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8 - Prof. Dr. Reinhard Singer

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) § 616: persönliche Verhinderung des Arbeitnehmers<br />

(Beispiel: Autopanne, Kind erkrankt) → Entgeltfortzahlung<br />

cc) § 3 I EFZG: Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit → Entgeltfortzahlung für 6 Wochen<br />

dd) §§ 1, 11 BUrlG: Urlaubsentgelt<br />

--------------------------------------------------------------------------<br />

Fall 21: Annahmeverzug des Arbeitgebers<br />

B A<br />

31.3. 30.6.<br />

§ 626 ab 1.7. neue Arbeit<br />

2.4. 21.4<br />

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit<br />

Anspruchsgrundlage: § 611 BGB<br />

I. Entstanden: wirksamer Arbeitsvertrag<br />

B ◄ A<br />

§§ 611, 614, 615 S. 1: rückständige Vergütung?<br />

II. Erloschen? Fristlose Kündigung unwirksam (Urt. v. 30. 9.)<br />

III. Fälligkeit? § 614 – Ohne Arbeit kein Lohn<br />

IV. Ausnahme: Annahmeverzug gem. § 615<br />

1. Annahmeverzug trotz Fixschuld?<br />

ja, sonst § 615 S. 1 ohne Bedeutung<br />

4

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