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Informationen zur Baufinanzierung. - LBS

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Verhaltenskodex für die Vergabe<br />

von wohnungswirtschaftlichen Krediten.<br />

<strong>Informationen</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Baufinanzierung</strong>.<br />

Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.


Vorwort<br />

Die Europäische Kommission hat am 05. März 2001 nach Verhandlungen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen<br />

und der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände eine Empfehlung<br />

für einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Vergabe von wohnungswirtschaftlichen Krediten (Kodex)<br />

erlassen. Die Landesbausparkassen haben diesen Kodex gezeichnet.<br />

Ziel des Verhaltenskodex ist es, den Verbraucher, der ein <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen aufnehmen möchte,<br />

umfassend und transparent zu informieren. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die<br />

Vergleichbarkeit von <strong>Baufinanzierung</strong>sdarlehen gefördert werden.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Kodex vor, dem Verbraucher<br />

■ allgemeine <strong>Informationen</strong> über die im Angebot befindlichen<br />

wohnungswirtschaftlichen Kredite sowie<br />

■ in einer vorvertraglichen Phase individuelle <strong>Informationen</strong>, die in<br />

einem „Europäischen Standardisierten Merkblatt“ darzustellen sind,<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

Dem Wunsch nach allgemeiner Information kommen wir mit der vorliegenden Broschüre nach. Das<br />

„Europäische Standardisierte Merkblatt“, das auf der Grundlage Ihrer Angaben individuell für Sie<br />

erstellt wird, händigen Ihnen unsere Berater im Außendienst sowie die Mitarbeiter der Sparkassen aus.<br />

Eine Kopie des Kodex ist der Broschüre beigefügt.


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Die <strong>Baufinanzierung</strong> mit der <strong>LBS</strong> 4<br />

2. Was ist Bausparen? 4<br />

3. Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen? 4 – 6<br />

Der Abschluss eines Bausparvertrages 4<br />

Die Ansparung des Bausparvertrages 5<br />

Die Zuteilung des Bausparvertrages 5<br />

Das Bauspardarlehen 6<br />

Bonitäts- und Beleihungsprüfung 6<br />

Sicherstellung 6<br />

4. Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden? 6 – 7<br />

5. Zins- und Tilgungsleistungen 7<br />

6. Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen? 7<br />

Kosten, die die <strong>LBS</strong> berechnet 7<br />

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können 7<br />

7. Die staatliche Förderung 7 – 9<br />

Die Wohnungsbauprämie 7<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage 8<br />

Die Eigenheimzulage 8<br />

Steuervorteile 8<br />

Öffentliche Förderungsmaßnahmen 9<br />

8. Die Vor- oder Zwischenfinanzierung von Bausparverträgen 9 – 10<br />

Zwischenkredite 9<br />

Vorfinanzierungskredite 9<br />

concept2plus 9<br />

Verwendung und Sicherstellung 10<br />

Arten der Zinsfestschreibung und Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung 10<br />

9. Bedenkzeit 11<br />

10. Was Sie sonst noch wissen sollten 11<br />

Die Finanzierung aus einer Hand 11<br />

Die Auslandsfinanzierung – Casa Europa 11<br />

11. Fachbegriffe, die Sie kennen sollten 12 – 13<br />

12. Anhang: Europäische Vereinbarung 14 – 15<br />

3


4<br />

Die <strong>Baufinanzierung</strong> mit der <strong>LBS</strong><br />

Sie möchten sich z. B. den Wunsch nach einem eigenen Haus, einer Eigentumswohnung oder der<br />

Modernisierung Ihrer Wohnung erfüllen oder Sie beabsichtigen, ein bestehendes Wohnbaudarlehen<br />

umzuschulden? Dann wird Sie diese Broschüre interessieren. Sie soll Ihnen erläutern,<br />

■ was Bausparen ist,<br />

■ wie Sie das zinsgünstige Bauspardarlehen erhalten,<br />

■ welche Verwendungsmöglichkeiten für das zinsgünstige Bauspardarlehen bestehen,<br />

■ wie Sie den Kreditbedarf bis <strong>zur</strong> Zuteilung überbrücken können,<br />

■ mit welchen Kosten Sie bei Ihrer Finanzierung rechnen müssen,<br />

■ wie der Staat das Bausparen und den Eigenheimerwerb fördert,<br />

■ und vieles mehr.<br />

Die im Text mit einem Pfeil (––>) gekennzeichneten Begriffe haben wir am Ende der Broschüre für Sie<br />

unter dem Kapitel „Fachbegriffe, die Sie kennen sollten“ erläutert.<br />

Wenn Sie über diese Broschüre hinaus weitere <strong>Informationen</strong> erhalten möchten oder noch offene<br />

Fragen haben, stehen Ihnen die Bausparberater in unseren Beratungsstellen, den Sparkassen und der<br />

Landesbank für weitere Auskünfte gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Was ist Bausparen?<br />

Bausparen ist zielgerichtetes freiwilliges Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen<br />

Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von den Zinsschwankungen<br />

am Kapitalmarkt unabhängig ist.<br />

Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweckspargemeinschaft.<br />

Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft.<br />

Damit erwerben Sie das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen<br />

Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern,<br />

insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).<br />

Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das im<br />

Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende<br />

Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und –<br />

nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung – das Bauspardarlehen aus.<br />

Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl,<br />

die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl<br />

werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche<br />

Zwecke wie z. B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder<br />

Umschuldungen verwendet werden.<br />

Wie erhalten Sie das Bauspardarlehen?<br />

Der Abschluss eines Bausparvertrages<br />

Den Bausparvertrag können Sie über den Außendienst der Landesbausparkassen oder die Sparkassen/<br />

Landesbank abschließen. Mit der Wahl der Bausparsumme sowie des Tarifs legen Sie maßgebliche<br />

Bedingungen Ihres Bausparvertrages fest. Deshalb sollten Sie sich zuvor Gedanken über die Ziele,<br />

die Sie mit dem Bausparvertrag verfolgen, machen. Denn Ihr Ziel bestimmt die Tarifwahl.<br />

Mit einem Bausparvertrag können Sie die unterschiedlichsten Ziele verfolgen. So gibt es<br />

■ Kunden, die konkrete Finanzierungsabsichten haben, z. B. Bau- und Kaufwillige,<br />

