Willkommen in der Gemeinde Nordwalde
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G E M E I N D E N O R D W A L D E<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Planungs- u. Hochbauausschusses<br />
im Sitzungssaal des Rathauses.<br />
Beg<strong>in</strong>n: 17.00 Uhr<br />
Ende: 18.25 Uhr<br />
Anwesend waren:<br />
Bölscher, He<strong>in</strong>rich<br />
Fischer, Gerhard<br />
Hegerfeld-Reckert, Anneli<br />
Herrmann, Re<strong>in</strong>hard<br />
Es fehlten:<br />
Allendorf, Klaus<br />
Fel<strong>der</strong>, Franz-Georg<br />
Verwaltung:<br />
BM Brockmeyer<br />
GA Bern<strong>in</strong>g<br />
VA Ufermann (Schriftführer)<br />
Gäste:<br />
N I E D E R S C H R I F T<br />
vom 16.08.2000<br />
Krusch-Oest, Roswitha<br />
Lensker, Claudia, ab TOP A.5.1 tlw.<br />
Lohölter, Friedrich<br />
Nadicksbernd, Erika<br />
Frau Spallek Städteplaner<strong>in</strong> (zu TOP A.6.2)<br />
Frau Wolters-Krebs Planungsbüro Wolters Partner (zu TOP A.5.1 und A.6.1)<br />
Pölk<strong>in</strong>g, Ewald<br />
Voßkuhl, Dirk
A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />
2. Bericht über die Ausführung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />
3. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />
4. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />
5. Flächennutzungsplan<br />
- Seite 2 -<br />
5.1 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
und<br />
<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
b) Beschluß über die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
c) Beschluß über den Erläuterungsbericht<br />
Vorlagennr. 42/00<br />
6. Bebauungspläne<br />
6.1 Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />
a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB)<br />
und<br />
<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
b) Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB und<br />
örtlicher Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW nebst <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung gem. § 3<br />
Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 1 BauGB<br />
c) Beschluß über die Begründung<br />
Vorlagennr. 126/00<br />
6.2 Bebauungsplan Nr. 25 „Waterkamp (Än<strong>der</strong>ung und Erweiterung)“<br />
hier: Än<strong>der</strong>ungs-, Erweiterungs- und Aufhebungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
Vorlagennr. 139/00<br />
6.3 Bebauungsplan Nr. 61 „Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong>“<br />
hier: Än<strong>der</strong>ungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches<br />
Vorlagennr. 146/00<br />
7. Verschiedenes<br />
7.1 Gebietsentwicklungsplan<br />
7.2 Lärmschutzkommission<br />
7.3 Umgehungsstraße <strong>Nordwalde</strong><br />
Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000
A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />
- Seite 3 -<br />
Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Sitzung stellt AV Voßkuhl fest, dass die E<strong>in</strong>ladung form- und fristgerecht ergangen ist.<br />
1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />
ke<strong>in</strong>e Wortmeldung<br />
2. Bericht über die Ausführung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />
ke<strong>in</strong>e Wortmeldung<br />
3. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />
ke<strong>in</strong>e<br />
4. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />
ke<strong>in</strong>e Wortmeldung<br />
Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000
5. Flächennutzungsplan<br />
- Seite 4 -<br />
5.1 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
und<br />
<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
b) Beschluß über die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
c) Beschluß über den Erläuterungsbericht<br />
Vorlagennr. 42/00<br />
AV Voßkuhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Wolters-Krebs vom Planungsbüro Wolters<br />
Partner.<br />
GA Bern<strong>in</strong>g erläutert zunächst den bisherigen Verfahrensablauf.<br />
Anschließend stellt Frau Wolters-Krebs die Stellungnahmen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange vor.<br />
Dabei geht sie unter H<strong>in</strong>weis auf die Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Handwerkskammer und des<br />
Staatlichen Umweltamtes - abgestellt auf den Wunsch <strong>der</strong> planungsrechtlichen Absicherung von 2 Betrieben<br />
gemäß § 1 Absatz 10 BauNVO - e<strong>in</strong>; diese gewünschte Absicherung ist nicht Gegenstand <strong>der</strong><br />
Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung. Beide betriebe liegen<br />
a) zunächst außerhalb des Geltungsbereiches <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung,<br />
b) <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er „Wohnbaufläche“ des wirksamen Flächennutzungsplanes,<br />
c) <strong>in</strong>nerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kliftstiege“, welcher entwicklungskonform<br />
hier e<strong>in</strong> „Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet“ festsetzt.<br />
GA Bern<strong>in</strong>g ergänzt daraufh<strong>in</strong> den Abwägungsbeschluss unter Punkt 6.<br />
AV Voßkuhl läßt den Ausschuss jeweils zu den e<strong>in</strong>zelnen Stellungnahmen abstimmen (Anlage).<br />
Beschlußvorschlag:<br />
a) Über die während <strong>der</strong> Offenlegung vorgebrachten Anregungen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1<br />
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird entsprechend <strong>der</strong> Übersicht beschlossen (Anlage).<br />
Dabei wird weiter festgestellt, dass während <strong>der</strong> Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB von den Bürgern ke<strong>in</strong>e<br />
Anregungen vorgebracht worden s<strong>in</strong>d.<br />
b) Die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird für den Än<strong>der</strong>ungsbereich mit <strong>der</strong><br />
Begrenzung<br />
im Norden: durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278 <strong>der</strong> Flur 44,<br />
im Osten: durch die Grevener Straße (L 555)<br />
im Süden: durch die Fritz-Reuter-Straße,<br />
im Westen: durch die östlich des Spielplatzes verlaufende fußläufige Verb<strong>in</strong>dung,<br />
beschlossen.<br />
c) Der Erläuterungsbericht zur 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird beschlossen<br />
(Anlage).<br />
Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
6. Bebauungspläne<br />
- Seite 5 -<br />
6.1 Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />
a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB)<br />
und<br />
<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
b) Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB und<br />
örtlicher Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW nebst <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung gem. § 3<br />
Abs. 3 i.V. mit § 13 Abs. 1 BauGB<br />
c) Beschluß über die Begründung<br />
Vorlagennr. 126/00<br />
GA Bern<strong>in</strong>g erläutert zunächst den bisherigen Verfahrensablauf.<br />
Anschließend stellt Frau Wolters-Krebs die Stellungnahmen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange vor. GA<br />
Bern<strong>in</strong>g ergänzt die Abwägung unter Punkt 8. letzter Absatz mit dem Zusatz: „und Bebauungsplan Nr. 17<br />
„Kliftstiege““<br />
AV Voßkuhl läßt den Ausschuss jeweils zu den e<strong>in</strong>zelnen Stellungnahmen abstimmen (Anlage).<br />
In <strong>der</strong> Beratung zu Punkt 6. stellt AM Lensker für die SPD-Fraktion erfreut fest, dass das Verfahren so<br />
problemlos abgeschlossen werden konnte. Die se<strong>in</strong>erzeitigen Bedenken und Diskussionen um Altlasten und<br />
Grun<strong>der</strong>werb seien berechtigt gewesen, was auch die Stellungnahme des StUA beweise. AM Fischer<br />
entgegnet, dass dieses Problem auch ohne Zeitverzug hätte gelöst werden können. AV Voßkuhl ergänzt, dass<br />
die Altlastendiskussion überspitzt geführt worden sei, wenn man den Umfang <strong>der</strong> Sanierung betrachte.<br />
Beschlußvorschlag:<br />
a) Über die während <strong>der</strong> Offenlegung vorgebrachten Anregungen <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1<br />
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und von den Bürgern gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird entsprechend <strong>der</strong> Übersicht<br />
beschlossen (Anlage).<br />
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“ nebst textlicher Festsetzungen gem. § 9<br />
Abs. 1 BauGB wird gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86<br />
BauONW nebst <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung gem. § 3 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB für das Gebiet mit <strong>der</strong> Begrenzung:<br />
im Norden: durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278 <strong>der</strong> Flur 44<br />
im Osten: durch die Grevener Straße (L 555)<br />
im Süden: durch die Fritz-Reuter-Straße<br />
im Westen: durch die westlich des Spielplatzes verlaufende fußläufige Verb<strong>in</strong>dung<br />
als Satzung beschlossen.<br />
c) Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“ wird beschlossen (Anlage).<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000
- Seite 6 -<br />
Abschließend bedankt sich AV Voßkuhl bei Frau Wolters-Krebs und verabschiedet sie.<br />
6.2 Bebauungsplan Nr. 25 „Waterkamp (Än<strong>der</strong>ung und Erweiterung)“<br />
hier: Än<strong>der</strong>ungs-, Erweiterungs- und Aufhebungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />
Vorlagennr. 139/00<br />
AV Voßkuhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Städteplaner<strong>in</strong> Frau Spallek.<br />
GA Bern<strong>in</strong>g erläutert zunächst das vorliegende Verfahren und berichtet über die geführten Vorgespräche mit<br />
<strong>der</strong> Bezirksregierung Münster, die <strong>der</strong> Planung zustimmt, wobei allerd<strong>in</strong>gs gefor<strong>der</strong>t wird, dass <strong>der</strong><br />
ökologische Ausgleich durch die „E<strong>in</strong>rahmung“ des Betriebsgeländes planungsrechtlich sowie durch<br />
städtebaulichen Vertrag abzusichern ist.<br />
Anschließend stellt Frau Spallek die vorgesehenen ökologischen Maßnahmen vor, und zwar die Anpflanzung<br />
von Obstgehölzen und hochstämmigen Laubbäumen sowie noch mit <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde<br />
abzustimmende Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung e<strong>in</strong>es etwa 1.600 m² großen Grundstückes im<br />
Außenbereich.<br />
AM Hegerfeld-Reckert erkundigt sich nach dieser Fläche und erhält e<strong>in</strong>gehende Auskunft.<br />
AV Voßkuhl lässt den Ausschuss über den Beschlussvorschlag abstimmen.<br />
Beschlußvorschlag:<br />
a) Für den Geltungsbereich, dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> beigefügten Darstellung ersichtlich ist, ist<br />
e<strong>in</strong> qualifizierter Bebauungsplan im S<strong>in</strong>ne von § 30 BauGB aufzustellen (Anlage).<br />
b) Der Bebauungsplan hat die Bezeichnung: Nr. 25 „Waterkamp“ 2. Än<strong>der</strong>ung, Erweiterung, Aufhebung.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
AM Herrmann hat an <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich <strong>in</strong> den Zuschauerraum<br />
begeben.<br />
Abschließend bedankt sich AV Voßkuhl bei Frau Spallek und verabschiedet sie.<br />
Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000
- Seite 7 -<br />
6.3 Bebauungsplan Nr. 61 „Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong>“<br />
