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Willkommen in der Gemeinde Nordwalde

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G E M E I N D E N O R D W A L D E<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

<strong>der</strong> Sitzung des Rates<br />

im Sitzungssaal des Rathauses.<br />

vom 29.01.2008<br />

Beg<strong>in</strong>n: 19:00 Uhr Ende: 20:00 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Brockmeyer, Dietmar Ruwe, Franziska Frohne, Jürgen<br />

Allendorf, Klaus Bölscher, He<strong>in</strong>rich Brüggemann, Ludger<br />

Brune, Mart<strong>in</strong> Dömer, Lothar Edel<strong>in</strong>g, Franz<br />

Feld, Maren Gelker, He<strong>in</strong>z Hols, Werner<br />

Hordt, Oliver Ilge, Barbara Kappert, Paul<br />

Lange, Rolf Lohölter, Friedrich Lün<strong>in</strong>g, He<strong>in</strong>z-Dieter<br />

Nadicksbernd, Erika Pölk<strong>in</strong>g, Ewald Reichert, Ludwig<br />

Rhe<strong>in</strong>, Hans-Ulrich Volpers, Wilhelm Voß-Stemp<strong>in</strong>g, Mechtild<br />

Wienker, Frank<br />

Es fehlten:<br />

Fischer, Gerhard<br />

Verwaltung:<br />

GOAR<br />

GAR<br />

GAR<br />

GAR<br />

Ga<br />

als Gäste:<br />

Intfeld<br />

Meier<br />

Bern<strong>in</strong>g<br />

Krapf<br />

He<strong>in</strong>ze (Schriftführer)<br />

Herr Jürgens zu TOP A 4<br />

Herr Prof. Dr. Hufnagel zu TOP A 4<br />

Tegtbauer, Rasmus


- Seite 2 -<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

2. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

3. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

4. Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> zum Stichtag 01.01.2007<br />

5. Bebauungspläne<br />

5.1 Bebauungsplan Nr. 77 " Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord / 1. Erweiterung"<br />

1. Ergebnis <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

2. Beschluss über die Anregungen <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB<br />

3. Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses vom 06. März 2007 (Geltungsbereich)<br />

4. Entwurfsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

5. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

5.2 Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes für den Bereich <strong>der</strong> Bahnhofstraße/L 555n<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

6. Vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung von Bebauungsplänen<br />

6.1 Bebauungsplan Nr. 42 "Grottenkamp"<br />

hier: 2. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Grundstück<br />

Gemarkung <strong>Nordwalde</strong>, Flur 51, Flurstück 311 teilw. (Verb<strong>in</strong>dungsweg Grottenkamp/F<strong>in</strong>kenbreil)<br />

7. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Feuerwehrsatzung<br />

8. Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2008<br />

9. Verschiedenes<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.01.2008


- Seite 3 -<br />

Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Tagesordnung stellt <strong>der</strong> Bürgermeister die ordnungsgemäße E<strong>in</strong>berufung sowie die Beschlussfähigkeit<br />

des Rates fest.<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> letzten Sitzung des Haupt- und F<strong>in</strong>anzausschusses werden ke<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>wendungen erhoben.<br />

2. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

Ke<strong>in</strong>e.<br />

3. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

Ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.<br />

4. Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> zum Stichtag<br />

01.01.2007<br />

Vorlagennr. 9/2008 1. Ergänzung<br />

Da Bestandteil des zu fassenden Beschlusses die Entlastung des Bürgermeisters ist, übergibt BM<br />

Brockmeyer den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an die stellvertretende Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Frau Ruwe. Er selbst verlässt se<strong>in</strong>en Platz und begibt sich <strong>in</strong> den Zuhörerraum.<br />

Frau Ruwe begrüßt sodann als Gäste zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsführer <strong>der</strong><br />

Firma Curacon, Münster, Herrn Jürgens, sowie Herrn Prof. Dr. Hufnagel.<br />

GOAR Intfeld weist nochmals auf die umfangreichen Vorarbeiten zur Erstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

h<strong>in</strong>, die letztlich e<strong>in</strong>er örtlichen sowie e<strong>in</strong>er überörtlichen Prüfung unterzogen wurde.<br />

Die örtliche Prüfung erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss, <strong>der</strong> sich hierfür wie<strong>der</strong>um<br />

<strong>der</strong> Firma Curacon aus Münster als externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient hat, <strong>der</strong>en<br />

Geschäftsführer, Herr Jürgens, heute zur Sitzung erschienen ist und dazu berichten wird.<br />

Herr Jürgens gibt sodann e<strong>in</strong>en Bericht zur durchgeführten Prüfung, wobei er auch kurz auf die<br />

wichtigsten Zahlen e<strong>in</strong>geht. Im Ergebnis hat die Prüfung zu ke<strong>in</strong>erlei E<strong>in</strong>wendungen geführt. Die<br />

Eröffnungsbilanz vermittelt e<strong>in</strong> tatsächliches Bild <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzlage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de, so dass e<strong>in</strong> une<strong>in</strong>geschränkter<br />

Prüfungsvermerk erteilt werden konnte.<br />

GOAR Intfeld dankt Herrn Jürgens für die prüfende Tätigkeit und die geleistete Arbeit.<br />

Er weist darauf h<strong>in</strong>, dass auch <strong>der</strong> Rechnungsprüfungsausschuss e<strong>in</strong>e une<strong>in</strong>geschränkte Bestätigung<br />

ausgesprochen hat. Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Rechnungsprüfungsausschusssitung noch offen gebliebenen<br />

Fragen wurden zwischenzeitlich geklärt und mit dem Vorsitzenden des Ausschusses wie auch<br />

Herrn Frohne von <strong>der</strong> SPD besprochen.<br />

Auch die überörtliche Prüfung durch die Geme<strong>in</strong>deprüfungsanstalt des Landes NW hat ke<strong>in</strong>e Beanstandungen<br />

ergeben.<br />

Dank spricht er sodann auch Herrn Prof. Dr. Hufnagel aus, <strong>der</strong> die Verwaltung bei <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> Eröffnungsbilanz begleitet hat und je<strong>der</strong>zeit mit Rat und Tat zur Verfügung stand.<br />

Abschließend weist er noch darauf h<strong>in</strong>, dass, wie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorlage angekündigt, den Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />

vor <strong>der</strong> heutigen Sitzung e<strong>in</strong>e Aufstellung <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong>en Tätigkeiten ausgehändigt<br />

wurde. Diese Aufstellung wird als Anlage dem Lagebericht beigefügt, <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>um Anlage zur Eröffnungsbilanz<br />

ist.<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.01.2008


- Seite 4 -<br />

RM Volpers spricht <strong>der</strong> Verwaltung Dank aus für die geleistete Arbeit und empfiehlt, die Eröffnungsbilanz<br />

zu beschließen.<br />

Sprecher <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Fraktionen schließen sich dem Dank an die Verwaltung an.<br />

RM Rhe<strong>in</strong> erklärt, dass mit <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz grundlegende Entscheidungen f<strong>in</strong>anzieller Art für<br />

die Zukunft getroffen werden. Beispielhaft nennt er die Ausgleichsrücklage sowie die Abschreibungszeiträume.<br />

Gerade zu letzterem sieht die SPD noch Beratungsbedarf, weshalb er beantragt,<br />

die Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz zurückzustellen und darüber <strong>in</strong> <strong>der</strong> nächsten<br />

Ratssitzung geme<strong>in</strong>sam mit dem Haushalt für 2008 zu entscheiden.<br />

RM Reichert unterstützt diesen Antrag für die UWG, RM Lohölter spricht sich für die Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen gegen den Antrag aus.<br />

RM Volpers weist darauf h<strong>in</strong>, dass die Thematik Abschreibungen bereits Thema <strong>der</strong> Beratungen<br />

war und hierüber entschieden wurde. Er kann dem Antrag nicht folgen.<br />

Frau Ruwe läst sodann zunächst über den Antrag <strong>der</strong> SPD-Fraktion abstimmen, die Beschlussfassung<br />

zu verschieben.<br />

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 16 Ne<strong>in</strong>-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.<br />

Anschließend lässt sie über den Beschlussvorschlag lt. Vorlage abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2007 wird gem. § 96 Abs. 1 GO NW wie folgt festgestellt:<br />

- siehe Anlage –<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geprüften und festgestellten Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2007 wird dem<br />

Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 8 Enthaltung(en)<br />

5. Bebauungspläne<br />

5.1 Bebauungsplan Nr. 77 " Industrie-und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord / 1. Erweiterung"<br />

1. Ergebnis <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

2. Beschluss über die Anregungen <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

3. Än<strong>der</strong>ung des Aufstellungsbeschlusses vom 06. März 2007 (Geltungsbereich)<br />

4. Entwurfsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

5. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Vorlagennr. 46/2007<br />

Beschluss:<br />

zu 1:<br />

Es wird festgestellt, dass im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 77 „Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord / 1. Erweiterung ke<strong>in</strong>e Äußerungen<br />

vorgetragen worden s<strong>in</strong>d (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.01.2008


- Seite 5 -<br />

Beschluss:<br />

zu 2:<br />

LWL - Amt für Denkmalpflege / lfd. Nr. 4<br />

Datum: 06.07.2007<br />

Kenntnisnahme; die Begründung wird h<strong>in</strong>sichtlich den Ausführungen des Denkmalamtes ergänzt.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Beschluss:<br />

zu 2:<br />

DB Services Immobilien GmbH / lfd. Nr. 13<br />

Datum: 19.07.2007<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Bedenken nicht vorgetragen werden. Vorsorglich werden<br />

die von <strong>der</strong> DB vorgeschlagenen H<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Beschluss:<br />

zu 3:<br />

Der Beschluss vom 06. März 2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Industrie- und<br />

Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord / 1. Erweiterung“ wird h<strong>in</strong>sichtlich des Geltungsbereiches - dessen<br />

Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> beigefügten Darstellung ersichtlich ist - geän<strong>der</strong>t (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Beschluss:<br />

zu 4:<br />

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 „Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord / 1.<br />

Erweiterung“ wird für den Geltungsbereich - dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> Darstellung ersichtlich<br />

ist - als Entwurf e<strong>in</strong>schl. Begründung und Umweltbericht beschlossen (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Beschluss:<br />

zu 5:<br />

Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 „Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord / 1.<br />

Erweiterung“ und die Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen s<strong>in</strong>d gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.01.2008


- Seite 6 -<br />

5.2 Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes für den Bereich <strong>der</strong> Bahnhofstraße/L 555n<br />

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB)<br />

Vorlagennr. 79/2007<br />

Beschluss:<br />

a) Für den Geltungsbereich - dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> beigefügten Darstellung ersichtlich<br />

ist - ist e<strong>in</strong> qualifizierter Bebauungsplan im S<strong>in</strong>ne von § 30 BauGB aufzustellen (Anlage).<br />

b) Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 79 „E<strong>in</strong>mündungsbereich Bahnhofstraße/<br />

L 555n“.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

6. Vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung von Bebauungsplänen<br />

6.1 Bebauungsplan Nr. 42 "Grottenkamp"<br />

hier: 2. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Grundstück<br />

Gemarkung <strong>Nordwalde</strong>, Flur 51, Flurstück 311 teilw. (Verb<strong>in</strong>dungsweg Grottenkamp/F<strong>in</strong>kenbreil)<br />

Vorlagennr. 51/2007 1. Ergänzung<br />

Die RM Hordt und Pölk<strong>in</strong>g haben an <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit<br />

nicht mitgewirkt. Sie verliessen ihre Plätze und begaben sich <strong>in</strong> den Zuhörerraum.<br />

Beschluss:<br />

a) Der rechtsverb<strong>in</strong>dliche Bebauungsplan Nr. 42 „Grottenkamp“ wird für das Grundstück Gemarkung<br />

<strong>Nordwalde</strong>, Flur 51, Flurstück 311 teilw. (Verb<strong>in</strong>dungsweg Grottenkamp/F<strong>in</strong>kenbreil) geän<strong>der</strong>t.<br />

b) Die Satzung über die 2. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Grottenkamp“<br />

e<strong>in</strong>schl. Begründung wird beschlossen (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

7. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Feuerwehrsatzung<br />

Vorlagennr. 4/2008<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Leistungen<br />

<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> sowie über die Erhebung von Kostenersatz<br />

und Entgelten.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.01.2008


- Seite 7 -<br />

8. Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2008<br />

Vorlagennr. 11/2008<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2008 nebst Anlagen wurde den Ratsmitglie<strong>der</strong>n vor <strong>der</strong> Sitzung<br />

ausgehändigt.<br />

BM Brockmeyer stellt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Etatrede, unterlegt mit Schaubil<strong>der</strong>n, die wichtigsten Eckpunkte des<br />

Haushalts 2008 vor (die Etatrede sowie die Schaubil<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d als Anlagen beigefügt).<br />

Beschluss:<br />

Der Rat verweist den Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2008 nebst Haushaltsplan und Anlagen zur<br />

Beratung an die Fachausschüsse und Fraktionen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltung(en)<br />

9. Verschiedenes<br />

Ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.<br />

Bürgermeister<br />

Schriftführer<br />

Rat - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.01.2008


Anlage zu TOP A 4<br />

GEMEINDE NORDWALDE<br />

E R Ö F F N U N G S B I L A N Z<br />

zum 1. Januar 2007 sowie Anhang, Lagebericht<br />

und Bestätigungsvermerk


Inhaltsverzeichnis<br />

Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007<br />

Anhang und Anlagen zum Anhang<br />

Lagebericht<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007<br />

A K T I V S E I T E<br />

P A S S I V S E I T E<br />

€ € € € € €<br />

1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.661,59 1.1 Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage 9.465.671,66<br />

1.2 Sachanlagen 1.2 Ausgleichsrücklage 3.175.858,86 12.641.530,52<br />

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.1.1 Grünflächen 3.910.437,63 2. Son<strong>der</strong>posten<br />

1.2.1.2 Ackerland 99.007,20 2.1 für Zuwendungen 19.538.458,69<br />

1.2.1.3 Wald, Forsten 20.763,90 2.2 für Beiträge 5.653.807,37<br />

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 195.643,14 4.225.851,87 2.3 für den Gebührenausgleich 62.080,32 25.254.346,38<br />

1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

1.2.2.1 Schulen 16.979.376,50 3. Rückstellungen<br />

1.2.2.2 Wohnbauten 74.569,00 3.1 Pensionsrückstellungen 5.623.891,00<br />

1.2.2.3 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 5.637.356,50 22.691.302,00 3.2 Instandhaltungsrückstellungen 142.727,00<br />

1.2.3 Infrastrukturvermögen 3.3 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW 543.292,00 6.309.910,00<br />

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 4.430.541,50<br />

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 339.203,06 4. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

1.2.3.3 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 13.612.723,49 4.1 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

1.2.3.4 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 71.863,36 18.454.331,41 4.1.1 vom öffentlichen Bereich 6.955.155,39<br />

1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 18.151,00 4.1.2 vom privaten Kreditmarkt 2.049.875,84 9.005.031,23<br />

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 7,00 4.2 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

1.2.6 Masch<strong>in</strong>en und technische Anlagen, Fahrzeuge 517.841,42 wirtschaftlich gleichkommen 153.313,98<br />

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 776.910,88 4.3 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 171.444,81<br />

1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 842.025,47 47.526.421,05 4.4 Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Transferleistungen 18.220,04<br />

1.3 F<strong>in</strong>anzanlagen 4.5 Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten 13.416,87 9.361.426,93<br />

1.3.1 Beteiligungen 177.883,35<br />

1.3.2 Son<strong>der</strong>vermögen 4.491.364,19<br />

1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 38.496,28<br />

1.3.4 Ausleihungen 78.022,95 4.785.766,77<br />

52.336.849,41<br />

2. Umlaufvermögen<br />

2.1 Vorräte<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.000,00<br />

2.1.2 Waren 452.426,80 458.426,80<br />

2.2 For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2.1 Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen und For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen<br />

2.2.1.1 Gebühren 530,85<br />

2.2.1.2 Sonstige öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen 299.426,00 299.956,85<br />

2.2.2 Privatrechtliche For<strong>der</strong>ungen<br />

2.2.2.1 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.829,40<br />

2.2.2.2 gegen Son<strong>der</strong>vermögen 17.664,05 20.493,45<br />

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 11.386,27 331.836,57<br />

2.3 Liquide Mittel 419.607,49<br />

1.209.870,86<br />

3. Rechnungsabgrenzungsposten 20.493,56<br />

53.567.213,83 53.567.213,83


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 1<br />

Anhang<br />

zur Eröffnungsbilanz<br />

01.01.2007<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise<br />

Gemäß § 44 Abs. 1 GemHVO s<strong>in</strong>d zu den Posten <strong>der</strong> Bilanz und den Positionen <strong>der</strong><br />

Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben<br />

und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte dies beurteilen können.<br />

Die Eröffnungsbilanz und <strong>der</strong> Anhang haben gemäß § 92 Abs. 2 GO zum Bilanzstichtag<br />

e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögensund<br />

<strong>der</strong> Schuldenlage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu vermitteln.<br />

Der ersten Bilanz e<strong>in</strong>er Kommune kommt e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>stellung zu, weil <strong>in</strong> kurzer Zeit<br />

sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden bei laufen<strong>der</strong> Geschäftstätigkeit zu<br />

erfassen und zu bewerten s<strong>in</strong>d. Die Ermittlung <strong>der</strong> Wertansätze für die Eröffnungsbilanz<br />

ist auf <strong>der</strong> Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten vorzunehmen<br />

(§ 92 Abs. 3 GO).<br />

Der vorsichtig geschätzte Zeitwert ist somit als Oberbegriff und Zielbestimmung e<strong>in</strong>zuordnen.<br />

Nach § 54 GemHVO f<strong>in</strong>den bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Vermögensgegenstände<br />

zwar die §§ 32 bis 36 und die §§ 41 bis 43 GemHVO entsprechende Anwendung,<br />

konkrete Bewertungsvorgaben s<strong>in</strong>d jedoch nur <strong>in</strong> den §§ 55 bis 57 für Teilbereiche<br />

<strong>der</strong> Bilanz zu f<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong>e rechtlich verb<strong>in</strong>dliche Bewertungsrichtl<strong>in</strong>ie des<br />

Innenm<strong>in</strong>isteriums Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, wie sie im § 55 Abs. 9 GemHVO genannt<br />

wird, liegt nicht vor.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 2<br />

2. Erläuterung von Bilanzpositionen<br />

Für die äußere Gestaltung des Anhangs, se<strong>in</strong>en Aufbau und Umfang s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>en<br />

Formvorgaben laut § 44 GemHVO vorgegeben. Aus Gründen <strong>der</strong> Klarheit<br />

und Übersichtlichkeit werden jedoch die Erläuterungen <strong>der</strong> gewählten Bilanzierungsund<br />

Bewertungsmethoden entsprechend <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bilanz vorgenommen.<br />

AKTIVA<br />

2.1. Anlagevermögen<br />

2.1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

Nach § 43 Abs. 1 GemHVO dürfen immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,<br />

die nicht entgeltlich erworben o<strong>der</strong> selbst hergestellt wurden, nicht<br />

aktiviert werden. Die Zeitwerte für die nach dem 01.01.2002 (Anschaffungsstichtag<br />

zur Bewertung) angeschafften immateriellen Vermögensgegenstände wurden auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Rechnung), unter Berücksichtigung<br />

von Gesamtnutzungsdauer und Alter, ermittelt.<br />

Auf die Bildung von Er<strong>in</strong>nerungswerten <strong>in</strong> Höhe von 1,00 € für zum 01.01.2007 bereits<br />

komplett abgeschriebene immaterielle Vermögensgegenstände wurde verzichtet.<br />

2.1.2. Sachanlagen<br />

2.1.2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Über das Liegenschaftskataster und -buch wurden die Flächen bzw. Flurstücke, die<br />

dieser Bilanzposition zuzuordnen s<strong>in</strong>d, ermittelt. In erster L<strong>in</strong>ie ist für die Bewertung<br />

von Grund und Boden im NKF die Bodenrichtwertkarte heranzuziehen. Zur Bewertungsvere<strong>in</strong>fachung<br />

wurden aus den verschiedenen Ansätzen <strong>der</strong> Bodenrichtwertkarte<br />

für verschiedene Bereiche und Bodenarten Durchschnittswerte gebildet,<br />

die entsprechend angesetzt bzw. modifiziert wurden:<br />

Ackerland 1 : 2,40 € / m²<br />

Wald und Forsten 2 : 0,90 € / m²<br />

In Anlehnung an den Leitfaden <strong>der</strong> Kreissparkasse Köln ist die Bewertung des Grund<br />

und Boden vorgenommen worden. Im planungsrechtlichen Innenbereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> ist auf den durchschnittlichen Bauland-Bodenwert e<strong>in</strong> unterschiedlicher<br />

Prozentsatz anzuwenden (K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplätze, Sportflächen 25 %; Grünflächen,<br />

Teiche 25 %; Wasserflächen 10 %). Für den Außenbereich wurde <strong>der</strong><br />

2-fache Ansatz des landwirtschaftlichen Bodenwertes (sog. „begünstigtes“ Agrarland)<br />

für die Bewertung genommen. Abweichend davon s<strong>in</strong>d die Wasserflächen im planungsrechtlichen<br />

Außenbereich mit nur 50 % des landwirtschaftlichen Bodenwertes<br />

angesetzt worden. Für die re<strong>in</strong>en Ackerflächen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> kam <strong>der</strong><br />

Wert von 2,40 € / m² und für die Wald- und Forstflächen <strong>der</strong> Wert von 0,90 € / m²<br />

zum Ansatz.<br />

1 lt. Grundstücksmarktbericht 2007 für den Kreis Ste<strong>in</strong>furt S. 25 (durchschnittlicher landwirtschaftlicher Bodenrichtwert<br />

im Kreis Ste<strong>in</strong>furt 2006)<br />

2 lt. Grundstücksmarktbericht NRW 2006 S. 59 (99906059.pdf) Mittelwert für NRW


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 3<br />

Da die Bewertung <strong>der</strong> RRB Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße, Altenberger Straße und Wiesenaue<br />

lt. Leitfaden <strong>der</strong> Kreissparkasse Köln zu e<strong>in</strong>er Überbewertung geführt hätte, ist e<strong>in</strong>e<br />

eigenständige Bewertung durchgeführt worden. Die RRB Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße und<br />

Wiesenaue s<strong>in</strong>d mit 7,50 € / m² und das RRB Altenberger Straße mit 18,00 € / m²<br />

berechnet worden.<br />

Unter den sonstigen unbebauten Grundstücken werden die Erbbaurechtsgrundstücke<br />

sowie Grundstücke, <strong>der</strong>en Veräußerung erst <strong>in</strong> den nächsten fünf Jahren<br />

anstehen, ausgewiesen. Um den Wert des Erbbaurechtsgrundstückes zum Stichtag<br />

<strong>der</strong> Eröffnungsbilanz zu erhalten, s<strong>in</strong>d die Flurstücke zunächst mit dem Bodenrichtwert<br />

zum 01.01.2007 abzüglich <strong>der</strong> Erschließungskosten 3 bewertet worden. Aufgrund<br />

des Vorsichtspr<strong>in</strong>zips ergab sich auch e<strong>in</strong> höherer Wert bei den Erschließungskosten.<br />

Für die Ermittlung des Wertes zum Eröffnungsbilanzstichtag ist von diesem ermittelten<br />

Bodenwert die bis dah<strong>in</strong> angefallene Wertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung abzuziehen. Diese Wertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

ermittelte sich aus <strong>der</strong> Differenz zwischen dem angemessenen Jahresz<strong>in</strong>s<br />

(Bodenwert x Liegenschaftsz<strong>in</strong>ssatz) und dem jährlichen Erbbauz<strong>in</strong>s, welche mit<br />

dem Rentenbarwertfaktor und dem Wertfaktor für Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Erbbaurechtsvere<strong>in</strong>barungen<br />

multipliziert wurde.<br />

Nach Auskunft des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Ste<strong>in</strong>furt<br />

wird e<strong>in</strong> Liegenschaftsz<strong>in</strong>ssatz <strong>in</strong> Höhe von 3,75 % als angemessen angesehen.<br />

Die langfristig zu veräußernden Grundstücke s<strong>in</strong>d, da sie sich im Außenbereich bef<strong>in</strong>den<br />

mit 2,40 € / m² bewertet worden.<br />

Bei den Aufbauten und Betriebsvorrichtungen erfolgte nur e<strong>in</strong> Ansatz <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplätze<br />

und Sportflächen. Für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>spielplätze wurden E<strong>in</strong>zelbewertungen vorgenommen<br />

(näheres dazu siehe Bewertungsleitfaden). Die Aufbauten <strong>der</strong> Sportflächen<br />

(z. B. Ascheplatz, Laufbahn, etc.) s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zeln bewertet und als Gesamtnutzungsdauer<br />

25 Jahre veranschlagt. Es lagen hier die ehemaligen Herstellungskosten vor,<br />

welche mittels des Baupreis<strong>in</strong>dexes für Sonstige Bauwerke (hier den Straßenbau)<br />

auf das Jahr 2006 hochgerechnet worden s<strong>in</strong>d. Der so ermittelte Wie<strong>der</strong>beschaffungszeitwert<br />

wurde noch um die l<strong>in</strong>eare Alterswertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung korrigiert.<br />

2.1.2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

Die Flächen bzw. Flurstücke ermittelte man wie unter Punkt 2.1.2.1. beschrieben.<br />

Bebaute Grundstücke im Außenbereich hat die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> nicht.<br />

Im Innenbereich werden bebaute Grundstücke noch unterschieden <strong>in</strong> mit kommunalnutzungsorientierten<br />

und nicht kommunal-nutzungsorientierten Gebäuden.<br />

Für die bebauten Grundstücke mit kommunal-nutzungsorientierten Gebäuden ist <strong>in</strong><br />

§ 55 Abs. 1 S. 4 GemHVO bestimmt worden, dass dieser mit 25 bis 40 % des aktuellen<br />

Wertes des umgebenden erschlossenen Baulandes <strong>in</strong> <strong>der</strong> bestehenden örtlichen<br />

3 laut Grundstücksmarktbericht 2007 für den Kreis Ste<strong>in</strong>furt S. 42 liegen die Erschließungskosten laut BauGB <strong>in</strong><br />

<strong>Nordwalde</strong> zwischen 10,00 €/m² und 18,00 €/m².


