Informationen zur Baufinanzierung. - LBS
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Fachbegriffe, die Sie kennen sollten<br />
ABB<br />
„ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen<br />
zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.<br />
Beleihungswert<br />
Der Beleihungswert ist der Wert, der der angebotenen Sicherheit unter Berücksichtigung aller für<br />
die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des<br />
Beleihungswertes eines Grundstücks dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der<br />
Verkehrswert.<br />
Bereithaltungszinsen/Bereitstellungszinsen<br />
Bereithaltungszinsen werden ab einem vereinbarten Zeitpunkt für das ab dem Zeitpunkt der Zuteilung<br />
bereitgehaltene, noch nicht ausgezahlte Bauspardarlehen berechnet. Sie stellen den Ausgleich dafür<br />
dar, dass der Kunde sein bereitgehaltenes Darlehen nach vereinbarungsgemäßer Sicherstellung jederzeit<br />
abrufen kann und die dafür benötigten Mittel der Bausparkasse deshalb für eine anderweitige<br />
Anlage mit entsprechendem Zinsertrag nicht mehr <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Der Zinssatz beträgt 2 % p.a.<br />
Mit dem Bereitstellungszins überbrücken die Kreditinstitute den Zeitraum zwischen der Refinanzierung<br />
eines zugesagten Kredites und dem tatsächlichen Abruf des Kredites oder von Kreditteilbeträgen durch<br />
den Kunden. Dem Zinsaufwand der Bausparkasse, Sparkasse oder Bank würde sonst keinerlei Ertrag<br />
gegenüber stehen. Üblicherweise fallen die Bereitstellungszinsen, die zumeist deutlich unter dem für<br />
den Kredit vereinbarten Zinssatz liegen, erst nach einer angemessenen Karenzfrist an.<br />
Disagio<br />
Das Disagio stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird bei Auszahlung des Kredites vom<br />
Kreditbetrag einbehalten. Der Kredit wird also nicht in voller Höhe (zu 100 Prozent) ausgezahlt, sondern<br />
beispielsweise bei einem Disagio von 3 Prozent nur zu 97 Prozent. Verzinst wird der volle Betrag. Die<br />
Vereinbarung eines Disagio bewirkt, dass über die Laufzeit des Kredites ein geringerer ––> Nominalzins<br />
gilt.<br />
Effektiver Jahreszins<br />
Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw.<br />
gleicher Zinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung<br />
pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Nominalzinssatz und anfallende<br />
Kreditkosten wie z. B. das ––> Disagio. Werden die Konditionen für die gesamte Laufzeit des Kredites<br />
festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins“. Bei Darlehen, deren Konditionen nur für<br />
einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind (––> Zinsfestschreibungszeit), spricht man vom<br />
„anfänglichen effektiven Jahreszins“.<br />
Festzins/Zinsbindungsfrist bzw. Zinsfestschreibungszeit<br />
Festzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden<br />
und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Zinsbindungsfrist oder auch<br />
Zinsfestschreibungszeit.<br />
Fortsetzung des Vertrages<br />
Um das Anfallen von ––> Bereithaltungszinsen zu verhindern, z. B. weil Sie das Bauspardarlehen noch<br />
nicht benötigen, können Sie auf die Zuteilung verzichten. Der Vertrag wird dann fortgesetzt. Sie können<br />
Ihre Rechte aus der früheren Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.