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Informationen zur Baufinanzierung. - LBS

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Fachbegriffe, die Sie kennen sollten<br />

ABB<br />

„ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen<br />

zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.<br />

Beleihungswert<br />

Der Beleihungswert ist der Wert, der der angebotenen Sicherheit unter Berücksichtigung aller für<br />

die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des<br />

Beleihungswertes eines Grundstücks dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der<br />

Verkehrswert.<br />

Bereithaltungszinsen/Bereitstellungszinsen<br />

Bereithaltungszinsen werden ab einem vereinbarten Zeitpunkt für das ab dem Zeitpunkt der Zuteilung<br />

bereitgehaltene, noch nicht ausgezahlte Bauspardarlehen berechnet. Sie stellen den Ausgleich dafür<br />

dar, dass der Kunde sein bereitgehaltenes Darlehen nach vereinbarungsgemäßer Sicherstellung jederzeit<br />

abrufen kann und die dafür benötigten Mittel der Bausparkasse deshalb für eine anderweitige<br />

Anlage mit entsprechendem Zinsertrag nicht mehr <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Der Zinssatz beträgt 2 % p.a.<br />

Mit dem Bereitstellungszins überbrücken die Kreditinstitute den Zeitraum zwischen der Refinanzierung<br />

eines zugesagten Kredites und dem tatsächlichen Abruf des Kredites oder von Kreditteilbeträgen durch<br />

den Kunden. Dem Zinsaufwand der Bausparkasse, Sparkasse oder Bank würde sonst keinerlei Ertrag<br />

gegenüber stehen. Üblicherweise fallen die Bereitstellungszinsen, die zumeist deutlich unter dem für<br />

den Kredit vereinbarten Zinssatz liegen, erst nach einer angemessenen Karenzfrist an.<br />

Disagio<br />

Das Disagio stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird bei Auszahlung des Kredites vom<br />

Kreditbetrag einbehalten. Der Kredit wird also nicht in voller Höhe (zu 100 Prozent) ausgezahlt, sondern<br />

beispielsweise bei einem Disagio von 3 Prozent nur zu 97 Prozent. Verzinst wird der volle Betrag. Die<br />

Vereinbarung eines Disagio bewirkt, dass über die Laufzeit des Kredites ein geringerer ––> Nominalzins<br />

gilt.<br />

Effektiver Jahreszins<br />

Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw.<br />

gleicher Zinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung<br />

pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Nominalzinssatz und anfallende<br />

Kreditkosten wie z. B. das ––> Disagio. Werden die Konditionen für die gesamte Laufzeit des Kredites<br />

festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins“. Bei Darlehen, deren Konditionen nur für<br />

einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind (––> Zinsfestschreibungszeit), spricht man vom<br />

„anfänglichen effektiven Jahreszins“.<br />

Festzins/Zinsbindungsfrist bzw. Zinsfestschreibungszeit<br />

Festzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden<br />

und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Zinsbindungsfrist oder auch<br />

Zinsfestschreibungszeit.<br />

Fortsetzung des Vertrages<br />

Um das Anfallen von ––> Bereithaltungszinsen zu verhindern, z. B. weil Sie das Bauspardarlehen noch<br />

nicht benötigen, können Sie auf die Zuteilung verzichten. Der Vertrag wird dann fortgesetzt. Sie können<br />

Ihre Rechte aus der früheren Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.

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