hier: Än<strong>der</strong>ungsbeschluß gem. § 2 des Baugesetzbuches<br />
Vorlagennr. 146/00<br />
BM Brockmeyer erläutert anhand des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes die vorgesehenen<br />
Planän<strong>der</strong>ungen:<br />
- Verlegung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Fläche vom aufgegebenen Hof Große Lanwer <strong>in</strong> den Norden des<br />
Planän<strong>der</strong>ungsbereiches,<br />
- E<strong>in</strong>arbeitung <strong>der</strong> erfolgten 1. vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung im Bereich <strong>der</strong> Zufahrt zur Fa. Hengst,<br />
- Verlegung des Wasserlaufes Kirchlarbach <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verfahren nach Wasserrecht an die Südwestgrenze des<br />
Bebauungsplanes,<br />
- Aufhebung <strong>der</strong> Gewässereigenschaft für den <strong>in</strong>nerhalb des Planes liegenden Gewässerabschnitt.<br />
Aus diesen Vorhaben ergibt sich e<strong>in</strong>e verän<strong>der</strong>te Abgrenzung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches, die vorgestellt wird<br />
(Anlage).<br />
AM Lohölter erkundigt sich, ob die vor <strong>der</strong> Hofstelle stehenden Eichen betroffen s<strong>in</strong>d. Dies wird von BM<br />
Brockmeyer bejaht, hier werde <strong>in</strong> den Kaufvertrag e<strong>in</strong>e Bestimmung zur Erhaltung <strong>der</strong> Eichen<br />
aufgenommen.<br />
Die sich anschließenden Wortmeldungen zur Grundstücks- und Betriebssituation verweist BM Brockmeyer<br />
<strong>in</strong> den nichtöffentlichen Teil <strong>der</strong> Sitzung.<br />
Beschlußvorschlag:<br />
a) Für den Geltungsbereich, dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> beigefügten Darstellung ersichtlich ist, ist<br />
e<strong>in</strong> qualifizierter Bebauungsplan im S<strong>in</strong>ne von § 30 BauGB aufzustellen (Anlage).<br />
b) Der Bebauungsplan hat die Bezeichnung: Nr. 61 „Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong>“ 1. Än<strong>der</strong>ung.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
7. Verschiedenes<br />
7.1 Gebietsentwicklungsplan<br />
BM Brockmeyer berichtet vom Gespräch anläßlich des Besuches des Regierungspräsidenten Dr. Twenhöven<br />
am 03.08.2000. Der Regierungspräsident habe, nachdem ihm die Ansiedlungssituation <strong>der</strong> Fa. Hengst<br />
dargestellt worden sei, deutlich gemacht, dass <strong>der</strong> Erlass von Frau M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> Höhn bezüglich <strong>der</strong> lediglich<br />
50-prozentigen Ausschöpfung <strong>der</strong> ausgewiesenen Siedlungsbereiche zwar noch gelte, für die Zukunft aber<br />
e<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung zu erwarten ist. Er bietet die Mitarbeit se<strong>in</strong>er Behörde bei <strong>der</strong> weiteren Entwicklung von<br />
Gewerbegebietsflächen an.<br />
Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000
7.2 Lärmschutzkommission<br />
- Seite 8 -<br />
BM Brockmeyer berichtet vom Gespräch anläßlich des Besuches des Regierungspräsidenten Dr. Twenhöven<br />
am 03.08.2000. Der Regierungspräsident habe deutlich gemacht, dass aufgrund <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Deutschen<br />
Flugsicherung GmbH verän<strong>der</strong>ten An- und Abflugstrecken des Flughafen Münster-Osnabrück und <strong>der</strong><br />
hieraus resultierenden Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nachtschutzzone nunmehr die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> auch über<br />
offizielle Pläne betroffen sei und er daher von sich aus ohne erneute Antragstellung für die Mitgliedschaft<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lärmschutzkommission sorgen werde.<br />
AM Lohölter erkundigt sich nach <strong>der</strong> bisherigen Antragstellung.<br />
AM Hegerfeld-Reckert wirft die Frage nach <strong>der</strong> Durchführung des Planfeststellungsverfahrens unter<br />
geän<strong>der</strong>ten Bed<strong>in</strong>gungen auf.<br />
Hierzu stellt BM Brockmeyer fest, dass diese Aspekte nicht zum förmlichen Verfahren gehören, gleichwohl<br />
aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Planverfahren auftretende neue Erkenntnisse üblicherweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong> laufendes Verfahren<br />
e<strong>in</strong>gebracht und entsprechend gewürdigt werden.<br />
7.3 Umgehungsstraße <strong>Nordwalde</strong><br />
BM Brockmeyer berichtet vom Gespräch anläßlich des Besuches des Regierungspräsidenten Dr. Twenhöven<br />
am 03.08.2000. Der Regierungspräsident habe deutlich gemacht, dass aufgrund <strong>der</strong> zum nächsten<br />
Jahreswechsel zur Bezirksregierung Münster wechselnden Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren<br />
ke<strong>in</strong>e Verzögerungen zu erwarten s<strong>in</strong>d. Die Planunterlagen werden bis Ende dieses Jahres erarbeitet, es<br />
schließen sich die Berechnung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die Landschaft sowie <strong>der</strong> Landschaftspflegerische Begleitplan<br />
an. Nach Offenlegung <strong>der</strong> Pläne im kommenden Jahr soll das Verfahren bis 2002 abgeschlossen werden. Der<br />
Baubeg<strong>in</strong>n steht dann <strong>in</strong> Aussicht, sofern dann die entsprechenden F<strong>in</strong>anzmittel zur Verfügung stehen.<br />
Planungs- und Hochbauausschuss-Sitzung öffentlicher Teil vom 16.08.2000
Beschluß über die Anregungen im Beteiligungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
und<br />
<strong>der</strong> Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Anlage zu TOP A.5.1<br />
1. Bezirksregierung Münster<br />
Datum: 19.1.2000<br />
Zu <strong>der</strong> Ausweisung e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche für den Geltungsbereich des Planungsvorhabens habe ich mit<br />
Schreiben vom 29.11.1999 ke<strong>in</strong>e landesplanerischen Bedenken erhoben.<br />
Gegen die zwischenzeitlich vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen (Än<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es Teilbereiches <strong>der</strong><br />
Wohnbaufläche <strong>in</strong> Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf „Zweckbestimmung Feuerwache“) bestehen aus<br />
landesplanerischer Sicht ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgetellt, dass die Bezirksregierung Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zur Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
01.1. Bezirksregierung Münster, Kampfmittelräumdienst<br />
Datum: 27.12.1999<br />
Zu Ihrer Anfrage ergeht folgende Stellungnahme:<br />
Die hier vorhandenen Luftbil<strong>der</strong> lassen für den Bereich <strong>der</strong> o.a. Baumaßnahme ke<strong>in</strong>e<br />
Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung erkennen, konkrete H<strong>in</strong>weise auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge s<strong>in</strong>d ihnen<br />
nicht zu entnehmen.<br />
Sollten Ihnen ke<strong>in</strong>e ergänzenden H<strong>in</strong>weise vorliegen, ist e<strong>in</strong>e systematische Absuche aus me<strong>in</strong>er Sicht nicht<br />
geboten.<br />
Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten sollte mit <strong>der</strong> gebotenen Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />
Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann.<br />
Ggf. erfor<strong>der</strong>liche Ramm-/Bohrarbeiten zur Baugrubenabsicherung/Gründung s<strong>in</strong>d als beson<strong>der</strong>s gefährdet<br />
anzusehen und s<strong>in</strong>d deshalb rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung angezeigt werden.<br />
Sofern bei <strong>der</strong> Durchführung aller Baumaßnahmen <strong>der</strong> Verdacht auf Kampfmittel aufkommt, ist die Arbeit<br />
sofort e<strong>in</strong>zustellen und <strong>der</strong> Staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen.<br />
Abwägung gem. § 1 Ab. 6 BauGB<br />
Der H<strong>in</strong>weis, dass ke<strong>in</strong>e Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung aus Luftbil<strong>der</strong>n erkennbar ist, jedoch konkrete H<strong>in</strong>weise<br />
auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge nicht zu entnehmen s<strong>in</strong>d, wird zur Kentnnis genommen.<br />
Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten wird mit gebotener Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />
Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme, e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis wird im Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />
aufgenommen.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen
2. Kreis Ste<strong>in</strong>furt, Planungsamt<br />
Datum: 18.1.2000<br />
Zur vorliegenden Fassung <strong>der</strong> o.g. Planung wird aus abfallwirtschaftlicher Sicht empfohlen, die im<br />
Plangebiet bef<strong>in</strong>dliche Altlastenfläche „Busdepot Schäpers“ (ISAL-Nr. 3910/35) als bodenbelastete Fläche<br />
im Plan zu kennzeichnen, zumal die Bodenkontam<strong>in</strong>ation nicht vollständig saniert wird.<br />
Erneute Stellungnahme<br />
Datum: 19.06.2000<br />
Im Än<strong>der</strong>ungsbereich des FNP bef<strong>in</strong>det sich die Altlast „Ehem. Busdepot Schäpers (ISAL- Nr. 3910/35<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Wohnbaufläche wurde die kontam<strong>in</strong>ierte Geländeauffüllung zwischenzeitlich saniert.<br />
Da die Bodenverunre<strong>in</strong>igung im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche (Feuerwehr) nicht beseitigt wird, sollte<br />
diese Fläche im FNP als Bodenbelastung gekennzeichnet werden.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Der H<strong>in</strong>weis auf Kennzeichnung e<strong>in</strong>er Bodenbelastung für die Geme<strong>in</strong>debedarfsfläche (Feuerwehr)<br />
ist grundsätzlich nachvollziehbar, da die Bodenverunre<strong>in</strong>igung nicht beseitigt wird<br />
.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Der Anregung, die im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche bef<strong>in</strong>dliche Altlastenfläche als bodenbelastete<br />
Fläche im Flächennutzungsplan gem. § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen, wird gefolgt.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
3. Westfälisches Straßenbauamt Münster<br />
Datum: 19.1.2000<br />
Zur 6. Än<strong>der</strong>ung des o.a. Flächennutzungsplanes werden seitens des Westfälischen Straßenbauamtes<br />
Münster ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen Bedenken vorgetragen.<br />
Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung bitte ich mir zu gegebener Zeit mitzuteilen.<br />
Abwägung gem. § 1 As. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Westfälische Straßenbauamt Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />
vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
4. Westf. Amt für Denkmalpflege<br />
Datum: 22.12.1999<br />
Gegen die vorliegende Planung bestehen nach unserem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e<br />
denkmalpflegerischen Bedenken.<br />
Wir regen jedoch an, zukünftig <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht bzw. <strong>in</strong> die Begründung e<strong>in</strong>en Ordnungspunkt<br />
„Denkmalschutz und Denkmalpflege“ aufzunehmen und dort unter Beteiligung <strong>der</strong> Unteren<br />
Denkmalbehörde auch dann e<strong>in</strong>e Aussage zu treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange<br />
nicht berührt zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>en.
