschlossen (Anlage).<br />

Dabei wird weiter festgestellt, dass während <strong>der</strong> Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB von den Bürgern ke<strong>in</strong>e<br />

Anregungen vorgebracht worden s<strong>in</strong>d.<br />

b) Die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird für den Än<strong>der</strong>ungsbereich mit <strong>der</strong><br />

Begrenzung<br />

im Norden: durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278 <strong>der</strong> Flur 44,<br />

im Osten: durch die Grevener Straße (L 555)<br />

im Süden: durch die Fritz-Reuter-Straße,<br />

im Westen: durch die östlich des Spielplatzes verlaufende fußläufige Verb<strong>in</strong>dung,<br />

beschlossen.<br />

c) Der Erläuterungsbericht zur 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird beschlossen<br />

(Anlage).<br />

Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000


Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

6. Bebauungspläne<br />

- Seite 5 -<br />

6.1 Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />

a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

und<br />

<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

b) Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB und<br />

örtlicher Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW nebst <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung gem. § 3<br />

Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 1 BauGB<br />

c) Beschluß über die Begründung<br />

Vorlagennr. 126/00<br />

GA Bern<strong>in</strong>g erläutert zunächst den bisherigen Verfahrensablauf.<br />

Anschließend stellt Frau Wolters-Krebs die Stellungnahmen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange vor. GA<br />

Bern<strong>in</strong>g ergänzt die Abwägung unter Punkt 8. letzter Absatz mit dem Zusatz: „und Bebauungsplan Nr. 17<br />

„Kliftstiege““<br />

AV Voßkuhl läßt den Ausschuss jeweils zu den e<strong>in</strong>zelnen Stellungnahmen abstimmen (Anlage).<br />

In <strong>der</strong> Beratung zu Punkt 6. stellt AM Lensker für die SPD-Fraktion erfreut fest, dass das Verfahren so<br />

problemlos abgeschlossen werden konnte. Die se<strong>in</strong>erzeitigen Bedenken und Diskussionen um Altlasten und<br />

Grun<strong>der</strong>werb seien berechtigt gewesen, was auch die Stellungnahme des StUA beweise. AM Fischer<br />

entgegnet, dass dieses Problem auch ohne Zeitverzug hätte gelöst werden können. AV Voßkuhl ergänzt, dass<br />

die Altlastendiskussion überspitzt geführt worden sei, wenn man den Umfang <strong>der</strong> Sanierung betrachte.<br />

Beschlußvorschlag:<br />

a) Über die während <strong>der</strong> Offenlegung vorgebrachten Anregungen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1<br />

BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und von den Bürgern gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird entsprechend <strong>der</strong> Übersicht<br />

beschlossen (Anlage).<br />

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“ nebst textlicher Festsetzungen gem. § 9<br />

Abs. 1 BauGB wird gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86<br />

BauONW nebst <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung gem. § 3 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB für das Gebiet mit <strong>der</strong> Begrenzung:<br />

im Norden: durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278 <strong>der</strong> Flur 44<br />

im Osten: durch die Grevener Straße (L 555)<br />

im Süden: durch die Fritz-Reuter-Straße<br />

im Westen: durch die westlich des Spielplatzes verlaufende fußläufige Verb<strong>in</strong>dung<br />

als Satzung beschlossen.<br />

c) Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“ wird beschlossen (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000


- Seite 6 -<br />

Abschließend bedankt sich AV Voßkuhl bei Frau Wolters-Krebs und verabschiedet sie.<br />

6.2 Bebauungsplan Nr. 25 „Waterkamp (Än<strong>der</strong>ung und Erweiterung)“<br />

hier: Än<strong>der</strong>ungs-, Erweiterungs- und Aufhebungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

Vorlagennr. 139/00<br />

AV Voßkuhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Städteplaner<strong>in</strong> Frau Spallek.<br />

GA Bern<strong>in</strong>g erläutert zunächst das vorliegende Verfahren und berichtet über die geführten Vorgespräche mit<br />

<strong>der</strong> Bezirksregierung Münster, die <strong>der</strong> Planung zustimmt, wobei allerd<strong>in</strong>gs gefor<strong>der</strong>t wird, dass <strong>der</strong><br />

ökologische Ausgleich durch die „E<strong>in</strong>rahmung“ des Betriebsgeländes planungsrechtlich sowie durch<br />

städtebaulichen Vertrag abzusichern ist.<br />

Anschließend stellt Frau Spallek die vorgesehenen ökologischen Maßnahmen vor, und zwar die Anpflanzung<br />

von Obstgehölzen und hochstämmigen Laubbäumen sowie noch mit <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde<br />

abzustimmende Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung e<strong>in</strong>es etwa 1.600 m² großen Grundstückes im<br />

Außenbereich.<br />

AM Hegerfeld-Reckert erkundigt sich nach dieser Fläche und erhält e<strong>in</strong>gehende Auskunft.<br />

AV Voßkuhl lässt den Ausschuss über den Beschlussvorschlag abstimmen.<br />

Beschlußvorschlag:<br />

a) Für den Geltungsbereich, dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> beigefügten Darstellung ersichtlich ist, ist<br />

e<strong>in</strong> qualifizierter Bebauungsplan im S<strong>in</strong>ne von § 30 BauGB aufzustellen (Anlage).<br />

b) Der Bebauungsplan hat die Bezeichnung: Nr. 25 „Waterkamp“ 2. Än<strong>der</strong>ung, Erweiterung, Aufhebung.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

AM Herrmann hat an <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich <strong>in</strong> den Zuschauerraum<br />

begeben.<br />

Abschließend bedankt sich AV Voßkuhl bei Frau Spallek und verabschiedet sie.<br />

Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000


- Seite 7 -<br />

6.3 Bebauungsplan Nr. 61 „Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong>“<br />

hier: Än<strong>der</strong>ungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches<br />

Vorlagennr. 146/00<br />

BM Brockmeyer erläutert anhand des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes die vorgesehenen<br />

Planän<strong>der</strong>ungen:<br />

- Verlegung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Fläche vom aufgegebenen Hof Große Lanwer <strong>in</strong> den Norden des<br />

Planän<strong>der</strong>ungsbereiches,<br />

- E<strong>in</strong>arbeitung <strong>der</strong> erfolgten 1. vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung im Bereich <strong>der</strong> Zufahrt zur Fa. Hengst,<br />

- Verlegung des Wasserlaufes Kirchlarbach <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verfahren nach Wasserrecht an die Südwestgrenze des<br />

Bebauungsplanes,<br />

- Aufhebung <strong>der</strong> Gewässereigenschaft für den <strong>in</strong>nerhalb des Planes liegenden Gewässerabschnitt.<br />

Aus diesen Vorhaben ergibt sich e<strong>in</strong>e verän<strong>der</strong>te Abgrenzung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches, die vorgestellt wird<br />

(Anlage).<br />

AM Lohölter erkundigt sich, ob die vor <strong>der</strong> Hofstelle stehenden Eichen betroffen s<strong>in</strong>d. Dies wird von BM<br />

Brockmeyer bejaht, hier werde <strong>in</strong> den Kaufvertrag e<strong>in</strong>e Bestimmung zur Erhaltung <strong>der</strong> Eichen<br />

aufgenommen.<br />

Die sich anschließenden Wortmeldungen zur Grundstücks- und Betriebssituation verweist BM Brockmeyer<br />

<strong>in</strong> den nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung.<br />

Beschlußvorschlag:<br />

a) Für den Geltungsbereich, dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> beigefügten Darstellung ersichtlich ist, ist<br />

e<strong>in</strong> qualifizierter Bebauungsplan im S<strong>in</strong>ne von § 30 BauGB aufzustellen (Anlage).<br />

b) Der Bebauungsplan hat die Bezeichnung: Nr. 61 „Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong>“ 1. Än<strong>der</strong>ung.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

7. Verschiedenes<br />

7.1 Gebietsentwicklungsplan<br />

BM Brockmeyer berichtet vom Gespräch anläßlich des Besuches des Regierungspräsidenten Dr. Twenhöven<br />

am 03.08.2000. Der Regierungspräsident habe, nachdem ihm die Ansiedlungssituation <strong>der</strong> Fa. Hengst<br />

dargestellt worden sei, deutlich gemacht, dass <strong>der</strong> Erlass von Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Höhn bezüglich <strong>der</strong> lediglich<br />

50-prozentigen Ausschöpfung <strong>der</strong> ausgewiesenen Siedlungsbereiche zwar noch gelte, für die Zukunft aber<br />

e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung zu erwarten ist. Er bietet die Mitarbeit se<strong>in</strong>er Behörde bei <strong>der</strong> weiteren Entwicklung von<br />

Gewerbegebietsflächen an.<br />

Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000


7.2 Lärmschutzkommission<br />

- Seite 8 -<br />

BM Brockmeyer berichtet vom Gespräch anläßlich des Besuches des Regierungspräsidenten Dr. Twenhöven<br />

am 03.08.2000. Der Regierungspräsident habe deutlich gemacht, dass aufgrund <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Deutschen<br />

Flugsicherung GmbH verän<strong>der</strong>ten An- und Abflugstrecken des Flughafen Münster-Osnabrück und <strong>der</strong><br />

hieraus resultierenden Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachtschutzzone nunmehr die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> auch über<br />

offizielle Pläne betroffen sei und er daher von sich aus ohne erneute Antragstellung für die Mitgliedschaft<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lärmschutzkommission sorgen werde.<br />

AM Lohölter erkundigt sich nach <strong>der</strong> bisherigen Antragstellung.<br />

AM Hegerfeld-Reckert wirft die Frage nach <strong>der</strong> Durchführung des Planfeststellungsverfahrens unter<br />

geän<strong>der</strong>ten Bed<strong>in</strong>gungen auf.<br />

Hierzu stellt BM Brockmeyer fest, dass diese Aspekte nicht zum förmlichen Verfahren gehören, gleichwohl<br />

aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planverfahren auftretende neue Erkenntnisse üblicherweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong> laufendes Verfahren<br />

e<strong>in</strong>gebracht und entsprechend gewürdigt werden.<br />

7.3 Umgehungsstraße <strong>Nordwalde</strong><br />

BM Brockmeyer berichtet vom Gespräch anläßlich des Besuches des Regierungspräsidenten Dr. Twenhöven<br />

am 03.08.2000. Der Regierungspräsident habe deutlich gemacht, dass aufgrund <strong>der</strong> zum nächsten<br />

