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Willkommen in der Gemeinde Nordwalde

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G E M E I N D E N O R D W A L D E<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Rates<br />

im Sitzungssaal des Rathauses.<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

vom 18.12.2001<br />

Beg<strong>in</strong>n: 17:00 Uhr Ende: 17:58 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister Brockmeyer<br />

Allendorf, Klaus Brodesser, Christoph Edel<strong>in</strong>g, Franz<br />

Fel<strong>der</strong>, Franz-Georg Fischer, Gerhard Flothkötter, Paul<br />

Frohne, Jürgen Gelker, He<strong>in</strong>z Hols, Werner<br />

Hordt, Oliver Ilge, Barbara (bis TOP B 6.1) Kappert, Paul<br />

Krusch-Oest, Roswitha Lange, Rolf Lohölter, Friedrich<br />

Lün<strong>in</strong>g, He<strong>in</strong>z-Dieter Mußmann, Werner (ab TOP A 6) Nadicksbernd, Erika<br />

Pölk<strong>in</strong>g, Ewald Rhe<strong>in</strong>, Hans-Ulrich Ruwe, Franziska<br />

Schemmann, Sonja Volpers, Wilhelm Voßkuhl, Dirk<br />

Es fehlten:<br />

Hesselmann, Hildegard Lensker, Claudia<br />

Verwaltung:<br />

GOAR Intfeld<br />

GAR Meier<br />

GA Bern<strong>in</strong>g<br />

Ref. Bandone (bis TOP B 4)<br />

GA He<strong>in</strong>ze (Schriftführer)


T a g e s o r d n u n g<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 2 -<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

2. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

3. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

4. Medienentwicklungsplan Schulen 2001<br />

5. Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Sparkassen Ibbenbüren und Ste<strong>in</strong>furt<br />

6. För<strong>der</strong>ung und Auszeichnung ehrenamtlichen Engagements <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

7. Satzungen<br />

7.1. Satzung zur Anpassung des Ortsrechts an den Euro<br />

8. Bebauungspläne<br />

8.1. Bebauungsplan Nr. 63 „Emsdettener Strasse/Hilgenbr<strong>in</strong>ker Strasse“<br />

a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

b) Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schließlich textlicher Festsetzungen gem § 9<br />

Abs 1 BauGB und örtlicher Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 86 <strong>der</strong><br />

Bauordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BauONW)<br />

c) Beschluß über die Begründung<br />

9. Jahresrechnung 2001<br />

hier: Genehmigung zur Bildung von Haushaltsresten<br />

10. Befugnis zur Festsetzung <strong>der</strong> Versorgungsbezüge<br />

11. Verschiedenes


- Seite 3 -<br />

Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Tagesordnung stellt <strong>der</strong> Bürgermeister die ordnungsgemäße E<strong>in</strong>berufung sowie<br />

die Beschlussfähigkeit des Rates fest.<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> letzten Sitzung des Rates werden ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen erhoben.<br />

2. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

Ke<strong>in</strong>e.<br />

3. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

Ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.<br />

4. Medienentwicklungsplan Schulen 2001<br />

Vorlagennr. 66/2001 1. Ergänzung<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt den Medienentwicklungsplan Schulen 2001.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig,0 Enthaltungen<br />

5. Vere<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Sparkassen Ibbenbüren und Ste<strong>in</strong>furt<br />

Vorlagennr. 113/2001 1. Ergänzung<br />

Beschluss:<br />

1. Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> tritt dem Sparkassenzweckverband des Kreises Ste<strong>in</strong>furt und<br />

<strong>der</strong> Städte und Geme<strong>in</strong>de Greven, Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lienen,<br />

Lotte, Mett<strong>in</strong>gen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzung des Haupt- und F<strong>in</strong>anzausschusses <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> am<br />

11.12.2001 unter TOP B 2 bekanntgegebenen und erläuterten Entwürfe des öffentlichrechtlichen<br />

Vertrags und <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Satzung des Sparkassenzweckverbandes Ibbenbüren<br />

bei.<br />

2. Der Rat stimmt <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Gewährträgerschaft für die Sparkasse Ste<strong>in</strong>furt auf<br />

den Zweckverband <strong>der</strong> Sparkasse Ibbenbüren und <strong>der</strong> anschließenden Auflösung des<br />

Sparkassenzweckverbandes <strong>der</strong> Sparkasse Ste<strong>in</strong>furt zu.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


- Seite 4 -<br />

3. In die Verbandsversammlung des erweiterten Zweckverbandes <strong>der</strong> Sparkasse Ibbenbüren<br />

werden als Vertreter<strong>in</strong> Frau Claudia Lensker und als Stellvertreter<strong>in</strong> Frau Sonja<br />

Schemmann gewählt<br />

Beratungsergebnis: 20 Stimme(n) dafür,3 dagegen,0 Enthaltunge(n)<br />

6. För<strong>der</strong>ung und Auszeichnung ehrenamtlichen Engagements <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong><br />

Vorlagennr. 48/2001 1. Ergänzung<br />

Entsprechend dem Beschluss des Haupt- und F<strong>in</strong>anzausschusses vom 11.12.2001 war<br />

den Fraktionen e<strong>in</strong>e Beschlussvorschlag für ihre Beratungen zugeleitet worden.<br />

RM Volpers erklärt, dass die CDU-Fraktion sich dem Beschlussvorschlag für den öffentlichen<br />

Sitzungsteil anschließen kann.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> begrüßt und unterstützt die ehrenamtliche Tätigkeit<br />

vieler Personen <strong>in</strong> unserer Geme<strong>in</strong>de.<br />

Als äußeres Zeichen des Dankes soll 3 - 5 Personen jährlich 1 Urkunde und e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es<br />

Präsent durch den Bürgermeister und se<strong>in</strong>e Stellvertreter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen Rahmen<br />

und <strong>in</strong> Anwesenheit des Rates überreicht werden.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 2 Enthaltungen<br />

7. Satzungen<br />

7.1. Satzung zur Anpassung des Ortsrechts an den Euro<br />

Vorlagennr. 110/2001<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt die Satzung zur Anpassung des Ortsrechts an den Euro (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig,0 Enthaltungen<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


8. Bebauungspläne<br />

- Seite 5 -<br />

8.1. Bebauungsplan Nr. 63 „Emsdettener Strasse/Hilgenbr<strong>in</strong>ker Strasse“<br />

a) Beschluß über Anregungen im Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

b) Satzungsbeschluß gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schließlich textlicher Festsetzungen gem<br />

§ 9 Abs 1 BauGB und örtlicher Bauvorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 86<br />

<strong>der</strong> Bauordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BauONW)<br />

c) Beschluß über die Begründung<br />

Vorlagennr. 83/2001 1. Ergänzung<br />

GA Bern<strong>in</strong>g weist nochmals auf die noch fehlende Abstimmung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Kompensationsfläche<br />

h<strong>in</strong>. Er schlägt trotzdem vor, heute e<strong>in</strong>en Beschluss über den Bebauungsplan<br />

zu fassen, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Abwägung zur<br />

Stellungsnahme des Kreises <strong>in</strong> Sachen Kompensationsfläche legt er e<strong>in</strong>en Beschlussvorschlag<br />

vor, mit dem sichergestellt ist, dass hier vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes e<strong>in</strong>e<br />

Abstimmung erfolgt.<br />

BM Brockmeyer lässt sodann zunächst über den Beschlussvorschlag h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Anregung<br />

des Kreises Ste<strong>in</strong>furt und anschließend über den Bebauungsplan <strong>in</strong>sgesamt abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Über die Anregungen des Kreises Ste<strong>in</strong>furt (lfd. Nr. 2) wird wie folgt beschlossen:<br />

„2. Kreis Ste<strong>in</strong>furt<br />

Datum: 10.8.2001<br />

Der Kreis Ste<strong>in</strong>furt weist darauf h<strong>in</strong>, dass die im Verfahren gem. § 4 (1) BauGB beschlossene<br />

Abstimmung <strong>der</strong> externen Kompensationsflächen mit <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde<br />

bislang nicht erfolgt ist. Es wird angeregt, dies spätestens bis zum Satzungsbeschluss<br />

vorzunehmen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

E<strong>in</strong>e Ausgleichsfläche konnte vor dem Satzungsbeschluss über den Bauleitplan vom<br />

Vorhabenträger nicht bereitgestellt werden.<br />

Vor dem Inkraftsetzen des Bebauungsplanes ist <strong>der</strong> ökologische Ausgleich <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> Unteren Landschaftsbehörde vorzunehmen.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird dafür Sorge tragen, dass vor Inkraftsetzen des Bebauungsplanes<br />

Nr. 63 „Emsdettener Strasse/Hilgenbr<strong>in</strong>ker Strasse“ die externe Ausgleichsfläche<br />

e<strong>in</strong>vernehmlich mit <strong>der</strong> zuständigen Unteren Landschaftsbehörde des Kreises<br />

Ste<strong>in</strong>furt festgelegt und entsprechend abgesichert wird.“<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig,0 Enthaltungen<br />

Weiter beschließt <strong>der</strong> Rat den Bebauungsplan <strong>in</strong>sgesamt wie folgt:<br />

a) Die Beschlüsse des Planungs- und Hochbauauschusses vom 04. Dezember 2001 zu<br />

den während <strong>der</strong> Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 63 „Emsdettener Strasse/Hilgenbr<strong>in</strong>ker<br />

