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Willkommen in der Gemeinde Nordwalde

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G E M E I N D E N O R D W A L D E<br />

N I E D E R S C H R I F T<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Sitzung des Rates<br />

im Sitzungssaal des Rathauses.<br />

vom 29.07.2003<br />

Beg<strong>in</strong>n: 17:00 Uhr Ende: 18:10 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister Brockmeyer, Dietmar<br />

Allendorf, Klaus Brodesser, Christoph Edel<strong>in</strong>g, Franz<br />

Fel<strong>der</strong>, Franz-Georg Fischer, Gerhard Flothkötter, Paul<br />

Frohne, Jürgen Gelker, He<strong>in</strong>z Hesselmann, Hildegard<br />

Hols, Werner (bis TOP B 5) Hordt, Oliver Ilge, Barbara<br />

Krusch-Oest, Roswitha Lange, Rolf Lensker, Claudia<br />

Lohölter, Friedrich Lün<strong>in</strong>g, He<strong>in</strong>z-Dieter Mußmann, Werner<br />

Nadicksbernd, Erika Pölk<strong>in</strong>g, Ewald Rhe<strong>in</strong>, Hans-Ulrich<br />

Ruwe, Franziska Schemmann, Sonja Volpers, Wilhelm<br />

Voßkuhl, Dirk<br />

Es fehlten:<br />

Kappert, Paul<br />

Verwaltung:<br />

GOAR Intfeld<br />

GAR Meier<br />

GAR Krapf<br />

GAR Bern<strong>in</strong>g<br />

VA Ufermann<br />

GA He<strong>in</strong>ze (Schriftführer)


- Seite 2 -<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

2. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

3. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

4. Resolution <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> zur Verwaltungsstrukturreform des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

5. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002<br />

6. Offene Jugendarbeit <strong>in</strong> <strong>Nordwalde</strong><br />

hier: KOT-Heim<br />

7. Kommunalwahl 2004<br />

hier: Bildung des Wahlausschusses<br />

8. Satzungen<br />

8.1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

9. Än<strong>der</strong>ung des Gebietsentwicklungsplanes zur Darstellung e<strong>in</strong>es weiteren Eignungsbereiches<br />

für W<strong>in</strong>denergieanlagen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

10. Bebauungspläne<br />

10.1. Bebauungsplan Nr. 63 „Emsdettener Straße/Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße“ - 1. Erweiterung<br />

a) Beschluss über Anregungen im Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs.<br />

1 BauGB<br />

c) Beschluss über die Begründung<br />

10.2. Bebauungsplan Nr. 74 „Greßbeck-West“ - Än<strong>der</strong>ung<br />

a) Beschluss über Anregungen im Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs.<br />

1 BauGB und örtlicher Vorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 86 <strong>der</strong> Bauordnung<br />

für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BauONW)<br />

c) Beschluss über die Begründung<br />

11. Vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung von Bebauungsplänen<br />

11.1. Bebauungsplan Nr. 4 „Sandstiege (Än<strong>der</strong>ung)“<br />

hier: 2. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) für das<br />

Grundstück Gemarkung <strong>Nordwalde</strong>, Flur 51, Flurstück 353 (Am Höppenbach)<br />

12. Verschiedenes<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 3 -<br />

Vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Tagesordnung stellt <strong>der</strong> Bürgermeister die ordnungsgemäße E<strong>in</strong>berufung sowie<br />

die Beschlussfähigkeit des Rates fest.<br />

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG<br />

1. Erörterung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Sitzung<br />

Zu TOP A 6.1 „Bebauungsplan Nr. 35 ‚Fral<strong>in</strong>g (Än<strong>der</strong>ung und Erweiterung‘ ...“ <strong>der</strong> Ratssitzung<br />

vom 27.5.2003.<br />

RM Lohölter weist darauf h<strong>in</strong>, dass das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift wie<strong>der</strong>gegebene Abstimmungsergebnis<br />

„20 Stimmen dafür, 0 dagegen, 2 Enthaltungen“ falsch ist.<br />

Richtig ist folgendes Abstimmungsergebnis: „20 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen“.<br />

Die Nie<strong>der</strong>schrift ist entsprechend zu berichtigen.<br />

Ansonsten werden gegen die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> letzten Sitzung ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen erhoben.<br />

2. Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />

Ke<strong>in</strong>e.<br />

3. E<strong>in</strong>wohnerfragestunde<br />

Ke<strong>in</strong>e Wortmeldung.<br />

4. Resolution <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> zur Verwaltungsstrukturreform des Landes<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

Vorlagennr. 42/2003<br />

RM Gelker schlägt vor, die Resolution entsprechend <strong>der</strong> Vorlage zu beschließen.<br />

RM Volpers schließt sich dem an.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Resolution zur Verwaltungsstrukturreform.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

RM Lange hat an <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht mitgewirkt.<br />

Er verließ se<strong>in</strong>en Platz und begab sich <strong>in</strong> den Zuhörerraum.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 4 -<br />

5. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002<br />

Vorlagennr. 84/2002 3. Ergänzung<br />

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt die stellvertretende Bürgermeister<strong>in</strong><br />

Frau Ruwe.<br />

Da die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses nichtöffentlich war, und somit die <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>schrift beigefügten Anlagen bisher <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht zugänglich waren, bittet<br />

RM Hols, diese Anlagen nunmehr auch <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift dieser Sitzung beizufügen, um<br />

damit auch die Öffentlichkeit entsprechend zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Der Bitte soll entsprochen werden.<br />

Beschluss:<br />

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 mit folgendem<br />

Rechnungsergebnis:<br />

Feststellung des Ergebnisses <strong>der</strong> Haushaltsrechnung 2002<br />

1. Soll-E<strong>in</strong>nahmen Verwaltungshaushalt 10.451.152,14 €<br />

2. Soll-E<strong>in</strong>nahmen Vermögenshaushalt 1.423.179,05 €<br />

3. Summe Soll-E<strong>in</strong>nahmen 11.874.331,19 €<br />

4. + Neue Haushaltse<strong>in</strong>nahmereste 320.966,21 €<br />

5. ./. Abgang alter Haushaltse<strong>in</strong>nahmereste 0,00 €<br />

6. ./. Abgang alter Kassene<strong>in</strong>nahmereste 22.364,51 €<br />

7. Summe bere<strong>in</strong>igte Soll-E<strong>in</strong>nahmen 12.172.932,89 €<br />

8. Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 10.435.694,48 €<br />

9. Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 1.445.848,83 €<br />

(dar<strong>in</strong> enthalten Überschuss nach § 41<br />

Abs. 3 Satz 2 GemHVO = 226.588,08 €)<br />

10. Summe Soll-Ausgaben 11.881.543,31 €<br />

11. + Neue Haushaltsausgabereste<br />

Verwaltungshaushalt 0,00 €<br />

Vermögenshaushalt 291.444,37 € 291.444,37 €<br />

12. ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste<br />

Verwaltungshaushalt 0,00 €<br />

Vermögenshaushalt 0,00 € 0,00 €<br />

13. ./. Abgang alter Kassenausgabereste 54,79 €<br />

14. Summe bere<strong>in</strong>igte Soll-Ausgaben 12.172.932,89 €<br />

15. Etwaiger Unterschied<br />

Bere<strong>in</strong>igte Soll-E<strong>in</strong>nahmen<br />

./. Bere<strong>in</strong>igte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag) 0,00 €<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 5 -<br />

Nachrichtlich:<br />

dar<strong>in</strong> enthalten Fehlbetragsabbau a. Vorjahren 226.588,08 €<br />

verbleiben<strong>der</strong> Fehlbetrag a. Vorjahren 0,00 €<br />

b) Die Prüfung <strong>der</strong> Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben<br />

hat ke<strong>in</strong>e Beanstandungen ergeben.<br />

c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 94 Abs. 1 GO NW Entlastung erteilt.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

Der Bürgermeister hat an <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.<br />

6. Offene Jugendarbeit <strong>in</strong> <strong>Nordwalde</strong><br />

hier: KOT-Heim<br />

Vorlagennr. 36/2003<br />

BM Brockmeyer <strong>in</strong>formiert über e<strong>in</strong> zwischenzeitlich geführtes Gespräch mit Herrn Pfarrer<br />

Strickmann. Dar<strong>in</strong> wurde bekräftigt, das <strong>in</strong> Sachen Freimachung <strong>der</strong> jetzt genutzten Räume<br />

für das KOT-Heim e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche Lösung erfolgen soll. Weiter hat Herr Strickmann<br />

e<strong>in</strong>e Mitarbeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gremium für Jugendarbeit <strong>in</strong> Aussicht gestellt.<br />

Beschluss:<br />

a) Der Rat stellt fest, dass die Fortführung <strong>der</strong> Jugendarbeit <strong>in</strong> geeigneter Form unbed<strong>in</strong>gt<br />

notwendig ist.<br />

b) Die Verwaltung wird beauftragt, unter Darstellung <strong>der</strong> jetzigen Arbeit mit dem Kreis Gespräche<br />

zu führen und zu eruieren, welche Kooperationen sowie Trägerschafften möglich<br />

s<strong>in</strong>d und als s<strong>in</strong>nvoll angesehen werden.<br />

c) mit den Kirchengeme<strong>in</strong>den und Schulen s<strong>in</strong>d ebenfalls Gespräche für mögliche Kooperationen<br />

zu führen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

7. Kommunalwahl 2004<br />

hier: Bildung des Wahlausschusses<br />

Vorlagennr. 23/2003 1. Ergänzung<br />

RM Volpers schlägt geme<strong>in</strong>sam für die CDU-Fraktion sowie die F.D.P. folgende Personen<br />

für den Wahlausschuss vor:<br />

Mitglied<br />

Volpers, Wilhelm<br />

Brodesser, Christoph<br />

Nadicksbernd, Erika<br />

Ruwe, Franziska<br />

Vertreter<br />

Krusch-Oest, Roswitha<br />

Voßkuhl, Dirk<br />

Hols, Werner<br />

Edel<strong>in</strong>g, Franz<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 6 -<br />

Lün<strong>in</strong>g, He<strong>in</strong>z-Dieter<br />

Flothkötter, Paul<br />

Fischer, Gerd<br />

Hordt, Oliver.<br />

RM Lange erklärt, dass die SPD-Fraktion auf e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> ihr zustehenden Sitze zugunsten<br />

<strong>der</strong> Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verzichtet. Er schlägt folgende Personen für den<br />

Wahlausschuss vor:<br />

Mitglied<br />

Hesselman, Hildegard<br />

Rhe<strong>in</strong>, Hans-Ulrich<br />

Vertreter<br />

als Vertreter benennt er die verbleibenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPD-Fraktion <strong>in</strong> alphabetischer<br />

Reihenfolge.<br />

RM Mußmann schlägt für die UWG-Fraktion folgende Personen für den Wahlausschuss<br />

vor:<br />

Mitglied<br />

Fel<strong>der</strong>, Franz-Georg<br />

Vertreter<br />

Kappert, Paul.<br />

RM Lohölter schlägt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Personen für den<br />

