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14<br />

HocHscHulpolitik<br />

und Verwaltung sowie Pharmazie<br />

tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2013<br />

ein Pilotversuch in Kraft, der automatisch<br />

mit Ablauf des 31. Dezember<br />

2015 endet.<br />

Da in diesen Studienfeldern bereits<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

unbefriedigende Bedingungen gegeben<br />

sind, soll dieser Entwicklung so-<br />

Wissenschaft und Forschung und basiert<br />

auf den Zahlen des Studienjahres<br />

2011/2012. Die Aufteilung der<br />

festgesetzten Anzahl an Studienplätzen<br />

auf die einzelnen Universitäten<br />

und Studien erfolgt im rahmen der<br />

Leistungsvereinbarungen.<br />

In den genannten Studienfeldern<br />

wird das rektorat jeder Universität<br />

Ein entsprechendes Auswahlverfahren darf nur dann<br />

durchgeführt werden, wenn die Anzahl der registrierten StudienwerberInnen<br />

die in der Leistungsvereinbarung festgelegte<br />

Anzahl an Studienplätzen pro Studium übersteigt.<br />

fort entgegengesteuert werden.<br />

Hierfür wird für die ausgewählten<br />

Studienfelder eine bestimmte Anzahl<br />

an Studienplätzen für StudienanfängerInnen<br />

(Bachelor- und Diplomstudien)<br />

festgesetzt. Dies erfolgt unmittelbar<br />

durch den Gesetzgeber und<br />

nicht durch den gesamtösterreichischen<br />

Universitätsentwicklungsplan.<br />

Die im Gesetz festgelegte Anzahl<br />

an Studienplätzen für StudienanfängerInnen<br />

entspricht einer Berechnung<br />

des Bundesministeriums für<br />

rUND 100 NeUe PrOfessUreN<br />

■ informatik<br />

studienanfängerinnen 2011/12: 2.273<br />

Zielwert: 2.500<br />

ca. 16 zusätzliche Professorinnen *<br />

■ biologie und biochemie<br />

studienanfängerinnen 2011/12: 3.455<br />

Zielwert: 3.700<br />

ca. 23 zusätzliche Professorinnen *<br />

■ architektur und städteplanung<br />

studienanfängerinnen 2011/12: 2.520<br />

Zielwert: 2.020<br />

ca. neun zusätzliche Professorinnen *<br />

■ Pharmazie<br />

studienanfängerinnen 2011/12: 1.329<br />

Zielwert: 1.370<br />

ca. fünf zusätzliche Professorinnen *<br />

■ Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung/<br />

WW<br />

studienanfängerinnen 2011/12: 10.624<br />

Zielwert: 10.630<br />

ca. 40 zusätzliche Professorinnen *<br />

( * österreichweit)<br />

berechtigt, die Zulassung zu diesem<br />

Studium durch Verordnung entweder<br />

durch ein Aufnahmeverfahren vor<br />

der Zulassung oder durch die Auswahl<br />

der Studierenden bis längstens<br />

ein Semester nach der Zulassung zu<br />

regeln.<br />

Die Verordnung hat eine Registrierung<br />

der StudienwerberInnen innerhalb<br />

einer bestimmten Frist vorzusehen.<br />

Ein entsprechendes<br />

Auswahlverfahren darf nur dann<br />

durchgeführt werden, wenn die Anzahl<br />

der registrierten StudienwerberInnen<br />

die in der Leistungsvereinbarung<br />

festgelegte Anzahl an<br />

Studienplätzen pro Studium übersteigt.<br />

Darüber hinaus hat die Universität<br />

bis zum Erreichen der pro<br />

Studium festgelegten Anzahl auch<br />

BewerberInnen zuzulassen, die im<br />

entsprechenden Studium bereits an<br />

einer anderen Universität registriert<br />

sind.<br />

ob es sich hierbei um eine Nachregistrierung<br />

(außerhalb der Frist)<br />

handelt und ob es möglich ist, Aufnahmeverfahren<br />

für ein Studienfeld<br />

österreichweit an einem Tag durchzuführen,<br />

lässt das gesetz offen.<br />

Dem Autor erscheint ausschließlich<br />

eine Vorgangsweise sinnvoll, bei der<br />

die Nachregistrierung zur automatischen<br />

Aufnahme der nachregistrierten<br />

Studierenden bis zum Erreichen<br />

der festgelegten Höchstanzahl führt.<br />

Hierfür sollte ein Modus im Rahmen<br />

der Festlegung des Aufnahme- oder<br />

Auswahlverfahrens geregelt werden.<br />

ob entsprechende Aufnahme-<br />

oder Auswahlverfahren jeweils zu<br />

Semesterbeginn oder ausschließlich<br />

im Wintersemester durchgeführt<br />

werden, lässt das Gesetz ebenfalls<br />

offen. Auch aus diesem grund hat<br />

die/der BundesministerIn über die<br />

Auswirkungen der Zulassungsvoraussetzungen<br />

im Rahmen des Pilotversuches<br />

einen Evaluierungsbericht<br />

dem Nationalrat bis spätestens Dezember<br />

2015 vorzulegen. Der Gesetzgeber<br />

hat mit dem automatischen<br />

Außerkrafttreten mit Ablauf<br />

des 31. Dezember 2015 klar den<br />

Versuchscharakter dieser Bestimmung<br />

normiert.<br />

Wesentlicher Teil dieses Pilotversuches<br />

ist die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse<br />

durch den Ausbau<br />

der Personalressourcen: 95<br />

zusätzliche Professuren sollen in den<br />

genannten Studienfeldern im Zeitraum<br />

2013 bis 2015 ermöglicht werden<br />

(Informatik plus 16 Professuren,<br />

Biologie und Biochemie plus 23, Architektur<br />

und Städteplanung plus<br />

neun, Pharmazie plus fünf, Management<br />

und Verwaltung plus 40 Professuren<br />

– jeweils österreichweit).<br />

ANwENDUNg DEr StUDIENEINgANgS­/orIENtIErUNgSPHASE<br />

Im Rahmen des Pilotversuches<br />

oder der künftigen Kapazitätsregelungen<br />

sind die Bestimmungen über<br />

die Studieneingangs­ und orientierungsphase<br />

mit der Maßgabe anzuwenden,<br />

dass das Auswahlverfahren,<br />

wenn es nach der Zulassung<br />

stattfindet, teil der Studieneingangs­<br />

und orientierungsphase ist.<br />

Weiters wird eine zweite Wiederholungsmöglichkeit<br />

der Prüfungen<br />

der Studieneingangs­ und orientierungsphase<br />

generell vorgesehen.<br />

Dies entspricht der Tatsache, dass<br />

ohnehin der Großteil der Universitäten<br />

in ihrer Satzung eine zweite wiederholungsmöglichkeit<br />

vorgesehen<br />

hat. Im Falle des Scheiterns in der<br />

Studieneingangs­ und orientierungsphase<br />

kann eine neuerliche Zulassung<br />

frühestens für das drittfolgende<br />

Semester nach dem<br />

Erlöschen der Zulassung beantragt<br />

werden. Diese neuerliche Zulassung<br />

ist insgesamt zwei Mal möglich. Bei<br />

jeder neuerlichen Zulassung steht<br />

den Studierenden die gesamte Anzahl<br />

an Prüfungswiederholungen zur<br />

Verfügung. Damit werden Härtefälle<br />

im rahmen der Studieneingangs­<br />

und orientierungsphase verhindert.

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