■ Kunden, die kurzfristig finanzieren möchten wie z. B. Modernisierer, Entschulder oder<br />

zahlungskräftige Finanzierer,<br />

■ Kunden, die sich mit der Darlehensrückzahlung Zeit lassen möchten,<br />

■ Kunden, die langfristige Finanzierungswünsche haben, in dem sie z. B. Vorsorge für spätere<br />

Modernisierungen und Renovierungen treffen wollen,


■ Kunden, die zunächst mit höherer Rendite sparen und sich vorsorglich einen hohen<br />

Darlehensanspruch sichern wollen, z. B. Prämiensparer, VL-Sparer sowie<br />

■ Kunden, die langfristig sparen wollen, z. B. Kindergeldanlage, Geschenkbausparen.<br />

Zur Verwirklichung dieser unterschiedlichen Kundenziele bieten wir verschiedene Tarife an, die auf<br />

Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und zwischen denen Sie wählen können.<br />

Ebenso wichtig wie die Wahl des richtigen Tarifs ist die Wahl der Bausparsumme. Die Bausparsumme<br />

umfasst das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen und sollte sich sowohl an Ihren konkreten<br />

Plänen und Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Unser Außendienst<br />

sowie die Mitarbeiter der Sparkassen/Landesbank beraten Sie gerne.<br />

Die Ansparung des Bausparvertrages<br />

Um das zinsgünstige Bauspardarlehen zu erhalten, ist zunächst der Bausparvertrag von Ihnen<br />

anzusparen. Sie können Ihre Sparleistung Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit anpassen; eine<br />

Sparpflicht mit vereinbarter Sparrate besteht nur bei vorfinanzierten Bausparverträgen. Der in den<br />

Allgemeinen Bausparbedingungen (––> ABB) genannte „Regel“-Sparbeitrag stellt keine „Pflicht“-<br />

Sparrate, sondern nur eine empfohlene Sparrate dar, bei deren Einhaltung Sie in angemessener Zeit<br />

die Zuteilungsreife Ihres Bausparvertrages erreichen. Darüber hinaus sind auch Sonderzahlungen,<br />

d. h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, grundsätzlich zulässig. Die Bausparkasse kann sie<br />

aber von ihrer Zustimmung abhängig machen und sie z. B. bei vorfinanzierten Bausparverträgen ausschließen.<br />

Während der Ansparung Ihres Bausparvertrages wird Ihr angesammeltes Guthaben verzinst.<br />

Die Zuteilung des Bausparvertrages<br />

Die Zuteilung ist die Bereitstellung der Bausparsumme aus den Mitteln der Zuteilungsmasse. Da die<br />

für die Zuteilung erforderlichen Mittel grundsätzlich nicht ausreichen, um die Finanzierungswünsche<br />

aller Bausparer zu befriedigen, haben die Bausparkassen in ihren ––> ABB bestimmte Zuteilungsvoraussetzungen<br />

definiert, die eine gerechte Verteilung der vorhandenen Mittel ermöglichen sollen.<br />

Voraussetzungen für die Zuteilung eines von uns angebotenen Bausparvertrages sind, dass an einem<br />

Bewertungsstichtag<br />

■ die Mindestsparzeit (je nach Tarif 18 bis 80 Monate seit Vertragsbeginn) eingehalten,<br />

■ die Mindestansparung (je nach Tarif 40 % oder 50 % der Bausparsumme) sowie<br />

■ eine ausreichende Bewertungszahl erreicht wurde.<br />

Die Bewertungszahl entscheidet über den Zeitpunkt der Zuteilung Ihres Bausparvertrages. Mittels der<br />

Bewertungszahl misst die Bausparkasse nach dem „Zeit-mal-Geld-Prinzip“ den „Sparverdienst“ des<br />

einzelnen Bausparers. Dabei gilt: Der Sparverdienst ist um so höher zu veranschlagen, je länger und<br />

– bezogen auf die Bausparsumme – je mehr Sparmittel der Bausparer dem Bausparkollektiv <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt hat. Eine hohe Bewertungszahl kann entweder bei geringeren Sparleistungen durch<br />

eine entsprechend lange Liegezeit oder bei einer kurzen Liegezeit des Guthabens durch entsprechend<br />

hohe Sparleistungen erzielt werden. Sie können also mit Ihrem Sparverhalten den Zeitpunkt der<br />

Zuteilung beeinflussen.<br />

Bausparsumme<br />

BausparBauguthabenspar- Bauspardarlehen<br />

Sparphase Zuteilung Darlehensphase<br />

Zeit<br />

5


6<br />

Das Bauspardarlehen<br />

Vom Zeitpunkt der Zuteilung an halten wir die Bausparsumme <strong>zur</strong> Auszahlung bereit. Sie können über<br />

das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung<br />

sowie Sicherstellung des Bauspardarlehens verfügen. Das Bauspardarlehen ermittelt sich aus<br />

der Differenz von Bausparsumme und Bausparguthaben zum Zeitpunkt der Auszahlung.<br />

Bonitäts- und Beleihungsprüfung<br />

Für die Bonitäts- und Beleihungswertermittlung benötigen wir bestimmte Angaben und Unterlagen.<br />

Hierzu zählen u. a. Angaben und Unterlagen<br />

■ zu Ihrem Einkommen und zu bestehenden Verpflichtungen,<br />

■ zum Zweck der Darlehensaufnahme,<br />

■ zum Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie,<br />

■ zu Sicherheiten, die Sie uns <strong>zur</strong> Sicherung des Darlehens anbieten.<br />

Im Übrigen holen wir zum Zwecke der Bonitätsprüfung ggf. <strong>Informationen</strong> von Kreditauskunfteien wie<br />

der ––> SCHUFA oder anderen Banken ein.<br />

Sicherstellung<br />

Die Sicherstellung des Bauspardarlehens erfolgt in der Regel durch eine ––> Grundschuld, die üblicherweise<br />

nachrangig eingetragen wird. Wir lassen also anderen Kreditgebern, bei denen Sie weitere<br />

Kredite aufnehmen, grundsätzlich den Vorrang bei der Eintragung der Sicherheit im Grundbuch.<br />

Die Grundschuld wird entweder neu bestellt oder eine bereits bestehende Grundschuld wird an uns<br />

abgetreten. Das durch Grundschuld zu sichernde Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- und gleichrangigen<br />

Belastungen 80 v. H. des von der Bauspar- bzw. Sparkasse ermittelten ––> Beleihungswertes<br />

des Pfandobjekts nicht übersteigen. Das Bauspardarlehen kann aber auch anderweitig, z. B. durch Verpfändung<br />

von Wertpapieren, Abtretung von Sparguthaben oder durch Bankbürgschaft gesichert werden.<br />