Jahreswechsel zur Bezirksregierung Münster wechselnden Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren<br />

ke<strong>in</strong>e Verzögerungen zu erwarten s<strong>in</strong>d. Die Planunterlagen werden bis Ende dieses Jahres erarbeitet, es<br />

schließen sich die Berechnung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die Landschaft sowie <strong>der</strong> Landschaftspflegerische Begleitplan<br />

an. Nach Offenlegung <strong>der</strong> Pläne im kommenden Jahr soll das Verfahren bis 2002 abgeschlossen werden. Der<br />

Baubeg<strong>in</strong>n steht dann <strong>in</strong> Aussicht, sofern dann die entsprechenden F<strong>in</strong>anzmittel zur Verfügung stehen.<br />

Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000


Beschluß über die Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

und<br />

<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Anlage zu TOP A.5.1<br />

1. Bezirksregierung Münster<br />

Datum: 19.1.2000<br />

Zu <strong>der</strong> Ausweisung e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche für den Geltungsbereich des Planungsvorhabens habe ich mit<br />

Schreiben vom 29.11.1999 ke<strong>in</strong>e landesplanerischen Bedenken erhoben.<br />

Gegen die zwischenzeitlich vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen (Än<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es Teilbereiches <strong>der</strong><br />

Wohnbaufläche <strong>in</strong> Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf „Zweckbestimmung Feuerwache“) bestehen aus<br />

landesplanerischer Sicht ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgetellt, dass die Bezirksregierung Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zur Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

01.1. Bezirksregierung Münster, Kampfmittelräumdienst<br />

Datum: 27.12.1999<br />

Zu Ihrer Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:<br />

Die hier vorhandenen Luftbil<strong>der</strong> lassen für den Bereich <strong>der</strong> o.a. Baumaßnahme ke<strong>in</strong>e<br />

Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung erkennen, konkrete H<strong>in</strong>weise auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge s<strong>in</strong>d ihnen<br />

nicht zu entnehmen.<br />

Sollten Ihnen ke<strong>in</strong>e ergänzenden H<strong>in</strong>weise vorliegen, ist e<strong>in</strong>e systematische Absuche aus me<strong>in</strong>er Sicht nicht<br />

geboten.<br />

Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten sollte mit <strong>der</strong> gebotenen Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />

Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann.<br />

Ggf. erfor<strong>der</strong>liche Ramm-/Bohrarbeiten zur Baugrubenabsicherung/Gründung s<strong>in</strong>d als beson<strong>der</strong>s gefährdet<br />

anzusehen und s<strong>in</strong>d deshalb rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung angezeigt werden.<br />

Sofern bei <strong>der</strong> Durchführung aller Baumaßnahmen <strong>der</strong> Verdacht auf Kampfmittel aufkommt, ist die Arbeit<br />

sofort e<strong>in</strong>zustellen und <strong>der</strong> Staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen.<br />

Abwägung gem. § 1 Ab. 6 BauGB<br />

Der H<strong>in</strong>weis, dass ke<strong>in</strong>e Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung aus Luftbil<strong>der</strong>n erkennbar ist, jedoch konkrete H<strong>in</strong>weise<br />

auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge nicht zu entnehmen s<strong>in</strong>d, wird zur Kentnnis genommen.<br />

Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten wird mit gebotener Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />

Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme, e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis wird im Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />

aufgenommen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen


2. Kreis Ste<strong>in</strong>furt, Planungsamt<br />

Datum: 18.1.2000<br />

Zur vorliegenden Fassung <strong>der</strong> o.g. Planung wird aus abfallwirtschaftlicher Sicht empfohlen, die im<br />

Plangebiet bef<strong>in</strong>dliche Altlastenfläche „Busdepot Schäpers“ (ISAL-Nr. 3910/35) als bodenbelastete Fläche<br />

im Plan zu kennzeichnen, zumal die Bodenkontam<strong>in</strong>ation nicht vollständig saniert wird.<br />

Erneute Stellungnahme<br />

Datum: 19.06.2000<br />

Im Än<strong>der</strong>ungsbereich des FNP bef<strong>in</strong>det sich die Altlast „Ehem. Busdepot Schäpers (ISAL- Nr. 3910/35<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Wohnbaufläche wurde die kontam<strong>in</strong>ierte Geländeauffüllung zwischenzeitlich saniert.<br />

Da die Bodenverunre<strong>in</strong>igung im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche (Feuerwehr) nicht beseitigt wird, sollte<br />

diese Fläche im FNP als Bodenbelastung gekennzeichnet werden.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Der H<strong>in</strong>weis auf Kennzeichnung e<strong>in</strong>er Bodenbelastung für die Geme<strong>in</strong>debedarfsfläche (Feuerwehr)<br />

ist grundsätzlich nachvollziehbar, da die Bodenverunre<strong>in</strong>igung nicht beseitigt wird<br />

.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Der Anregung, die im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche bef<strong>in</strong>dliche Altlastenfläche als bodenbelastete<br />

Fläche im Flächennutzungsplan gem. § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen, wird gefolgt.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

3. Westfälisches Straßenbauamt Münster<br />

Datum: 19.1.2000<br />

Zur 6. Än<strong>der</strong>ung des o.a. Flächennutzungsplanes werden seitens des Westfälischen Straßenbauamtes<br />

Münster ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Bedenken vorgetragen.<br />

Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung bitte ich mir zu gegebener Zeit mitzuteilen.<br />

Abwägung gem. § 1 As. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Westfälische Straßenbauamt Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />

vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

4. Westf. Amt für Denkmalpflege<br />

Datum: 22.12.1999<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen nach unserem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e<br />

denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

Wir regen jedoch an, zukünftig <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht bzw. <strong>in</strong> die Begründung e<strong>in</strong>en Ordnungspunkt<br />

„Denkmalschutz und Denkmalpflege“ aufzunehmen und dort unter Beteiligung <strong>der</strong> Unteren<br />

Denkmalbehörde auch dann e<strong>in</strong>e Aussage zu treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange<br />

nicht berührt zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>en.


Ausdrücklich weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass zu den Fragen <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege die Stellungnahme des<br />

Westfälischen Museums für Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,<br />

e<strong>in</strong>zuholen ist. Wir bitten Sie daher, Ihre Planungsunterlagen dem Westfälischen Museum für Archäologie –<br />

Amt für Bodendenkmalpflege – Außenstelle Münster, Brö<strong>der</strong>ichweg 35, 48159 Münster, zur Stellungnahme<br />

zuzuleiten.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Der H<strong>in</strong>weis, im Erläuterungsbericht auszuführen, ob Belange des Denkmalschutzes betroffen s<strong>in</strong>d, wird zur<br />

Kenntnis genommen und berücksichtigt. Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Aufnahme e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

5. Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege<br />

Datum: 22.12.1999<br />

Da <strong>in</strong> den Bebauungsplan bereits e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis betr. Archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde,<br />

bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die o.g. Planungen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Westfälische Museum für Archäologie ke<strong>in</strong>e Bedenken zu <strong>der</strong> Planung<br />

vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

6. Staatliches Umweltamt Münster<br />

Datum: 17. Januar 2000<br />

Altlasten: Innerhalb des Planbereiches ist folgende Verdachtsfläche bekannt:<br />

Altstandort Busdepot Schäpers, Reg: Nr. 08/3910/35<br />

Es liegen mir folgende Gutachten vor:<br />

- „Erstbewertung für das ehemalige Busdepot Schäpers“<br />

vom 15.3.1990 des Gutachterbüros ECOSYSTEM<br />

- „Weiterführende Untersuchungen auf dem Gelände des ehemaligen Busdepot<br />

Schäpers“ aufgestellt durch WBV Udo Raubler, Dormagen<br />

- „Bericht zu den Untersuchungen auf dem Grundstück des ehem. Busdepot Schäpers“<br />

<strong>der</strong> RWE vom 27.04.1993.<br />

Die vorgenannten Gutachten kamen nach Bewertung <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchungen zu <strong>der</strong><br />

Feststellung, dass sanierungsbedürftige Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Es ist vorgesehen, den Planbereich <strong>in</strong> zwei Bereiche zu unterteilen, zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fläche des<br />

Geme<strong>in</strong>bedarfs (Feuerwehr) und zum an<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Breich mit zukünftiger Wohnbebauung.<br />

Stellungnahme zum Bereich Geme<strong>in</strong>bedarf (Feuerwehr)


Die Gründung des zukünftigen Feuerwehrgebäudes soll auf Streifenfundamenten erfolgen. Anfallen<strong>der</strong><br />

kontam<strong>in</strong>ierter Boden soll entsprechend den Erläuterungen zum Flächennutzungsplan aufgenommen und<br />

fachgerecht entsorgt werden. Die restlichen nicht überbauten Grundstücksteile sollen mit<br />

wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt werden. Da hier lediglich e<strong>in</strong>e Versiegelung vorgenommen wird<br />

und e<strong>in</strong>e Sanierung auf Dauer wohl nicht durchgeführt werden soll, wird vorgeschlagen, folgenden H<strong>in</strong>weis<br />

mit aufzunehmen:<br />

Sollten bei den anstehenden Erdarbeiten kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche bzw. Auffälligkeiten im Boden<br />

festgestellt werden, so s<strong>in</strong>d diese zu sichern und unverän<strong>der</strong>t zu belassen. Weitere Maßnahmen s<strong>in</strong>d erst<br />

nach vorheriger Begutachtung durch die zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises<br />

Ste<strong>in</strong>furt zulässig.<br />

Es wird empfohlen, sämtliche Altlasten und Verdachtsflächen nach dem aktuellen Erfassungsstand zu<br />

kennzeichnen.<br />

Stellungnahme zum Bereich Wohnbebauung:<br />

Die <strong>in</strong> den vorgenannten Gutachten dargestellten lokalen Belastungsschwerpunkte (Geländeauffüllungen mit<br />

Asche, Schlacken) s<strong>in</strong>d vollständig auszukoffern und somit zu sanieren. Der anfallende Boden ist <strong>in</strong><br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> zuständigen unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt ordnungsgemäß zu<br />

beseitigen.<br />

E<strong>in</strong>e Zustimmung zum B-Plan kann aus hiesiger Sicht erst dann erteilt werden, sobald mit <strong>der</strong> Sanierung des<br />

Bereiches <strong>der</strong> Wohnbebauung begonnen wurde. Insofern bestehen aus Sicht des Dezernates 54 (Altlasten)<br />

