Ist die Entstempelung von Kraftfahrzeugen durch Private ... - BDSW
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Betretungs- oder Durchsuchungsrechte, sie<br />
können Gegenstände sicherstellen, Personalien<br />
feststellen usw. Die Polizei kann<br />
zudem unter anderem Personen in Verwahrung<br />
nehmen und unmittelbaren Zwang<br />
anwenden.<br />
Im Ergebnis bedeutet das für private Kfz-<br />
Entstempler, dass sie zwar Fahrzeugschein<br />
und Kfz-Kennzeichen beim Halter abholen,<br />
bzw. den Zulassungsstempel entfernen<br />
dürfen, bei Widerstand müssen sie ihre<br />
Maßnahmen aber beenden. In der Folge<br />
wird dann <strong>die</strong> Polizei tätig werden. Seitherige<br />
Erfahrungen in mehreren hessischen<br />
Landkreisen und Städten, dabei auch an<br />
sozialen Brennpunkten, zeigen, dass für <strong>die</strong><br />
<strong>Entstempelung</strong>en keine über <strong>die</strong> Ersatzvornahme<br />
hinausgehenden Befugnisse erforderlich<br />
sind. So hatten Erhebungen anlässlich<br />
der Verlagerung <strong>von</strong> <strong>Entstempelung</strong>en<br />
<strong>von</strong> der Polizei auf <strong>die</strong> Zulassungsstellen<br />
vor 1998 in Hessen ergeben, dass zum<br />
Beispiel in einer Großstadt mit jährlich<br />
3000 <strong>Entstempelung</strong>sersuchen, <strong>die</strong> <strong>von</strong><br />
Angestellten <strong>durch</strong>geführt wurden, im Kontrollzeitraum<br />
<strong>von</strong> vier Jahren kein einziger<br />
Fall des Widerstandes anfiel, und <strong>die</strong>se<br />
Erfahrungen haben sich für <strong>die</strong> privaten<br />
Kräfte nicht verändert.<br />
Personalauswahl, Ausbildung,<br />
seitherige Erfahrungen<br />
Es liegt im Interesse beider Vertragspartner,<br />
der Behörde und des beauftragten<br />
Unternehmens, nur sorgfältig ausgewähltes<br />
und ausgebildetes Personal einzusetzen.<br />
Bei dem zuerst mit <strong>Entstempelung</strong>en<br />
in Hessen befassten Sicherheits<strong>die</strong>nst 7<br />
wurden, soweit verfügbar, praxiserfahrene,<br />
zu Hilfspolizeibeamten bestellte Kräfte<br />
ausgesucht, <strong>die</strong> zuvor eine zusätzliche<br />
Ausbildung für das Entstempeln (Rechtskunde,<br />
Psychologie, Dienstkunde und praktische<br />
Einweisung) <strong>durch</strong>laufen mussten.<br />
Ständige Erfolgskontrollen gewährleisten<br />
einen hohen Qualitätsstandard. Die Übernahme<br />
einer Vielzahl <strong>die</strong>ser Kräfte in das<br />
Angestelltenverhältnis bei den Behörden<br />
waren für den Sicherheits<strong>die</strong>nst einerseits<br />
ein unerfreulicher Aderlass, andererseits<br />
aber ein Beweis für <strong>die</strong> richtige Personalauswahl<br />
und -ausbildung.<br />
Der Einsatz der Kräfte erfolgte entweder<br />
im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung<br />
als Leiharbeitnehmer bei der Behörde oder<br />
<strong>durch</strong> externe Erledigung.<br />
Die Rückmeldungen seitens der Behörden<br />
waren überaus positiv. Es wurden höhere<br />
Erfolgsquoten, schnellere und effektivere<br />
Erledigung bei reduzierten Personalkosten<br />
bestätigt. Die Kontakte zur Polizei gewährleisten<br />
schnellen Informationsaustausch.<br />
Durch Formalisierung <strong>von</strong> Verfahrensabläufen<br />
sind unter anderem <strong>die</strong> Ausschreibung<br />
zur Fahndung und <strong>die</strong> Vorbereitung<br />
<strong>von</strong> Anzeigenerstattungen (zum Beispiel<br />
bei Fahren ohne Versicherungsschutz)<br />
ohne Mehraufwand zügig möglich.<br />
Fazit<br />
Zusammenfassend möchte ich feststellen,<br />
dass <strong>die</strong> Bedenken gegen den Einsatz <strong>Private</strong>r<br />
bei Kfz-<strong>Entstempelung</strong>en unbegründet<br />
sind. Die Rechtsgrundlage der Ersatz-<br />
Wirtschaft und Politik<br />
vornahme beinhaltet <strong>die</strong> Beauftragung Dritter<br />
bei hoheitlichen Maßnahmen. Die Herausgabe<br />
<strong>von</strong> Fahrzeugpapieren und Kfz-<br />
Kennzeichen zur <strong>Entstempelung</strong> sind „vertretbare<br />
Handlungen“ im Sinne einer Ersatzvornahme.<br />
Somit wird das Gewaltmonopol<br />
des Staates nicht angetastet und es<br />
werden keine hoheitlichen Befugnisse in<br />
Anspruch genommen, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Ersatzvornahme<br />
hinausgehen und <strong>Private</strong>n nicht<br />
zustünden. Die auftraggebenden Behörden<br />
und <strong>die</strong> Erfahrungen der privaten Sicherheits<strong>die</strong>nste<br />
bestätigen, dass <strong>die</strong> Aufgabenerledigung<br />
wirksam, glaubwürdig und<br />
dabei kostengünstiger wahrgenommen<br />
werden kann. Wahrscheinlich sehen Kritiker<br />
des Verfahrens in den Zwangsentstempelungen<br />
eine staatliche Maßnahme, <strong>die</strong><br />
regelmäßig <strong>die</strong> Anwendung unmittelbaren<br />
Zwanges oder sonstiger Eingriffsbefugnisse<br />
erforderlich macht. Diese Annahme ist<br />
aus der Praxis nicht nur unbegründet, aus<br />
Äußerungen Betroffener geht sogar hervor,<br />
dass man <strong>die</strong>se „zivile“ Art der Durchsetzung<br />
staatlicher Entscheidungen als angenehmer<br />
empfindet. ■<br />
1 DER SICHERHEITSDIENST (DSD) 4/2000, S. 3<br />
2 Merkblatt über <strong>die</strong> Fahndung nach <strong>Kraftfahrzeugen</strong> und<br />
Anhängern, <strong>die</strong> nicht oder nicht ausreichend haftpflichtversichert<br />
sind (BMV vom 10.2.1981 - VKBl. S. 78).<br />
3 VGH Kassel, Beschl. v. 30. 7. 1993, NVwZ-RR 1994, 89<br />
4 Meixner, Hess. Gesetz über <strong>die</strong> öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung, 9. Auflage, Rdnr. 6 zu § 49.<br />
5 Meixner, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 49.<br />
6 OLG Hamm, Urt. v. 25.10.2000 - 11 U 65/00, NJW 2001<br />
S. 375; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - III ZR 189/91, NJW 1993<br />
S. 1258; OVG Münster, Urt. v. 21.2.1980 - 4 A 2654/79,<br />
NJW 1980. S. 1974; Prof. Dr. Stober, Zur Abtretbarkeit<br />
öffentlichrechtlicher Forderungen an <strong>Private</strong> in JuS 1982,<br />
S. 740.<br />
7 HBI Sicherheits<strong>die</strong>nste Offenbach, <strong>die</strong> inzwischen <strong>von</strong><br />
SECURITAS Frankfurt a. M. übernommen worden sind.