Wahlausschuss vor:<br />

Mitglied<br />

Lohölter, Friedrich<br />

Vertreter<br />

Ilge, Barbara.<br />

Bürgermeister Brockmeyer lässt sodann über den vorliegenden Wahlvorschlag <strong>in</strong>sgesamt<br />

abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat benennt die Mitglie<strong>der</strong> des Wahlausschusses sowie <strong>der</strong>en Stellvertreter entsprechend<br />

den vorgetragenen Vorschlägen <strong>der</strong> Fraktionen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 1 Enthaltungen<br />

8. Satzungen<br />

8.1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

Vorlagennr. 38/2003<br />

RM Lange erklärt, dass die vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung von se<strong>in</strong>er Fraktion unterstützt<br />

wird. Es wird jedoch vorgeschlagen, dass die Verwaltung mit den Tageszeitungen sowie<br />

auch den vorhandenen sonstigen Informationsblättern spricht, um über die normale Presseberichterstattung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung Informationen zu den herausgegebenen Amtsblättern<br />

zukommen zu lassen.<br />

RM Lohölter erklärt, dass se<strong>in</strong>e Fraktion <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung nicht zustimmen kann, da damit<br />

Gruppen ausgesperrt werden, die über ke<strong>in</strong>en Zugang zum Internet verfügen o<strong>der</strong> damit<br />

nicht umgehen können. Es sollte bei <strong>der</strong> bisherigen Form verbleiben.<br />

RM Volpers spricht sich ebenfalls für die Än<strong>der</strong>ung aus. Auch die CDU-Fraktion befürwortet<br />

e<strong>in</strong>e zusätzliche begleitende Information über die Presseberichterstattung.<br />

Beschluss:<br />

Der Rat beschließt die 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Hauptsatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

(Anlage).<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 7 -<br />

Beratungsergebnis: 22 Stimme(n) dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltung(en)<br />

9. Än<strong>der</strong>ung des Gebietsentwicklungsplanes zur Darstellung e<strong>in</strong>es weiteren Eignungsbereiches<br />

für W<strong>in</strong>denergieanlagen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Vorlagennr. 30/2003<br />

GAR Bern<strong>in</strong>g geht nach Darlegung <strong>der</strong> konkreten Beschlussempfehlung des Planungsund<br />

Hochbauausschusses vom 15. Juli 2003 noch e<strong>in</strong>mal auf die Kernaussagen <strong>der</strong><br />

städtebaulichen Abwägungen zu dem vorliegenden Antrag auf Ausweisung e<strong>in</strong>er Vorrangzone<br />

e<strong>in</strong>. Diese s<strong>in</strong>d zunächst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sitzungsnie<strong>der</strong>schrift festgehalten und werden<br />

se<strong>in</strong>erseits noch e<strong>in</strong>mal - wie nachstehend ausgeführt - präzisiert.<br />

1. Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> 17. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes<br />

die Möglichkeit genutzt, ihre wesentlichen Planungsziele im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

Nutzung des Geme<strong>in</strong>degebietes durch W<strong>in</strong>dkraftanlagen als öffentlicher Belang durch e<strong>in</strong>e<br />

Darstellung von "Konzentrationszonen für W<strong>in</strong>denergienutzung" zu konkretisieren.<br />

2. Der aktuelle Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt<br />

Münsterland - kennzeichnet den Bereich, <strong>der</strong> für e<strong>in</strong>e weitere Konzentrationszone vorgeschlagen<br />

wurde, als "Agrarbereich" <strong>der</strong> überlagert wird von e<strong>in</strong>em Bereich zum "Schutz<br />

<strong>der</strong> Landschaft" und e<strong>in</strong>em "Erholungsbereich".<br />

3. Die enorm räumliche Kumulation (Anhäufung) unterschiedlicher Konzentrationszonen<br />

<strong>der</strong> benachbarten Kommunen, die im übrigen <strong>in</strong> den Flächennutzungsplänen <strong>der</strong> Stadt<br />

Ste<strong>in</strong>furt und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Laer vergrößert wurden und daher an <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>degrenze<br />

e<strong>in</strong>e noch deutlichere Massierung von W<strong>in</strong>dkraftnutzung ermöglichen und die weiteren<br />

landschaftsfernen Nutzungen (Mülldeponie/Kompostwerk) führen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe zu e<strong>in</strong>er<br />

erdrückenden Wirkung auf das Geme<strong>in</strong>degebiet.<br />

4. Es kann nicht Ziel <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deentwicklung <strong>Nordwalde</strong> se<strong>in</strong>, den gesamten Westen<br />

<strong>der</strong> Ortslage soweit technisch zu überformen, dass e<strong>in</strong> Landschaftsbezug im Ortsbild<br />

nicht mehr erkennbar ist. E<strong>in</strong>e Darstellung e<strong>in</strong>er Konzentrationszone südlich <strong>der</strong> L 555<br />

würde außerdem die für die nördlich <strong>der</strong> L 555 liegende relativ konfliktarme Fläche vorgebrachte<br />

Argumentation <strong>der</strong> Überlagerung großer W<strong>in</strong>dzonen (ST 23, ST 26 und ST 68)<br />

unglaubwürdig machen. Schon aus Gründen <strong>der</strong> Gleichbehandlung wäre somit e<strong>in</strong>e weitere<br />

Zone darzustellen. Angesichts <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Entfernung zur besiedelten Ortslage<br />

kann auch dies nicht Ziel <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deentwicklung se<strong>in</strong>.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist es - so GAR Bern<strong>in</strong>g - nicht unerwähnenswert, dass die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

<strong>der</strong> W<strong>in</strong>denergienutzung nicht negativ gegenübersteht, son<strong>der</strong>n ihren Beitrag schon<br />

durch die o.a. Flächennutzungsplanung geleistet hat. Inzwischen stellt sich dieses wie<br />

folgt dar:<br />

a) W<strong>in</strong>dkraftanlagen <strong>in</strong>sgesamt 12<br />

b) ST 23 (Scheddebrock) 5<br />

c) ST 26 (Feldbauerschaft) 4<br />

außerhalb <strong>der</strong> Zonen und damit privilegiert:: 3 (Reckfort 2 Feldmann 1)<br />

In ST 23 besteht zudem noch die Möglichkeit. ca. 1-2 Anlagen ggfls. auch 3 zu errichten.<br />

Aus diesem Grunde erhält <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Landschaft verbunden mit e<strong>in</strong>er Erholungsfunktion<br />

<strong>der</strong> Außenbereichsflächen den notwendigen abwägungsrelevanten Vorteil gegenüber<br />

<strong>der</strong> W<strong>in</strong>dkraft.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 8 -<br />

RM Volpers schlägt vor, dem Vorschlag <strong>der</strong> Fachausschüsse zu folgen und damit weitere<br />

W<strong>in</strong>dkraftanlagen abzulehnen.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag auf Ausweisung e<strong>in</strong>er Vorrangzone südlich <strong>der</strong> L 555 und östlich <strong>der</strong> L 510 (ehemalige<br />

B 54) für W<strong>in</strong>denergieanlagen wird aufgrund <strong>der</strong> vorstehenden städtebaulichen<br />

Abwägungen abgelehnt.<br />

E<strong>in</strong>e Än<strong>der</strong>ung des wirksamen Flächennutzungsplanes <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> ist somit<br />

nicht e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

Daher s<strong>in</strong>d die von <strong>der</strong> Bezirksregierung Münster erwähnten Möglichkeiten e<strong>in</strong>es Zielabweichungsverfahren<br />

(§ 19 a Landesplanungsgesetz) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> GEP-Än<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

(§ 15 Landesplanungsgesetz) nicht notwendig.<br />

Beratungsergebnis: 23 Stimme(n) dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung(en)<br />

10. Bebauungspläne<br />

10.1. Bebauungsplan Nr. 63 „Emsdettener Straße/Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße“ - 1. Erweiterung<br />

a) Beschluss über Anregungen im Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9<br />

Abs. 1 BauGB<br />

c) Beschluss über die Begründung<br />

Vorlagennr. 31/2003<br />

Beschluss:<br />

a) Die Feststellung des Planungs- und Hochbauausschusses vom 15. Juli 2003, dass<br />

während <strong>der</strong> Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Emsdettener Straße/Hilgenbr<strong>in</strong>ker<br />

Straße“ - 1. Erweiterung seitens <strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong><br />

Bürger ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen worden s<strong>in</strong>d, wird zur Kenntnis genommen.<br />

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63 „Emsdettener Straße/Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße“ -<br />

1. Erweiterung nebst textlicher Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB wird gem. § 10<br />

BauGB für den Geltungsbereich - dessen Lage und Abgrenzung aus <strong>der</strong> Darstellung ersichtlich<br />

ist - als Satzung beschlossen (Anlage).<br />

c) Die Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 63 „Emsdettener Straße/Hilgenbr<strong>in</strong>ker<br />

Straße“ - 1. Erweiterung wird beschlossen (Anlage).<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 1 Enthaltungen<br />

RM Allendorf hat an <strong>der</strong> Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht mitgewirkt.<br />

Er verließ se<strong>in</strong>en Platz und begab sich <strong>in</strong> den Zuhörerraum.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 9 -<br />

10.2. Bebauungsplan Nr. 74 „Greßbeck-West“ - Än<strong>der</strong>ung<br />

a) Beschluss über Anregungen im Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB)<br />

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB e<strong>in</strong>schl. textlicher Festsetzungen gem. § 9<br />

Abs. 1 BauGB und örtlicher Vorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 86 <strong>der</strong><br />

Bauordnung für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (BauONW)<br />

c) Beschluss über die Begründung<br />

Vorlagennr. 32/2003<br />

Beschluss:<br />

a) Die Feststellung des Planungs- und Hochbauausschusses vom 15. Juli 2003, dass<br />

während <strong>der</strong> Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Greßbeck-West“ Än<strong>der</strong>ung seitens<br />

<strong>der</strong> Träger öffentlicher Belange und <strong>der</strong> Bürger ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen worden<br />

s<strong>in</strong>d, wird zur Kenntnis genommen.<br />

b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Greßbeck-West“ - Än<strong>der</strong>ung nebst textlicher<br />

Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB und örtlicher Vorschriften gem. § 9 Abs. 4 BauGB<br />

i.V. mit § 86 BauONW wird gem. § 10 BauGB für den Geltungsbereich - dessen Lage und<br />

Abgrenzung aus <strong>der</strong> Darstellung (Anlage) ersichtlich ist - als Satzung beschlossen.<br />

c) Die Begründung (Anlage) zum Bebauungsplanes Nr. 74 „Greßbeck-West“ - Än<strong>der</strong>ung<br />

wird beschlossen.<br />

Beratungsergebnis: 24 Stimme(n) dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltung(en)<br />

11. Vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung von Bebauungsplänen<br />

11.1. Bebauungsplan Nr. 4 „Sandstiege (Än<strong>der</strong>ung)“<br />

hier: 2. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung gem. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) für das<br />

Grundstück Gemarkung <strong>Nordwalde</strong>, Flur 51, Flurstück 353 (Am Höppenbach)<br />

Vorlagennr. 35/2003<br />

Beschluss:<br />

a) Der rechtsverb<strong>in</strong>dliche Bebauungsplan Nr. 4 „Sandstiege (Än<strong>der</strong>ung)“ wird für das<br />