Strasse“ vorgetragenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen<br />

und die gefaßten Beschlüsse - zu lfd. Nr. 2 Kreis Ste<strong>in</strong>furt siehe oben - bestätigt.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


- Seite 6 -<br />

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Emsdettener Strasse/Hilgenbr<strong>in</strong>ker Strasse“<br />

nebst textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB und örtlicher Bauvorschriften gem.<br />

§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauONW wird gem. § 10 BauGB für den Geltungsbereich –<br />

dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> Darstellung ersichtlich ist – als Satzung beschlossen<br />

(Anlage).<br />

c) Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 63 „Emsdettener Strasse/Hilgenbr<strong>in</strong>ker<br />

Strasse“ wird beschlossen (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig,0 Enthaltungen<br />

9. Jahresrechnung 2001<br />

hier: Genehmigung zur Bildung von Haushaltsresten<br />

Vorlagennr. 116/2001<br />

BM Brockmeyer weist darauf h<strong>in</strong>, dass den Fraktionen zu den Fraktionsberatungen e<strong>in</strong>e<br />

Aufstellung über die zu bildenden Reste zugeleitet wurde.<br />

RM Hols erklärt, dass es sich bei den angegebenen Resten um Maßnahmen aus dem<br />

Vermögenshaushalt handelt, die vom Rat mitgetragen werden sollten.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt die Bildung von Haushaltsresten, soweit diese im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> Jahresrechnung vertretbar s<strong>in</strong>d.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig,0 Enthaltungen<br />

10. Befugnis zur Festsetzung <strong>der</strong> Versorgungsbezüge<br />

Vorlagennr. 109/2001<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beauftragt die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse, Münster, die Befugnisse<br />

<strong>der</strong> obersten Dienstbehörde gem. § 49 Abs. 1 S. 1 BeamtVG für die geme<strong>in</strong>dlichen Versorgungsempfänger<br />

wahrzunehmen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig,0 Enthaltungen<br />

11. Verschiedenes<br />

11.1 Veranstaltungskalen<strong>der</strong> für 2002<br />

BM Brockmeyer weist auf den vor <strong>der</strong> Sitzung an die Ratsmitglie<strong>der</strong> verteilten Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

für 2002 h<strong>in</strong>. Wie im Vorjahr wurde dieser von <strong>der</strong> Verwaltung gefertigt und<br />

liegt an verschiedenen Stellen im Ort für <strong>in</strong>teressierte Bürger aus. Er weist noch auf e<strong>in</strong>en<br />

Schreibfehler am unteren Rand des Dezemberblattes h<strong>in</strong>. Die dort angegebene Dauer <strong>der</strong><br />

Weihnachtsferien muss richtig lauten: 23.12. - 6.1.<br />

RM Volpers spricht <strong>der</strong> Verwaltung für die Erstellung des Kalen<strong>der</strong>s Dank aus.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


11.2 Öffentlicher Personennahverkehr;<br />

hier: Bahnl<strong>in</strong>ie Enschede-Münster<br />

- Seite 7 -<br />

RM Lange kritisiert die übervollen Züge auf <strong>der</strong> Strecke. War bisher die Zuglänge schon<br />

auf 2 E<strong>in</strong>heiten reduziert, was bedeutete, dass ab <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong> Richtung Münster ke<strong>in</strong><br />

Sitzplatz mehr vorhanden war, so war es heute nur noch 1 E<strong>in</strong>heit mit dem Ergebnis, dass<br />

die Reisenden mehr o<strong>der</strong> weniger <strong>in</strong> den Waggon gepfercht wurden und ab Nienberge<br />

niemand mehr zusteigen konnte. Er spricht sich dafür aus, dass Rat und Verwaltung ihren<br />

Unmut gegenüber dem Zweckverband entsprechend kundtun.<br />

BM Brockmeyer erklärt, dass die Lage bekannt ist, er die Anregung jedoch aufnehmen<br />

und das Me<strong>in</strong>ungsbild den zuständigen Stellen weitergeben wird.<br />

11.3 Jahresende<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf das bevorstehende Jahresende spricht BM Brockmeyer auch im Namen<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter se<strong>in</strong>en Dank aus für die angenehme und positive Zusammenarbeit<br />

im abgelaufenen Jahr bei den Sitzungen, aber auch bei an<strong>der</strong>en Anlässen,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch den vielfältigen Feierlichkeiten zum 850-jährigen Jubiläum <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de.<br />

Er wünscht allen e<strong>in</strong> frohes und geruhsames Weihnachtsfest und e<strong>in</strong>en guten<br />

Rutsch <strong>in</strong>s neue Jahr.<br />

Bürgermeister Schriftführer<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 8 -<br />

Satzung zur Anpassung des Ortsrechts an den Euro<br />

vom<br />

Anlage zu TOP A 7.1<br />

Aufgrund von § 7 Absatz 1 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung für das<br />

Land Nordrhe<strong>in</strong>- Westfalen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW. S.<br />

666), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 28. März 2000 (GV NW S. 245) hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 18. Dezember 2001 folgende beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Hauptsatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. § 8 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:<br />

a) Alle Rats- und Ausschußmitglie<strong>der</strong> erhalten e<strong>in</strong>en Regelstundensatz, es sei denn, dass sie ersichtlich<br />

ke<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anziellen Nachteile erlitten haben. Der Regelstundensatz wird auf 7,67 € festgesetzt.<br />

2. § 8 Absatz 3 Buchstabe f erhält folgende Fassung:<br />

f) In ke<strong>in</strong>em Fall darf <strong>der</strong> Verdienstausfallersatz den Betrag von 16,87 € überschreiten.<br />

§ 2<br />

Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie<br />

folgt geän<strong>der</strong>t<br />

§ 28 Abs. 6 erhält folgende Fassung:<br />

(6) Die Fraktionen erhalten Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für<br />

die Geschäftsführung. Hierzu erhält jede Fraktion e<strong>in</strong>en Betrag von 15,34 € monatlich, <strong>der</strong> sich um<br />

den Betrag von 7,67 € pro Fraktionsmitglied pro Monat erhöht. Über die Verwendung <strong>der</strong> Zuwendung<br />

ist e<strong>in</strong> Nachweis <strong>in</strong> e<strong>in</strong>facher Form zu führen, <strong>der</strong> unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten<br />

ist.<br />

§ 3<br />

Die Ordnung über die Zuständigkeiten <strong>der</strong> Ausschüsse und des Bürgermeisters <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. § 2 Absatz 2 Buchstabe h erhält folgende Fassung:<br />

h) Stundung e<strong>in</strong>malig entstandener For<strong>der</strong>ungen über 50.000,00 € bis 100.000,00 €; bei Erschließungsbeiträgen<br />

<strong>in</strong> unbeschränkter Höhe; jeweils nicht länger als 36 Monate;<br />

2. § 2 Absatz 2 Buchstabe i erhält folgende Fassung:<br />

i) Erlaß öffentlich- rechtlicher und privatrechtlicher For<strong>der</strong>ungen über 5.000,00 € bis 50.000,00 €;


- Seite 9 -<br />

3. § 9 Buchstabe b erhält folgende Fassung:<br />

b) Zustimmung zu Verträgen, wenn <strong>der</strong> Wert im E<strong>in</strong>zelfall den Betrag von 50.000,00 € übersteigt;<br />

ausgenommen s<strong>in</strong>d Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Betriebsführung und Angelegenheiten, die nach <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>deordnung, <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung o<strong>der</strong> durch die Hauptsatzung <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />

des Rates vorbehalten s<strong>in</strong>d sowie Auftragsvergaben, denen e<strong>in</strong>e Ausschreibung nach <strong>der</strong> Verd<strong>in</strong>gungsordnung<br />

für Leistungen (VOL) bzw. <strong>der</strong> Verd<strong>in</strong>gungsordnung für Bauleistungen (VOB) zu<br />

Grunde liegt;<br />

4. § 9 Buchstabe c erhält folgende Fassung:<br />

c) Stundung von Zahlungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten, wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall 10.000,00 € übersteigen;<br />

5. § 9 Buchstabe d erhält folgende Fassung:<br />

d) Erlaß und Nie<strong>der</strong>schlagung von For<strong>der</strong>ungen, wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall 2.500,00 € übersteigen;<br />

6. § 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />

(1) In allen unter dem Schwellenwert von 50.000,00 € liegenden Fällen überträgt <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> die Zuständigkeit auf den Bürgermeister, soweit nicht <strong>in</strong> dieser Zuständigkeitsordnung<br />

an<strong>der</strong>e Grenzen festgelegt s<strong>in</strong>d.<br />

6. § 11 Buchstabe a erhält folgende Fassung:<br />

a) <strong>der</strong> Bürgermeister bzw. Werkleiter bis zu e<strong>in</strong>em Betrag von 5.000,00 €;<br />

7. § 11 Buchstabe b erhält folgende Fassung:<br />

b) <strong>der</strong> jeweils zuständige Fachausschuß bis zu e<strong>in</strong>em Betrag von 25.000,00 €;<br />

8. § 11 Buchstabe c erhält folgende Fassung:<br />

c) <strong>der</strong> Haupt- und F<strong>in</strong>anzausschuß bis zu e<strong>in</strong>em Betrag von 125.000,00 €.<br />