Bei einem Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 15.000 € können wir auf eine Sicherstellung<br />

verzichten, wenn Sie über belastbaren Grundbesitz verfügen und sich verpflichten, diesen weder zu<br />

belasten noch zu veräußern (sog. Verpflichtungserklärung). Bis zu einem Betrag von 10.000 € können<br />

wir das Bauspardarlehen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Sicherheiten oder Verpflichtungserklärung<br />

bewilligen (sog. Blankodarlehen).<br />

Wofür kann das Bauspardarlehen<br />

verwendet werden?<br />

Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke<br />

zu verwenden und bietet damit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen<br />

1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden und<br />

Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen,<br />

2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung und Modernisierung von anderen Gebäuden,<br />

soweit sie Wohnzwecken dienen,<br />

3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die<br />

Überlassung einer Wohnung ist, z. B. bei einem Mieterdarlehen,<br />

4. der Erwerb von Rechten <strong>zur</strong> dauerhaften Nutzung von Wohnraum, z. B. bei einem Einkauf<br />

in ein Seniorenstift,<br />

5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu<br />

Wohnzwecken dienenden Gebäuden,<br />

6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude,<br />

jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten<br />

Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,<br />

7. Maßnahmen <strong>zur</strong> Erschließung und <strong>zur</strong> Förderung von Wohngebieten,


8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7<br />

dienen,<br />

9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden<br />

Grundstück abgesichert sind,<br />

10. die Umschuldung von Krediten, die <strong>zur</strong> Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen<br />

worden sind.<br />

Zins- und Tilgungsleistungen<br />

Wird das Bauspardarlehen an Sie ausgezahlt, haben Sie <strong>zur</strong> Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens<br />

einen Zins- und Tilgungsbeitrag zu entrichten. Dieser bereits für die Gesamtlaufzeit fest<br />

vereinbarte Zins- und Tilgungsbeitrag liegt in der Regel je nach Bauspartarif zwischen 4 und 8 ‰<br />

der Bausparsumme und ist monatlich zu entrichten.<br />

Die günstigen und fest vereinbarten Zinsen des Bauspardarlehens sind von den Bedingungen des<br />

Kapitalmarktes unabhängig. Dies bedeutet für Sie, dass Sie von Anfang an wissen, welchen immer<br />

gleich bleibenden Zinssatz Sie bis <strong>zur</strong> vollständigen Tilgung Ihres Bauspardarlehens haben. Eine vorzeitige<br />

Rückzahlung des Bauspardarlehens ist jederzeit ohne Nachteile für Sie möglich.<br />

Mit welchen weiteren Kosten müssen<br />

Sie rechnen?<br />

Im Zusammenhang mit dem Bauspardarlehen können neben den anfallenden Zinsen weitere Kosten<br />

entstehen, die Sie an uns oder an Dritte zu zahlen haben.<br />

Kosten, die die <strong>LBS</strong> berechnet<br />

Dazu zählen neben der Abschlussgebühr, die bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fällig wird,<br />

ggf. die Bereithaltungszinsen. Sofern das Bauspardarlehen nach den ––> ABB risikoversichert ist, zieht<br />

die Bausparkasse die Versicherungsbeiträge für das Versicherungsunternehmen ein. Der Versicherungsbeitrag<br />

ist nicht gesondert zu entrichten; er wird regelmäßig mit den Zins- und Tilgungsbeiträgen verrechnet.<br />

Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können<br />

Dazu gehören Notar- und Eintragungskosten im Falle der Sicherstellung durch ––> Grundschulden, ggf.<br />

Schätz- und Sachverständigenkosten, Kosten für die <strong>zur</strong> Auszahlung des Kredites zu beschaffenden<br />

Unterlagen und Sicherheiten, Kosten für eine separate ––> Risikolebensversicherung, Prämien für die<br />

Gebäudeversicherung sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten (z. B.<br />

Bankbürgschaften).<br />

Die staatliche Förderung<br />

Der Staat fördert Bausparen in verschiedener Weise:<br />

Die Wohnungsbauprämie<br />

Die Wohnungsbauprämie steht Ihnen zu, wenn Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, das<br />

16. Lebensjahr vollendet haben und das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr 25.600 € bei Ledigen<br />

und 51.200 € bei Ehegatten nicht übersteigt.<br />

7


8<br />

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % der begünstigten Aufwendungen (z. B. Sparbeiträge, gutgeschriebene<br />

Zinsen, gezahlte Abschlussgebühr). Die begünstigten Aufwendungen betragen jährlich:<br />

■ bei Alleinstehenden höchstens 512 € und<br />

■ bei Ehegatten höchstens 1.024 €.<br />

Die geförderten Aufwendungen unterliegen einer Bindungsfrist von 7 Jahren seit Abschluss des Bausparvertrages.<br />

Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine Verfügung nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

unschädlich für die gewährten Prämien, z. B. wenn die Bausparmittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen)<br />

nach Zuteilung oder bei Beleihung des Bausparvertrages der besicherte Kredit für wohnwirtschaftliche<br />

Zwecke verwendet wird, wie z. B. den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung.<br />

Nach Ablauf der Frist können Sie das Bausparguthaben beliebig verwenden.<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber<br />

für seinen Arbeitnehmer z. B. auf einen Bausparvertrag überweist. Sie beträgt 9 % auf maximal 470 €<br />

pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 € bei Alleinstehenden bzw.<br />

35.800 € bei zusammen veranlagten Ehegatten im Anlagejahr nicht übersteigt. Ebenso wie bei der<br />

Wohnungsbauprämie gilt eine Bindungsfrist von 7 Jahren. Eine vorzeitige Verfügung ist unter den<br />

gleichen Voraussetzungen wie bei der Gewährung der Wohnungsbauprämie möglich.<br />

Die Eigenheimzulage<br />

Mit der Eigenheimzulage gewährt der Staat dem Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen<br />

maximal 8 Jahre lang Zuschüsse <strong>zur</strong> Herstellung oder Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnung.<br />

Die Grundförderung beträgt 1 % der Herstellungs- oder Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der<br />

Anschaffungskosten für den dazugehörigen Grund und Boden sowie der Aufwendungen für Instandsetzungs-<br />

und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung der<br />

Wohnung durchgeführt werden. Die Grundförderung ist auf höchstens 1.250 € im Jahr begrenzt.<br />

