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Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

Schutz vor Lärm<br />

IMO verabschiedet neue SOLAS-Regel<br />

Um die Entstehung einer Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden, ist Gehörschutz in bestimmten Bereichen vorgeschrieben.<br />

Die DS verfügt über umfangreiches Material von Schallpegelmessungen<br />

auf Seeschiffen <strong>und</strong> Fischereifahrzeugen, welches<br />

seit den siebziger Jahren kontinuierlich gesammelt <strong>und</strong> ausgewertet<br />

wurde. Davor war eine geeignete Messtechnik <strong>für</strong> den<br />

Bordeinsatz noch nicht verfügbar.<br />

Nachdem sich jedoch aus Arbeitsschutzgründen ein Bedarf<br />

zur Durchführung solcher Schalldruckpegelmessungen herausstellte,<br />

hat die ehemaligeSchiffssicherheitsabteilung der See-<br />

<strong>Berufsgenossenschaft</strong> in Zusammenarbeit mit einem Messgerätehersteller<br />

die entsprechende Messtechnik weiter entwickelt<br />

<strong>und</strong> zur Erprobung erhalten, mit der die ersten genauen <strong>und</strong><br />

brauchbaren Schalldruckpegelmessungen erstellt werden<br />

konnten. Heutzutage ist eine große Auswahl an geeigneten<br />

Schalldruckpegel-Messgeräten in verschiedenen Genauigkeitsklassen<br />

am Markt erhältlich. Ebenso sind internationale ISO<br />

Normen <strong>für</strong> die Durchführung der Messungen vorhanden.<br />

Messungen des Schalldruckpegels<br />

Die Messungen werden entweder durch die Besichtiger selbst<br />

durchgeführt oder sind von den Bauwerften zugeliefert worden.<br />

Hierbei handelt es sich meistens um Messungen, welche auf<br />

den Werftprobefahrten durchgeführt worden sind. Die DS führt<br />

jedoch nicht nur Schalldruckpegelmessungen bei Neubau-<br />

28<br />

ten durch, sondern überprüft diese auch auf Schiffen, welche<br />

schon länger in der Fahrt sind. Die Messungen an vorhandenen<br />

Schiffen erfolgten insbesondere, wenn an diesen Schiffen wesentliche<br />

Umbauten durchgeführt wurden, Beschwerden von<br />

Besatzungsmitgliedern vorlagen oder eine arbeitstechnische<br />

Begutachtung des Arbeitsplatzes zur Bewertung einer möglichen<br />

Gefährdung im Sinne der Berufskrankheit BK 2301 (Lärmschwerhörigkeit)<br />

durchzuführen war. Des Weiteren wurden<br />

auch Langzeitmessungen mit Schallpegeldosimetern durchgeführt.<br />

Diese Ergebnisse sind in den <strong>Jahresbericht</strong>en „Sicherheit<br />

auf See“ veröffentlicht worden.<br />

Entschließungen der IMO<br />

Parallel zu den nationalen Bemühungen den Arbeitsschutz <strong>für</strong><br />

Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge zu verbessern,<br />

wurde auf Initiative Deutschlands bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation<br />

IMO in London an einer Empfehlung<br />

<strong>für</strong> Schallpegelgrenzwerte gearbeitet. Diese wurde mit der<br />

Entschließung A. 343(IX) als „Recommendation on methods<br />

of measuring noise levels on listening posts“ bereits am 12.<br />

November 1975 angenommen. Vorrangiges Ziel war hierbei,<br />

die Schiffssicherheit dadurch zu verbessern, dass eine sichere<br />

Verständigung von Navigationskommandos <strong>und</strong> -signalen<br />

der Schiffscrew während der Fahrt <strong>und</strong> in den Häfen auf den

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