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 4<br />

Lage anzusetzen ist. Bei <strong>der</strong> Bewertung im Rahmen des NKF legte man für die Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> e<strong>in</strong> Wert von 30 % zu Grunde.<br />

Unter die bebauten Grundstücke mit nicht kommunal-nutzungsorientierten Gebäuden<br />

fällt die Obdachlosenunterkunft (F<strong>in</strong>kenbreil 37 - 39). Bei diesem Grundstück wird <strong>der</strong><br />

aktuelle Bodenrichtwert angesetzt. Da dieser Wert jedoch nach E<strong>in</strong>schätzung <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de zu e<strong>in</strong>er Überbewertung führen würde, setzt man hier e<strong>in</strong>en Wert von<br />

78,00 € / m² an (näheres dazu siehe Bewertungsleitfaden).<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Gebäude erfolgte bei Bauten, die vor dem 01.01.2002 fertiggestellt<br />

wurden, grundsätzlich nach dem Sachwertverfahren <strong>der</strong> Normalherstellkosten<br />

2000 (NHK 2000). Alle nach dem 01.01.2002 angeschafften bzw. hergestellten Vermögensgegenstände<br />

s<strong>in</strong>d grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

angesetzt worden.<br />

Da aber beim Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses im Jahre 2002, vom Nutzer<br />

(<strong>der</strong> Feuerwehr) viele Eigenleistungen erbracht worden s<strong>in</strong>d, ist unter Abweichung<br />

<strong>der</strong> o. g. Wertermittlung - unabhängig vom Jahr <strong>der</strong> Fertigstellung - das Sachwertverfahren<br />

durchgeführt worden.<br />

Bei diesem Verfahren werden für die Ermittlung des Wie<strong>der</strong>beschaffungszeitwertes<br />

die aktuellen Normalherstellkosten (NHK 2000) zu Grunde gelegt und mit Hilfe von<br />

Korrekturfaktoren (für <strong>Nordwalde</strong>: 0,90 und 0,92) sowie den Preis<strong>in</strong>dizes für Bauleistungen<br />

am Bauwerk auf das Jahr 2006 hochgerechnet. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Abschreibung für die bisherige Nutzungsdauer und <strong>der</strong> bestehenden Bauschäden<br />

bzw. -mängel ermittelte sich dann <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungszeitwert.<br />

2.1.2.3. Infrastrukturvermögen<br />

Grund und Boden des Infrastrukturvermögens<br />

Zum Infrastrukturvermögen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> zählen Straßen (planungsrechtlicher<br />

Innenbereich) und Wirtschaftswege (planungsrechtlicher Außenbereich)<br />

sowie Parkplätze und sonstige Bauten. Bei <strong>der</strong> Bewertung des Grund und Boden<br />

s<strong>in</strong>d die beson<strong>der</strong>en Bewertungsvorschriften des § 55 Abs. 2 GemHVO zu beachten:<br />

Planungsrechtlicher Innenbereich (Straßen): Der Grund und Boden ist mit 10 % des<br />

abgeleiteten Grundstückswertes für freistehende E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhäuser <strong>in</strong> mittlerer<br />

Lage anzusetzen. Aus dem Grundstücksmarktbericht NRW 2006 geht folgendes<br />

hervor:<br />

Typische Baulandpreise für baureife Grundstücke für den <strong>in</strong>dividuellen Wohnungsbau.<br />

4<br />

freistehende E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhäuser<br />

Kreis Ste<strong>in</strong>furt<br />

gute Lage (€ / m²) mittlere Lage (€ / m²)<br />

<strong>Nordwalde</strong> 135,00 115,00<br />

Der Wert von 115,00 € / m² wurde für den Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> zu<br />

Grunde gelegt.<br />

4 lt. Grundstücksmarktbericht NRW 2007 S. 34 (99906034.pdf) Werte für <strong>Nordwalde</strong>


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 5<br />

Planungsrechtlicher Außenbereich (Wirtschaftswege): Hier ist e<strong>in</strong> Wert von 10 %<br />

des Bodenrichtwertes für Ackerland anzusetzen, sofern nicht wegen <strong>der</strong> umliegenden<br />

Grundstücke an<strong>der</strong>e Bodenrichtwerte gelten. Als M<strong>in</strong>destwert ist e<strong>in</strong> Euro pro<br />

Quadratmeter anzusetzen (§ 55 Abs. 2 S. 2 GemHVO). Da sich bei e<strong>in</strong>er Anwendung<br />

<strong>der</strong> 10 % Regelung e<strong>in</strong> rechnerischer Wert ergibt, <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>er als e<strong>in</strong> Euro ist,<br />

beläuft sich <strong>der</strong> Wertansatz hier auf 1,00 € / m².<br />

Brücken<br />

Zum Infrastrukturvermögen gehören auch die geme<strong>in</strong>deeigenen Brücken, welche<br />

man durch die vorhandenen Brückenbücher nachweisen konnte. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> unterhält 26 Brückenbauwerke, welche <strong>in</strong> die Bauwerksarten Holzbrücke,<br />

Stahlbeton Platte, Stahlbeton Plattenbalken, Stahlbeton-Rahmenfertigteile, Stahlträger<br />

mit Holzbohlenbelag und Wellstahlprofil unterglie<strong>der</strong>t wurden.<br />

Nach ausführlichen Recherchen <strong>in</strong> den Bauakten konnten für fast alle Bauwerksarten<br />

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ermittelt werden. Diese Werte s<strong>in</strong>d mit Hilfe<br />

des Baupreis<strong>in</strong>dex für sonstige Bauwerke, hier Brücken im Straßenbau auf den Zeitwert<br />

hochgerechnet worden. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Abschreibung für die bisherige<br />

Nutzungsdauer ermittelte sich <strong>der</strong> Wert zum Stichtag.<br />

Bauwerksart Wert je Quadratmeter Nutzungsdauer<br />

Holzbrücke 907,00 € 30 Jahre<br />

Stahlbeton Platte 820,00 € 70 Jahre<br />

Stahlbeton Plattenbalken 902,00 € 70 Jahre<br />

Stahlbeton-Rahmenfertigteile 578,00 € 80 Jahre<br />

Stahlträger mit Holzbohlenbelag 386,00 € 40 Jahre<br />

Wellstahlprofil 933,00 € 70 Jahre<br />

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen (Innenbereich)<br />

Für die Bewertung <strong>der</strong> Straßenaufbauten ist e<strong>in</strong>e Ermittlung von bestimmten E<strong>in</strong>heitswerten<br />

vorzunehmen. Es wurden für die zu berücksichtigenden Flächen Regelprofile<br />

entwickelt und von e<strong>in</strong>er Ingenieurgesellschaft preislich fixiert. Des weiteren<br />

erfolgte durch das Bauamt <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> e<strong>in</strong>e Zustandsklassifizierung<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Straßen. H<strong>in</strong>ter den Zustandsklassen verbergen sich prozentuale Abschläge<br />

auf den Wert des Regelprofils.<br />

Aufgrund des Abschlags für den Zustand <strong>der</strong> Straße wird auf e<strong>in</strong>e zusätzliche Wertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

aufgrund des Alters verzichtet. Der Wert des Straßenaufbaus für die Eröffnungsbilanz<br />

ermittelte sich somit aus <strong>der</strong> Quadratmeter Fläche mal dem Wert für<br />

das Regelprofil abzüglich des Abschlages für den Zustand.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Straßen im Bereich <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> ist man davon<br />

ausgegangen, dass <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> jeweiligen Straßenkategorien das Verhältnis <strong>der</strong><br />

tatsächlichen Fläche des Verkehrskörpers zur Katasterfläche annähernd gleich ist.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 6<br />

Laut „NKF-Rahmentabelle <strong>der</strong> Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“<br />

kann für Straßen (Nr. 2.10) e<strong>in</strong>e Nutzungsdauer von 30 bis 60 Jahren<br />

und für Wege (Nr. 2.11) von 10 bis 30 Jahren festgelegt werden. Auf Grund von Erfahrungswerten<br />

s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Straßen, Wege und Plätze Gesamtnutzungsdauern<br />

im Innenbereich von 60 Jahren und im Außenbereich von 30 Jahren zu<br />

Grunde gelegt worden.<br />

Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen (Außenbereich)<br />

Die Bewertung des Straßenaufbaus im Außenbereich führte man genauso wie im<br />

Innenbereich durch, jedoch unter Vornahme e<strong>in</strong>er Flächenanpassung, da im Außenbereich<br />

die Katasterfläche sehr stark von <strong>der</strong> tatsächlichen Verkehrsfläche abweicht.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> überproportional großen Nebenanlagen entlang <strong>der</strong> Wirtschaftswege<br />

stimmt das Flächenverhältnis „befestigte Fläche / Nebenanlagen“ nicht. Aus diesem<br />

Grund wurde hier e<strong>in</strong>e Modifizierung <strong>der</strong> Flächen vorgenommen.<br />

Von den <strong>in</strong>sgesamt 49 Straßen bzw. Wirtschaftswegen im Außenbereich wurden 16<br />

von Mitarbeitern <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de genauer untersucht. Ziel <strong>der</strong> Untersuchung war es,<br />

die Gesamtfläche <strong>der</strong> Wirtschaftswege im Außenbereich <strong>in</strong> befestigte und unbefestigte<br />

Fläche zu unterteilen. Die untersuchten 16 Wirtschaftswege stellen <strong>in</strong>sgesamt<br />

über 50 % <strong>der</strong> Gesamtfläche dar, so dass die errechneten Prozentsätze für befestigte<br />

und unbefestigte Fläche als repräsentativ angesehen werden können. Anhand<br />

dieser Unterteilung ist e<strong>in</strong> „pauschaler“ Prozentsatz für die befestigte Fläche <strong>in</strong><br />

Höhe von 39 % errechnet worden. Dieser kam bei den nicht untersuchten Straßen<br />

bzw. Wegen zur Anwendung. Bei den untersuchten Wirtschaftswegen ist die tatsächlich<br />

befestigte Fläche für die Bewertung berücksichtigt worden.<br />

Die Bewertung des Verkehrskörpers wird wie für den Innenbereich jedoch nur auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> befestigten Fläche durchgeführt. Als „unbefestigte“ Fläche wird <strong>der</strong><br />

Straßenseitengraben bzw. die Bankette mit e<strong>in</strong>em pauschalierten Festwert <strong>in</strong> Höhe<br />

des Bodenwertes für Ackerland angesetzt.<br />

sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

Zu dieser Position gehören <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> die Freizeit- bzw. Tageserholungsanlage<br />

sowie <strong>der</strong>en Skateboardanlage. Für die Freizeit- bzw. Tageserholungsanlage<br />

legte man e<strong>in</strong>e Gesamtnutzungsdauer von 30 Jahren fest. Bei <strong>der</strong> Skateboardanlage<br />

ist aufgrund von Erfahrungswerten e<strong>in</strong>e Nutzungsdauer von<br />

25 Jahren angesetzt worden.<br />

Die damaligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten s<strong>in</strong>d mittels des Baupreis<strong>in</strong>dexes<br />

für Sonstige Bauwerke (hier den Straßenbau) auf das Jahr 2006 hochgerechnet<br />

und von den ermittelten Wie<strong>der</strong>beschaffungszeitwerten die l<strong>in</strong>eare Alterswertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

abgezogen worden.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> schlechten Zustände <strong>der</strong> Freizeit- bzw. Tageserholungsanlage sowie<br />

<strong>der</strong> Skateboardanlage, kamen noch prozentuelle Abschläge vom errechneten Zeitwert<br />

<strong>in</strong> Abzug.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 7<br />

2.1.2.4. Bauten auf fremden Grund und Boden<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat seit 1999 auf e<strong>in</strong>em fremden Grundstück e<strong>in</strong>en Wohnconta<strong>in</strong>er<br />

für Asylbewerber stehen. Mit Hilfe des Sachwertverfahrens ermittelte sich<br />

<strong>der</strong> Sachwert <strong>der</strong> Bausubstanz (siehe Punkt 2.1.2.2.). Als Gesamtnutzungsdauer<br />

s<strong>in</strong>d 20 Jahre festgelegt worden, die zu e<strong>in</strong>er Restnutzungsdauer von 12 Jahren geführt<br />

hat.<br />

2.1.2.5. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> ist nur Eigentümer von Bau- und Bodendenkmälern. Laut<br />

KSK-Leitfaden handelt es sich hierbei nur um bauliche Anlagen, die nicht den Gebäuden<br />

zuzurechnen s<strong>in</strong>d.<br />

Aus praktischen Erwägungen wird für die geme<strong>in</strong>dlichen Denkmäler e<strong>in</strong> symbolischer<br />

Wert von e<strong>in</strong>em Euro <strong>in</strong> die Eröffnungsbilanz e<strong>in</strong>gestellt (§ 55 Abs. 4 GemHVO).<br />

2.1.2.6. Masch<strong>in</strong>en und technische Anlagen, Fahrzeuge<br />

Bewegliches Anlagevermögen, das nach dem 01.01.2002 (Anschaffungsstichtag zur<br />

Bewertung) angeschafft worden ist, wird grundsätzlich auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten, unter Berücksichtigung von Gesamtnutzungsdauer<br />

und Alter mit dem Zeitwert angesetzt. Alle vor diesem Stichtag angeschafften<br />

Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d entwe<strong>der</strong> bereits aufgrund <strong>der</strong> festgelegten Nutzungsdauer<br />

vollständig abgeschrieben o<strong>der</strong> werden mit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>dexierten Zeitwert angesetzt.<br />

Bei e<strong>in</strong>em ermittelten Zeitwert von unter 410,00 € ist ke<strong>in</strong> Ansatz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Masch<strong>in</strong>en und Geräte<br />

Alle Masch<strong>in</strong>en und technischen Geräte s<strong>in</strong>d wie oben dargestellt bewertet.<br />

Fahrzeuge<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Fahrzeuge ist zunächst zwischen marktfähigen Personenund<br />

Lastkraftwagen sowie zwischen Kommunal- bzw. Spezialfahrzeugen zu unterscheiden.<br />

Können bei marktfähigen Personen- und Lastkraftwagen Zeitwerte aus Bewertungslisten<br />

(z. B. DAT) ermittelt werden, so kann <strong>der</strong> niedrigere Wert angesetzt werden<br />

(Nie<strong>der</strong>stwertpr<strong>in</strong>zip).<br />

Im Gegensatz dazu ist e<strong>in</strong>e Zeitwertermittlung nach Bewertungslisten bei den an<strong>der</strong>en<br />

Kommunal- bzw. Spezialfahrzeugen wie z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Radla<strong>der</strong>,<br />

etc. kaum möglich. Hier nahm man e<strong>in</strong>e Zeitwertermittlung mit Hilfe des Verbraucherpreis<strong>in</strong>dex<br />

für Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen 5 vor.<br />

Da aus den vorhandenen Fahrzeugakten die Anschaffungskosten und das Anschaffungsdatum<br />

ersichtlich waren, konnten anhand dieser Daten <strong>in</strong>dexierte Zeitwerte<br />

ermittelt werden. Vom ermittelten Zeitwert war die l<strong>in</strong>eare Alterswertm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

5 siehe Tabelle „Verbraucherpreis<strong>in</strong>dex auf verschiedenen Basisjahren“ auf Seite 26


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 8<br />

abzuziehen. Für bereits vollständig abgeschriebene Fahrzeuge, welche jedoch noch<br />

genutzt werden, wird e<strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerungswert von e<strong>in</strong>em Euro <strong>in</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

angesetzt.<br />

Bei Feuerwehrfahrzeugen besteht die Beson<strong>der</strong>heit, dass sie üblicherweise komplett<br />

ausgestattet angeschafft werden. Die zum Teil hochwertige Zusatzausrüstung (Rettungsgeräte,<br />

Pumpen etc.) wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel mit dem Fahrzeug nach Beendigung <strong>der</strong><br />

Nutzungsdauer ausgemustert. Daher wurden die E<strong>in</strong>satzfahrzeuge <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

aus Vere<strong>in</strong>fachungsgründen bei <strong>der</strong> Erstbilanzierung grundsätzlich als Sachgesamtheit,<br />

<strong>in</strong> die Anlagenbuchhaltung, respektive Bilanz, aufgenommen und abgeschrieben.<br />

Nur <strong>in</strong> begründeten Ausnahmefällen wird die hochwertige Zusatzbeladung separat<br />

aufgenommen. Das ist zum Beispiel <strong>der</strong> Fall, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong> neues Fahrzeug e<strong>in</strong>e vorhandene<br />

hochwertige Beladung übernommen o<strong>der</strong> für e<strong>in</strong> vorhandenes Fahrzeug<br />

solche Vermögensgegenstände nachträglich angeschafft werden. In <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> ist dieses jedoch nicht vorgekommen.<br />

Bei vier Fahrzeugen <strong>der</strong> Nordwal<strong>der</strong> Feuerwehr konnten ke<strong>in</strong>e Anschaffungskosten<br />

ermittelt werden, da es sich bei diesen um Schenkungen o<strong>der</strong> Spenden handelt. Mittels<br />

von Schätzungen s<strong>in</strong>d Zeitwerte für die Sachzuwendungen ermittelt und <strong>in</strong> die<br />

Eröffnungsbilanz e<strong>in</strong>gestellt worden. Es handelt sich um die Fahrzeuge: Löschfahrzeug<br />

LF 16 TS (ST-2817), Trabi (ST-2229), Gabelstapler und MTF (ST-2907).<br />

2.1.2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

Hierzu zählen Büroe<strong>in</strong>richtung, Hardware und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung.<br />

Nach Aktualisierung <strong>der</strong> bereits <strong>in</strong> Vorjahren durchgeführten körperlichen<br />

Bestandsaufnahme ist entsprechend Punkt 2.1.2.6. <strong>der</strong>en Bewertung vorgenommen<br />

worden.<br />

Für die Büromöbel des Rathauses, die Möblierung des Sitzungssaales und die E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>der</strong> Klassenräume <strong>in</strong> den Schulen bildete man Gruppenwerte. Zunächst<br />

wurde für die Büros sowie Klassenräume e<strong>in</strong>e Standardausstattung festgelegt, wobei<br />

die Bewertung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Gegenstände anhand von Markt- bzw. Katalog-Preisen<br />

erfolgte. Die ermittelten Durchschnittswerte s<strong>in</strong>d um e<strong>in</strong>en Altersabschlag reduziert<br />

worden.<br />

Die gesamte Hardware Ausstattung bewertete man nach dem Festwertverfahren. Da<br />

gerade diese Gegenstände regelmäßig ersetzt werden und <strong>der</strong> Bestand <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Größe und Zusammensetzung nur ger<strong>in</strong>gen Schwankungen unterliegt. Auch hier<br />

kam e<strong>in</strong> Abschlag auf den Wie<strong>der</strong>beschaffungszeitwert zur Anwendung.<br />

Für die Lehr- und Unterrichtsmittel f<strong>in</strong>det die Festwertmethode gemäß § 34 Abs. 1<br />

GemHVO Anwendung. Auf Grund von Erfahrungswerten haben diese unterschiedlichsten<br />

Gegenstände e<strong>in</strong>e durchschnittliche Nutzungsdauer von 5 Jahren. Um<br />

hier e<strong>in</strong>en Festwert zu ermitteln, s<strong>in</strong>d die kameralen Ausgaben <strong>der</strong> letzten fünf Jahre<br />

zu Grunde gelegt und mit e<strong>in</strong>em 50prozentigen Ansatz als Festwert <strong>in</strong> die Bilanz e<strong>in</strong>gestellt<br />

worden.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 9<br />

Bei <strong>der</strong> Sicherheitskleidung und <strong>der</strong> persönlichen Ausrüstung <strong>der</strong> Feuerwehrleute ist<br />

jeweils e<strong>in</strong>e Standardausstattung festgelegt und anhand von aktuellen Preis<strong>in</strong>formationen<br />

bewertet. Für die E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> die Eröffnungsbilanz hat man jedoch<br />

nur 50 % <strong>der</strong> Anschaffungskosten als Festwert ausgewiesen.<br />

2.1.2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau<br />

Bei den folgenden Bauvorhaben fehlte zum Bilanzstichtag noch <strong>der</strong> Endausbau:<br />

1. Denkerstiege (Teilstück)<br />

2. Gartenstraße (Baustraße fertig)<br />

3. Grüner Weg (Teilstück)<br />

4. Industriestraße (Baustraße fertig)<br />

5. Mühlenweg (Teilstück)<br />

6. Sandstiege (Teilstück)<br />

7. Sieverts Kamp (Stichstraßen Neubaugebiet)<br />

8. Wallgraben (Teilstück)<br />

9. Westr<strong>in</strong>g (Teilstück)<br />

Da die Baumaßnahme Gartenstraße erst nach 2002 begann, s<strong>in</strong>d die bis Ende des<br />

Jahres 2006 tatsächlich angefallenen Kosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz auszuweisen.<br />

Für die Stichstraßen Sieverts Kamp müsste auch dieses Verfahren angewendet werden,<br />

jedoch wird die Gesamtmaßnahme über den Erschließungsträger West GKA<br />

abgewickelt. Die Stichstraßen s<strong>in</strong>d - ebenso wie alle an<strong>der</strong>en Straßen bzw. <strong>der</strong>en<br />

Teilstücke wie unter Punkt 2.1.2.3. [Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen<br />

(Innenbereich)] beschrieben - bewertet. In Absprache mit dem<br />

Bauamt erfolgte die E<strong>in</strong>stellung <strong>in</strong> die Eröffnungsbilanz (je nach Baufortschritt) jedoch<br />

nur mit ca. 60 %.<br />

2.1.3. F<strong>in</strong>anzanlagen<br />

Hierzu zählen die Beteiligungen, das Son<strong>der</strong>vermögen, die Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

und die Ausleihungen.<br />

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an den Zweckverbänden (VHS, Musikschule,<br />

För<strong>der</strong>schule) ausgewiesen. Die Bewertung <strong>der</strong> Anteile erfolgte anhand <strong>der</strong><br />

Eigenkapital-Spiegelbildmethode gemäß § 55 Abs. 6 S. 2 GemHVO. Die Stadt Ste<strong>in</strong>furt<br />

hat die Bewertung vorgenommen und den beteiligten Kommunen e<strong>in</strong>e Auflistung<br />

dieser zur Verfügung gestellt.<br />

Die wirtschaftlichen Unternehmen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de ohne eigene Rechtspersönlichkeit<br />

(Eigenbetriebe), s<strong>in</strong>d bilanzierende Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Es werden hier<br />

die Werte des Eigenkapitals <strong>der</strong> Eigenbetriebe (Abwasserwerk und Wasserwerk),<br />

festgestellt <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Bilanz zum 31.12.2006, e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Die e<strong>in</strong>zigen Wertpapiere des Anlagevermögens stellen die bis zum 29.12.2006 geleisteten<br />

E<strong>in</strong>zahlungen <strong>in</strong> den Versorgungsfonds <strong>der</strong> Westfälisch-Lippischen Versor-


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 10<br />

gungskasse gemäß EfoG 6 dar. Für Fondsanteile gelten grundsätzlich die Bewertungsvorschriften<br />

des Handelsrechts (§§ 252 - 256 HGB), so dass die Wertpapiere<br />

mit den Anschaffungskosten bewertet wurden.<br />

Unter den Ausleihungen werden die Anteile an <strong>der</strong> Volksbank Greven eG sowie die<br />

vorhandenen Wohnungsbauför<strong>der</strong>ungsdarlehen ausgewiesen.<br />

2.2. Umlaufvermögen<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe<br />

Im Bereich des Bauhofes werden mobile Verkehrsschil<strong>der</strong> vorgehalten. Insgesamt<br />

handelt es sich um rd. 60 verschiedenartige Schil<strong>der</strong>. Diese wurden mit E<strong>in</strong>kaufspreisen<br />

bewertet und unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>es Abschlages von 50 % mit e<strong>in</strong>em<br />

Festwert <strong>in</strong> die Bilanz e<strong>in</strong>gestellt. Neuanschaffungen werden zukünftig sofort als<br />

Aufwand gebucht.<br />

2.1.2 Waren<br />

Zum Verkauf anstehende Grundstücke werden bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> unter<br />

dieser Bilanzposition erfasst. Wohn-Bauland wird zum Basisverkaufspreis, <strong>der</strong> ke<strong>in</strong>en<br />