Für jedes zu berücksichtigende Kind gibt es zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 800 € jährlich für<br />

maximal 8 Jahre. Die Inanspruchnahme der Kinderzulage setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Bezugs<br />

des Objekts oder zu einem späteren Zeitpunkt<br />

■ der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte für das jeweilige Jahr des Förderzeitraums<br />

zumindest für einen Monat für das Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält und<br />

■ das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört<br />

oder gehört hat.<br />

Die Eigenheimzulage erhält man, wenn der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte im Erstjahr (in der<br />

Regel das Jahr, in dem erstmals alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage<br />

vorliegen) und im Vorjahr (das vor dem Erstjahr liegende Jahr) zusammengerechnet 70.000 € bei Alleinstehenden<br />

und 140.000 € bei Ehegatten nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich<br />

um 30.000 € für jedes Kind, für das die Kinderzulage gewährt wird.<br />

Steuervorteile<br />

Wenn Sie Kredite der <strong>LBS</strong> für ein vermietetes Objekt einsetzen, können die aufgewendeten Zinsen<br />

sowie sonstige Finanzierungskosten bei Ihrer Steuererklärung von den Einkünften abgesetzt werden.<br />

Zusätzlich ist eine Abschreibung auf den Anschaffungswert des Gebäudes oder der Eigentumswohnung<br />

möglich. Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.


Öffentliche Fördermaßnahmen<br />

Über sonstige öffentliche Fördermaßnahmen in Ihrer Region informieren Sie sich bitte bei Ihrem<br />

Landratsamt oder Ihrer Gemeinde oder der sonst zuständigen Bewilligungsbehörde. Auch unser<br />

Außendienst und die Mitarbeiter Ihrer Sparkasse/Landesbank beraten Sie gern.<br />

Die Vor- oder Zwischenfinanzierung<br />

von Bausparverträgen<br />

Eventuell haben Sie schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages<br />

einen Finanzierungsbedarf. Sowohl durch die Landesbausparkasse als auch durch die Sparkasse/<br />

Landesbank können dann <strong>zur</strong> Überbrückung der Wartezeit Kredite <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Man<br />

unterscheidet dabei „Zwischenkredite“ und „Vorfinanzierungskredite“. Ein besonderes gemeinsames<br />

Finanzierungsmodell der Sparkasse/Landesbank und der <strong>LBS</strong> ist der „concept2plus“.<br />

Zwischenkredite<br />

Der Zwischenkredit dient Ihnen <strong>zur</strong> Überbrückung der zumeist noch kurzen Wartezeit bis <strong>zur</strong> Zuteilung<br />

des Bausparvertrages, sofern Sie bereits das tarifliche Mindestsparguthaben angespart haben.<br />

Ein Zwischenkredit kann die gesamte Bausparsumme abdecken und ist zu Kapitalmarktbedingungen<br />

zu verzinsen. Während der Laufzeit des Zwischenkredites zahlen Sie also lediglich Zinsen. Da das<br />

Mindestsparguthaben bereits vorhanden ist, müssen Sie keine weiteren Sparleistungen erbringen.<br />

Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenkredit durch die Bausparsumme abgelöst.<br />

Anschließend muss nur noch das verbleibende Bauspardarlehen getilgt werden.<br />

Vorfinanzierungskredite<br />

Auch wenn Sie auf Ihrem Bausparvertrag das tarifliche Mindestsparguthaben noch nicht angespart<br />

haben, kann <strong>zur</strong> Überbrückung der Sparzeit bis <strong>zur</strong> Zuteilung Ihres Bausparvertrages ein Kredit, ein<br />

sog. Vorfinanzierungskredit, <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Wie der Zwischenkredit kann auch der<br />

Vorfinanzierungskredit die gesamte Bausparsumme abdecken und ist zu Kapitalmarktbedingungen zu<br />

verzinsen. Gleichzeitig ist hier der Bausparvertrag mit der vereinbarten Rate monatlich anzusparen.<br />

Sonderzahlungen sind nur mit Einverständnis des Kreditgebers möglich.<br />

Nach der Zuteilung des Bausparvertrages wird der Vorfinanzierungskredit durch die Bausparsumme<br />

abgelöst. Anschließend muss nur noch das verbleibende Bauspardarlehen getilgt werden.<br />

Eine für Sie besonders bequeme Form der Vorfinanzierung ist die sog. „<strong>LBS</strong>-Förder-Finanzierung“.<br />

Hier erfolgt die Ansparung Ihres vorfinanzierten Bausparvertrages ganz oder überwiegend durch<br />

die Eigenheim- und ggf. die Kinderzulage, mit denen der Staat Ihr Bau- oder Kaufvorhaben fördert.<br />

Ihr monatliches Budget wird dadurch erheblich entlastet.<br />

concept2plus<br />

Beim concept2plus gibt die Sparkasse oder Landesbank ein tilgungsfreies Wohnbaudarlehen. Parallel<br />

dazu besparen Sie einen Bausparvertrag der <strong>LBS</strong>. Von diesem Bausparvertrag werden Teilsummen<br />

abgespalten und <strong>zur</strong> Zuteilung gebracht. Mit jedem zugeteilten Teilvertrag wird das Wohnbaudarlehen<br />

dann schrittweise abgelöst.<br />

9


10<br />

Durch diese „Streckung“ der Tilgung des Wohnbaudarlehens haben Sie gegenüber dem Vorfinanzierungskredit<br />

einen deutlich geringeren monatlichen Aufwand. Außerdem hat der concept2plus weitere<br />

Vorteile:<br />

■ Punktgenau jeweils am Ende der Zinsfestschreibung des Wohnbaudarlehens wird ein<br />

Teilvertrag zugeteilt.<br />

■ Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag sind nach Absprache mit Ihrer Sparkasse oder<br />

Landesbank möglich und führen zu höheren zuteilbaren Teilsummen und damit zu einer<br />

kürzeren Gesamtlaufzeit und niedrigeren Gesamtkosten.<br />

■ Mit jeder Zuteilung eines Teilvertrages wird das marktzinsabhängige Wohnbaudarlehen<br />

schrittweise in zinssicheres Bauspardarlehen überführt. Dadurch reduziert sich für Sie das<br />

Zinsrisiko und die Gefahr von Belastungsschwankungen.<br />

■ Schließlich können Sie für gutgeschriebene vermögenswirksame Leistungen und eigene<br />

Sparleistungen, sofern Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten, Arbeitnehmer-<br />