Grundstück Gemarkung <strong>Nordwalde</strong>, Flur 51, Flurstück 353, geän<strong>der</strong>t.<br />

b) Die Satzung über die 2. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sandstiege<br />

(Än<strong>der</strong>ung)“ e<strong>in</strong>schließlich Begründung wird beschlossen.<br />

Beratungsergebnis: e<strong>in</strong>stimmig, 0 Enthaltungen<br />

12. Verschiedenes<br />

12.1 Radweg Scheddebrock<br />

BM Brockmeyer weist auf e<strong>in</strong>e vor <strong>der</strong> Sitzung an die Ratsmitglie<strong>der</strong> verteilte E<strong>in</strong>ladung<br />

<strong>der</strong> Interessengeme<strong>in</strong>schaft Radweg Scheddebrock zu e<strong>in</strong>er Abschlussveranstaltung am<br />

28.8.2003 h<strong>in</strong>.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 10 -<br />

12.2 Ansiedlung <strong>der</strong> Fa. Lidl<br />

Aufgrund vermehrter Anfragen bezüglich <strong>der</strong> Ansiedlung <strong>der</strong> Fa. Lidl <strong>in</strong>formiert BM<br />

Brockmeyer über den Stand <strong>der</strong> Angelegenheit. Danach ist vom Bauherr beim Kreis noch<br />

e<strong>in</strong>e geprüfte Statik vorzulegen, was <strong>in</strong> Kürze erfolgen soll. Anschließend ist mit <strong>der</strong> Baugenehmigung<br />

zu rechnen.<br />

12.3 Europa-Diplom<br />

BM Brockmeyer weist darauf h<strong>in</strong>, dass die Verwaltung die Verleihung des Europa-<br />

Diploms zum Anlass genommen hat, dieses sowie die se<strong>in</strong>erzeitige Partnerschaftsurkunde<br />

im Sitzungssaal aufzuhängen.<br />

12.4 Mittel aus <strong>der</strong> Flutopferhilfe<br />

Auf Anfrage von RM Hols erklärt BM Brockmeyer, dass aus den Rückflüssen <strong>der</strong> Mittel<br />

aus <strong>der</strong> Flutopferhilfe, wie auch vom Kämmerer <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em F<strong>in</strong>anzzwischenbericht im<br />

Haupt- und F<strong>in</strong>anzausschuss zum Ausdruck gebracht, die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> e<strong>in</strong>en<br />

Betrag von ca. 80.000 € zu erwarten hat.<br />

12.5 Völkerballturnier des SC 28 <strong>Nordwalde</strong><br />

RM Volpers weist darauf h<strong>in</strong>, dass die aus allen Fraktionen gebildete Mannschaft des<br />

Rates beim Völkerballturnier den 2. Platz beim Kanzlercup errungen hat. Den dafür erhaltenen<br />

Pokal übergibt er dem Bürgermeister zur Verwahrung im Rathaus.<br />

Bürgermeister<br />

Schriftführer<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 11 -<br />

Anlage zu TOP A 4<br />

Resolution des Rates<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

zur Verwaltungsstrukturreform<br />

Mit großer Verwun<strong>der</strong>ung und mit Entsetzen haben wir <strong>in</strong> den vergangenen Tagen<br />

zur Kenntnis nehmen müssen, dass<br />

• <strong>der</strong> Sitz des „Landesbetriebes Straßen“ von Münster nach Gelsenkirchen verlegt<br />

wird,<br />

• <strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer ebenfalls von Münster <strong>in</strong> Richtung Ruhrgebiet/Rhe<strong>in</strong>land<br />

verlagert werden soll<br />

• und außerdem <strong>der</strong> Sitz <strong>der</strong> Bezirksregierung <strong>in</strong> Münster <strong>in</strong> Frage gestellt wird.<br />

Dies geschieht gegen die Menschen <strong>in</strong> dieser Region und bleibt nicht ohne Folgen<br />

auch für die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong>. Wir haben e<strong>in</strong> großes Interesse an e<strong>in</strong>em starken<br />

Oberzentrum Münster und möchten auch <strong>in</strong> Zukunft dort Ansprechpartner und<br />

Entscheidungsträger haben, die sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region auskennen und die uns <strong>in</strong> unseren<br />

Bemühungen unterstützen, unsere Geme<strong>in</strong>de weiterh<strong>in</strong> positiv zu entwickeln.<br />

E<strong>in</strong>e Reform <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturen <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wird nur dann erfolgreich<br />

se<strong>in</strong>, wenn dies <strong>in</strong>sgesamt zu weniger Bürokratie, größerer Effizienz und<br />

ger<strong>in</strong>geren Verwaltungskosten <strong>in</strong> Zukunft führt. Soweit möglich, sollte <strong>der</strong> staatliche<br />

E<strong>in</strong>fluss von oben verr<strong>in</strong>gert und <strong>der</strong> kommunale E<strong>in</strong>fluss von unten gesichert<br />

werden, damit bürgernahes Handeln gestärkt und unnötiger Dirigismus von oben<br />

abgebaut wird.<br />

Bestehende Behörden sollten erst dann zur Disposition gestellt werden, wenn ü-<br />

berzeugende Vorschläge für e<strong>in</strong>e effektivere und kostengünstigere Verwaltungsstruktur<br />

vorliegen. Die Erarbeitung neuer Modelle muss von folgenden Leitfragen<br />

ausgehen:<br />

1. Welche <strong>der</strong> bisherigen Aufgaben müssen <strong>in</strong> Zukunft noch zw<strong>in</strong>gend durch<br />

staatliche Behörden erledigt werden, welche Vorschriften können abgeschafft<br />

werden und wo ist es verantwortbar, Personal im öffentlichen Dienst e<strong>in</strong>zusparen?<br />

2. Wo und wie kann man die zw<strong>in</strong>gend notwendigen Aufgaben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er neu<br />

strukturierten Verwaltung mit dem ger<strong>in</strong>gsten Aufwand qualifiziert erledigen?<br />

3. Welche Aufgaben, die bisher von den Bezirksregierungen, Son<strong>der</strong>behörden<br />

und Landschaftsverbänden ausgeführt werden, können auf die Kreise und<br />

Kommunen (mit f<strong>in</strong>anziellem Ausgleich) verlagert werden und welche Aufgaben<br />

müssen auch <strong>in</strong> Zukunft unbed<strong>in</strong>gt auf <strong>der</strong> regionalen Ebene gebündelt<br />

und wahrgenommen werden (z.B. Regionalentwicklung)?<br />

4. Ist es möglich und s<strong>in</strong>nvoll, kommunale Aufgaben (Landschaftsverband) und<br />

staatliche Aufgaben (Bezirksregierung) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Behörde mit kommunaler Anb<strong>in</strong>dung<br />

zu bündeln?<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 12 -<br />

E<strong>in</strong>er solchen Neuordnung <strong>der</strong> Mittel<strong>in</strong>stanz müsste e<strong>in</strong>e Durchforstung aller Landesm<strong>in</strong>isterien<br />

und -behörden vorausgehen mit Überprüfung <strong>der</strong> Gesetze, Erlasse<br />

und Verordnungen, die ursächlich für jeden Verwaltungsaufwand s<strong>in</strong>d. Je größer<br />

e<strong>in</strong>e Behörde, desto mehr Potential bietet sie für die Verr<strong>in</strong>gerung von Aufwand,<br />

Personal und Kosten.<br />

Die Landesregierung sollte durch eigenes Handeln beweisen, dass sie mit gutem<br />

Beispiel vorangeht und so, wie es <strong>der</strong> damalige M<strong>in</strong>isterpräsident Clement versprochen<br />

hat, „die Treppe von oben kehrt“.<br />

Mit großer Sorge beobachten wir, dass zur Zeit weniger an <strong>der</strong> Aufgabenkritik und<br />

an<br />

überzeugenden Alternativen zum gegenwärtigen Behördenaufbau gearbeitet wird,<br />

aber dafür Standorte wie das Oberzentrum Münster <strong>in</strong> Frage gestellt werden.<br />

NRW ist das größte Bundesland <strong>in</strong> Deutschland und hat mehr E<strong>in</strong>wohner als mancher<br />

Staat <strong>in</strong> <strong>der</strong> Welt. Hier gilt es <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er Weise auch für die Zukunft die<br />

historisch gewachsene Glie<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> den Regionen und Landesteilen zu beachten<br />

und die kulturelle Zusammengehörigkeit <strong>der</strong> Menschen bei <strong>der</strong> Neuordnung von<br />

Verwaltungsstrukturen <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>er Weise zu berücksichtigen. Westfalen darf<br />

nicht durch neue Verwaltungsstrukturen geschwächt werden. Bei <strong>der</strong> regionalen<br />

Glie<strong>der</strong>ung des Landes muss e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> sich ausgewogene Struktur gefunden werden,<br />

<strong>in</strong> dem auch <strong>der</strong> westfälische Teil <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bedeutung e<strong>in</strong>en gleich großen<br />

E<strong>in</strong>fluss im Land bekommt.<br />

Die Stadt Münster ist als herausragen<strong>der</strong>, historisch gewachsener und leistungsfähiger<br />

Verwaltungsstandort mit e<strong>in</strong>er hohen zentralen Bedeutung und guten Verkehrsanb<strong>in</strong>dungen<br />

e<strong>in</strong> zentraler Standort im Münsterland und <strong>in</strong> Westfalen und ist<br />

daher auch für e<strong>in</strong>e zukünftige, wie auch immer benannte Regionalverwaltung <strong>in</strong><br />

beson<strong>der</strong>er Weise geeignet. Münster hat nicht nur im Bereich von öffentlicher<br />

Verwaltung e<strong>in</strong>e wichtige Bündelungs- und Dienstleistungsfunktion, mit e<strong>in</strong>er hohen<br />

Zentralität und Akzeptanz.<br />

Durch die enge Verzahnung des Oberzentrums Münster mit dem gesamten Umland<br />

ist Münster seit zwei Jahrhun<strong>der</strong>ten nicht nur das Zentrum des Münsterlandes,<br />

son<strong>der</strong>n auch e<strong>in</strong> organisch gewachsener Standort für viele Institutionen im<br />

Bereich von Verwaltung, Wirtschaft, Justiz, Kirchen und Verbänden. Das Oberzentrum<br />

Münster bietet hervorragende Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong>e Regionalverwaltung,<br />

die aus fast allen Landesteilen Westfalen-Lippes gut erreichbar ist und<br />

die ebenso über e<strong>in</strong>e hohe regionale Identität und e<strong>in</strong>e leistungsfähige Infrastruktur<br />

verfügt.<br />

Das Münsterland darf nicht weiter ausgehöhlt werden durch Verlagerung von Verwaltungen,<br />

Institutionen und wirtschaftlichen E<strong>in</strong>richtungen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verantwortung<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen stehen. Das Münsterland gehört zu den<br />

Wachstumsregionen <strong>in</strong> Deutschland. Diese Region mit ihrem Oberzentrum Münster<br />

darf nicht geschwächt werden.<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> bittet die Landesregierung nachdrücklich, sich<br />

für den Standort Münster als Sitz <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer und als Standort für<br />

e<strong>in</strong>e zukünftige Regionalverwaltung e<strong>in</strong>zusetzen!<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 13 -<br />