Bedenken gegen den B-Plan.<br />

Ansprechpartner Dez. 54: Herr Tolf, Tel.: 267<br />

Immissionsschutz:<br />

Der nördliche Teil des Plangebietes soll <strong>der</strong> Ansiedlung <strong>der</strong> Feuerwache dienen.<br />

Der Betrieb <strong>der</strong> Wache führt, beson<strong>der</strong>s im Alarmierungsfall <strong>in</strong> den Nachtstunden, zu Überschreitungen <strong>der</strong><br />

Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft.<br />

Ich bitte daher zu prüfen, ob <strong>der</strong> Schutzanspruch <strong>der</strong> Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem<br />

öffentlichen Gut „Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“ nicht zurückstehen muss.<br />

Die <strong>in</strong> Pkt. 7 <strong>der</strong> Begründung genannen 2 Gewerbebetriebe bitte ich planungsrechtlich durch den § 1 (10)<br />

BauNVO abzusichern.<br />

Aus den übrigen Belangen des Staatl. Umweltamtes bestehen gegen die Planung ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Erneute Stellungnahme<br />

Datum: 19. Juni 2000<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung wurden lokale Belastungsschwerpunkte festgestellt.<br />

Zum Bebauungplan Nr. 17 hatte ich ke<strong>in</strong>e abschließende Stellungnahme abgegeben, da e<strong>in</strong>e Sanierung des<br />

vorgenannten Bereiches unumgänglich war. E<strong>in</strong>e Sanierung <strong>der</strong> Fläche war bis dato nicht gefolgt.<br />

In dem mir nunmehr vorgelegten Gutachten vom 18.05.2000 zur Altlastensanierung Gelände Schäpers,<br />

Grevener Straße / Fritz-Reuter Straße“ wird dargestellt, dass <strong>der</strong> zukünftige Wohnbaubereich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 29.02.2000 – 05.05.2000 saniert wurde.<br />

Auf dem Gelände wurde danach die gesamte Auffüllung, bestehend PAK-haltigen Schlacken und Terren<br />

ausgebaut und zum Lärmschutzwall Münster-Nienberge verbracht.<br />

Nach e<strong>in</strong>er abschließenden Beprobung kommt <strong>der</strong> Gutachter zu <strong>der</strong> Erkenntnis, dass <strong>der</strong> festgelegte<br />

Sanierungszielwert von 20mg/kg <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> PAK und 2 mg/kg für Benzo(a)pyren deutlich<br />

unterschritten wurde. Die Fläche <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung gilt als saniert.


In Anbertracht <strong>der</strong> durchgeführten Arbeiten und den anschließenden Kontrolluntersuchungen ziehe ich<br />

me<strong>in</strong>e Bedenken zurück und stimme dem Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege“ zu.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

• Die H<strong>in</strong>weise zum Bereich „Geme<strong>in</strong>bedarf Feuerwehr“ (Gründungsart, Entsorgung des kontam<strong>in</strong>ierten<br />

Bodens und Oberflächengestaltung) werden zur Kenntnis genommen und entsprechend bei <strong>der</strong><br />

Realisierung berücksichtigt.<br />

• Die Anregung, die Altlasten- und verdachtsflächen nach dem aktuellen Erfassungsstand im<br />

Flächennutzungsplan gem. § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen wird gefolgt.<br />

• Der Anregung, zu prüfen, ob im Alarmierungsfall <strong>in</strong> den Nachtstunden Überschreitungen <strong>der</strong><br />

Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft auftreten können und damit <strong>der</strong> Schutzanspruch <strong>der</strong><br />

Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem öffentlichen Gut „Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“<br />

zurückstehen muß, wird wie folgt beantwortet:<br />

Das Feuerwehrgerätehaus ist ke<strong>in</strong>e ständig besetzte Feuer- und Rettungswache. Nur bei Alarme<strong>in</strong>sätzen<br />

kann es zu kurzfristigen Lärmbelastungen kommen (Mart<strong>in</strong>shorne<strong>in</strong>atz). Diese Lärmbelastung ist<br />

gleichzusetzen mit <strong>der</strong>, welche z.B. jedes Wohngebiet bei E<strong>in</strong>sätzen <strong>der</strong> Feuerschutz- und<br />

Rettungsdienst h<strong>in</strong>zunehmen hat.<br />

Der hier vorliegende öffentliche Belang <strong>der</strong> Gefahrenabwehr (Feuerschutz) ist zweifesfrei höherrangig<br />

als <strong>der</strong> private Belang.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme, Berücksichtigung bei Realisierung<br />

Die Altlasten- und Verdachtsfläche im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dedarfsfläche wird im Flächennutzungsplan gem.<br />

§ 5 (3) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. (s. auch Abwägung unter lfd. Nr. 2 - Kreis Ste<strong>in</strong>furt).<br />

Kenntnisnahme, <strong>der</strong> mögliche Schutzanspruch hat aufgrund vorstehen<strong>der</strong> Abwägung zur<br />

Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen zurückzustehen.<br />

Die gewünschte Absicherung <strong>der</strong> beiden Gewerbebetriebe gem. § 1 Absatz 10 BauNVO ist nicht<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

7. Industrie- und Handelskammer zu Münster<br />

Datum: 12.1.2000<br />

Zu dem vorgenannten Flächennutzungsplan, wie er uns mit Ihrem Schreiben vom 09.12.1999 übersandt<br />

wurde, werden von uns ke<strong>in</strong>e Bedenken vorgebracht.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Industrie- und Handelskammer zu Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />

vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:


Kenntnisnahme<br />

8. Handwerkskammer Münster<br />

Datum: 13.1.2000<br />

Unsere Anregung, die wir mit unseren Stellungnahmen vom 15.05.1990, 12.07.1991 und 21.01.1993 gemäß<br />

§ 4 BauGB bzw. § 3 (2) BauGB vorgetragen haben, wurde auch im erneuten Beteilungsverfahren<br />

gemäß §§ 4 (1) sowie 3 (2) BauGB nicht berücksichtigt. Wir halten sie daher im Rahmen <strong>der</strong> jetzigen<br />

Beteiligung voll<strong>in</strong>haltlich aufrecht.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

H<strong>in</strong>weis auf Stellungnahmen vom 15.05.1990, 12.07.1991 und 21.01.1993<br />

Zu den Bedenken, dass die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und Ste<strong>in</strong>metz)<br />

mit Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des Immissionsschutzes bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung<br />

von M- <strong>in</strong> W-Fläche rechnen müssen, wird folgendes ausgeführt:<br />

Den Ausführungen <strong>der</strong> Handwerkskammer wird <strong>in</strong>sofern grundsätzlich zugestimmt, dass von Seiten <strong>der</strong><br />

heranrückenden Wohnbebauung e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>genommen und das Gebot <strong>der</strong><br />

gegenseitigen Rücksichtnahme mit Bestandsschutz beachtet werden muss. Jedoch gilt <strong>der</strong> Beschluß des<br />

Planungsausschusses vom 09.01.1991 heute noch.<br />

In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass das Staatliche Umweltamt vom Grundsatz ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />

hat, jedoch darauf h<strong>in</strong>weist, die beiden Gewerbebetriebe planungsrechtlich durch den § 1 (10) BauNVO <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung abzusichern, das würde planungsrechtlichem Bestandsschutz entsprechen.<br />

Außerdem ist auszuführen, dass <strong>der</strong> direkt an die Betriebe angrenzende Bereich nunmehr als<br />

„Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche Feuerwehr“ dargestellt ist.<br />

Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden Betriebe ohnh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die<br />

bestehende Wohnnutzung sehr viel näher um beide Betriebe herum angeordnet ist. Der<br />

Holzverarbeitungsbetrieb hat zur Fritz-Reuter-Straße bzw. zum Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so<br />

dass die eigentlichen Betriebsimmissionen auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken. Diese betreffen eher die<br />

bestehende Wohnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb ist im Jahre 1979 an den bezeichneten Standort verlegt<br />

worden. Dabei ist <strong>der</strong> Betrieb so konzipiert worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />

Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt. Flächennutzungsplandarstellung bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Wohnbaufläche liegen. Somit kann ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass dann die<br />

gegenüberliegenden Flächen aus Immissionsschutzgründen als „Mischgebiete“ festgesetzt bzw. als<br />

„gemischte Bauflächen“ dargestellt werden.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

9. VEW ENERGIE AG, Münster<br />

Datum: 17.1.2000<br />

Als Anlage zu Ihrem Schreiben vom 9.12.1999 haben Sie uns den Entwurf <strong>der</strong> Planunterlagen zur<br />

Stellungnahme übermittelt.<br />

Zu dem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir ke<strong>in</strong>e Bedenken und Anregungen geltend machen.


Diese Stellungnahme betrifft sowohl die elektrotechnischen als auch die gastechnischen Belange <strong>der</strong> VEW<br />

ENERGIE AG.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die VEW ENERGIE AG, Münster, ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />

hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

10. Deutsche Telekom, Münster<br />

Datum: 15.12.1999<br />

Zu <strong>der</strong> o.g. Planung haben wir ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Deutsche Telekom, Münster, ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />

hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

11. Deutsche Bundespost –Postdienst -, Münster<br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Deutsche Bundespost, Münster, <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

12. Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: 23.12.1999<br />

Dem vorstehend genannten Planvorhaben stehen forstbehördlicherseits ke<strong>in</strong>e Bedenken entgegen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass <strong>der</strong> Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />

hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

13. Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: 19.1.2000<br />

Gegen das o.a. Planvorhaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> werden im E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>der</strong> Berufsständischen<br />

Vertretung landwirtschaftliche Bedenken als öffentlich-rechtlicher Belang nicht vorgetragen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB


Es wird festgestellt, dass die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreissstelle Ste<strong>in</strong>furt, ke<strong>in</strong>e<br />

Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

14. Amt für Agrarordnung, Coesfeld<br />

Datum: 15./21.12.1999/<br />

Ke<strong>in</strong>e Anregungen und Bedenken<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Amt für Agrarordnung ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

15. Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen<br />

Datum: 7.1.2000<br />

Wir danken Ihnen für die Benachrichtigung über die Än<strong>der</strong>ung des oben angeführten Flächennutzungsplanes<br />

sowie die Übersendung e<strong>in</strong>es Entwurfes nebst Erläuterungsbericht und teilen Ihnen mit, dass unsererseits<br />

ke<strong>in</strong>e Anregungen dazu bestehen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Gelsenwasser AG ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

16. Ev. Kirche von Westfalen – Bauamt -, Bielefeld<br />

Datum: 18.1.2000<br />

Gegen die obengenannte Planung bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Ev. Kirche von Westfalen ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

17. Bischöfl. Generalvikariat, Münster<br />

Datum: 13.1.2000<br />

Zur o.g. Bauleitplanung haben wir im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen Zuständigkeit ke<strong>in</strong>e Anregungen<br />

vorzubr<strong>in</strong>gen. Im Planbereich s<strong>in</strong>d von uns ke<strong>in</strong>e Planungen und ke<strong>in</strong>e sonstigen Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet<br />

o<strong>der</strong> beabsichtigt, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam se<strong>in</strong> können.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Bischöfl. Generalvikariat ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.


Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

18. Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH, Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

19. Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

20. Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

21. Geme<strong>in</strong>de Altenberge<br />

Datum: 14.12.1999<br />

Nach Durchsicht <strong>der</strong> mir übersandten Unterlagen teile ich mit, dass seitens <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Altenberge <strong>in</strong><br />

Ihrer o.a. Planungsangelegenheit ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen werden.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Geme<strong>in</strong>de Altenberge ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

22. Stadt Greven


Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Stadt Greven <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zur<br />

vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

23. Stadt Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: 17.12.1999<br />

Seitens <strong>der</strong> Stadt Ste<strong>in</strong>furt werden zur 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen hat.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Stadt Ste<strong>in</strong>furt ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

24. Stadt Emsdetten<br />

Datum: 12.1.2000<br />

Die Belange <strong>der</strong> Stadt Emsdetten werden durch die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> nicht berührt. Es werden ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgebracht.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Stadt Emsdetten ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme


Flächennutzungsplan Erläuterungsbericht<br />

6. Än<strong>der</strong>ung Stand: Feststellungsbeschluß<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong>


1. Än<strong>der</strong>ungsbeschluß und Än<strong>der</strong>ungsbereich<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat am 21.08.1990 beschlossen, den<br />

Flächennutzungsplan für e<strong>in</strong>en Bereich im Süd-Osten <strong>der</strong> Ortslage an <strong>der</strong><br />

Grevener Straße L 555 zu än<strong>der</strong>n.<br />

Begrenzung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches:<br />

im Norden: durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278 <strong>der</strong> Flur 44,<br />

im Osten: durch die Grevener Straße L 555,<br />

im Süden: durch die Fritz-Reuter-Straße,<br />

im Westen: durch die östlich des Spielplatzes verlaufende fußläufige<br />

Verb<strong>in</strong>dung.<br />

2. Än<strong>der</strong>ungsanlaß<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen resultieren aus den Detailüberlegungen zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes "Kliftstiege".<br />

Im vorliegenden Än<strong>der</strong>ungsbereich befand sich bis 1988 das Busdepot<br />

e<strong>in</strong>es Busunternehmens. Nach Auslagerung <strong>der</strong> Firma soll das<br />

Grundstück im südwestlichen Bereich <strong>der</strong> Wohnbebauung zugeführt<br />

werden. Im nordöstlichen Teil ist an <strong>der</strong> L 555 <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong><br />

Feuerwache vorgesehen.<br />

Da diese Än<strong>der</strong>ung ke<strong>in</strong>e landesplanerischen Belange betrifft, wird die<br />

landesplanerische Zustimmung zu den im folgenden genannten<br />

Än<strong>der</strong>ungspunkten vorausgesetzt.<br />

3. Än<strong>der</strong>ungspunkte<br />

Der entsprechend <strong>der</strong> bisherigen Nutzung im Flächennutzungsplan als<br />

„gemischte Baufläche" dargestellte Bereich Eckbereich Grevener Straße/<br />

Fritz-Reuter-Straße wird <strong>in</strong><br />

• Wohnbaufläche und<br />

• Fläche für Geme<strong>in</strong>bedarf (Zweckbestimmung Feuerwache)<br />

geän<strong>der</strong>t.<br />

4. Sonstige Belange<br />

4.1 Erschließung<br />

Die Erschließung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches erfolgt wie bisher von <strong>der</strong> L<br />

555 und von <strong>der</strong> Fritz-Reuter-Straße.


4.2 Ver- und Entsorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung ist durch die bestehenden Netze auch für den<br />

Än<strong>der</strong>ungsbereich gesichert bzw. s<strong>in</strong>d Erweiterungsmöglichkeiten<br />

gegeben. Das anfallende Regenwasser wird aufgrund <strong>der</strong> - auch nach<br />

Teilsanierung <strong>der</strong> Altlasten (s. folgen<strong>der</strong> Punkt) - nicht<br />

versickerungsfähigen Bodenverhältnisse an den bestehenden<br />

Regenwasserkanal angeschlossen.<br />

4.3 Altlasten<br />

Die frühere Nutzung als KFZ-Reparaturwerkstatt erfor<strong>der</strong>te e<strong>in</strong>e<br />

Untersuchung h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Altlasten*. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren<br />

wurde sichergestellt, dass e<strong>in</strong>e Entsorgung <strong>der</strong> belasteten Bodenschicht<br />

im Bereich <strong>der</strong> künftigen Wohnbaufläche fachgerecht erfolgte und<br />

erfolgreich abgeschlossen wurde.**<br />

Auf <strong>der</strong> zukünftigen Fläche für Geme<strong>in</strong>bedarf (Feuerwehr) ist lediglich<br />

bei Anlegung von Streifenfundamenten e<strong>in</strong>e Entsorgung des<br />

kontam<strong>in</strong>ierten Bodens erfor<strong>der</strong>lich. Der verbleibende nicht überbaute<br />

Grundstücksanteil wird mit wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt.<br />

Die Sicherstellung dieses Verfahrens wird im Rahmen des<br />

Baugenehmigungsvedahrens mit entsprechenden Auflagen gewährleistet.<br />

E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis erfolgt auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Bauleitplanung.<br />

Im Flächennutzungsplan wird <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche als<br />

Altlast gern. § 5 (3) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet.<br />

* ECO-Systemgesellschaft für Umweitsystem bewertung für das ehemalige Busdepot Schäper,<br />

Düsseldorf, März 1990, Ergänzung s. Untersuchung Januar 1992<br />

. . Dr. M. Ritzkopf<br />

"Gutachten Schäpers, <strong>Nordwalde</strong>"<br />

Münster", Mai 2000<br />

4.4 Immissionsschutz<br />

Immissionskonflikte s<strong>in</strong>d für die künftigen Nutzungen nicht zu erwarten.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> möglichen zeitweisen Störungen durch die Feuerwehr<br />

(Nachtruhe) wird abgewogen, dass das öffentliche Gut "Gefahrenabwehr<br />

/ Hilfe / Löschen" hier vorrangig zu bewerten ist.<br />

Die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und<br />

Ste<strong>in</strong>metz) werden <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des Immissionsschutzes<br />

bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung von M- <strong>in</strong> W-Fläche nicht bee<strong>in</strong>trächtigt. Von Seiten <strong>der</strong><br />

heranrückenden Wohnbebauung ist e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>zunehmen<br />

und das Gebot <strong>der</strong> gegenseitigem Rücksichtnahme mit Bestandsschutz zu beachten.<br />

Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt. Flächennutzungsplandarstellung<br />

bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche liegen. Somit kann<br />

ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass die gegenüberliegenden<br />

Flä-


chen aus Immissionsschutzgründen als "gemischte Bauflächen"<br />

dargestellt werden.<br />

Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden<br />

Betriebe ohneh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die bestehende Wohnnutzung sehr<br />

viel näher um beide Betriebe herum angeordnet ist. Der<br />

Holzverarbeitungsbetrieb hat zur Fritz-Reuter-Straße bzw. zum<br />

Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so dass die Betriebsimmissionen<br />

auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken. Diese betreffen eher die bestehende<br />

Wohnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb ist im Jahre 1979 an den<br />

bezeichneten Standort verlegt worden. Dabei ist <strong>der</strong> Betrieb so konzipiert<br />

worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />

4.5 Denkmalschutz<br />

Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen. Im Falle von<br />

archäologisch <strong>in</strong>teressanten Bodenfunden s<strong>in</strong>d die Vorschriften des<br />

Denkmalschutzgesetzes zu beachten.<br />

4.6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Auf Grundlage des<br />

bisher rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes und <strong>der</strong> genannten<br />

Altlastensituation f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft i . S. des<br />

§ 8 a BNatSchG nicht statt.<br />

Aufgestellt im Auftrag <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Coesfeld, im Oktober 1999 / Februar 2000 / Mai 2000<br />

WOLTERS PARTNER<br />

Architekten BDA - Stadtplaner<br />

Daruper Straße 1 5 - 48653 Coesfeld<br />

<strong>Nordwalde</strong>, den 29. August 2000<br />

Der Bürgermeister<br />

(Brockmeyer)


Anlage zu TOP A.6.1<br />

Beschluß über die Anregungen im Beteiligungsverfahren <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und <strong>der</strong><br />

Bürger gem. § 3 Abs 2 BauGB zum<br />

Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />

Anregungen Träger öffentlicher Belange<br />

1. Bezirksregierung Münster<br />

Datum: 19.1.2000<br />

Zu <strong>der</strong> Ausweisung e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche für den Geltungsbereich des o.a. Planungsvorhabens habe ich mit<br />

Schreiben vom 29.01.1999 Az.: 63.10/11-18 ke<strong>in</strong>e landesplanerischen Bedenken erhoben.<br />

Gegen die zwischenzeitlich vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen (Än<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es Teilbereiches <strong>der</strong><br />

Wohnbaufläche <strong>in</strong> Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf „Zweckbestimmung Feuerwache“) bestehen aus<br />

landesplanerischer Sicht ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Bezirksregierung Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zur Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

1.1. Bezirksregierung Münster, Kampfmittelräumdienst<br />

Datum: 27.12.1999<br />

Die hier vorhandenen Luftbil<strong>der</strong> lassen für den Bereich <strong>der</strong> o.a. Baumaßnahme ke<strong>in</strong>e<br />

Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung erkennen, konkrete H<strong>in</strong>weise auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge s<strong>in</strong>d nicht zu<br />

entnehmen.<br />

Sollten Ihnen ke<strong>in</strong>e ergänzenden H<strong>in</strong>weise vorliegen, ist e<strong>in</strong>e systematische Absuche aus me<strong>in</strong>er Sicht nicht<br />

geboten.<br />

Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten sollte mit <strong>der</strong> gebotenen Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />

Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann.<br />

Ggf. erfor<strong>der</strong>liche Ramm-/Bohrarbeiten zur Baugrubenabsicherung/Gründung s<strong>in</strong>d als beson<strong>der</strong>s gefährdet<br />

anzusehen und s<strong>in</strong>d deshalb rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung angezeigt werden.<br />

Sofern bei <strong>der</strong> Durchführung aller Baumaßnahmen <strong>der</strong> Verdacht auf Kampfmittel aufkommt, ist die Arbeit<br />

sofort e<strong>in</strong>zustellen und <strong>der</strong> Staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Der H<strong>in</strong>weis, dass ke<strong>in</strong>e Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung aus Luftbil<strong>der</strong>n erkennbar ist, jedoch konkrete H<strong>in</strong>weise<br />

auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge nicht zu entnehmen s<strong>in</strong>d, wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten wird mit gebotener Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />

Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Aufnahme e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises bzgl.bodene<strong>in</strong>greifen<strong>der</strong> Bauarbeiten.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen


2. Kreis Ste<strong>in</strong>furt, Planungsamt<br />

Datum: 18.1.2000<br />

Zur vorliegenden Fassung <strong>der</strong> o.g. Planung wird aus abfallwirtschaftlicher Sicht folgende Stellungnahme<br />

abgegeben:<br />

Im Än<strong>der</strong>ungsbereich des Bebauungsplanes bef<strong>in</strong>det sich die Altlast „Ehem. Busdepot Schäpers“ (ISAL-Nr.<br />

3910/35).<br />

Der Sachverhalt unter Punkt 6 <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan ist nicht sachgerecht dargestellt. Die<br />

festgestellte Kohlenwasserstoffbelastung wurde bereits saniert. Problematisch ist jedoch weiterh<strong>in</strong> die PAKbelastete<br />

Geländeauffüllung aus Verbrennungsrückständen (Aschen, Schlacken). Es wird daher empfohlen,<br />

den ersten Abschnitt unter Punkt 6 folgen<strong>der</strong>maßen zu formulieren:<br />

„Im Bereich des Plangebietes wurde bis Anfang <strong>der</strong> 80er Jahre e<strong>in</strong> Busdepot (Fahrzeughalle mit<br />

Reparaturwerkstatt) betrieben. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführte<br />

Gefährdungsabschätzung (siehe Gutachten ECOSYSTEM vom 15.03.1990 und WBV) ergab erhöhte<br />

Kohlenwasserstoffgehalte im Bereich des ehemaligen Ölabschei<strong>der</strong>s. Der ölverunre<strong>in</strong>igte Boden wurde<br />

vollständig ausgekoffert und <strong>der</strong> Schaden saniert. In <strong>der</strong> Bodenluft wurden ke<strong>in</strong>e relevanten<br />

Schadstoffkonzentrationen nachgewiesen. Jedoch wurde <strong>in</strong> den meisten Sondierungen e<strong>in</strong>e<br />

Geländeauffüllung aus Boden, Bauschutt und teilweise Verbrennungsrückständen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von 0,2 bis<br />

0,6 Meter erbohrt. Die genauere Untersuchung <strong>der</strong> Asche-/Schlacke-Schicht (siehe Gutachten RWE vom<br />

27.04.1992) ergab sanierungsbedürftige Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

(PAK).“<br />

Zur Realisierung <strong>der</strong> Wohnbebauung ist das belastete Auffüllungsmaterial <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> unteren<br />

Abfallwirtschaftsbehörde und im Beise<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es Gutachters vollständig auszukoffern und ordnungsgemäß zu<br />

entsorgen. Mit <strong>der</strong> Sanierungsmaßnahme wurde bislang nicht begonnen. Sofern nicht sichergestellt wird,<br />

dass die Sanierung bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens abgeschlossen wird, bestehen gegen<br />

den Bebauungsplan Bedenken.<br />

Die im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche/Feuerwehr ebenfalls vorhandene PAK-belastete Auffüllung soll<br />

durch e<strong>in</strong>e 100%ige Versiegelung <strong>der</strong> Fläche gesichert werden. Da die Kontam<strong>in</strong>ation nicht saniert wird,<br />

wird gefor<strong>der</strong>t, die Fläche im Bebauungsplan entsprechend zu kennzeichnen. Die Altlastenproblematik wird<br />

im Baugenehmigungsverfahren geregelt (siehe H<strong>in</strong>weis im Bebauungsplan). Zusätzlich sollte <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis<br />

aufgenommen werden, dass die Aufnahme <strong>der</strong> Oberflächenversiegelung sowie jegliche Erdarbeiten <strong>in</strong><br />

diesem Bereich vorab mit <strong>der</strong> unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt abzustimmen s<strong>in</strong>d.<br />

erneute Stellungnahme:<br />

Datum: 14.06.2000<br />

Im Än<strong>der</strong>ungsbereich des B.-Planes bef<strong>in</strong>det sich die Altlast „Ehem. Busdepot Schäpers“<br />

Im Bereich des ausgewiesenen WA-Gebietes wurde die verunre<strong>in</strong>igte Geländeauffüllung <strong>in</strong> Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Unteren Abfallwirtschaftsbehörde und im Beise<strong>in</strong> des Gutachters vollständig beseitigt.<br />

Gegen die Umnutzung dieser Fläche bestehen somit ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Für die Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche/Feuerwehr gilt weiterh<strong>in</strong> me<strong>in</strong>e Stellungnahme vom 11.01.2000.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

• Beachtung des H<strong>in</strong>weises, dass die Aufnahme <strong>der</strong> Oberflächenversiegelung sowie jegliche Erdarbeiten<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich vorab mit <strong>der</strong> Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt abzustimmen<br />

s<strong>in</strong>d.


Abwägungsbeschluß:<br />

Der H<strong>in</strong>weis, dass die Aufnahme <strong>der</strong> Oberflächenversiegelung sowie jegliche Erdarbeiten <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

vorab mit <strong>der</strong> Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt abzustimmen s<strong>in</strong>d, wird<br />

aufgenommen. Im übrigen ist dieser H<strong>in</strong>weis bereits im Bebauungsplan enthalten.<br />

Die im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche bef<strong>in</strong>dliche Altlastfläche wird gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3<br />

gekennzeichnet.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

3. Westfälisches Straßenbauamt, Münster<br />

Datum: 19.1.2000<br />

Zur 2. Än<strong>der</strong>ung des o.a. Bebauungsplanes werden seitens des Westfälischen Straßenbauamtes Münster<br />

ke<strong>in</strong>e Anregungen und Bedenken vorgetragen.<br />

Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung bitte ich mir zu gegebener Zeit mitzuteilen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Westfälische Straßenbauamt, Münster, ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />

vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

4. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Amt für Denkmalpflege<br />

Datum: 22.12.1999<br />

Gegen die vorliegende Planung bestehen nach unserem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e<br />

denkmalpflegerischen Bedenken.<br />

Wir regen jedoch an, zukünftig <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht bzw. <strong>in</strong> die Begründung e<strong>in</strong>en Ordnungspunkt<br />

„Denkmalschutz und Denkmalpflege“ aufzunehmen und dort unter Beteiligung <strong>der</strong> Unteren<br />

Denkmalbehörde auch dann e<strong>in</strong>e Aussage zu treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange<br />

nicht berührt zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>en.<br />

Ausdrücklich weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass zu den Fragen <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege die Stellungnahme des<br />

Westfälischen Museums für Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,<br />

e<strong>in</strong>zuholen ist. Wir bitte Sie daher, Ihre Planungsunterlagen dem Westfälischen Museum für Archäologie –<br />

Amt für Bodendenkmalpflege – Außenstelle Münster, Brö<strong>der</strong>ichweg 35, 48159 Münster, zur Stellungnahme<br />

zuzuleiten.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Der H<strong>in</strong>weis, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung auszuführen, ob Belange des Denkmalschutzes betroffen s<strong>in</strong>d, wird zur<br />

Kenntnis genommen und berücksichtigt. Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Aufnahme e<strong>in</strong>es Ordnungspunktes „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ <strong>in</strong> die Begründung.


Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

5. Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege<br />

Datum: 22.12.1999<br />

Da <strong>in</strong> den Bebauungsplan bereits e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis betr. archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde,<br />

bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die o.a. Planungen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, das das Westfälische Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, ke<strong>in</strong>e<br />

Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

6. Staatliches Umweltamt Münster<br />

Datum: 17.1.2000<br />

Altlasten: Innerhalb des Planbereiches ist folgende Verdachtsfläche bekannt:<br />

Altstandort Busdepot Schäpers,Reg: Nr. 08/3910/35<br />

Es liegen mir folgende Gutachten vor:<br />

- „Erstbewertung für das ehemalige Busdepot Schäpers“<br />

vom 15.03.1990 des Gutachterbüros ECOSYSTEM<br />

- „Weiterführende Untersuchungen auf dem Gelände des ehemaligen Busdepot Schäpers“ aufgestellt<br />

durch WBV Udo Raubler, Dormagen<br />

- „Bericht zu den Untersuchungen auf dem Grundstück des ehem. Busdepot Schäpers“ <strong>der</strong> RWE vom<br />

27.04.1993.<br />

Die vorgenannten Gutachten kamen nach Bewertung <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchungen zu <strong>der</strong><br />

Feststellung, dass sanierungsbedürftige Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Es ist vorgesehen, den Planbereich <strong>in</strong> zwei Bereiche zu unterteilen, zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fläche des<br />

Geme<strong>in</strong>bedarfs (Feuerwehr) und zum an<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Bereich mit zukünftiger Wohnbebauung.<br />

Stellungnahme zum Bereich Geme<strong>in</strong>bedarf (Feuerwehr)<br />

Die Gründung des zukünftigen Feurwehrgebäudes soll auf Streifenfundamenten erfolgen. Anfallen<strong>der</strong><br />

kontam<strong>in</strong>ierter Boden soll, entsprechend den Erläuterungen zum Flächennutzungsplan aufgenommen und<br />

fachgerecht entsorgt werden. Die restlichen nicht überbauten Grundstücksteile sollen mit<br />

wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt werden. Da hier lediglich e<strong>in</strong>e Versiegelung vorgenommen wird<br />

und e<strong>in</strong>e Sanierung auf Dauer wohl nicht durchgeführt werden soll, wird vorgeschlagen, folgenden H<strong>in</strong>weis<br />

mit aufzunehmen:<br />

Sollten bei den anstehenden Erdarbeiten kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche bzw. Auffälligkeiten im Boden<br />

festgestellt werden, so s<strong>in</strong>d diese zu sichern und unverän<strong>der</strong>t zu belassen. Weitere Maßnamen s<strong>in</strong>d erst<br />

nach vorheriger Begutachtung durch die zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises<br />