Sparzulage und die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen.<br />

Verwendung und Sicherstellung<br />

Wie das Bauspardarlehen können auch Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite für sämtliche<br />

wohnungswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden. Die Sicherstellung von Vorfinanzierungsund<br />

Zwischenkrediten entspricht grundsätzlich der eines Bauspardarlehens. Bei Vorfinanzierungs- und<br />

Zwischenkrediten von Bausparkassen hat der Gesetzgeber die Höchstbeträge, die für sog. Kredite<br />

gegen Verpflichtungserklärung bzw. Blankokredite gelten, stark eingeschränkt. Weil insbesondere<br />

Vorfinanzierungskredite ohnehin einen größeren Finanzierungsbedarf abdecken sollen, kommen diese<br />

alternativen Sicherstellungsmöglichkeiten nur in ganz seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Wir bieten<br />

sie deshalb in der Regel bei der Vor- und Zwischenfinanzierung nicht an.<br />

Arten der Zinsfestschreibung und Möglichkeit einer vorzeitigen<br />

Rückzahlung<br />

Wenn die Kapitalmarktzinsen auf Talfahrt sind, kann es sinnvoll sein, einen variablen Zinssatz zu vereinbaren.<br />

Dabei sollten Sie so lange bleiben, bis sich die Konditionen stabilisieren oder wieder leicht<br />

anziehen. Bis dahin profitieren Sie jedenfalls von allen Zinssenkungen, die von Ihrem Kreditgeber in<br />

angemessenen Abständen weitergegeben werden müssen.<br />

Auf Nummer sicher gehen Sie mit einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung. Wenn Sie einen<br />

festen Zinssatz vereinbaren können, der bis <strong>zur</strong> Zuteilung Ihres vor- oder zwischenfinanzierten Bausparvertrages<br />

gilt, schließen Sie ein Änderungsrisiko vollständig aus. Von der Auszahlung Ihres Vorfinanzierungs-<br />

oder Zwischenkredites an bis <strong>zur</strong> letzten Rate für das sich anschließende Bauspardarlehen<br />

können Sie hier mit unveränderlichen Zinssätzen und damit mit einer von vornherein feststehenden<br />

monatlichen Belastung kalkulieren.<br />

Einen Kredit mit veränderlichem, d. h. variablem Zinssatz können Sie jederzeit unter Einhaltung einer<br />

Frist von drei Monaten kündigen.<br />

Ein Vorfinanzierungs- oder Zwischenkredit, für den ein Grundpfandrecht als Sicherheit dient, kann<br />

dagegen grundsätzlich erst zum Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist vorzeitig <strong>zur</strong>ückgezahlt werden.<br />

Eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsfestschreibung ist hier nur in den wenigen, rechtlich<br />

zulässigen Ausnahmefällen oder mit Einverständnis der <strong>LBS</strong> möglich. Dabei wird in jedem Falle eine<br />

Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung gestellt, deren Höhe sich aus der jeweils gültigen Rechtsprechung<br />

ergibt. Nach Ablauf von 10 Jahren und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann jeder<br />

Kredit, für den ein Grundpfandrecht als Sicherheit dient, ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung<br />

<strong>zur</strong>ückgezahlt werden, auch wenn die Zinsfestschreibung zum Rückzahlungszeitpunkt<br />

noch nicht abgelaufen sein sollte.


Bedenkzeit<br />

Sie können Ihren Antrag auf Abschluss eines Bauspar- bzw. Kreditvertrages innerhalb einer Frist von<br />

2 Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung über<br />

das Widerrufsrecht. Wird die Belehrung erst nach Vertragsabschluss mitgeteilt, beträgt die Bedenkzeit<br />

einen Monat.<br />

Was Sie sonst noch wissen sollten<br />

Die Finanzierung aus einer Hand<br />

Seit 1969 praktizieren Sparkassen und Landesbausparkassen die sog. „Finanzierung aus einer Hand“,<br />

die zwischenzeitlich zu einem Markenzeichen der Sparkassenorganisation geworden ist.<br />

Bei der „Finanzierung aus einer Hand“ wird die Gesamtfinanzierung federführend von Ihrer Sparkasse<br />

oder Landesbank abgewickelt. Der Sparkassenkredit und/oder die <strong>LBS</strong>-Finanzierung können so bei einer<br />

Stelle – der Sparkasse/Landesbank – beantragt werden.<br />

Sie brauchen die <strong>zur</strong> Sicherung der Sparkassen- und <strong>LBS</strong>-Kredite erforderlichen Unterlagen nur einmal<br />

ein<strong>zur</strong>eichen. Nach Prüfung der Kreditanträge bewilligt die Sparkasse/Landesbank sowohl die von ihr<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellenden Kredite als auch im Namen und für Rechnung der <strong>LBS</strong> deren Bausparkredite.<br />

Die Sparkassen- und Bausparmittel werden dabei einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse zu<br />

bestellende Sicherheit – sei es nun eine ––> Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit – abgesichert.<br />

Den Sicherheitenteil für die Bausparkredite hält die Sparkasse treuhänderisch für die <strong>LBS</strong>.<br />

Die Auslandsfinanzierung – Casa Europa<br />

Die <strong>LBS</strong>-Gruppe bietet Ihnen die Möglichkeit des Einsatzes von Bausparverträgen beim Erwerb von<br />

Eigenheimen, Ferienheimen oder sonstigen wohnungswirtschaftlichen Objekten in mehreren Ländern<br />

innerhalb der europäischen Union, Norwegens oder der Schweiz. Insoweit können wir bei der Absicherung<br />

der Kreditforderungen in der Regel auf die üblichen Bürgschaften von Kreditinstituten verzichten<br />

und uns auf die Eintragung von Grundpfandrechten/Hypotheken am ausländischen Objekt<br />

beschränken, soweit nicht sogar Blankokredite oder Kredite gegen Verpflichtungserklärung vergeben<br />

werden können. Dies hat für Sie den Vorteil, dass bei der Absicherung der Kreditforderungen keine<br />

Bürgschaftsprovisionen anfallen und inländische Vermögenswerte nicht herangezogen werden<br />

müssen.<br />

Die <strong>LBS</strong> begleitet seit 1992 deutsche Kunden bei Immobilienfinanzierungen in den EU-Ländern, in<br />

Norwegen und der Schweiz. Sie hat dazu das Angebot Casa Europa entwickelt, eine Dienstleistung rund<br />

um den Erwerb und die Finanzierung von Immobilien in Europa und zwar derzeit in Belgien, Dänemark,<br />