Anlage zu TOP A 5<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003<br />

- Seite 14 -


- Seite 15 -<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 16 -<br />

Anlage zu TOP A 8.1<br />

1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Hauptsatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

vom<br />

Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung<br />

für das Land Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung<br />

vom 14.7.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 29.4.2003 (GV. NW.<br />

S. 254) hat <strong>der</strong> Rat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 29.7.2003 folgende 1. Än<strong>der</strong>ungssatzung zur<br />

Hauptsatzung beschlossen:<br />

Artikel I<br />

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:<br />

Auf das Ersche<strong>in</strong>en des Amtsblattes ist im Internet auf dem Geme<strong>in</strong>deauftritt:<br />

http://www.nordwalde.de/bekanntmachungen<br />

durch amtliche Bekanntmachung h<strong>in</strong>zuweisen (H<strong>in</strong>weisbekanntmachung).<br />

Artikel II<br />

Diese Satzung tritt sofort <strong>in</strong> Kraft.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 17 -<br />

Anlage zu TOP A 10.1<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 18 -<br />

Anlage zu TOP A 10.1<br />

Begründung<br />

zum Bebauungsplan Nr. 63 "Emsdettener Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" –<br />

1. Erweiterung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 17.12.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 63 "Emsdettener Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" - 1. Erweiterung - beschlossen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch e<strong>in</strong>deutig festgesetzt.<br />

E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> übergeordnete Planungen<br />

Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster ist <strong>der</strong> Erweiterungsbereich als<br />

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich im Übergang zum Agrarbereich dargestellt.<br />

Die geplante Erweiterung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und stellt e<strong>in</strong>e Abrundung<br />

des im rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bereits ausgewiesenen Gewerbegebietes<br />

nördlich und südlich <strong>der</strong> Denkerstiege dar.<br />

Planungsanlass/Planungskonzept/Erschließungskonzept<br />

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung im Anschluss an vorhandene<br />

Gewerbeflächen an <strong>der</strong> Denkerstiege zu schaffen, ist die 1. Erweiterung dieses Bebauungsplanes<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Geplant ist zurzeit für den Erweiterungsbereich die Ansiedlung e<strong>in</strong>er Landschlächterei.<br />

Der Erweiterungsbereich wird im Norden von <strong>der</strong> Denkerstiege und im Süden vom Wasserlauf II.<br />

Ordnung Nr. 3350 begrenzt.<br />

Innerhalb des Erweiterungsbereiches ist nördlich des Gewässers e<strong>in</strong> 5 m breiter Streifen als Fläche<br />

für die Wasserwirtschaft zum Zwecke <strong>der</strong> Unterhaltung und Entwicklung und im Übergang zu<br />

den östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen <strong>der</strong> Hofstelle Große Siestrup e<strong>in</strong>e Anpflanzung<br />

festgesetzt.<br />

Der Erweiterungsbereich wird als Gewerbegebiet mit e<strong>in</strong>er max. 2geschossige Bauweise und e<strong>in</strong>er<br />

max. Gebäudehöhe von 12,00 m festgesetzt und <strong>in</strong> Anlehnung an den "Abstandserlass" (Fassung<br />

1998) h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> zulässigen Betriebsarten entsprechend den Vorgaben des sich westlich anschließenden<br />

Gewerbegebietes geglie<strong>der</strong>t. Durch diese Glie<strong>der</strong>ung wird gewährleistet, dass die<br />

jeweiligen Betriebsarten <strong>in</strong> Abhängigkeit von den durch sie verursachten Emissionen e<strong>in</strong>en ausreichenden<br />

Abstand zu umliegenden Nutzungen e<strong>in</strong>halten, so dass hier ke<strong>in</strong>e unzumutbaren Immissionen<br />

durch gewerbliche Betriebe zu erwarten s<strong>in</strong>d.<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er größeren Flexibilität soll es jedoch Betrieben ermöglicht werden, diese M<strong>in</strong>destabstände<br />

zu unterschreiten, wenn sie durch beson<strong>der</strong>e Maßnahmen den notwendigen Immissionsschutz<br />

sicherstellen. Aus diesem Grund wird durch e<strong>in</strong>e Ausnahmeregelung nach § 31 Abs. 1<br />

BauGB ermöglicht, den "Regelabstand" um e<strong>in</strong>e Abstandsklasse zu unterschreiten, wenn im E<strong>in</strong>zelfall<br />

nachgewiesen wird, dass z. B. durch beson<strong>der</strong>e technische Maßnahmen etc. <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />

Immissionsschutz für die zu schützenden Gebiete sichergestellt wird.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 19 -<br />

Garagen und Nebengebäude sollen nur <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Flächen zugelassen werden.<br />

Die vorgegebenen überbaubaren Bereiche s<strong>in</strong>d, so bemessen, dass <strong>der</strong> Bauherr durch die Festsetzung,<br />

Garagen und Nebengebäude nur <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Fläche zu errichten, nicht<br />

unzumutbar e<strong>in</strong>geschränkt wird. Außerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Flächen sollen nicht überdachte<br />

Stellplätze allgeme<strong>in</strong> zulässig se<strong>in</strong>, dabei muss <strong>der</strong> Abstand zu den öffentlichen Verkehrsflächen<br />

m<strong>in</strong>d. 1,0 m betragen.) zulässig se<strong>in</strong> sollen. Dies erfolgt im<br />

Innerhalb des Plangebietes wird die Errichtung von Vergnügungsstätten ausgeschlossen, da dieses<br />

Gebiet <strong>der</strong> Aufnahme von Gewerbebetrieben dienen soll, die aufgrund ihrer Emissionen nicht<br />

<strong>in</strong>nerhalb von Wohngebieten o<strong>der</strong> <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe des Ortskernes zugelassen werden können.<br />

E<strong>in</strong>e Ansiedlung von Vergnügungsstätten liefe dieser städtebaulichen Zielsetzung zuwi<strong>der</strong>.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus stehen für diese Betriebe <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bereichen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> ausreichende<br />

Flächen zur Verfügung.<br />

In e<strong>in</strong>em Gewerbe- bzw. Industriegebiet s<strong>in</strong>d nach <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung u. a. "Gewerbebetriebe<br />

aller Art" zulässig. Zu diesen Gewerbebetrieben zählen grundsätzlich auch E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe.<br />

Für E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe ergibt sich lediglich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung aus § 11 Abs. 3 Nr. 3 Bau<br />

NVO, wonach großflächige E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe nur <strong>in</strong> Kern- u. Son<strong>der</strong>gebieten zulässig s<strong>in</strong>d,<br />

wenn sie nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung<br />

haben können.<br />

Da aber auch bei E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben, die nicht die erfor<strong>der</strong>liche Großflächigkeit aufweisen,<br />

negative Auswirkungen <strong>der</strong> oben genannten Art zu erwarten s<strong>in</strong>d, wenn sich diese Betriebe <strong>in</strong><br />

nicht für sie geeigneten Gebieten ansiedeln, soll die Ansiedlung von E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben im<br />

Interesse <strong>der</strong> Wahrung und Sicherung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen im Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Nordwalde</strong><br />

wie folgt geregelt werden:<br />

Im Plangebiet ist <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelhandel mit folgenden Sortimentsgruppen unzulässig:<br />

- Bücher, Zeitschriften, Papier, Schreibwaren, Büroorganisation<br />

- Kunst, Antiquitäten<br />

- Baby-, K<strong>in</strong><strong>der</strong>artikel<br />

- Bekleidung, Le<strong>der</strong>waren, Schuhe<br />

- Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltswaren e<strong>in</strong>schl. Lampen u. Leuchten<br />

- Foto, Optik<br />

- E<strong>in</strong>richtungszubehör (ohne Möbel), Haus- und Heimtextilien, Bastelartikel, Kunstgewerbe<br />

- Musikalienartikel<br />

- Uhren, Schmuck<br />

- Spielwaren, Sportartikel<br />

- Lebensmittel, Getränke<br />

- Drogerie, Kosmetik, Haushaltswaren<br />

- Teppiche (ohne Teppichböden)<br />

- Blumen<br />

- Camp<strong>in</strong>gartikel<br />

- Fahrrä<strong>der</strong> und Zubehör, Mofas<br />

- Tiere und Tiernahrung, Zooartikel<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahme ist für den E<strong>in</strong>zelhandel vorgesehen, <strong>der</strong> im funktionalen und räumlichen Zusammenhang<br />

mit e<strong>in</strong>em im Plangebiet ansässigen Produktions-, Handwerks- o<strong>der</strong> Großhandelsbetrieb<br />

steht und <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelhandel e<strong>in</strong>en untergeordneten Betriebsteil ausmacht. Maximale Verkaufsfläche:<br />

150 m 2 ."<br />

Die Erweiterung stellt e<strong>in</strong>e Arrondierung zu den vorhandenen Gewerbebetrieben dar, die bereits<br />

vollständig über die Denkerstiege erschlossen s<strong>in</strong>d, so dass zusätzliche Erschließungsmaßnahmen<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 20 -<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Planung, Umweltverträglichkeit<br />

Natur und Landschaft<br />

E<strong>in</strong>e Pflicht zur Durchführung e<strong>in</strong>er UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) ergibt sich aus § 3 Abs. 1<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Anlage 1 zum UVGP neuer Fassung sowie aus den §§ 3b bis 3f UVGP-neu<br />

für dieses Vorhaben nicht.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Belange von Natur und Landschaft ist die E<strong>in</strong>griffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

zu beachten. E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes s<strong>in</strong>d<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gestalt o<strong>der</strong> Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

o<strong>der</strong> das Landschaftsbild erheblich o<strong>der</strong> nachhaltig bee<strong>in</strong>trächtigen können.<br />

Nach § 1 des Baugesetzbuchs s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Aufstellung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Bauleitpläne<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die unter Absatz 5 aufgeführten Belange zu berücksichtigen. Hierzu gehören neben<br />

an<strong>der</strong>en Belangen (z.B. Wohnbedürfnisse <strong>der</strong> Bevölkerung, Bedürfnisse <strong>der</strong> Wirtschaft etc.)<br />

auch die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes<br />

und <strong>der</strong> Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e des Naturhaushalts, des Wassers, <strong>der</strong> Luft<br />

und des Bodens sowie das Klima.<br />

Art und Umfang <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Erhebliche o<strong>der</strong> nachhaltige Auswirkungen auf die Luft und das Klima s<strong>in</strong>d durch die Erweiterung<br />

dieses Bebauungsplanes nicht zu erwarten, da durch die vorgesehene Bebauung mit maximal 12<br />

m hohen Gebäuden ke<strong>in</strong>e wesentlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Luftaustausches, <strong>der</strong> Besonnung<br />

etc. zu erwarten s<strong>in</strong>d.<br />

Auswirkungen auf den Boden sowie wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> Tier- und Pflanzenwelt<br />

s<strong>in</strong>d aufgrund <strong>der</strong> angrenzend vorhandenen Nutzungen nicht zu erwarten.<br />

Schutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope etc. werden durch die geplanten<br />

