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Geschäftsbericht 2007 - Aachener und Münchener Versicherungen

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Lagebericht<br />

Optimierung interner Abläufe<br />

Die im Rahmen des Konzernprojektes “MOVE“ gebündelten Aktivitäten zur Effizienzsteigerung,<br />

Kostensenkung <strong>und</strong> zum Ausbau der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der AMB<br />

Generali Gruppe sind erfolgreich umgesetzt worden. Zum 01. August <strong>2007</strong> hat die Aachen<strong>Münchener</strong> das<br />

Rechnungswesen sowie Funktionen der Zentralen Dienste <strong>und</strong> der Inkassobearbeitung in die AMB Generali<br />

Services GmbH (AMBGS) verlagert.<br />

Kernelement der konsequenten Weiterentwicklung der Aufbauorganisation, insbesondere in den<br />

K<strong>und</strong>enservice-Direktionen, war die weitere Verbesserung des K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Vertriebsservice hinsichtlich<br />

Qualität <strong>und</strong> Produktivität. Dadurch wird bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Anforderungen unserer<br />

Vertriebspartner Deutsche Vermögensberatung AG <strong>und</strong> Allfinanz Deutsche Vermögensberatung AG der Blick<br />

auf die Gesamtk<strong>und</strong>ensicht deutlich geschärft, Schnittstellen werden optimiert <strong>und</strong> Abläufe noch k<strong>und</strong>en<strong>und</strong><br />

vertriebsfre<strong>und</strong>licher gestaltet.<br />

Überschussbeteiligung im kommenden Jahr leicht erhöht<br />

Die Zinsüberschuss-Beteiligung für nahezu alle unserer K<strong>und</strong>en in der konventionellen Kapital- <strong>und</strong><br />

Rentenversicherung wird für das kommende Jahr leicht um 0,15 Prozentpunkte erhöht. Verträge nach den<br />

ab 01. Januar 2008 maßgeblichen, an die Belange des neuen Versicherungsvertragsgesetzes angepassten<br />

neuen Tarifen erhalten ebenfalls eine Zinsüberschuss-Beteiligung auf diesem erhöhten Niveau.<br />

Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Am 22. Mai <strong>2007</strong> ist das auf der EU-Vermittlerrichtlinie aus dem Jahre 2002 basierende neue Vermittlerrecht<br />

in Kraft getreten. Die neu eingeführten gesetzlichen Regelungen haben zum Ziel, die Beratungsqualität in der<br />

Versicherungsvermittlung zu erhöhen. Zum einen werden erstmalig verbindliche Standards hinsichtlich<br />

Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Ausbildung der Vermittler normiert, zum anderen wird festgeschrieben, dass der K<strong>und</strong>e<br />

bedarfsorientiert beraten <strong>und</strong> die Inhalte des Beratungsgespräches dokumentiert werden müssen. Die<br />

letztgenannte Verpflichtung trifft mit Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) auch das jeweilige<br />

Versicherungsunternehmen.<br />

Das neue VVG ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Das neue Gesetz stärkt die Stellung des<br />

Versicherungsnehmers. Zum Beispiel erhält der Versicherungsnehmer künftig bereits vor<br />

Antragsunterzeichnung alle vertragsrelevanten Unterlagen. Bisher wurden diese Unterlagen zum Teil erst mit<br />

der Police versandt. Die neue Fassung berücksichtigt außerdem aktuelle Entscheidungen des<br />

B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts, insbesondere zu einer zeitnäheren Überschussbeteiligung der<br />

Lebensversicherungsk<strong>und</strong>en, <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esgerichtshofs u. a. zur Berechnung von<br />

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