Geschäftsbericht 2007 - Aachener und Münchener Versicherungen
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Anlage zum Anhang<br />
5.30 Gewinnverband RGF1<br />
Tarif FRG als Einzelversicherung mit Policierung in 2006<br />
5.31 Gewinnverband RGFK1<br />
Tarif FRG als Kollektivversicherung mit Policierung in 2006<br />
(Während des Rentenbezugs gehören die Tarife zu den Gewinnverbänden RBF1, RBFK1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen.<br />
Die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden hier angegeben.)<br />
Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung <strong>und</strong> Verwendung im Regelfall<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie nicht auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Kosten-Überschussanteil<br />
beitragsbezogener Teil<br />
(für beitragspflichtige<br />
<strong>Versicherungen</strong>)<br />
auf fondsgeb<strong>und</strong>enes<br />
Deckungskapital bezogener Teil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
<strong>Versicherungen</strong> mit laufender<br />
Beitragszahlung<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmal-<br />
Beitrag, Sonderzahlungen<br />
Jährliche Überschussanteile soweit<br />
sie auf laufende Rentenzahlungen<br />
entfallen:<br />
- Risiko-Überschussanteil<br />
- Zins-Überschussanteil<br />
-<br />
Sonderzahlungen ab 1.1.<strong>2007</strong><br />
<strong>und</strong> Renten aus deren Überschussguthaben<br />
mit Zahlungsbeginn<br />
ab 1.1.<strong>2007</strong><br />
Schluss-Überschussanteil<br />
162<br />
Aufschubzeit<br />
bis 15 Jahre: 0%<br />
über 15 Jahre: 1,0%<br />
0,22%<br />
1,65% (1,5%)<br />
Jahresbeitrag ohne Beiträge<br />
für Zusatzversicherungen<br />
fondsgeb. Deckungskapital<br />
inkl. Überschussguthaben<br />
(ohne Zusatzversicherungen)<br />
zum Zuteilungszeitpunkt<br />
maßgebendes (konventionelles)<br />
Versicherungsnehmer-<br />
Guthaben [5]<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie nicht auf<br />
laufende Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, fällt das Ende der Aufschubzeit<br />
jedoch nicht mit dem Ende eines Versicherungsjahres<br />
zusammen, so wird zum Ende<br />
der Aufschubzeit ein anteiliger jährlicher Überschussanteil<br />
gewährt, bei <strong>Versicherungen</strong> gegen<br />
Einmalbeitrag oder mit Beitragszahlungsdauern<br />
unter 20 Jahren erstmals zum Ende des ersten,<br />
bei Beitragszahlungsdauern ab 20 Jahren erstmals<br />
zum Ende des zweiten Versicherungsjahres.<br />
<strong>Versicherungen</strong>, die durch Einstellung der<br />
Beitragszahlung zum Ende des Versicherungsjahres<br />
beitragsfrei werden, erhalten zu diesem<br />
Zeitpunkt die für beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong><br />
geltenden Überschussanteile;<br />
Umrechnung in Anteileinheiten zum jeweiligen<br />
Ausgabepreis der Anteileinheiten <strong>und</strong> Zuführung<br />
zum fondsgeb<strong>und</strong>enen Überschussguthaben;<br />
Der Zins-Überschussanteilsatz ist in den ersten 5 Versicherungsjahren gleich dem arithmetischen Mittel aus dem<br />
Zins-Überschussanteilsatz für <strong>Versicherungen</strong> mit lfd. Beitragszahlung (1,65%; <strong>2007</strong>: 1,5% bzw. 2,15%; <strong>2007</strong>:<br />
2,0% für Sonderzahlungen ab 1.1.<strong>2007</strong>) <strong>und</strong> dem über den Rechnungszins von 2,75% (bzw. 2,25% für Sonderzahlungen<br />
ab 1.1.<strong>2007</strong>) hinausgehenden jeweils festgelegten, zum Versicherungsbeginn maßgebenden Zinssatz<br />
für Beitragsdepots.<br />
0,2%<br />
1,65% (1,5%)<br />
2,15% (2,0%)<br />
Bestandsjahr<br />
1.-10. Jahr: 4,00‰<br />
11.-20. Jahr: 3,25‰<br />
21.-30, Jahr: 3,25‰<br />
ab 31. Jahr: 3,25‰<br />
maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />
[6]<br />
konventionelles Deckungskapital<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
für jedes Jahr der<br />
Aufschubzeit<br />
jährliche Überschussanteile, soweit sie auf laufende<br />
Rentenzahlungen entfallen, zum Ende<br />
des Versicherungsjahres, erstmals zum Ende<br />
des ersten vollen Jahres nach Rentenbeginn;<br />
zum einen Teil zur Bildung eines Rentenzuschlags,<br />
der mit Beginn der Rentenzahlung einsetzt,<br />
zum anderen Teil soweit möglich zur Bildung<br />
von jährlichen Rentenerhöhungen; alternativ<br />
ist auch die alleinige Bildung von jährlichen<br />
Rentenerhöhungen möglich<br />
Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
(anteilig für bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
unvollendete Versicherungsjahre) zur sofortigen<br />
Rentenerhöhung (sofern schon eine Zuteilung<br />
aus der lfd. Überschussbeteiligung erfolgt ist,<br />
werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch<br />
Rückkauf oder Tod <strong>und</strong> bei vorverlegtem Ablauf<br />
der Aufschubzeit reduzierte Leistungen fällig), bei<br />
<strong>Versicherungen</strong> gegen Einmalbeitrag <strong>und</strong> bei<br />
Sonderzahlungen sind die Schluss-<br />
Überschussanteilsätze für die ersten 5 Jahre der<br />
Versicherungsdauer noch mit 0,3 zu multiplizieren.