Andreas Hoffmann-Ocon, Katja Koch, Kirsten Ricker (Hg.) „Und sie ...
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„Schulaufsicht von oben und von unten“ im Königreich Hannover<br />
Staatliche schulpolitische Steuerung durch Macht<br />
Die herkömmliche Ausformung machtba<strong>sie</strong>rter Kommunikation ist die Kommunikation<br />
in hierarchischen Organisationen. Als Beispiel kann im bildungshistorischen<br />
Bereich das Verhältnis einer oberen Landesschulbehörde zu den Gymna<strong>sie</strong>n<br />
königlichen Patronats, den sogenannten Landesschulen, angeführt werden.<br />
Die Differenz von Oben und Unten genügt, um die in der Hierarchie ablaufenden<br />
Kommunikationen sowohl inhaltlich als auch motivational zu steuern (vgl. Willke<br />
2001, 158). Es genügt zu wissen, dass die vorgesetzte Instanz immer Recht hat<br />
und dass Anordnungen von oben mit Gehorsam von unten zu beantworten sind.<br />
Das Ziel dieser Infrastruktur liegt in der Monopoli<strong>sie</strong>rung von Ausübung legitimer<br />
Macht durch die alleinige Kompetenz, verbindliche Entscheidungen zu treffen<br />
und durchzusetzen (vgl. Willke 2001, 177). Fraglich ist, ob das OSK seit seiner<br />
Einrichtung im Jahre 1830 eine derartige alleinige Kompetenz auch gegenüber den<br />
städtischen Gymna<strong>sie</strong>n hatte.<br />
Seit seiner Gründung war das OSK mit Kompetenzproblemen behaftet: Eine<br />
erste Problemdimension ergab sich daraus, dass es 1830 aus rechtlicher Perspektive<br />
gar kein Monopol von schulpolitischer Machtausübung des OSK gegenüber<br />
dem Lyceum gab. Allenfalls konnte das OSK neben dem Magistrat, der die Finanzen<br />
der städtischen Schule verwaltete und Lehrer einstellte sowie entließ, eine<br />
Nebenregierung bilden. Die zum Steuerungsmedium Macht dazugehörige Möglichkeit<br />
des Staates, ein Gymnasium zum Progymnasium herunterzustufen, diente nur<br />
einer sehr groben Einflussnahme. Der Konflikt um das Gymnasium in Stade zeigte,<br />
dass die Drohung mit Herabstufung des Gymnasiums beim Magistrat zum<br />
Kommunikationsabbruch mit dem OSK führte. Eine vom OSK nichtintendierte<br />
Nebenfolge dieser schulpolitischen Drohung war, dass die Stadtoberen von Stade,<br />
ohne den Dienstweg einzuhalten, direkt mit dem Ministerium Kontakt aufnahmen,<br />
was in diesem Fall einer Entmachtung der gerade neu geschaffenen Schulaufsichtsbehörde<br />
gleichkam. Sublime schulpolitische Steuerungserfolge stellten<br />
sich also zur Zeit des Königreichs Hannover mit der Drohung der Herabstufung<br />
eines Gymnasiums nicht ein.<br />
Staatliche schulpolitische Steuerung durch Recht<br />
Von den gut ein Dutzend gesetzlichen Bestimmungen zur Neuordnung des höheren<br />
Schulwesens zwischen 1829 und 1861 können lediglich vier Normierungen als<br />
wichtige Entwicklungsschritte gelten, die auf eine qualitativ neue Ordnungsebene<br />
zielten. Zu den großen Normierungen mit intendiertem Zäsurcharakter zählten:<br />
• 1829 das Maturitätsprüfungsgesetz,<br />
• 1830 das königliche Patent zur Einrichtung des Oberschulkollegiums,<br />
• 1831 der Erlass zur Prüfung der Schulamtskandidaten und die Einrichtung<br />
einer wissenschaftlichen Prüfungskommission,<br />
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