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Ist die Entstempelung von Kraftfahrzeugen durch Private ... - BDSW

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Betretungs- oder Durchsuchungsrechte, sie<br />

können Gegenstände sicherstellen, Personalien<br />

feststellen usw. Die Polizei kann<br />

zudem unter anderem Personen in Verwahrung<br />

nehmen und unmittelbaren Zwang<br />

anwenden.<br />

Im Ergebnis bedeutet das für private Kfz-<br />

Entstempler, dass sie zwar Fahrzeugschein<br />

und Kfz-Kennzeichen beim Halter abholen,<br />

bzw. den Zulassungsstempel entfernen<br />

dürfen, bei Widerstand müssen sie ihre<br />

Maßnahmen aber beenden. In der Folge<br />

wird dann <strong>die</strong> Polizei tätig werden. Seitherige<br />

Erfahrungen in mehreren hessischen<br />

Landkreisen und Städten, dabei auch an<br />

sozialen Brennpunkten, zeigen, dass für <strong>die</strong><br />

<strong>Entstempelung</strong>en keine über <strong>die</strong> Ersatzvornahme<br />

hinausgehenden Befugnisse erforderlich<br />

sind. So hatten Erhebungen anlässlich<br />

der Verlagerung <strong>von</strong> <strong>Entstempelung</strong>en<br />

<strong>von</strong> der Polizei auf <strong>die</strong> Zulassungsstellen<br />

vor 1998 in Hessen ergeben, dass zum<br />

Beispiel in einer Großstadt mit jährlich<br />

3000 <strong>Entstempelung</strong>sersuchen, <strong>die</strong> <strong>von</strong><br />

Angestellten <strong>durch</strong>geführt wurden, im Kontrollzeitraum<br />

<strong>von</strong> vier Jahren kein einziger<br />

Fall des Widerstandes anfiel, und <strong>die</strong>se<br />

Erfahrungen haben sich für <strong>die</strong> privaten<br />

Kräfte nicht verändert.<br />

Personalauswahl, Ausbildung,<br />

seitherige Erfahrungen<br />

Es liegt im Interesse beider Vertragspartner,<br />

der Behörde und des beauftragten<br />

Unternehmens, nur sorgfältig ausgewähltes<br />

und ausgebildetes Personal einzusetzen.<br />

Bei dem zuerst mit <strong>Entstempelung</strong>en<br />

in Hessen befassten Sicherheits<strong>die</strong>nst 7<br />

wurden, soweit verfügbar, praxiserfahrene,<br />

zu Hilfspolizeibeamten bestellte Kräfte<br />

ausgesucht, <strong>die</strong> zuvor eine zusätzliche<br />

Ausbildung für das Entstempeln (Rechtskunde,<br />

Psychologie, Dienstkunde und praktische<br />

Einweisung) <strong>durch</strong>laufen mussten.<br />

Ständige Erfolgskontrollen gewährleisten<br />

einen hohen Qualitätsstandard. Die Übernahme<br />

einer Vielzahl <strong>die</strong>ser Kräfte in das<br />

Angestelltenverhältnis bei den Behörden<br />

waren für den Sicherheits<strong>die</strong>nst einerseits<br />

ein unerfreulicher Aderlass, andererseits<br />

aber ein Beweis für <strong>die</strong> richtige Personalauswahl<br />

und -ausbildung.<br />

Der Einsatz der Kräfte erfolgte entweder<br />

im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung<br />

als Leiharbeitnehmer bei der Behörde oder<br />

<strong>durch</strong> externe Erledigung.<br />

Die Rückmeldungen seitens der Behörden<br />

waren überaus positiv. Es wurden höhere<br />

Erfolgsquoten, schnellere und effektivere<br />

Erledigung bei reduzierten Personalkosten<br />

bestätigt. Die Kontakte zur Polizei gewährleisten<br />

schnellen Informationsaustausch.<br />

Durch Formalisierung <strong>von</strong> Verfahrensabläufen<br />

sind unter anderem <strong>die</strong> Ausschreibung<br />

zur Fahndung und <strong>die</strong> Vorbereitung<br />

<strong>von</strong> Anzeigenerstattungen (zum Beispiel<br />

bei Fahren ohne Versicherungsschutz)<br />

ohne Mehraufwand zügig möglich.<br />

Fazit<br />

Zusammenfassend möchte ich feststellen,<br />

dass <strong>die</strong> Bedenken gegen den Einsatz <strong>Private</strong>r<br />