Ste<strong>in</strong>furt zulässig.<br />

Es wird empfohlen, sämtliche Altlasten und Verdachtsflächen nach dem aktuellen Er-fassungsstand zu<br />

kennzeichnen.<br />

Stellungnahme zum Bereich Wohnbebauung:


Die <strong>in</strong> den vorgenannten Gutachten dargestellten lokalen Belastungsschwerpunkte (Geländeauffüllungen mit<br />

Asche, Schlacken) s<strong>in</strong>d vollständig auszukoffern und somit zu sanieren. Der anfallende Boden ist <strong>in</strong><br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> zuständigen unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt ordnungsgemäß zu<br />

beseitigen.<br />

E<strong>in</strong>e Zustimmung zum B-Plan kann aus hiesiger Sicht erst dann erteilt werden, sobald mit <strong>der</strong> Sanierung des<br />

Bereiches <strong>der</strong> Wohnbebauung begonnen wurde. Insofern bestehen aus Sicht des Dezernates 54 (Altlasten)<br />

Bedenken gegen den B-Plan.<br />

Ansprechpartner Dez. 54: Herr Tolf, Tel.: 267<br />

Immissionsschutz:<br />

Der nördliche Teil des Plangebietes soll <strong>der</strong> Ansiedlung <strong>der</strong> Feuerwache dienen. Der Betrieb <strong>der</strong> Wache<br />

führt, beson<strong>der</strong>s im Alarmierungsfall <strong>in</strong> den Nachtstunden, zu Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Nachbarschaft.<br />

Ich bitte daher zu prüfen, ob <strong>der</strong> Schutzanspruch <strong>der</strong> Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem<br />

öffentlichen Gut „Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“ nicht zurückstehen muss.<br />

Die <strong>in</strong> Pkt. 7 <strong>der</strong> Begründung genannten 2 Gewerbebetriebe bitte ich planungsrechtlich durch den § 1 (10)<br />

BauNVO abzusichern.<br />

Aus den übrigen Belangen des Staatl. Umweltamtes bestehen gegen die Planung ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Erneute Stellungnahme<br />

Datum: 19. Juni 2000<br />

Im Bereich <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung wurden lokale Belastungsschwerpunkte festgestellt.<br />

Zum Bebauungplan Nr. 17 hatte ich ke<strong>in</strong>e abschließende Stellungnahme abgegeben, da e<strong>in</strong>e Sanierung des<br />

vorgenannten Bereiches unumgänglich war. E<strong>in</strong>e Sanierung <strong>der</strong> Fläche war bis dato nicht gefolgt.<br />

In dem mir nunmehr vorgelegten Gutachten vom 18.05.2000 zur Altlastensanierung Gelände Schäpers,<br />

Grevener Straße / Fritz-Reuter Straße“ wird dargestellt, dass <strong>der</strong> zukünftige Wohnbaubereich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit<br />

vom 29.02.2000 – 05.05.2000 saniert wurde.<br />

Auf dem Gelände wurde danach die gesamte Auffüllung, bestehend PAK-haltigen Schlacken und Terren<br />

ausgebaut und zum Lärmschutzwall Münster-Nienberge verbracht.<br />

Nach e<strong>in</strong>er abschließenden Beprobung kommt <strong>der</strong> Gutachter zu <strong>der</strong> Erkenntnis, dass <strong>der</strong> festgelegte<br />

Sanierungszielwert von 20mg/kg <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> PAK und 2 mg/kg für Benzo(a)pyren deutlich<br />

unterschritten wurde. Die Fläche <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung gilt als saniert.<br />

In Anbertracht <strong>der</strong> durchgeführten Arbeiten und den anschließenden Kontrolluntersuchungen ziehe ich<br />

me<strong>in</strong>e Bedenken zurück und stimme dem Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege“ zu.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

siehe Beschlußvorschlag<br />

Abwägungsbeschluß:


Die H<strong>in</strong>weise zum Bereich „Geme<strong>in</strong>bedarf Feuerwehr“ (Gründungsart, Entsorgung des kontam<strong>in</strong>ierten<br />

Bodens und Oberflächengestaltung) werden zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Der<br />

H<strong>in</strong>weis ist im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.<br />

Der Anregung, die Altlasten- und –verdachtsflächen nach dem aktuellen Erfassungsstand gem. § 9 (5) Nr. 3<br />

BauGB zu kennzeichnen, wird gefolgt.<br />

Der Anregung, zu prüfen, ob im Alarmierungsfall Standort Feuerwehr <strong>in</strong> den Nachtstunden<br />

Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft auftreten können und damit <strong>der</strong><br />

Schutzanspruch <strong>der</strong> Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem öffentlichen Gut<br />

„Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“ zurückstehen muß, wird wie folgt beantwortet:<br />

Das Feuerwehrgerätehaus ist ke<strong>in</strong>e ständig besetzte Feuer- und Rettungswache. Nur bei Alarme<strong>in</strong>sätzen<br />

kann es zu kurzfristigen Lärmbelastungen kommen (Mart<strong>in</strong>horne<strong>in</strong>satz). Diese Lärmbelastung ist<br />

gleichzusetzen mit <strong>der</strong>, welche z.B. jedes Wohngebiet bei E<strong>in</strong>sätzen <strong>der</strong> Feuerschutz- und Rettungsdienst<br />

h<strong>in</strong>zunehmen hat.<br />

Der hier vorlorliegende öffentliche Blenag <strong>der</strong> Gefahrenabwehr ist zweifesfrei höherrangig als <strong>der</strong> private<br />

Belang.<br />

Der Anregung, die beiden Gewerbebetriebe (Ste<strong>in</strong>metz und Tischlerei) planungsrechtlich gem. § 1 (10)<br />

BauNVO abzusichern, kann <strong>in</strong> diesem Zusammenhang nicht gefolgt werden, da beide Betriebe nicht im<br />

Plangebiet liegen. Auf die Abwägung (s. Schreiben Handwerkskammer) ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

7. Industrie- und Handelskammer zu Münster<br />

Datum: 12.1.2000<br />

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan, wie er uns mit Ihrem Schreiben vom 09.12.1999 übersandt wurde,<br />

werden von uns ke<strong>in</strong>e Bedenken vorgebracht.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Industrie- und Handelskammer zu Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />

vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

8. Handwerkskammer Münster<br />

Datum: 13.1.2000<br />

Unsere Anregung, die wir mit unseren Stellungnahmen vom 15.05.1990, 12.07.1991 und 21.01.1993 gemäß<br />

§ 4 (1) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB vorgetragen haben, wurden auch im erneuten Beteiligungsverfahren<br />

gemäß §§ 4 (1) sowie 3 (2) BauGB nicht berücksichtigt. Wir halten sie haher im Rahmen <strong>der</strong> jetzigen<br />

Beteiligung voll<strong>in</strong>haltlich aufrecht.


Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Zu den Bedenken, dass die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und Ste<strong>in</strong>metz)<br />

mit Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des Immissionsschutzes bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung<br />

von MI- <strong>in</strong> WA-Gebiet rechnen müssen, wird folgendes ausgeführt:<br />

Den Ausführungen <strong>der</strong> Handwerkskammer wird <strong>in</strong>sofern grundsätzlich zugestimmt, dass von Seiten <strong>der</strong><br />

heranrückenden Wohnbebauung e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>genommen und das Gebot <strong>der</strong><br />

gegenseitigen Rücksichtnahme mit Bestandsschutz beachtet werden muß. Der Beschluß des<br />

Planungsausschusses vom 09.01.1991 gilt heute noch.<br />

In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass das Staatliche Umweltamt vom Grundsatz ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />

hat, jedoch darauf h<strong>in</strong>weist, die beiden Gewerbebetriebe planungsrechtlich durch den § 1 (10) BauNVO<br />

abzusichern, das würde planungsrechtlichem Bestandsschutz entsprechen. Da die Betriebe nicht im<br />

Plangebiet liegen, können sie jedoch nicht <strong>in</strong> diesem Planverfahren entsprechend abgesichert werden.<br />

Außerdem ist auszuführen, dass <strong>der</strong> direkt an die Betriebe angrenzende Bereich als „Geme<strong>in</strong>-bedarfsfläche<br />

Feuerwehr“ festgesetzt ist.<br />

Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden Betriebe ohneh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die<br />

bestehende Wohnnutzung sehr viel näher um beide Betriebe herum angeordnet ist. Der<br />

Holzverarbeitungsbetrieb hat zur Fritz-Reuter-Straße bzw. zum Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so<br />

dass die eigentlichen Betriebsimmissionen auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken. Diese betreffen eher die<br />

bestehende Wohnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb ist im Jahre 1979 an den bezeichneten Standort verlegt<br />

worden. Dabei ist <strong>der</strong> Betrieb so konzipiert worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />

Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt. Flächennutzungsplandarstellung und Festsetzung im<br />

Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege“ bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche bzw. Allgeme<strong>in</strong>em Wohngebiet<br />

liegen. Somit kann ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass die gegenüberliegenden Flächen aus<br />

Immissionsschutzgründen als „Mischgebiete“ festgesetzt bzw. als „gemischte Bauflächen“ dargestellt<br />

werden.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

9. VEW ENERGIE AG, Münster<br />

Datum: 17.1.2000<br />

Als Anlage zu Ihrem Schreiben vom 09.12.1999 haben Sie uns den Entwurf <strong>der</strong> Planunterlagen zur<br />

Stellungnahme übermittelt.<br />

Zu dem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir ke<strong>in</strong>e Bedenken und Anregungen geltend machen.<br />

Diese Stellungnahme betrifft sowohl die elektrotechnischen als auch die gastechnischen Belange <strong>der</strong> VEW<br />

ENERGIE AG.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die VEW ENERGIE AG ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme


10. Deutsche Telekom, Nie<strong>der</strong>lassung Münster<br />

Datum:22.12.1999<br />

Zu <strong>der</strong> o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koord<strong>in</strong>ierung mit dem Straßenbau<br />

und den Baumaßnahmen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Leitungsträger ist es notwendig, dass Beg<strong>in</strong>n und Ablauf <strong>der</strong><br />