Ausdrücklich weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass zu den Fragen <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege die Stellungnahme des<br />
Westfälischen Museums für Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,<br />
e<strong>in</strong>zuholen ist. Wir bitten Sie daher, Ihre Planungsunterlagen dem Westfälischen Museum für Archäologie –<br />
Amt für Bodendenkmalpflege – Außenstelle Münster, Brö<strong>der</strong>ichweg 35, 48159 Münster, zur Stellungnahme<br />
zuzuleiten.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Der H<strong>in</strong>weis, im Erläuterungsbericht auszuführen, ob Belange des Denkmalschutzes betroffen s<strong>in</strong>d, wird zur<br />
Kenntnis genommen und berücksichtigt. Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Aufnahme e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
5. Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege<br />
Datum: 22.12.1999<br />
Da <strong>in</strong> den Bebauungsplan bereits e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis betr. Archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde,<br />
bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die o.g. Planungen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Westfälische Museum für Archäologie ke<strong>in</strong>e Bedenken zu <strong>der</strong> Planung<br />
vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
6. Staatliches Umweltamt Münster<br />
Datum: 17. Januar 2000<br />
Altlasten: Innerhalb des Planbereiches ist folgende Verdachtsfläche bekannt:<br />
Altstandort Busdepot Schäpers, Reg: Nr. 08/3910/35<br />
Es liegen mir folgende Gutachten vor:<br />
- „Erstbewertung für das ehemalige Busdepot Schäpers“<br />
vom 15.3.1990 des Gutachterbüros ECOSYSTEM<br />
- „Weiterführende Untersuchungen auf dem Gelände des ehemaligen Busdepot<br />
Schäpers“ aufgestellt durch WBV Udo Raubler, Dormagen<br />
- „Bericht zu den Untersuchungen auf dem Grundstück des ehem. Busdepot Schäpers“<br />
<strong>der</strong> RWE vom 27.04.1993.<br />
Die vorgenannten Gutachten kamen nach Bewertung <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchungen zu <strong>der</strong><br />
Feststellung, dass sanierungsbedürftige Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />
vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Es ist vorgesehen, den Planbereich <strong>in</strong> zwei Bereiche zu unterteilen, zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fläche des<br />
Geme<strong>in</strong>bedarfs (Feuerwehr) und zum an<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Breich mit zukünftiger Wohnbebauung.<br />
Stellungnahme zum Bereich Geme<strong>in</strong>bedarf (Feuerwehr)
Die Gründung des zukünftigen Feuerwehrgebäudes soll auf Streifenfundamenten erfolgen. Anfallen<strong>der</strong><br />
kontam<strong>in</strong>ierter Boden soll entsprechend den Erläuterungen zum Flächennutzungsplan aufgenommen und<br />
fachgerecht entsorgt werden. Die restlichen nicht überbauten Grundstücksteile sollen mit<br />
wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt werden. Da hier lediglich e<strong>in</strong>e Versiegelung vorgenommen wird<br />
und e<strong>in</strong>e Sanierung auf Dauer wohl nicht durchgeführt werden soll, wird vorgeschlagen, folgenden H<strong>in</strong>weis<br />
mit aufzunehmen:<br />
Sollten bei den anstehenden Erdarbeiten kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche bzw. Auffälligkeiten im Boden<br />
festgestellt werden, so s<strong>in</strong>d diese zu sichern und unverän<strong>der</strong>t zu belassen. Weitere Maßnahmen s<strong>in</strong>d erst<br />
nach vorheriger Begutachtung durch die zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises<br />
Ste<strong>in</strong>furt zulässig.<br />
Es wird empfohlen, sämtliche Altlasten und Verdachtsflächen nach dem aktuellen Erfassungsstand zu<br />
kennzeichnen.<br />
Stellungnahme zum Bereich Wohnbebauung:<br />
Die <strong>in</strong> den vorgenannten Gutachten dargestellten lokalen Belastungsschwerpunkte (Geländeauffüllungen mit<br />
Asche, Schlacken) s<strong>in</strong>d vollständig auszukoffern und somit zu sanieren. Der anfallende Boden ist <strong>in</strong><br />
Abstimmung mit <strong>der</strong> zuständigen unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt ordnungsgemäß zu<br />
beseitigen.<br />
E<strong>in</strong>e Zustimmung zum B-Plan kann aus hiesiger Sicht erst dann erteilt werden, sobald mit <strong>der</strong> Sanierung des<br />
Bereiches <strong>der</strong> Wohnbebauung begonnen wurde. Insofern bestehen aus Sicht des Dezernates 54 (Altlasten)<br />
Bedenken gegen den B-Plan.<br />
Ansprechpartner Dez. 54: Herr Tolf, Tel.: 267<br />
Immissionsschutz:<br />
Der nördliche Teil des Plangebietes soll <strong>der</strong> Ansiedlung <strong>der</strong> Feuerwache dienen.<br />
Der Betrieb <strong>der</strong> Wache führt, beson<strong>der</strong>s im Alarmierungsfall <strong>in</strong> den Nachtstunden, zu Überschreitungen <strong>der</strong><br />
Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft.<br />
Ich bitte daher zu prüfen, ob <strong>der</strong> Schutzanspruch <strong>der</strong> Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem<br />
öffentlichen Gut „Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“ nicht zurückstehen muss.<br />
Die <strong>in</strong> Pkt. 7 <strong>der</strong> Begründung genannen 2 Gewerbebetriebe bitte ich planungsrechtlich durch den § 1 (10)<br />
BauNVO abzusichern.<br />
Aus den übrigen Belangen des Staatl. Umweltamtes bestehen gegen die Planung ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Erneute Stellungnahme<br />
Datum: 19. Juni 2000<br />
Im Bereich <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung wurden lokale Belastungsschwerpunkte festgestellt.<br />
Zum Bebauungplan Nr. 17 hatte ich ke<strong>in</strong>e abschließende Stellungnahme abgegeben, da e<strong>in</strong>e Sanierung des<br />
vorgenannten Bereiches unumgänglich war. E<strong>in</strong>e Sanierung <strong>der</strong> Fläche war bis dato nicht gefolgt.<br />
In dem mir nunmehr vorgelegten Gutachten vom 18.05.2000 zur Altlastensanierung Gelände Schäpers,<br />
Grevener Straße / Fritz-Reuter Straße“ wird dargestellt, dass <strong>der</strong> zukünftige Wohnbaubereich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 29.02.2000 – 05.05.2000 saniert wurde.<br />
Auf dem Gelände wurde danach die gesamte Auffüllung, bestehend PAK-haltigen Schlacken und Terren<br />
ausgebaut und zum Lärmschutzwall Münster-Nienberge verbracht.<br />
Nach e<strong>in</strong>er abschließenden Beprobung kommt <strong>der</strong> Gutachter zu <strong>der</strong> Erkenntnis, dass <strong>der</strong> festgelegte<br />
Sanierungszielwert von 20mg/kg <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> PAK und 2 mg/kg für Benzo(a)pyren deutlich<br />
unterschritten wurde. Die Fläche <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung gilt als saniert.
In Anbertracht <strong>der</strong> durchgeführten Arbeiten und den anschließenden Kontrolluntersuchungen ziehe ich<br />
me<strong>in</strong>e Bedenken zurück und stimme dem Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege“ zu.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
• Die H<strong>in</strong>weise zum Bereich „Geme<strong>in</strong>bedarf Feuerwehr“ (Gründungsart, Entsorgung des kontam<strong>in</strong>ierten<br />
Bodens und Oberflächengestaltung) werden zur Kenntnis genommen und entsprechend bei <strong>der</strong><br />
Realisierung berücksichtigt.<br />
• Die Anregung, die Altlasten- und verdachtsflächen nach dem aktuellen Erfassungsstand im<br />
Flächennutzungsplan gem. § 5 (3) Nr. 3 BauGB zu kennzeichnen wird gefolgt.<br />
• Der Anregung, zu prüfen, ob im Alarmierungsfall <strong>in</strong> den Nachtstunden Überschreitungen <strong>der</strong><br />
Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft auftreten können und damit <strong>der</strong> Schutzanspruch <strong>der</strong><br />
Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem öffentlichen Gut „Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“<br />
zurückstehen muß, wird wie folgt beantwortet:<br />
Das Feuerwehrgerätehaus ist ke<strong>in</strong>e ständig besetzte Feuer- und Rettungswache. Nur bei Alarme<strong>in</strong>sätzen<br />
kann es zu kurzfristigen Lärmbelastungen kommen (Mart<strong>in</strong>shorne<strong>in</strong>atz). Diese Lärmbelastung ist<br />
gleichzusetzen mit <strong>der</strong>, welche z.B. jedes Wohngebiet bei E<strong>in</strong>sätzen <strong>der</strong> Feuerschutz- und<br />
Rettungsdienst h<strong>in</strong>zunehmen hat.<br />
Der hier vorliegende öffentliche Belang <strong>der</strong> Gefahrenabwehr (Feuerschutz) ist zweifesfrei höherrangig<br />
als <strong>der</strong> private Belang.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme, Berücksichtigung bei Realisierung<br />
Die Altlasten- und Verdachtsfläche im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dedarfsfläche wird im Flächennutzungsplan gem.<br />
§ 5 (3) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. (s. auch Abwägung unter lfd. Nr. 2 - Kreis Ste<strong>in</strong>furt).<br />
Kenntnisnahme, <strong>der</strong> mögliche Schutzanspruch hat aufgrund vorstehen<strong>der</strong> Abwägung zur<br />
Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen zurückzustehen.<br />
Die gewünschte Absicherung <strong>der</strong> beiden Gewerbebetriebe gem. § 1 Absatz 10 BauNVO ist nicht<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
7. Industrie- und Handelskammer zu Münster<br />
Datum: 12.1.2000<br />
Zu dem vorgenannten Flächennutzungsplan, wie er uns mit Ihrem Schreiben vom 09.12.1999 übersandt<br />
wurde, werden von uns ke<strong>in</strong>e Bedenken vorgebracht.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Industrie- und Handelskammer zu Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />
vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:
Kenntnisnahme<br />
8. Handwerkskammer Münster<br />
Datum: 13.1.2000<br />
Unsere Anregung, die wir mit unseren Stellungnahmen vom 15.05.1990, 12.07.1991 und 21.01.1993 gemäß<br />
§ 4 BauGB bzw. § 3 (2) BauGB vorgetragen haben, wurde auch im erneuten Beteilungsverfahren<br />
gemäß §§ 4 (1) sowie 3 (2) BauGB nicht berücksichtigt. Wir halten sie daher im Rahmen <strong>der</strong> jetzigen<br />
Beteiligung voll<strong>in</strong>haltlich aufrecht.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
H<strong>in</strong>weis auf Stellungnahmen vom 15.05.1990, 12.07.1991 und 21.01.1993<br />
Zu den Bedenken, dass die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und Ste<strong>in</strong>metz)<br />
mit Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des Immissionsschutzes bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung<br />
von M- <strong>in</strong> W-Fläche rechnen müssen, wird folgendes ausgeführt:<br />
Den Ausführungen <strong>der</strong> Handwerkskammer wird <strong>in</strong>sofern grundsätzlich zugestimmt, dass von Seiten <strong>der</strong><br />
heranrückenden Wohnbebauung e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>genommen und das Gebot <strong>der</strong><br />
gegenseitigen Rücksichtnahme mit Bestandsschutz beachtet werden muss. Jedoch gilt <strong>der</strong> Beschluß des<br />
Planungsausschusses vom 09.01.1991 heute noch.<br />
In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass das Staatliche Umweltamt vom Grundsatz ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />
hat, jedoch darauf h<strong>in</strong>weist, die beiden Gewerbebetriebe planungsrechtlich durch den § 1 (10) BauNVO <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung abzusichern, das würde planungsrechtlichem Bestandsschutz entsprechen.<br />
Außerdem ist auszuführen, dass <strong>der</strong> direkt an die Betriebe angrenzende Bereich nunmehr als<br />
„Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche Feuerwehr“ dargestellt ist.<br />
Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden Betriebe ohnh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die<br />
bestehende Wohnnutzung sehr viel näher um beide Betriebe herum angeordnet ist. Der<br />
Holzverarbeitungsbetrieb hat zur Fritz-Reuter-Straße bzw. zum Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so<br />
dass die eigentlichen Betriebsimmissionen auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken. Diese betreffen eher die<br />
bestehende Wohnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb ist im Jahre 1979 an den bezeichneten Standort verlegt<br />
worden. Dabei ist <strong>der</strong> Betrieb so konzipiert worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />
Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt. Flächennutzungsplandarstellung bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Wohnbaufläche liegen. Somit kann ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass dann die<br />
gegenüberliegenden Flächen aus Immissionsschutzgründen als „Mischgebiete“ festgesetzt bzw. als<br />
„gemischte Bauflächen“ dargestellt werden.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
9. VEW ENERGIE AG, Münster<br />
Datum: 17.1.2000<br />
Als Anlage zu Ihrem Schreiben vom 9.12.1999 haben Sie uns den Entwurf <strong>der</strong> Planunterlagen zur<br />
Stellungnahme übermittelt.<br />
Zu dem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir ke<strong>in</strong>e Bedenken und Anregungen geltend machen.