Erschließungskostenanteil be<strong>in</strong>haltet bilanziert. Für die Grundstücksfläche „Am<br />

Bahnhof“ beträgt dieser Wert 50,00 € / m². Da die Flächen des Industriegebietes erst<br />

<strong>in</strong> 2006 erworben wurden, wird <strong>der</strong> tatsächliche Kaufpreis je m² für die Bewertung<br />

angesetzt.<br />

2.2.1 For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Sämtliche For<strong>der</strong>ungen und sonstigen Vermögensgegenstände s<strong>in</strong>d zum Nennwert<br />

angesetzt. E<strong>in</strong>zelheiten zu den For<strong>der</strong>ungen können dem For<strong>der</strong>ungsspiegel entnommen<br />

werden.<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> Fremd-Währungen lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.<br />

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden debitorische Kreditoren mit<br />

ihrem Nennwert angesetzt.<br />

2.2.2 Liquide Mittel<br />

Hier wurden die Guthaben bei den Kredit<strong>in</strong>stituten zum 01.01.2007 ausgewiesen.<br />

2.3. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten s<strong>in</strong>d vor dem Abschlussstichtag geleistete<br />

Ausgaben, soweit sie Aufwand für e<strong>in</strong>e bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,<br />

anzusetzen. Es handelt sich um den Mitgliedsbeitrag 2007 Deutsches Jugendherbergswerk,<br />

den Abschlag für den W<strong>in</strong>terdienst 2006/2007 und die Beiträge zur<br />

Versorgungskasse Januar und Februar 2007.<br />

6 EfoG = Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 11<br />

Die Besoldung für Januar 2007 ist nicht über e<strong>in</strong>en aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

abgegrenzt, da die Auszahlungen Anfang 2007 getätigt wurden.<br />

PASSIVA<br />

2.4. Eigenkapital<br />

2.4.1 Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage<br />

Die Höhe <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage bestimmt sich re<strong>in</strong> rechnerisch als Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem Gesamtvermögen auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Seite und <strong>der</strong> Summe<br />

aus Ausgleichsrücklage, Son<strong>der</strong>posten, Rückstellungen, Verb<strong>in</strong>dlichkeiten und passiven<br />

Rechnungsabgrenzungsposten auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite.<br />

2.4.2 Ausgleichsrücklage<br />

Bemessungsgrundlage für die Berechnung <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage bilden die durchschnittlichen<br />

jährlichen Steuere<strong>in</strong>nahmen und allgeme<strong>in</strong>en Zuweisungen <strong>der</strong> letzten<br />

drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Haushaltsjahre (Werte <strong>der</strong> Jahresrechnungen<br />

2004 - 2006). Die Höhe <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage beträgt gemäß § 75<br />

Abs. 3 GO e<strong>in</strong> Drittel hiervon (aktueller Stand = 3.175.858,86 €).<br />

2.5. Son<strong>der</strong>posten<br />

2.5.1. Son<strong>der</strong>posten für Zuwendungen<br />

Bei den erhaltenen Zuwendungen wurde e<strong>in</strong>e Differenzierung bzw. Unterteilung <strong>in</strong><br />

Gebäudezuwendungen und sonstige Zuwendungen vorgenommen.<br />

Gebäudezuwendungen<br />

Es wurden anhand <strong>der</strong> Zuwendungsbescheide und Gebäudebewertungen Zuschussquoten<br />

ermittelt. Die tatsächliche Zuwendung wurde dabei <strong>in</strong> Relation zum<br />

damaligen Herstellungswert gesetzt, d. h. die mit NHK 2000 ermittelten Normalherstellungskosten<br />

s<strong>in</strong>d mit Hilfe des Baupreis<strong>in</strong>dizes auf das Baujahr heruntergerechnet<br />

worden. Der ermittelte Prozentsatz stellt die Zuschussquote dar, welche mit dem<br />

Sachwert <strong>der</strong> Bausubstanz und Außenanlagen multipliziert wird und somit den Wert<br />

zum Stichtag <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz ergibt. Um die jährliche Summe <strong>der</strong> Auflösung zu<br />

erhalten, wird <strong>der</strong> ermittelte Son<strong>der</strong>posten durch die Restnutzungsdauer geteilt.<br />

Sonstige Zuwendungen<br />

Bei den sonstigen Zuwendungen ermittelte man anhand <strong>der</strong> Jahresrechnungen von<br />

1950 bis 2006 alle, für die unterschiedlichsten Maßnahmen erhaltenen Zuschüsse.<br />

Um nun den Wert zum Stichtag <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz zu erhalten, s<strong>in</strong>d diese Zuwendungen<br />

bestimmten Maßnahmen (z. B. Straßen, Schulen usw.) zugeordnet worden.<br />

Die erhaltenen Pauschalen (Investitions-, Schul- und Sportpauschale) ordnete man<br />

wesentlichen Positionen (Grundsatz <strong>der</strong> Wesentlichkeit) des Anlagevermögens zu.<br />

Der bis 2006 erhaltene Investitionszuschuss wurde z. B. zu 50 % auf die Straßen<br />

und zu 50 % auf die Schulen verteilt.<br />

Im Gegensatz zu den Gebäudezuwendungen erfolgte e<strong>in</strong>e Hochrechnung <strong>der</strong> historischen<br />

Werte. Mit Hilfe <strong>der</strong> angewandten Indexzahlen für das entsprechende Anlagevermögen<br />

(z. B. Straße, Schule, Skateboardanlage) ermittelte sich <strong>der</strong> aktuelle


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 12<br />

Zeitwert. Dieser aktuelle Zeitwert wird durch die Gesamtnutzungsdauer des Anlagegutes<br />

geteilt, so dass man die jährliche Auflösung des Son<strong>der</strong>postens erhält. Der<br />

jährliche Auflösungsbetrag wird dann mit <strong>der</strong> ermittelten Restnutzungsdauer multipliziert,<br />

so dass sich daraus <strong>der</strong> Wert zum Stichtag <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz ergibt.<br />

Alle nach dem 01.01.2002 erhaltenen Zuwendungen s<strong>in</strong>d mit ihrem tatsächlichen<br />

Betrag (abzgl. bereits aufgelöster Beträge) <strong>in</strong> die Eröffnungsbilanz e<strong>in</strong>gestellt. Diese<br />

Zuwendungen s<strong>in</strong>d durch die Gesamtnutzungsdauer geteilt und anschließend mit <strong>der</strong><br />

Restnutzungsdauer multipliziert worden. E<strong>in</strong>e Indizierung erfolgte nicht.<br />

Bei den nicht abnutzbaren Anlagevermögen bleibt <strong>der</strong> Wert <strong>in</strong> unverän<strong>der</strong>ter Höhe<br />

bestehen.<br />

E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit gibt es bei <strong>der</strong> erhaltenen Beihilfe aus <strong>der</strong> Feuerschutzsteuer.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> erhaltenen Zuschüsse und <strong>der</strong> getätigten Investitionen<br />

ermittelte sich e<strong>in</strong> durchschnittlicher Zuschussfaktor, <strong>der</strong> auf den Restwert <strong>der</strong> Vermögensgegenstände<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr angewandt worden ist. Es ergab sich für die<br />

Feuerwehr e<strong>in</strong> Zuschussfaktor von 25,99 %. Die Höhe des Son<strong>der</strong>postens ergibt sich<br />

somit aus Multiplikation von Restwert des Vermögensgegenstandes mit dem ermittelten<br />

Zuschussfaktor.<br />

Sachzuwendungen erhielt die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hauptsächlich im Bereich <strong>der</strong><br />

Feuerwehr. Da es sich hierbei um unentgeltliche Zuwendungen handelt, ist <strong>der</strong> Zeitwert<br />

des zugewendeten Vermögensgegenstands angesetzt worden.<br />

2.5.2. Son<strong>der</strong>posten für Beiträge<br />

Unter dieser Position s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen<br />

erhaltenen Erschließungsbeiträge und Beiträge nach KAG erfasst bzw.<br />

ausgewiesen.<br />

Auf den ermittelten Restwert des Straßenkörpers wurden die se<strong>in</strong>erzeit erhobenen<br />

prozentualen Anteile als Erschließungsbeiträge (z. B. 90 %, 50 % bzw. 10 %) angesetzt.<br />

Sofern Erschließungsstraßen durch Dritte (z. B. Bauträger) erstellt und anschließend<br />

an die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> übertragen wurden, s<strong>in</strong>d 100 % des Restwertes<br />

als Son<strong>der</strong>posten angesetzt worden.<br />

2.5.3. Son<strong>der</strong>posten für den Gebührenausgleich<br />

Als weitere Unterposition wird gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>posten für<br />

den Gebührenausgleich angesetzt. Zum Bilanzstichtag weist <strong>der</strong> Gebührenhaushalt<br />

für die Müllbeseitigung <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e Kostenüberdeckung aus, welche <strong>in</strong> den folgenden<br />

drei Jahren auszugleichen ist.<br />

2.6. Rückstellungen<br />

2.6.1. Pensionsrückstellungen<br />

Die Höhe ist mit Hilfe e<strong>in</strong>er versicherungsmathematischen Bewertung durch die<br />

Westfälisch-Lippische Versorgungskasse <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Heubeck AG ermit-


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 13<br />

telt worden. Bewertet s<strong>in</strong>d die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven<br />

Beamten sowie Versorgungsempfängern.<br />

2.6.2. Instandhaltungsrückstellungen<br />

Gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO s<strong>in</strong>d Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> noch auszuführenden Maßnahmen 2006 (siehe Jahresrechnung)<br />

wie folgt gebildet worden:<br />

Investitions-Nr. Maßnahme<br />

Betrag<br />

2007-07 Verbesserung des Bahnhofsumfeldes 18.141,00 €<br />

2006-11 Instandhaltungsmaßnahmen <strong>der</strong> Wichernschule 18.236,00 €<br />

2006-15 Instandhaltungsmaßnahmen <strong>der</strong> KvG-Gesamtschule 61.950,00 €<br />

2006-17 Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sportanlage 29.215,00 €<br />

2006-18 Erneuerungsmaßnahme Schwimmhalle 15.185,00 €<br />

Summer aller Maßnahmen 142.727,00 €<br />

2.6.3. Sonstige Rückstellungen<br />

Als sonstige Rückstellungen s<strong>in</strong>d gemäß § 36 Abs. 4 GemHVO Verpflichtungen auszuweisen,<br />

die dem Grunde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Höhe nach ungewiss s<strong>in</strong>d, <strong>der</strong>en Entstehung<br />

aber wahrsche<strong>in</strong>lich ist, d. h. <strong>der</strong>en zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen<br />

wird. Die wirtschaftliche Ursache liegt vor dem Bilanzstichtag.<br />

Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:<br />

Planungs- und Baukosten für e<strong>in</strong> Service-Center 163.692,00 €<br />

Altersteilzeitrückstellung 329.600,00 €<br />

Archivierungsrückstellung 50.000,00 €<br />

Summe <strong>der</strong> sonstigen Rückstellungen 543.292,00 €<br />

2.7. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Es lagen<br />

zum Bilanzstichtag ke<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dlichkeiten <strong>in</strong> Fremdwährungen vor.<br />

E<strong>in</strong>zelheiten zu den Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d dem Verb<strong>in</strong>dlichkeitsspiegel zu entnehmen.<br />

2.7.1. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Krediten für Investitionen<br />

Die dargestellten Beträge aus Verb<strong>in</strong>dlichkeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anlage des Haushaltsplanes<br />

sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Jahresrechnung 2006 dargestellt. In je<strong>der</strong> Darlehensakte bef<strong>in</strong>det<br />

sich e<strong>in</strong> aktueller Z<strong>in</strong>s- und Tilgungsplan.<br />

2.7.2. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich<br />

gleichkommen<br />

Es werden hier die Kapitaldienstübernahmen für Investitionszuschüsse ausgewiesen.<br />

Der Schuldenstand setzt sich zum 31.12.2006 wie folgt zusammen:


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> Blatt 14<br />

Um- / Erweiterungsbau des Altenwohn- und Krankenheimes<br />

(Altenzentrum St. August<strong>in</strong>us <strong>Nordwalde</strong>) 21.558,24 €<br />

Erweiterung K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten Wiesengrund 87.417,42 €<br />

Blockheizkraftwerk Schwimmhalle 44.338,32 €<br />

Summe Kapitaldienstübernahme 153.313,98 €<br />

2.7.3. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

Hier werden die kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kreditoren, welche sich<br />

aus <strong>der</strong> Summen Saldenliste ablesen lassen, ausgewiesen.<br />

2.7.4. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Transferleistungen<br />

Zusätzlich zu dem, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Saldenliste stehenden Betrag wird hier die Nachfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> differenzierten Kreisumlage dargestellt.<br />

2.7.5. sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Es wird hier im Wesentlichen die Z<strong>in</strong>sabgrenzung e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Im Übrigen wird auf den Lagebericht sowie den Bewertungsleitfaden <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> verwiesen.<br />

<strong>Nordwalde</strong>, 17.12.2007<br />

Aufgestellt:<br />

Festgestellt:<br />

(Egon Meier)<br />

Kämmerer<br />

(Dietmar Brockmeyer)<br />

Bürgermeister


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Anlagenspiegel zum 1. Januar 2007<br />

Anlagevermögen<br />

Anschaffungs- und kumulierte Buchwert<br />

Herstellungskosten Abschreibungen<br />

1.1.2007 1.1.2007 1.1.2007<br />

1. Immaterielle Vermögensgegenstände<br />

1.1 Konzessionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

1.2 Lizenzen 4.306,98 € 0,00 € 4.306,98 €<br />

1.3 DV-Software 20.354,61 € 0,00 € 20.354,61 €<br />

2. Sachanlagen<br />

2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

2.1.1 Grünflächen 3.910.437,63 € 0,00 € 3.910.437,63 €<br />

2.1.2 Ackerland 99.007,20 € 0,00 € 99.007,20 €<br />

2.1.3 Wa ld und Forsten 20.763,90 € 0,00 € 20.763,90 €<br />

2.1.4 So nstige unbebaute Grundstücke 195.643,14 € 0,00 € 195.643,14 €<br />

2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

2.2.2 Sc hulen 16.979.376,50 € 0,00 € 16.979.376,50 €<br />

2.2.3 Wo hnbauten 74.569,00 € 0,00 € 74.569,00 €<br />

2.2.4 son stige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 5.637.356,50 € 0,00 € 5.637.356,50 €<br />

2.3 Infrastrukturvermögen<br />

2.3.1 Gru nd und Boden des Infrastrukturvermögens 4.430.541,50 € 0,00 € 4.430.541,50 €<br />

2.3.2 Brücken und Tunnel<br />

2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsa<br />

2.3.6 son stige Bauten des Infrastrukturvermögens<br />

339.203,06 €<br />

13.612.723,49 €<br />

71.863,36 €<br />

0,00 €<br />

0,00 €<br />

0,00 €<br />

339.203,06 €<br />

13.612.723,49 €<br />

71.863,36 €<br />

2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden<br />

2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler<br />

2.6 Masch<strong>in</strong>en und technische Anlagen, Fahrzeuge<br />

2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau<br />

18.151,00 €<br />

7,00 €<br />

517.841,42 €<br />

776.910,88 €<br />

842.025,47 €<br />

0,00 €<br />

0,00 €<br />

0,00 €<br />

0,00 €<br />

18.151,00 €<br />

7,00 €<br />

517.841,42 €<br />

776.910,88 €<br />

842.025,47 €<br />

3. F<strong>in</strong>anza nlagen<br />

3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

3.2 Beteiligungen 3.3 Son<strong>der</strong>vermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

3.5 Ausleihungen 0,00 €<br />

177.883,35 €<br />

4.491.364,19 €<br />

38.496,28 €<br />

78.022,95 €<br />

0,00 €<br />

177.883,35 €<br />

4.491.364,19 €<br />

38.496,28 €<br />

78.022,95 €<br />

Summe Anlageve rmögen 52.336.849,41 € 0,00 € 52.336.849,41 €


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Art <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen<br />

1. Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen und<br />

For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen<br />

For<strong>der</strong>ungsspiegel auf den 1. Januar 2007<br />

Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsjahres<br />

mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit von<br />

Gesamtbetrag des<br />

Vorjahres<br />

2007 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 2006<br />

299.956,85 € 299.956,85 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

1.1 Gebühren 530,85 € 530,85 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

1.2 Beiträge 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

1.3 Steuern 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

1.4 For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen 299.426,00 € 299.426,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2. Privatrechtliche For<strong>der</strong>ungen 20.493,45 € 20.493,45 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.1 gegenüber dem privaten Bereich 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.829,40 € 2.829,40 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.3 gegen verbundene Unternehmen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.4 gegen Beteiligungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.5 gegen Son<strong>der</strong>vermögen 17.664,05€ 17.664,05 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Summe aller For<strong>der</strong>ungen 320.450,30 € 320.450,30 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 1<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel auf den 1. Januar 2007<br />

Art <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsjahres<br />

mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit von<br />

Gesamtbetrag des<br />

Vorjahres<br />

2007 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 2006<br />

1. Anleihen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2. Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Krediten für Investitionen 9.005.031,23 € 364.141,93 € 1.647.226,14 € 6.993.663,16 € 0,00 €<br />

2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.2 von Beteiligungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.3 von Son<strong>der</strong>vermögen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.4 vom öffentlichen Bereich 6.955.155,39 € 282.553,76 € 1.277.918,32 € 5.394.683,31 € 0,00 €<br />

2.4.1 vom Bund 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.4.2 vom Land 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.4.3 von Geme<strong>in</strong>den (GV) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.4.4 von Zweckverbänden 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 6.955.155,39 € 282.553,76 € 1.277.918,32 € 5.394.683,31 € 0,00 €<br />

2.4.6 von sonstigen öffentlichen Son<strong>der</strong>rechnungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.049.875,84 € 81.588,17 € 369.307,82 € 1.598.979,85 € 0,00 €<br />

2.5.1 von Banken und Kredit<strong>in</strong>stituten 2.049.875,84 € 81.588,17 € 369.307,82 € 1.598.979,85 € 0,00 €<br />

2.5.2 von übrigen Kreditgebern 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

3. Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

3.1 vom öffentlichen Bereich 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

3.2 vom privaten Kreditmarkt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

4. Verb. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen<br />

wirtschaftlich gleichkommen<br />

153.313,98 € 21.770,30 € 62.821,85 € 68.721,83 € 0,00 €<br />

5. Verb. aus Lieferungen und Leistungen 171.444,81 € 171.444,81 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

6. Verb. aus Transferleistungen 18.220,04 € 18.220,04 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

7. Sonstige Verb<strong>in</strong>dlichkeiten 13.416,87 € 13.416,87 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Summe aller Verb<strong>in</strong>dlichkeiten 9.361.426,93 € 588.993,95 € 1.710.047,99 € 7.062.384,99 € 0,00 €


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 2<br />

Erläuterungen zu den langfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten gegenüber Kredit<strong>in</strong>stituten<br />

lfd. Nr.: Institut Darlehns-Nr.:<br />

Darlehn<br />

vom<br />

Ursprungsbetrag Darlehnsstand Tilgung Tilgung von Tilgung<br />

Z<strong>in</strong>ssatz<br />

des Darlehns<br />

<strong>in</strong> %<br />

am 01.01.2007 <strong>in</strong> 2007 2008 bis 2011 nach 2011<br />

EUR EUR EUR EUR EUR<br />

17 DG-Hyp 2002 529.545,00 4,99 435.571,06 15.363,60 69.618,65 335.225,21<br />

42 DG-Hyp 3023118701 1999 560.918,01 4,82 420.028,39 22.906,50 103.433,49 270.781,90<br />

12 Kreditanstalt für Wie<strong>der</strong>aufbau 7678415 2002 204.516,75 4,60 182.603,79 7.304,32 29.217,28 138.777,87<br />

10 Landesbank NRW 3507660300 2003 409.000,00 4,59 393.654,16 4.851,52 21.765,47 362.185,65<br />

20 Landesbank NRW 3507660227 1996 664.679,45 6,89 564.681,21 13.769,83 65.430,60 471.710,95<br />

13 Prov<strong>in</strong>zial 02.300123260 2002 102.258,38 4,48 61.355,05 6.817,22 27.268,88 20.451,73<br />

21 Sparkasse 607047339 1996 306.775,13 6,58 264.312,73 5.958,21 28.093,39 224.302,92<br />

22 Sparkasse 607046836 1996 409.033,50 6,83 347.696,23 8.421,04 39.954,63 290.899,52<br />

24 Sparkasse 672334638 2007 130.000,00 4,47 0,00 3.777,31 12.799,42 109.645,96<br />

27 Sparkasse 607049764 1998 204.516,75 5,37 182.846,84 3.251,92 14.876,38 161.466,62<br />

30 Sparkasse 607047131 1996 383.468,91 6,55 330.480,41 7.425,59 34.985,95 280.643,28<br />

36 Sparkasse 607045457 1995 562.421,07 6,98 471.612,98 12.171,36 57.965,28 389.304,98<br />

39 Sparkasse 607048089 1997 715.808,63 6,31 624.565,35 13.119,29 61.442,47 536.884,30<br />

40 Sparkasse 607052495 1999 3.479.720,64 4,79 2.743.975,64 113.135,13 510.104,57 2.007.600,81<br />

41 Sparkasse 607052487 1999 1.354.656,60 4,54 787.371,00 86.328,33 386.813,36 227.900,97<br />

3 Westfälische Landschaft 0003810501 1988 255.645,94 5,03 129.167,34 13.303,05 60.341,76 42.219,48<br />

18 Westfälische Landschaft 0003810507 1999 327.226,80 4,81 298.089,76 4.729,96 21.337,16 267.292,68<br />

43 Westfälische Landschaft 1999 921.709,77 4,99 767.019,29 25.285,06 114.576,77 601.872,40<br />

11.521.901,33 9.005.031,23 367.919,24 1.660.025,52 6.739.167,23


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 1<br />

LAGEBERICHT zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007<br />

Glie<strong>der</strong>ung<br />

I. Ausgangslage<br />

II.<br />

III.<br />

IV.<br />

Lagebericht<br />

II.1 Vermögens- und Schuldenlage<br />

II.2 Ertragslage<br />

II.3 F<strong>in</strong>anzlage<br />

Ausblick<br />

III.1 Vermögens- und Schuldenentwicklung<br />

III.2 Ertragsentwicklung<br />

III.3 Liquiditätsentwicklung<br />

III.4 sonstige Entwicklung<br />

Organe und Mitgliedschaften<br />

I. Ausgangslage<br />

Zum 01.01.2007 hat die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> ihr Rechnungswesen auf das<br />

Neue Kommunale F<strong>in</strong>anzmanagement (NKF) umgestellt. Somit löst die<br />

sogenannte Doppik die bisherige Kameralistik ab. Zum Stichtag 01.01.2007 ist<br />

e<strong>in</strong>e Eröffnungsbilanz aufzustellen. Gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO NRW ist die<br />

Eröffnungsbilanz durch e<strong>in</strong>en Lagebericht zu ergänzen.<br />

Der Lagebericht ist gemäß § 48 GemHVO so zu fassen, dass e<strong>in</strong> den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild <strong>der</strong> Vermögens-, Schulden-,<br />

Ertrags- und F<strong>in</strong>anzlage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de vermittelt wird. Des Weiteren ist über<br />

Vorgänge von beson<strong>der</strong>er Bedeutung zu berichten sowie auf die Chancen und<br />

Risiken für die künftige Entwicklung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>zugehen. Am Schluss des<br />

Lageberichtes s<strong>in</strong>d über die Mitglie<strong>der</strong> des Verwaltungsvorstandes sowie für die<br />

Ratsmitglie<strong>der</strong> Angaben zum ausgeübten Beruf sowie über bestehende<br />

Mitgliedschaften zu machen.<br />

Der Lagebericht soll auch die Jahresabschlussergebnisse des abgelaufenen<br />

Jahres mit angeben und gleichzeitig Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft<br />

ablegen. Dies ist bei dem Lagebericht <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz noch nicht möglich.<br />

Somit beziehen sich alle folgenden Aussagen auf die Planungen 2007.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 2<br />

II.<br />

Lagebericht<br />

II. 1 Vermögens- und Schuldenlage<br />

Wesentlicher Unterschied zum bisherigen Rechnungssystem ist die Darstellung<br />

des geme<strong>in</strong>dlichen Vermögens. Dies erfolgt auf <strong>der</strong> Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz.<br />

Neben den immateriellen Vermögensgegenständen von ca. 25 T€ werden die<br />

Sachanlagen mit rund 47,5 Mio. € ausgewiesen. Die F<strong>in</strong>anzanlagen summieren<br />

sich zu e<strong>in</strong>em Wert von rund 4,8 Mio. €.<br />

Beson<strong>der</strong>e Bedeutung für die Vermögenslage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de hat aufgrund des<br />

Bilanzwertes das Sachanlagevermögen, welches sich aus unbebauten und<br />

bebauten Grundstücken sowie Infrastrukturvermögen ergibt. Nur durch e<strong>in</strong>e<br />

laufende Investitionstätigkeit <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de kann das Vermögen auf Dauer<br />

erhalten werden, da jährliche Abschreibungen von <strong>der</strong>zeit 1,26 Mio. € den<br />

bilanziellen Vermögenswert schmälern. Im Haushalt 2007 s<strong>in</strong>d Gesamtauszahlungen<br />

für Investitionen <strong>in</strong> Höhe von 2,81 Mio. € geplant. Folglich erhöht sich<br />

