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trennt - Altstoff Recycling Austria

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Blick über<br />

die Grenzen<br />

Nach zwei Jahren Pfandpflicht für<br />

Dosen und Einweg-Flaschen hat<br />

Deutschland nun seine Verpackungsverordnung<br />

reformiert und entspricht<br />

damit den Forderungen der EU-<br />

Kommission.<br />

Über die deutsche Pfandpflicht, ihre jüngsten<br />

Entwicklungen sowie das Urteil des Europäischen<br />

Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen<br />

System informierte Dr. Thomas Rummler<br />

vom deutschen Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit im<br />

Rahmen eines ARA-Lizenzpartnerforums.<br />

Bilanz der Pfandpflicht<br />

Mit 1. Jänner 2003 trat in Deutschland die<br />

Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen<br />

in Kraft. Damit reagierte die deutsche Bundesregierung<br />

auf die kontinuierliche Abnahme<br />

des Mehrweganteils unter die in der Verpackungsverordnung<br />

festgelegte 72 %-Quote.<br />

„Die Einführung des Pfandsystems stoppte<br />

den Zusammenbruch von Mehrweg“, erklärte<br />

Rummler.<br />

Vereinfachung des deutschen<br />

Pflichtpfands in Sicht<br />

Unterschiedliche<br />

Interpretationen der<br />

EuGH-Entscheidung<br />

Bereits vor ihrer Einführung wurde die Pfandpflicht<br />

von EU-Kommission, Wirtschaft und<br />

KonsumentInnen diskutiert. Die Kritik mündete<br />

schließlich in Klagen beim Europäischen<br />

Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.<br />

Im Dezember 2004 stellte der EuGH nun<br />

fest, dass Pfand- und Rücknahmesysteme zwar<br />

umweltpolitisch sinnvoll seien, ausländische<br />

Hersteller jedoch nicht benachteiligen dürfen.<br />

Eine Rücknahmepflicht für Verpackungen<br />

sei nur dann zulässig, wenn es ein flächendeckendes<br />

Rücknahmesystem gäbe.<br />

Zudem müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen<br />

tatsächlich an einem „arbeitsfähigen<br />

System“ teilnehmen können und entsprechende<br />

Übergangsfristen vorgesehen seien,<br />

erklärten die EuGH-Richter.<br />

Rummler stellte dazu fest, dass der EuGH<br />

keine Entscheidung darüber getroffen habe,<br />

ob bundesweit ein arbeitsfähiges System installiert<br />

wurde. Er habe lediglich Rahmenbedingungen<br />

für ein solches System festgelegt.<br />

Die Prüfung, ob diese Rahmenbedingungen<br />

Die deutsche Pfandpflicht wurde reformiert.<br />

Novelle der Verpackungsverordnung<br />

eingehalten werden, bleibe den nationalen<br />

Gerichten überlassen, erklärte der Vertreter<br />

des deutschen Umweltministeriums.<br />

Pfandfreier Import unzulässig<br />

Die Auffassung, dass ein pfandfreier Import<br />

nach Deutschland zulässig sei, weil es in<br />

Deutschland kein entsprechendes Rücknahmesystem<br />

gebe, wies Rummler entschieden<br />

zurück. Der EuGH habe nur entschieden, dass<br />

die Übergangsfrist hinsichtlich Mineralwässern<br />

nicht ausreichend gewesen sei.<br />

Entsprechend einer EU-Richtlinie müssen<br />

natürliche Mineralwässer an der Quelle abgefüllt<br />

werden. Ausländische Mineralwasserimporte<br />

werden in der Regel über große Entfernungen<br />

befördert. Dies verursacht hohe Transportkosten.<br />

Für die im Mehrweg üblichen<br />

Glasflaschen bedeutet das allerdings eine Kostenexplosion.<br />

Um diesen Kostennachteil auszugleichen,<br />

bevorzugen ausländische Hersteller<br />

daher die im Transport wesentlich billigeren<br />

Einwegverpackungen. Für ausländische Anbieter<br />

von Mineralwässern stellt die Pfandregelung<br />

ein Handelshemmnis dar. Hier entschied der<br />

Gerichtshof, dass die Verpackungsverordnung<br />

nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ent-<br />

Seite 9<br />

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