§ 4<br />

Die Verwaltungsgebührensatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. § 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) E<strong>in</strong>e Gebühr, für die <strong>der</strong> Tarif e<strong>in</strong>en Rahmen zwischen Höchst- und M<strong>in</strong>destgebühren vorsieht,<br />

ist auf e<strong>in</strong>en vollen Eurobetrag festzusetzen. Bei <strong>der</strong> Festsetzung dieser Gebühren s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> mit <strong>der</strong><br />

Vorbereitung <strong>der</strong> Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die wirtschaftliche o<strong>der</strong><br />

sonstige Bedeutung des Gegenstandes zu berücksichtigen.<br />

2. Die Anlage <strong>der</strong> Verwaltungsgebührensatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird durch die dieser<br />

Satzung beigefügte Anlage 1 ersetzt.<br />

§ 5<br />

Die Satzung über die Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> sowie<br />

über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. § 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


- Seite 10 -<br />

(2) Der Entgeltsanspruch nach § 3 entsteht mit Beendigung <strong>der</strong> entgeltpflichtigen Leistung <strong>der</strong> Feuerwehr.<br />

Er wird im Zeitpunkt des Entstehens fällig, wenn nicht <strong>der</strong> Bürgermeister e<strong>in</strong>en späteren<br />

Zeitpunkt festsetzt.<br />

2. Der Kostentarif zur Feuerwehrsatzung wird durch die dieser Satzung beigefügte Anlage 2 ersetzt.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

§ 6<br />

Die Satzung über die Abfallentsorgung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 24 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden, soweit<br />

nicht an<strong>der</strong>e gesetzliche Bestimmungen hierfür e<strong>in</strong>e höhere Geldbuße vorsehen.<br />

§ 7<br />

Die Hundesteuersatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 2 erhält folgende Fassung:<br />

§ 2<br />

Steuermaßstab und Steuersatz<br />

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von e<strong>in</strong>em Hundehalter o<strong>der</strong> mehreren Personen geme<strong>in</strong>sam<br />

a) nur e<strong>in</strong> Hund gehalten wird 43,-- €,<br />

b) zwei Hunde gehalten werden 55,-- € je Hund,<br />

c) drei o<strong>der</strong> mehr Hunde gehalten werden 67,50 € je Hund.<br />

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong><br />

Hunde nicht berücksichtigt, für die e<strong>in</strong>e Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.<br />

§ 8<br />

Die Vergnügungssteuersatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. § 1 erhält folgende Fassung:<br />

§ 1<br />

Steuersätze<br />

Abweichend von § 19 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Vergnügungssteuer werden die Steuersätze<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

Die Pauschalsteuer für das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-,<br />

Spiel-, Geschicklichkeits- o<strong>der</strong> ähnlichen Apparaten<br />

a) <strong>in</strong> Spielhallen o<strong>der</strong> ähnlichen Unternehmen<br />

- für Apparate mit Gew<strong>in</strong>nmöglichkeit 138,-- €<br />

- für sonstige Apparate 31,-- €


- Seite 11 -<br />

b) <strong>in</strong> Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben,<br />

Wettannahmestellen, Vere<strong>in</strong>s-, Kant<strong>in</strong>en- o<strong>der</strong> ähnlichen Räumen sowie an<br />

an<strong>der</strong>en je<strong>der</strong>mann zugänglichen Orten<br />

- für Apparate mit Gew<strong>in</strong>nmöglichkeit 46,-- €<br />

- für sonstige Apparate 23,-- €<br />

je Apparat und angefangener Kalen<strong>der</strong>monat.<br />

§ 9<br />

Die Marktsatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 17 erhält folgende Fassung:<br />

§ 17<br />

Bußgeldvorschrift<br />

Vorsätzliche und fahrlässige Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen Bestimmungen dieser Satzung können mit<br />

Bußgeld geahndet werden. Die Geldbuße beträgt m<strong>in</strong>destens 2,50 €. Sie beträgt bei vorsätzlichen<br />

Zuwi<strong>der</strong>handlungen höchstens 500,-- €, bei fahrlässigen Zuwi<strong>der</strong>handlungen höchstens 250,-- €.<br />

Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

§ 10<br />

Die Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird<br />

wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 1 erhält folgende Fassung:<br />

§ 1<br />

Für die Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> o<strong>der</strong> sonstiger<br />

im Eigentum <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> stehen<strong>der</strong> Grundstücke zum Anbieten von Waren, Lieferungen<br />

und Leistungen auf den Wochenmärkten und Jahrmärkten sowie den sonstigen festgesetzten<br />

Veranstaltungen nach <strong>der</strong> Gewerbeordnung werden Gebühren für jeden Tag <strong>der</strong> Benutzung nach<br />

folgenden Sätzen erhoben:<br />

1. Wochenmärkte<br />

a) für 1 Verkaufsstelle (Verkaufsstand und Platz für Lagerung von Waren) pro<br />

angefangenen qm 0,50 €<br />

b) für 1 kle<strong>in</strong>en Wagen (Frontlänge bis 4,50 m), soweit von diesem verkauft wird2,10 €<br />

c) für 1 größeren Wagen (Frontlänge über 4,50 m), soweit von diesem verkauft<br />

wird 3,10 €<br />

d) das M<strong>in</strong>deststandgeld beträgt je Wochenmarkttag 2,10 €<br />

2. Jahrmärkte (Kirmes, Krammärkte)<br />

a) Verkaufsstellen aller Art - soweit sie nicht unter b) und c) fallen - pro angefangenen<br />

qm 0,75 €<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


)<br />

- Seite 12 -<br />

Feilbieten alkoholischer Getränke - Bierwagen, Pavillons - pro angefangenen<br />

qm 2,30 €<br />

c) Imbißstände, Speisen aller Art pro angefangenen qm 1,15 €<br />

d) Darbietung von Schaustellungen, Musikaufführungen, sonstigen Lustbarkeiten<br />

und Vorträge sowie das Anbieten gewerblicher Leistungen<br />

für den 1. bis 20. qm pro angefangenen qm 1,00 €<br />

für den 21. bis 50. qm pro angefangenen qm 0,75 €<br />

ab 51. qm pro angefangenen qm 0,30 €<br />

e) Automatenwagen pro angefangenen qm 0,75 €<br />

f) Verlosungen pro angefangenen qm 0,75 €<br />

g) Für Verkaufsstellen <strong>der</strong> Spezialisten (Fliegende Händler) pro angefangenen<br />

qm 0,75 €<br />

h) Das M<strong>in</strong>deststandgeld je Tag <strong>der</strong> Veranstaltung beträgt 7,70 €<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

§ 11<br />

Die Satzung über die Erhebung e<strong>in</strong>er Gebühr für die Benutzung <strong>der</strong> Obdachlosenunterkünfte<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:<br />

Der Gebührensatz beträgt für die Obdachlosenunterkünfte 1,30 € je qm und Monat. Bei Erhebung<br />

von Teilbeträgen wird für jeden Tag 1/ 30 <strong>der</strong> Monatsgebühr berechnet.<br />

§ 12<br />

Die Satzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> über die Festlegung <strong>der</strong> Gebietszonen und <strong>der</strong> Höhe<br />

des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 <strong>der</strong> Landesbauordnung wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 2 erhält folgende Fassung:<br />

Unter Zugrundelegung e<strong>in</strong>es Vom- Hun<strong>der</strong>t- Satzes von 80 % <strong>der</strong> durchschnittlichen Herstellungskosten<br />

e<strong>in</strong>schl. <strong>der</strong> Kosten des Grun<strong>der</strong>werbs wird <strong>der</strong> Geldbetrag je Stellplatz<br />

a) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebietszone I auf 2.300,-- €<br />

b) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebietszone II auf 2.100,-- €<br />

festgesetzt.<br />

§ 13<br />

Die Haus- und Badeordnung für die Schwimmhalle <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt<br />

geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung<br />

(1) Die Badee<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung o<strong>der</strong> Verunre<strong>in</strong>igung<br />

ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Bei Verunre<strong>in</strong>igungen wird e<strong>in</strong> Re<strong>in</strong>igungsentgelt


- Seite 13 -<br />

bis zu 5,-- € erhoben, das sofort an <strong>der</strong> Kasse zu bezahlen ist. Für verlorene Wertmarken, Schlüssel<br />

und Armbän<strong>der</strong> ist Kostenersatz zu leisten.<br />

§ 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Für Verlust von Geld und Wertgegenständen wird ke<strong>in</strong>e Haftung übernommen. Bei Verlust von<br />

ordnungsgemäß verwahrten Bekleidungsstücken wird bis zu e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von 250,- - € gehaftet.<br />

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

§ 14<br />

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> Schwimmhalle <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t<br />

1. § 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:<br />

(1) Für die Benutzung <strong>der</strong> Schwimmhalle werden folgende Gebühren erhoben:<br />