Erschließungsmaßnahmen im Planbereich unserer Nie<strong>der</strong>lassung Münster, BBN 84 Rhe<strong>in</strong>e, Pappelstraße 4,<br />

<strong>in</strong> 48431 Rhe<strong>in</strong>e, Telefon (05971) 9171-0, so früh wie möglich, m<strong>in</strong>destens 3 Monate vor Baubeg<strong>in</strong>n,<br />

schriftlich angezeigt werden.<br />

Außerdem bitten wir Sie, uns e<strong>in</strong>e Ausfertigung des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Plans sogleich nach dessen<br />

Bekanntmachung zu übersenden.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Deutsche Telekom ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

11. Deutsche Bundespost – Postdienst -, Nie<strong>der</strong>lassung Münster<br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Deutsche Bundespost – Postdienst –<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

12. Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: 3.1.2000<br />

Dem vorstehend genannten Planvorhaben stehen forstbehördlicherseits ke<strong>in</strong>e Bedenken entgegen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass <strong>der</strong> Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />

hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

13. Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: 19.1.2000<br />

Gegen das o.a. Planvorhaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> werden im E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>der</strong> Berufsständischen<br />

Vertretung landwirtschaftliche Bedenken als öffentlich-rechtlicher Belang nicht vorgetragen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB


Es wird festgetellt, dass die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Ste<strong>in</strong>furt, ke<strong>in</strong>e<br />

Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

14. Amt für Agrarordnung Coesfeld<br />

Datum: 15./21.12.1999<br />

Ke<strong>in</strong>e Anregungen und Bedenken.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Amt für Agrarordnung Coesfeld ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />

hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

15. Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen<br />

Datum: 7.1.2000<br />

Wir danken Ihnen für die Benachrichtigung über die Än<strong>der</strong>ung des oben angeführten Bebauungsplanes<br />

sowie die Übersendung des Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung und dürfen Ihnen mitteilen, dass<br />

unsererseits ke<strong>in</strong>e Anregungen dazu bestehen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Gelsenwasser AG ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

16. Ev. Kirche von Westfalen – Bauamt -, Bielefeld<br />

Datum: 18.1.2000<br />

Gegen die obengenannte Planung bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die EV. Kirche von Westfalen ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

17. Bischöfl. Generalvikariat, Münster<br />

Datum: 13.1.2000<br />

Zur o.g. Bauleitplanung haben wir im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen Zuständigkeit ke<strong>in</strong>e Anregungen<br />

vorzubr<strong>in</strong>gen. Im Planbereich s<strong>in</strong>d von uns ke<strong>in</strong>e Planungen und ke<strong>in</strong>e sonstigen Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet<br />

o<strong>der</strong> beabsichtigt, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam se<strong>in</strong> können.


Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Bischöfl. Generalvikariat ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

18. Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH, Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

19. Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

20. Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Datum: ./.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass das Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Kenntnisnahme<br />

Anregungen <strong>der</strong> Bürger<br />

Grundstücksgeme<strong>in</strong>schaft Schäpers<br />

Über das beauftragte Architekturbüro Milkowski, Münster, wird <strong>der</strong> Antrag auf Verlegung <strong>der</strong> neuen<br />

Erschließungsstraße um ca. 5m <strong>in</strong> Richtung Süden gestellt. Durch die Verän<strong>der</strong>ung wird dem Wunsch <strong>der</strong>


Grundstücksgeme<strong>in</strong>schaft Schäpers entsprochen, die nördlichen (zwei Grundstücke) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche für die<br />

sich anschließende Wohnhausbebauung zu vergrößern.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Durch diese ger<strong>in</strong>gfügige Verlegung <strong>der</strong> Straße und <strong>der</strong> damit e<strong>in</strong>hergehenden Verschiebung des<br />

überbaubaren Feldes für die nördlichen Grundsücke ist e<strong>in</strong>e Berührung städtebaulicher Belange nicht<br />

gegeben und ist <strong>in</strong> dem relativ kle<strong>in</strong>en Wohngebietsabschnitt mit eigener Erschließungsanlage sicherlich<br />

auch vertretbar.<br />

Die betroffenen Eigentümer s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> hierfür notwendigen vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung beteiligt<br />

worden; die schriftliche Zustimmung liegt vor.<br />

Abwägungsbeschluß:<br />

Entsprechend dem beiliegenden Planauszug wird <strong>der</strong> Plan auf <strong>der</strong> Grundlage des § 3 Abs. 3 i.V. mit § 13<br />

Abs. 1 BauGB geän<strong>der</strong>t.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen


»Kliftstiege« Entscheidungs-<br />

2. Än<strong>der</strong>ung begründung<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e Planungsvorgaben 2<br />

1.1Aufstellungsbeschluß und räumlicher Geltungsbereich 2<br />

1.2 Än<strong>der</strong>ungsanlaß und Planungsziel 2<br />

2. Festsetzungen zur baulichen Nutzung 2<br />

2.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung 2<br />

2.1.1 Baufläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf 2<br />

2.1.2 Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet 2<br />

2.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung 3<br />

2.2.1 Geschossigkeit 3<br />

2.2.2 Grundflächenzahl/Geschoßflächenzahl 3<br />

2.2.3 Bauweise 3<br />

2.3 Ortsbild und Belange des Denkmalschutzes 4<br />

2.3.1 Baugestalterische Festsetzungen 4<br />

2.3.2 Denkmalschutz 4<br />

3. Erschließung 4<br />

4. Grüngestaltung 4<br />

5. Ver- und Entsorgung 5<br />

6. Altlasten 5<br />

7. Immissionsschutz 6<br />

8. Denkmalschutz 6<br />

9. Flächenbilanz 7


1. Allgeme<strong>in</strong>e Planungsvorgaben<br />

1.1 Aufstellungsbeschluß und räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat am 23.08.1990 beschlossen, den<br />

rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplan "Kliftstiege" nach den Vorschriften des<br />

BauGB zu än<strong>der</strong>n. Der Än<strong>der</strong>ungsbereich liegt im Südosten <strong>der</strong> Ortslage an <strong>der</strong><br />

Grevener Straße L 555 und wird wie folgt begrenzt:<br />

- im Norden durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278/Flur 44<br />

- im Osten durch die Grevener Straße L 555<br />

- im Süden durch die Fritz-Reuter-Straße<br />

- im Westen durch den östlich des Spielplatzes verlaufenden Fußweg<br />

1.2 Än<strong>der</strong>ungsanlaß und Planungsziel<br />

Im vorliegenden Än<strong>der</strong>ungsbereich befand sich bis 1988 das Busdepot e<strong>in</strong>es<br />

Busunternehmens mit Unterstellhalle. Nach Auslagerung <strong>der</strong> Firma soll das<br />

Grundstück <strong>in</strong> <strong>der</strong> südwestlichen Hälfte <strong>der</strong> Wohnbebauung zugeführt<br />

werden (im Anschluß an die bestehende Wohnbebauung), während <strong>der</strong><br />

nordöstliche Teil an <strong>der</strong> L 555 für den Neubau <strong>der</strong> Feuerwache vorgesehen<br />

ist.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> bisherigen Nutzung erfolgte für das Grundstück im<br />

Flächennutzungsplan die Darstellung als "gemischte Baufläche". Nach <strong>der</strong><br />

neuen Zielsetzung ist e<strong>in</strong>e Darstellung als "Wohnbaufläche" bzw. als<br />

"Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf" vorgesehen.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes (6. Än<strong>der</strong>ung) erfolgt parallel zur<br />

Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung.<br />

2. Festsetzung zur baulichen Nutzung<br />

2.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

2.1.1 Baufläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf<br />

Die für die Feuerwache vorgesehene Fläche im nordöstlichen Bereich (im<br />

Eckbereich zwischen L 555 und Fritz-Reuter-Straße) wird als "Fläche für<br />

den Geme<strong>in</strong>bedarf " mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Feuerwehr" festgesetzt.<br />

2.1.2 Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet<br />

Für den südwestlich im Anschluß an die bestehende Wohnbebauung<br />

liegenden Bereich wird "Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet" gern. § 4 BauNVO<br />

festgesetzt.<br />

Die sonst im Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nut-<br />

zungen gern. § 4 (3) BauNVO werden jedoch ausgeschlossen. Diese<br />

E<strong>in</strong>schränkung begründet sich mit dem Planungsziel, nach Auslagerung <strong>der</strong>


gewerblichen Nutzung hier e<strong>in</strong>e Abrundung des vorhandenen Wohngebietes<br />

vorzusehen. Planungsrechtlich werden jedoch sonstige allgeme<strong>in</strong> zulässige<br />

wohnverträgliche Nutzungen im Plangebiet (u. a. freie Berufe) nicht<br />

ausgeschlossen.<br />

2.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

2.2.1 Geschossigkeit<br />

Der örtlichen Nachfrage entsprechend wird für die kle<strong>in</strong>e Baugruppe e<strong>in</strong>e<br />

zw<strong>in</strong>gend zweigeschossige Bauweise festgesetzt (Dachneigung 28 bis 32 ).<br />

Für diese Bauform liegt e<strong>in</strong> konkreter Investorenwunsch vor, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>heitlich<br />

für die sechs Baugrundstücke realisiert werden könnte. Im S<strong>in</strong>ne des<br />

Nachbarschutzes wird e<strong>in</strong>e max. Firsthöhe von 9,5 m festgesetzt.<br />

Bezugspunkt ist die OK zugeordneter Erschließungsstraße (Fritz Reuter-<br />

Straße).<br />

Für das Feuerwehrgebäude ist e<strong>in</strong>e maximale zweigeschossige Bauweise<br />

vorgesehen.<br />

2.2.2 Grundflächenzahl/Geschoßflächenzahl<br />

Die Grundflächenzahl wird mit <strong>der</strong> zulässigen Obergrenze GRZ 0,4 lt.<br />

BauNVO im WA-Gebiet und für die Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche mit 0.6<br />

festgesetzt.<br />

Durch die Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> festgesetzten Grundflächenzahl mit <strong>der</strong><br />

festgesetzten Geschossigkeit wird gesichert, daß die lt. BauNVO zulässige<br />

Obergrenze <strong>der</strong> GRZ nicht überschritten bzw. erreicht wird.<br />

2.2.3 Bauweise<br />

Die angebotene überbaubare Fläche sichert e<strong>in</strong>e größtmögliche Flexibilität<br />

für den privaten Bauherrn. Angeboten werden im WA-Gebiet sechs<br />

Baugrundstücke mit e<strong>in</strong>er Größe zwischen 500 qm und 600 qm, wie sie z. Z.<br />

<strong>der</strong> Nachfrage im Bereich <strong>Nordwalde</strong> entsprechen.<br />

Festgesetzt wird e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zel- und/o<strong>der</strong> Doppelhausbebauung, für die jedoch<br />

die maximale Anzahl <strong>der</strong> Wohne<strong>in</strong>heiten auf zwei Wohne<strong>in</strong>heiten pro<br />

Wohngebäude (E<strong>in</strong>zelhaus bzw. Doppelhaushälfte) beschränkt wird.<br />

Jedoch muß <strong>in</strong> diesem Falle die Grundstücksgröße aufgrund <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>geschränkten Erschließung (s. Pkt. 3) m<strong>in</strong>d. 390 qm betragen.


