Andreas Hoffmann-Ocon, Katja Koch, Kirsten Ricker (Hg.) „Und sie ...
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„Schulaufsicht von oben und von unten“ im Königreich Hannover<br />
tischen Institutionen – in Lehrte bei Hannover reformorientierte Gymnasiallehrer,<br />
die an einer Petition an die Regierung und die Allgemeine Ständeversammlung<br />
arbeiteten. Themati<strong>sie</strong>rt wurde das schulpolitische Verhältnis von Städten und<br />
staatlicher Schulaufsicht. Bemerkenswert an der Bewertung einer Einflussnahme<br />
von Magistrat und OSK auf hannoversche Einzelschulen durch die versammelten<br />
Lehrer ist, dass der Einfluss der städtischen Patronate landesweit – und nicht nur<br />
für den Fall Stade – größer eingeschätzt wurde als der der staatlichen Schulaufsicht<br />
(vgl. Schuster 1849, 162). Obwohl auf dieser Versammlung viele auf die<br />
mögliche Gefahr der mangelnden Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen<br />
hingewiesen hatten, sprach aus der Perspektive der Lehrer für eine Verstaatlichung<br />
der Gymna<strong>sie</strong>n, dass damit die durch die „Doppelregierung“ von OSK und<br />
Magistraten verursachte schwebende Stellung der Gymna<strong>sie</strong>n ein Ende gefunden hätte.<br />
Der für die anwesenden Lehrer wahrscheinlich gewichtigere Grund für die<br />
Verstaatlichung war die durchgängig schlechte Besoldung der Gymnasiallehrkräfte<br />
an Schulen städtischen Patronats. Diese schlechte Besoldung, „schon immer ein<br />
Gegenstand gerechter Klage, erschien als eine der nachtheiligen Folgen, welche<br />
aus den Patronatsverhältnissen der höheren Lehranstalten hervorgiengen“ (vgl.<br />
Schuster 1849, 162).<br />
In Stade – und auch andernorts – blieben die städtischen Patronatsrechte nach<br />
1848 allerdings formal erhalten, wenn auch de facto mehr und mehr ausgehöhlt<br />
aufgrund der Finanzierung von einigen Lehrerstellen durch Landesmittel.<br />
Steuerungstheoretische Reflexionen<br />
Schulpolitische Steuerung<br />
Schon hinsichtlich der Anfänge staatlicher Schulaufsicht ist ein triviales Steuerungsverständnis<br />
- das Oelkers als seemännisch oder automobilistisch bezeichnet –<br />
unpassend (vgl. Oelkers 2002, 2). Das heißt, dass Steuerungsdefizite gegenüber<br />
einzelnen Schulträgern oder Einzelschulen ein grundsätzliches Problem staatlicher<br />
Schulaufsichtsbehörden waren und sind. Die noch immer teilweise vorhandene<br />
Grundannahme eines handlungsfähigen Staates, der mit Hilfe von Gesetzen und<br />
Erlassen sowie einer <strong>sie</strong> ausführenden Bildungsadministration schulpolitische<br />
Entwicklungen im Sinne linear-kausaler Prozesse steuert, bildete weder die Praxis<br />
im 19. noch die des 20. und 21. Jahrhunderts ab (vgl. Lange 2003, 142). Gerade<br />
weil man bei diesen scheinbaren Gemeinsamkeiten von schuladministrativen<br />
Steuerungsproblemen des Obrigkeitsstaates und des heutigen Staates dazu neigt,<br />
funktionale Erklärungszusammenhänge mit Grundsatzcharakter zu konstruieren,<br />
ist eine weitere Auseinandersetzung mit Steuerungsauffassungen aus der Schulentwicklungs-,<br />
Schulautonomie- und Schulprogrammdiskussion in Abgrenzung zu<br />
bildungshistorischen Forschungszusammenhängen notwendig. Es kann jedoch<br />
schon an dieser Stelle festgehalten werden, dass eine rein zentralistisch-etatistische<br />
Ausdeutung von schulpolitischer Steuerung im Verbund mit einem bürokratisch-<br />
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