A) E<strong>in</strong>zel- und Mehrfache<strong>in</strong>trittskarten:<br />

E<strong>in</strong>zelkarten 10er-Karte 20er-Karte 50er-Karte<br />

1. Erwachsene (ab 18 Jahre) 1,50 € 13,50 € 25,-- € 55,-- €<br />

2. Jugendliche, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Schüler,<br />

Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te, Wehrpflichtige<br />

und Ersatzdienstleistende 1,-- € 7,50 € 12,50 € 30,-- €<br />

3. K<strong>in</strong><strong>der</strong> von 3 bis unter 6 Jahren0,50<br />

€ 4,-- € 7,50 € 15,-- €<br />

4. K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 3 Jahren frei<br />

5. Familienkarte für e<strong>in</strong>en Besuch3,50<br />

€<br />

B) Jahreskarten:<br />

--- --- ---<br />

1. Erwachsene (ab 18 Jahre) 60,-- €<br />

2. Jugendliche, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Schüler,<br />

Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te, Wehrpflichtige<br />

und Ersatzdienstleistende 35,-- €<br />

3. K<strong>in</strong><strong>der</strong> von 3 bis unter 6 Jahren20,-<br />

- €<br />

C) Sonstige Gebühren<br />

1. Schwimmlehrkarten für 15-maligen<br />

Unterricht:<br />

a) für Erwachsene (ab 18 Jahre)65,-<br />

- € <strong>in</strong>cl. E<strong>in</strong>tritt<br />

b) für Jugendliche, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Schüler<br />

und Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te39,-- € <strong>in</strong>cl.<br />

E<strong>in</strong>tritt<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


- Seite 14 -<br />

2. Vere<strong>in</strong>e und auswärtige Schulen:<br />

Pauschalgebühr je Benutzungsstunde<br />

50,-- €<br />

2. § 4 Absatz 2 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

§ 15<br />

Die Betriebssatzung für das Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. Die Buchstaben b), c) und d) des § 4 Absatz 2 erhalten folgende Fassung:<br />

b) Zustimmung zu Verträgen, wenn <strong>der</strong> Wert im E<strong>in</strong>zelfall den Betrag von 50.000,-- € übersteigt;<br />

ausgenommen s<strong>in</strong>d Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Betriebsführung und Angelegenheiten, die nach <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>deordnung, <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung o<strong>der</strong> durch die Hauptsatzung <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />

des Rates vorbehalten s<strong>in</strong>d sowie Auftragsvergaben, denen e<strong>in</strong>e Ausschreibung nach <strong>der</strong> Verd<strong>in</strong>gungsordnung<br />

für Leistungen (VOL) bzw. <strong>der</strong> Verd<strong>in</strong>gungsordnung für Bauleistungen (VOB) zu<br />

Grunde liegt;<br />

c) Stundung von Zahlungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten, wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall 10.000,00 € übersteigen;<br />

d) Erlaß und Nie<strong>der</strong>schlagung von For<strong>der</strong>ungen, wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall 2.500,00 € übersteigen;<br />

2. § 8 erhält folgende Fassung:<br />

§ 8<br />

Stammkapital<br />

Das Stammkapital des Wasserwerkes beträgt 169.237,61 €.<br />

3. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

(2) Ausgaben für verschiedene Vorhaben des Vermögensplanes, die sachlich eng zusammenhängen,<br />

s<strong>in</strong>d gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben für E<strong>in</strong>zelvorhaben des Vermögensplanes, die mehr<br />

als 2.500,-- € im E<strong>in</strong>zelfall betragen, bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des Werksausschusses. Bei Eilbedürftigkeit<br />

tritt an die Stelle <strong>der</strong> Zustimmung des Werksausschusses die Zustimmung des Werkleiters.<br />

§ 16<br />

Die Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />

- Wasserversorgungssatzung - <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt<br />

geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung:<br />

(3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €.<br />

§ 17<br />

Die Betriebssatzung für das Abwasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

1. § 4 Abs. 2 Buchstaben b, c und d erhalten folgende Fassung:


- Seite 15 -<br />

b) Zustimmung zu Verträgen, wenn <strong>der</strong> Wert im E<strong>in</strong>zelfall den Betrag von 50.000,-- € übersteigt;<br />

ausgenommen s<strong>in</strong>d Geschäfte <strong>der</strong> laufenden Betriebsführung und Angelegenheiten, die nach <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>deordnung, <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung o<strong>der</strong> durch die Hauptsatzung <strong>der</strong> Zuständigkeit<br />

des Rates vorbehalten s<strong>in</strong>d sowie Auftragsvergaben, denen e<strong>in</strong>e Ausschreibung nach <strong>der</strong> Verd<strong>in</strong>gungsordnung<br />

für Leistungen (VOL) bzw. <strong>der</strong> Verd<strong>in</strong>gungsordnung für Bauleistungen (VOB) zu<br />

Grunde liegt;<br />

c) Stundung von Zahlungsverb<strong>in</strong>dlichkeiten, wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall 10.000,00 € übersteigen;<br />

d) Erlass und Nie<strong>der</strong>schlagung von For<strong>der</strong>ungen, wenn sie im E<strong>in</strong>zelfall 2.500,00 € übersteigen;<br />

2. § 8 erhält folgende Fassung:<br />

§ 8<br />

Stammkapital<br />

Das Stammkapital des Abwasserwerkes beträgt 0,00 €.<br />

3. § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

(3) Ausgaben für verschiedene Vorhaben des Vermögensplanes, die sachlich eng zusammenhängen,<br />

s<strong>in</strong>d gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben für E<strong>in</strong>zelvorhaben des Vermögensplanes, die mehr<br />

als 2.500,-- € im E<strong>in</strong>zelfall betragen, bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des Werksausschusses. Bei Eilbedürftigkeit<br />

tritt an die Stelle <strong>der</strong> Zustimmung des Werksausschusses die Zustimmung des Werkleiters.<br />

§ 18<br />

Die Entwässerungssatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 23 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

(3) Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 können mit e<strong>in</strong>er Geldbuße bis zu 50.000,-- €<br />

geahndet werden.<br />

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 <strong>in</strong> Kraft.<br />

§ 19<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Anlage 1<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 16 -<br />

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

vom<br />

Gebührentarif<br />

1. Abschriften und Auszüge<br />

a) Abschriften und Auszüge <strong>in</strong> deutscher Sprache für jede angefangene Seite 2,60 €<br />

Für Abdrucke, die auf mechanischem Weg hergestellt werden, ausgenommen<br />

im Wege <strong>der</strong> Ablichtung, und Durchschriften, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsgang mit Orig<strong>in</strong>alschreiben<br />

hergestellt werden, für jede angefangene Seite 1,50 €<br />

b)<br />

Für Schriftstücke, die <strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Sprache abgefaßt s<strong>in</strong>d, wird die doppelte Gebühr<br />

erhoben.<br />

Für Schriftstücke <strong>in</strong> tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen,<br />

Zeichnungen und <strong>der</strong>gl. wird e<strong>in</strong>e Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, <strong>der</strong><br />

bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.<br />

Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde 9,00 €<br />

c) Bei Herstellung von Abschriften im Wege <strong>der</strong> Ablichtung bis zum Format<br />

DIN A 4 für jede angefangene Seite 0,15 €<br />

Bei größerem Format als DIN A 4 für jede angefangene Seite 0,25 €<br />

2. Amtsblatt <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

a) Für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen je angefangene Seite 10,00 €<br />

b) Bezugsgebühren je Stück 0,50 €<br />

+ Porto<br />

3. Beglaubigungen und Zeugnisse<br />

a) Beglaubigung von Unterschriften o<strong>der</strong> Handzeichen 1,00 €<br />

b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen,<br />

Plänen je Seite 2,60 €<br />

4. Abgabe von Druckstücken o<strong>der</strong> Vervielfältigung ortsrechtlicher Vorschriften<br />

für jede angefangene Seite, 0,25 €<br />

m<strong>in</strong>destens jedoch 1,00 €<br />

5. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewiligungen und Besche<strong>in</strong>igungen,<br />

soweit nicht e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Gebühr o<strong>der</strong> Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist<br />

je angefangene halbe Stunde 9,00 €<br />

6. a) Erteilung von Vorrangse<strong>in</strong>räumungen und Löschungsbewilligungen 9,00 €<br />

b) Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Besche<strong>in</strong>igung<br />

zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung e<strong>in</strong>es Vorkaufsrechts nach § 28<br />

Abs. 1 S. 3 BauGB) 10,00 €<br />

7. Erteilung von Zweitausfertigungen von Besche<strong>in</strong>igungen etc. 1,50 €<br />

8. § 67 BauONW; Besche<strong>in</strong>igung, daß ke<strong>in</strong> Genehmigungsverfahren 51,00 €<br />

e<strong>in</strong>geleitet wird


9.<br />

- Seite 17 -<br />

Ersatz für verlorene o<strong>der</strong> unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 1,50 €<br />

10. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 9,00 €<br />

11. Ersatz von Lohnsteuerkarten 2,60 €<br />

12. Auskünfte nach dem Datenschutzgesetz 6,10 €<br />

13. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen<br />

an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden<br />

je angefangene halbe Stunde 9,00 €<br />

m<strong>in</strong>destens jedoch 18,00 €<br />

14. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten,<br />

und zwar für<br />

a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 9,00 €<br />

b) Außenarbeiten je angefangene Stunde 18,00 €<br />

c) Gehilfenstunden vor Vorhaltung und Beför<strong>der</strong>ung von Geräten je angefangene<br />

