Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...
Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...
Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Brückennocken sichergestellt ist. Der Arbeitsschutz war hierbei<br />
zunächst nur zweitrangig.<br />
Während der weiterführenden Arbeiten bei der IMO hierzu wurde<br />
mit der Entschließung A. 468(XII) am 19. November 1981 der<br />
„IMO Code on Noise“ angenommen. Hierbei wurden erstmals<br />
Schallpegelgrenzwerte in den verschiedenen Räumen <strong>und</strong> Arbeitsbereichen<br />
des Schiffes, einschließlich des Maschinenraumes<br />
festgelegt. Während der „IMO Code on Noise“ nur eine<br />
unverbindliche Empfehlung war, wurde er <strong>für</strong> die Deutsche Flagge<br />
über die UVV See, § 191 schon frühzeitig gleichlautend <strong>und</strong><br />
verbindlich umgesetzt. Bauwerften waren nun gehalten, sofern<br />
sie Schiffe nach UVV See gebaut haben, diese Schalldruckpegelgrenzwerte<br />
auf dem gesamten Schiff einzuhalten. Hierzu entwickelte<br />
die damalige See-<strong>Berufsgenossenschaft</strong> auch entsprechende<br />
Vordrucke zur Überprüfung dieser Anforderungen.<br />
Mit der Umsetzung von einheitlichen Europäischen Arbeitsschutzstandards<br />
im Bereich des Lärmschutzes mit der Richtlinie<br />
2003/10/EG wurden diese Anforderungen auch auf Schiffen<br />
unter der Flagge eines EU Mitgliedsstaates verbindlich. Diese<br />
bedeutete jedoch auch, dass diese jetzt staatliche Arbeitsschutzvorschrift<br />
in Deutschland national im Jahre 2006 mit der<br />
Lärm- <strong>und</strong> Vibrationsschutz-Verordnung durch das B<strong>und</strong>esarbeitsministerium<br />
in nationales Recht umgesetzt wurde <strong>und</strong> damit<br />
die Regelungen der UVV See zurückgezogen werden mussten,<br />
da eine Doppelreglung als konkurrierende Gesetzgebung<br />
nicht zulässig ist.<br />
Schutz vor Lärm<br />
Neue SOLAS Regel 3-12 „Schutz vor Lärm“ in Kapitel II-1<br />
Parallel hierzu wurde auf Initiative von Dänemark eine Eingabe<br />
an die IMO gerichtet, den ursprünglichen „IMO Code on Noise“<br />
zu überarbeiteten <strong>und</strong> dann über eine SOLAS-Änderung <strong>für</strong> alle<br />
neuen Schiffe weltweit verbindlich unter Berücksichtigung der<br />
bestehenden EU-Arbeitsschutzvorschriften anzuwenden. Diese<br />
Arbeiten wurden im Unterausschuss „Design and Equipment“<br />
(DE) von einer Arbeitsgruppe durchgeführt <strong>und</strong> mit dem Entwurf<br />
eines „Draft Code on Noise Levels on board ships“ sowie der<br />
dazu gehörigen neuen SOLAS Regel 3-13 in Kapitel II-1 während<br />
der 56. Sitzung am 17. Februar <strong>2012</strong> verabschiedet <strong>und</strong> an den<br />
IMO Schiffssicherheitsausschuss, das „Marine Safety Committee“<br />
(MSC) weitergeleitet. Auf der 91. Sitzung des MSC im Dezember<br />
<strong>2012</strong> wurde dieser <strong>für</strong> neue Schiffe ab einer Vermessung<br />
von 1600 BRZ verbindliche IMO Code mit der Entschließung<br />
MSC.337(91) angenommen. Die hierzu notwendigen SOLAS-Änderung<br />
wird am 01.07.2014 in Kraft treten.<br />
In den nachfolgenden Tabellen sind die zulässigen Schalldruckpegel<br />
nach dem neuen „Code on Noise Levels on board ships“<br />
gemäß Entschließung MSC.337(9) in Abbildung 1 <strong>und</strong> dem ehemaligen<br />
§ 191 der UVV See in Abbildung 2 dargestellt.<br />
Ein Vergleich der beiden Tabellen ergibt eine weitgehende Übereinstimmung<br />
der Schalldruckpegelgrenzwerte zwischen der damaligen<br />
UVV See <strong>und</strong> der neuen SOLAS Regelung. Der Entscheidende<br />
Vorteil ist jetzt jedoch die weltweite Verbindlichkeit <strong>für</strong><br />
alle neuen Schiffe mit Kiellegung ab dem 01.07.2014 sowie der<br />
weitere Abbau von zusätzlichen nationalen Vorschriften in der<br />
internationalen Seeschifffahrt.<br />
29