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Geschäftsbericht 2007 - Aachener und Münchener Versicherungen

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Anlage zum Anhang<br />

4.29 Gewinnverband R1<br />

Tarif KR als Einzelversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.30 Gewinnverband RK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarif KR als Kollektivversicherung mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.31 Gewinnverband RS1<br />

Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgeb<strong>und</strong>enen Dynamikplans, SRS <strong>und</strong> SRGS jeweils als Einzelversicherung mit Policierung<br />

vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.32 Gewinnverband RSK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarife KRS ohne Einschluss des fondsgeb<strong>und</strong>enen Dynamikplans, SRS <strong>und</strong> SRGS jeweils als Kollektivversicherung mit Policierung<br />

vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.33 Gewinnverband RB1<br />

Tarife KRB, KRBZ ohne Einschluss des fondsgeb<strong>und</strong>enen Dynamikplans <strong>und</strong> Tarife SR, SRP <strong>und</strong> SRG jeweils als Einzelversicherung<br />

mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

4.34 Gewinnverband RBK1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen<br />

Tarife KRB, KRBZ ohne Einschluss des fondsgeb<strong>und</strong>enen Dynamikplans <strong>und</strong> Tarife SR, SRP <strong>und</strong> SRG jeweils als Kollektivversicherung<br />

mit Policierung vom 1.1.2005 bis 31.12.2006<br />

(Sofern bei den Tarifen KRS, KRB oder KRBZ der fondsgeb<strong>und</strong>ene Dynamikplan eingeschlossen ist, gehören Gr<strong>und</strong>versicherung<br />

<strong>und</strong> Dynamikerhöhungen in der Aufschubzeit zum Gewinnverband RFS1, RBF1 bzw. RFSK1, RBFK1 der Bestandsgruppe Fondsgeb<strong>und</strong>ene<br />

Rentenversicherungen. Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze werden in diesem Abrechnungsverband angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung <strong>und</strong> Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile,<br />

soweit sie nicht auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

(Tarife KR, KRS, KRB, KRBZ)<br />

- beitragsbezogener Teil<br />

Gr<strong>und</strong>versicherung <strong>und</strong> konventionelleDynamikerhöhungen<br />

(beitragspflichtig)<br />

fondsgeb<strong>und</strong>ene Dynamik-<br />

erhöhungen (beitragspflichtig)<br />

- summenbezogener Teil<br />

Gr<strong>und</strong>versicherung <strong>und</strong> konv.<br />

Dynamikerhöhungen (beitragsfrei)<br />

- auf Rentenerhöhungen bezogener<br />

Teil<br />

Gr<strong>und</strong>versicherung <strong>und</strong><br />

konv. Dynamikerhöhungen<br />

- auf fondsgeb<strong>und</strong>enes Deckungskapital<br />

bezogener Teil<br />

fondsgeb<strong>und</strong>ene Dynamikerhöhungen<br />

Jahresbeitrag ab 1.200 €: 0,5%<br />

2,0%<br />

0,1‰<br />

0,4‰<br />

0,22%<br />

Jahresbeitrag der jeweiligen<br />

Hauptversicherung bzw. Dynamikerhöhung<br />

Jahresbeitrag der jeweiligen<br />

fondsgeb<strong>und</strong>enen Dyn.<br />

Summe der zum Zeitpunkt<br />

der Beitragsfreistellung gezahlten<br />

Beiträge<br />

Summe der bisherigen Zuteilungen<br />

fondsgeb<strong>und</strong>enes<br />

Deckungskapital<br />

- Risiko-Überschussanteil 20% Risikobeitrag<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, fällt das Ende der<br />

Aufschubzeit jedoch nicht mit dem Ende eines<br />

Versicherungsjahres zusammen, so wird zum<br />

Ende der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher<br />

Überschussanteil gewährt, bei Sonderzahlungen,<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag oder<br />

mit Beitragszahlungsdauern unter 20 Jahren<br />

erstmals zum Ende des ersten, bei Beitragszahlungsdauern<br />

ab 20 Jahren erstmals zum<br />

Ende des zweiten Versicherungsjahres. Für<br />

Renten, die sich durch Nicht-Inanspruch- nahme<br />

von Teilverrentungskapitalen bei <strong>Versicherungen</strong><br />

nach Tarif KRBZ ergeben, erfolgt die<br />

Zuteilung der Überschussanteile erstmals zum<br />

Ende des ersten Jahres ab Nicht-<br />

Inanspruchnahme des jeweiligen Teilverrentungskapitals.<br />

<strong>Versicherungen</strong>, die durch Einstellung<br />

der Beitragszahlung zum Ende des<br />

Versicherungsjahres beitragsfrei werden, erhalten<br />

zu diesem Zeitpunkt die für beitragspflichtige<br />

<strong>Versicherungen</strong> geltenden Überschussanteile;<br />

bei den Tarifen KRS, KRB, KRBZ verzinsliche<br />

Ansammlung vor Ablauf der Aufschubzeit;<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit wird das angesammelte<br />

Guthaben zur Rentenerhöhung verwendet<br />

oder - ausgenommen Tarif KRS - im<br />

Falle der Kapitalabfindung ausgezahlt bzw. bei<br />

Tarif KRS zur Bildung einer Hinterbliebenenrente<br />

verwendet; bei Tarif KR vor Ablauf der Aufschubzeit<br />

Rentenerhöhungen<br />

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