trennt - Altstoff Recycling Austria
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Blick über<br />
die Grenzen<br />
Nach zwei Jahren Pfandpflicht für<br />
Dosen und Einweg-Flaschen hat<br />
Deutschland nun seine Verpackungsverordnung<br />
reformiert und entspricht<br />
damit den Forderungen der EU-<br />
Kommission.<br />
Über die deutsche Pfandpflicht, ihre jüngsten<br />
Entwicklungen sowie das Urteil des Europäischen<br />
Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen<br />
System informierte Dr. Thomas Rummler<br />
vom deutschen Bundesministerium für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit im<br />
Rahmen eines ARA-Lizenzpartnerforums.<br />
Bilanz der Pfandpflicht<br />
Mit 1. Jänner 2003 trat in Deutschland die<br />
Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen<br />
in Kraft. Damit reagierte die deutsche Bundesregierung<br />
auf die kontinuierliche Abnahme<br />
des Mehrweganteils unter die in der Verpackungsverordnung<br />
festgelegte 72 %-Quote.<br />
„Die Einführung des Pfandsystems stoppte<br />
den Zusammenbruch von Mehrweg“, erklärte<br />
Rummler.<br />
Vereinfachung des deutschen<br />
Pflichtpfands in Sicht<br />
Unterschiedliche<br />
Interpretationen der<br />
EuGH-Entscheidung<br />
Bereits vor ihrer Einführung wurde die Pfandpflicht<br />
von EU-Kommission, Wirtschaft und<br />
KonsumentInnen diskutiert. Die Kritik mündete<br />
schließlich in Klagen beim Europäischen<br />
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.<br />
Im Dezember 2004 stellte der EuGH nun<br />
fest, dass Pfand- und Rücknahmesysteme zwar<br />
umweltpolitisch sinnvoll seien, ausländische<br />
Hersteller jedoch nicht benachteiligen dürfen.<br />
Eine Rücknahmepflicht für Verpackungen<br />
sei nur dann zulässig, wenn es ein flächendeckendes<br />
Rücknahmesystem gäbe.<br />
Zudem müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen<br />
tatsächlich an einem „arbeitsfähigen<br />
System“ teilnehmen können und entsprechende<br />
Übergangsfristen vorgesehen seien,<br />
erklärten die EuGH-Richter.<br />
Rummler stellte dazu fest, dass der EuGH<br />
keine Entscheidung darüber getroffen habe,<br />
ob bundesweit ein arbeitsfähiges System installiert<br />
wurde. Er habe lediglich Rahmenbedingungen<br />
für ein solches System festgelegt.<br />
Die Prüfung, ob diese Rahmenbedingungen<br />
Die deutsche Pfandpflicht wurde reformiert.<br />
Novelle der Verpackungsverordnung<br />
eingehalten werden, bleibe den nationalen<br />
Gerichten überlassen, erklärte der Vertreter<br />
des deutschen Umweltministeriums.<br />
Pfandfreier Import unzulässig<br />
Die Auffassung, dass ein pfandfreier Import<br />
nach Deutschland zulässig sei, weil es in<br />
Deutschland kein entsprechendes Rücknahmesystem<br />
gebe, wies Rummler entschieden<br />
zurück. Der EuGH habe nur entschieden, dass<br />
die Übergangsfrist hinsichtlich Mineralwässern<br />
nicht ausreichend gewesen sei.<br />
Entsprechend einer EU-Richtlinie müssen<br />
natürliche Mineralwässer an der Quelle abgefüllt<br />
werden. Ausländische Mineralwasserimporte<br />
werden in der Regel über große Entfernungen<br />
befördert. Dies verursacht hohe Transportkosten.<br />
Für die im Mehrweg üblichen<br />
Glasflaschen bedeutet das allerdings eine Kostenexplosion.<br />
Um diesen Kostennachteil auszugleichen,<br />
bevorzugen ausländische Hersteller<br />
daher die im Transport wesentlich billigeren<br />
Einwegverpackungen. Für ausländische Anbieter<br />
von Mineralwässern stellt die Pfandregelung<br />
ein Handelshemmnis dar. Hier entschied der<br />
Gerichtshof, dass die Verpackungsverordnung<br />
nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ent-<br />
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