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Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...

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Brückennocken sichergestellt ist. Der Arbeitsschutz war hierbei<br />

zunächst nur zweitrangig.<br />

Während der weiterführenden Arbeiten bei der IMO hierzu wurde<br />

mit der Entschließung A. 468(XII) am 19. November 1981 der<br />

„IMO Code on Noise“ angenommen. Hierbei wurden erstmals<br />

Schallpegelgrenzwerte in den verschiedenen Räumen <strong>und</strong> Arbeitsbereichen<br />

des Schiffes, einschließlich des Maschinenraumes<br />

festgelegt. Während der „IMO Code on Noise“ nur eine<br />

unverbindliche Empfehlung war, wurde er <strong>für</strong> die Deutsche Flagge<br />

über die UVV See, § 191 schon frühzeitig gleichlautend <strong>und</strong><br />

verbindlich umgesetzt. Bauwerften waren nun gehalten, sofern<br />

sie Schiffe nach UVV See gebaut haben, diese Schalldruckpegelgrenzwerte<br />

auf dem gesamten Schiff einzuhalten. Hierzu entwickelte<br />

die damalige See-<strong>Berufsgenossenschaft</strong> auch entsprechende<br />

Vordrucke zur Überprüfung dieser Anforderungen.<br />

Mit der Umsetzung von einheitlichen Europäischen Arbeitsschutzstandards<br />

im Bereich des Lärmschutzes mit der Richtlinie<br />

2003/10/EG wurden diese Anforderungen auch auf Schiffen<br />

unter der Flagge eines EU Mitgliedsstaates verbindlich. Diese<br />

bedeutete jedoch auch, dass diese jetzt staatliche Arbeitsschutzvorschrift<br />

in Deutschland national im Jahre 2006 mit der<br />

Lärm- <strong>und</strong> Vibrationsschutz-Verordnung durch das B<strong>und</strong>esarbeitsministerium<br />

in nationales Recht umgesetzt wurde <strong>und</strong> damit<br />

die Regelungen der UVV See zurückgezogen werden mussten,<br />

da eine Doppelreglung als konkurrierende Gesetzgebung<br />

nicht zulässig ist.<br />

Schutz vor Lärm<br />

Neue SOLAS Regel 3-12 „Schutz vor Lärm“ in Kapitel II-1<br />

Parallel hierzu wurde auf Initiative von Dänemark eine Eingabe<br />

an die IMO gerichtet, den ursprünglichen „IMO Code on Noise“<br />

zu überarbeiteten <strong>und</strong> dann über eine SOLAS-Änderung <strong>für</strong> alle<br />

neuen Schiffe weltweit verbindlich unter Berücksichtigung der<br />

bestehenden EU-Arbeitsschutzvorschriften anzuwenden. Diese<br />

Arbeiten wurden im Unterausschuss „Design and Equipment“<br />

(DE) von einer Arbeitsgruppe durchgeführt <strong>und</strong> mit dem Entwurf<br />

eines „Draft Code on Noise Levels on board ships“ sowie der<br />

dazu gehörigen neuen SOLAS Regel 3-13 in Kapitel II-1 während<br />

der 56. Sitzung am 17. Februar <strong>2012</strong> verabschiedet <strong>und</strong> an den<br />

IMO Schiffssicherheitsausschuss, das „Marine Safety Committee“<br />

(MSC) weitergeleitet. Auf der 91. Sitzung des MSC im Dezember<br />

<strong>2012</strong> wurde dieser <strong>für</strong> neue Schiffe ab einer Vermessung<br />

von 1600 BRZ verbindliche IMO Code mit der Entschließung<br />

MSC.337(91) angenommen. Die hierzu notwendigen SOLAS-Änderung<br />

wird am 01.07.2014 in Kraft treten.<br />

In den nachfolgenden Tabellen sind die zulässigen Schalldruckpegel<br />

nach dem neuen „Code on Noise Levels on board ships“<br />

gemäß Entschließung MSC.337(9) in Abbildung 1 <strong>und</strong> dem ehemaligen<br />

§ 191 der UVV See in Abbildung 2 dargestellt.<br />

Ein Vergleich der beiden Tabellen ergibt eine weitgehende Übereinstimmung<br />

der Schalldruckpegelgrenzwerte zwischen der damaligen<br />

UVV See <strong>und</strong> der neuen SOLAS Regelung. Der Entscheidende<br />

Vorteil ist jetzt jedoch die weltweite Verbindlichkeit <strong>für</strong><br />

alle neuen Schiffe mit Kiellegung ab dem 01.07.2014 sowie der<br />

weitere Abbau von zusätzlichen nationalen Vorschriften in der<br />

internationalen Seeschifffahrt.<br />

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