Frankreich, Italien, Luxemburg,den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweiz und Spanien:<br />

■ Die Landesbausparkassen haben im Interesse einer möglichst intensiven Betreuung Ihrer<br />

Kunden enge Kontakte u. a. zu Kooperationspartnern, Rechtsanwälten, Notaren, Schätzern<br />

und Behörden in Europa geknüpft und umfassendes Know-How aufgebaut. Dieses Netzwerk<br />

bietet Ihnen den Vorteil, dass bei Fragen Ihre Anlauf- und Kontaktstelle Ihre <strong>LBS</strong>-<br />

Beratungsstelle im Inland ist.<br />

■ Von der <strong>LBS</strong> erhalten Sie länderspezifische <strong>Informationen</strong>, Hinweise <strong>zur</strong> Objektsuche und zu<br />

den Erwerbsmodalitäten, Hilfe und Tipps <strong>zur</strong> Vertragsgestaltung.<br />

■ Außerdem kann im Rahmen von Casa Europa die Bewertung des Objekts und die Prüfung des<br />

Grundbuches veranlasst werden.<br />

Für die Beantwortung Ihrer Fragen im Zusammenhang mit der Auslandsfinanzierung stehen Ihnen die<br />

Casa Europa Spezialisten, unser Außendienst sowie die Mitarbeiter der Sparkassen gerne <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

11


12<br />

Fachbegriffe, die Sie kennen sollten<br />

ABB<br />

„ABB“ ist die Abkürzung für „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“. Sie regeln die Vertragsbedingungen<br />

zwischen Bausparern und Bausparkasse und liegen den Bausparverträgen zugrunde.<br />

Beleihungswert<br />

Der Beleihungswert ist der Wert, der der angebotenen Sicherheit unter Berücksichtigung aller für<br />

die Bewertung maßgeblichen Umstände beigemessen wird. Als Grundlage für die Feststellung des<br />

Beleihungswertes eines Grundstücks dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der<br />

Verkehrswert.<br />

Bereithaltungszinsen/Bereitstellungszinsen<br />

Bereithaltungszinsen werden ab einem vereinbarten Zeitpunkt für das ab dem Zeitpunkt der Zuteilung<br />

bereitgehaltene, noch nicht ausgezahlte Bauspardarlehen berechnet. Sie stellen den Ausgleich dafür<br />

dar, dass der Kunde sein bereitgehaltenes Darlehen nach vereinbarungsgemäßer Sicherstellung jederzeit<br />

abrufen kann und die dafür benötigten Mittel der Bausparkasse deshalb für eine anderweitige<br />

Anlage mit entsprechendem Zinsertrag nicht mehr <strong>zur</strong> Verfügung stehen. Der Zinssatz beträgt 2 % p.a.<br />

Mit dem Bereitstellungszins überbrücken die Kreditinstitute den Zeitraum zwischen der Refinanzierung<br />

eines zugesagten Kredites und dem tatsächlichen Abruf des Kredites oder von Kreditteilbeträgen durch<br />

den Kunden. Dem Zinsaufwand der Bausparkasse, Sparkasse oder Bank würde sonst keinerlei Ertrag<br />

gegenüber stehen. Üblicherweise fallen die Bereitstellungszinsen, die zumeist deutlich unter dem für<br />

den Kredit vereinbarten Zinssatz liegen, erst nach einer angemessenen Karenzfrist an.<br />

Disagio<br />

Das Disagio stellt wirtschaftlich eine Zinsvorauszahlung dar. Es wird bei Auszahlung des Kredites vom<br />

Kreditbetrag einbehalten. Der Kredit wird also nicht in voller Höhe (zu 100 Prozent) ausgezahlt, sondern<br />

beispielsweise bei einem Disagio von 3 Prozent nur zu 97 Prozent. Verzinst wird der volle Betrag. Die<br />

Vereinbarung eines Disagio bewirkt, dass über die Laufzeit des Kredites ein geringerer ––> Nominalzins<br />

gilt.<br />

Effektiver Jahreszins<br />

Der effektive Jahreszins hat zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote (mit gleicher Laufzeit bzw.<br />

gleicher Zinsfestschreibungszeit) vergleichbar zu machen. Er gibt als „Preis“ des Kredites die Gesamtbelastung<br />

pro Jahr in Prozent an und berücksichtigt daher den ––> Nominalzinssatz und anfallende<br />

Kreditkosten wie z. B. das ––> Disagio. Werden die Konditionen für die gesamte Laufzeit des Kredites<br />

festgeschrieben, spricht man vom „effektiven Jahreszins“. Bei Darlehen, deren Konditionen nur für<br />

einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben sind (––> Zinsfestschreibungszeit), spricht man vom<br />

„anfänglichen effektiven Jahreszins“.<br />

Festzins/Zinsbindungsfrist bzw. Zinsfestschreibungszeit<br />

Festzins bedeutet, dass die Zinskonditionen für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden<br />

und für diesen Zeitraum unverändert bleiben. Diesen Zeitraum nennt man Zinsbindungsfrist oder auch<br />

Zinsfestschreibungszeit.<br />

Fortsetzung des Vertrages<br />

Um das Anfallen von ––> Bereithaltungszinsen zu verhindern, z. B. weil Sie das Bauspardarlehen noch<br />

nicht benötigen, können Sie auf die Zuteilung verzichten. Der Vertrag wird dann fortgesetzt. Sie können<br />

Ihre Rechte aus der früheren Zuteilung jederzeit wieder geltend machen.


