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Geschäftsbericht 2007 - Aachener und Münchener Versicherungen

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Anlage zum Anhang<br />

5.30 Gewinnverband RGF1<br />

Tarif FRG als Einzelversicherung mit Policierung in 2006<br />

5.31 Gewinnverband RGFK1<br />

Tarif FRG als Kollektivversicherung mit Policierung in 2006<br />

(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF1, RBFK1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen.<br />

Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden hier angegeben.)<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung <strong>und</strong> Verwendung im Regelfall<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Kosten-Überschussanteil<br />

beitragsbezogener Teil<br />

(für beitragspflichtige<br />

<strong>Versicherungen</strong>)<br />

auf fondsgeb<strong>und</strong>enes<br />

Deckungskapital bezogener Teil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

<strong>Versicherungen</strong> mit laufender<br />

Beitragszahlung<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmal-<br />

Beitrag, Sonderzahlungen<br />

Jährliche Überschussanteile soweit<br />

sie auf laufende Rentenzahlungen<br />

entfallen:<br />

- Risiko-Überschussanteil<br />

- Zins-Überschussanteil<br />

-<br />

Sonderzahlungen ab 1.1.<strong>2007</strong><br />

<strong>und</strong> Renten aus deren Überschussguthaben<br />

mit Zahlungsbeginn<br />

ab 1.1.<strong>2007</strong><br />

Schluss-Überschussanteil<br />

162<br />

Aufschubzeit<br />

bis 15 Jahre: 0%<br />

über 15 Jahre: 1,0%<br />

0,22%<br />

1,65% (1,5%)<br />

Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />

für Zusatzversicherungen<br />

fondsgeb. Deckungskapital<br />

inkl. Überschussguthaben<br />

(ohne Zusatzversicherungen)<br />

zum Zuteilungszeitpunkt<br />

maßgebendes (konventionelles)<br />

Versicherungsnehmer-<br />

Guthaben [5]<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />

laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, fällt das Ende der Aufschubzeit<br />

jedoch nicht mit dem Ende eines Versicherungsjahres<br />

zusammen, so wird zum Ende<br />

der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher Überschussanteil<br />

gewährt, bei <strong>Versicherungen</strong> gegen<br />

Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />

unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />

bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals<br />

zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />

<strong>Versicherungen</strong>, die durch Einstellung der<br />

Beitragszahlung zum Ende des Versicherungsjahres<br />

beitragsfrei werden, erhalten zu diesem<br />

Zeitpunkt die für beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong><br />

geltenden Überschussanteile;<br />

Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />

Ausgabepreis der Anteileinheiten <strong>und</strong> Zuführung<br />

zum fondsgeb<strong>und</strong>enen Überschussguthaben;<br />

Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />

Zins-Überschussanteilsatz für <strong>Versicherungen</strong> mit lfd. Beitragszahlung (1,65%; <strong>2007</strong>: 1,5% bzw. 2,15%; <strong>2007</strong>:<br />

2,0% für Sonderzahlungen ab 1.1.<strong>2007</strong>) <strong>und</strong> dem über den Rechnungszins von 2,75% (bzw. 2,25% für Sonderzahlungen<br />

ab 1.1.<strong>2007</strong>) hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />

für Beitragsdepots.<br />

0,2%<br />

1,65% (1,5%)<br />

2,15% (2,0%)<br />

Bestandsjahr<br />

1.-10. Jahr: 4,00‰<br />

11.-20. Jahr: 3,25‰<br />

21.-30, Jahr: 3,25‰<br />

ab 31. Jahr: 3,25‰<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[6]<br />

konventionelles Deckungskapital<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

für jedes Jahr der<br />

Aufschubzeit<br />

jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />

Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />

des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />

des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />

zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />

der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />

zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />

von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />

ist auch die alleinige Bildung von jährlichen<br />

Rentenerhöhungen möglich<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />

Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />

aus der lfd. Überschussbeteiligung erfolgt ist,<br />

werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />

Rückkauf oder Tod <strong>und</strong> bei vorverlegtem Ablauf<br />

der Aufschubzeit reduzierte Leistungen fällig), bei<br />

<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag <strong>und</strong> bei<br />

Sonderzahlungen sind die Schluss-<br />

Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre der<br />

Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.

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