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Rechtliches und Verträge<br />

302 Anhang |. Rechtliches und Verträge<br />

Als Nicht-Juristen dürfen, wollen und<br />

können wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung<br />

geben. Wir möchten aber kurz<br />

die rechtliche Problematik umreißen, die<br />

sich a<strong>us</strong> dem Verhältnis von Fotograf und<br />

Model ergibt.<br />

Sie als Fotograf sind in jedem Fall der<br />

Urheber der gemeinsam erstellten Bilder.<br />

Das bedeutet, dass die Urheber- und Verwertungsrechte<br />

bei Ihnen allein liegen. So<br />

weit, so gut – könnte man denken. Das<br />

Model allerdings hat aufgrund seines Persönlichkeitsrechts<br />

das Recht am eigenen<br />

Bild. Das wiederum bedeutet, dass Sie als<br />

Fotograf die Bilder nur mit Z<strong>us</strong>timmung<br />

des Models veröffentlichen dürfen.<br />

Sie sollten also dafür sorgen, dass diese<br />

widerstreitenden Rechte in einem<br />

Vertrag zum Porträt-Shooting in Einklang<br />

gebracht werden. Sorgen Sie dafür, dass<br />

beide Parteien wissen, was Ihre Rechte<br />

und Pflichten sind. Auf diese Weise kann<br />

späterer Streit vermieden werden.<br />

Wir möchten Ihnen dazu hier drei verschiedene<br />

Vertragsentwürfe vorstellen.<br />

Diese Verträge sind als Vorschläge zu verstehen.<br />

Für eventuelle Schäden, die a<strong>us</strong><br />

der Nutzung dieser Vertragsentwürfe entstehen,<br />

übernehmen wir keine Haftung.<br />

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Der TFP-Vertrag | Die Abkürzung TFP<br />

steht für Time For Prints oder Time For<br />

Pictures. Der Begriff ist mittlerweile in<br />

der Amateur-Szene bestens bekannt.<br />

Im Grunde versteht man darunter, dass<br />

weder Model noch Fotograf ein Honorar<br />

für die gemeinsame Arbeit einfordern.<br />

Jeder bringt sich ein und hat die gleichen<br />

Rechte am Bild. Dies regelt unser erster<br />

Vertragsentwurf (TFP).<br />

Der Pay-Vertrag 1 | Auch der Begriff<br />

Pay ist zum geflügelten Wort geworden.<br />

Gemeint ist damit, dass der Fotograf<br />

dem Model ein Honorar für das Shooting<br />

bezahlt. In der Regel wird vereinbart,<br />

dass das Model dem Fotografen sämtliche<br />

Rechte zur Verwertung der Bilder<br />

überlässt und es mit dem Honorar dafür<br />

bezahlt wird.<br />

Der Pay-Vertrag 2 | Es kann natürlich<br />

auch vorkommen, dass das Model Sie<br />

als Fotograf beauftragt und Sie dafür mit<br />

einem Honorar belohnt. Dafür kann der<br />

Vertragsentwurf »Pay 2« dienen.<br />

Es kann natürlich nie schaden, wenn<br />

Sie als Fotograf in dieser nicht immer<br />

eindeutigen Rechtssituation einen Anwalt<br />

beziehungsweise eine Anwältin Ihres Vertrauens<br />

befragen und sich gegebenenfalls<br />

einen Vertrag erstellen lassen, der genau<br />

auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.<br />

Sie finden alle Verträge auch als pdf-Datei<br />

zum Download auf der Bon<strong>us</strong>-Seite zu<br />

diesem Buch unter www.galileodesign.<br />

de/2435.

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