2.3 Ortsbild und Belange des Denkmalschutzes<br />

2.3.1 Baugestalterische Festsetzung<br />

Gern. § 86 Bau0 NW <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 9 (4) BauGB werden als<br />

baugestalterische Festsetzungen die Dachneigung und Gebäudestellung festgesetzt,<br />

um e<strong>in</strong> homogenes Gestaltbild auch im gegenseitigem Interesse <strong>der</strong> Bewohner <strong>der</strong><br />

kle<strong>in</strong>en Gruppe sicherzustellen.<br />

2.3.2 Denkmalschutz<br />

Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d im Planbereich und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />

nicht betroffen. Im Falle von historisch <strong>in</strong>teressanten Bodenfunden gelten<br />

die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.<br />

3. Erschließung<br />

Die Feuerwache wird von <strong>der</strong> L 555 erschlossen.<br />

Die kle<strong>in</strong>e Wohngruppe erhält e<strong>in</strong>e kurze Stichstraße von <strong>der</strong> Fritz-Reuter-<br />

Straße aus.<br />

Stellplätze werden jeweils auf eigenem Grundstück vorgesehen. Das gilt<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den erfor<strong>der</strong>lichen Bedarf <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />

4. Grüngestaltung<br />

Öffentliche Grünflächen bzw. Flächen zur Grüngestaltung werden im<br />

Bebauungsplan nicht festgesetzt.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes und <strong>der</strong> noch<br />

zu erläuternden Altiastensituation (s. Pkt. 6) f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und<br />

Landschaft im S<strong>in</strong>ne des § 8 a BNatSchG nicht statt.<br />

Zum Aufbau e<strong>in</strong>er ökologischen Struktur wird jedoch festgesetzt, daß auf<br />

den privaten Baugrundstücken im festgesetzten Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet<br />

pro 300 qm private Grundstücksfläche m<strong>in</strong>d. e<strong>in</strong> mittel- bis hochstämmiger<br />

bodenständiger Laubbaum o<strong>der</strong> Obstbaum zu pflanzen ist. Außerdem s<strong>in</strong>d<br />

die nicht überbauten Grundstücksflächen unversiegelt zu gestalten, um die<br />

Ableitung des anfallenden Regenwassers nach Sanierung <strong>der</strong> kontam<strong>in</strong>ierten<br />

Böden zu m<strong>in</strong>imieren (s. Pkt. 5 und 6).<br />

Als Textliche Festsetzung gern. § 86 Bau0 NW wird ergänzt, daß aufgrund<br />

des schmalen Wohnstichweges die Grundstücksabgrenzung nur als Hecken<br />

aus standortgerechten Gehölzen erfolgen darf. E<strong>in</strong>e Abgrenzung durch<br />

Mauern u. ä. soll somit unterbleiben.<br />

Außerdem wird als Fläche zur Anpflanzung e<strong>in</strong>e 2,0 m breite Hecke zur<br />

Abgrenzung von <strong>der</strong> Spielplatzanlage festgesetzt.


5. Ver- und Entsorgung<br />

Strom/Gas/Wasser<br />

Die Erdgasversorgung wird von <strong>der</strong> Gelsenwasser AG sichergestellt.<br />

Die VEW (Vere<strong>in</strong>igte Elektrizitätswerke) übernimmt die Stromversorgung.<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch das geme<strong>in</strong>dliche Wasserwerk. Der<br />

Abwasserkanal (Trennsystem) verläuft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fritz-Reuter-Straße zur<br />

vollbiologischen Kläranlage <strong>Nordwalde</strong>.<br />

- Regenwasserversickerung<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Bodenverhältnisse (ca. 1/2 m Lehm) ist e<strong>in</strong>e Versickerung auf<br />

den Wohnbaugrundstücken nicht vorgesehen, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Anschluß an den<br />

vorhandenen Regenwasserkanal, auch nach Altlastensanierung<br />

(s. folgen<strong>der</strong> Pkt. 6).<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung wird durch e<strong>in</strong> privates Unternehmen zur Deponie<br />

Altenberge gesichert.<br />

6. Altlasten / Kampfmittelvorkommen<br />

Die frühere Nutzung als KFZ-Reparaturwerkstatt erfor<strong>der</strong>te e<strong>in</strong>e<br />

Untersuchung h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Altlasten*. Als Ergebnis war<br />

festzustellen, daß h<strong>in</strong>ssichtlich <strong>der</strong> CKW-Werte ke<strong>in</strong>e weitere Untersuchung<br />

edor<strong>der</strong>lich wurde. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> festgestellten<br />

Kohlenwasserstoffbelastung ergaben weitere Untersuchungen, dass mit e<strong>in</strong>er<br />

vollständigen Auskofferung die Ursache für die festgestellte Belastung des<br />

Bodens und des Stauwassers <strong>in</strong> diesem Bereich beseitigt werden muß.<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde sichergestellt, dass e<strong>in</strong>e<br />

Entsorgung <strong>der</strong> belasteten Bodenschicht im Bereich des künftigen<br />

Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebietes fachgerecht erfolgte und die Sanierung<br />

erfolgreich abgeschlossen wurde.**<br />

Auf dem zukünftigen Gelände <strong>der</strong> Feuerwehr ist lediglich bei Anlegung von<br />

Streifenfundamenten e<strong>in</strong>e Entsorgung des kontam<strong>in</strong>ierten Bodens erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der verbleibende nicht überbaute Grundstücksanteil wird mit<br />

wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt. Die Sicherstellung dieses Verfahrens<br />

wird im Rahmen des Baugnehmigungsverfahrens mit entsprechenden Auflagen<br />

gewährleistet. E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis erfolgt auch im Bebauungsplan, dass<br />

das Bauvorhaben "Feuerwehr/Geräte haus" mit dem Kreis Ste<strong>in</strong>furt <strong>in</strong> Art und<br />

Ausführung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für das nicht überbaute Gelände <strong>in</strong>sgesamt abzustimmen<br />

ist.<br />

*ECO-Systemgesellschaft für Um\Neltsystemge sellschaft für Umweltsystem Erstbewertung für das<br />

ehemaligen Busdepot Schäper, Düsseidorf, März 1990, Ergänzung s. Untersuchung Januar 1992.<br />

**Dr. M. Ritzkopf


"Gutachten Schäpers, <strong>Nordwalde</strong>"<br />

Münster, Mai 2000<br />

Der Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche wird als Altlast gern. § 9 (5) Nr. 3<br />

BauGB gekennzeichnet.<br />

Da Kampfmittele<strong>in</strong>wirkung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann,<br />

sollen bodene<strong>in</strong>greifende Maßnahmen mit gebotener Vorsicht erfolgen. E<strong>in</strong><br />

entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis ist im Bebauungsplan aufgenommen.<br />

7. Immissionsschutz<br />

Immissionskonflikte s<strong>in</strong>d für die künftigen Nutzungen nicht zu erwarten.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> möglichen zeitweisen Störungen durch die Feuerwehr<br />

(Nachtruhe) wird abgewogen, dass das öffentliche Gut "Gefahrenabwehr /<br />

Hilfe / Löschen" hier vorrangig zu bewerten ist.<br />

Die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und<br />

Ste<strong>in</strong>metz) werden <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

Immissionsschutzes bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung von Mischgebiet <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Wohngebiet nicht bee<strong>in</strong>trächtigt. Von Seiten <strong>der</strong> heranrückenden<br />

Wohnbebauung ist e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>zunehmen und das<br />

Gebot <strong>der</strong> gegenseitigem Rücksichtnahme mit Bestandsschutz zu beachten.<br />

Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt.<br />

Flächennutzungsplandarstellung bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche liegen.<br />

Somit kann ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass die<br />

gegenüberliegenden Flächen aus Immissionsschutzgründen als<br />

"Mischgebiete" festgesetzt werden.<br />

Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden Betriebe<br />

ohneh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die bestehende Wohnnutzung sehr viel näher um<br />

beide Betriebe herum angeordnet ist. Der Holzverarbeitungsbetrieb hat zur<br />

Fritz-Reuter-Straße bzw. zum Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so dass<br />

die eigentlichen Betriebsimmissionen auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken.<br />

Diese betreffen eher die bestehende Wöhnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb<br />

ist im Jahre 1979 an den bezeichneten Standort verlegt worden. Dabei ist<br />

<strong>der</strong> Betrieb so konzipiert worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />

8. Denkmalschutz<br />

Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen. Im Fall von<br />

archäologisch <strong>in</strong>teressanten Bodenfunden s<strong>in</strong>d die Vorschriften des<br />

Denkmalschutzgesetzes zu beachten.


9. Flächenbilanz<br />

Gesamtfläche 0,72 ha -<br />

100,0%<br />

davon:<br />

ha - 48,6%<br />

ha - 44,5%<br />

ha - 6,9 %<br />

Aufgestellt im Auftrag <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Coesfeld, im August 1999 / Februar 2000 / Mai 2000<br />

W o l t e r s P a r t n e r<br />

Architekten BDA - Stadtplaner<br />

Daruper Straße 1 5 - 48653 Coesfeld<br />

<strong>Nordwalde</strong>, den 29. August 2000<br />

Der Bürgermeister<br />

(Brockmeyer)<br />

o Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet 0,35<br />

o Fläche für Geme<strong>in</strong>bedarf 0,32<br />

9 öffentliche Verkehrsfläche 0,05


Anlage zu TOP A.6.2


Lageplan<br />

Anlage zu TOP A.6.3

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