Stunde 15,40 €<br />

d) Überlassung von Bauakten 15,40 €<br />

15. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen bis 40<br />

Seiten<br />

für jede angefangene Seite 0,30 €<br />

für jede weitere Seite<br />

16. Lichtpausen<br />

0,20 €<br />

DIN A 4 1,00 €<br />

DIN A 3 1,50 €<br />

DIN A 2 2,60 €<br />

DIN A 1 4,10 €<br />

DIN A 0<br />

Für transparente Lichtpausen wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.<br />

6,10 €<br />

17. Für familiengeschichtliche Auskünfte 7,70 €<br />

18. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen <strong>in</strong> mo<strong>der</strong>ne<br />

Schrift und Übersetzungen<br />

je angefangene Schreibmasch<strong>in</strong>enseite je nach Schwierigkeit m<strong>in</strong>destens 5,10 €<br />

höchstens 31,00 €<br />

zzgl. <strong>der</strong> Gebühren unter Nr. 16., wenn beson<strong>der</strong>e Nachforschungen des Archivs<br />

zur Ermittlung <strong>der</strong> Vorlage notwendig s<strong>in</strong>d, und Portoauslagen, wenn diese höher<br />

s<strong>in</strong>d als die Gebühren für e<strong>in</strong>en Standardbrief.<br />

Von <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Gebühren unter Nr. 17. bis 18. kann abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme<br />

des Archivs wissenschaftlichen Zwecken dient.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Anlage 2<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 18 -<br />

Kostentarif zur Satzung über die Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> sowie über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung)<br />

Nr. Bezeichnung Maßstab je Kostentarif<br />

1. Personale<strong>in</strong>satz<br />

E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Angehörigen <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr (alle Dienstgrade) <strong>in</strong>cl.<br />

persönlicher Ausrüstung Stunde 25,50 €<br />

2. E<strong>in</strong>satz von Fahrzeugen ausschließlich<br />

Besatzung<br />

je Fahrzeug<br />

In den Gebühren s<strong>in</strong>d die Kosten für die<br />

auf den Fahrzeugen mitgeführten Geräte -<br />

mit Ausnahme aller Motorgeräte - enthalten.<br />

Die zurückgelegten Fahrkilometer<br />

werden nicht beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Stunde 31,00 €<br />

3. E<strong>in</strong>satz von Motorgeräten<br />

(z.B. Hydraulik-, Schneid- und Spreizgeräte,<br />

tragbare Feuerlöschkreiselpumpen)<br />

Stunde 15,50 €<br />

4. Beseitigung von Wespennestern 51,00 €<br />

5. Fehlalarmierung <strong>in</strong>folge nicht be<br />

stimmungsgemäßer o<strong>der</strong> miß-bräuchlicher<br />

Auslösung e<strong>in</strong>er Brandmeldeanlage<br />

435,00 €<br />

5. Vorsätzliche mißbräuchliche<br />

Alarmierung 510,00 €<br />

Verbrauchsmaterial wie z.B. Ölb<strong>in</strong>demittel, Schaum, Fackeln, Sauerstoff, Prüfröhrchen, Wasserverbrauch<br />

usw. werden zu Tagespreisen zuzüglich e<strong>in</strong>es Verwaltungskostenzuschlages von 12,5%<br />

und <strong>der</strong> jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Tritt beim E<strong>in</strong>satz von Fahrzeugen und Geräten<br />

e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>s starke Verschmutzung e<strong>in</strong>, so erfolgt die Re<strong>in</strong>igung nach Rückkehr im Gerätehaus.<br />

Die Re<strong>in</strong>igungskosten werden nach Nr. 1 berechnet, da <strong>der</strong>artige Re<strong>in</strong>igungen zum E<strong>in</strong>satz gerechnet<br />

werden.


- Seite 19 -<br />

Geltungsbereich<br />

Anlage zu TOP A 8.1<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 20 -<br />

Begründung<br />

Anlage zu TOP A 8.1<br />

zum Bebauungsplan Nr. 63 "Emsdettener Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong>;<br />

weiterer Bestandteil <strong>der</strong> Begründung ist das schalltechnische Gutachten – Immissionsprognose<br />

– (Gutachten Nr. L031298) erstellt vom Ing.büro Richters & Hüls<br />

Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 28.02.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 63 "Emsdettener Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" beschlossen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist im Plan geometrisch e<strong>in</strong>deutig festgesetzt.<br />

Die Begrenzung des Plangebietes ergibt sich aus nachstehen<strong>der</strong> Planskizze.


E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> übergeordnete Planungen<br />

- Seite 21 -<br />

Im Gebietsentwicklungsplan „Teilabschnitt Westmünsterland“ ist <strong>der</strong> Planbereich als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich<br />

für nicht erheblich belästigende Betriebe und als Wohnsiedlungsbereich mit niedriger<br />

Siedlungsdichte dargestellt.<br />

Um die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanes <strong>in</strong> E<strong>in</strong>-klang zu<br />

br<strong>in</strong>gen, wird <strong>der</strong> Flächennutzungsplan im Rahmen <strong>der</strong> 15. Än<strong>der</strong>ung den geän<strong>der</strong>ten Ziel-vorstellungen <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> angepasst.<br />

Planungsanlass/Planungskonzept/Erschließungskonzept<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 " Emsdettener Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" ist er-for<strong>der</strong>lich,<br />

um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e bauliche Verdichtung <strong>der</strong> von Bebauung umgebenden<br />

Freiflächen zu schaffen.<br />

Der bisher rechtsverb<strong>in</strong>dliche Bebauungsplan Nr. 30 "Gewerbegebiet Südlich Denkerstiege" (sh. Anlage)<br />

sowie die Straße "Denkerstiege" werden <strong>in</strong> diese Gesamtplanung zur Neuaufstellung Nr. 63 "Emsdettener<br />

Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Das vorhandene Gewerbegebiet im Norden wird zur geplanten Wohnbebauung im Süden durch den Wasserlauf<br />

II. Ordnung Nr. 3350 abgegrenzt.<br />

Beidseitig dieses Grabenlaufes s<strong>in</strong>d Flächen für die Wasserwirtschaft zum Zwecke <strong>der</strong> Unter-haltung- und<br />

Entwicklung festgesetzt.<br />

Der bisher bereits als Gewerbegebiet festgesetzte Bereich wird <strong>der</strong> Ausbauplanung zur "Denkerstiege" und<br />

den z.Zt. geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Das Gewerbegebiet wird auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Abstandsliste<br />

Stand 1998 (<strong>in</strong> Anlehnung an die bisher rechtsverb<strong>in</strong>dliche Zuläs-sigkeit <strong>der</strong> Betriebe) geglie<strong>der</strong>t, wodurch<br />

e<strong>in</strong> verträgliches Nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> von Wohnen und Gewerbe sichergestellt wird. Gemäß § 31 Abs.<br />

1BauGB sollen ausnahmsweise Betriebsarten <strong>der</strong> nächstniedrigeren Abstandsklasse zugelassen werden,<br />

wenn <strong>der</strong> Immissionsschutz sichergestellt ist.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorhandenen gewerblichen Nutzung ist e<strong>in</strong> Immissionsgutachten erstellt worden<br />

mit dem Ergebnis, dass <strong>der</strong> Immissionsschutz durch e<strong>in</strong>e geplante Wallanlage mit e<strong>in</strong>er Höhe = 4, 70 m sichergestellt<br />

werden kann. Südlich angrenzend an diese Wallanlage ist e<strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>-spielplatz vorgesehen.<br />

Entlang <strong>der</strong> Emsdettener Str. ist e<strong>in</strong>e typische Mischnutzung vorhanden, die <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es fest-gesetzten<br />

Mischgebietes planungsrechtlich abgesichert wird. Der übrige Bereich wird als all-geme<strong>in</strong>es Wohngebiet<br />

festgesetzt. Entsprechend <strong>der</strong> vorhandenen Bausubstanz wird für den an <strong>der</strong> Hilgenbr<strong>in</strong>ker Str. bebauten<br />

Bereich e<strong>in</strong>e max. 2geschossige Bauweise festgesetzt.<br />

Innerhalb des für e<strong>in</strong>e Neubebauung anstehenden Bereiches sollen max. 2geschossige E<strong>in</strong>zel- und auch<br />

Doppelhäuser verwirklicht werden, dabei sollen die getroffenen Festsetzungen <strong>in</strong> bezug auf Trauf- und Firsthöhenbegrenzung<br />

dafür sorgen, dass die zweigeschossigen Gebäude optisch den E<strong>in</strong>druck des sogenannten<br />

e<strong>in</strong>geschossigen Gebäudes mit ausgebautem Dachgeschoss vermitteln.<br />

Im Interesse <strong>der</strong> Wahrung und Sicherung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen im Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Nordwalde</strong> ist es<br />

erfor<strong>der</strong>lich, E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe mit zentrumstypischen Sortimenten <strong>in</strong>nerhalb des Gewerbe-gebietes nicht<br />

zuzulassen. Durch e<strong>in</strong>e weitere Ansiedlung von E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben außerhalb des Ortskernes bestünde<br />

die Gefahr, dass die geschäftliche Entwicklung im Ortskern <strong>Nordwalde</strong> auf Dauer nachhaltig geschädigt und<br />

damit die Versorgungsfunktion <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> stark bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

Für das Gewerbegebiet wird e<strong>in</strong>e max. 3geschossige Bauweise festgesetzt, wobei die Gebäudehöhe mit max.<br />