Grundschuld<br />

Eine Grundschuld ist ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird.<br />

Nominalzins<br />

Der Nominalzins ist der Zinssatz, nach dem sich die tatsächliche Zinszahlung richtet. Wird eine Zinsvorauszahlung<br />

in Form eines ––> Disagio vereinbart, verringern sich Nominalzins und Auszahlungsbetrag.<br />

Risikolebensversicherung<br />

Die Risikolebensversicherung dient der Rückführung des Bauspardarlehens bei Tod des Versicherten<br />

und somit der Absicherung und dem Schutz der Familie des Darlehensnehmers. Bei einigen Bausparkassen<br />

sind die Bauspardarlehen unter bestimmten Bedingungen nach den ––> ABB „automatisch“<br />

risikoversichert (sog. obligatorische Risikolebensversicherung). Bei anderen Bausparkassen gibt es die<br />

Möglichkeit, der Versicherung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der ebenfalls in den ––> ABB geregelt<br />

ist, zu widersprechen (sog. optionale Risikolebensversicherung). Außerdem bieten Ihnen viele Bausparkassen<br />

bereits schon in der Sparphase einen günstigen Versicherungsschutz an. So können z. B.<br />

Zwischen- oder Vorfinanzierungskredite preiswert abgesichert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an<br />

Ihren Berater.<br />

SCHUFA<br />

„SCHUFA“ ist die Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Es handelt<br />

sich bei der SCHUFA um eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft.<br />

Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern <strong>Informationen</strong> zu geben, um sie vor erkennbaren<br />

Risiken und Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Die SCHUFA dient damit letztlich allen Kreditnehmern<br />

mit einwandfreier Bonität, weil die Banken bei der Kalkulation der Kreditzinsen nur die allgemeinen<br />

Einkommens- und Lebensrisiken berücksichtigen müssen.<br />

Schlichtungsstelle<br />

Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden uns<br />

bemühen, eine beiderseits zufriedenstellende Lösung zu finden. Lässt sich dennoch die Angelegenheit<br />

nicht einvernehmlich beilegen, haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Die Durchführung dieses außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens ist für Sie kostenlos.<br />

Die Verfahrensordnung erhalten Sie auf Aufforderung bei der unabhängigen<br />

Schlichtungsstelle des SparkassenVerbandes Baden-Württemberg<br />

Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart<br />

oder unter www.lbs-bw.de.<br />

Vertraulichkeit<br />

Persönliche Daten des Bausparers behandeln wir streng vertraulich. Nur im gesetzlich vorgegebenen<br />

Rahmen oder mit Ihrer Zustimmung können <strong>Informationen</strong> weitergegeben werden.<br />

Vorzeitige Rückzahlung / Vorfälligkeitsentschädigung<br />

Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur bei Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten an. Bei der<br />

Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine Entschädigung, die für die Vorverlegung des<br />

Rückführungszeitpunktes zu zahlen ist. Durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung wird der<br />

wirtschaftliche Nachteil ausgeglichen, der durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredites vor Ablauf der<br />

vereinbarten ––> Zinsbindungsfrist entsteht.<br />

13


14<br />

Anhang: Europäische Vereinbarung<br />

Europäische Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex<br />

über vorvertragliche <strong>Informationen</strong> für wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite („Vereinbarung“)<br />

Diese Vereinbarung wurde zwischen den europäischen<br />

Verbraucherorganisationen und den europäischen<br />

kreditwirtschaftlichen Verbänden, deren Mitglieder<br />

wohnungswirtschaftliche Kredite anbieten (siehe<br />

unten) ausgehandelt und angenommen. Die Vereinbarung<br />

unterstützt einen freiwilligen Verhaltenskodex<br />

(„Kodex“), der von jedem Kreditinstitut umgesetzt<br />

werden sollte, das dem Verbraucher wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite anbietet.<br />

Eine Liste der Unterzeichner liegt der Vereinbarung in<br />

der Anlage bei.<br />

Die Vereinbarung ist in zwei Teile gegliedert:<br />

■ Teil I: Die Maßnahmen <strong>zur</strong> Umsetzung und<br />

Kontrolle des freiwilligen Kodex;<br />

■ Teil II: Der Inhalt des freiwilligen Kodex über<br />

<strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellt werden sollten:<br />

in Form allgemeiner <strong>Informationen</strong> über angebotene<br />

wohnungswirtschaftliche Kredite;<br />

in Form personalisierter <strong>Informationen</strong>, die<br />

in der vorvertraglichen Phase im Rahmen<br />

eines „Europäischen Standardisierten<br />

Merkblatts“ unterbreitet werden sollten.<br />

Mit dem Kodex soll die Transparenz der <strong>Informationen</strong><br />

und deren Vergleichbarkeit sichergestellt werden.<br />

Anwendungsbereich des freiwilligen Verhaltenskodex<br />

Der Kodex betrifft Verbraucherinformationen für<br />

national wie grenzüberschreitend angebotene wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite.<br />

