Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...
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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />
Schutz vor Lärm<br />
IMO verabschiedet neue SOLAS-Regel<br />
Um die Entstehung einer Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden, ist Gehörschutz in bestimmten Bereichen vorgeschrieben.<br />
Die DS verfügt über umfangreiches Material von Schallpegelmessungen<br />
auf Seeschiffen <strong>und</strong> Fischereifahrzeugen, welches<br />
seit den siebziger Jahren kontinuierlich gesammelt <strong>und</strong> ausgewertet<br />
wurde. Davor war eine geeignete Messtechnik <strong>für</strong> den<br />
Bordeinsatz noch nicht verfügbar.<br />
Nachdem sich jedoch aus Arbeitsschutzgründen ein Bedarf<br />
zur Durchführung solcher Schalldruckpegelmessungen herausstellte,<br />
hat die ehemaligeSchiffssicherheitsabteilung der See-<br />
<strong>Berufsgenossenschaft</strong> in Zusammenarbeit mit einem Messgerätehersteller<br />
die entsprechende Messtechnik weiter entwickelt<br />
<strong>und</strong> zur Erprobung erhalten, mit der die ersten genauen <strong>und</strong><br />
brauchbaren Schalldruckpegelmessungen erstellt werden<br />
konnten. Heutzutage ist eine große Auswahl an geeigneten<br />
Schalldruckpegel-Messgeräten in verschiedenen Genauigkeitsklassen<br />
am Markt erhältlich. Ebenso sind internationale ISO<br />
Normen <strong>für</strong> die Durchführung der Messungen vorhanden.<br />
Messungen des Schalldruckpegels<br />
Die Messungen werden entweder durch die Besichtiger selbst<br />
durchgeführt oder sind von den Bauwerften zugeliefert worden.<br />
Hierbei handelt es sich meistens um Messungen, welche auf<br />
den Werftprobefahrten durchgeführt worden sind. Die DS führt<br />
jedoch nicht nur Schalldruckpegelmessungen bei Neubau-<br />
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ten durch, sondern überprüft diese auch auf Schiffen, welche<br />
schon länger in der Fahrt sind. Die Messungen an vorhandenen<br />
Schiffen erfolgten insbesondere, wenn an diesen Schiffen wesentliche<br />
Umbauten durchgeführt wurden, Beschwerden von<br />
Besatzungsmitgliedern vorlagen oder eine arbeitstechnische<br />
Begutachtung des Arbeitsplatzes zur Bewertung einer möglichen<br />
Gefährdung im Sinne der Berufskrankheit BK 2301 (Lärmschwerhörigkeit)<br />
durchzuführen war. Des Weiteren wurden<br />
auch Langzeitmessungen mit Schallpegeldosimetern durchgeführt.<br />
Diese Ergebnisse sind in den <strong>Jahresbericht</strong>en „Sicherheit<br />
auf See“ veröffentlicht worden.<br />
Entschließungen der IMO<br />
Parallel zu den nationalen Bemühungen den Arbeitsschutz <strong>für</strong><br />
Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge zu verbessern,<br />
wurde auf Initiative Deutschlands bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation<br />
IMO in London an einer Empfehlung<br />
<strong>für</strong> Schallpegelgrenzwerte gearbeitet. Diese wurde mit der<br />
Entschließung A. 343(IX) als „Recommendation on methods<br />
of measuring noise levels on listening posts“ bereits am 12.<br />
November 1975 angenommen. Vorrangiges Ziel war hierbei,<br />
die Schiffssicherheit dadurch zu verbessern, dass eine sichere<br />
Verständigung von Navigationskommandos <strong>und</strong> -signalen<br />
der Schiffscrew während der Fahrt <strong>und</strong> in den Häfen auf den