Diese Stellungnahme betrifft sowohl die elektrotechnischen als auch die gastechnischen Belange <strong>der</strong> VEW<br />
ENERGIE AG.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die VEW ENERGIE AG, Münster, ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />
hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
10. Deutsche Telekom, Münster<br />
Datum: 15.12.1999<br />
Zu <strong>der</strong> o.g. Planung haben wir ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Deutsche Telekom, Münster, ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />
hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
11. Deutsche Bundespost –Postdienst -, Münster<br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Deutsche Bundespost, Münster, <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
12. Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt<br />
Datum: 23.12.1999<br />
Dem vorstehend genannten Planvorhaben stehen forstbehördlicherseits ke<strong>in</strong>e Bedenken entgegen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass <strong>der</strong> Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />
hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
13. Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Ste<strong>in</strong>furt<br />
Datum: 19.1.2000<br />
Gegen das o.a. Planvorhaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> werden im E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>der</strong> Berufsständischen<br />
Vertretung landwirtschaftliche Bedenken als öffentlich-rechtlicher Belang nicht vorgetragen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB
Es wird festgestellt, dass die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreissstelle Ste<strong>in</strong>furt, ke<strong>in</strong>e<br />
Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
14. Amt für Agrarordnung, Coesfeld<br />
Datum: 15./21.12.1999/<br />
Ke<strong>in</strong>e Anregungen und Bedenken<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Amt für Agrarordnung ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
15. Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen<br />
Datum: 7.1.2000<br />
Wir danken Ihnen für die Benachrichtigung über die Än<strong>der</strong>ung des oben angeführten Flächennutzungsplanes<br />
sowie die Übersendung e<strong>in</strong>es Entwurfes nebst Erläuterungsbericht und teilen Ihnen mit, dass unsererseits<br />
ke<strong>in</strong>e Anregungen dazu bestehen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Gelsenwasser AG ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
16. Ev. Kirche von Westfalen – Bauamt -, Bielefeld<br />
Datum: 18.1.2000<br />
Gegen die obengenannte Planung bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Ev. Kirche von Westfalen ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
17. Bischöfl. Generalvikariat, Münster<br />
Datum: 13.1.2000<br />
Zur o.g. Bauleitplanung haben wir im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen Zuständigkeit ke<strong>in</strong>e Anregungen<br />
vorzubr<strong>in</strong>gen. Im Planbereich s<strong>in</strong>d von uns ke<strong>in</strong>e Planungen und ke<strong>in</strong>e sonstigen Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet<br />
o<strong>der</strong> beabsichtigt, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam se<strong>in</strong> können.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Bischöfl. Generalvikariat ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
18. Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH, Ste<strong>in</strong>furt<br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
19. Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
20. Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zur vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
21. Geme<strong>in</strong>de Altenberge<br />
Datum: 14.12.1999<br />
Nach Durchsicht <strong>der</strong> mir übersandten Unterlagen teile ich mit, dass seitens <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Altenberge <strong>in</strong><br />
Ihrer o.a. Planungsangelegenheit ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen werden.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Geme<strong>in</strong>de Altenberge ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
22. Stadt Greven
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Stadt Greven <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zur<br />
vorliegenden 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
23. Stadt Ste<strong>in</strong>furt<br />
Datum: 17.12.1999<br />
Seitens <strong>der</strong> Stadt Ste<strong>in</strong>furt werden zur 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen hat.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Stadt Ste<strong>in</strong>furt ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
24. Stadt Emsdetten<br />
Datum: 12.1.2000<br />
Die Belange <strong>der</strong> Stadt Emsdetten werden durch die 6. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Nordwalde</strong> nicht berührt. Es werden ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgebracht.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Stadt Emsdetten ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme
Flächennutzungsplan Erläuterungsbericht<br />
6. Än<strong>der</strong>ung Stand: Feststellungsbeschluß<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong>
1. Än<strong>der</strong>ungsbeschluß und Än<strong>der</strong>ungsbereich<br />
Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat am 21.08.1990 beschlossen, den<br />
Flächennutzungsplan für e<strong>in</strong>en Bereich im Süd-Osten <strong>der</strong> Ortslage an <strong>der</strong><br />
Grevener Straße L 555 zu än<strong>der</strong>n.<br />
Begrenzung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches:<br />
im Norden: durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278 <strong>der</strong> Flur 44,<br />
im Osten: durch die Grevener Straße L 555,<br />
im Süden: durch die Fritz-Reuter-Straße,<br />
im Westen: durch die östlich des Spielplatzes verlaufende fußläufige<br />
Verb<strong>in</strong>dung.<br />
2. Än<strong>der</strong>ungsanlaß<br />
Die Än<strong>der</strong>ungen resultieren aus den Detailüberlegungen zur Än<strong>der</strong>ung<br />
des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes "Kliftstiege".<br />
Im vorliegenden Än<strong>der</strong>ungsbereich befand sich bis 1988 das Busdepot<br />
e<strong>in</strong>es Busunternehmens. Nach Auslagerung <strong>der</strong> Firma soll das<br />
Grundstück im südwestlichen Bereich <strong>der</strong> Wohnbebauung zugeführt<br />
werden. Im nordöstlichen Teil ist an <strong>der</strong> L 555 <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong><br />
Feuerwache vorgesehen.<br />
Da diese Än<strong>der</strong>ung ke<strong>in</strong>e landesplanerischen Belange betrifft, wird die<br />
landesplanerische Zustimmung zu den im folgenden genannten<br />
Än<strong>der</strong>ungspunkten vorausgesetzt.<br />
3. Än<strong>der</strong>ungspunkte<br />
Der entsprechend <strong>der</strong> bisherigen Nutzung im Flächennutzungsplan als<br />
„gemischte Baufläche" dargestellte Bereich Eckbereich Grevener Straße/<br />
Fritz-Reuter-Straße wird <strong>in</strong><br />
• Wohnbaufläche und<br />
• Fläche für Geme<strong>in</strong>bedarf (Zweckbestimmung Feuerwache)<br />
geän<strong>der</strong>t.<br />
4. Sonstige Belange<br />
4.1 Erschließung<br />
Die Erschließung des Än<strong>der</strong>ungsbereiches erfolgt wie bisher von <strong>der</strong> L<br />
555 und von <strong>der</strong> Fritz-Reuter-Straße.
4.2 Ver- und Entsorgung<br />
Die Ver- und Entsorgung ist durch die bestehenden Netze auch für den<br />
Än<strong>der</strong>ungsbereich gesichert bzw. s<strong>in</strong>d Erweiterungsmöglichkeiten<br />
gegeben. Das anfallende Regenwasser wird aufgrund <strong>der</strong> - auch nach<br />
Teilsanierung <strong>der</strong> Altlasten (s. folgen<strong>der</strong> Punkt) - nicht<br />
versickerungsfähigen Bodenverhältnisse an den bestehenden<br />
Regenwasserkanal angeschlossen.<br />
4.3 Altlasten<br />
Die frühere Nutzung als KFZ-Reparaturwerkstatt erfor<strong>der</strong>te e<strong>in</strong>e<br />
Untersuchung h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Altlasten*. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren<br />
wurde sichergestellt, dass e<strong>in</strong>e Entsorgung <strong>der</strong> belasteten Bodenschicht<br />
im Bereich <strong>der</strong> künftigen Wohnbaufläche fachgerecht erfolgte und<br />
erfolgreich abgeschlossen wurde.**<br />
Auf <strong>der</strong> zukünftigen Fläche für Geme<strong>in</strong>bedarf (Feuerwehr) ist lediglich<br />
bei Anlegung von Streifenfundamenten e<strong>in</strong>e Entsorgung des<br />
kontam<strong>in</strong>ierten Bodens erfor<strong>der</strong>lich. Der verbleibende nicht überbaute<br />
Grundstücksanteil wird mit wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt.<br />
Die Sicherstellung dieses Verfahrens wird im Rahmen des<br />
Baugenehmigungsvedahrens mit entsprechenden Auflagen gewährleistet.<br />
E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis erfolgt auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen<br />
Bauleitplanung.<br />
Im Flächennutzungsplan wird <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche als<br />
Altlast gern. § 5 (3) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet.<br />
* ECO-Systemgesellschaft für Umweitsystem bewertung für das ehemalige Busdepot Schäper,<br />
Düsseldorf, März 1990, Ergänzung s. Untersuchung Januar 1992<br />
. . Dr. M. Ritzkopf<br />
"Gutachten Schäpers, <strong>Nordwalde</strong>"<br />
Münster", Mai 2000<br />
4.4 Immissionsschutz<br />
Immissionskonflikte s<strong>in</strong>d für die künftigen Nutzungen nicht zu erwarten.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> möglichen zeitweisen Störungen durch die Feuerwehr<br />
(Nachtruhe) wird abgewogen, dass das öffentliche Gut "Gefahrenabwehr<br />
/ Hilfe / Löschen" hier vorrangig zu bewerten ist.<br />
Die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und<br />
Ste<strong>in</strong>metz) werden <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des Immissionsschutzes<br />
bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung von M- <strong>in</strong> W-Fläche nicht bee<strong>in</strong>trächtigt. Von Seiten <strong>der</strong><br />
heranrückenden Wohnbebauung ist e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>zunehmen<br />
und das Gebot <strong>der</strong> gegenseitigem Rücksichtnahme mit Bestandsschutz zu beachten.<br />
Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt. Flächennutzungsplandarstellung<br />
bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche liegen. Somit kann<br />
ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass die gegenüberliegenden<br />
Flä-
chen aus Immissionsschutzgründen als "gemischte Bauflächen"<br />
dargestellt werden.<br />
Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden<br />
Betriebe ohneh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die bestehende Wohnnutzung sehr<br />
viel näher um beide Betriebe herum angeordnet ist. Der<br />
Holzverarbeitungsbetrieb hat zur Fritz-Reuter-Straße bzw. zum<br />
Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so dass die Betriebsimmissionen<br />
auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken. Diese betreffen eher die bestehende<br />
Wohnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb ist im Jahre 1979 an den<br />
bezeichneten Standort verlegt worden. Dabei ist <strong>der</strong> Betrieb so konzipiert<br />
worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />
4.5 Denkmalschutz<br />
Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen. Im Falle von<br />
archäologisch <strong>in</strong>teressanten Bodenfunden s<strong>in</strong>d die Vorschriften des<br />
Denkmalschutzgesetzes zu beachten.<br />
4.6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Auf Grundlage des<br />
bisher rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes und <strong>der</strong> genannten<br />
Altlastensituation f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft i . S. des<br />
§ 8 a BNatSchG nicht statt.<br />
Aufgestellt im Auftrag <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
Coesfeld, im Oktober 1999 / Februar 2000 / Mai 2000<br />
WOLTERS PARTNER<br />
Architekten BDA - Stadtplaner<br />
Daruper Straße 1 5 - 48653 Coesfeld<br />
<strong>Nordwalde</strong>, den 29. August 2000<br />
Der Bürgermeister<br />
(Brockmeyer)
Anlage zu TOP A.6.1<br />
Beschluß über die Anregungen im Beteiligungsverfahren <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />
Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und <strong>der</strong><br />
Bürger gem. § 3 Abs 2 BauGB zum<br />
Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege (2. Än<strong>der</strong>ung)“<br />
Anregungen Träger öffentlicher Belange<br />
1. Bezirksregierung Münster<br />
Datum: 19.1.2000<br />
Zu <strong>der</strong> Ausweisung e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche für den Geltungsbereich des o.a. Planungsvorhabens habe ich mit<br />
Schreiben vom 29.01.1999 Az.: 63.10/11-18 ke<strong>in</strong>e landesplanerischen Bedenken erhoben.<br />
Gegen die zwischenzeitlich vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen (Än<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es Teilbereiches <strong>der</strong><br />
Wohnbaufläche <strong>in</strong> Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf „Zweckbestimmung Feuerwache“) bestehen aus<br />
landesplanerischer Sicht ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Bezirksregierung Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zur Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
1.1. Bezirksregierung Münster, Kampfmittelräumdienst<br />
Datum: 27.12.1999<br />
Die hier vorhandenen Luftbil<strong>der</strong> lassen für den Bereich <strong>der</strong> o.a. Baumaßnahme ke<strong>in</strong>e<br />
Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung erkennen, konkrete H<strong>in</strong>weise auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge s<strong>in</strong>d nicht zu<br />
entnehmen.<br />
Sollten Ihnen ke<strong>in</strong>e ergänzenden H<strong>in</strong>weise vorliegen, ist e<strong>in</strong>e systematische Absuche aus me<strong>in</strong>er Sicht nicht<br />
geboten.<br />
Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten sollte mit <strong>der</strong> gebotenen Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />
Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann.<br />
Ggf. erfor<strong>der</strong>liche Ramm-/Bohrarbeiten zur Baugrubenabsicherung/Gründung s<strong>in</strong>d als beson<strong>der</strong>s gefährdet<br />
anzusehen und s<strong>in</strong>d deshalb rechtzeitig im Planungsstadium zur Sicherheitsüberprüfung angezeigt werden.<br />
Sofern bei <strong>der</strong> Durchführung aller Baumaßnahmen <strong>der</strong> Verdacht auf Kampfmittel aufkommt, ist die Arbeit<br />
sofort e<strong>in</strong>zustellen und <strong>der</strong> Staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Der H<strong>in</strong>weis, dass ke<strong>in</strong>e Kampfmittelbee<strong>in</strong>flussung aus Luftbil<strong>der</strong>n erkennbar ist, jedoch konkrete H<strong>in</strong>weise<br />
auf mögliche Bl<strong>in</strong>dgängere<strong>in</strong>schläge nicht zu entnehmen s<strong>in</strong>d, wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Durchführung aller bodene<strong>in</strong>greifenden Bauarbeiten wird mit gebotener Vorsicht erfolgen, da e<strong>in</strong><br />
Kampfmittelvorkommen nicht völlig ausgeschlossen werden kann.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Aufnahme e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises bzgl.bodene<strong>in</strong>greifen<strong>der</strong> Bauarbeiten.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen
2. Kreis Ste<strong>in</strong>furt, Planungsamt<br />
Datum: 18.1.2000<br />
Zur vorliegenden Fassung <strong>der</strong> o.g. Planung wird aus abfallwirtschaftlicher Sicht folgende Stellungnahme<br />
abgegeben:<br />
Im Än<strong>der</strong>ungsbereich des Bebauungsplanes bef<strong>in</strong>det sich die Altlast „Ehem. Busdepot Schäpers“ (ISAL-Nr.<br />
3910/35).<br />
Der Sachverhalt unter Punkt 6 <strong>der</strong> Begründung zum Bebauungsplan ist nicht sachgerecht dargestellt. Die<br />
festgestellte Kohlenwasserstoffbelastung wurde bereits saniert. Problematisch ist jedoch weiterh<strong>in</strong> die PAKbelastete<br />
Geländeauffüllung aus Verbrennungsrückständen (Aschen, Schlacken). Es wird daher empfohlen,<br />
den ersten Abschnitt unter Punkt 6 folgen<strong>der</strong>maßen zu formulieren:<br />
„Im Bereich des Plangebietes wurde bis Anfang <strong>der</strong> 80er Jahre e<strong>in</strong> Busdepot (Fahrzeughalle mit<br />
Reparaturwerkstatt) betrieben. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführte<br />
Gefährdungsabschätzung (siehe Gutachten ECOSYSTEM vom 15.03.1990 und WBV) ergab erhöhte<br />
Kohlenwasserstoffgehalte im Bereich des ehemaligen Ölabschei<strong>der</strong>s. Der ölverunre<strong>in</strong>igte Boden wurde<br />
vollständig ausgekoffert und <strong>der</strong> Schaden saniert. In <strong>der</strong> Bodenluft wurden ke<strong>in</strong>e relevanten<br />
Schadstoffkonzentrationen nachgewiesen. Jedoch wurde <strong>in</strong> den meisten Sondierungen e<strong>in</strong>e<br />
Geländeauffüllung aus Boden, Bauschutt und teilweise Verbrennungsrückständen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Tiefe von 0,2 bis<br />
0,6 Meter erbohrt. Die genauere Untersuchung <strong>der</strong> Asche-/Schlacke-Schicht (siehe Gutachten RWE vom<br />
27.04.1992) ergab sanierungsbedürftige Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />
(PAK).“<br />
Zur Realisierung <strong>der</strong> Wohnbebauung ist das belastete Auffüllungsmaterial <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> unteren<br />
Abfallwirtschaftsbehörde und im Beise<strong>in</strong> e<strong>in</strong>es Gutachters vollständig auszukoffern und ordnungsgemäß zu<br />
entsorgen. Mit <strong>der</strong> Sanierungsmaßnahme wurde bislang nicht begonnen. Sofern nicht sichergestellt wird,<br />
dass die Sanierung bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens abgeschlossen wird, bestehen gegen<br />
den Bebauungsplan Bedenken.<br />
Die im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche/Feuerwehr ebenfalls vorhandene PAK-belastete Auffüllung soll<br />
durch e<strong>in</strong>e 100%ige Versiegelung <strong>der</strong> Fläche gesichert werden. Da die Kontam<strong>in</strong>ation nicht saniert wird,<br />
wird gefor<strong>der</strong>t, die Fläche im Bebauungsplan entsprechend zu kennzeichnen. Die Altlastenproblematik wird<br />
im Baugenehmigungsverfahren geregelt (siehe H<strong>in</strong>weis im Bebauungsplan). Zusätzlich sollte <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis<br />
aufgenommen werden, dass die Aufnahme <strong>der</strong> Oberflächenversiegelung sowie jegliche Erdarbeiten <strong>in</strong><br />
diesem Bereich vorab mit <strong>der</strong> unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt abzustimmen s<strong>in</strong>d.<br />
erneute Stellungnahme:<br />
Datum: 14.06.2000<br />
Im Än<strong>der</strong>ungsbereich des B.-Planes bef<strong>in</strong>det sich die Altlast „Ehem. Busdepot Schäpers“<br />
Im Bereich des ausgewiesenen WA-Gebietes wurde die verunre<strong>in</strong>igte Geländeauffüllung <strong>in</strong> Abstimmung mit<br />
<strong>der</strong> Unteren Abfallwirtschaftsbehörde und im Beise<strong>in</strong> des Gutachters vollständig beseitigt.<br />
Gegen die Umnutzung dieser Fläche bestehen somit ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Für die Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche/Feuerwehr gilt weiterh<strong>in</strong> me<strong>in</strong>e Stellungnahme vom 11.01.2000.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
• Beachtung des H<strong>in</strong>weises, dass die Aufnahme <strong>der</strong> Oberflächenversiegelung sowie jegliche Erdarbeiten<br />
<strong>in</strong> diesem Bereich vorab mit <strong>der</strong> Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt abzustimmen<br />
s<strong>in</strong>d.
Abwägungsbeschluß:<br />
Der H<strong>in</strong>weis, dass die Aufnahme <strong>der</strong> Oberflächenversiegelung sowie jegliche Erdarbeiten <strong>in</strong> diesem Bereich<br />
vorab mit <strong>der</strong> Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt abzustimmen s<strong>in</strong>d, wird<br />
aufgenommen. Im übrigen ist dieser H<strong>in</strong>weis bereits im Bebauungsplan enthalten.<br />
Die im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche bef<strong>in</strong>dliche Altlastfläche wird gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3<br />
gekennzeichnet.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
3. Westfälisches Straßenbauamt, Münster<br />
Datum: 19.1.2000<br />
Zur 2. Än<strong>der</strong>ung des o.a. Bebauungsplanes werden seitens des Westfälischen Straßenbauamtes Münster<br />
ke<strong>in</strong>e Anregungen und Bedenken vorgetragen.<br />
Das Inkrafttreten <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung bitte ich mir zu gegebener Zeit mitzuteilen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Westfälische Straßenbauamt, Münster, ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />
vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
4. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Amt für Denkmalpflege<br />
Datum: 22.12.1999<br />
Gegen die vorliegende Planung bestehen nach unserem <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e<br />
denkmalpflegerischen Bedenken.<br />
Wir regen jedoch an, zukünftig <strong>in</strong> den Erläuterungsbericht bzw. <strong>in</strong> die Begründung e<strong>in</strong>en Ordnungspunkt<br />
„Denkmalschutz und Denkmalpflege“ aufzunehmen und dort unter Beteiligung <strong>der</strong> Unteren<br />
Denkmalbehörde auch dann e<strong>in</strong>e Aussage zu treffen, wenn aus Ihrer Sicht denkmalpflegerische Belange<br />
nicht berührt zu se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>en.<br />
Ausdrücklich weisen wir darauf h<strong>in</strong>, dass zu den Fragen <strong>der</strong> Bodendenkmalpflege die Stellungnahme des<br />
Westfälischen Museums für Archäologie – Amt für Bodendenkmalpflege – Rothenburg 30, 48143 Münster,<br />
e<strong>in</strong>zuholen ist. Wir bitte Sie daher, Ihre Planungsunterlagen dem Westfälischen Museum für Archäologie –<br />
Amt für Bodendenkmalpflege – Außenstelle Münster, Brö<strong>der</strong>ichweg 35, 48159 Münster, zur Stellungnahme<br />
zuzuleiten.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Der H<strong>in</strong>weis, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung auszuführen, ob Belange des Denkmalschutzes betroffen s<strong>in</strong>d, wird zur<br />
Kenntnis genommen und berücksichtigt. Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Aufnahme e<strong>in</strong>es Ordnungspunktes „Denkmalschutz/Denkmalpflege“ <strong>in</strong> die Begründung.
