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Andreas Hoffmann-Ocon, Katja Koch, Kirsten Ricker (Hg.) „Und sie ...

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„Schulaufsicht von oben und von unten“ im Königreich Hannover<br />

tätig zu sein. Aber auch den Vertretern des OSK fehlten Vorstellungen zur zukünftigen<br />

Konfliktbewältigung.<br />

Zu Beginn des Jahres 1833 verlagerte sich der bisherige Konflikt auf die kurzfristig<br />

zu entscheidende Frage nach der Besetzung der ersten Lehrerstellen am<br />

Stader Gymnasium. Während das OSK den bisherigen Konrektor (Sattler) in das<br />

höchste Amt am Stader Gymnasium aufrücken lassen wollte, lehnte der Magistrat<br />

aus verschiedenen Gründen diese Person ab. Ergebnis der Kommunikationsbemühungen<br />

des OSK war, dass der Magistrat der Schulaufsichtsbehörde in diesem<br />

einen Fall einen Kompromissvorschlag offerierte. Trotz der Bedenken weigerte<br />

sich der Magistrat nicht mehr, den Konrektor in das begehrte Amt aufrücken zu<br />

lassen. Allerdings verknüpfte der Magistrat seine Zustimmung mit weitreichenden<br />

Bedingungen: Die Stadtoberen vertraten die Auffassung, dass „die Aufrückung<br />

des Conrectors Sattler nur provisorisch seyn [müsse], um freie Hand zu behalten,<br />

wenn es sich ferner zeigen sollte, daß Nachtheil davon für die Schulanstalt zu<br />

befürchten sey“ (NHStA Hann.130, Nr. 688). Eine derartige Regelung minderte<br />

die Zugriffsmöglichkeiten des Magistrats auf die erste Lehrerstelle der Stadt kaum,<br />

die jetzt mit dem OSK getroffene Personalentscheidung konnte später durch den<br />

Magistrat wieder revidiert werden. Tatsächlich akzeptierte der Minister den Vorschlag<br />

des Magistrats, der ihm durch das OSK übermittelt wurde. Am 13. März<br />

1833 bewertete von Stralenheim die derzeitige Lage so, dass ein Punkt erreicht<br />

wurde, von dem aus eine Verbesserung der Anstalt bewirkt werden könnte (vgl.<br />

NHStA Hann.130, Nr. 688). Während der Magistrat es für unwahrscheinlich hielt,<br />

dass eine zukünftige Kooperation mit den staatlichen Behörden entstünde, geht<br />

aus der Korrespondenz zwischen OSK und Ministerium hervor, dass die staatliche<br />

Schuladministration sich in der Gewissheit wähnte, einen ersten Schritt zu<br />

einem „ungestörten Einfluß“ auf das Gymnasium getan zu haben (vgl. NHStA<br />

Hann. 130, Nr. 688).<br />

Die scheinbar zwischenzeitliche Verbesserung der Kommunikation zwischen<br />

Magistrat und OSK erwies sich als schulpolitisches „Strohfeuer“, der Magistrat<br />

wollte sich nicht das Recht nehmen lassen, die höchsten Lehrerstellen der städtischen<br />

Schule zu besetzen – auch nicht sechs Jahre nach Errichtung des OSK:<br />

Wenn nun der löbl. Magistrat in dem vorliegenden Falle, ohne vorherige Communication<br />

mit Uns, eine öffentliche Auffordrung zur Probelection der Competenten zu der eröffneten<br />

Rectorstelle erließ, so war dieses Verfahren dem Zwecke, welches das königl. Patent bei<br />

einer solchen Communication zwischen den Behörden im Auge hat, entgegen; denn wenn<br />

Wir auch das Recht des löbl. Mag. zu einer öffentlichen Aufforderung nicht in Abrede<br />

stellen, so würde eine vorherige Communication mit Uns den löbl. Mag. von der Unzweckmäßigkeit<br />

desselben überzeugt haben“ (vgl. NHStA Hann.130, Nr. 688).<br />

Das OSK versuchte in einer ausführlichen Darstellung dem Magistrat zu erklären,<br />

welche negativen Konsequenzen dieser Alleingang für das gesamte Beförderungswesen<br />

des Königreichs habe. Nur gering qualifizierte Lehrer könnten versuchen,<br />

unter Umgehung des OSK, an diese Stelle zu gelangen. Aber auch diese<br />

Argumentation, die die landesweite Bedeutung des personalpolitischen Handelns<br />

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