12,00 m vorgegeben wird. Mit Rücksicht auf die angrenzende Wohnbebauung sollen Vergnügungsstätten<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


- Seite 22 -<br />

Garagen und Nebengebäude sollen nur <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Flächen zugelassen werden, um die durch<br />

die festgesetzten Baugrenzen gewünschte Raumbildung nicht zu unterb<strong>in</strong>den.<br />

Die vorgegebenen überbaubaren Bereiche s<strong>in</strong>d, bezogen auf die E<strong>in</strong>zelgrundstücke, so bemessen, dass <strong>der</strong><br />

Bauherr durch die Festsetzung, Garagen und Nebengebäude nur <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Fläche zu errichten,<br />

nicht unzumutbar e<strong>in</strong>geschränkt wird. Außerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Flächen sollen nicht überdachte<br />

Stellplätze allgeme<strong>in</strong> zulässig se<strong>in</strong>, dabei muß <strong>der</strong> Abstand zu den öffentlichen Verkehrsflächen m<strong>in</strong>d. 1,0 m<br />

betragen.<br />

Mit <strong>der</strong> Festsetzung "Stellung baulicher Anlagen" (siehe zeichnerische Festsetzung) soll sicher-gestellt werden,<br />

dass die Gebäude parallel zum festgesetzten Zeichen errichtet werden. Hierdurch wird sichergestellt,<br />

dass sich die Baukörper <strong>in</strong> ihrer Anordnung auf dem Grundstück harmonisch <strong>in</strong> die Gesamtplanung e<strong>in</strong>fügen.<br />

Um e<strong>in</strong>e gute städtebauliche Gestaltung zu erzielen, werden gestalterische Vorschriften als Fest-setzungen <strong>in</strong><br />

den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

E<strong>in</strong>e Begrenzung <strong>der</strong> Höhenlage des Erdgeschossfußbodens sowie <strong>der</strong> Traufhöhe ist erfor<strong>der</strong>lich, um <strong>in</strong>sgesamt<br />

harmonische Proportionen <strong>der</strong> Gebäude untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> zu erhalten. Darüber h<strong>in</strong>aus soll durch die<br />

E<strong>in</strong>grenzung <strong>der</strong> Dachneigung e<strong>in</strong>e ruhige Dachlandschaft gesichert werden.<br />

Garagen und massive Nebengebäude s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Material und Farbe wie die zugehörigen Hauptgebäude zu gestalten<br />

und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Dachneigung des Hauptgebäudes o<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em Flachdach auszuführen, um sie dem<br />

Hauptgebäude unterzuordnen.<br />

Die Erschließung des Gewerbebetriebes erfolgt wie bisher über die nördlich angrenzende Denker-stiege mit<br />

Anschluss an die Emsdettener Straße.<br />

Der für e<strong>in</strong>e künftige Wohnbebauung festgesetzte Bereich wird ausgehend von <strong>der</strong> Emsdettener Straße erschlossen.<br />

Von hier aus wird e<strong>in</strong>e Planstraße mit Rückstoßmöglichkeiten <strong>in</strong> den Plan-bereich here<strong>in</strong>geführt.<br />

Um ggf. e<strong>in</strong>e Weiterführung dieser <strong>in</strong>neren Erschließung langfristig nach Osten zu gewährleisten, wird die<br />

geplante Erschließung bis an die östliche Plangebietsgrenze ge-führt.<br />

Um die Art des Ausbaues (herkömmlicher Ausbau, verkehrsberuhigter Ausbau) entsprechend den jeweiligen<br />

Bedürfnissen offen zu halten, wird im Bebauungsplan lediglich die Verkehrsfläche ohne beson<strong>der</strong>e Zweckbestimmung<br />

festgesetzt. Im Rahmen <strong>der</strong> Ausbauplanung werden alle Möglichkeiten zum Anpflanzen von<br />

hochstämmigen Laubgehölzen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> öffentlichen Verkehrsflächen mit Rücksicht auf Versorgungsleitungen<br />

genutzt. Dabei wird im Bebauungsplan vorgegeben, dass im Mittel je 20 lfd.m. Straßenlänge m<strong>in</strong>d.<br />

e<strong>in</strong> großkroniger Laubbaum anzupflanzen ist.<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Im Planbereich bef<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e Baudenkmäler.<br />

Sollten bei Bodene<strong>in</strong>griffen Bodendenkmäler (z.B.: Mauerwerk, E<strong>in</strong>zelfunde, Verän<strong>der</strong>ungen und Verfärbungen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden, ist dies <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und dem Amt für<br />

Bodendenkmalpflege (Tel.: 02 51/21 05-2 52) unverzüglich anzuzeigen. E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis ist <strong>in</strong><br />

den Bebauungsplan aufgenommen worden.<br />

Altlasten, Altstandorte und Altablagerungen<br />

Im Plangebiet bef<strong>in</strong>det sich die Verdachtsfläche „KFZ – Werkstatt Greshake“, Emsdettener Strasse 10. Im<br />

Baugenehmigungsverfahren wurde e<strong>in</strong>e Gefährdungsabschätzung durch-geführt. Hierbei wurden ke<strong>in</strong>e Belastungen<br />

im Boden festgestellt.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Ver- und Entsorgung, Gewässer<br />

- Seite 23 -<br />

Die Versorgung des Plangebietes (Gas, Wasser, Elektrizität) wird durch die zuständigen Versorgungsträger<br />

sichergestellt. Die anfallenden Abwässer werden <strong>der</strong> vorhandenen Zentralkläranlage zugeführt. Bei <strong>der</strong> Erstellung<br />

o<strong>der</strong> wesentlichen Verän<strong>der</strong>ung von Kanalisationsleitungen für die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

wird rechtzeitig e<strong>in</strong>e Genehmigung gemäß § 58 LWG e<strong>in</strong>geholt.<br />

Nach § 51 a des Landeswassergesetzes ist Nie<strong>der</strong>schlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar<br />

1996 erstmals bebaut, befestigt o<strong>der</strong> an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern,<br />

zu verrieseln o<strong>der</strong> ortsnah <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gewässer e<strong>in</strong>zuleiten, sofern dies ohne Bee<strong>in</strong>trächtigung des Wohls<br />

<strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit möglich ist. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, das Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>in</strong> das<br />

Gewässer 3350 (ehem. 11870 b) des Unterhaltungsverbandes Emsdettener Mühlenbach / Nordwal<strong>der</strong> Aa<br />

e<strong>in</strong>zuleiten. Für die E<strong>in</strong>leitung des anfallenden Nie<strong>der</strong>schlagswassers <strong>in</strong> den Wasserlauf 3350 wird rechtzeitig<br />

e<strong>in</strong>e Erlaubnis gem. § 7 WHG e<strong>in</strong>gholt, unter Berücksichtigung des Nachweises <strong>der</strong> hydraulischen Leistungsfähigkeit<br />

des Gewässers.<br />

Unter Beachtung <strong>der</strong> Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden Abfallstoffe e<strong>in</strong>gesammelt<br />

und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Innerhalb des Geme<strong>in</strong>degebietes werden <strong>in</strong> ausreichendem Maße an geeigneten Standorten Depot-Conta<strong>in</strong>er<br />

zur Sammlung wie<strong>der</strong>verwertbarer Abfallstoffe aufgestellt. Aus Gründen <strong>der</strong> not-wendigen Flexibilität wird<br />

jedoch auf e<strong>in</strong>e Festsetzung entsprechen<strong>der</strong> Standorte im Bebauungsplan verzichtet.<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Planung, Umweltverträglichkeit<br />

Immissionsschutz<br />

A) Von <strong>der</strong> L 559 werden Verkehrslärmbelästigungen für den Planbereich erwartet.<br />

Die Lärmbelästigung für den Planbereich wird anhand <strong>der</strong> DIN 18005 - Stand Mai 1987 -<br />

“Schallschutz im Städtebau“ ermittelt.<br />

Der Untersuchung liegen die Ergebnisse <strong>der</strong> Straßenverkehrszählung von 1995 zugrunde.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


- Seite 24 -<br />

Berechnung des Emissionspegels Lm,E und des<br />

Beurteilungspegels Lr nach DIN 18005; Stand Mai 1987<br />

Spalte 1 2 3<br />

Verkehrsweg: L 559<br />

Berechnungspunkt: Emsdettener Str.<br />

Zeile Strombelastung DTV nach<br />

Zählung 6427 Kfz/24 h<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

tags nachts<br />

1 LKW - Anteil p <strong>in</strong> % 20 10<br />

2 Umrechnungsfaktor M/DTV (Tabelle 4) 0,06 0,008<br />

3 maßgebliche stündliche Verkehrsmenge M Kfz/h 3860 51,5<br />

4 L m (25) 67,5 58,0<br />

5 L Stg Korrektur <strong>in</strong>folge Steigung (Tabelle 3) - -<br />

6 L StrO Korrektur <strong>in</strong>folge Straßenoberfläche (Tab. 2) - -<br />

7 L v Korrektur <strong>in</strong>folge höchstzulässiger<br />

Geschw<strong>in</strong>digkeit (Bild 4) - 3,5 - 4,0<br />

8 Emissionspegel L m,E 64,0 54,0<br />

9 L s - Korrektur <strong>in</strong>folge <strong>der</strong> Entfernung<br />

nach Bild 19<br />

+ 4,0 (7m)<br />

- 3,0 (45m)<br />

- 9,0 (125m)<br />

10 L G Korrektur <strong>in</strong>folge Gehölzbestand<br />

Ziffer 5.5.2 - -<br />

11 L G Korrektur <strong>in</strong>folge Bebauung<br />

Ziffer 5.5.2 - -<br />

12 L r Beurteilungspegel + 68,0dB(A) (7m)<br />

+ 61,0dB(A)(45m)<br />

+ 55,0dB(A)(125m)<br />

+ 4,0 (7m)<br />

- 3,0 (45m)<br />

- 9,0 (125m)<br />

58 dB(A) (7m)<br />

51 dB(A) (45m)<br />

+ 45 dB(A)(125m)