Definition des „wohnungswirtschaftlichen Kredits“<br />

im Sinne des Kodex<br />

Ein wohnungswirtschaftlicher Kredit ist ein Kredit, der<br />

einem Verbraucher für den Kauf oder Umbau einer<br />

privaten Wohnimmobilie, die in seinem Eigentum steht,<br />

oder die er erwerben will, ausgereicht wird, und die<br />

entweder durch eine Hypothek/ein Grundpfandrecht<br />

auf das unbewegliche Eigentum oder durch eine<br />

Sicherheit, die in einem Mitgliedstaat gewöhnlich zu<br />

diesem Zweck genutzt wird, gesichert ist.<br />

Wohnungswirtschaftliche Kredite, die von der Verbraucherkreditrichtlinie<br />

(87/102/EWG) erfasst sind,<br />

sind vom Anwendungsbereich des Kodex ausgeschlossen.<br />

Teil I: Umsetzungsvorgaben<br />

Der freiwillige Kodex wird nach folgendem Verfahren<br />

umgesetzt werden:<br />

1. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände,<br />

die den Kodex zeichnen, werden ihre Umsetzungsabsicht<br />

öffentlich erklären.<br />

2. Jeder der europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände<br />

wird eine offizielle Empfehlung an seine<br />

nationalen Mitglieder senden und diese einladen:<br />

2.1. eine öffentliche Erklärung abzugeben, dass sie<br />

den Kodex zeichnen;<br />

2.2. alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, die einer<br />

effizienten Umsetzung des Kodex dienen.<br />

Dazu werden die einzelnen Kreditinstitute,<br />

die sich für eine Anwendung des Kodex<br />

entscheiden, gebeten:<br />

2.2.1. ihre Zustimmung zum Kodex binnen<br />

6 Monaten nach Ratifizierung der<br />

Vereinbarung bekannt zu geben;<br />

2.2.2. ihre Unterzeichnung des Kodex zu<br />

veröffentlichen; und<br />

2.2.3. ihre Zustimmung <strong>zur</strong> Anwendung des<br />

Kodex gemeinsam mit dem Datum der<br />

Umsetzung an das Zentralregister zu<br />

melden (siehe 7.2)<br />

Die Umsetzung des Kodex sollte binnen 12 Monaten<br />

nach der Meldung an das Zentralregister erfolgen.<br />

3. Der Kodex wird veröffentlicht und in allen Filialen<br />

der zeichnenden Kreditinstitute für den Kunden<br />

verfügbar sein.<br />

4. Die <strong>zur</strong> Verfügung gestellten Exemplare des Kodex<br />

werden stets Auskunft über Namen, Adresse und<br />

Telefonnummer des zuständigen Streitschlichtungsorgans<br />

enthalten.<br />

5. Die Verbraucher werden über die Existenz und<br />

Verfügbarkeit des Kodex durch einen speziellen<br />

Hinweis im Europäischen Standardisierten Merkblatt<br />

informiert.<br />

6. Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände<br />

werden einen jährlichen „Fortschrittsbericht“ über<br />

die Umsetzung des Kodex veröffentlichen.<br />

7. Die Europäische Kommission hat angekündigt,<br />

dass sie folgende Maßnahmen einleiten will:<br />

7.1. die Akzeptanz bei der Umsetzung sowie die<br />

Effizienz des Kodex beobachten; und


Anhang: Europäische Vereinbarung<br />

7.2. sicherstellen, dass ein zentrales Register eingerichtet<br />

wird, aus dem zu entnehmen sein wird,<br />

welche Kreditinstitute wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite anbieten und, soweit dies der Fall<br />

ist, welche den Kodex angenommen haben und<br />

welche nicht;<br />

7.3. eine Empfehlung veröffentlichen, die den<br />

freiwilligen Kodex enthält, wie bereits in KOM<br />

(1999) 232, vom 11.05.99 vorgesehen;<br />

7.4. innerhalb einer Zeitspanne von 2 Jahren nach<br />

ihrer Empfehlung, die Anwendung des Kodex<br />

auf der Grundlage eigener Kontrollmaßnahmen<br />

sowie der von den europäischen kreditwirtschaftlichen<br />

Verbänden erstellten jährlichen<br />

Fortschrittsberichte und sonstiger zusätzlich<br />

verfügbarer <strong>Informationen</strong> begutachten;<br />

Unmittelbar danach und unter der Federführung der<br />

Europäischen Kommission wird der Kodex durch alle<br />

Dialog-Teilnehmer auf Basis der von der Kommission<br />

ermittelten Prüfungsergebnisse überarbeitet.<br />

8. Die Zeichnung des Kodex steht anderen Kreditinstituten<br />

frei, die nicht Mitglied der europäischen<br />

kreditwirtschaftlichen Verbände sind, die den Kodex<br />

angenommen haben.<br />

Teil II: Freiwilliger Verhaltenskodex<br />

über vorvertragliche<br />

<strong>Informationen</strong> für wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite<br />

Dies ist ein freiwilliger Verhaltenskodex („Kodex“) über<br />

außervertragliche <strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher<br />

bei wohnungswirtschaftlichen Krediten <strong>zur</strong> Verfügung<br />

gestellt werden sollten. Der Kodex ist der Kern der<br />

Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex<br />

über wohnungswirtschaftliche Kredite (wie<br />

in der Vereinbarung definiert), die von den europäischen<br />

Verbraucherorganisationen und den europäischen<br />

kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und<br />

verabschiedet wurde.<br />

Kreditinstitute, die den Kodex zeichnen, verpflichten<br />

sich, dem Verbraucher, in Einklang mit den vereinbarten<br />

Umsetzungsmaßnahmen, und in der nachfolgend<br />

beschriebenen Form<br />

■ allgemeine <strong>Informationen</strong> über die im Angebot<br />

befindlichen wohnungswirtschaftlichen Kredite;<br />

sowie<br />

■ in einer vorvertraglichen Phase, individuelle <strong>Informationen</strong>,<br />

die in einem „Europäischen Standardisierten<br />

Merkblatt“ dargestellt werden sollten,<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

Die endgültige Entscheidung, ein Kreditangebot<br />

eines Darlehensgebers anzunehmen, obliegt dem<br />

Verbraucher.<br />

Allgemeine <strong>Informationen</strong>, die dem Verbraucher<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden sollten<br />

Die ersten <strong>Informationen</strong> über wohnungswirtschaftliche<br />

Kredite sollten folgende Angaben umfassen oder<br />

um sie ergänzt werden. Diese Angaben sollen in derselben<br />

Art und Weise <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden,<br />

wie die <strong>Informationen</strong> selbst.<br />

A – Anbieter:<br />

1. Name und Adresse des Darlehensgebers;<br />

2. Soweit zutreffend, Name und Adresse des<br />

Vermittlers.<br />

B – Wohnungswirtschaftlicher Kredit:<br />

1. Zweck, für den der wohnungswirtschaftliche Kredit<br />

verwendet wird;<br />

2. Art der Sicherheit;<br />

3. Beschreibung der angebotenen wohnungswirtschaftlichen<br />

Kredite mit einer kurzen Darstellung der<br />

Unterschiede zwischen Produkten mit fester und<br />

variabler Verzinsung, einschließlich der sich hieraus<br />

ergebenden Auswirkungen für den Verbraucher;<br />

4. Art der Verzinsung – fest, variabel, sowie Varianten<br />

hiervon;<br />

5. Hinweis auf die Kosten eines typischen wohnungswirtschaftlichen<br />

Kredits für den Verbraucher;<br />

6. Eine Liste der damit verbundenen Kostenelemente<br />

wie zum Beispiel Verwaltungskosten, Versicherungskosten,<br />

Kosten für Rechtsberatung, Vermittlerkosten…;<br />

7. Die verschiedenen Varianten <strong>zur</strong> Rückzahlung des<br />

Darlehens (einschließlich der Anzahl, Häufigkeit,<br />

Höhe der Ratenzahlungen, soweit zutreffend);<br />

8. Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung<br />

(wenn ja, zu welchen Bedingungen);<br />

9. Notwendigkeit einer Beleihungswertermittlung durch<br />

Schätzung der Immobilie, und, bejahendenfalls,<br />

durch wen diese ausgeführt werden soll;<br />

10. Allgemeine <strong>Informationen</strong> über Steuervergünstigungen<br />

für Zinsen eines wohnungswirtschaftlichen<br />

Kredits oder andere geläufige öffentliche Förderungen,<br />

bzw. <strong>Informationen</strong>, wo man weiterführende<br />

Beratung erhalten kann;<br />

11. Die Dauer der Bedenkzeit, soweit einschlägig;<br />

12. Bestätigung, dass das Kreditinstitut den Kodex<br />

gezeichnet hat, und Hinweis, dass eine Kopie des<br />

Kodex im Kreditinstitut verfügbar ist.<br />

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