<strong>der</strong> Buchwert des Vermögens im 1. doppischen Haushaltsjahr um 1,55 Mio. € 1 .<br />

Dennoch verbietet die schlechte f<strong>in</strong>anzielle Situation <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de (<strong>der</strong><br />

Gesamtergebnisplan weist e<strong>in</strong> strukturelles Defizit [2008 - 2010] von ca. 165 T€<br />

aus) umfangreichere Investitionstätigkeiten. Dies ist auch Grund dafür, dass im<br />

F<strong>in</strong>anzplanungszeitraum von 2008 bis e<strong>in</strong>schließlich 2010 die geplanten<br />

Investitionen nicht die Höhe <strong>der</strong> geplanten Abschreibungsbeträge erreichen,<br />

son<strong>der</strong>n vielmehr stetig abnehmen. Dies hat e<strong>in</strong>e zunehmende Verr<strong>in</strong>gerung<br />

des Sachanlagevermögens zur Folge.<br />

Die Passivseite <strong>der</strong> Bilanz weist die F<strong>in</strong>anzierung des geme<strong>in</strong>dlichen Vermögens<br />

aus. Das Eigenkapital beläuft sich zum Stichtag <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

auf rund 12,6 Mio. €. Die Son<strong>der</strong>posten bilden mit rund 25,3 Mio. € e<strong>in</strong>en<br />

weiteren großen Posten, gefolgt von den Verb<strong>in</strong>dlichkeiten mit 9,4 Mio. € sowie<br />

Rückstellungen von 6,3 Mio. €.<br />

Die Ausgleichsrücklage ist e<strong>in</strong> Posten des Eigenkapitals und beträgt rd.<br />

3,2 Mio. €. Im Planungszeitraum bis 2010 reicht die Ausgleichsrücklage zum<br />

jährlichen Haushaltsausgleich aus.<br />

Neben <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage gibt es noch die Allgeme<strong>in</strong>e Rücklage, welche<br />

ebenfalls e<strong>in</strong> Posten des Eigenkapitals ist. E<strong>in</strong>e Entnahme aus <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Rücklage kann gemäß § 76 GO bis zu e<strong>in</strong>em Zwanzigstel pro Jahr erfolgen,<br />

ohne e<strong>in</strong> Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen. Da die Allgeme<strong>in</strong>e<br />

Rücklage zum 01.01.2007 e<strong>in</strong>en Bestand von 9,5 Mio. € ausweist, erfüllt die<br />

mittelfristige Haushaltsplanung die gesetzlichen Vorgaben.<br />

E<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>rücklage wird zum Bilanzstichtag nicht ausgewiesen. Aus <strong>der</strong><br />

kameralen Jahresrechnung 2006 s<strong>in</strong>d hiefür ke<strong>in</strong>e Haushaltsreste gebildet und<br />

somit auch nicht <strong>in</strong> die Bilanz übernommen worden.<br />

1 Summe ergibt sich aus den Abschreibungen abzüglich <strong>der</strong> geplanten Auszahlungen für Investitionen


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 3<br />

Die Son<strong>der</strong>posten bilden auf <strong>der</strong> Passivseite <strong>der</strong> Bilanz erhaltene, <strong>in</strong>vestitionsbezogene<br />

Zuwendungen und erhobene Beiträge für durchgeführte Investitionsmaßnahmen<br />

ab. Das kaufmännische Wahlrecht, diese Son<strong>der</strong>posten durch<br />

aktivische M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des Anlagevermögens vorzunehmen, ist im doppischen<br />

nicht zulässig, da ke<strong>in</strong> saldierter Ressourcenverbrauch dargestellt werden soll.<br />

Son<strong>der</strong>posten werden über die gleiche Nutzungsdauer wie das Anlagegut<br />

ertragswirksam aufgelöst. Mit fast 19,5 Mio. € bilden die allgeme<strong>in</strong>en<br />

Zuwendungen den größten Son<strong>der</strong>posten. Aber auch die Erschließungsbeiträge<br />

(5,7 Mio. €) und die Überschüsse Gebührenausgleich s<strong>in</strong>d als Son<strong>der</strong>posten<br />

zum Bilanzstichtag 01.01.2007 gebildet worden.<br />

Die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wurden <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em versicherungsmathematischen Verfahren von <strong>der</strong> Westfälisch-Lippischen<br />

Versorgungskasse mit 5,6 Mio. € berechnet, die als Pensionsrückstellungen<br />

das Eigenkapital schmälern. Die Entwicklung <strong>der</strong> Pensionsrückstellungen ist<br />

unter an<strong>der</strong>em abhängig von dem möglichen E<strong>in</strong>tritt von Versorgungsfällen, was<br />

nicht kalkuliert werden kann. E<strong>in</strong>e jährliche Neuberechnung wird erfolgen und<br />

damit e<strong>in</strong>e Anpassung <strong>der</strong> Rückstellungen. Den Pensionsrückstellungen stehen<br />

auf <strong>der</strong> Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz bislang nur 38.496,28 € als Wertpapiere des<br />

Anlagevermögens gegenüber. Es handelt sich hierbei um e<strong>in</strong>en Betrag, <strong>der</strong> aus<br />

<strong>der</strong> Beitrags- und Vermögensaufstellung per 29.12.2006 des Versorgungsfonds<br />

Westfälisch-Lippische Versorgungskasse (wvk) kommt.<br />

Unter den sonstigen Rückstellungen <strong>in</strong> Höhe von 543 T€ werden größtenteils<br />

Beträge für Altersteilzeit und Archivierung ausgewiesen.<br />

Bei den Verb<strong>in</strong>dlichkeiten schlagen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Kredite für Investitionen<br />

mit fast 9,0 Mio. € zu Buche. Des Weiteren f<strong>in</strong>det man hier die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (153,3 T€)<br />

sowie die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (171,4 T€).<br />

Der Verb<strong>in</strong>dlichkeitenspiegel (siehe Anhang) weist die Art und Fristigkeit <strong>der</strong><br />

Schulden aus. Zu den Verb<strong>in</strong>dlichkeiten mit e<strong>in</strong>er Restlaufzeit von mehr als<br />

5 Jahren gehören die Kredite für getätigte Investitionen mit e<strong>in</strong>em<br />

Gesamtbetrag von rund 9,0 Mio. € (zum 01.01.2007) sowie Verb<strong>in</strong>dlichkeiten,<br />

die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen mit rund 153,3 T€ (zum<br />

01.01.2007).<br />

II. 2 Ertragslage<br />

Der doppische Haushalt glie<strong>der</strong>t sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Ergebnis- und F<strong>in</strong>anzplan. Nach<br />

den gesetzlichen Vorgaben s<strong>in</strong>d die Haushaltsplanungen nach Produktbereichen<br />

vorzunehmen. Von den 17 möglichen Produktbereichen s<strong>in</strong>d 16 bei<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> belegt. Für diese Bereiche s<strong>in</strong>d Teilergebnispläne<br />

erstellt worden. Die Teilpläne fließen alle im Gesamtergebnisplan zusammen.<br />

Für den Haushalt 2007 s<strong>in</strong>d 12.489.681,00 € an ordentlichen Erträgen und<br />

12.082.211,00 € an ordentlichen Aufwendungen geplant worden, woraus sich<br />

e<strong>in</strong> Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 407.470,00 € ergibt. Dieser Betrag<br />

ist um das planerische F<strong>in</strong>anzergebnis (Saldo aus den F<strong>in</strong>anzerträgen <strong>in</strong>kl.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 4<br />

Z<strong>in</strong>sen und sonstigen F<strong>in</strong>anzaufwendungen = 407.770 €) sowie das außerordentliche<br />

Ergebnis (= 300 €) zu erweitern.<br />

Zu den wesentlichen (laufenden) Ertragspositionen des kommunalen Haushaltes<br />

gehören:<br />

Geme<strong>in</strong>deanteil an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssteuer 2.442.000,00 €<br />

Schlüsselzuweisungen vom Land 2.459.520,00 €<br />

Gewerbesteuer 2.700.000,00 €<br />

Grundsteuer B 1.120.000,00 €<br />

Diese vier Positionen bilden mit e<strong>in</strong>em Gesamtvolumen von 8,72 Mio. € alle<strong>in</strong><br />

fast 70 % <strong>der</strong> geplanten ordentlichen Erträge. E<strong>in</strong>e Steigerung <strong>der</strong><br />

Gewerbesteuere<strong>in</strong>nahmen durch die Ausweisung neuer Gewerbegebiete ist<br />

angestrebt. E<strong>in</strong>e Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B würde die<br />

Nordwal<strong>der</strong> Bürger zusätzlich belasten, zumal die vom Land vorgegebenen<br />

fiktiven Hebesätze für die Realsteuern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> deutlich<br />

überschritten werden. Sie betragen für die Grundsteuer B 395 % und für die<br />

Gewerbesteuer 415%.<br />

Die größte Aufwandsposition ist mit rund 4,40 Mio. € die zu zahlende Kreisumlage.<br />

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen s<strong>in</strong>d mit 2,15 Mio. €<br />

geplant worden. Diese beiden Positionen bilden bereits ca. 54 % <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen,<br />

ordentlichen Aufwendungen.<br />

II. 3 F<strong>in</strong>anzlage<br />

Zum Bilanzstichtag beläuft sich <strong>der</strong> Bestand an liquiden Mitteln auf<br />

419.607,49 €. Aus den Planungsdaten des Haushaltsplanes 2007 errechnet<br />

sich e<strong>in</strong> Jahresergebnis von m<strong>in</strong>us 182.372,46 €. Die liquiden Mittel verr<strong>in</strong>gern<br />

sich folglich im Haushaltsjahr 2007 um ca. 600 T€.<br />

Auszahlungen für Investitionstätigkeiten s<strong>in</strong>d für das Haushaltsjahr 2007 mit<br />

2,81 Mio. € veranschlagt. Auf Baumaßnahmen entfallen alle<strong>in</strong> 1,37 Mio. € und<br />

für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen s<strong>in</strong>d 411.500,00 € angesetzt. Bei<br />

den Baumaßnahmen für Straßen stehen diesen teilweise E<strong>in</strong>zahlungen (z.B.<br />

aus Erschließungsbeiträgen) gegenüber. Zusätzliche f<strong>in</strong>anzielle Belastungen<br />

bildet auch <strong>der</strong> Erwerb von Grundstücken im Industrie- und Gewerbegebiet.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 5<br />

III.<br />

Ausblick<br />

Der Ergebnisplan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> weist <strong>in</strong> <strong>der</strong> mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplanung<br />

bis 2009 e<strong>in</strong> strukturelles Defizit aus, das es gilt, durch geeignete Maßnahmen<br />

dauerhaft zu m<strong>in</strong><strong>der</strong>n bzw. im Idealfall gänzlich abzubauen. Ziel muss es se<strong>in</strong>,<br />

dauerhaft die lfd. Aufwendungen durch Erträge zu erwirtschaften. Der <strong>in</strong> den<br />

Vorjahren e<strong>in</strong>geschlagene Weg <strong>der</strong> freiwilligen Unterwerfung e<strong>in</strong>es Sparkonzeptes<br />

sollte daher fortgesetzt werden. Mittelfristig kann jedoch <strong>der</strong> Haushaltsausgleich<br />

durch Entnahmen aus <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage gesichert werden. Ab dem Jahr 2010<br />

wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplanung ke<strong>in</strong> Defizit mehr ausgewiesen.<br />

III. 1 Vermögens- und Schuldenentwicklung<br />

Die bilanzierten Werte des Anlagevermögens werden durch die planmäßigen<br />

Abschreibungen <strong>in</strong> den folgenden Jahren immer ger<strong>in</strong>ger. Zur Erhaltung des<br />

kommunalen Vermögens müsste entsprechend <strong>in</strong>vestiert werden. So könnten z.<br />

B. mittelfristig, neben den bereits geplanten Maßnahmen – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e im<br />

Straßenbau – weitere Projekte zu hohen Investitionen führen. Deren F<strong>in</strong>anzierung<br />

würde allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e deutliche Erhöhung des Fremdkapitals bedeuten.<br />

III. 2 Ergebnisentwicklung<br />

E<strong>in</strong>e Prognose ist im laufenden ersten doppischen Haushaltsjahr für die<br />

Gesamtergebnisrechnung nur schwer erstellbar. Durch die zu Beg<strong>in</strong>n des<br />

Jahres noch fehlende Ausgestaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen mussten<br />

Sachverhalte, im Vergleich zur Haushaltsplanung 2007, bereits neu beurteilt<br />

werden. So führt z. B. die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen anstelle<br />

ursprünglich geplanter Aufwendungen zu Ergebnisverbesserungen. Neben<br />

diesen Verbesserungen für 2007 werden durch die entstandene vorläufige<br />

Haushaltsführung, weitere Aufwandsreduzierungen gegenüber dem Plan<br />

erwartet.<br />

III. 3 Liquiditätsentwicklung<br />

Parallel zu den im Haushalt unausgeglichenen Ergebnisrechnungen <strong>der</strong><br />

nächsten Jahre (mittelfristige F<strong>in</strong>anzplanung) zeichnet sich auch e<strong>in</strong>e defizitäre<br />

Situation <strong>in</strong> den F<strong>in</strong>anzrechnungen ab.<br />

III. 4 sonstige Entwicklung<br />

Der Lagebericht sollte neben dem Strategiepapier auch die zukünftige<br />

Entwicklung, das Verkehrsgutachten, die Flächennutzungsplanung, die<br />

Stellungnahmen über Schul- und K<strong>in</strong><strong>der</strong>gartenentwicklungsplanung, die<br />

Sportbedarfsanalyse sowie das Strukturgutachten zum Inhalt haben.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 6<br />

Fazit:<br />

Die Eröffnungsbilanzsumme zum Stichtag 01.01.2007 beträgt 53,6 Mio. €. Fast<br />

98 % wird auf <strong>der</strong> Aktivseite durch vorhandenes Anlagevermögen gebildet. Da<br />

e<strong>in</strong>e Veräußerung von kommunalen Vermögenswerten allerd<strong>in</strong>gs nur sehr e<strong>in</strong>geschränkt<br />

möglich ist, muss beachtet werden, dass fast das komplette Bilanzvermögen<br />

als nur schwer liquidierbar gilt.<br />

Das Umlaufvermögen beträgt 1,2 Mio. €, wovon ca. 35 % durch liquide Mittel<br />

gestellt werden. Zum Bilanzstichtag reichen die liquiden Mittel und kurzfristigen<br />

For<strong>der</strong>ungen zur Deckung <strong>der</strong> kurzfristigen Verb<strong>in</strong>dlichkeiten aus. Die Liquidität<br />

ist daher als ausreichend e<strong>in</strong>zustufen.<br />

Die Passivseite weist e<strong>in</strong> Eigenkapital von 12,6 Mio. € aus. Dem Anlagevermögen<br />

<strong>der</strong> Aktivseite stehen Son<strong>der</strong>posten von 25,3 Mio. € gegenüber.<br />

Rückstellungen <strong>in</strong> Höhe von 6,3 Mio. € sowie Verb<strong>in</strong>dlichkeiten von 9,4 Mio. €<br />

bilden die zwei weiteren wesentlichen Positionen <strong>der</strong> Passivseite.<br />

E<strong>in</strong>e Vergleich e<strong>in</strong>zelner Bilanzposten kann aufgrund nicht vorhandener Werte<br />

aus Vorjahren bzw. fehlen<strong>der</strong> Vergleiche zu an<strong>der</strong>en NKF-Kommunen gleicher<br />

Größenordnung nicht herangezogen werden. Es kann aber die Aussage<br />

getroffen werden, dass die Haushaltsplanung 2007 durch die nun vorgelegte<br />

Eröffnungsbilanz bestätigt wird.<br />

Weist die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 auch e<strong>in</strong> aus betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten <strong>in</strong>sgesamt zufriedenstellendes Bild auf, so zeigen sich<br />

aufgrund <strong>der</strong> mittelfristigen bis 2009 erkennbaren defizitären Haushaltsplanung<br />

deutlich negative Entwicklungstendenzen bilanzieller Art auf:<br />

• zunehmen<strong>der</strong> Werteverzehr duch Veralterung des Anlagevermögens und<br />

durch Abschreibungen<br />

• abnehmende Liquidität zum<strong>in</strong>dest bis 2009<br />

Sollten <strong>in</strong> den kommenden Jahren ke<strong>in</strong>e Ertragsverbesserungen erzielt werden<br />

können, so müssen weitere Aufwandsreduzierungen <strong>in</strong> den künftigen Jahren<br />

umgesetzt werden. Da die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong> den Haushaltsjahren 1997<br />

bis 2001 sowie 2003 bis 2004 sich bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> sogenannten Haushaltssicherung<br />

befand und sich freiwillig dem Sparkonzept nach <strong>der</strong><br />

Haushaltssicherung unterworfen hat, werden die fortzusetzenden<br />

Konsolidierungsmaßnahmen für die Bürger weiterh<strong>in</strong> spürbar se<strong>in</strong>.


Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Blatt 7<br />

IV. Organe und Mitgliedschaften<br />

Gemäß § 95 Abs. 2 GO werden für den Bürgermeister, den Kämmerer sowie<br />

die Ratsmitglie<strong>der</strong> Angaben gemacht zu:<br />

• Familienname mit m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em ausgeschriebenen Vornamen,<br />

• ausgeübter Beruf,<br />

• Mitgliedschaft <strong>in</strong> Aufsichtsräten und an<strong>der</strong>en Kontrollgremien im S<strong>in</strong>ne des<br />

§ 125 Abs. 1 Satz 3 AktG,<br />

• Mitgliedschaft <strong>in</strong> Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> öffentlich-rechtlicher o<strong>der</strong> privatrechtlicher Form,<br />

• Mitgliedschaft <strong>in</strong> Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.<br />

Die vorgeschriebenen Angaben ermöglichen dem Leser des Lageberichtes und<br />

des Jahresabschlusses, die Verflechtungen e<strong>in</strong>zelner Verwaltungsvorstandsund<br />

Ratsmitglie<strong>der</strong> zu erkennen und spiegeln damit den Grundsatz aus § 95<br />

GO wi<strong>der</strong>.<br />

Die Angaben für die Ratsmitglie<strong>der</strong> können <strong>der</strong>zeit nur über geme<strong>in</strong>dliche<br />

Mitgliedschaften gegeben werden. Nach Rücklauf <strong>der</strong> Angaben gemäß § 17<br />

Korruptionsbekämpfungsgesetz können die Angaben vervollständigt werden.<br />

E<strong>in</strong>e Veröffentlichung <strong>der</strong> Erklärungsdaten wird im Internet vorgenommen.<br />

<strong>Nordwalde</strong>, 17.12.2007<br />

Aufgestellt:<br />

Festgestellt:<br />

(Egon Meier)<br />

Kämmerer<br />

(Dietmar Brockmeyer)<br />

Bürgermeister


Familienname mit<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em<br />

ausgeschriebenen<br />

Vornamen<br />

ausgeübter Beruf<br />

Mitgliedschaften <strong>in</strong><br />

Aufsichtsräten und<br />

an<strong>der</strong>en<br />

Kontrollgremien i.S.d. §<br />

125 Abs. 1 Satz 3 des<br />

Aktiengesetzes<br />

Mitgliedschaft <strong>in</strong> Organen von<br />

verselbständigten<br />

Aufgabenbereichen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>in</strong> öffentlich-rechtlicher o<strong>der</strong><br />

privatrechtlicher Form<br />

Mitgliedschaft <strong>in</strong> Organen<br />

sonstiger privatrechtlicher<br />

Unternehmen<br />

Allendorf, Klaus Rentner ./. ./. ./.<br />

Bölscher, He<strong>in</strong>rich Unternehmer ./. ./. ./.<br />

Brüggemann, Ludger Vertriebsangestellter ./. ./. ./.<br />

Brune, Mart<strong>in</strong><br />

staatl. geprüfter<br />

./. ./. ./.<br />

Landwirt<br />

Dömer, Lothar Metallbaumeister ./. ./. ./.<br />

Edel<strong>in</strong>g, Franz Rentner ./. ./. ./.<br />

Feld, Maren kaufm. Angestellte ./. ./. ./.<br />

Fischer, Gerhard Geschäftsführer ./. ./. ./.<br />

Frohne, Jürgen Pensionär ./. ./. ./.<br />

Gelker, He<strong>in</strong>z Rentner ./. ./. ./.<br />

Hols, Werner Geschäftsführer siehe Aufstellung am<br />

./. ./.<br />

Tabellenende.<br />

Hordt, Oliver<br />

Dipl. Sozialarbeiter,<br />

./. ./. ./.<br />

Heimleiter<br />

Ilge, Barbara Lehrer<strong>in</strong> ./. ./. ./.<br />

Kappert, Paul Rentner ./. ./. ./.<br />

Lange, Rolf Beamter ./. ./. ./.<br />

Lohölter, Friedrich ke<strong>in</strong>er ./. ./. ./.<br />

Lün<strong>in</strong>g, He<strong>in</strong>z-Dieter Rentner ./. ./. ./.<br />

Nadicksbernd, Erika Hausfrau ./. ./. ./.<br />

Pölk<strong>in</strong>g, Ewald EDV-Techniker ./. ./. ./.<br />

Reichert, Ludwig Warenbereichsleiter ./. ./. ./.<br />

Rhe<strong>in</strong>, Hans-Ulrich Studienrat ./. ./. ./.<br />

Ruwe, Franziska Hausfrau ./. ./. ./.<br />

Tegtbauer, Rasmus Student ./. ./. ./.<br />

Volpers, Wilhelm Beamter ./. ./. ./.


Voß-Stemp<strong>in</strong>g, Mechtild Erzieher<strong>in</strong> ./. ./. ./.<br />

Wienker, Frank Vertriebsleiter ./. ./. ./.<br />

Brockmeyer, Dietmar Bürgermeister ./. ./. ./.<br />

Meier, Egon Kämmerer ./. ./. ./.<br />

Mitgliedschaften <strong>in</strong> Aufsichtsräten und an<strong>der</strong>en Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes von Herrn Werner Holz<br />

Mitglied im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsmüllverbrennungsanlage Nie<strong>der</strong>rhe<strong>in</strong> GmbH, Oberhausen;<br />

Mitglied im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH;<br />

Stellvertreten<strong>der</strong> Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> MEG, Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH;<br />

Mitglied im Aufsichtsrat <strong>der</strong> Wertstoff-Recycl<strong>in</strong>g Bottrop GmbH;<br />

Stellvertreten<strong>der</strong> Aufsichtsratsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> VEKS, Verwertung, Entsorgung Karnap-Städte GmbH, Essen;<br />

Mitglied des Beirates <strong>der</strong> Rhenus Keolis GmbH & Co. KG, Ma<strong>in</strong>z<br />

Mitglied im Aufsichtsrat (Raad van Commissarissen) <strong>der</strong> ARN b.V., Nijmegen.


Blatt 1<br />

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Wir haben die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> zum 1. Januar 2007 nebst Anhang unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Inventur, des Inventars und <strong>der</strong> Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern<br />

<strong>der</strong> Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht geprüft. Die Inventur und die Aufstellung<br />

dieser Unterlagen nach den geme<strong>in</strong><strong>der</strong>echtlichen Vorschriften von Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen liegen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung des Bürgermeisters <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> von uns durchgeführten Prüfung e<strong>in</strong>e Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> Inventur, des Inventars und <strong>der</strong> Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern<br />

<strong>der</strong> Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Prüfung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des Lageberichts nach § 101<br />

Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung <strong>der</strong> vom Institut <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die<br />

sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter Beachtung <strong>der</strong> Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes <strong>der</strong> Vermögens-<br />

und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit h<strong>in</strong>reichen<strong>der</strong> Sicherheit erkannt werden. Bei<br />

<strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das<br />

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de sowie die Erwartungen über mögliche Fehler<br />

berücksichtigt. Im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

<strong>in</strong>ternen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben <strong>in</strong> Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte<br />

Restnutzungsdauern <strong>der</strong> Vermögensgegenstände, Eröffnungsbilanz nebst Anhang und<br />

Lagebericht überwiegend auf <strong>der</strong> Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung<br />

<strong>der</strong> angewandten Bilanzierungsgrundsätze und <strong>der</strong> wesentlichen E<strong>in</strong>schätzungen des<br />

Bürgermeisters <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de sowie die Würdigung <strong>der</strong> Gesamtdarstellung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz<br />

nebst Anhang und des Lageberichts. Wir s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Auffassung, dass unsere Prüfung e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>wendungen geführt.