- Seite 25 -<br />

Die Orientierungswerte für den Beurteilungspegel (Verkehrslärm) bei Mischgebieten betragen laut DIN<br />

18005 tags 60 dB (A) und nachts 50 dB (A) bei allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten tags 55 dB (A) und nachts 45 dB<br />

(A). Diese Werte werden unmittelbar an <strong>der</strong> L 559 um rd. 8 dB (A) überschritten.<br />

Aktive Schallschutzmaßnahmen (Erdwall, Wand etc.) scheiden aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung aus, so<br />

dass <strong>der</strong> Schallschutz durch passive Maßnahmen (Schallschutzfenster) ge-währleistet werden sollte.<br />

Aus diesem Grunde ist es erfor<strong>der</strong>lich, bei <strong>der</strong> Errichtung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Nutzungsän<strong>der</strong>ung von Gebäuden<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Abstandes von 125 m entlang <strong>der</strong> L 559 <strong>in</strong> den zum dauernden Auf-enthalt von Menschen<br />

vorgesehenen Räumen Fenster <strong>der</strong> Schallschutzklasse 2 mit e<strong>in</strong>em Schall-dämmwert von m<strong>in</strong>d. 30 dB (gemäß<br />

VDI-Richtl<strong>in</strong>ie 2719) e<strong>in</strong>zubauen.<br />

B) Landwirtschaftlicher Betriebstätten Roßkötter und Große Siestrup<br />

Der landwirtschaftliche Betrieb Große Siestrup ist nordöstlich des Plangebietes gelegen. Der Ab-stand <strong>der</strong><br />

Hofstelle zur vorhandenen Wohnbebauung an <strong>der</strong> Hilgenbr<strong>in</strong>cker Str. beträgt rd. 250 m. Die nächstgelegene<br />

geplante Wohnbebauung <strong>in</strong>nerhalb des Bebauungsplanbereiches ist <strong>in</strong> rd. 230 m zur Hofstelle vorgesehen.<br />

E<strong>in</strong>schränkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb werden nicht er-wartet, zumal Gerüche angesichts <strong>der</strong><br />

Lage des Betriebes zur Hauptw<strong>in</strong>drichtung (Südwest) von <strong>der</strong> Wohngegend fortgetragen werden.<br />

Bei den <strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>gestellten neu zu bebauenden Wohnbauflächen handelt es sich um Flächen, die <strong>der</strong><br />

Hofstelle Roßkötter zuzuordnen s<strong>in</strong>d und im E<strong>in</strong>vernehmen als Wohnbauflächen überplant werden, so dass<br />

die Betriebsstätte Roßkötter vernachlässigt werden kann.<br />

Natur und Landschaft<br />

Nach § 1 des Baugesetzbuches s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Bauleit- pläne <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die unter Abs. 5 aufgeführten Belange zu berücksichtigen. Hierzu gehören neben an<strong>der</strong>en Belangen<br />

(z.B. Wohnbedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung, Bedürfnisse <strong>der</strong> Wirtschaft etc.) auch die Gestaltung des Orts- und<br />

Landschaftsbildes, die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

des Naturhaushalts, des Wassers, <strong>der</strong> Luft und des Bodens sowie das Klima.<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Erhebliche o<strong>der</strong> nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima s<strong>in</strong>d durch die Aufstellung dieses<br />

Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die geplante Verdichtung ke<strong>in</strong>e wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

des Luftaustausches, <strong>der</strong> Besonnung etc. <strong>in</strong>nerhalb des von Bebauung umgebenden Bereiches zu erwarten<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> Tier- und Pflanzenwelt s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> umliegend vorhandenen baulichen<br />

Nutzungen nicht zu erwarten.<br />

Schutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope etc. werden durch die geplanten Bauflächen<br />

nicht betroffen. Sonstige beson<strong>der</strong>en Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege s<strong>in</strong>d für das Plangebiet<br />

nicht bekannt.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Bilanzierung des E<strong>in</strong>griffs<br />

Lage im Raum und naturräumliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 26 -<br />

Der Planbereich liegt nördlich <strong>der</strong> Ortslage von <strong>Nordwalde</strong>. Der westliche Bereich entlang <strong>der</strong> Emsdettener<br />

Straße ist von e<strong>in</strong>er gemischten Nutzung geprägt. Der Bereich südlich <strong>der</strong> Denkerstiege bis zum Wasserlauf<br />

wird gewerblich genutzt. Die Bebauung entlang <strong>der</strong> Hilgen-br<strong>in</strong>ker Str. stellt sich als Wohnbebauung dar.<br />

Der unbebaute Bereich westlich <strong>der</strong> Hofstelle wird ackerbaulich genutzt.<br />

Das Gelände ist eben und liegt bei 46 m NN.<br />

Naturräumlich gehört <strong>der</strong> Bereich zu <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heit 541.06 "Suttorfer Platte". Auf diluvialen und alluvialen<br />

Ablagerungen stehen lehmige bis anlehmige, meist grund- o<strong>der</strong> staufeuchte Sande an, die vorwiegend ackerbaulich<br />

genutzt werden. Z.T. treten bei größerer Staufeuchtigkeit gleiartige Böden auf, die durch e<strong>in</strong>e Grünlandnutzung<br />

geprägt s<strong>in</strong>d.<br />

Böden<br />

Über Sanden und Kiesen <strong>der</strong> holozänen und pleistozänen Talsandgebiete hat sich graubrauner Plaggenesch<br />

<strong>der</strong> feuchten Eschlagen gebildet. Dieser - durch künstlichen Bodenauftrag entstandene tiefreichend humose<br />

Sandboden weist als Ackerboden gute Erträge auf (Bodenwertzahlen 25 bis 40). Im tieferen Unterboden<br />

kann Grundwassere<strong>in</strong>fluss auftreten.<br />

Der östliche Bereich des Plangebietes steht unter dem E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong> Brüggemannsbach-Nie<strong>der</strong>ung. Hier haben<br />

sich über Talsanden des Holozän und Pleistozän Auenböden und Anmoorgley gebildet. Lehmig-sandige<br />

Bachablagerungen kennzeichnen diese Böden mit meist bis zur Oberfläche reichendem Grundwassere<strong>in</strong>fluss.<br />

Potentielle natürliche Vegetation<br />

Die potentielle natürliche Vegetation stellt e<strong>in</strong>en konstruierten Zustand <strong>der</strong> Vegetation dar, die sich unmittelbar<br />

nach E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> menschlichen Nutzung ergeben würde. Sie ist Ausdruck des biotischen Potentials<br />

e<strong>in</strong>er Landschaft. Auf dem im Plangebiet großflächig auftretenden Plaggenesch würde sich e<strong>in</strong> trockener<br />

Eichen-Buchenwald e<strong>in</strong>stellen, während <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungs-bereich des Brüggemannsbaches Standort e<strong>in</strong>es<br />

Traubenkirsch-Erlen-Eschenwaldes mit Über-gängen zum artenarmen Stieleichen-Ha<strong>in</strong>buchenwaldes wäre.<br />

Die folgenden Baum- und Straucharten s<strong>in</strong>d typisch für den Eichen-Buchenwald und f<strong>in</strong>den bei Pflanzmaßnahmen<br />

Verwendung:<br />

Buche - Fagus silvatica (nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

größeren Anpflanzungen)<br />

* Traubeneiche - Quercus petraea<br />

* Stieleiche - Quercus robur<br />

Stechpalme - Ilex apnifolium (als Unterpflanzung)<br />

* Sandbirke - Betula pendula<br />

Zitterpappel - Populus tremula (aufgrund <strong>der</strong> starken Vermehrung


* Eberesche -<br />

- Seite 27 -<br />

nur vere<strong>in</strong>zelt pflanzen)<br />

Sorbus aucuparia<br />

* Salweide - Salix caprea<br />

* Beseng<strong>in</strong>ster - Sarothamnus scoparius<br />

* Faulbaum - Rhamnus frangula<br />

* Waldgeißblatt - Lonicera periclymenum (Ranker)<br />

(* = Für Heckenpflanzungen beson<strong>der</strong>s geeignet)<br />

Reale Vegetation und reale Nutzung, Biotopstrukturen<br />

Das Plangebiet hat überwiegend ländlichen Charakter. Die Freiflächen westlich <strong>der</strong> Hofstelle werden ackerbaulich<br />

genutzt. Östlich <strong>der</strong> Hofstelle grenzen Grünlandflächen an, die bis zum Brüggemannsbach von Kühen<br />

beweidet werden.<br />

Westlich des Hofes war <strong>der</strong> Acker zur Zeit <strong>der</strong> Kartierung mit Mais bestanden.<br />