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
5. Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege<br />
Datum: 22.12.1999<br />
Da <strong>in</strong> den Bebauungsplan bereits e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis betr. archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde,<br />
bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die o.a. Planungen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, das das Westfälische Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege, ke<strong>in</strong>e<br />
Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
6. Staatliches Umweltamt Münster<br />
Datum: 17.1.2000<br />
Altlasten: Innerhalb des Planbereiches ist folgende Verdachtsfläche bekannt:<br />
Altstandort Busdepot Schäpers,Reg: Nr. 08/3910/35<br />
Es liegen mir folgende Gutachten vor:<br />
- „Erstbewertung für das ehemalige Busdepot Schäpers“<br />
vom 15.03.1990 des Gutachterbüros ECOSYSTEM<br />
- „Weiterführende Untersuchungen auf dem Gelände des ehemaligen Busdepot Schäpers“ aufgestellt<br />
durch WBV Udo Raubler, Dormagen<br />
- „Bericht zu den Untersuchungen auf dem Grundstück des ehem. Busdepot Schäpers“ <strong>der</strong> RWE vom<br />
27.04.1993.<br />
Die vorgenannten Gutachten kamen nach Bewertung <strong>der</strong> durchgeführten Untersuchungen zu <strong>der</strong><br />
Feststellung, dass sanierungsbedürftige Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen<br />
vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Es ist vorgesehen, den Planbereich <strong>in</strong> zwei Bereiche zu unterteilen, zum e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fläche des<br />
Geme<strong>in</strong>bedarfs (Feuerwehr) und zum an<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Bereich mit zukünftiger Wohnbebauung.<br />
Stellungnahme zum Bereich Geme<strong>in</strong>bedarf (Feuerwehr)<br />
Die Gründung des zukünftigen Feurwehrgebäudes soll auf Streifenfundamenten erfolgen. Anfallen<strong>der</strong><br />
kontam<strong>in</strong>ierter Boden soll, entsprechend den Erläuterungen zum Flächennutzungsplan aufgenommen und<br />
fachgerecht entsorgt werden. Die restlichen nicht überbauten Grundstücksteile sollen mit<br />
wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt werden. Da hier lediglich e<strong>in</strong>e Versiegelung vorgenommen wird<br />
und e<strong>in</strong>e Sanierung auf Dauer wohl nicht durchgeführt werden soll, wird vorgeschlagen, folgenden H<strong>in</strong>weis<br />
mit aufzunehmen:<br />
Sollten bei den anstehenden Erdarbeiten kontam<strong>in</strong>ierte Bereiche bzw. Auffälligkeiten im Boden<br />
festgestellt werden, so s<strong>in</strong>d diese zu sichern und unverän<strong>der</strong>t zu belassen. Weitere Maßnamen s<strong>in</strong>d erst<br />
nach vorheriger Begutachtung durch die zuständige untere Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises<br />
Ste<strong>in</strong>furt zulässig.<br />
Es wird empfohlen, sämtliche Altlasten und Verdachtsflächen nach dem aktuellen Er-fassungsstand zu<br />
kennzeichnen.<br />
Stellungnahme zum Bereich Wohnbebauung:
Die <strong>in</strong> den vorgenannten Gutachten dargestellten lokalen Belastungsschwerpunkte (Geländeauffüllungen mit<br />
Asche, Schlacken) s<strong>in</strong>d vollständig auszukoffern und somit zu sanieren. Der anfallende Boden ist <strong>in</strong><br />
Abstimmung mit <strong>der</strong> zuständigen unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Ste<strong>in</strong>furt ordnungsgemäß zu<br />
beseitigen.<br />
E<strong>in</strong>e Zustimmung zum B-Plan kann aus hiesiger Sicht erst dann erteilt werden, sobald mit <strong>der</strong> Sanierung des<br />
Bereiches <strong>der</strong> Wohnbebauung begonnen wurde. Insofern bestehen aus Sicht des Dezernates 54 (Altlasten)<br />
Bedenken gegen den B-Plan.<br />
Ansprechpartner Dez. 54: Herr Tolf, Tel.: 267<br />
Immissionsschutz:<br />
Der nördliche Teil des Plangebietes soll <strong>der</strong> Ansiedlung <strong>der</strong> Feuerwache dienen. Der Betrieb <strong>der</strong> Wache<br />
führt, beson<strong>der</strong>s im Alarmierungsfall <strong>in</strong> den Nachtstunden, zu Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Nachbarschaft.<br />
Ich bitte daher zu prüfen, ob <strong>der</strong> Schutzanspruch <strong>der</strong> Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem<br />
öffentlichen Gut „Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“ nicht zurückstehen muss.<br />
Die <strong>in</strong> Pkt. 7 <strong>der</strong> Begründung genannten 2 Gewerbebetriebe bitte ich planungsrechtlich durch den § 1 (10)<br />
BauNVO abzusichern.<br />
Aus den übrigen Belangen des Staatl. Umweltamtes bestehen gegen die Planung ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Erneute Stellungnahme<br />
Datum: 19. Juni 2000<br />
Im Bereich <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung wurden lokale Belastungsschwerpunkte festgestellt.<br />
Zum Bebauungplan Nr. 17 hatte ich ke<strong>in</strong>e abschließende Stellungnahme abgegeben, da e<strong>in</strong>e Sanierung des<br />
vorgenannten Bereiches unumgänglich war. E<strong>in</strong>e Sanierung <strong>der</strong> Fläche war bis dato nicht gefolgt.<br />
In dem mir nunmehr vorgelegten Gutachten vom 18.05.2000 zur Altlastensanierung Gelände Schäpers,<br />
Grevener Straße / Fritz-Reuter Straße“ wird dargestellt, dass <strong>der</strong> zukünftige Wohnbaubereich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 29.02.2000 – 05.05.2000 saniert wurde.<br />
Auf dem Gelände wurde danach die gesamte Auffüllung, bestehend PAK-haltigen Schlacken und Terren<br />
ausgebaut und zum Lärmschutzwall Münster-Nienberge verbracht.<br />
Nach e<strong>in</strong>er abschließenden Beprobung kommt <strong>der</strong> Gutachter zu <strong>der</strong> Erkenntnis, dass <strong>der</strong> festgelegte<br />
Sanierungszielwert von 20mg/kg <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> PAK und 2 mg/kg für Benzo(a)pyren deutlich<br />
unterschritten wurde. Die Fläche <strong>der</strong> zukünftigen Wohnbebauung gilt als saniert.<br />
In Anbertracht <strong>der</strong> durchgeführten Arbeiten und den anschließenden Kontrolluntersuchungen ziehe ich<br />
me<strong>in</strong>e Bedenken zurück und stimme dem Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege“ zu.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
siehe Beschlußvorschlag<br />
Abwägungsbeschluß:
Die H<strong>in</strong>weise zum Bereich „Geme<strong>in</strong>bedarf Feuerwehr“ (Gründungsart, Entsorgung des kontam<strong>in</strong>ierten<br />
Bodens und Oberflächengestaltung) werden zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt. Der<br />
H<strong>in</strong>weis ist im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.<br />
Der Anregung, die Altlasten- und –verdachtsflächen nach dem aktuellen Erfassungsstand gem. § 9 (5) Nr. 3<br />
BauGB zu kennzeichnen, wird gefolgt.<br />
Der Anregung, zu prüfen, ob im Alarmierungsfall Standort Feuerwehr <strong>in</strong> den Nachtstunden<br />
Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft auftreten können und damit <strong>der</strong><br />
Schutzanspruch <strong>der</strong> Nachbarn auf ungestörte Nachtruhe h<strong>in</strong>ter dem öffentlichen Gut<br />
„Gefahrenabwehr/Helfen/Löschen“ zurückstehen muß, wird wie folgt beantwortet:<br />
Das Feuerwehrgerätehaus ist ke<strong>in</strong>e ständig besetzte Feuer- und Rettungswache. Nur bei Alarme<strong>in</strong>sätzen<br />
kann es zu kurzfristigen Lärmbelastungen kommen (Mart<strong>in</strong>horne<strong>in</strong>satz). Diese Lärmbelastung ist<br />
gleichzusetzen mit <strong>der</strong>, welche z.B. jedes Wohngebiet bei E<strong>in</strong>sätzen <strong>der</strong> Feuerschutz- und Rettungsdienst<br />
h<strong>in</strong>zunehmen hat.<br />
Der hier vorlorliegende öffentliche Blenag <strong>der</strong> Gefahrenabwehr ist zweifesfrei höherrangig als <strong>der</strong> private<br />
Belang.<br />
Der Anregung, die beiden Gewerbebetriebe (Ste<strong>in</strong>metz und Tischlerei) planungsrechtlich gem. § 1 (10)<br />
BauNVO abzusichern, kann <strong>in</strong> diesem Zusammenhang nicht gefolgt werden, da beide Betriebe nicht im<br />
Plangebiet liegen. Auf die Abwägung (s. Schreiben Handwerkskammer) ist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />
h<strong>in</strong>zuweisen.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
7. Industrie- und Handelskammer zu Münster<br />
Datum: 12.1.2000<br />
Zu dem vorgenannten Bebauungsplan, wie er uns mit Ihrem Schreiben vom 09.12.1999 übersandt wurde,<br />
werden von uns ke<strong>in</strong>e Bedenken vorgebracht.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Industrie- und Handelskammer zu Münster ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung<br />
vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
8. Handwerkskammer Münster<br />
Datum: 13.1.2000<br />
Unsere Anregung, die wir mit unseren Stellungnahmen vom 15.05.1990, 12.07.1991 und 21.01.1993 gemäß<br />
§ 4 (1) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB vorgetragen haben, wurden auch im erneuten Beteiligungsverfahren<br />
gemäß §§ 4 (1) sowie 3 (2) BauGB nicht berücksichtigt. Wir halten sie haher im Rahmen <strong>der</strong> jetzigen<br />
Beteiligung voll<strong>in</strong>haltlich aufrecht.
