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14<br />
HocHscHulpolitik<br />
und Verwaltung sowie Pharmazie<br />
tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2013<br />
ein Pilotversuch in Kraft, der automatisch<br />
mit Ablauf des 31. Dezember<br />
2015 endet.<br />
Da in diesen Studienfeldern bereits<br />
zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
unbefriedigende Bedingungen gegeben<br />
sind, soll dieser Entwicklung so-<br />
Wissenschaft und Forschung und basiert<br />
auf den Zahlen des Studienjahres<br />
2011/2012. Die Aufteilung der<br />
festgesetzten Anzahl an Studienplätzen<br />
auf die einzelnen Universitäten<br />
und Studien erfolgt im rahmen der<br />
Leistungsvereinbarungen.<br />
In den genannten Studienfeldern<br />
wird das rektorat jeder Universität<br />
Ein entsprechendes Auswahlverfahren darf nur dann<br />
durchgeführt werden, wenn die Anzahl der registrierten StudienwerberInnen<br />
die in der Leistungsvereinbarung festgelegte<br />
Anzahl an Studienplätzen pro Studium übersteigt.<br />
fort entgegengesteuert werden.<br />
Hierfür wird für die ausgewählten<br />
Studienfelder eine bestimmte Anzahl<br />
an Studienplätzen für StudienanfängerInnen<br />
(Bachelor- und Diplomstudien)<br />
festgesetzt. Dies erfolgt unmittelbar<br />
durch den Gesetzgeber und<br />
nicht durch den gesamtösterreichischen<br />
Universitätsentwicklungsplan.<br />
Die im Gesetz festgelegte Anzahl<br />
an Studienplätzen für StudienanfängerInnen<br />
entspricht einer Berechnung<br />
des Bundesministeriums für<br />
rUND 100 NeUe PrOfessUreN<br />
■ informatik<br />
studienanfängerinnen 2011/12: 2.273<br />
Zielwert: 2.500<br />
ca. 16 zusätzliche Professorinnen *<br />
■ biologie und biochemie<br />
studienanfängerinnen 2011/12: 3.455<br />
Zielwert: 3.700<br />
ca. 23 zusätzliche Professorinnen *<br />
■ architektur und städteplanung<br />
studienanfängerinnen 2011/12: 2.520<br />
Zielwert: 2.020<br />
ca. neun zusätzliche Professorinnen *<br />
■ Pharmazie<br />
studienanfängerinnen 2011/12: 1.329<br />
Zielwert: 1.370<br />
ca. fünf zusätzliche Professorinnen *<br />
■ Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung/<br />
WW<br />
studienanfängerinnen 2011/12: 10.624<br />
Zielwert: 10.630<br />
ca. 40 zusätzliche Professorinnen *<br />
( * österreichweit)<br />
berechtigt, die Zulassung zu diesem<br />
Studium durch Verordnung entweder<br />
durch ein Aufnahmeverfahren vor<br />
der Zulassung oder durch die Auswahl<br />
der Studierenden bis längstens<br />
ein Semester nach der Zulassung zu<br />
regeln.<br />
Die Verordnung hat eine Registrierung<br />
der StudienwerberInnen innerhalb<br />
einer bestimmten Frist vorzusehen.<br />
Ein entsprechendes<br />
Auswahlverfahren darf nur dann<br />
durchgeführt werden, wenn die Anzahl<br />
der registrierten StudienwerberInnen<br />
die in der Leistungsvereinbarung<br />
festgelegte Anzahl an<br />
Studienplätzen pro Studium übersteigt.<br />
Darüber hinaus hat die Universität<br />
bis zum Erreichen der pro<br />
Studium festgelegten Anzahl auch<br />
BewerberInnen zuzulassen, die im<br />
entsprechenden Studium bereits an<br />
einer anderen Universität registriert<br />
sind.<br />
ob es sich hierbei um eine Nachregistrierung<br />
(außerhalb der Frist)<br />
handelt und ob es möglich ist, Aufnahmeverfahren<br />
für ein Studienfeld<br />
österreichweit an einem Tag durchzuführen,<br />
lässt das gesetz offen.<br />
Dem Autor erscheint ausschließlich<br />
eine Vorgangsweise sinnvoll, bei der<br />
die Nachregistrierung zur automatischen<br />
Aufnahme der nachregistrierten<br />
Studierenden bis zum Erreichen<br />
der festgelegten Höchstanzahl führt.<br />
Hierfür sollte ein Modus im Rahmen<br />
der Festlegung des Aufnahme- oder<br />
Auswahlverfahrens geregelt werden.<br />
ob entsprechende Aufnahme-<br />
oder Auswahlverfahren jeweils zu<br />
Semesterbeginn oder ausschließlich<br />
im Wintersemester durchgeführt<br />
werden, lässt das Gesetz ebenfalls<br />
offen. Auch aus diesem grund hat<br />
die/der BundesministerIn über die<br />
Auswirkungen der Zulassungsvoraussetzungen<br />
im Rahmen des Pilotversuches<br />
einen Evaluierungsbericht<br />
dem Nationalrat bis spätestens Dezember<br />
2015 vorzulegen. Der Gesetzgeber<br />
hat mit dem automatischen<br />
Außerkrafttreten mit Ablauf<br />
des 31. Dezember 2015 klar den<br />
Versuchscharakter dieser Bestimmung<br />
normiert.<br />
Wesentlicher Teil dieses Pilotversuches<br />
ist die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse<br />
durch den Ausbau<br />
der Personalressourcen: 95<br />
zusätzliche Professuren sollen in den<br />
genannten Studienfeldern im Zeitraum<br />
2013 bis 2015 ermöglicht werden<br />
(Informatik plus 16 Professuren,<br />
Biologie und Biochemie plus 23, Architektur<br />
und Städteplanung plus<br />
neun, Pharmazie plus fünf, Management<br />
und Verwaltung plus 40 Professuren<br />
– jeweils österreichweit).<br />
ANwENDUNg DEr StUDIENEINgANgS/orIENtIErUNgSPHASE<br />
Im Rahmen des Pilotversuches<br />
oder der künftigen Kapazitätsregelungen<br />
sind die Bestimmungen über<br />
die Studieneingangs und orientierungsphase<br />
mit der Maßgabe anzuwenden,<br />
dass das Auswahlverfahren,<br />
wenn es nach der Zulassung<br />
stattfindet, teil der Studieneingangs<br />
und orientierungsphase ist.<br />
Weiters wird eine zweite Wiederholungsmöglichkeit<br />
der Prüfungen<br />
der Studieneingangs und orientierungsphase<br />
generell vorgesehen.<br />
Dies entspricht der Tatsache, dass<br />
ohnehin der Großteil der Universitäten<br />
in ihrer Satzung eine zweite wiederholungsmöglichkeit<br />
vorgesehen<br />
hat. Im Falle des Scheiterns in der<br />
Studieneingangs und orientierungsphase<br />
kann eine neuerliche Zulassung<br />
frühestens für das drittfolgende<br />
Semester nach dem<br />
Erlöschen der Zulassung beantragt<br />
werden. Diese neuerliche Zulassung<br />
ist insgesamt zwei Mal möglich. Bei<br />
jeder neuerlichen Zulassung steht<br />
den Studierenden die gesamte Anzahl<br />
an Prüfungswiederholungen zur<br />
Verfügung. Damit werden Härtefälle<br />
im rahmen der Studieneingangs<br />
und orientierungsphase verhindert.