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Andreas Hoffmann-Ocon, Katja Koch, Kirsten Ricker (Hg.) „Und sie ...

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„Schulaufsicht von oben und von unten“ im Königreich Hannover<br />

Staatliche schulpolitische Steuerung durch Macht<br />

Die herkömmliche Ausformung machtba<strong>sie</strong>rter Kommunikation ist die Kommunikation<br />

in hierarchischen Organisationen. Als Beispiel kann im bildungshistorischen<br />

Bereich das Verhältnis einer oberen Landesschulbehörde zu den Gymna<strong>sie</strong>n<br />

königlichen Patronats, den sogenannten Landesschulen, angeführt werden.<br />

Die Differenz von Oben und Unten genügt, um die in der Hierarchie ablaufenden<br />

Kommunikationen sowohl inhaltlich als auch motivational zu steuern (vgl. Willke<br />

2001, 158). Es genügt zu wissen, dass die vorgesetzte Instanz immer Recht hat<br />

und dass Anordnungen von oben mit Gehorsam von unten zu beantworten sind.<br />

Das Ziel dieser Infrastruktur liegt in der Monopoli<strong>sie</strong>rung von Ausübung legitimer<br />

Macht durch die alleinige Kompetenz, verbindliche Entscheidungen zu treffen<br />

und durchzusetzen (vgl. Willke 2001, 177). Fraglich ist, ob das OSK seit seiner<br />

Einrichtung im Jahre 1830 eine derartige alleinige Kompetenz auch gegenüber den<br />

städtischen Gymna<strong>sie</strong>n hatte.<br />

Seit seiner Gründung war das OSK mit Kompetenzproblemen behaftet: Eine<br />

erste Problemdimension ergab sich daraus, dass es 1830 aus rechtlicher Perspektive<br />

gar kein Monopol von schulpolitischer Machtausübung des OSK gegenüber<br />

dem Lyceum gab. Allenfalls konnte das OSK neben dem Magistrat, der die Finanzen<br />

der städtischen Schule verwaltete und Lehrer einstellte sowie entließ, eine<br />

Nebenregierung bilden. Die zum Steuerungsmedium Macht dazugehörige Möglichkeit<br />

des Staates, ein Gymnasium zum Progymnasium herunterzustufen, diente nur<br />

einer sehr groben Einflussnahme. Der Konflikt um das Gymnasium in Stade zeigte,<br />

dass die Drohung mit Herabstufung des Gymnasiums beim Magistrat zum<br />

Kommunikationsabbruch mit dem OSK führte. Eine vom OSK nichtintendierte<br />

Nebenfolge dieser schulpolitischen Drohung war, dass die Stadtoberen von Stade,<br />

ohne den Dienstweg einzuhalten, direkt mit dem Ministerium Kontakt aufnahmen,<br />

was in diesem Fall einer Entmachtung der gerade neu geschaffenen Schulaufsichtsbehörde<br />

gleichkam. Sublime schulpolitische Steuerungserfolge stellten<br />

sich also zur Zeit des Königreichs Hannover mit der Drohung der Herabstufung<br />

eines Gymnasiums nicht ein.<br />

Staatliche schulpolitische Steuerung durch Recht<br />

Von den gut ein Dutzend gesetzlichen Bestimmungen zur Neuordnung des höheren<br />

Schulwesens zwischen 1829 und 1861 können lediglich vier Normierungen als<br />

wichtige Entwicklungsschritte gelten, die auf eine qualitativ neue Ordnungsebene<br />

zielten. Zu den großen Normierungen mit intendiertem Zäsurcharakter zählten:<br />

• 1829 das Maturitätsprüfungsgesetz,<br />

• 1830 das königliche Patent zur Einrichtung des Oberschulkollegiums,<br />

• 1831 der Erlass zur Prüfung der Schulamtskandidaten und die Einrichtung<br />

einer wissenschaftlichen Prüfungskommission,<br />

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