Blatt 2<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die<br />

Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung e<strong>in</strong> den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild <strong>der</strong> Vermögens- und Schuldenlage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de. Der Lagebericht steht <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong><br />

Eröffnungsbilanz nebst Anhang, vermittelt <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> zutreffendes Bild von <strong>der</strong> Vermögensund<br />

Schuldenlage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und stellt die Chancen und Risiken <strong>der</strong> zukünftigen Entwicklung<br />

zutreffend dar.<br />

Münster, am 17. Dezember 2007<br />

CURACON GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Jürgens<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Schwarz<br />

Wirtschaftsprüfer


Stand: 30.07.2007<br />

Anlage zu TOP A 5.1<br />

Beschluss über Anregungen im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 77<br />

„Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong>-Nord/1.Erweiterung“<br />

4. LWL – Amt für Denkmalpflege<br />

Datum. 06.07.2007<br />

Das Amt für Denkmalpflege macht ke<strong>in</strong>e denkmalpflegerischen Bedenken geltend, bittet jedoch<br />

zukünftig <strong>in</strong> die Begründung bzw. <strong>in</strong> den Umweltbericht ergänzend aufzunehmen, dass sowohl<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld sich we<strong>der</strong> Baudenkmäler noch sonstige Denkmäler im<br />

S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes ( DSchG NW) bzw. Objekte bef<strong>in</strong>den, die im Verzeichnis des zu<br />

schützenden Kulturgutes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong>, ausgestellt vom Westfälischen Amt für<br />

Denkmalpflege, enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs.6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass ke<strong>in</strong>e Bedenken vorgetragen werden .<br />

Das Amt für Denkmalpflege macht lediglich Ausführungen im H<strong>in</strong>blick auf gewünschte zukünftige<br />

Formulierungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Kenntnisnahme; die Begründung wird h<strong>in</strong>sichtlich den Ausführungen des Denkmalamtes ergänzt.<br />

10. Deutsche Telekom<br />

Datum: 25.06.2007<br />

Die Deutsche Telekom weist darauf h<strong>in</strong>, dass westlich <strong>der</strong> ehemaligen Hofstelle Hundeler sowie im<br />

weiteren Verlauf im Norden sich e<strong>in</strong>e Telekommunikationsl<strong>in</strong>ie bef<strong>in</strong>det, die grundbuchlich abgesichert<br />

werden soll.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird auf die E<strong>in</strong>haltung von Fristen für die Verwirklichung <strong>der</strong> Planung h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Telekommunikationsl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />

bereits grundbuchlich abgesichert s<strong>in</strong>d. Unabhängig davon bef<strong>in</strong>det sich die <strong>in</strong> Rede stehende<br />

Telekommunikationsl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> im Bebauungsplan mit e<strong>in</strong>em Leitungs– und Wegerecht<br />

festgesetzten Fläche bzw. <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Verkehrsfläche, wodurch die Voraussetzung für die<br />

Absicherung <strong>der</strong> Telekommunikationsl<strong>in</strong>ie gegeben ist.<br />

Beg<strong>in</strong>n und Ablauf von Erschließungsmaßnahmen werden dem Versorgungsträger zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Koord<strong>in</strong>ation <strong>der</strong> eigenen Betriebsabläufe rechtzeitig durch die Geme<strong>in</strong>de mitgeteilt.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Kenntnisnahme.


- 2 -<br />

13. DB Services Immobilien GmbH<br />

Datum: 19.07.2007<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Deutschen Bahn AG bestehen gegen den Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e Bedenken;<br />

Es sollten jedoch nachstehende H<strong>in</strong>weise berücksichtigt werden:<br />

• Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung <strong>der</strong> Betriebsanlagen entstehen Immissionen.<br />

Entschädigungsansprüche o<strong>der</strong> Ansprüche auf Schutz- o<strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen können gegen<br />

die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke e<strong>in</strong>e planfestgestellte Anlage ist.<br />

Spätere Nutzer des Objektes s<strong>in</strong>d frühzeitig und <strong>in</strong> geeigneter Weise auf die Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

h<strong>in</strong>zuweisen.<br />

• Dem Bahngelände dürfen ke<strong>in</strong>e Oberflächen, - Dach- o<strong>der</strong> sonstige Abwässer zugeleitet<br />

werden.<br />

• Das Grundstück sollte zum Bahngelände h<strong>in</strong> durch e<strong>in</strong>e dauerhafte E<strong>in</strong>zäunung, die das<br />

Betreten <strong>der</strong> Bahnanlagen wirksam verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t und <strong>der</strong>en Unterhaltung dem Antragsteller obliegt,<br />

abgegrenzt werden. Die DB AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, ihre Anlagen gegen unbefugtes<br />

Betreten zu sichern.<br />

• Bei <strong>der</strong> Planung von Lichtzeichen und Beleuchtungsanlagen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Bahn ( zum<br />

Beispiel Beleuchtungen von Parkplätzen, Leuchtwerbung aller Art, etc.) ist darauf zu achten,<br />

dass Blendungen <strong>der</strong> Triebfahrzeugführer ausgeschlossen s<strong>in</strong>d und Verfälschungen,<br />

Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbil<strong>der</strong>n nicht vorkommen<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass ke<strong>in</strong>e Bedenken seitens <strong>der</strong> Deutschen Bahn vorgetragen<br />

werden.<br />

Bezogen auf die angeführten Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb wird festgestellt, dass ke<strong>in</strong><br />

Handlungsbedarf für den Planbereich gesehen wird, zumal im Rahmen <strong>der</strong> Bebauungsplanung Nr. 71 „<br />

Bahnhof“ ( südlich <strong>der</strong> Bahnhofstraße) für das dort <strong>in</strong> Rede stehende Mischgebiet anhand <strong>der</strong><br />

schalltechnischen Untersuchung lediglich Schallschutzfenster <strong>der</strong> Klasse 2 festgesetzt worden s<strong>in</strong>d.<br />

Diese Schallschutzfenster werden aus Gründen des Wärmeschutzes bereits serienmäßig e<strong>in</strong>gesetzt, so<br />

dass für das nun vorliegende Gewerbe- bzw. Industriegebiet außer dem von <strong>der</strong> DB vorgeschlagenen<br />

H<strong>in</strong>weis ke<strong>in</strong>e weiteren Maßnahmen geboten s<strong>in</strong>d.<br />

Die übrigen H<strong>in</strong>weise betreffen die Realisierung <strong>der</strong> Planung und sollten entsprechend <strong>in</strong> den<br />

Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Es wird zur Kenntnis genommen, dass Bedenken nicht vorgetragen werden. Vorsorglich werden die von<br />

<strong>der</strong> DB vorgeschlagenen H<strong>in</strong>weise <strong>in</strong> den Bebauungsplan aufgenommen.<br />

15. Landwirtschaftskammer<br />

Datum: 14.06.2007<br />

Die Landwirtschaftskammer weist darauf h<strong>in</strong>, dass sichergestellt werden muss, dass die Eigentümer<br />

bzw. Bewirtschafter <strong>der</strong> Flurstücke 79,80 und 81 ( Ackerfläche) auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Zufahrtmöglichkeit<br />

zu diesen Flächen haben müssen. Bislang war die Zufahrt über den überplanten Feldweg neben <strong>der</strong><br />

Hofstelle Hundeler gegeben.<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Die Stellungnahme <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> bisherigen Erreichbarkeit <strong>der</strong> vorgenannten Ackerflächen ke<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ungen<br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d, zumal <strong>der</strong> bisher genutzte Feldweg westlich <strong>der</strong> ehemaligen Hofstelle Hundeler im<br />

Bebauungsplan mit e<strong>in</strong>em Leitungs- und Wegerecht zugunsten <strong>der</strong> Anlieger und Versorgungsträger<br />

versehen worden ist.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Kenntnisnahme.


- 3 -<br />

1.1 Bezirksregierung Luftfahrtbehörde vom 29.05.2007<br />

1.3 Bezirksregierung Dez.69/Flurbere<strong>in</strong>igung vom 19.06.2007<br />

2. Kreis Ste<strong>in</strong>furt vom 22.06.2007<br />

3. Landesbetrieb Straßenbau NW vom 31.05.2007<br />

5. Westf. Museum für Archäologie vom 11.06.2007<br />

6. Bezirksregierung Dez.53/Umweltüberwachung vom 29.06.2007<br />

16. Gelsenwasser AG vom 18.06.2007<br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die vorstehenden Träger öffentlicher Belange ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen<br />

haben.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Beschluss nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

1. Bezirksregierung Münster<br />

1.2 Bezirksregierung Kampfmittelräumdienst<br />

7. IHK Nord Westfalen<br />

8. Handwerkskammer Münster<br />

9. RWE Net AG Dortmund<br />

9.1 RWE Westfalen-Weser-Ems AG<br />

11. ish NRW GmbH<br />

12. Deutsche Bundespost<br />

14. Landesbetrieb Wald und Holz<br />

17. Ev. Kirche von Westfalen<br />

18. Bischöfliches Generalvikariat<br />

19. Stadtwerke Ste<strong>in</strong>furt<br />

20. Kath. Kirchengeme<strong>in</strong>de<br />

21. Wasserwerk <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Abwägung gem. § 1 Abs. 6 BauGB<br />

Es wird festgestellt, dass die vorstehenden Träger öffentlicher Belange <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> vorgegebenen Frist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme vorgetragen haben.<br />

Abwägungsbeschluss:<br />

Beschluss nicht erfor<strong>der</strong>lich


Geltungsbreich<br />

Anlage zu TOP A 5.1


Anlage zu TOP A 5.1<br />

Stand § 3(1) BauGB/ § 4 (1) BauGB<br />

ergänzt im Juli 2007<br />

Begründung/ Umweltbericht<br />

zum Bebauungsplan Nr. 77 "Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord/<br />

1. Erweiterung“ <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

I. Begründung<br />

Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />

E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> übergeordnete Planungen<br />

Planungsanlass / Planungskonzept / Erschließungskonzept<br />

Sonstige Planungs<strong>in</strong>halte<br />

II. Umweltbericht<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Inhalt und Ziele <strong>der</strong> Planung<br />

Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Umwelt<br />

Menschen / betroffene Bevölkerung<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt<br />

Boden und Wasser<br />

Luft und Klima<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Wirkungsgefüge / Wechselwirkungen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Umweltschutzmaßnahmen<br />

Vermeidung / Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung / Verr<strong>in</strong>gerung<br />

Ausgleich<br />

Beschreibung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

E<strong>in</strong>griffsbilanzierung<br />

Übersicht über an<strong>der</strong>weitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Beschreibung <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />

H<strong>in</strong>weise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben<br />

Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> planbed<strong>in</strong>gten erheblichen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Zusammenfassung


2<br />

I. Begründung<br />

Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 06.März 2007 beschlossen, den<br />

Bebauungsplan Nr. 77 „Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> - Nord/ 1. Erweiterung“ aufzustellen.<br />

Diesem Beschluss lag e<strong>in</strong> größerer Geltungsbereich zugrunde, da ursprünglich die Anlage e<strong>in</strong>es<br />

Regenrück-/Regenklärbeckens nördlich <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Wegeführung beabsichtigt war.<br />

Zwischenzeitlich durchgeführte Untersuchungen haben ergeben, dass diese Anlage zur Regenrück-<br />

und Regenklärung <strong>in</strong> <strong>der</strong> ursprünglich vorgesehen Größe nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich ist, so<br />

dass sie nunmehr südlich <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Wegeführung als nördlicher Abschluss <strong>in</strong> die<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft e<strong>in</strong>gebunden wird. Dementsprechend verläuft <strong>der</strong> Geltungsbereich für diesen Bebauungsplan<br />

entlang <strong>der</strong> nördlichen Wegeführung.<br />

Der Planbereich wird im Norden von e<strong>in</strong>er Wegefläche, im Westen vom Wasserlauf II. Ordnung<br />

Nr. 3342, im Osten von <strong>der</strong> Bahntrasse Münster - Gronau und im Süden vom rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan Nr. 73 „ Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> -Nord“ begrenzt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch e<strong>in</strong>deutig festgesetzt.<br />

E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> übergeordnete Planungen<br />

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist <strong>der</strong> Verfahrensbereich als Gewerbe- und<br />

Industrieansiedlungsbereich berücksichtigt.<br />

Im wirksamen Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> ist <strong>der</strong> Planbereich als gewerbliche<br />

Baufläche mit nördlichem Übergang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.<br />

Planungsanlass/Planungskonzept/Erschließungskonzept<br />

Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist <strong>der</strong> Bedarf an gewerblichen Bauflächen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong>, da <strong>in</strong> den vorhandenen Gewerbegebieten ke<strong>in</strong>e ausreichenden<br />

Flächen mehr für die Erweiterung bzw. Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Gleichzeitig ist die Folgenutzung für die ehemalige Hofstelle Hundeler ( nun Standort für die<br />

Erzeugergeme<strong>in</strong>schaft / Viehhandlung ) <strong>in</strong> diese Bebauungsplanung e<strong>in</strong>zustellen.<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Nutzung dieses Gebietes, nördlich<br />

im Anschluss an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73 zu schaffen, ist die Aufstellung<br />

dieses Bebauungsplanes erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Entsprechend den städtebaulichen Zielvorstellungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird das Plangebiet<br />

als "Industrie- bzw. Gewerbegebiet" mit nördlichem Übergang <strong>in</strong> Flächen für Maßnahmen<br />

für Natur und Landschaft und für die Wasserwirtschaft mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung Regenrückhaltung/Regenklärung<br />

sowie im Zuge des Gewässers entlang <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze<br />

als Fläche für die Wasserwirtschaft zum Zwecke <strong>der</strong> Unterhaltung und Entwicklung festgesetzt.<br />

Der Uferstreifen entlang <strong>der</strong> östlichen Plangebietsgrenze dient dem bahnbegleitenden<br />

Seitengraben.<br />

Von Südwest nach Nordost verlaufen 2 x 30 KV Erdkabel. Hier ist e<strong>in</strong>e Verlegung dieser Leitungen<br />

<strong>in</strong> Aussicht genommen. Sollte dies jedoch nicht umgesetzt werden können, ist e<strong>in</strong>e Bebauung<br />

mit e<strong>in</strong>em Abstand von 1,5m beidseitig zur Leitungstrasse vorgesehen.<br />

Westlich <strong>der</strong> ehemaligen Hofstelle Hundeler s<strong>in</strong>d Leitungen von verschiedenen Versorgungsträgern<br />

verlegt. Dementsprechend und unter Berücksichtigung vorhandener Wegerechte erfolgt<br />

hier e<strong>in</strong>e Festsetzung mit e<strong>in</strong>em Wege- und Leitungsrecht.<br />

Der Planbereich schließt sich nördlich des Bebauungsplanes Nr. 73 an und wird auch über<br />

diesen, ausgehend von <strong>der</strong> Bahnhofstraße, erschlossen.


3<br />

E<strong>in</strong>e weitere <strong>in</strong>nere Erschließung, wie sie im 1. Beteiligungsverfahren aufgezeigt worden ist<br />

( siehe Anlage 2 zur Begründung ) soll <strong>der</strong>zeit noch nicht festgemacht werden, da dies <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit <strong>der</strong> Grundstücksteilung letztlich vom Flächenbedarf künftiger Investoren abhängt.<br />

Der entlang <strong>der</strong> nördlichen Plangebietsgrenze verlaufende Geme<strong>in</strong>deweg dient jetzt und auch<br />

künftig lediglich als Wirtschaftsweg. Im Zuge <strong>der</strong> Erneuerung von Bahnübergangssicherungsanlagen<br />

erfährt dieser Wirtschaftsweg im östlichen Teil ( an <strong>der</strong> Bahnstrecke) e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige<br />

Aufweitung. Diese Aufweitung ist durch entsprechende Festsetzung als Verkehrsfläche im Plan<br />

bereits berücksichtigt.<br />

Das Plangebiet wird <strong>in</strong> Anlehnung an den "Abstandserlass" (Fassung 1998) h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

zulässigen Betriebsarten geglie<strong>der</strong>t. Durch diese Glie<strong>der</strong>ung wird gewährleistet, dass die jeweiligen<br />

Betriebsarten <strong>in</strong> Abhängigkeit von den durch sie verursachten Emissionen e<strong>in</strong>en ausreichenden<br />

Abstand zu umliegenden Nutzungen e<strong>in</strong>halten, so dass hier ke<strong>in</strong>e unzumutbaren Immissionen<br />

durch gewerbliche Betriebe zu erwarten s<strong>in</strong>d. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die<br />

im Außenbereich gelegenen Wohngebäude bzw. die Wohngebäude östlich <strong>der</strong> Bahntrasse, die<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Mischgebietes gelegen s<strong>in</strong>d, h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Immissionsempf<strong>in</strong>dlichkeit Dorfgebieten<br />

gleichzusetzen s<strong>in</strong>d.<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er größeren Flexibilität soll es jedoch Gewerbebetrieben ermöglicht werden, die<br />

durch die Glie<strong>der</strong>ung vorgegebenen M<strong>in</strong>destabstände zu unterschreiten, wenn sie durch beson<strong>der</strong>e<br />

Maßnahmen den notwendigen Immissionsschutz sicherstellen. Aus diesem Grund wird<br />

durch e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung nach § 31 Abs. 1 BauGB ermöglicht, den "Regelabstand" um<br />

e<strong>in</strong>e Abstandsklasse zu unterschreiten, wenn im E<strong>in</strong>zelfall nachgewiesen wird, dass z. B. durch<br />

beson<strong>der</strong>e technische Maßnahmen etc. <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Immissionsschutz für die zu schützenden<br />

Gebiete sichergestellt wird. Von dieser Ausnahmeregelung ist jedoch <strong>der</strong> mit GE* festgesetzte<br />

Bereich an <strong>der</strong> Bahntrasse mit Rücksicht auf das östlich <strong>der</strong> Bahntrasse gelegene<br />

Mischgebiet ausgenommen.<br />

Um <strong>der</strong> gegenwärtig festzustellenden Entwicklung, dass Gewerbe- und Industriegebiete mit<br />

"Wohnen" durchsetzt werden, entgegenzuwirken, sollen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen<br />

etc. lediglich im südöstlichen Eckbereich an <strong>der</strong> Bahn zulässig se<strong>in</strong>. An dieser<br />

Stelle ist e<strong>in</strong> Betriebsleiterwohnhaus für die <strong>in</strong> Aussicht genommene Ansiedlung e<strong>in</strong>er Viehhandlung<br />

vorgesehen. Um möglichen Konflikten bezogen auf die Nutzung <strong>der</strong> Hofstelle Hundeler<br />

als Viehhandlung und dem zulässigen betriebsbed<strong>in</strong>gten Wohnen auf dem angrenzenden<br />

südöstlich <strong>in</strong>nerhalb des Planbereiches Nr. 73 gelegenen Gewerbegrundstückes vorzubeugen,<br />

trägt die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> dafür Sorge, dass im Kaufvertrag zu v. g. Gewerbegrundstück<br />

sichergestellt wird, dass das betriebliche Wohnen nach § 8 (3) BauGB durch den eigenen<br />

gewerblichen Baukörper geschützt wird. Die exakte Formulierung dieser entsprechenden<br />

Grunddienstbarkeit erfolgt zur gegebenen Zeit im Kaufvertrag <strong>in</strong> enger Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Bez.-Regierung/Dezernat 53-Umweltüberwachung ( früher Staatl. Umweltamt).<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die Errichtung von Vergnügungsstätten ausgeschlossen, da<br />

dieses Gebiet vorwiegend <strong>der</strong> Aufnahme von Gewerbebetrieben dienen soll, die aufgrund ihrer<br />

Emissionen nicht <strong>in</strong>nerhalb von Wohngebieten o<strong>der</strong> <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe des Ortskernes zugelassen<br />

werden können. E<strong>in</strong>e Ansiedlung von Vergnügungsstätten liefe dieser städtebaulichen<br />

Zielsetzung zuwi<strong>der</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus stehen für diese Betriebe <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> ausreichende Flächen zur Verfügung.<br />

Für das Gewerbegebiet ist e<strong>in</strong>e offene Bauweise festgesetzt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gebäude bis zu e<strong>in</strong>er Länge<br />

von 50 m zulässig s<strong>in</strong>d. Um jedoch auch längere Gebäude zu ermöglichen, die <strong>in</strong> Gewerbegebieten<br />

erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong> können, wird durch textliche Festsetzung die Überschreitung <strong>der</strong> <strong>in</strong> §<br />

22 Abs. 2 Bau NVO genannten Höchstlänge von 50 m allgeme<strong>in</strong> zugelassen.


4<br />

In e<strong>in</strong>em Gewerbe- bzw. Industriegebiet s<strong>in</strong>d nach <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung u. a. "Gewerbebetriebe<br />

aller Art" zulässig. Zu diesen Gewerbebetrieben zählen grundsätzlich auch E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe.<br />

Für E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe ergibt sich lediglich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung aus § 11 Abs. 3 Nr. 3 Bau<br />

NVO, wonach großflächige E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe nur <strong>in</strong> Kern- u. Son<strong>der</strong>gebieten zulässig s<strong>in</strong>d,<br />

wenn sie nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung<br />

haben können.<br />

Da aber auch bei E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben, die nicht die erfor<strong>der</strong>liche Großflächigkeit aufweisen,<br />

negative Auswirkungen <strong>der</strong> oben genannten Art zu erwarten s<strong>in</strong>d, wenn sich diese Betriebe <strong>in</strong><br />

nicht für sie geeigneten Gebieten ansiedeln, soll die Ansiedlung von E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben im<br />

Interesse <strong>der</strong> Wahrung und Sicherung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen im Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Nordwalde</strong><br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des E<strong>in</strong>zelhandelsstrukturgutachtens<br />

( Dipl. – Geogr. Dr. Th. W. Schwarze ) wie folgt geregelt werden:<br />

Im Plangebiet ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelhandel mit nachfolgend aufgeführten Sortimentsgruppen bzw. Sortimenten<br />

gemäß Anlage 1, Teil A und D zum E<strong>in</strong>zelhandelserlass NRW ( 1996 ) unzulässig:<br />

Teil A<br />

- Bücher, Zeitschriften, Papier, Schreibwaren, Büroorganisation<br />

- Kunst, Antiquitäten<br />

- Baby-, K<strong>in</strong><strong>der</strong>artikel<br />

- Bekleidung, Le<strong>der</strong>waren, Schuhe<br />

- Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren e<strong>in</strong>schl. Lampen u.<br />

Leuchten<br />

- Foto, Optik<br />

- E<strong>in</strong>richtungszubehör (ohne Möbel), Haus- und Heimtextilien, Bastelartikel, Kunstgewerbe<br />

- Musikalienartikel<br />

- Uhren, Schmuck<br />

- Spielwaren, Sportartikel<br />

- Lebensmittel, Getränke<br />

- Drogerie, Kosmetik, Haushaltswaren<br />

Teil B<br />

- Teppiche (ohne Teppichböden)<br />

- Blumen<br />

- Camp<strong>in</strong>gartikel<br />

- Fahrrä<strong>der</strong> und Zubehör, Mofas<br />

- Tiere und Tiernahrung, Zooartikel<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahme ist für den E<strong>in</strong>zelhandel vorgesehen, <strong>der</strong> im funktionalen und räumlichen Zusammenhang<br />

mit e<strong>in</strong>em im Plangebiet ansässigen Produktions-, Handwerks- o<strong>der</strong> Großhandelsbetrieb<br />

steht und <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelhandel e<strong>in</strong>en untergeordneten Betriebsteil ausmacht. Maximale<br />

Verkaufsfläche: 150 m 2 ."<br />

Entsprechend dem zu erwartenden Bedarf wird für das Plangebiet e<strong>in</strong>e max. Gebäudehöhe<br />

festgesetzt. Die Gebäudehöhe <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Gewerbegebiete wird auf max. 12 m und <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>der</strong> Industriegebiete auf max. 15 m über <strong>der</strong> Erschließungsstraße begrenzt.<br />

Ausnahmen können für untergeordnete Gebäudeteile wie Lüftungsschächte, Schornste<strong>in</strong>e etc.<br />

zugelassen werden.<br />

Die Grundflächenzahl orientiert sich an den zulässigen Höchstwerten <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung,<br />

um im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es sparsamen Umgangs mit Grund und Boden e<strong>in</strong>e optimale Nutzung<br />

des Plangebietes zu ermöglichen und dabei den Gesamtflächenverbrauch zu begrenzen.<br />

Der von dieser Bebauungsplanung betroffene Bereich wird vorrangig ackerbaulich genutzt .<br />

Im südöstlichen Bereich ist die ehemalige Hofstelle Hundeler vorhanden.