bei Kfz-<strong>Entstempelung</strong>en unbegründet<br />

sind. Die Rechtsgrundlage der Ersatz-<br />

Wirtschaft und Politik<br />

vornahme beinhaltet <strong>die</strong> Beauftragung Dritter<br />

bei hoheitlichen Maßnahmen. Die Herausgabe<br />

<strong>von</strong> Fahrzeugpapieren und Kfz-<br />

Kennzeichen zur <strong>Entstempelung</strong> sind „vertretbare<br />

Handlungen“ im Sinne einer Ersatzvornahme.<br />

Somit wird das Gewaltmonopol<br />

des Staates nicht angetastet und es<br />

werden keine hoheitlichen Befugnisse in<br />

Anspruch genommen, <strong>die</strong> über <strong>die</strong> Ersatzvornahme<br />

hinausgehen und <strong>Private</strong>n nicht<br />

zustünden. Die auftraggebenden Behörden<br />

und <strong>die</strong> Erfahrungen der privaten Sicherheits<strong>die</strong>nste<br />

bestätigen, dass <strong>die</strong> Aufgabenerledigung<br />

wirksam, glaubwürdig und<br />

dabei kostengünstiger wahrgenommen<br />

werden kann. Wahrscheinlich sehen Kritiker<br />

des Verfahrens in den Zwangsentstempelungen<br />

eine staatliche Maßnahme, <strong>die</strong><br />

regelmäßig <strong>die</strong> Anwendung unmittelbaren<br />

Zwanges oder sonstiger Eingriffsbefugnisse<br />

erforderlich macht. Diese Annahme ist<br />

aus der Praxis nicht nur unbegründet, aus<br />

Äußerungen Betroffener geht sogar hervor,<br />

dass man <strong>die</strong>se „zivile“ Art der Durchsetzung<br />

staatlicher Entscheidungen als angenehmer<br />

empfindet. ■<br />

1 DER SICHERHEITSDIENST (DSD) 4/2000, S. 3<br />

2 Merkblatt über <strong>die</strong> Fahndung nach <strong>Kraftfahrzeugen</strong> und<br />

Anhängern, <strong>die</strong> nicht oder nicht ausreichend haftpflichtversichert<br />

sind (BMV vom 10.2.1981 - VKBl. S. 78).<br />

3 VGH Kassel, Beschl. v. 30. 7. 1993, NVwZ-RR 1994, 89<br />

4 Meixner, Hess. Gesetz über <strong>die</strong> öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung, 9. Auflage, Rdnr. 6 zu § 49.<br />

5 Meixner, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 49.<br />

6 OLG Hamm, Urt. v. 25.10.2000 - 11 U 65/00, NJW 2001<br />

S. 375; BGH, Urt. v. 21.1.1993 - III ZR 189/91, NJW 1993<br />

S. 1258; OVG Münster, Urt. v. 21.2.1980 - 4 A 2654/79,<br />

NJW 1980. S. 1974; Prof. Dr. Stober, Zur Abtretbarkeit<br />

öffentlichrechtlicher Forderungen an <strong>Private</strong> in JuS 1982,<br />

S. 740.<br />

7 HBI Sicherheits<strong>die</strong>nste Offenbach, <strong>die</strong> inzwischen <strong>von</strong><br />

SECURITAS Frankfurt a. M. übernommen worden sind.

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