Bauflächen nicht betroffen. Sonstige beson<strong>der</strong>en Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege<br />

s<strong>in</strong>d für das Plangebiet nicht bekannt.<br />

Erhebliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild s<strong>in</strong>d durch diese Bebauungsplanung<br />

nicht zu erwarten. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes wird e<strong>in</strong>e Anpassung<br />

an die vorhandene gewerbliche Bebauung gesichert.<br />

Vermeidung und Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

Nach § 1a Abs. 2 BauGB s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung nach § 1 Abs. 6 u.a. auch "die Vermeidung und<br />

<strong>der</strong> Ausgleich <strong>der</strong> zu erwartenden E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft" zu berücksichtigen. Damit<br />

wird klargestellt, dass sowohl das Vermeidungsgebot als auch die Ausgleichspflicht <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen<br />

Abwägung unterliegt.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> hat entsprechend dem Vermeidungs- bzw. M<strong>in</strong>imierungsgebot des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

bei <strong>der</strong> Auswahl dieser Flächen die Inanspruchnahme landschaftlich<br />

wertvoller Freiflächen vermieden. Landschafts- bzw. Naturschutzgebiete s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb des Planbereiches<br />

nicht vorhanden.<br />

Lage im Raum und naturräumliche Situation<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 21 -<br />

Der Erweiterungsbereich liegt nördlich <strong>der</strong> Ortslage von <strong>Nordwalde</strong> und wird ackerbaulich genutzt<br />

und im Süden vom Wasserlauf 3350 begrenzt. An <strong>der</strong> nördlichen Böschungsoberkante s<strong>in</strong>d junge<br />

Kopfweiden vorhanden.<br />

Das Gelände ist eben und liegt bei 46 m NN.<br />

Naturräumlich gehört <strong>der</strong> Bereich zu <strong>der</strong> E<strong>in</strong>heit 541.06 "Suttorfer Platte". Auf diluvialen und alluvialen<br />

Ablagerungen stehen lehmige bis anlehmige, meist grund- o<strong>der</strong> staufeuchte Sande an, die<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzt werden. Z.T. treten bei größerer Staufeuchtigkeit gleiartige Böden<br />

auf, die durch e<strong>in</strong>e Grünlandnutzung geprägt s<strong>in</strong>d.<br />

Böden<br />

Über Sanden und Kiesen <strong>der</strong> holozänen und pleistozänen Talsandgebiete hat sich graubrauner<br />

Plaggenesch <strong>der</strong> feuchten Eschlagen gebildet. Dieser - durch künstlichen Bodenauftrag entstandene<br />

tiefreichend humose Sandboden weist als Ackerboden gute Erträge auf (Bodenwertzahlen<br />

25 bis 40). Im tieferen Unterboden kann Grundwassere<strong>in</strong>fluss auftreten.<br />

Potentielle natürliche Vegetation<br />

Die potentielle natürliche Vegetation stellt e<strong>in</strong>en konstruierten Zustand <strong>der</strong> Vegetation dar, die sich<br />

unmittelbar nach E<strong>in</strong>stellung <strong>der</strong> menschlichen Nutzung ergeben würde. Sie ist Ausdruck des biotischen<br />

Potentials e<strong>in</strong>er Landschaft. Auf dem im Plangebiet großflächig auftretenden Plaggenesch<br />

würde sich e<strong>in</strong> trockener Eichen-Buchenwald e<strong>in</strong>stellen.<br />

Die folgenden Baum- und Straucharten s<strong>in</strong>d typisch für den Eichen-Buchenwald und f<strong>in</strong>den bei<br />

Pflanzmaßnahmen Verwendung:<br />

Buche - Fagus silvatica (nur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit größeren Anpflanzungen)<br />

* Traubeneiche - Quercus petraea<br />

* Stieleiche - Quercus robur<br />

Stechpalme - Ilex apnifolium (als Unterpflanzung)<br />

* Sandbirke - Betula pendula<br />

Zitterpappel - Populus tremula (aufgrund <strong>der</strong> starken Vermehrung<br />

nur vere<strong>in</strong>zelt pflanzen)<br />

* Eberesche - Sorbus aucuparia<br />

* Salweide - Salix caprea<br />

* Beseng<strong>in</strong>ster - Sarothamnus scoparius<br />

* Faulbaum - Rhamnus frangula<br />

* Waldgeißblatt - Lonicera periclymenum (Ranker)<br />

(* = Für Heckenpflanzungen beson<strong>der</strong>s geeignet)<br />

Bewertung<br />

Die E<strong>in</strong>griffsbilanzierung erfolgt entsprechend <strong>der</strong> durch die Landesregierung Nordrhe<strong>in</strong>- Westfalen<br />

herausgegebenen "Arbeitshilfe für die Bauleitplanung - Bewertung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und<br />

Landschaft".<br />

Die Bewertung des Untersuchungsraumes wird auf <strong>der</strong> Grundlage von Biotoptypen vorgenommen.<br />

Die Biotoptypen, denen jeweils e<strong>in</strong> festgesetzter Grundwert zugeordnet ist, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Biotoptypenwertliste<br />

(siehe Arbeitshilfe NRW) vorgegeben. Der Grundwert <strong>der</strong> Biotoptypenwertliste bewertet<br />

den Regelfall. Bei atypischer Ausprägung <strong>der</strong> Flächen s<strong>in</strong>d die Qualitätsunterschiede durch<br />

e<strong>in</strong>en Korrekturfaktor auszugleichen.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 22 -<br />

Diese Arbeitshilfe sieht e<strong>in</strong>e Bewertung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffssituation auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> nachstehenden<br />

Tabelle <strong>in</strong> folgenden Schritten vor, dabei wird lediglich <strong>der</strong> bisher nicht bebaute Bereich bilanziert.<br />

A) Bewertung <strong>der</strong> Ausgangssituation des Untersuchungsraumes<br />

B) Bewertung des Zustands des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes<br />

C) Erstellung e<strong>in</strong>er Gesamtbilanz<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 23 -<br />

E<strong>in</strong>griffs-/ Ausgleichsbilanzierung<br />

zum Bebauungsplan Nr. 63 "Emsdettener Straße / Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße" 1. Erweiterung Stand Januar<br />

2003<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

A.) Ausgangszustand des Untersuchungsraumes<br />

Nr.<br />

aus Bestandskarte<br />

Code<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Biotoptyp<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Fläche<br />

(m 2 )<br />

(Sp. 5 * Sp. 6)<br />

Grundwert<br />

A<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

Gesamtkorrekturfaktor<br />

Gesamtwert<br />

E<strong>in</strong>zel-flächen-wert<br />

(Sp. 4 * Sp. 7)<br />

2 3,1 Acker 3533 2 1 2 7066<br />

Straßenverkehrsfläche / Denkerstiege 214 0 1 0 0<br />

Wasserlauf Nr. 3350 79 unverän<strong>der</strong>t<br />

erfährt e<strong>in</strong>e Aufwertung im Rahmen <strong>der</strong> Planung durch<br />

festgesetzten Unterhaltungs- und Entwicklungsstreifen<br />

Summe 3826 Gesamtflächenwert A<br />

Summe Spalte 8<br />

7066<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 24 -<br />

1.1 versiegelte Flächen (bebaubare Flächen) 2308 0 1 0 0<br />

1.1 Straßenverkehrsfläche / Denkerstiege 214 0 1 0 0<br />

B.) Zustand des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stand: Januar 2003<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Fläche Grundwert Gesamt-<br />

Gesamtwert<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(m2)<br />

P korrektur-<br />

faktor<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(lt. Biotoptypenwertliste)<br />

(Sp. 5 * Sp. 6)<br />

E<strong>in</strong>zel-flächen-wert<br />

(Sp. 4 * Sp. 7)<br />

2.3 Unterhaltungs- / Entwicklungsstreifen 225 3 1 3 675<br />

Gewerbeflächen mit Pflanzvorgaben 1000 2 1 2 2000<br />

Wasserlauf Nr. 3350 79 unverän<strong>der</strong>t<br />

erfährt e<strong>in</strong>e Aufwertung im Rahmen <strong>der</strong> Planung durch<br />

festgesetzten Unterhaltungs- und Entwicklungsstreifen<br />

Summe (Bestand) 3826 Gesamtflächenwert B<br />

Summe Spalte 8<br />

2675<br />

C.) Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) = 2675 – 7066 = – 4391 E<strong>in</strong>zelflächenwert / Defizit<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 25 -<br />

Die Bewertung und E<strong>in</strong>griffsbilanzierung weist e<strong>in</strong> Kompensationsdefizit von 4391 E<strong>in</strong>zel-flächenwert auf.<br />

Es ist vorgesehen, dies Defizit extern auszugleichen.<br />

Nachstehend ist <strong>der</strong> Kompensationsbedarf beispielhaft aufgeführt.<br />

Kompensationsart Defizit<br />

WE/qm<br />

Aufwertung<br />

Faktor<br />

externer<br />

Flächenbedarf<br />

qm<br />

a) Aufforstung von standortgerechtem<br />

Laubwald auf Acker 4391 4 1.098<br />

b) Hecke aus standortheimischen<br />

Laubgehölzen auf Acker 4391 4 1.098<br />

c) Magerwiese / Magerweide<br />

o<strong>der</strong> Obstwiese auf Acker 4391 5 880<br />

Der externe Ausgleich wird <strong>in</strong>nerhalb des Flächenpools Gemarkung <strong>Nordwalde</strong>, Flur 14, Flurstück 62 sichergestellt.<br />

Für den Ausgleich im Rahmen <strong>der</strong> 1. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Ems-dettener Straße /<br />

Hilgenbr<strong>in</strong>ker Straße“ wird e<strong>in</strong>e Fläche von 1100 qm zur Verfügung gestellt; dabei ist entsprechend <strong>der</strong><br />

Abstimmung mit dem Kreis Ste<strong>in</strong>furt / Umweltamt e<strong>in</strong> Auf-wertungsfaktor nach dem vere<strong>in</strong>f. Bewertungsverfahren<br />

NRW von 4 (Aufforstung auf Ackerfläche) <strong>in</strong> Ansatz zu br<strong>in</strong>gen.<br />

Ver- und Entsorgung / Gewässer<br />

Die Versorgung des Plangebietes (Gas, Wasser, Elektrizität) wird durch die zuständigen Versorgungsträger<br />

über die vorhandene Denkerstiege sichergestellt. Entlang <strong>der</strong> westlichen Erweiterungsgrenze ist e<strong>in</strong> 0,4 KV<br />

Erdkabel vorhanden, welches im Bebauungsplan entsprechend dargestellt ist. Die anfallenden Abwässer<br />

werden <strong>der</strong> vorhandenen Zentralkläranlage zugeführt. Bei <strong>der</strong> Erstellung o<strong>der</strong> wesentlichen Verän<strong>der</strong>ung<br />

von Kanalisationsleitungen für die öffentliche Abwasser-beseitigung wird rechtzeitig e<strong>in</strong>e Genehmigung<br />

gemäß § 58 LWG e<strong>in</strong>geholt.<br />

Nach § 51 a des Landeswassergesetzes ist Nie<strong>der</strong>schlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.<br />

Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt o<strong>der</strong> an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort<br />

zu versickern, zu verrieseln o<strong>der</strong> ortsnah <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Gewässer e<strong>in</strong>zuleiten, sofern dies ohne Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

des Wohls <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>heit möglich ist.<br />

Die Abwässer aus dem Erweiterungsbereich werden über die bestehende Trennkanalisation abgeleitet, so<br />

dass auf e<strong>in</strong>e Versickerung u.a. des Nie<strong>der</strong>schlagswassers verzichtet werden kann (§ 51 a Abs. 4 LWG).<br />

Das vorhandene Gewässer II. Ordnung Nr. 3350 entlang <strong>der</strong> südlichen Plangebietsgrenze wird als Fläche<br />

für die Wasserwirtschaft nebst e<strong>in</strong>es 5 m breiten Unterhaltungs- und Entwicklungsstreifens festgesetzt.<br />

Unter Beachtung <strong>der</strong> Bestimmungen des geltenden Abfallgesetzes werden die anfallenden Abfallstoffe e<strong>in</strong>gesammelt<br />

und ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Innerhalb des Geme<strong>in</strong>degebietes werden <strong>in</strong> ausreichendem Maße an geeigneten Standorten Depot-<br />

Conta<strong>in</strong>er zur Sammlung wie<strong>der</strong>verwertbarer Abfallstoffe aufgestellt. Aus Gründen <strong>der</strong> notwendigen Flexibilität<br />

wird jedoch auf e<strong>in</strong>e Festsetzung entsprechen<strong>der</strong> Standorte im Bebauungsplan verzichtet.<br />

Altlasten/Altstandorte/Altablagerungen<br />

Im Plangebiet o<strong>der</strong> direkt angrenzend s<strong>in</strong>d z. Z. ke<strong>in</strong>e Bodenbelastungen und ke<strong>in</strong>e entsprechenden Verdachtsflächen<br />

i. S. des Run<strong>der</strong>lasses vom 15.5.1992 (SMBI. NW. S. 876) bekannt.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 26 -<br />

Denkmalpflege und Denkmalschutz<br />

Baudenkmale<br />

Innerhalb des Plangebietes s<strong>in</strong>d Baudenkmale nicht vorhanden.<br />

Bodendenkmale<br />

Bei Bodene<strong>in</strong>griffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, E<strong>in</strong>zelfunde,<br />

auch Verfärbungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> natürlichen Beschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern<br />

ist <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> und dem Landschaftsverband Westfalen - Lippe, Westf. Museum<br />

für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte<br />

m<strong>in</strong>d. drei Werktage im unverän<strong>der</strong>ten Zustand zu erhalten (§§ 15, 16 DSchG).<br />

Sonstiges<br />

Da Kampfmittelvorkommen nicht vollständig ausgeschlossen werden können, s<strong>in</strong>d alle bodene<strong>in</strong>greifenden<br />

Maßnahmen mit <strong>der</strong> gebotenen Vorsicht durchzuführen. Sofern <strong>der</strong> Verdacht auf Kampfmittel aufkommt, ist<br />

die Arbeit sofort e<strong>in</strong>zustellen und die Bezirksregierung – Kampfmittelräumdienst zu verständigen.<br />

Bodenordnung<br />

Da e<strong>in</strong>e Bodenordnung auf freiwilliger Basis angestrebt wird, s<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>e bodenordnende Maßnahmen<br />

nicht vorgesehen.<br />

Aufgestellt im März 2003 <strong>Nordwalde</strong>, den 29. Juli 2003<br />

H. Spallek, Dipl./Ing.<br />

Stadtplaner<strong>in</strong> + Architekt<strong>in</strong><br />

Eibenweg 13<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

49477 Ibbenbüren Der Bürgermeister<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 27 -<br />

Anlage zu TOP A 10.2<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 28 -<br />

Anlage zu TOP A 10.2<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 74 »Greßbeck-West« – Än<strong>der</strong>ung<br />

Begründung<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 29 -<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e Planungsvorgaben 3<br />

1.1 Än<strong>der</strong>ungsanlaß und Än<strong>der</strong>ungsbeschluß 3<br />

1.2 Planungsrechtliche Vorgaben 3<br />

1.3 Derzeitige Situation 4<br />

2. Städtebauliches Konzept 4<br />

3. Festsetzungen zur baulichen Nutzung 5<br />

3.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung 5<br />

3.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung 5<br />

3.2.1 Bauweise und Geschossigkeit 5<br />

3.2.2 Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl 6<br />

3.2.3 Überbaubare Flächen und Ausrichtung <strong>der</strong> Baustrukturen 6<br />

4. Ortsbild und Festsetzungen zur baulichen Gestaltung 6<br />

5. Erschließung 7<br />

5.1 Anb<strong>in</strong>dung an das übergeordnete Verkehrsnetz 7<br />

5.2 Interne Erschließung 7<br />

5.3 Fußwegeverb<strong>in</strong>dung 8<br />

5.4 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr 8<br />

5.5 Öffentlicher Personennahverkehr 8<br />

6. Belange von Natur und Landschaft 8<br />

6.1 Öffentliche Grünfläche 9<br />

6.2 Flächen zur Anpflanzung und Flächen mit Pflanzb<strong>in</strong>dung 9<br />

6.3 Textliche Festsetzungen zur Grüngestaltung 9<br />

6.4 E<strong>in</strong>griffsregelung 10<br />

7. Ver- und Entsorgung 10<br />

8. Altlasten 10<br />

9. Immissionsschutz 11<br />

10. Denkmalschutz 11<br />

11. Bodenordnende Maßnahmen 11<br />

12. Flächenbilanz 12<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 30 -<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e Planungsvorgaben<br />

1.1 Än<strong>der</strong>ungsanlaß und Än<strong>der</strong>ungsbeschluß<br />

Auf dem östlichen Teil des Schulgrundstücks <strong>der</strong> Gangolf-Grundschule an <strong>der</strong> Bahnhofstraße im Westen<br />

<strong>der</strong> Ortslage <strong>Nordwalde</strong> soll e<strong>in</strong>e 0,46 ha große, überwiegend nicht genutzte Brachfläche aktiviert und anschließend<br />

an die östlich angrenzende Wohnbaufläche als Wohngebiet entwickelt werden.<br />

Der Rat hat am 17.12.2002 e<strong>in</strong>e entsprechende Än<strong>der</strong>ung des bestehenden rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplanes<br />

beschlossen.<br />

1.2 Planungsrechtliche Vorgaben<br />

• Bebauungsplan<br />

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Greßbeck-West“ umfaßt im wesentlichen das Grundstück <strong>der</strong> Gangolf-<br />

Grundschule im Westen und den K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten im Nordosten des Plangebietes als Bauflächen für den Geme<strong>in</strong>bedarf.<br />

Im Osten ist e<strong>in</strong>e bereits realisierte Wohngruppe als „Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschossiger Bauweise<br />

für E<strong>in</strong>zelhäuser festgesetzt.<br />

Der Än<strong>der</strong>ungsbereich liegt <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> „Fläche für den Geme<strong>in</strong>debedarf„ gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB mit<br />

<strong>der</strong> Zweckbestimmung „Schule„.<br />

• Flächennutzungsplan<br />

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechen den o.g. Festsetzungen des rechtsverb<strong>in</strong>dlichen<br />

Bebauungsplanes. Die unter Pkt. 1.1 genannte Än<strong>der</strong>ung würde <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Darstellung als Geme<strong>in</strong>bedarfsfläche<br />

allerd<strong>in</strong>gs nicht entsprechen. Aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Erweiterung <strong>der</strong> dargestellten<br />

Wohnbaufläche soll die Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplanes <strong>in</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Bezirksregierung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> <strong>in</strong> naher Zukunft vorgesehenen Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erfolgen.<br />

• Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Das vorliegende Bauleitplanverfahren unterliegt nicht <strong>der</strong> Pflicht zur Durchführung e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

gem. § 3b UVPG bzw. <strong>der</strong> Pflicht zur Durchführung e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Vorprüfung des E<strong>in</strong>zelfalls<br />

gem. § 3c UVPG, da die hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Größenwerte (s. Pkt. 18.8 <strong>der</strong> Anlage 1 zu § 3 UVPG)<br />

durch die vorliegende Planung nicht erreicht werden.<br />

1.3 Derzeitige Situation<br />

Auf dem Schulgelände an <strong>der</strong> Bahnhofstraße bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Bolzplatz, e<strong>in</strong>gefaßt von e<strong>in</strong>em hohen<br />

Sicherheitszaun und standortgerechter Gehölzpflanzung.<br />

Nördlich des Bolzplatzes stocken zwei große Silberweiden, die jedoch <strong>in</strong> den Kronenbereichen starke<br />

Bruchschäden aufweisen.<br />

Den zentralen Bereich des Plangebietes nimmt e<strong>in</strong>e Grünlandbrache mit stellenweise Gehölzaufschlag e<strong>in</strong>.<br />

Im nördlichen Bereich schließt <strong>in</strong>tensiv genutztes Grünland an.<br />

Entlang <strong>der</strong> Nordgrenze des Plangebietes verläuft <strong>der</strong> Kirchlarbach mit begleitendem Gehölzbestand.<br />

Das westlich angrenzende Gebäude <strong>der</strong> Gangolf-Grundschule und die Freiflächen des Schulgeländes s<strong>in</strong>d<br />

bis auf e<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>zelbäume lediglich mit e<strong>in</strong>em lückigen Strauchbestand e<strong>in</strong>gegrünt, während sich entlang<br />

des östlich angrenzenden Wohngebietes Im Wiesengrund e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive E<strong>in</strong>grünung mit e<strong>in</strong>em dichten<br />

Strauchbestand <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er mittleren Breite von ca. 8 m entwickelt hat.<br />

2. Städtebauliches Konzept<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 31 -<br />

Das städtebauliche Konzept wird durch die Erschließungsmöglichkeit bestimmt. Der schmale Grundstücksstreifen<br />

des Plangebietes zwischen Schulgebäude und bestehen<strong>der</strong> Wohnbebauung kann nur von <strong>der</strong><br />

Bahnhofstraße L 555 im Süden durch e<strong>in</strong>e Stichstraße erschlossen werden. Zudem erlaubt <strong>der</strong> Zuschnitt<br />

nur e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>seitige Erschließung.<br />

Um e<strong>in</strong>en ausreichenden Abstand von <strong>der</strong> Fensterfront des Grundschulgebäudes e<strong>in</strong>zuhalten, verläuft die<br />

schmale Stichstraße am westlichen Rand des Planbereiches und erschließt östlich davon E<strong>in</strong>zel- o<strong>der</strong><br />

Doppelhausgruppen. Die Gebäudestruktur ist nach Süden ausgerichtet, um Gartene<strong>in</strong>blicke aus <strong>der</strong> Schule<br />

und umgekehrt Ausblicke auf die Schulfassade zu m<strong>in</strong>imieren.<br />

Angeboten werden ca. 6 Doppelhausgrundstücke und 2 E<strong>in</strong>zelhausgrundstücke <strong>in</strong> zweigeschossiger Bauweise.<br />