5<br />

Schutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope, das<br />

Vorkommen seltener Arten etc. s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Planbereiches nicht vorhanden.<br />

Sonstige beson<strong>der</strong>e Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege s<strong>in</strong>d für den Planbereich<br />

nicht bekannt.<br />

Mit <strong>der</strong> geplanten baulichen Nutzung dieses Bereiches wird e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen hervorgerufen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Bilanzierung dieses E<strong>in</strong>griffs ( sh. Umweltbericht ) ergibt sich e<strong>in</strong> Kompensationsdefizit<br />

von 34.733 Werte<strong>in</strong>heiten.<br />

Es ist vorgesehen, dies Defizit extern auszugleichen.<br />

Sonstige Planungs<strong>in</strong>halte<br />

Die Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie und Gas wird durch die zuständigen<br />

Versorgungsträger sichergestellt.<br />

Die Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung erfolgt über das zu erweiternde Wasserleitungsnetz<br />

.<br />

Die anfallenden Abwässer werden über das vorhandene Kanalisationsnetz <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen<br />

Kläranlage zugeführt, die über e<strong>in</strong>e ausreichende Re<strong>in</strong>igungsleistung verfügt. Für die Erstellung<br />

o<strong>der</strong> wesentliche Än<strong>der</strong>ung von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

und die ihr zugrundeliegende Planung wird e<strong>in</strong>e Genehmigung gem.<br />

§ 58 LWG e<strong>in</strong>geholt. Gewerbebetriebe mit an<strong>der</strong>en als häuslichen Abwässern müssen ihre<br />

Abwässer erfor<strong>der</strong>lichenfalls so vorbehandeln, dass sie <strong>der</strong> Kanalisation und Kläranlage<br />

schadlos zugeführt werden können.<br />

Unter Beachtung <strong>der</strong> Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />

Abfallstoffe e<strong>in</strong>gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Nach § 51 a des Landeswassergesetzes ist Nie<strong>der</strong>schlagswasser von Grundstücken, die nach<br />

dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt o<strong>der</strong> an die öffentliche Kanalisation angeschlossen<br />

werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln o<strong>der</strong> ortsnah <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gewässer e<strong>in</strong>zuleiten, sofern<br />

dies ohne e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des Wohls <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit möglich ist.<br />

Für die Regenwasserklärung bzw. – rückhaltung ist im nordwestlichen Planbereich e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Fläche für die Wasserwirtschaft <strong>in</strong> die Planung aufgenommen worden.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen wasserrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung des geplanten Regenrückhalte-<br />

Regenklärbeckens werden rechtzeitig e<strong>in</strong>geholt.<br />

Entlang <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze verläuft das Gewässer II. Ordnung Nr. 3342 . Verän<strong>der</strong>ungen<br />

am Gewässer s<strong>in</strong>d <strong>der</strong>zeit nicht beabsichtigt.<br />

Für den Planbereich s<strong>in</strong>d zurzeit ke<strong>in</strong>e Bodenbelastungen und ke<strong>in</strong>e entsprechenden Verdachtsflächen<br />

bekannt.<br />

Unter Beachtung <strong>der</strong> Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden<br />

Abfallstoffe e<strong>in</strong>gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Innerhalb des Geme<strong>in</strong>degebietes werden <strong>in</strong> ausreichendem Maße an geeigneten Stellen Depot-Conta<strong>in</strong>er<br />

zur Sammlung wie<strong>der</strong>verwertbarer Abfallstoffe aufgestellt. Aus Gründen <strong>der</strong> notwendigen<br />

Flexibilität wird jedoch auf e<strong>in</strong>e Festsetzung entsprechen<strong>der</strong> Standorte im Bebauungsplan<br />

verzichtet.<br />

Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld bef<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e Baudenkmale noch sonstige<br />

Denkmäler im S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes ( DSchGNW) bzw. Objekte, die im Ver-


6<br />

zeichnis des zu schützenden Kulturgutes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong>, ausgestellt vom<br />

Westfälischen Amt für Denkmalpflege, enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

Sollten Bodendenkmäler entdeckt werden, wird durch entsprechenden H<strong>in</strong>weis im Bebauungsplan<br />

sichergestellt, dass dies <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und dem Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich<br />

angezeigt wird.<br />

Flächenbilanz<br />

Gesamtgröße des Plangebietes = 37.096 qm = 100,0 %<br />

davon als:<br />

Gewerbe-Industriegebiet = 31.051 qm = 83,7 %<br />

Regenrück-/ Regenklärbecken = 1.800 qm = 4,9 %<br />

Wasserlauf nebst Böschung = 258 qm = 0,7 %<br />

Unterhaltung/Entwicklung = 1.353 qm = 3,6 %<br />

Fläche f. Maßnahmen/Anpflanzungen = 1.071 qm = 2,9 %<br />

Verkehrsflächen/Wirtschaftsweg = 1.563 qm = 4,2 %<br />

Bodenordnung<br />

Bodenordnende Maßnahmen s<strong>in</strong>d voraussichtlich nicht erfor<strong>der</strong>lich, da e<strong>in</strong>e Umlegung auf freiwilliger<br />

Basis angestrebt wird.<br />

Kosten und F<strong>in</strong>anzierung<br />

Die für die Erschließung des Planbereiches (Straßenbau und Ver- und Entsorgungsanlagen)<br />

entstehenden Kosten werden rechtzeitig <strong>in</strong> den Vermögenshaushalt <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

e<strong>in</strong>gestellt.<br />

II.<br />

Umweltbericht


7<br />

Seit dem Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau am 20.<br />

Juli 2004 ist für alle Bauleitpläne e<strong>in</strong>e Umweltprüfung vorzunehmen, sofern nicht die Voraussetzungen<br />

für e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch vorliegen.<br />

Nach § 1 des Baugesetzbuches s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Bauleitpläne<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die unter Abs. 6 aufgeführten Belange zu berücksichtigen. Hierzu gehören<br />

neben an<strong>der</strong>en Belangen (z.B. Wohnbedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung, Bedürfnisse <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

etc.) auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des Umweltschutzes,<br />

des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e des Naturhaushaltes,<br />

des Wassers, <strong>der</strong> Luft und des Bodens sowie des Klimas.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Belange von Natur und Landschaft ist die E<strong>in</strong>griffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

zu beachten. E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes s<strong>in</strong>d<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gestalt o<strong>der</strong> Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes o<strong>der</strong> das Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig bee<strong>in</strong>trächtigen können.<br />

Die E<strong>in</strong>griffsregelung wird <strong>in</strong>tegriert im Umweltbericht abgearbeitet.<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Inhalt und Ziele <strong>der</strong> Planung<br />

Durch den Bebauungsplan Nr. 77 „Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> – Nord / 1. Erweiterung<br />

„ <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> wird e<strong>in</strong>e Fläche von 37.096 qm überplant.<br />

Der Planbereich wird im Norden von e<strong>in</strong>em Wirtschaftsweg, im Westen vom Wasserlauf II. Ordnung<br />

Nr. 3342, im Osten von <strong>der</strong> Bahntrasse Münster- Gronau und im Süden vom rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan Nr. 73 „ Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> -Nord“ begrenzt.<br />

Im nördlichen Bereich des Plangebietes werden 1.800 qm als Fläche für die Wasserwirtschaft<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Regenwasserklärung und Regenwasserrückhaltung und 1.071 qm als Fläche<br />

für Maßnahmen für Natur und Landschaft ( Anpflanzungen) festgesetzt.<br />

Das vorhandene Gewässer II. Ordnung Nr. 3342 an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze wird mit<br />

se<strong>in</strong>en uferbegleitenden Gehölzbeständen erhalten. Zum Zwecke <strong>der</strong> Unterhaltung und Entwicklung<br />

wird parallel zum Gewässer e<strong>in</strong> Uferstreifen als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzt<br />

und somit von an<strong>der</strong>en Nutzungen freigehalten. Der Uferstreifen entlang <strong>der</strong> östlichen<br />

Plangebietsgrenze dient dem bahnbegleitenden Seitengraben.<br />

Die Bauflächen werden <strong>in</strong>sgesamt als Gewerbe - bzw. Industriegebiet mit e<strong>in</strong>er Grundflächenzahl<br />

von 0,8 festgesetzt.<br />

Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung<br />

Für die Bauleitplanung relevant s<strong>in</strong>d die folgenden, <strong>in</strong> den Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />

Ziele des Umweltschutzes.<br />

Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NRW:<br />

Natur und Landschaft s<strong>in</strong>d im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen<br />

und zu entwickeln, dass<br />

1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,<br />

2. die Nutzungsfähigkeit <strong>der</strong> Naturgüter,<br />

3. die Pflanzen- und Tierwelt sowie<br />

4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für se<strong>in</strong>e Erholung <strong>in</strong> Natur und<br />

Landschaft nachhaltig gesichert s<strong>in</strong>d.<br />

Der Verursacher e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>griffs ist zu verpflichten, vermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Natur<br />

und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er von<br />

<strong>der</strong> zuständigen Behörde zu bestimmenden Frist auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung<br />

<strong>der</strong> Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege erfor<strong>der</strong>lich ist.


8<br />

Baugesetzbuch:<br />

Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden; dabei s<strong>in</strong>d zur Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> zusätzlichen<br />

Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung<br />

und an<strong>der</strong>e Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelung<br />

auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald o<strong>der</strong> für Wohnzwecke<br />

genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es sicherzustellen, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten<br />

Vorhaben zur wirksamen Umweltvorsorge nach e<strong>in</strong>heitlichen Grundsätzen<br />

1. die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet<br />

werden,<br />

2. das Ergebnis <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen<br />

Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz <strong>in</strong>cl. Verordnungen:<br />

Schutz des Menschen, <strong>der</strong> Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, <strong>der</strong> Atmosphäre<br />

sowie <strong>der</strong> Kultur- und Sachgüter vor schädigenden Umwelte<strong>in</strong>wirkungen (Immissionen) sowie<br />

Vorbeugung h<strong>in</strong>sichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />

Belästigungen durch Luftverunre<strong>in</strong>igungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen<br />

und ähnliche Ersche<strong>in</strong>ungen).<br />

TA Lärm:<br />

Schutz <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit und <strong>der</strong> Nachbarschaft vor schädlichen Umwelte<strong>in</strong>wirkungen durch<br />

Geräusche sowie <strong>der</strong>en Vorsorge.<br />

DIN 18005:<br />

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist e<strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong><br />

Schallschutz notwendig.<br />

Die genannten Ziele werden nachfolgend <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen sowie <strong>der</strong><br />

Festlegung <strong>der</strong> Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Umwelt<br />

Menschen / betroffene Bevölkerung<br />

Der Planbereich wird <strong>der</strong>zeit landwirtschaftlich genutzt. Im südöstlichen Bereich ist die ehemalige<br />

Hofstelle Hundeler vorhanden. Private Wohnnutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Gebietes<br />

nicht vorhanden.<br />

Außerhalb des Bebauungsplangebietes s<strong>in</strong>d im Nordwesten e<strong>in</strong> wohngenutztes Gebäude im<br />

Außenbereich und nordöstlich e<strong>in</strong>e landwirtschaftliche Hofstelle vorhanden.<br />

Im Osten wird das Plangebiet durch die Bahnl<strong>in</strong>ie Münster - Gronau, im Süden durch den<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 73 „ Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> – Nord „ begrenzt.<br />

Die Bahnstrecke stellt e<strong>in</strong>e Vorbelastung <strong>in</strong> bezug auf Lärm- und Schadstoffimmissionen<br />

dar. Westlich und nördlich schließen landwirtschaftliche Nutzflächen an das Plangebiet an.<br />

Durch Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> zulässigen Betriebsarten auf <strong>der</strong> Grundlage des Abstandserlasses soll<br />

sichergestellt werden, dass die jeweiligen Betriebsarten <strong>in</strong> Abhängigkeit von den durch sie verursachten<br />

Emissionen e<strong>in</strong>en ausreichenden Abstand zu umliegenden Nutzungen e<strong>in</strong>halten.


9<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt<br />

Nach <strong>der</strong> naturräumlichen Glie<strong>der</strong>ung Deutschlands liegt das Plangebiet <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heit 541.05<br />

"Altenberger Rücken“. Dieser <strong>in</strong> Nordwest-Südostrichtung verlaufende wellige Rücken besteht<br />

aus Kreidemergel und erreicht bei <strong>Nordwalde</strong> ca. 65 m ü.NN. Die tiefgründigen, mittleren bis<br />

schweren Lehmböden stellen fruchtbare Ackerbaugebiete dar, die von zahlreichen kle<strong>in</strong>en<br />

Feldgehölzen und Hecken bereichert werden.<br />

Bei E<strong>in</strong>stellung menschlicher Wirtschaftsmaßnahmen würde sich als potentiell natürliche Vegetation<br />

e<strong>in</strong> artenreicher Sternmieren-Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwald entwickeln. Diese anspruchsvolle<br />

Waldgesellschaft verträgt die durch Lehmböden bed<strong>in</strong>gte Staunässe gut und ist je nach<br />

Nährstoffversorgung unterschiedlich artenreich ausgeprägt. Die charakteristischen Baum- und<br />

Straucharten des artenreichen Sternmieren-Eichen-Ha<strong>in</strong>buchenwaldes s<strong>in</strong>d Stieleiche (Quercus<br />

robur), Ha<strong>in</strong>buche (Carp<strong>in</strong>us betulus), Geme<strong>in</strong>e Esche (Frax<strong>in</strong>us excelsior), Buche (Fagus silvatica),<br />

Feldahorn (Acer campestre), Vogelkirsche (Prunus avium), Blut-Hartriegel (Cornus<br />

sangu<strong>in</strong>ea), Hasel (Corylus avellana), Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Pfaffenhütchen<br />

(Euonymus europaeus), Weißdorn (Crataegus oxyacantha und monogyna), Geme<strong>in</strong>er Schneeball<br />

(Viburnum opulus) und Brombeeren (Rubus spec.) mit den folgenden Gehölzen <strong>der</strong> Pionierund<br />

Ersatzgesellschaften: Schlehe (Prunus sp<strong>in</strong>osa), Salweide (Salix caprea), Hundsrose (Rosa<br />

can<strong>in</strong>a), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) und Waldrebe (Clematis vitalba).<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Bäche und Gräben gesellen sich zu den oben genannten Arten Roterle (Alnus<br />

glut<strong>in</strong>osa) und Grauweide (Salix c<strong>in</strong>erea). Kennzeichnende Arten dieser natürlichen Waldgesellschaften<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den grabenbegleitenden Hecken vorhanden.<br />

Um e<strong>in</strong>en Gesamte<strong>in</strong>druck zu vermitteln, erstreckt sich die landschaftspflegerische Bestandsaufnahme<br />

nicht nur auf das Bebauungsplangebiet, son<strong>der</strong>n auf den Gesamtbereich <strong>der</strong><br />

für die gewerbliche Entwicklung mittel- und langfristig <strong>in</strong> Aussicht genommenen Flächen nördlich<br />

<strong>der</strong> L 555 Bahnhofstraße. E<strong>in</strong> Plan mit <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> vorhandenen Biotoptypen im<br />

Untersuchungsgebiet (= Gesamtbereich) liegt <strong>der</strong> Begründung als Anlage 1 bei.<br />

Für den vorliegenden Bebauungsplan s<strong>in</strong>d lediglich die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesamtdarstellung aufgeführten<br />

Biotoptypen mit den lfd. Nummern 3,5 6, 7, 8, 9 und 17 berührt, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> nachfolgenden E<strong>in</strong>griffsbilanzierung<br />

e<strong>in</strong>e Bewertung erfahren.<br />

Das Untersuchungsgebiet wird zu allen Seiten von Verkehrstrassen e<strong>in</strong>gefasst. Im Osten bildet<br />

<strong>der</strong> Bahndamm <strong>der</strong> Strecke Münster – Gronau e<strong>in</strong>e deutliche Begrenzung, im Süden führt die<br />

L 555 Bahnhofstraße aus <strong>Nordwalde</strong> heraus, im Westen und Norden verlaufen z.T. befestigte<br />

Wirtschaftswege. Weiterh<strong>in</strong> ist das Gebiet von e<strong>in</strong>em Wirtschaftsweg zum Hof Hundeler erschlossen.<br />

Das Gebiet fällt <strong>in</strong> schwach geneigter Hanglage nach Nordosten ab. Es überwiegt<br />

<strong>der</strong>zeit die ackerbauliche Nutzung. E<strong>in</strong>e Restgrünlandfläche liegt am nördlichen Wirtschaftsweg<br />

und wird als Schafweide genutzt. Westlich davon steht e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>familienhaus mit angrenzendem<br />

Hausgarten. Zwei weitere Wohnhäuser bef<strong>in</strong>den sich an <strong>der</strong> Bahnhofstraße. An <strong>der</strong> Bahnl<strong>in</strong>ie<br />

liegt die Hofstelle Hundeler.<br />

Dieses ländlich geprägte Gebiet wird durch mehrere alte E<strong>in</strong>zelbäume, zahlreiche Ufergehölze<br />

entlang <strong>der</strong> Gräben, Hecken an den Wegen und am Bahndamm geglie<strong>der</strong>t, so dass e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>strukturiertes<br />

Biotopsystem entstanden ist. Die Biotoptypen s<strong>in</strong>d im e<strong>in</strong>zelnen <strong>in</strong> <strong>der</strong> folgenden<br />

Übersicht erläutert und nach <strong>der</strong> Arbeitshilfe NRW bewertet.<br />

Nr. <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Bestandskarte<br />

Biotoptyp<br />

1 Wegeseitengraben mit Hecke<br />

An <strong>der</strong> rechten Grabenböschung des Wegeseitengrabens (Westrand des Plangebietes)<br />

steht e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>reihige, z.T. lückige Hecke aus Brombeere, Hasel, Weide,<br />

Esche, Eiche, Ha<strong>in</strong>buche mit jungen Weidensteckl<strong>in</strong>gen (als Kopfweiden zu<br />

ziehen).<br />

Wertstufe<br />

nach<br />

Arbeitshilfe<br />

5<br />

2 Stieleiche am Wohnhaus 10,4


10<br />

Am nördlichen Wirtschaftsweg steht im Garten e<strong>in</strong>e ca. 100jährige Stieleiche mit<br />

e<strong>in</strong>em Stamm∅ von 1,20 m.<br />

3 Grasweg/ Pättken<br />

Am nördlichen Rand verläuft e<strong>in</strong> unbefestigter Wirtschaftsweg, <strong>der</strong> ab Mitte des Plangebietes<br />

als schmales Pättken zum Hof Hundeler führt.<br />

4 Aufforstungsfläche<br />

Hecke<br />

Die sehr junge Eichen-Aufforstung am nördlichen Wirtschaftsweg hat e<strong>in</strong>e Waldmantelpflanzung<br />

mit verschiedenen Laubholzarten und e<strong>in</strong>e Hecke<br />

an <strong>der</strong> westlichen Grenze aus Holun<strong>der</strong>, Hasel, Weißdorn, Schlehe,<br />

Esche mit 2 Stieleichen (ca. 100jährig).<br />

5 Graben mit e<strong>in</strong>seitigem Ufergehölz<br />

Der Graben im westlichen Teil des Plangebietes wird e<strong>in</strong>seitig von Ufergehölzen<br />

aus Weide, Birke, Hasel, Esche, 1 Kopfweide begleitet.<br />

6 Graben mit beidseitigem Ufergehölz<br />

Der Graben im mittleren Plangebiet wird beidseitig, z.T. mit starken Lücken von Ufergehölzen<br />

aus Esche, Erle, Pappel, Vogelkirsche, Holun<strong>der</strong>, Hasel,<br />

Hartriegel, Traubenkirsche, Schlehe mit 1 alten Kopfweide und 2 Eichen<br />

begleitet. Die Grabensohle ist <strong>in</strong> Abschnitten auf bis zu 2 m aufgeweitet.<br />

Die Fließgeschw<strong>in</strong>digkeit ist ger<strong>in</strong>g.<br />

7 Baumgruppe (Birken/Eschen)<br />

An <strong>der</strong> Südseite <strong>der</strong> Hofstelle Hundeler steht e<strong>in</strong>e mehrstämmige Birken- und Eschengruppe.<br />

8 Teich am Hof Hundeler<br />

Östlich <strong>der</strong> Hofstelle ist e<strong>in</strong> Teich mit dichtem Weiden-Erlen-Eschengebüsch<br />

vorhanden.<br />

9 Hecke am Bahndamm<br />

Die Bahnböschung ist von e<strong>in</strong>em dichten Gehölzbestand aus Spitzahorn, Esche,<br />

Birke, Eiche, Hasel, Weißdorn, Schlehe, Feldahorn, Brombeere<br />

und e<strong>in</strong>zelnen Obstbäumen bewachsen.<br />

10 Brachfläche<br />

Unterhalb des Kreuzungsbereiches L 555/Bahnanlage liegt e<strong>in</strong>e Obstwiesenbrache<br />

mit altem Obstbaumbestand und Gebüsch aus Schlehe, Weißdorn,<br />

Brombeere. In kle<strong>in</strong>en Senken hat sich Sumpf-Krautvegetation gebildet.<br />

11 Straßenbegleitgrün<br />

An <strong>der</strong> Böschung <strong>der</strong> L 555 steht e<strong>in</strong>e Hecke aus Feldahorn, Spitzahorn, Birke,<br />

Eiche, Hasel, Weide mit e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Feldgehölz aus Spitz- und Bergahorn,<br />

Birke, Eiche im E<strong>in</strong>mündungsbereich des Wirtschaftsweges.<br />

12 Hecke<br />

Zwischen dem Wirtschaftsweg und dem l<strong>in</strong>ksseitigen Graben steht e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>reihige<br />

Hecke aus Esche, Pappel, Eiche, Hasel, Holun<strong>der</strong>, Schlehe.<br />

13 Hecken am Parkplatz<br />

An <strong>der</strong> L 555 liegt e<strong>in</strong> asphaltierter Parkplatz, <strong>der</strong> an den Seiten von Hecken aus<br />

Birke, Weide, Esche, Ziersträuchern begrünt ist.<br />

14 Wohnhaus mit Garten<br />

Im Plangebiet s<strong>in</strong>d an <strong>der</strong> West- und Südseite 3 Wohnhäuser mit Gärten vorhanden.<br />

Die Gartengrundstücke ist überwiegend als Rasenfläche genutzt<br />

und von freiwachsenden Hecken aus Birke, Weide, Esche und Ziersträuchern<br />

umgeben.<br />

15 Intensivgrünland an <strong>der</strong> L555 4<br />

16 Baumgruppe (L<strong>in</strong>den)<br />

8<br />

Im Garten <strong>in</strong> <strong>der</strong> südwestlichsten Ecke des Plangebietes stehen 4 alte L<strong>in</strong>den.<br />

Im E<strong>in</strong>mündungsbereich des Wirtschaftsweges bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Wegekreuz<br />

mit 2 L<strong>in</strong>den.<br />

17 <strong>in</strong>tensiv genutzte Ackerflächen 2<br />

18 Intensivgrünland am Nordrand des Plangebietes (Schafweide) 4<br />

2<br />

6<br />

7<br />

7<br />

7<br />

8<br />

7<br />

7<br />

6<br />

7<br />

6,3<br />

5,6<br />

4<br />

Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> <strong>der</strong> nördlichen Hälfte durch e<strong>in</strong>en<br />

kle<strong>in</strong>strukturierten Heckenbestand aus. Der Altbaumbestand an den Wohnhäusern und am Hof<br />

Hundeler prägt das Landschaftsbild mit.<br />

Folgende Nutzungen und Biotopstrukturen grenzen an das Untersuchungsgebiet an: Im Osten<br />

stellt <strong>der</strong> Bahndamm e<strong>in</strong>e räumliche Trennung her. Südlich <strong>der</strong> L 555 Bahnhofstraße schließt<br />

sich e<strong>in</strong> Gewerbe- und Industriegebiet an. Der westliche Randbereich ist <strong>in</strong> landwirtschaftlicher<br />

Nutzung. Im Norden schließt e<strong>in</strong> Talraum mit ausgeprägten Geländekanten und Hecken an. Die<br />

Fläche wird als Grünland genutzt. In Richtung Bahnl<strong>in</strong>ie schließen sich Ackerflächen und pri-


11<br />

vate Grünflächen (Rasen) an. Am nördlichen Wirtschaftsweg ist an <strong>der</strong> Nordseite e<strong>in</strong>e<br />

durchgehende Hecke vorhanden.<br />

Im Plangebiet s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile, geschützten<br />

Biotope etc. vorhanden. Sonstige beson<strong>der</strong>e Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

s<strong>in</strong>d für diesen Bereich nicht bekannt. Aufgrund des Fehlens seltener o<strong>der</strong> geschützter Arten,<br />

<strong>der</strong> Begrenzung des Gebietes im Osten und Süden durch Bahnl<strong>in</strong>ie sowie Gewerbe-/ Industriegebiet<br />

mit hoher Trenn- und Störwirkung, hat das Plangebiet nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge bis mittlere<br />

Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.<br />

Boden und Wasser<br />

Altlasten / Altstandorte / Altablagerungen<br />

Aus <strong>der</strong> Geschiebelehmdecke s<strong>in</strong>d Pseudogley und z.T. Braunerde-Pseudogley-Böden entstanden.<br />

Diese stark sandigen Lehmböden mit e<strong>in</strong>er sandig-tonigen Lehmschicht im tiefen Untergrund<br />

haben e<strong>in</strong>e mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit für Pflanzennährstoffe und e<strong>in</strong>e mittlere<br />

Wasserdurchlässigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> Deckschicht. Die ger<strong>in</strong>ge Wasserdurchlässigkeit des tonigen<br />

Unterbodens kann zu Staunässe führen.<br />

Im Plangebiet o<strong>der</strong> direkt angrenzend s<strong>in</strong>d z. Z. ke<strong>in</strong>e Bodenbelastungen durch Altlasten /<br />

Altstandorte / Altablagerungen und ke<strong>in</strong>e entsprechenden Verdachtsflächen i. S. des Run<strong>der</strong>lasses<br />

vom 14.3.2005 (MBI. NW. S. 582) bekannt.<br />

Der Gesamtbereich wird von zahlreichen Gräben durchzogen, die das Gebiet nach Norden<br />

entwässern. Meist werden sie von Hecken o<strong>der</strong> Ufergehölzen begleitet. Im Bebauungsplangebiet<br />

selbst verläuft das Gewässer II. Ordnung Nr. 3342 des Unterhaltungsverbandes Emsdettener<br />

Mühlenbach und Nordwal<strong>der</strong> Aa.<br />

Luft und Klima<br />

Der betroffene Bereich weist gegenwärtig ke<strong>in</strong>e große Bedeutung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> klimatischen<br />

Verhältnisse im Ortsbereich von <strong>Nordwalde</strong> (Luftaustausch, Kaltluftentstehung) auf. Die vorhandene<br />

Vegetation hat lediglich Auswirkungen auf das Mikroklima durch Luftregeneration<br />

(B<strong>in</strong>dung von CO 2 und Staub). Diese ist aufgrund des ger<strong>in</strong>gen Anteils an <strong>der</strong> Gesamtfläche<br />

des Bebauungsplangebietes allerd<strong>in</strong>gs ger<strong>in</strong>g. Lärmschutzfunktion können die vorhandenen<br />

Gehölze nicht übernehmen.<br />

Das Plangebiet liegt im E<strong>in</strong>flussbereich <strong>der</strong> direkt angrenzenden Bahntrasse. Es s<strong>in</strong>d daher<br />

Vorbelastungen durch Schadstoffimmissionen gegeben.<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Innerhalb des Planbereiches als auch im Umfeld bef<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e Baudenkmale noch sonstige<br />

Denkmäler im S<strong>in</strong>ne des Denkmalschutzgesetzes ( DSchGNW) bzw. Objekte, die im Verzeichnis<br />

des zu schützenden Kulturgutes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong>, ausgestellt vom Westfälischen<br />

Amt für Denkmalpflege, enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

Bodendenkmale (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, E<strong>in</strong>zelfunde, aber auch<br />

Verfärbungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> natürlichen Bodenbeschaffenheit) s<strong>in</strong>d nicht bekannt, könnten aber bei<br />

Ausschachtungsarbeiten entdeckt werden.<br />

Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern<br />

Die von <strong>der</strong> Bahnstrecke und <strong>der</strong> südlich angrenzenden zulässigen gewerblichen Nutzung ausgehenden<br />

Immissionen stellen sowohl für die Menschen, Tiere und Pflanzen als auch für Luft<br />

und Klima e<strong>in</strong>e Vorbelastung dar.