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Zu den Bedenken, dass die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und Ste<strong>in</strong>metz)<br />
mit Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des Immissionsschutzes bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung<br />
von MI- <strong>in</strong> WA-Gebiet rechnen müssen, wird folgendes ausgeführt:<br />
Den Ausführungen <strong>der</strong> Handwerkskammer wird <strong>in</strong>sofern grundsätzlich zugestimmt, dass von Seiten <strong>der</strong><br />
heranrückenden Wohnbebauung e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>genommen und das Gebot <strong>der</strong><br />
gegenseitigen Rücksichtnahme mit Bestandsschutz beachtet werden muß. Der Beschluß des<br />
Planungsausschusses vom 09.01.1991 gilt heute noch.<br />
In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass das Staatliche Umweltamt vom Grundsatz ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />
hat, jedoch darauf h<strong>in</strong>weist, die beiden Gewerbebetriebe planungsrechtlich durch den § 1 (10) BauNVO<br />
abzusichern, das würde planungsrechtlichem Bestandsschutz entsprechen. Da die Betriebe nicht im<br />
Plangebiet liegen, können sie jedoch nicht <strong>in</strong> diesem Planverfahren entsprechend abgesichert werden.<br />
Außerdem ist auszuführen, dass <strong>der</strong> direkt an die Betriebe angrenzende Bereich als „Geme<strong>in</strong>-bedarfsfläche<br />
Feuerwehr“ festgesetzt ist.<br />
Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden Betriebe ohneh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die<br />
bestehende Wohnnutzung sehr viel näher um beide Betriebe herum angeordnet ist. Der<br />
Holzverarbeitungsbetrieb hat zur Fritz-Reuter-Straße bzw. zum Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so<br />
dass die eigentlichen Betriebsimmissionen auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken. Diese betreffen eher die<br />
bestehende Wohnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb ist im Jahre 1979 an den bezeichneten Standort verlegt<br />
worden. Dabei ist <strong>der</strong> Betrieb so konzipiert worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />
Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt. Flächennutzungsplandarstellung und Festsetzung im<br />
Bebauungsplan Nr. 17 „Kliftstiege“ bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche bzw. Allgeme<strong>in</strong>em Wohngebiet<br />
liegen. Somit kann ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass die gegenüberliegenden Flächen aus<br />
Immissionsschutzgründen als „Mischgebiete“ festgesetzt bzw. als „gemischte Bauflächen“ dargestellt<br />
werden.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />
9. VEW ENERGIE AG, Münster<br />
Datum: 17.1.2000<br />
Als Anlage zu Ihrem Schreiben vom 09.12.1999 haben Sie uns den Entwurf <strong>der</strong> Planunterlagen zur<br />
Stellungnahme übermittelt.<br />
Zu dem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir ke<strong>in</strong>e Bedenken und Anregungen geltend machen.<br />
Diese Stellungnahme betrifft sowohl die elektrotechnischen als auch die gastechnischen Belange <strong>der</strong> VEW<br />
ENERGIE AG.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die VEW ENERGIE AG ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme
10. Deutsche Telekom, Nie<strong>der</strong>lassung Münster<br />
Datum:22.12.1999<br />
Zu <strong>der</strong> o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koord<strong>in</strong>ierung mit dem Straßenbau<br />
und den Baumaßnahmen <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Leitungsträger ist es notwendig, dass Beg<strong>in</strong>n und Ablauf <strong>der</strong><br />
Erschließungsmaßnahmen im Planbereich unserer Nie<strong>der</strong>lassung Münster, BBN 84 Rhe<strong>in</strong>e, Pappelstraße 4,<br />
<strong>in</strong> 48431 Rhe<strong>in</strong>e, Telefon (05971) 9171-0, so früh wie möglich, m<strong>in</strong>destens 3 Monate vor Baubeg<strong>in</strong>n,<br />
schriftlich angezeigt werden.<br />
Außerdem bitten wir Sie, uns e<strong>in</strong>e Ausfertigung des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Plans sogleich nach dessen<br />
Bekanntmachung zu übersenden.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Deutsche Telekom ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
11. Deutsche Bundespost – Postdienst -, Nie<strong>der</strong>lassung Münster<br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Deutsche Bundespost – Postdienst –<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
12. Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt<br />
Datum: 3.1.2000<br />
Dem vorstehend genannten Planvorhaben stehen forstbehördlicherseits ke<strong>in</strong>e Bedenken entgegen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass <strong>der</strong> Leiter des Forstamtes Ste<strong>in</strong>furt ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />
hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
13. Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Ste<strong>in</strong>furt<br />
Datum: 19.1.2000<br />
Gegen das o.a. Planvorhaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> werden im E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>der</strong> Berufsständischen<br />
Vertretung landwirtschaftliche Bedenken als öffentlich-rechtlicher Belang nicht vorgetragen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB
Es wird festgetellt, dass die Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Kreisstelle Ste<strong>in</strong>furt, ke<strong>in</strong>e<br />
Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
14. Amt für Agrarordnung Coesfeld<br />
Datum: 15./21.12.1999<br />
Ke<strong>in</strong>e Anregungen und Bedenken.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Amt für Agrarordnung Coesfeld ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen<br />
hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
15. Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen<br />
Datum: 7.1.2000<br />
Wir danken Ihnen für die Benachrichtigung über die Än<strong>der</strong>ung des oben angeführten Bebauungsplanes<br />
sowie die Übersendung des Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung und dürfen Ihnen mitteilen, dass<br />
unsererseits ke<strong>in</strong>e Anregungen dazu bestehen.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Gelsenwasser AG ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
16. Ev. Kirche von Westfalen – Bauamt -, Bielefeld<br />
Datum: 18.1.2000<br />
Gegen die obengenannte Planung bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die EV. Kirche von Westfalen ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
17. Bischöfl. Generalvikariat, Münster<br />
Datum: 13.1.2000<br />
Zur o.g. Bauleitplanung haben wir im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen Zuständigkeit ke<strong>in</strong>e Anregungen<br />
vorzubr<strong>in</strong>gen. Im Planbereich s<strong>in</strong>d von uns ke<strong>in</strong>e Planungen und ke<strong>in</strong>e sonstigen Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet<br />
o<strong>der</strong> beabsichtigt, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam se<strong>in</strong> können.
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Bischöfl. Generalvikariat ke<strong>in</strong>e Anregungen zu <strong>der</strong> Planung vorgetragen hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
18. Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH, Ste<strong>in</strong>furt<br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt GmbH <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
19. Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass die Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
20. Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
Datum: ./.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Es wird festgestellt, dass das Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Frist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zum vorliegenden Bebauungsplan abgegeben hat.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Kenntnisnahme<br />
Anregungen <strong>der</strong> Bürger<br />
Grundstücksgeme<strong>in</strong>schaft Schäpers<br />
Über das beauftragte Architekturbüro Milkowski, Münster, wird <strong>der</strong> Antrag auf Verlegung <strong>der</strong> neuen<br />
Erschließungsstraße um ca. 5m <strong>in</strong> Richtung Süden gestellt. Durch die Verän<strong>der</strong>ung wird dem Wunsch <strong>der</strong>
Grundstücksgeme<strong>in</strong>schaft Schäpers entsprochen, die nördlichen (zwei Grundstücke) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fläche für die<br />
sich anschließende Wohnhausbebauung zu vergrößern.<br />
Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />
Durch diese ger<strong>in</strong>gfügige Verlegung <strong>der</strong> Straße und <strong>der</strong> damit e<strong>in</strong>hergehenden Verschiebung des<br />
überbaubaren Feldes für die nördlichen Grundsücke ist e<strong>in</strong>e Berührung städtebaulicher Belange nicht<br />
gegeben und ist <strong>in</strong> dem relativ kle<strong>in</strong>en Wohngebietsabschnitt mit eigener Erschließungsanlage sicherlich<br />
auch vertretbar.<br />
Die betroffenen Eigentümer s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> hierfür notwendigen vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung beteiligt<br />
worden; die schriftliche Zustimmung liegt vor.<br />
Abwägungsbeschluß:<br />
Entsprechend dem beiliegenden Planauszug wird <strong>der</strong> Plan auf <strong>der</strong> Grundlage des § 3 Abs. 3 i.V. mit § 13<br />
Abs. 1 BauGB geän<strong>der</strong>t.<br />
Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen
»Kliftstiege« Entscheidungs-<br />
2. Än<strong>der</strong>ung begründung<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>e Planungsvorgaben 2<br />
1.1Aufstellungsbeschluß und räumlicher Geltungsbereich 2<br />
1.2 Än<strong>der</strong>ungsanlaß und Planungsziel 2<br />
2. Festsetzungen zur baulichen Nutzung 2<br />
2.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung 2<br />
2.1.1 Baufläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf 2<br />
2.1.2 Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet 2<br />
2.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung 3<br />
2.2.1 Geschossigkeit 3<br />
2.2.2 Grundflächenzahl/Geschoßflächenzahl 3<br />
2.2.3 Bauweise 3<br />
2.3 Ortsbild und Belange des Denkmalschutzes 4<br />
2.3.1 Baugestalterische Festsetzungen 4<br />
2.3.2 Denkmalschutz 4<br />
3. Erschließung 4<br />
4. Grüngestaltung 4<br />
5. Ver- und Entsorgung 5<br />
6. Altlasten 5<br />
7. Immissionsschutz 6<br />
8. Denkmalschutz 6<br />
9. Flächenbilanz 7
1. Allgeme<strong>in</strong>e Planungsvorgaben<br />
1.1 Aufstellungsbeschluß und räumlicher Geltungsbereich<br />
Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat am 23.08.1990 beschlossen, den<br />
rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplan "Kliftstiege" nach den Vorschriften des<br />
BauGB zu än<strong>der</strong>n. Der Än<strong>der</strong>ungsbereich liegt im Südosten <strong>der</strong> Ortslage an <strong>der</strong><br />
Grevener Straße L 555 und wird wie folgt begrenzt:<br />
- im Norden durch die nördliche Grenze <strong>der</strong> Parzelle 278/Flur 44<br />
- im Osten durch die Grevener Straße L 555<br />
- im Süden durch die Fritz-Reuter-Straße<br />
- im Westen durch den östlich des Spielplatzes verlaufenden Fußweg<br />
1.2 Än<strong>der</strong>ungsanlaß und Planungsziel<br />
Im vorliegenden Än<strong>der</strong>ungsbereich befand sich bis 1988 das Busdepot e<strong>in</strong>es<br />
Busunternehmens mit Unterstellhalle. Nach Auslagerung <strong>der</strong> Firma soll das<br />
Grundstück <strong>in</strong> <strong>der</strong> südwestlichen Hälfte <strong>der</strong> Wohnbebauung zugeführt<br />
werden (im Anschluß an die bestehende Wohnbebauung), während <strong>der</strong><br />
nordöstliche Teil an <strong>der</strong> L 555 für den Neubau <strong>der</strong> Feuerwache vorgesehen<br />
ist.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> bisherigen Nutzung erfolgte für das Grundstück im<br />
Flächennutzungsplan die Darstellung als "gemischte Baufläche". Nach <strong>der</strong><br />
neuen Zielsetzung ist e<strong>in</strong>e Darstellung als "Wohnbaufläche" bzw. als<br />
"Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf" vorgesehen.<br />
Die Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes (6. Än<strong>der</strong>ung) erfolgt parallel zur<br />
Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung.<br />
2. Festsetzung zur baulichen Nutzung<br />
2.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
2.1.1 Baufläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf<br />
Die für die Feuerwache vorgesehene Fläche im nordöstlichen Bereich (im<br />
Eckbereich zwischen L 555 und Fritz-Reuter-Straße) wird als "Fläche für<br />
den Geme<strong>in</strong>bedarf " mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Feuerwehr" festgesetzt.<br />
2.1.2 Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet<br />
Für den südwestlich im Anschluß an die bestehende Wohnbebauung<br />
liegenden Bereich wird "Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet" gern. § 4 BauNVO<br />
festgesetzt.<br />
Die sonst im Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nut-<br />
zungen gern. § 4 (3) BauNVO werden jedoch ausgeschlossen. Diese<br />
E<strong>in</strong>schränkung begründet sich mit dem Planungsziel, nach Auslagerung <strong>der</strong>
gewerblichen Nutzung hier e<strong>in</strong>e Abrundung des vorhandenen Wohngebietes<br />
vorzusehen. Planungsrechtlich werden jedoch sonstige allgeme<strong>in</strong> zulässige<br />
wohnverträgliche Nutzungen im Plangebiet (u. a. freie Berufe) nicht<br />
ausgeschlossen.<br />
2.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
2.2.1 Geschossigkeit<br />
Der örtlichen Nachfrage entsprechend wird für die kle<strong>in</strong>e Baugruppe e<strong>in</strong>e<br />
zw<strong>in</strong>gend zweigeschossige Bauweise festgesetzt (Dachneigung 28 bis 32 ).<br />
Für diese Bauform liegt e<strong>in</strong> konkreter Investorenwunsch vor, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>heitlich<br />
für die sechs Baugrundstücke realisiert werden könnte. Im S<strong>in</strong>ne des<br />
Nachbarschutzes wird e<strong>in</strong>e max. Firsthöhe von 9,5 m festgesetzt.<br />
Bezugspunkt ist die OK zugeordneter Erschließungsstraße (Fritz Reuter-<br />
Straße).<br />
Für das Feuerwehrgebäude ist e<strong>in</strong>e maximale zweigeschossige Bauweise<br />
vorgesehen.<br />
2.2.2 Grundflächenzahl/Geschoßflächenzahl<br />
Die Grundflächenzahl wird mit <strong>der</strong> zulässigen Obergrenze GRZ 0,4 lt.<br />
BauNVO im WA-Gebiet und für die Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche mit 0.6<br />
festgesetzt.<br />
Durch die Komb<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> festgesetzten Grundflächenzahl mit <strong>der</strong><br />
festgesetzten Geschossigkeit wird gesichert, daß die lt. BauNVO zulässige<br />
Obergrenze <strong>der</strong> GRZ nicht überschritten bzw. erreicht wird.<br />
2.2.3 Bauweise<br />
Die angebotene überbaubare Fläche sichert e<strong>in</strong>e größtmögliche Flexibilität<br />
für den privaten Bauherrn. Angeboten werden im WA-Gebiet sechs<br />
Baugrundstücke mit e<strong>in</strong>er Größe zwischen 500 qm und 600 qm, wie sie z. Z.<br />
<strong>der</strong> Nachfrage im Bereich <strong>Nordwalde</strong> entsprechen.<br />
Festgesetzt wird e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zel- und/o<strong>der</strong> Doppelhausbebauung, für die jedoch<br />
die maximale Anzahl <strong>der</strong> Wohne<strong>in</strong>heiten auf zwei Wohne<strong>in</strong>heiten pro<br />
Wohngebäude (E<strong>in</strong>zelhaus bzw. Doppelhaushälfte) beschränkt wird.<br />
Jedoch muß <strong>in</strong> diesem Falle die Grundstücksgröße aufgrund <strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>geschränkten Erschließung (s. Pkt. 3) m<strong>in</strong>d. 390 qm betragen.