Durch die Festsetzung von Firsthöhen und Dachneigung soll das ortstypische Gestaltungsbild wie<br />

im anschließenden Wohngebiet gewährleistet werden. (s. Pkt. 4)<br />

E<strong>in</strong>e Verknüpfung mit dem angrenzenden Baugebiet „Im Wiesengrund“ ist allerd<strong>in</strong>gs aufgrund <strong>der</strong> bereits<br />

entstandenen Bebauung nicht mehr möglich und wird auch optisch durch die dichte, zu erhaltenden wallheckenartige<br />

E<strong>in</strong>grünung des bisherigen Schulgrundstückes unterbunden.<br />

Zudem ist das Baugebiet „Im Wiesengrund“ nur von <strong>der</strong> Straße „Im Wiesengrund“ im Norden erschlossen,<br />

während das vorliegende Baugebiet von Süden über die Bahnhofstraße L 555 erschlossen wird.<br />

Um e<strong>in</strong>e isolierte Lage dieser neuen kle<strong>in</strong>en Wohngruppe zu mil<strong>der</strong>n, bleibt die Möglichkeit offen, aus <strong>der</strong><br />

Wohnstichstraße nach Norden e<strong>in</strong>e Fußwegverb<strong>in</strong>dung über den Kirchlarbach zur Straße „Im Wiesengrund“<br />

durchzuführen.<br />

3. Festsetzungen zur baulichen Nutzung<br />

3.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Festsetzung für die angrenzende Wohnbebauung „Im Wiesengrund“ wird auch für die<br />

neue Wohngruppe „Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet“ gem. § 4 BauNVO festgesetzt.<br />

Die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 4 (3) BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe)<br />

s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Diese Nutzungen entsprechen nicht dem Ziel <strong>der</strong><br />

Entwicklung von Wohnbebauung.<br />

Die im Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet zulässigen Nutzungen gem. § 4 (2) BauNVO werden ausdrücklich nicht<br />

e<strong>in</strong>geschränkt, um hier e<strong>in</strong>e wohnverträgliche Nutzungsmischung zum<strong>in</strong>dest planungsrechtlich an <strong>der</strong><br />

Bahnhofstraße zuzulassen, falls hier <strong>der</strong>artige E<strong>in</strong>richtungen Standortgunst sehen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs ist davon <strong>der</strong> E<strong>in</strong>zelhandel mit ortskernrelevanten Sortimenten gem. § 4 (2) Nr. 2 BauNVO ausgenommen.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong> strebt grundsätzlich die Konzentration von E<strong>in</strong>zelhandel im Ortskern<br />

an, um diese vorrangige Funktion <strong>der</strong> Ortsmitte nicht zu schwächen.<br />

3.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

3.2.1 Bauweise und Geschossigkeit<br />

Entsprechend <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitig erkennbaren Nachfrage und <strong>der</strong> angrenzenden Baustruktur wird im Plangebiet<br />

nur e<strong>in</strong>e Bebauung mit e<strong>in</strong>geschossigen E<strong>in</strong>zel- und/o<strong>der</strong> Doppelhäusern vorgesehen.<br />

Die festgesetzte E<strong>in</strong>geschossigkeit ermöglicht <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Firsthöhe (max. 10,0 m) bauordnungsrechtlich<br />

den Ausbau des Dachgeschosses bis zu 75 % <strong>der</strong> Grundfläche. Bezugshöhe für die festgesetzte<br />

Firsthöhe ist die Oberkante <strong>der</strong> fertigen, zugeordneten Erschließungsanlage, die von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de vorgegeben<br />

wird.<br />

Als weiteres Regulativ <strong>der</strong> baulichen Ausnutzung und <strong>der</strong> Dichte wird festgesetzt, daß je Wohngebäude<br />

(E<strong>in</strong>zelhaus und/o<strong>der</strong> Doppelhaushälfte) max. zwei Wohne<strong>in</strong>heiten zulässig s<strong>in</strong>d. In diesem Fall (bei zwei<br />

Wohne<strong>in</strong>heiten) muß die Grundstücksgröße jedoch m<strong>in</strong>destens 400 qm betragen.<br />

Mit dieser Festsetzung soll e<strong>in</strong>e übermäßige Verdichtung des Wohngebietes durch den Bau von Kle<strong>in</strong>stwohnungen<br />

und den damit verbundenen negativen städtebaulichen Auswirkungen im H<strong>in</strong>blick auf den nicht<br />

vorhersehbaren zusätzlichen Stellplatzbedarf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohnstraße verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 32 -<br />

Voraussichtlich kann im Plangebiet e<strong>in</strong> Angebot von 8 Wohnbaugrundstücken je nach Grundstücksgröße<br />

erfolgen.<br />

3.2.2 Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl<br />

Die Grundflächenzahl wird mit GRZ 0,4 festgesetzt. Dies entspricht <strong>der</strong> Obergrenze gem. § 17 BauNVO im<br />

S<strong>in</strong>ne des sparsamen Baulandverbrauches.<br />

Die Festsetzung e<strong>in</strong>er Geschoßflächenzahl (GFZ) erübrigt sich, da durch die Komb<strong>in</strong>ation von Grundflächenzahl<br />

und festgesetzter Geschossigkeit die Überschreitung <strong>der</strong> lt. BauNVO zulässigen Obergrenze<br />

ausgeschlossen ist.<br />

3.2.3 Überbaubare Flächen und<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Baustrukturen<br />

Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen flexibel festgesetzt. Die Ausrichtung <strong>der</strong> Baustrukturen<br />

erfolgt nach Süden bzw. Südosten, so daß gute Voraussetzungen für die Nutzung solarenergetischer<br />

Gew<strong>in</strong>ne gegeben s<strong>in</strong>d.<br />

E<strong>in</strong> städtebauliches Erfor<strong>der</strong>nis für e<strong>in</strong>e weiter e<strong>in</strong>engende Festsetzung durch Baul<strong>in</strong>ien besteht nicht.<br />

4. Ortsbild und Festsetzungen zur baulichen Gestaltung<br />

Als wesentliche städtebaulich relevante baugestalterische Festsetzungen sollen die Dachlandschaft und<br />

die Stellung <strong>der</strong> Gebäude (Hauptfirstrichtung) gesteuert werden.<br />

Die Hauptfirstrichtung erfolgt <strong>in</strong> Ost-West-Richtung, so daß die solarenergetisch optimale Ausrichtung <strong>der</strong><br />

Gebäude auch durch diese Festsetzung gesichert ist. Die Dachneigung wird mit 35° - 42° festgesetzt und<br />

sichert somit die für das Ortsbild typische Dachlandschaft.<br />

Weitere Gestaltungsfestsetzungen s<strong>in</strong>d nicht vorgesehen, um an diesem Standort auch die Möglichkeit für<br />

beson<strong>der</strong>e und <strong>in</strong>novative Bauformen, die nicht den „gängigen“ Gestaltungsvorschriften entsprechen, zu<br />

eröffnen.<br />

Sofern erfor<strong>der</strong>lich kann die Geme<strong>in</strong>de als Grundstückseigentümer weiterh<strong>in</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Kaufverträge<br />

steuernd e<strong>in</strong>greifen.<br />

5. Erschließung<br />

5.1 Anb<strong>in</strong>dung an das übergeordnete Vekehrsnetz<br />

Die südlich das Plangebiet tangierende L 555 Bahnhofstraße bietet die Möglichkeit <strong>der</strong> Anb<strong>in</strong>dung des<br />

Plangebietes an das überregionale Verkehrsnetz nach Westen an die B 51 / A 1.<br />

Die Landesstraße verläuft hier im Bereich des Plangebietes als Ortsdurchfahrt.<br />

5.2 Interne Erschließung<br />

Das Wohnquartier kann – wie <strong>in</strong> Pkt. 2 erwähnt – nur von <strong>der</strong> Bahnhofstraße mit e<strong>in</strong>er Stichstraße erschlossen<br />

werden, die entlang des Schulgrundstückes verläuft und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wendehammer endet.<br />

Die mit e<strong>in</strong>er Baum<strong>in</strong>sel abgeknickte Führung soll e<strong>in</strong>e optische Unterbrechung und verkehrsberuhigende<br />

Wirkung im E<strong>in</strong>gangsbereich erzeugen.<br />

5.3 Fußwegeverb<strong>in</strong>dung<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 33 -<br />

Wie bereits erwähnt, ist e<strong>in</strong>e Verknüpfung mit dem östlich bestehenden Wohngebiet nicht mehr realisierbar.<br />

Um e<strong>in</strong>e Durchlässigkeit für Fußgänger offen zu halten, kann jedoch nach Norden über den Kirchlarbach<br />

e<strong>in</strong>e Wegeverb<strong>in</strong>dung zur Straße „Im Wiesengrund“ geschaffen werden, um auch den K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten ohne<br />

Benutzung <strong>der</strong> Bahnhofstraße L 555 erreichen zu können.<br />

5.4 Ruhen<strong>der</strong> Verkehr<br />

Der ruhende Verkehr, d.h. <strong>der</strong> private Stellplatzbedarf, ist grundsätzlich auf den privaten Grundstücksflächen<br />

des Wohngebietes unterzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Die Erfahrung zeigt, daß <strong>der</strong> Bedarf an Stellplätzen <strong>in</strong> Wohngebieten deutlich über <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift<br />

zur BauO NRW festgestellten Stellplatzrichtzahl pro Wohne<strong>in</strong>heit liegt. Um e<strong>in</strong>e ungeordnete<br />

Verlagerung dieser über die gefor<strong>der</strong>te M<strong>in</strong>destzahl h<strong>in</strong>ausgehenden Stellplätze zu vermeiden, wird e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende Anzahl im 6,5 m breiten öffentlichen Straßenraum vorgesehen, um spätere nachbarliche<br />

Konflikte durch Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen mit parkenden Autos auszuschließen.<br />

Für die ca. 8 vorgesehenen Baugrundstücke, d.h. geschätzt ca. 10-12 Wohne<strong>in</strong>heiten (je nach Anzahl <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>liegerwohnungen und Doppelhäuser) wird somit e<strong>in</strong> Bedarf von ca. 20 Stellplätzen erwartet, von denen<br />

max. 10 Stellplätze bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>in</strong>nerhalb des Straßenraumes berücksichtigt werden sollten.<br />

Der weitere Bedarf wird voraussichtlich <strong>in</strong> Form von Garagen auf den privaten Grundstücken gedeckt. Zur<br />

Anordnung wird festgesetzt, daß diese nur <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksflächen und gem.<br />

BauONRW im seitlichen Grenzabstand zulässig s<strong>in</strong>d. Wenn diese <strong>in</strong> Ecksituationen mit ihrer Längsseite an<br />

öffentliche Flächen stoßen, s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von 1,0 m zu errichten, um e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>grünung zu gewährleisten.<br />

5.5 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Für die Anb<strong>in</strong>dung an das Streckennetz des ÖPNV (Busl<strong>in</strong>ie Münster – Ste<strong>in</strong>furt – Greven) besteht e<strong>in</strong>e<br />

Haltestelle unmittelbar an <strong>der</strong> Bahnhofstraße.<br />

6. Belange von Natur und Landschaft<br />

Das Plangebiet ist allseits von baulichen bzw. von Verkehrsflächen umgeben und stellt e<strong>in</strong>e weitgehend<br />

isolierte, <strong>in</strong>nerörtliche Grünfläche dar.<br />

E<strong>in</strong> Biotopverbund <strong>in</strong> die nordwestlich gelegene freie Landschaft ist <strong>in</strong> begrenztem Maße lediglich über den<br />