Beschreibung <strong>der</strong> Umweltschutzmaßnahmen<br />

12<br />

Vermeidung<br />

• Gem. § 51 a des Landeswassergesetzes ist Nie<strong>der</strong>schlagswasser von Grundstücken, die<br />

nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt o<strong>der</strong> an die öffentliche Kanalisation angeschlossen<br />

werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln o<strong>der</strong> ortsnah <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gewässer e<strong>in</strong>zuleiten,<br />

sofern dies ohne Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit möglich ist. Das anfallende<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser wird dem Regenrückhalteklärbecken zugeführt.<br />

• Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> und dem Landschaftsverband<br />

Westfalen – Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege,<br />

Münster, unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte m<strong>in</strong>d. drei Werktage <strong>in</strong> unverän<strong>der</strong>tem<br />

Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 DSchG). E<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> H<strong>in</strong>weis ist <strong>in</strong> den<br />

Bebauungsplan aufgenommen worden.<br />

• Die Ufergehölze, die den Graben entlang <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze begleiten, bleiben<br />

erhalten.<br />

• Um e<strong>in</strong>e gute E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Orts- und Landschaftsbild zu erreichen ist e<strong>in</strong>e maximale<br />

Gebäudehöhe vorgegeben.<br />

Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung<br />

• Der Uferstreifen entlang des im Plangebiet vorhandenen Gewässers II. Ordnung Nr. 3342<br />

wird als Flächen für die Wasserwirtschaft festgesetzt und somit von an<strong>der</strong>en Nutzungen<br />

freigehalten.<br />

Ausgleich<br />

• Gestaltung von Stellplatzanlagen; Grundstücksbepflanzungen, die textlich festgesetzt werden<br />

• Gestaltung <strong>der</strong> Fläche für die Wasserwirtschaft zum Zwecke <strong>der</strong> Regenwasserklärung und<br />

Regenwasserrückhaltung<br />

• Anpflanzungen entlang <strong>der</strong> nördlichen Plangebietsgrenze im Übergang zur freien Landschaft<br />

Diese Maßnahmen dienen als "Vorteilsausgleich“ für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Grundstücke für<br />

bauliche Zwecke.<br />

Da sich die E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch die Bodenversiegelung,<br />

durch die Maßnahmen im Plangebiet nicht vollständig ausgleichen lassen (vgl. E<strong>in</strong>griffsbilanzierung)<br />

s<strong>in</strong>d externe Kompensationsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich. Nachstehend ist <strong>der</strong> Kompensationsbedarf<br />

beispielhaft aufgeführt.<br />

Kompensationsart<br />

Defizit<br />

WE/qm<br />

Aufwertung<br />

Faktor<br />

Flächenbedarf<br />

qm<br />

a) Feuchtgrünland auf Acker - 34.733 5 6.947<br />

b) Obstwiese auf Acker - 34.733 5 6.947<br />

c) Magerwiese / Magerweide<br />

auf Acker<br />

- 34.733 5 6.947


13<br />

d) Wald auf Acker - 34.733 4 8.683<br />

Beschreibung <strong>der</strong> zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

Bei e<strong>in</strong>em Unterbleiben <strong>der</strong> Planung, <strong>der</strong> sog. Nullvariante, würde die ehemalige Hofstelle<br />

Hundeler gewerblich umgenutzt und die landwirtschaftliche Nutzung auf den übrigen Flächen<br />

fortgeführt. Daraus würden sich ke<strong>in</strong>e abweichenden Umweltauswirkungen gegenüber <strong>der</strong> heutigen<br />

Situation ergeben.<br />

Bei Durchführung <strong>der</strong> Planung ist folgende Entwicklung des Umweltzustands zu erwarten.<br />

Menschen<br />

Die ehemalige Hofstelle wird <strong>in</strong> die Bebauungsplanung e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Da die immissionsschutzrechtlichen Werte sowohl <strong>in</strong>nerhalb des Gewerbe-/Industriegebietes<br />

als auch für die umliegenden Wohngebäude, durch z.B. Glie<strong>der</strong>ung anhand <strong>der</strong> Abstandsliste<br />

bzw. Regelung für betriebsbed<strong>in</strong>gtes Wohnen im Umfeld <strong>der</strong> geplanten Viehhandlung durch<br />

Grunddienstbarkeit im Grundstückskaufvertrag, e<strong>in</strong>gehalten werden, s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e erheblichen<br />

nachteiligen Umweltauswirkungen für die Menschen im Plangebiet sowie <strong>in</strong> den angrenzenden<br />

Bereichen zu erwarten.<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Tier- und Pflanzenwelt bedeutet die geplante Bebauung <strong>der</strong> Freiflächen e<strong>in</strong>en<br />

Verlust an Lebensraum und e<strong>in</strong>e Zerschneidung von bestehenden Biotopverb<strong>in</strong>dungen. Da die<br />

Bauflächen jedoch ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen mit ger<strong>in</strong>ger Artenvielfalt<br />

realisiert werden sollen und darüber h<strong>in</strong>aus das Vorkommen seltener Arten <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

nicht bekannt ist, s<strong>in</strong>d wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten.<br />

Erhebliche o<strong>der</strong> nachhaltige negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild s<strong>in</strong>d<br />

aufgrund <strong>der</strong> festgesetzten Höhenbeschränkungen für die Gebäude nicht zu erwarten.<br />

Boden und Wasser<br />

Auswirkungen auf den Boden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sofern zu erwarten, als durch die Errichtung <strong>der</strong> Gebäude<br />

mit ihren Zufahrten und sonstigen versiegelten Flächen <strong>der</strong> Oberboden abgetragen und die<br />

Bodenoberfläche versiegelt wird, so dass diese Flächen ke<strong>in</strong>e ökologische Regelungsfunktion<br />

mehr übernehmen können.<br />

E<strong>in</strong>e Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildungsrate wird weitestgehend vermieden, da beabsichtigt<br />

ist, die Nie<strong>der</strong>schläge <strong>in</strong> vorhandene Gewässer e<strong>in</strong>zuleiten bzw. dem Regenrückhalte-/<br />

Regenklärbecken zuzuführen. Erhebliche o<strong>der</strong> nachhaltige Auswirkungen auf das Grundwasser<br />

s<strong>in</strong>d nicht zu erwarten.<br />

Luft und Klima<br />

Erhebliche o<strong>der</strong> nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima s<strong>in</strong>d durch die Aufstellung<br />

dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgegebenen Höhenbeschränkungen ke<strong>in</strong>e wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

des Luftaustausches, <strong>der</strong> Besonnung etc. zu erwarten s<strong>in</strong>d. Die vorhandenen Gehölze,<br />

mit ihren positiven Wirkungen für CO 2 - und Staubb<strong>in</strong>dung, werden im Zuge des Gewässers Nr.<br />

3342 erhalten sowie durch weitere Gehölzpflanzungen entlang <strong>der</strong> nördlichen Plangebietsgrenze<br />

und auf den Grundstücken ergänzt.


14<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Da im Plangebiet ke<strong>in</strong>e Baudenkmale vorhanden s<strong>in</strong>d und die Vorgehensweise für den Fall des<br />

Fundes von Bodendenkmalen festgelegt ist, s<strong>in</strong>d erhebliche o<strong>der</strong> nachhaltige Auswirkungen auf<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten.<br />

E<strong>in</strong>griffsbilanzierung<br />

Die E<strong>in</strong>griffsbilanzierung erfolgt entsprechend <strong>der</strong> durch die Landesregierung Nordrhe<strong>in</strong>- Westfalen<br />

herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur<br />

und Landschaft".<br />

Die Bewertung des Untersuchungsraumes wird auf <strong>der</strong> Grundlage von Biotoptypen vorgenommen.<br />

Die Biotoptypen, denen jeweils e<strong>in</strong> festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Biotoptypenwertliste (siehe Arbeitshilfe NRW) vorgegeben. Der Grundwert <strong>der</strong> Biotoptypenwertliste<br />

bewertet den Regelfall. Bei atypischer Ausprägung <strong>der</strong> Flächen s<strong>in</strong>d die Qualitätsunterschiede<br />

durch e<strong>in</strong>en Korrekturfaktor auszugleichen.<br />

Diese Arbeitshilfe sieht e<strong>in</strong>e Bewertung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffssituation auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> nachstehenden<br />

Tabelle <strong>in</strong> folgenden Schritten vor:<br />

A) Bewertung <strong>der</strong> Ausgangssituation des Untersuchungsraumes<br />

B) Bewertung des Zustands des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes<br />

C) Erstellung e<strong>in</strong>er Gesamtbilanz


E<strong>in</strong>griffs-/ Ausgleichsbilanzierung 15<br />

Bebauungsplan Nr. 77 "Industrie- und Gewerbepark <strong>Nordwalde</strong> – Nord / 1. Erweiterung“<br />

A.) Ausgangszustand des Untersuchungsraumes für den Planbereich<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Biotoptyp<br />

Nr.<br />

Code<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Biotoptyp<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Fläche<br />

(m 2 )<br />

Gesamtwert<br />

(Sp. 5 * Sp. 6)<br />

Grundwert<br />

A<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Gesamtkorrekturfaktor<br />

E<strong>in</strong>zelflächenwert<br />

(Sp. 4 * Sp. 7)<br />

3 Wirtschaftsweg 1.563 unverän<strong>der</strong>t<br />

5 7.2 Graben mit e<strong>in</strong>seitigem Ufergehölz 150 7 1 7 1.050<br />

6 7.2 Graben mit Gehölzbestand 258 7 1 7 1.806<br />

7 8.2 Baumgruppe am Hof Hundeler 150 8 1 8 1.200<br />

8 Teich am Hof Hundeler 280 7 1 7 1.960<br />

9 8.1 Hecke am Bahndamm außerhalb des Geltungsbereiches<br />

17 3.1 Ackerfläche – künftig Regenrückhaltung 1.800 e<strong>in</strong>e Bilanzierung erfolgt nicht, da sich die Anlage <strong>in</strong><br />

sich selber ausgleicht<br />

17 3.1 Acker 26.715 2 1 2 53.430<br />

1.1 Vorhandene Bebauung/ versiegelte Flächen 6.180 0 1 0 0<br />

Summe 37.096 Gesamtflächenwert A 59.446<br />

B.) Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den voraussichtlichen Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes<br />

Biotoptyp<br />

Nr.<br />

Biotoptyp<br />

Fläche<br />

Gesamtwert<br />

Code<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(m2)<br />

(Sp. 5 * Sp. 6)<br />

Grundwert<br />

P<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Gesamtkorrekturfaktor<br />

E<strong>in</strong>zelflächenwert<br />

(Sp. 4 * Sp. 7)<br />

3 Wirtschaftsweg 1.563 unverän<strong>der</strong>t<br />

6 7.2 Graben mit Gehölzbestand 258 7 1 7 1.806<br />

1.1 Versiegelte Flächen/bebaubare Flächen 24.840 0 1 0 0<br />

4.1 Gewerbeflächen nicht bebaut 6.211 2 1 2 12.422<br />

Unterhaltung/ Entwicklung 1.353 3 1 3 4.059<br />

8.1 Fläche für Maßnahmen/Anpflanzungen 1.071 6 1 6 6.426<br />

Regenrückhaltung 1.800 e<strong>in</strong>e Bilanzierung erfolgt nicht, da sich die Anlage <strong>in</strong> sich selber<br />

ausgleicht<br />

Summe 37.096 Gesamtflächenwert B 24.713<br />

C.) Gesamtbilanz ( Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A ) = 24.713 – 59.446 = - 34.733


Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung von Bestand und Planung ergibt sich e<strong>in</strong> Kompensationsdefizit von<br />

34.733 Werte<strong>in</strong>heiten. Es ist vorgesehen, dies Defizit extern auszugleichen.<br />

16<br />

Übersicht über an<strong>der</strong>weitige Lösungsmöglichkeiten<br />

Die Entscheidung, den Planbereich gewerblich zu nutzen, wurde mit <strong>der</strong> entsprechenden aktuellen<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan getroffen. Dies auch, da die gewerbliche Entwicklung<br />

für diesen Bereich mit <strong>der</strong> südlich angrenzenden bereits gewerblich aufbereiteten Fläche ihren<br />

Anfang genommen hat. Dies schließt an<strong>der</strong>weitige Lösungsmöglichkeiten aus.<br />

Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>beziehung <strong>der</strong> ehemaligen Hofstelle Hundeler erfolgt darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong>e Inanspruchnahme<br />

bzw. Wie<strong>der</strong>nutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich verän<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> bebauten<br />

Flächen, wie sie gemäß § 4 (2) LbodSchG favorisiert wird.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren / Methodik<br />

Die E<strong>in</strong>griffsbilanzierung erfolgt entsprechend <strong>der</strong> durch die Landesregierung Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong><br />

Natur und Landschaft".<br />

Die Glie<strong>der</strong>ung h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> zulässigen Betriebsarten erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Abstandsliste<br />

aus 1998 (Abstandserlass).<br />

H<strong>in</strong>weise auf Schwierigkeiten bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben<br />

Bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Unterlagen s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Schwierigkeiten aufgetreten, die herauszustellen<br />

wären.<br />

Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> planbed<strong>in</strong>gten erheblichen<br />

Umweltauswirkungen<br />

Das Monitor<strong>in</strong>g dient <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> umweltrelevanten Auswirkungen des Bebauungsplanes.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e soll es e<strong>in</strong> frühzeitiges Erkennen unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen<br />

ermöglichen, um geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.<br />

Die umweltrelevanten Auswirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Versiegelung<br />

landwirtschaftlicher Flächen.<br />

Diese E<strong>in</strong>griffe werden durch Maßnahmen gemäß <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung überwiegend extern<br />

ausgeglichen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wird auf die Informationspflicht <strong>der</strong> Umweltbehörden verwiesen, sollten durch<br />

diese unvorhergesehene Umweltauswirkungen festgestellt werden.<br />

17


Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund se<strong>in</strong>er Lage Beson<strong>der</strong>heiten auf:<br />

- Das Gebiet ist aufgrund <strong>der</strong> direkt angrenzenden Verkehrstrasse Bahnl<strong>in</strong>ie Münster –Gronau<br />

bereits durch Immissionen vorbelastet.<br />

- Das Plangebiet schließt direkt an e<strong>in</strong> Gewerbe- und Industriegebiet an.<br />

- Inanspruchnahme/Wie<strong>der</strong>nutzung von versiegelten Flächen / ehemalige Hofstelle<br />

- Bauflächen sollen ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen mit ger<strong>in</strong>ger Artenvielfalt<br />

realisiert werden.<br />

- Im Plangebiet s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Schutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile, geschützten<br />

Biotope etc. vorhanden. Das Vorkommen seltener Arten ist <strong>in</strong> diesem Bereich nicht bekannt.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen<br />

sich im Wesentlichen auf die Bebauung und Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen beziehen.<br />

Diese E<strong>in</strong>griffe werden durch Maßnahmen gemäß <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung sowohl <strong>in</strong>nerhalb<br />

als auch außerhalb des Plangebietes ausgeglichen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Vorbelastungen und des stattf<strong>in</strong>denden Ausgleichs resultieren aus<br />

dem vorliegenden Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.<br />

Anlage 1: Zeichnerische Darstellung <strong>der</strong> ökologischen Bestandserhebung<br />

Anlage 2: Mögliche Alternativen e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>neren Erschließung<br />

Aufgestellt im Mai 2007<br />

Ergänzt im Juli 2007<br />

H. Spallek, Dipl./Ing., Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Stadtplaner<strong>in</strong> + Architekt<strong>in</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Rudolf-Diesel-Straße 7<br />

49479 Ibbenbüren


Anlage zu TOP A 5.2


Anlage zu TOP A 6.1<br />

S a t z u n g<br />

über die 2. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Grottenkamp“<br />

vom<br />

Gemäß den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21. Dezember 2006<br />

(BGBl. I S. 3316) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den §§ 7 und 41 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen (GO NW) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NW S. 498) hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er Sitzung am 29. Januar 2008 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Än<strong>der</strong>ung<br />

Für e<strong>in</strong> Teilstück <strong>der</strong> Parzelle 311 <strong>der</strong> Flur 51 wird die „öffentliche Verkehrsfläche“ aufgehoben und<br />

dem angrenzendem Wohnhausgrundstück (Parzelle 312) mit den jeweils hierfür geltenden<br />

Festsetzungen zugeordnet.<br />

Näheres ist aus dem beiliegenden Planauszug - <strong>der</strong> Bestandteil dieser Satzung ist - zu entnehmen.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt mit dem Tage <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />

Begründung:<br />

Kern<strong>in</strong>halt dieser begehrten Planän<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es privaten Grundeigentümers ist die Übernahme e<strong>in</strong>es<br />

geme<strong>in</strong>dlichen Wegeteilstückes zwecks Erweiterung des bestehenden Wohnhauses F<strong>in</strong>kenbreil 38.<br />

Die betreffende Grundstücksteilfläche (Parzelle 311) ist nach den Bestimmungen des vorstehenden<br />

Bauleitplanes als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Aufgrund des Ausbaustandards und <strong>der</strong> -<br />

breite von max. 2,50 Meter hat dieser lediglich die Funktion e<strong>in</strong>es Fuß- und Radweges zwischen den<br />

Straßenzügen „Grottenkamp“ und „F<strong>in</strong>kenbreil“.<br />

Mit <strong>der</strong> außerdem beurteilungsrelevanten Baugrenzenziehung unmittelbar auf die nördliche<br />

Grundstücksgrenze des bebauten Wohnhausgrundstückes F<strong>in</strong>kenbreil 38 ist das ausreichende<br />

Baufenster für e<strong>in</strong>e Realisierung des Anbautraktes vorhanden; e<strong>in</strong>e Vergrößerung <strong>der</strong> überbaubaren<br />

Baufläche ist demnach nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Baugrenzenfestlegung liegt auch an <strong>der</strong> südlichen Grundstücksgrenze vor.<br />

Diese max. Ausdehnung zu den jeweiligen seitlichen Grundstücksgrenzen war bereits mit Aufstellung<br />

des Bauleitplanes städtebaulich aufgrund <strong>der</strong> schmalen Grundstückszuschnittes im Vergleich zu den


an<strong>der</strong>en Umlandgrundstücken so gewollt. Erst hierdurch wird dem Grundeigentümer e<strong>in</strong>e<br />

weitestgehend gleichgroße Ausnutzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bebauung ermöglicht.<br />

Außerdem war es von vornhere<strong>in</strong> die städtebauliche Zielsetzung den Familienverbund zu stärken und<br />

somit <strong>der</strong> nächsten Generation ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten bereitzustellen.<br />

Aus <strong>der</strong> bisherigen Erkenntnis/Feststellung vor Ort liegen ke<strong>in</strong>e nennenswerte Inanspruchnahme des<br />

Wegeteilstückes - we<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Öffentlichkeit, noch weiterer H<strong>in</strong>terlieger des Grottenkampes - vor.<br />

E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des öffentlichen Wohls wird demnach auch nicht gesehen.<br />

Belastet ist öffentliche Verkehrsfläche noch mit folgenden Versorgungsleitungen:<br />

a) Regenwasserkanal<br />

b) Stromkabel RWE<br />

Bereits durch e<strong>in</strong>e vorgegangene Abstimmung bestehen ke<strong>in</strong>e Bedenken seitens <strong>der</strong><br />

Versorgungsträger, sofern e<strong>in</strong>e grundbuchliche Absicherung erfolgt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> vorstehenden städtebaulichen Abwägung wird die vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung als vertretbar<br />

angesehen. Die öffentlichen und privaten Belange s<strong>in</strong>d gegene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> und untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gerecht<br />

abgewogen.<br />

Es wird festgestellt, dass durch diese Än<strong>der</strong>ung gegenüber dem bisherigen Baurecht ke<strong>in</strong><br />

zusätzlicher E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft vorliegt.<br />

Altlasten, Altstandorte o<strong>der</strong> Altablagerungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Än<strong>der</strong>ungsbereiches nicht bekannt.<br />

Mit dieser Planung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet o<strong>der</strong> begründet, die e<strong>in</strong>e<br />

Pflicht zur Durchführung e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung o<strong>der</strong> nach Landesrecht unterliegen.<br />

Es bestehen ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b<br />

BauGB genannten Schutzgüter.


Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> sowie über die Erhebung<br />

von Kostenersatz und Entgelten<br />

(Feuerwehrsatzung)<br />

vom<br />

Aufgrund <strong>der</strong> §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 3 Buchstaben f und i <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung für das<br />

Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW<br />

S. 666), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz zur Stärkung <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung -<br />

GO-Reformgesetz - vom 9. Oktober 2007 (GV NW S. 380), § 41 Abs. 3 des Gesetzes über<br />

den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV NW S. 122) zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes<br />

vom 11. Dezember 2007 (GV.NW S. 662) hat <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Sitzung am 29. Januar 2008 folgende Satzung beschlossen.<br />

Artikel 1<br />

Die Satzung über die Leistungen <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> sowie<br />

über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten (Feuerwehrsatzung) vom 2. Mai 2002<br />

wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

In § 2 Abs. 2 wird folgen<strong>der</strong> Satz angefügt:<br />

„Besteht neben <strong>der</strong> Pflicht <strong>der</strong> Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Behörde<br />

o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

die Kosten für den Feuerwehre<strong>in</strong>satz vom Rechtsträger <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Behörde o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />

zu erstatten, sofern e<strong>in</strong> Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist.“<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.


Anlage zu TOP A 8<br />

Haushaltsrede 2008 des Bürgermeisters- Rat am 29.01.2008<br />

(-es gilt das gesprochene Wort-)<br />

Me<strong>in</strong>e sehr geehrten Damen und Herren,<br />

ich lege Ihnen heute den 2. Haushalt vor, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Basis des Neuen Kommunalen F<strong>in</strong>anzmanagement<br />

erstellt worden ist.<br />

Im Gegensatz zum letzten Jahr, wo als Grundlage für unsere F<strong>in</strong>anzplanung nur e<strong>in</strong>e vorläufige<br />

Bilanz vorlag, bildet nun die vorh<strong>in</strong> vom Rat beschlossene Eröffnungsbilanz die Grundlage<br />

für den Haushaltsplan 2008.<br />

Es gilt aber nach wie vor die im letzten Jahr getroffene Aussage, dass die Geme<strong>in</strong>de durch<br />

die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung nicht reicher wird.<br />

So ist es für uns beson<strong>der</strong>s wichtig, nun auf <strong>der</strong> Basis e<strong>in</strong>er geprüften Eröffnungsbilanz die<br />

Größe des Eigenkapitals und damit die <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Rücklage sowie <strong>der</strong> Ausgleichsrücklage<br />

zu kennen.<br />

Ebenso ist es für die Haushaltswirtschaft wichtig zu wissen, <strong>in</strong> welchen Größen sich Abschreibung<br />

und Auflösung von Son<strong>der</strong>posten bewegen.<br />

Zur Zeit laufen die Vorbereitungen zur Erarbeitung des 1. Jahresabschlusses nach NKF<br />

gem. § 95 GO NRW, <strong>der</strong> dann im Laufe des Jahres 2008 vom Rat festzustellen ist.<br />

So hat nunmehr mit dem neuen kaufmännischen Rechnungswesen im 2. Jahr das NKF endgültig<br />

bei uns <strong>in</strong> <strong>Nordwalde</strong> E<strong>in</strong>kehr gehalten hat.<br />

Gleichzeitig hat sich e<strong>in</strong>e Basis gebildet, auf <strong>der</strong> dann aufbauend zukünftig e<strong>in</strong> Bürgerhaushalt<br />

entstehen kann.<br />

Hierdurch wird den Bürger<strong>in</strong>nen und Bürgern die Möglichkeit eröffnet, unmittelbar, frühzeitig<br />

und konkret auf die Haushaltswirtschaft e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de E<strong>in</strong>fluss zu nehmen.<br />

Im übrigen handelt es sich beim Thema „Haushalts- und Steuersachen“ um e<strong>in</strong> wesentliches<br />

Element kommunaler Selbstverwaltung.<br />

Bereits vor 200 Jahren wurde sie durch Reichsfreiherr von und zum Ste<strong>in</strong> mit <strong>der</strong> Städteordnung<br />

e<strong>in</strong>geführt.<br />

Im Gegensatz zur bisherigen Kameralistik ist die jetzige Doppik für je<strong>der</strong>mann leichter verständlich<br />

und wird daher e<strong>in</strong>e gute Grundlage für die Diskussion mit den Bürger<strong>in</strong>nen und<br />

Bürgern bilden.<br />

Lassen Sie mich nun kurz auf den Ihnen vorliegenden Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung für<br />

2008 e<strong>in</strong>gehen.<br />

Vorab zwei wichtige Aussagen:<br />

1. Zum Ausgleich des Haushaltes ist ke<strong>in</strong> Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage notwendig.<br />

2. Die bisherigen Steuerhebesätze, die im Gegensatz zu den fiktiven Hebesätzen des Landes<br />

leicht erhöht s<strong>in</strong>d, bleiben auch für 2008 bestehen.<br />

Und nun, me<strong>in</strong>e Damen und Herren, zum Zahlenwerk.