Innerhalb des Grünlandes stehen 6 Obstbäume (15 - 25jährig). Am Hof s<strong>in</strong>d als markante E<strong>in</strong>zelbäume e<strong>in</strong>e<br />

mehrstämmige Kastanie (ca. 80jährig), e<strong>in</strong>e Eiche an <strong>der</strong> Hilgenbr<strong>in</strong>ker Str. (ca. 80jährig) sowie 5 Pyramidenpappeln<br />

zu nennen. Der Hof ist an <strong>der</strong> westlichen und östlichen Seite durch neue Heckenanpflanzungen<br />

sowie e<strong>in</strong>e Kopfweidenreihe und Erlenreihe e<strong>in</strong>gegrünt.<br />

An <strong>der</strong> Hilgenbr<strong>in</strong>ker Str. ist e<strong>in</strong>e ca. 80jährige L<strong>in</strong>denallee vorhanden, die durch Neu-anpflanzungen ergänzt<br />

wurde. Dies unterstreicht den Reiz <strong>der</strong> hier verlaufenden Rad- und Wan<strong>der</strong>wege (Fernwan<strong>der</strong>weg R3,<br />

Radrundweg F 48, Hauptwan<strong>der</strong>weg 13 Westfälischer Heimatbund).<br />

Parallel zum Brüggemannsbach ist e<strong>in</strong>e Neubepflanzung aus Vogelbeere, Esche, Eiche, Weißdorn, Ha<strong>in</strong>buche,<br />

Wildrosen, Hasel, Erle vorhanden.<br />

Der Unterhaltungsstreifen und Böschungsbereich ist von e<strong>in</strong>er krautarmen Glatthafer-Wiesengesellschaft<br />

bewachsen. Vere<strong>in</strong>zelt wurden an <strong>der</strong> Böschungsoberkante Erle, Spitzahorn, Eiche, Hartriegel, Hasel gepflanzt<br />

(alles Neupflanzungen).<br />

Wichtige Saumbiotope stellen die Straßenrän<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Hilgenbr<strong>in</strong>ker Str. z.T. mit Seitengräben sowie <strong>der</strong><br />

Entwässerungsgraben im Übergang zum nördlichen Gewerbegebiet dar. Bach-begleitend stehen hier e<strong>in</strong>zelne<br />

Weiden und Pappeln, e<strong>in</strong>e Hecke (Hasel, Walnuss) außerhalb des Plangebietes. In den Gräben s<strong>in</strong>d Arten <strong>der</strong><br />

kräuterreichen Feuchtwiese vorhanden, wie<br />

Mädesüß - Filipendula ulmaria<br />

Bärenklau - Heracleum sphondylium<br />

Blutwei<strong>der</strong>ich - Lythrum salicaria<br />

Zottiges Weidenröschen - Epilobium hirsutum<br />

Rohrglanzgras - Phalaris arund<strong>in</strong>acea<br />

Zaunw<strong>in</strong>de - Colystegia sepium<br />

Wiesenkerbel - Anthriscus silvestris.<br />

Die Bankettstreifen an <strong>der</strong> Hilgenbr<strong>in</strong>ker Str. s<strong>in</strong>d 2 - 3 m breit und weisen aufgrund ihrer Pflanzenzusammensetzung<br />

auf e<strong>in</strong>en hohen Nährstoffe<strong>in</strong>trag h<strong>in</strong>:<br />

Brennessel, Giersch, Knäuelgras, Glatthafer, Lieschgras, vere<strong>in</strong>zelt Ra<strong>in</strong>farn, Flockenblume.<br />

Die Grünlandflächen s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Weidelgras-Weißkleeweide zuzuordnen und werden <strong>in</strong>tensiv bewirtschaftet.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Bewertung<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 28 -<br />

Die E<strong>in</strong>griffsbilanzierung erfolgt entsprechend <strong>der</strong> durch die Landesregierung Nordrhe<strong>in</strong>- Westfalen herausgegebenen<br />

"Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft".<br />

Die Bewertung des Untersuchungsraumes wird auf <strong>der</strong> Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die Biotoptypen,<br />

denen jeweils e<strong>in</strong> festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Biotop-typenwertliste (siehe<br />

Arbeitshilfe NRW) vorgegeben. Der Grundwert <strong>der</strong> Biotoptypenwert-liste bewertet den Regelfall. Bei atypischer<br />

Ausprägung <strong>der</strong> Flächen s<strong>in</strong>d die Qualitätsunterschiede durch e<strong>in</strong>en Korrekturfaktor auszugleichen.<br />

Diese Arbeitshilfe sieht e<strong>in</strong>e Bewertung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffssituation auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> nachstehenden Tabelle<br />

<strong>in</strong> folgenden Schritten vor, dabei wird lediglich <strong>der</strong> bisher nicht bebaute Bereich bilanziert.<br />

A) Bewertung <strong>der</strong> Ausgangssituation des Untersuchungsraumes<br />

B) Bewertung des Zustands des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes<br />

C) Erstellung e<strong>in</strong>er Gesamtbilanz


- Seite 29 -<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

- Seite 30 -<br />

E<strong>in</strong>griffs-/ Ausgleichsbilanzierung<br />

zum Bebauungsplan Nr. 63 "Emsdettener Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" Stand März 2001<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

A.) Ausgangszustand des Untersuchungsraumes<br />

Nr. Code<br />

Biotoptyp<br />

aus Bestands- (lt. Biotoptypenkartewertliste)<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

1 private Nutz und Ziergärten<br />

an typischen E<strong>in</strong>- und Mehrfamilienhäusern<br />

1 Walnuss (100jährig) als markanter E<strong>in</strong>zelbaum<br />

zwischen den Häusern 15 u. 17 (Hilgenbr<strong>in</strong>ker Str.)<br />

2 3,1 Maisacker<br />

<strong>in</strong>tensiv bewirtschaftet, Eschlage, ke<strong>in</strong>e Acker-<br />

(Un)Kräuter feststellbar, fehlende Ackersäume<br />

3 hofnahe Weideflächen<br />

Fettweide mit Grundwassere<strong>in</strong>fluss,<br />

6 e<strong>in</strong>zelne Obstbäume<br />

Fläche<br />

(m 2 )<br />

Summe 23000<br />

B.) Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Biotoptyp<br />

Fläche<br />

Code<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Grundwert<br />

A<br />

(lt. Biotoptypen-<br />

wertliste)<br />

Gesamtkorrekturfaktor<br />

Gesamtwert<br />

(Sp. 5 * Sp. 6)<br />

E<strong>in</strong>zel-flächenwert<br />

(Sp. 4 * Sp. 7)<br />

unverän<strong>der</strong>t _ _ _ _<br />

23000 2 1 2 46000<br />

außerhalb des Geltungsbereiches<br />

(m2)<br />

Grundwert P<br />

(lt. Biotoptypen-<br />

wertliste)<br />

Gesamtflächenwert A<br />

Summe Spalte 8 46000<br />

Gesamtkorrektur-faktor<br />

Gesamtwert<br />

(Sp. 5 * Sp. 6)<br />

E<strong>in</strong>zel-flächenwert<br />

(Sp. 4 * Sp. 7)<br />

1.1 versiegelte Flächen (bebaubare Flächen) 6000 0 1 0 0<br />

1.1 versiegelte Flächen (Straßen u. Wege) 2020 0 1 0 0<br />

2.3 Unterhaltungs- / Entwicklungsstreifen 1225 3 1 3 3675<br />

4.1 Nutz- und Ziergärten / Spielplatz 11145 2 1 2 22290<br />

Wallanlage nebst Pflanzflächen 2350 6 0,8 4,8 11280<br />

8.2 Straßenbäume 260 6 1 6 1560<br />

Summe (Bestand) 23000<br />

C.) Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) = 38805 – 46000 = – 7195 E<strong>in</strong>zelflächenwert / Defizit<br />

Gesamtflächenwert B<br />

Summe Spalte 8 38805


- Seite 31 -<br />

Die Bewertung und E<strong>in</strong>griffsbilanzierung weist e<strong>in</strong> Kompensationsdefizit von 7195 E<strong>in</strong>zel-flächenwert auf.<br />

Es ist vorgesehen, dies Defizit extern auszugleichen. Der externe Flächenbedarf zur Durchführung ökologischer<br />

Ausgleichsmaßnahmen umfasst e<strong>in</strong>e Fläche von rd. 1450 qm. Diese Berechnung basiert aus <strong>der</strong> Aufwertung<br />

von Ackerflächen <strong>in</strong> z.B. Magerwiesen, Magerweiden, Feuchtgrünland o<strong>der</strong> Obstwiesen.<br />

Bodenordnung<br />

Da e<strong>in</strong>e Bodenordnung auf freiwilliger Basis angestrebt wird, s<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>e bodenordnende Maßnahmen<br />

nicht vorgesehen.<br />

Aufgestellt im Mai 2001<br />

H. Spallek, Dipl./Ing.<br />

Stadtplaner<strong>in</strong> + Architekt<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Eibenweg 13 Der Bürgermeister<br />

49477 Ibbenbüren<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001


Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 18.12.2001<br />

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