Wasserlauf des Kirchlarbaches und die begleitenden Gehölzstreifen gegeben. Die Bachverrohrung unter<br />

die Straße Am Wiesengrund und die begleitende Wohnnutzung stören jedoch die Durchgängigkeit des Gewässers<br />

und se<strong>in</strong>es Umfeldes.<br />

6.1 Öffentliche Grünfläche<br />

Entlang <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze wird e<strong>in</strong>e „Öffentliche Grünfläche„ gem. § 9 (1) Nr. 15 BauGB<br />

mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Parkanlage„ festgesetzt. Diese dient <strong>der</strong> Abgrenzung des neuen Wohngebietes<br />

zu den Gebäuden und Freianlagen <strong>der</strong> angrenzenden Gangolfschule.<br />

Um das zweigeschossige Schulgebäude abzuschirmen und gleichzeitig die E<strong>in</strong>blicksmöglichkeiten <strong>in</strong> das<br />

Wohngebiet zu verr<strong>in</strong>gern, ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grünfläche die Pflanzung von Bäumen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB<br />

vorgeschlagen. Als Pflanzmaterial werden die im folgenden genannten Arten und Qualitäten vorgeschlagen.<br />

Dabei ist e<strong>in</strong>e Art durchgängig zu verwenden, um e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches, ruhiges Straßenraumbild zu<br />

schaffen. In <strong>der</strong> Pflanzliste f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e gemäßigte Kronenbreite aufgrund <strong>der</strong> Nähe des Schulgebäudes Berücksichtigung:<br />

Quercus robur ´Fastigiata´ (Säuleneiche), HSt, 3xv, StU 14-16<br />

Carp<strong>in</strong>us betulus ´Fastigiata´(Säulenha<strong>in</strong>buche), HSt, 3xv, StU 14-16<br />

Acer campestre ´Elsrijk´ (Feldahorn), HSt, 3xv, StU 14-16<br />

Aesculus hippocastanum ´Baumannii´ (Roßkastanie), HSt, 3xv, StU 14-16<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 34 -<br />

6.2 Flächen zur Anpflanzung und Flächen mit Pflanzb<strong>in</strong>dung<br />

Im Straßenraum <strong>der</strong> Erschließungsstraße wird die Anpflanzung von zwei Bäumen zur Glie<strong>der</strong>ung und Begrünung<br />

<strong>der</strong> Verkehrsfläche vorgeschlagen.<br />

Aus Lärmschutzgründen ist entlang <strong>der</strong> Bahnhofstraße die Errichtung e<strong>in</strong>er Lärmschutzwand von 2 m Höhe<br />

erfor<strong>der</strong>lich (s. Pkt. 9). Um die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>der</strong> Lärmschutzwand <strong>in</strong> das Straßenbild zu gewährleisten, ist<br />

diese zur Bahnhofstraße vollständig zu begrünen.<br />

Der <strong>der</strong>zeit entlang <strong>der</strong> östlichen Plangebietsgrenze zum Wohngebiet Im Wiesengrund verlaufende Gehölzstreifen<br />

wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Breite von 5 m als zu erhalten gem. § 9 (1) Nr. 25b BauGB festgesetzt. Dies bedeutet<br />

e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gfügigen Rückschnitt <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen breiter ausladenden Sträucher. Mit dieser<br />

Festsetzung soll e<strong>in</strong>e bestehende Gehölzstruktur erhalten und zur E<strong>in</strong>grünung <strong>der</strong> neuen Baugrundstücke<br />

genutzt werden.<br />

6.3 Textliche Festsetzungen zur Grüngestaltung<br />

Der Bebauungsplan enthält folgende textliche Festsetzungen gem. § 9 (1) Nr. 20 und 25a BauGB sowie<br />

gem. § 86 BauO NW i.V.m. § 9 (4) BauGB, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur Gestaltung des Wohngebietes beitragen<br />

sollen:<br />

– Pro angefangener 400 qm Grundstücksfläche ist m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> mittel- bis hochstämmiger bodenständiger<br />

Laubbaum o<strong>der</strong> Obstbaum zu pflanzen.<br />

– Bei e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>friedung <strong>der</strong> Grundstücke mit Hecken s<strong>in</strong>d ausnahmslos bodenständige Gehölze zu<br />

verwenden.<br />

– Die festgesetzte Lärmschutzwand ist auf den <strong>der</strong> Bahnhofstraße zugewandten Seite vollständig zu<br />

begrünen.<br />

– Alle gemäß zeichnerischer Festsetzung zu bepflanzenden Flächen s<strong>in</strong>d mit bodenständigen Pflanzen<br />

und Gehölzen flächendeckend zu begrünen. Die Grünsubstanzen <strong>der</strong> Flächen zur Anpflanzung<br />

und/o<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>em Erhaltungsgebot belegten Flächen sowie <strong>der</strong> gem. textlicher Festsetzung durchzuführenden<br />

Anpflanzungen s<strong>in</strong>d dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch Neuanpflanzungen mit<br />

gleichartigen bodenständigen Gehölzen zu ersetzen.<br />

– Außerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksflächen s<strong>in</strong>d vollständig bodenversiegelnde Ausführungen<br />

unzulässig. Die befestigten Grundstücksteile – z.B. Stellplätze, Garagenzufahrten, Zuwege – s<strong>in</strong>d<br />

z.B. mit Bepflasterung mit breiten Fugen (Fugenbreite > 2 cm) etc. auszuführen.<br />

6.4 E<strong>in</strong>griffsregelung<br />

Für den Planbereich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung besteht bereits im rechtsverb<strong>in</strong>dlichen Bebauungsplan die Festsetzung<br />

e<strong>in</strong>er „Fläche für den Geme<strong>in</strong>bedarf„.<br />

Die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet„ stellt ke<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff gem. § 18ff<br />

BNatSchG dar, da die mit dem Wohngebiet verbundene E<strong>in</strong>griffs<strong>in</strong>tensität – hierbei wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf<br />

die Erhaltung des Gehölzstreifens entlang <strong>der</strong> östlichen Plangebietsgrenze und die festgesetzten Gehölzanpflanzungen<br />

verwiesen – dem <strong>der</strong>zeit planungsrechtlichen E<strong>in</strong>griff zum<strong>in</strong>dest entspricht .<br />

7. Ver- und Entsorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung kann durch Erweiterung <strong>der</strong> bestehenden Netze entsprechend gewährleistet werden.<br />

• Energieversorgung<br />

Die Energieversorgung übernehmen die Rhe<strong>in</strong>isch-Westfälischen Elektrizitätswerke (Net AG Münster).<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 35 -<br />

• Wasserversorgung<br />

Die Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung erfolgt durch das Wasserwerk <strong>Nordwalde</strong>.<br />

• Abwasserbeseitigung<br />

Die Schmutzwässer wird im vorhandenen Trennsystem zur geme<strong>in</strong>dlichen Kläranlage geführt.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> ungünstigen Bodenverhältnisse ist e<strong>in</strong>e Versickerung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers im Plangebiet<br />

nicht möglich.<br />

Die Entsorgung des im Plangebiet anfallenden Nie<strong>der</strong>schlagswassers erfolgt daher ebenfalls über die <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Bahnhofstraße bereits vorhandene und ausreichend dimensionierte Trennkanalisation.<br />

8. Altlasten<br />

Altlasten, Altstandorte o<strong>der</strong> Altablagerungen s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht bekannt und aufgrund früherer Nutzung<br />

nicht zu vermuten.<br />

9. Immissionsschutz<br />

Das Plangebiet unterliegt Lärmimmissionen durch die Verkehrsbelastung <strong>der</strong> L 555. Im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

lärmschutztechnischen Gutachtens* wurde die Lärmbelastung näher untersucht und Vorschläge zum<br />

Schutz <strong>der</strong> geplanten Wohnbebauung vor Lärmimmissionen erarbeitet.<br />

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Nahbereich <strong>der</strong> L 555 <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e an den nach Süden ausgerichteten<br />

Fassaden die Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für „Allgeme<strong>in</strong>e Wohngebiete“<br />

teils deutlich überschritten werden, da sich dort Lärmpegel von bis zu 65 dB (A) tags und 55 dB (A)<br />

nachts e<strong>in</strong>stellen.<br />

Die von <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Orientierungswerte betroffenen Bereiche s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planzeichnung des<br />

Bebauungsplanes gekennzeichnet.<br />

Um die Lärmimmissionen <strong>in</strong> den an die Bahnhofstraße angrenzenden Gartenzonen zu senken, wird im Bebauungsplan<br />

entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben des lärmschutztechnischen Gutachtens entlang <strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong><br />

Gartenzonen zur Bahnhofstraße als aktive Schallschutzmaßnahme die Errichtung e<strong>in</strong>er Lärmschutzwand<br />

von 2,00 m Höhe festgesetzt.<br />

Durch diese Maßnahme wird die Lärmbelastung <strong>in</strong> den am stärksten betroffenen Gartenzonen auf unter 60<br />

dB(A) gesenkt. E<strong>in</strong>e Lärmschutzwand größerer Höhe wird <strong>in</strong> Abwägung mit den Belangen des Ortsbildes<br />

und <strong>der</strong> zunehmenden Verschattung <strong>der</strong> Gartenzone nicht vorgesehen, da diese nach Aussage des Gutachtens<br />

nur zu e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lärmbelastungen <strong>der</strong> Freibereiche führt.<br />

Für die von den Lärmimmissionen betroffenen Gebäude werden darüber h<strong>in</strong>aus passive Schallschutzmaßnahmen<br />

festgesetzt, um e<strong>in</strong>en ausreichenden Schutz <strong>der</strong> Innenräume vor den Lärmimmissionen zu gewährleisten.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Schalldämmaße s<strong>in</strong>d für die betroffenen Bereiche im Bebauungsplan festgesetzt.<br />

10. Denkmalschutz<br />

Belange des Denkmalschutzes s<strong>in</strong>d nicht betroffen.<br />

11. Bodenordnende Maßnahmen<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003


- Seite 36 -<br />

E<strong>in</strong>e Umlegung (Bodenordnung gem. BauGB) ist aufgrund <strong>der</strong> Eigentumsstruktur (Fläche im Eigentum <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de) nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

12. Flächenbilanz<br />

Gesamtfläche0,46 ha – 100,0 %<br />

– Allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet 0,33 ha – 71,7 %<br />

– Öffentliche Grünfläche 0,05 ha – 10,9 %<br />

– Öffentliche Verkehrsfläche 0,08 ha – 17,4 %<br />

Bearbeitet im Auftrag <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Nordwalde</strong><br />

Coesfeld, im April 2003 <strong>Nordwalde</strong>, den 29. Juli 2003<br />

WOLTERS PARTNER<br />

Der Bürgermeister<br />

Architekten BDA · Stadtplaner<br />

Daruper Straße 15 · 48653 Coesfeld<br />

(Brockmeyer)<br />

Rats - Nie<strong>der</strong>schrift vom 29.07.2003

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