2.3 Ortsbild und Belange des Denkmalschutzes<br />
2.3.1 Baugestalterische Festsetzung<br />
Gern. § 86 Bau0 NW <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 9 (4) BauGB werden als<br />
baugestalterische Festsetzungen die Dachneigung und Gebäudestellung festgesetzt,<br />
um e<strong>in</strong> homogenes Gestaltbild auch im gegenseitigem Interesse <strong>der</strong> Bewohner <strong>der</strong><br />
kle<strong>in</strong>en Gruppe sicherzustellen.<br />
2.3.2 Denkmalschutz<br />
Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d im Planbereich und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />
nicht betroffen. Im Falle von historisch <strong>in</strong>teressanten Bodenfunden gelten<br />
die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.<br />
3. Erschließung<br />
Die Feuerwache wird von <strong>der</strong> L 555 erschlossen.<br />
Die kle<strong>in</strong>e Wohngruppe erhält e<strong>in</strong>e kurze Stichstraße von <strong>der</strong> Fritz-Reuter-<br />
Straße aus.<br />
Stellplätze werden jeweils auf eigenem Grundstück vorgesehen. Das gilt<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für den erfor<strong>der</strong>lichen Bedarf <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />
4. Grüngestaltung<br />
Öffentliche Grünflächen bzw. Flächen zur Grüngestaltung werden im<br />
Bebauungsplan nicht festgesetzt.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes und <strong>der</strong> noch<br />
zu erläuternden Altiastensituation (s. Pkt. 6) f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und<br />
Landschaft im S<strong>in</strong>ne des § 8 a BNatSchG nicht statt.<br />
Zum Aufbau e<strong>in</strong>er ökologischen Struktur wird jedoch festgesetzt, daß auf<br />
den privaten Baugrundstücken im festgesetzten Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet<br />
pro 300 qm private Grundstücksfläche m<strong>in</strong>d. e<strong>in</strong> mittel- bis hochstämmiger<br />
bodenständiger Laubbaum o<strong>der</strong> Obstbaum zu pflanzen ist. Außerdem s<strong>in</strong>d<br />
die nicht überbauten Grundstücksflächen unversiegelt zu gestalten, um die<br />
Ableitung des anfallenden Regenwassers nach Sanierung <strong>der</strong> kontam<strong>in</strong>ierten<br />
Böden zu m<strong>in</strong>imieren (s. Pkt. 5 und 6).<br />
Als Textliche Festsetzung gern. § 86 Bau0 NW wird ergänzt, daß aufgrund<br />
des schmalen Wohnstichweges die Grundstücksabgrenzung nur als Hecken<br />
aus standortgerechten Gehölzen erfolgen darf. E<strong>in</strong>e Abgrenzung durch<br />
Mauern u. ä. soll somit unterbleiben.<br />
Außerdem wird als Fläche zur Anpflanzung e<strong>in</strong>e 2,0 m breite Hecke zur<br />
Abgrenzung von <strong>der</strong> Spielplatzanlage festgesetzt.
5. Ver- und Entsorgung<br />
Strom/Gas/Wasser<br />
Die Erdgasversorgung wird von <strong>der</strong> Gelsenwasser AG sichergestellt.<br />
Die VEW (Vere<strong>in</strong>igte Elektrizitätswerke) übernimmt die Stromversorgung.<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch das geme<strong>in</strong>dliche Wasserwerk. Der<br />
Abwasserkanal (Trennsystem) verläuft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fritz-Reuter-Straße zur<br />
vollbiologischen Kläranlage <strong>Nordwalde</strong>.<br />
- Regenwasserversickerung<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Bodenverhältnisse (ca. 1/2 m Lehm) ist e<strong>in</strong>e Versickerung auf<br />
den Wohnbaugrundstücken nicht vorgesehen, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Anschluß an den<br />
vorhandenen Regenwasserkanal, auch nach Altlastensanierung<br />
(s. folgen<strong>der</strong> Pkt. 6).<br />
Abfallentsorgung<br />
Die Abfallentsorgung wird durch e<strong>in</strong> privates Unternehmen zur Deponie<br />
Altenberge gesichert.<br />
6. Altlasten / Kampfmittelvorkommen<br />
Die frühere Nutzung als KFZ-Reparaturwerkstatt erfor<strong>der</strong>te e<strong>in</strong>e<br />
Untersuchung h<strong>in</strong>sichtlich möglicher Altlasten*. Als Ergebnis war<br />
festzustellen, daß h<strong>in</strong>ssichtlich <strong>der</strong> CKW-Werte ke<strong>in</strong>e weitere Untersuchung<br />
edor<strong>der</strong>lich wurde. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> festgestellten<br />
Kohlenwasserstoffbelastung ergaben weitere Untersuchungen, dass mit e<strong>in</strong>er<br />
vollständigen Auskofferung die Ursache für die festgestellte Belastung des<br />
Bodens und des Stauwassers <strong>in</strong> diesem Bereich beseitigt werden muß.<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde sichergestellt, dass e<strong>in</strong>e<br />
Entsorgung <strong>der</strong> belasteten Bodenschicht im Bereich des künftigen<br />
Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebietes fachgerecht erfolgte und die Sanierung<br />
erfolgreich abgeschlossen wurde.**<br />
Auf dem zukünftigen Gelände <strong>der</strong> Feuerwehr ist lediglich bei Anlegung von<br />
Streifenfundamenten e<strong>in</strong>e Entsorgung des kontam<strong>in</strong>ierten Bodens erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Der verbleibende nicht überbaute Grundstücksanteil wird mit<br />
wasserundurchlässigem Pflaster versiegelt. Die Sicherstellung dieses Verfahrens<br />
wird im Rahmen des Baugnehmigungsverfahrens mit entsprechenden Auflagen<br />
gewährleistet. E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis erfolgt auch im Bebauungsplan, dass<br />
das Bauvorhaben "Feuerwehr/Geräte haus" mit dem Kreis Ste<strong>in</strong>furt <strong>in</strong> Art und<br />
Ausführung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für das nicht überbaute Gelände <strong>in</strong>sgesamt abzustimmen<br />
ist.<br />
*ECO-Systemgesellschaft für Um\Neltsystemge sellschaft für Umweltsystem Erstbewertung für das<br />
ehemaligen Busdepot Schäper, Düsseidorf, März 1990, Ergänzung s. Untersuchung Januar 1992.<br />
**Dr. M. Ritzkopf
"Gutachten Schäpers, <strong>Nordwalde</strong>"<br />
Münster, Mai 2000<br />
Der Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche wird als Altlast gern. § 9 (5) Nr. 3<br />
BauGB gekennzeichnet.<br />
Da Kampfmittele<strong>in</strong>wirkung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann,<br />
sollen bodene<strong>in</strong>greifende Maßnahmen mit gebotener Vorsicht erfolgen. E<strong>in</strong><br />
entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis ist im Bebauungsplan aufgenommen.<br />
7. Immissionsschutz<br />
Immissionskonflikte s<strong>in</strong>d für die künftigen Nutzungen nicht zu erwarten.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> möglichen zeitweisen Störungen durch die Feuerwehr<br />
(Nachtruhe) wird abgewogen, dass das öffentliche Gut "Gefahrenabwehr /<br />
Hilfe / Löschen" hier vorrangig zu bewerten ist.<br />
Die südlich <strong>der</strong> Kliftstiege gelegenen Handwerksbetriebe (Tischlerei und<br />
Ste<strong>in</strong>metz) werden <strong>in</strong> ihrer Gewerbeausübung h<strong>in</strong>sichtlich des<br />
Immissionsschutzes bei e<strong>in</strong>er Än<strong>der</strong>ung von Mischgebiet <strong>in</strong> Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Wohngebiet nicht bee<strong>in</strong>trächtigt. Von Seiten <strong>der</strong> heranrückenden<br />
Wohnbebauung ist e<strong>in</strong>e Vorbelastung des Gebietes h<strong>in</strong>zunehmen und das<br />
Gebot <strong>der</strong> gegenseitigem Rücksichtnahme mit Bestandsschutz zu beachten.<br />
Es ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass beide Betriebe lt.<br />
Flächennutzungsplandarstellung bereits jetzt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnbaufläche liegen.<br />
Somit kann ke<strong>in</strong>eswegs davon ausgegangen werden, dass die<br />
gegenüberliegenden Flächen aus Immissionsschutzgründen als<br />
"Mischgebiete" festgesetzt werden.<br />
Im übrigen ist e<strong>in</strong>e immissionsträchtigere Entwicklung <strong>der</strong> beiden Betriebe<br />
ohneh<strong>in</strong> nicht gegeben, da die bestehende Wohnnutzung sehr viel näher um<br />
beide Betriebe herum angeordnet ist. Der Holzverarbeitungsbetrieb hat zur<br />
Fritz-Reuter-Straße bzw. zum Plangebiet den Wohntrakt vorgelagert, so dass<br />
die eigentlichen Betriebsimmissionen auf den Planbereich nicht e<strong>in</strong>wirken.<br />
Diese betreffen eher die bestehende Wöhnbebauung. Der Ste<strong>in</strong>metzbetrieb<br />
ist im Jahre 1979 an den bezeichneten Standort verlegt worden. Dabei ist<br />
<strong>der</strong> Betrieb so konzipiert worden, dass er sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong> WA-Gebiet e<strong>in</strong>fügt.<br />
8. Denkmalschutz<br />
Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen. Im Fall von<br />
archäologisch <strong>in</strong>teressanten Bodenfunden s<strong>in</strong>d die Vorschriften des<br />
Denkmalschutzgesetzes zu beachten.
9. Flächenbilanz<br />
Gesamtfläche 0,72 ha -<br />
100,0%<br />
davon:<br />
ha - 48,6%<br />
ha - 44,5%<br />
ha - 6,9 %<br />
Aufgestellt im Auftrag <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />
Coesfeld, im August 1999 / Februar 2000 / Mai 2000<br />
W o l t e r s P a r t n e r<br />
Architekten BDA - Stadtplaner<br />
Daruper Straße 1 5 - 48653 Coesfeld<br />
<strong>Nordwalde</strong>, den 29. August 2000<br />
Der Bürgermeister<br />
(Brockmeyer)<br />
o Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet 0,35<br />
o Fläche für Geme<strong>in</strong>bedarf 0,32<br />
9 öffentliche Verkehrsfläche 0,05
Anlage zu TOP A.6.2
Lageplan<br />
Anlage zu TOP A.6.3