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Geschäftsbericht 2007 - Aachener und Münchener Versicherungen

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Anlage zum Anhang<br />

10.16 Bestandsgruppe Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong>, Gewinnverband SK3<br />

10.17 Bestandsgruppe Kollektiv-Berufsunfähigkeits-<strong>Versicherungen</strong>, Gewinnverband SK3<br />

jeweils Tarif SK mit Beginn ab 1.1.2008<br />

Überschussanteil Überschussanteil-Satz Bezugsgröße Zuteilung <strong>und</strong> Verwendung im Regelfall<br />

Beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong><br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> abgekürzter<br />

Beitragszahlungsdauer oder<br />

Einmalbeitragszahlung beitragsfreie<br />

<strong>Versicherungen</strong>:<br />

Laufende Überschussanteile<br />

Schluss-Überschussanteil<br />

Beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong> der<br />

Aktiven (mit Ausnahme der aufgr<strong>und</strong><br />

abgekürzter Beitragszahlungsdauer<br />

oder Einmalbeitragszahlung<br />

beitragsfreien)<br />

30%<br />

0,75%<br />

Schluss-Überschussanteil 1,0%<br />

<strong>Versicherungen</strong> der Invaliden:<br />

Jährl. Zins-Überschussanteile<br />

190<br />

2,15%<br />

tariflicher Ratenbeitrag bzw.<br />

früherer tariflicher Ratenbeitrag<br />

bei planmäßig beitragsfreigestellten<br />

<strong>Versicherungen</strong>,<br />

jeweils im Verhältnis von<br />

Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer<br />

in Jahren<br />

gewichtet; Einmalbeitrag geteilt<br />

durch die Versicherungsdauer<br />

in Jahren<br />

tariflicher Jahresbeitrag ohne<br />

Ratenzuschlag bzw. Einmalbeitrag<br />

für jedes Versicherungsjahr<br />

KI-Jahresrente für jedes begonnene<br />

beitragsfreie Versicherungsjahr<br />

maßgebendes Versicherungsnehmer-Guthaben<br />

[5]<br />

beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> mit Beitragsanrechnung:<br />

laufende Überschussanteile anteilig<br />

mit jeder Beitragszahlung;<br />

beitragspflichtige <strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Versicherungen</strong><br />

gegen Einmalbeitrag mit verzinslicher<br />

Ansammlung oder Fondsanlage: laufende Überschussanteile<br />

am Ende eines jeden Versicherungsjahres;<br />

in der tariflich beitragsfreien Zeit Fondsanlage<br />

bzw. (bei Beitragsanrechnung in der beitragspflichtigen<br />

Zeit ausschließlich) verzinsliche Ansammlung;<br />

Zuteilung jeweils am Ende eines jeden<br />

Versicherungsjahres<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />

nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Tod oder Rückkauf werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig);<br />

die Schluss-Überschussanteilsätze für beitragspflichtige<br />

<strong>Versicherungen</strong> <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

abgekürzter Beitragszahlungsdauer oder Einmalbeitragszahlung<br />

beitragsfreie <strong>Versicherungen</strong><br />

werden jeweils mit der Anzahl aller ab dem<br />

5. Versicherungsjahr vereinbarten Versicherungsjahre<br />

multipliziert <strong>und</strong> im Verhältnis von<br />

Beitragszahlungs- zu Versicherungsdauer gewichtet<br />

Schluss-Überschussanteil bei Ablauf der Versicherungsdauer<br />

nach Beginn des dritten Versicherungsjahres<br />

(bei vorzeitiger Vertragsbeendigung<br />

durch Tod oder Rückkauf werden gegebenenfalls<br />

reduzierte Leistungen fällig)<br />

Zins-Überschussanteile zu Beginn des Versicherungsjahres,<br />

erstmalig nachdem die Rente<br />

für ein volles Versicherungsjahr geleistet wurde;<br />

jährliche Rentenerhöhungen

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