2<br />

Ich beg<strong>in</strong>ne mit dem Ergebnisplan, <strong>der</strong> die Aufgabe hat, über Art, Höhe und Quelle <strong>der</strong> Erträge<br />

und Aufwendungen zu <strong>in</strong>formieren. Er weist ferner den sich ergebenden Fehlbetrag<br />

o<strong>der</strong> Überschuss aus.<br />

Im Ergebnisplan 2008 belaufen sich die Erträge auf 13.492.886,00 €<br />

die <strong>der</strong> Aufwendungen auf 12.804.335,00 €<br />

mith<strong>in</strong> Überschuss 688.551,00 €.<br />

(Folie)<br />

Lassen Sie mich nun kurz zu den wesentlichen Positionen im Ertragsbereich kommen (Folie<br />

- Kreisschaubild)<br />

Schlüsselzuweisungen 3.253.800,00 €<br />

Geme<strong>in</strong>deanteil an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer 2.903.000,00 €<br />

Gewerbesteuer 2.500.000,00 €<br />

Grundsteuer B 1.125.000,00 €<br />

Auflösung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten 850.996,00 €<br />

(Zuschüsse und Beiträge)<br />

Welchen Weg die Entwicklung <strong>der</strong> wesentlichen Ertragspositionen nahm, zeigen folgende<br />

Darstellungen (Folien):<br />

Von <strong>der</strong> Ertragsseite nun zur Aufwandsseite:<br />

(Folie - Kreisschaubild)<br />

Den größten Posten stellt - wie <strong>in</strong> all den vorangegangenen Jahren und wie sollte es an<strong>der</strong>s<br />

se<strong>in</strong> - die Kreisumlage mit e<strong>in</strong>er Summe von 4.644.100,00 €.<br />

Es folgen<br />

die Personalaufwendungen mit 2.222.179,00 €<br />

die sonstigen Transferaufwendungen mit 1.299.464,00 €<br />

sowie Abschreibungen <strong>in</strong> Höhe von 1.280.807,00 €.<br />

Interessant s<strong>in</strong>d natürlich auch die Z<strong>in</strong>saufwendungen,<br />

die im Jahre 2008 mit 446.000,00 €<br />

zu Buche schlagen.<br />

Zu den wesentlichen Posten <strong>der</strong> Aufwandsseite die Darstellung <strong>der</strong> bisherigen Entwicklungen<br />

(Folien).<br />

Lassen Sie mich kurz auf die Kreisumlage e<strong>in</strong>gehen.<br />

Unschwer zu erkennen ist, dass es weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Anstieg <strong>der</strong> zu zahlenden Summe gibt,<br />

und dass bei e<strong>in</strong>em angenommenen gesenkten Hebesatz von 32,4 %Punkten. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Nordwalde</strong> muss auf dieser genannten Basis noch e<strong>in</strong>en Mehrbetrag von fast 250.000,00<br />

€ leisten. Ohne Senkung des Hebesatzes würde die Umlage sogar um ca. 435.000,00 € höher<br />

se<strong>in</strong> als im abgelaufenen Jahr.<br />

Da, me<strong>in</strong>e Damen und Herren, diese Zahlen für sich sprechen, verzichte ich heute auf e<strong>in</strong>e<br />

Kommentierung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzpolitik des Kreises bzw. Kreistages.<br />

E<strong>in</strong> kurzer Blick auf die Personalkosten zeigt deutlich, dass sich die Verän<strong>der</strong>ungen mo<strong>der</strong>at<br />

darstellen, letztlich aber abhängig se<strong>in</strong> werden von den ausstehenden Tarifverhandlungen.


3<br />

Die Entwicklung des Kapitaldienstes bef<strong>in</strong>det sich weiter im fallenden Trend, allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong><br />

abgeschwächter Form.<br />

Gleichwohl zeigt die Entwicklung des Schuldenstandes die bisherigen Sparbemühungen <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> auf.<br />

Auf die weiteren Aufwendungen möchte ich an dieser Stelle nicht e<strong>in</strong>gehen. Sie lassen sich<br />

<strong>in</strong> den Summen aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan auf den Seiten 24 und 27 nachlesen.<br />

Me<strong>in</strong>e sehr geehrten Damen und Herren,<br />

nun zur Frage nach dem Ergebnis des F<strong>in</strong>anzplanes 2008.<br />

Auch hier wird e<strong>in</strong> positives Saldo mit 620.477,00 € ausgewiesen.<br />

Ich darf dabei <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung rufen, dass bestimmte Verrechnungse<strong>in</strong>heiten wie z.B. Auflösung<br />

Son<strong>der</strong>posten, Pensionsrückstellungen, Abschreibungen nicht enthalten s<strong>in</strong>d.<br />

Das positive Saldo von rd. 620.000,00 € dient zur F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Investitionen.<br />

Für 2008 s<strong>in</strong>d Investitionen mit e<strong>in</strong>em Gegenwert von 2.720.090,00 €<br />

vorgesehen, denen 1.549.700,00 €<br />

an E<strong>in</strong>zahlungen gegenüber stehen.<br />

Der entstehende Fehlbetrag von 1.370.390,00 €<br />

führt unter Anrechnung des Saldos aus <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzplanung letztlich zu e<strong>in</strong>em Kreditbedarf<br />

von knapp 550.000,00 €.<br />

Bemisst man diesen Betrag auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> 2008 fälligen Tilgungssumme von<br />

382.220,00 €,<br />

so bleibt festzuhalten, dass erstmalig, nach vielen Jahren, e<strong>in</strong>e Neuverschuldung <strong>in</strong> Höhe<br />

von ca. 170.000,00 €<br />

erfolgt.<br />

Ich b<strong>in</strong> allerd<strong>in</strong>gs <strong>der</strong> Ansicht, dass, wenn sie nach Ihren Beratungen <strong>in</strong> den Fraktionen tatsächlich<br />

durch Beschluss manifestiert wird, dieses unter den gegebenen Vorzeichen durchaus<br />

vertretbar ist.<br />

Der Haushalt 2008 ist nach wie vor vom Sparsamkeitsgedanken geprägt, aber die vorgesehenen<br />

Investitionen s<strong>in</strong>d nach me<strong>in</strong>er Ansicht unumgänglich, besser gesagt, unumgänglich<br />

geworden.<br />

Ich darf e<strong>in</strong>ige wesentliche Maßnahmen vorstellen:<br />

• Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet 609.000,00 €<br />

(Bundes-/Landeszuschuss/Zuschuss Dritter/<br />

Eigenanteil bei ca. 60.000,00 €)<br />

• Erwerb von Grundstücken <strong>in</strong> Industrie- und<br />

Gewerbebereich 368.000,00 €<br />

• Baumaßnahmen an den Schulen u. Turnhallen ~ 500.000,00 €<br />

E<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>s hoher F<strong>in</strong>anzaufwand wird im Jahr 2008 für Infrastrukturmaßnahmen und<br />

Nebenkosten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de notwendig. Hierfür ist <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> Betrag von~ 800.000,00<br />

€<br />

veranschlagt, <strong>der</strong> sich auf verschiedene E<strong>in</strong>zelmaßnahmen bezieht. Wesentliche Elemente<br />

dieser Investitionstätigkeit bef<strong>in</strong>den sich im Bereich Straßenbau:<br />

Gewerbe- und Industriepark Nord 230.000,00 €<br />

Wallgraben (Endausbau) 200.000,00 €<br />

sowie Grüner Weg (Endausbau) 82.000,00 €.


4<br />

Ebenfalls erfasst worden ist <strong>der</strong> von den Radweg<strong>in</strong>itiativen Suttorf und Scheddebrock angemeldete<br />

F<strong>in</strong>anzbedarf von rd. 120.000,00 €,<br />

wobei hier e<strong>in</strong>e Unterstützung durch den Kreis Ste<strong>in</strong>furt erwartet wird.<br />

Soweit, me<strong>in</strong>e Damen und Herren, sozusagen im Schnelldurchgang, die Vorstellung des<br />

Haushaltsplan-Entwurfes 2008.<br />

Sie haben sicher festgestellt, dass ich mich, an<strong>der</strong>s als <strong>in</strong> den Vorjahren, bezüglich <strong>der</strong> Belastung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de durch Bund, Land und Kreis zurückgehalten habe.<br />

Ich vertrete allerd<strong>in</strong>gs nach wie vor den Standpunkt, dass mit etwas gutem Willen zugunsten<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den mehr F<strong>in</strong>anzmittel auf unsere Ebene verlagert werden könnte. Die z.Zt. herrschende<br />

gute Konjunkturlage m<strong>in</strong><strong>der</strong>t bei uns, man sieht es an den vorgestellten Erträgen,<br />

etwas den f<strong>in</strong>anziellen Druck, sollte aber nicht vom Bund, Land und Kreis als das Ergebnis<br />

ihrer Sparbemühungen dargestellt werden.<br />

Abschließend möchte ich, me<strong>in</strong>e Damen und Herren, die Gelegenheit nutzen, kurz auf e<strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>es Thema aufmerksam zu machen, das mir große Sorgen bereitet.<br />

Ich me<strong>in</strong>e das Desaster <strong>der</strong> WestLB.<br />

Sprach man zu Anfang von 300 - 700 Millionen Euro, so s<strong>in</strong>d es jetzt bereits 2 Milliarden Euro.<br />

Nicht vergessen darf man bei dieser Betrachtung, dass die WestLB bereits <strong>in</strong> den Jahren<br />

2002, 2003 und 2004 Millionen-Verluste verbucht hat.<br />

Ich befürchte hier Entwicklungen, die uns f<strong>in</strong>anziell als Geme<strong>in</strong>de stark tangieren.<br />

Fest steht, dass die Eigentümer die Verluste auffangen müssen.<br />

Und wie sehen die Eigentumsverhältnisse aus?<br />

Nun, die Anteile stellen sich wie folgt dar:<br />

ca. 50 % Sparkassen und Giroverband<br />

ca. 38 % Land NRW<br />

ca. 12 % Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).<br />

Wird nun die Sparkasse zur Kasse gebeten, und davon ist auszugehen, spüren wir dieses<br />

vor Ort unmittelbar an <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewerbesteuer und an <strong>der</strong> Ausschüttung <strong>der</strong><br />

Spenden.<br />

Die Kreissparkasse Ste<strong>in</strong>furt muss nach Aussagen des Vorstandsvorsitzenden Derikartz lt.<br />

Pressenotiz WN vom 23.01.2008 möglicherweise<br />

~ 7.000.000,00 € verkraften.<br />

Schauen wir uns den LWL als Umlageverband an.<br />

Er erhält se<strong>in</strong>e Geldmittel durch die Umlage von den kreisfreien Städten und von den Kreisen.<br />

Letztere wie<strong>der</strong>um drehen an <strong>der</strong> Stellschraube „Kreisumlage“ und treffen damit wie<strong>der</strong>um<br />

uns als Geme<strong>in</strong>de.<br />

Und das Land?<br />

Nun, hier wird <strong>der</strong> Mittelfluss über das Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzierungsgesetz sicher entsprechend<br />

reduziert. Das heißt wie<strong>der</strong>um für uns, wenn weniger im Topf ist, erhalten wir eben weniger.<br />

So e<strong>in</strong>fach ist doch alles.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus darf es - wenn man den Presseberichten folgt - durchaus als zweifelhaft angesehen<br />

werden, dass es bei den bisher angenommenen Verlusten von 2 Milliarden Euro<br />

verbleibt.


5<br />

Wie drückte sich doch Herr Derikartz <strong>in</strong> besagter Pressenotiz auf die Frage nach weiteren<br />

Hiobsbotschaften aus? „Das weiß ich nicht; mittlerweile b<strong>in</strong> ich sehr vorsichtig geworden. Ich<br />

kann nur hoffen, dass jetzt wirklich alles auf dem Tisch liegt.“<br />

Und was sagt <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isters unseres Landes lt. Presse vom 25.01.2008 auf die Frage,<br />

ob weitere F<strong>in</strong>anzlöcher auszuschließen s<strong>in</strong>d?<br />

„Man kann nie sagen: Jetzt ist es vorbei.“<br />

Mittlerweile geistert die Zahl von 4 Milliarden Euro durch die Medienlandschaft.<br />

Noch e<strong>in</strong>s:<br />

Wenn ich dann außerdem die politischen Bestrebungen auf Landes-ebene h<strong>in</strong>sichtlich des<br />

neuen Sparkassengesetzes und <strong>der</strong> damit im Zusammenhang stehenden Fusion und <strong>der</strong><br />

Wahl des Zentralstandortes <strong>der</strong> Fusionsbank sehe, entstehen nur weitere Sorgenfalten.<br />

Me<strong>in</strong>e Damen und Herren aller Ratsfraktionen,<br />

bündeln Sie bitte parteipolitisch übergreifend alle Kräfte auf Geme<strong>in</strong>de- und Kreisebene, also<br />

an <strong>der</strong> Basis, um die f<strong>in</strong>anzielle Unabhängigkeit <strong>der</strong> Sparkassen zu sichern.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus muss dem Münsterland bzw. dem Raum Westfalen-Lippe mit dem Standort<br />

Münster e<strong>in</strong> gleiches Gewicht zugemessen werden, wie dem Rhe<strong>in</strong>land mit <strong>der</strong> Landeshauptstadt<br />

Düsseldorf.<br />

Zwar hat <strong>der</strong> Landrat gesagt, er vertraut hier <strong>der</strong> Landesregierung, aber e<strong>in</strong>e Basisunterstützung<br />

würde dieses noch untermauern. Vielleicht br<strong>in</strong>gt auch die Diskussion um die WestLB<br />

Zeit und Grund zum Überdenken <strong>der</strong> Reform. Die MZ meldet heute, dass die Landesregierung<br />

die Novelle des Sparkassengesetzes auf Eis legt. E<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gung übrigens <strong>der</strong> Sparkassen.<br />

Den Haushaltsplan-Entwurf nebst Anlagen bitte ich, an die Fachausschüsse und Fraktionen<br />

zur weiteren Beratung und Beschlussempfehlung an den Rat zu verweisen.<br />

Ich danke für die Aufmerksamkeit.


Stand 24.1. 2008<br />

Haushalt 2008<br />

Ergebnisplan<br />

Ansatz 2008 Ansatz 2007<br />

Erträge 13.492.886,00 € 12.557.081,00 €<br />

Aufwendungen 12.804.335,00 € 12.557.081,00 €<br />

F<strong>in</strong>anzplan<br />

E<strong>in</strong>zahlungen aus lfd. Verw. Tätigkeit 12.142.770,00 € 10.991.990,00 €<br />

Auszahlungen aus lfd. Verw. Tätigkeit 11.522.293,00 € 11.298.816,00 €<br />

Investitionsplan<br />

E<strong>in</strong>zahlungen aus Investitionstätigkeit 1.549.700,00 € 2.508.629,00 €<br />

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.720.090,00 € 2.829.770,00 €


Erträge Haushalt 2008<br />

Kostenerstattungen /<br />

Kostenumlagen 389.150 €<br />

3% Auflösung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten<br />

Sonstige ordentliche Erträge<br />

598.920 €<br />

4%<br />

Konzessionsabgaben 239.800<br />

€<br />

2%<br />

Privatrechtliche<br />

Leistungsentgelte 245.850 €<br />

2%<br />

Gebühren 649.550 €<br />

5%<br />

Sonstige Zuweisungen<br />

104.320 €<br />

1%<br />

850.996 €<br />

6%<br />

Grundsteuer A 84.000 €<br />

1%<br />

Grundsteuer B 1.125.000 €<br />

8%<br />

Gewerbesteuer 2.500.000 €<br />

19%<br />

Schlüsselzuweisungen<br />

3.253.800 €<br />

24%<br />

Geme<strong>in</strong>deanteil an <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>kommensteuer 2.930.000 €<br />

22%<br />

Sonstige Steuern 63.500 €<br />

0%<br />

Familienleistungsausgleich<br />

272.000 €<br />

2%<br />

Geme<strong>in</strong>deanteil an <strong>der</strong><br />

Umsatzsteuer 186.000 €<br />

1%


Entwicklung <strong>der</strong> Schlüsselzuweisungen<br />

3.500.000 €<br />

3.000.000 €<br />

3.154.293 €<br />

3.253.800<br />

2.458.520<br />

2.500.000 €<br />

2.375.905 €<br />

2.000.000 €<br />

1.675.862 €<br />

1.500.000 €<br />

1.000.000 €<br />

541.321 €<br />

782.658<br />

795.280<br />

500.000 €<br />

0 €<br />

Erg. 2004 Diff. zu 2003 Erg. 2005 Diff. zu 2004 Erg. 2006 Diff. zu 2005 Ansatz 2007 Diff. zu 2006 Ansatz 2008 Diff. Zu 2007<br />

-500.000 €<br />

-1.000.000 €<br />

-778.388 €<br />

-700.043 €


Geme<strong>in</strong>deanteil an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer (<strong>in</strong> T€)<br />

3.500<br />

2.930<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.228 2.191<br />

2.421<br />

2.442<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

Erg. 2004 Erg. 2005 Erg. 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2008 Jahr


Entwicklung <strong>der</strong> Gewerbesteuere<strong>in</strong>nahmen<br />

3500000<br />

3.150.000 €<br />

3.179.294 €<br />

3000000<br />

2.882.448 €<br />

2.700.000 €<br />

2500000<br />

2.238.569 €<br />

2.500.000 €<br />

2000000<br />

1500000<br />

1.111.318 €<br />

1.550.000 €<br />

1.800.000 €<br />

1000000<br />

500000<br />

0<br />

400% 415% 415% 415% 415% 415% 415% 415% 415%<br />

Erg.2003 Ansatz 2004 Erg. 2004 Ansatz 2005 Erg. 2005 Ansatz 2006 Erg. 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2008


Grundsteuern A und B<br />

1.400.000<br />

1.200.000<br />

1.000.000<br />

1.136.000<br />

1.058.000<br />

1.172.000<br />

1.193.619<br />

1.202.000 1.209.000<br />

1.090.000 1.112.039 1.120.000 1.125.000<br />

800.000<br />

600.000<br />

400.000<br />

200.000<br />

78.000 82.000 81.580 82.000 84.000<br />

0<br />

Erg. 2004 Erg. 2005 Erg. 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2008<br />

Grundsteuer A (Euro) 78.000 82.000 81.580 82.000 84.000<br />

Hebesatz A (%) 225% 225% 225% 225% 225%<br />

Grundsteuer B (Euro) 1.058.000 1.090.000 1.112.039 1.120.000 1.125.000<br />

Hebesatz B (%) 395% 395% 395% 395% 395%<br />

Gesamt (Euro) 1.136.000 1.172.000 1.193.619 1.202.000 1.209.000<br />

Hebesatz % 415% 415% 415% 415% 415%


Aufwendungen Haushalt 2008<br />

Abschreibungen 1.280.807 €<br />

10%<br />

Z<strong>in</strong>saufwendungen<br />

466.960 €<br />

4%<br />

Sonstiger ordentlicher<br />

Aufwand 693.250 €<br />

5%<br />

Sonstige<br />

Transferaufwendungen<br />

1.299.464 €<br />

10%<br />

Gewerbesteuerumlagen<br />

391.500 €<br />

3%<br />

Personalaufwand<br />

2.222.179 €<br />

17%<br />

Bewirtschaftung<br />

Grundstücke und<br />

baul.Anlagen 705.700 €<br />

6%<br />

Unterhaltung Vermögen<br />

275.125 €<br />

2%<br />

Schülerbeför<strong>der</strong>ung und<br />

Lehrmittelfreiheit 344.780 €<br />

3%<br />

Sonst.Aufwendungen f. sachu.Dienstleistung<br />

480.470 €<br />

4%<br />

Kreisumlage 4.644.100 €<br />

36%


Entwicklung <strong>der</strong> Kreisumlage<br />

5.000.000<br />

4.500.000<br />

3.804.405<br />

4.016.979<br />

4.377.083<br />

4.398.200<br />

4.644.100<br />

4.000.000<br />

3.500.000<br />

3.000.000<br />

51,06%<br />

2.462.541<br />

56,48%<br />

2.738.203<br />

56,27%<br />

2.994.805<br />

51,23%<br />

2.953.310<br />

49,23%<br />

3.056.446<br />

2.500.000<br />

2.000.000<br />

33,40%<br />

38,50%<br />

38,50%<br />

34,40%<br />

32,40%<br />

1.500.000<br />

1.341.864<br />

1.278.776<br />

1.382.278<br />

1.444.890<br />

1.587.654<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

18,66%<br />

17,98%<br />

17,77%<br />

16,83%<br />

16,83%<br />

0<br />

Erg. 2004 Erg. 2005 Erg. 2006 Ansatz 2007 Ansatz 2008<br />

Gesamtumlage (Euro) 3.804.405 4.016.979 4.377.083 4.398.200 4.644.100<br />

Allg. Umlage (Euro) 2.462.541 2.738.203 2.994.805 2.953.310 3.056.446<br />

Diff.Umlage (Euro) 1.341.864 1.278.776 1.382.278 1.444.890 1.587.654<br />

Gesamtumlage (%) 51,06% 56,48% 56,27% 51,23% 49,23%<br />

Allg. Umlage (%) 33,40% 38,50% 38,50% 34,40% 32,40%<br />

Diff.Umlage (%) 18,66% 17,98% 17,77% 16,83% 16,83%


Personalkosten<br />

2.500.000<br />

2.141.762 2.150.792<br />

2.222.179<br />

2.000.000<br />

1.500.000<br />

1.451.033 1.483.397<br />

1.554.752<br />

1.000.000<br />

500.000<br />

386.907<br />

418.395<br />

405.427<br />

228.769<br />

198.000<br />

211.000<br />

75.053 51.000 51.000<br />

0<br />

Erg. 2006 Entwurf 2007 Entwurf 2008<br />

Gesamtbezüge Beschäftigte Besoldung Beamte Versorgung Beamte Beihilfen


Kapitaldienst<br />

1.000.000 €<br />

900.000 €<br />

800.000 €<br />

891.471 € 888.613 €<br />

856.135 €<br />

830.360 € 828.220 €<br />

700.000 €<br />

600.000 €<br />

500.000 €<br />

533.684 €<br />

515.324 €<br />

467.143 € 455.820 € 446.000 €<br />

400.000 €<br />

357.787 €<br />

373.289 €<br />

388.992 €<br />

374.540 € 382.220 €<br />

300.000 €<br />

200.000 €<br />

100.000 €<br />

0 €<br />

2004 2005 2006 2007 2008<br />

Z<strong>in</strong>sen 533.684 € 515.324 € 467.143 € 455.820 € 446.000 €<br />

Tilgung 357.787 € 373.289 € 388.992 € 374.540 € 382.220 €<br />

Kapitaldienst 891.471 € 888.613 € 856.135 € 830.360 € 828.220 €


Entwicklung des Schuldenstandes zum 1.1. e<strong>in</strong>es jeden Jahres<br />

20000000<br />

19000000<br />

18000000<br />

17000000<br />

16000000<br />

15000000<br />

14000000<br />

13000000<br />

12000000<br />

11000000<br />

10000000<br />

9000000<br />

8000000<br />

7000000<br />

6000000<br />

5000000<br />

4000000<br />

3000000<br />

2000000<br />

1000000<br />

0<br />

1 2 3 4<br />

Jahr 2005 2006 2007 2008<br />

Geme<strong>in</strong>de 9.767.313 € 9.394.024 € 9.005.031 € 8.640.889 €<br />

Wasserwerk 311.929 € 308.318 € 304.529 € 300.552 €<br />

Abwasserwerk 8.399.332 € 8.131.513 € 7.857.994 € 7.852.532 €<br />

Gesamtschulden 18.478.574 € 17.833.855 € 17.167.554 € 16.793.973 €


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