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Jahresbericht 2012 - Berufsgenossenschaft für Transport und ...

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2012</strong><br />

MARPOL<br />

Die DS begleitet <strong>und</strong> unterstützt das BMVBS beim Umweltausschuss<br />

der IMO, dem Marine Environment Protection Committee<br />

<strong>und</strong> den von diesem beauftragten Unterausschüssen. Sie wirkt<br />

mit an der Fortentwicklung der Normen sowie deren Übersetzung<br />

<strong>und</strong> Veröffentlichung. Hierzu gehört auch die Beteiligung<br />

an „Correspondence Groups“ sowie gegebenenfalls die Vorbereitung<br />

von Eingaben.<br />

Die DS führt federführend u.a. das Tripartite-Verfahren bei der<br />

Beförderung (noch) nicht zugelassener Stoffe nach MARPOL Annex<br />

II Regel 8 durch sowie die Zulassung neuer Tankreinigungszusätze.<br />

Über Kontrollen nach MARPOL auf Nord- <strong>und</strong> Ostsee lesen Sie<br />

auf S. 26 ff.<br />

STCW<br />

Im Rahmen der innerhalb der DS geschaffenen <strong>und</strong> nach ISO<br />

9001 zertifizierten Ausbildungsüberwachungsstelle sind sämtliche<br />

Aktivitäten in Bezug auf die Ausbildung gemäß den Kapiteln<br />

VI/1-3 des STCW-Übereinkommens (= International Convention<br />

on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for<br />

Seafarers) gebündelt. Die Ausbildungsüberwachungsstelle wurde<br />

nach Absprache mit dem BMVBS im Jahr 2003 nach ISO zertifiziert,<br />

weil die kleineren Ausbildungsstätten <strong>und</strong> die staatlichen<br />

Berufsschulen nicht über eine derartige Zertifizierung verfügen.<br />

Zu den Aufgaben der Ausbildungsüberwachungsstelle gehören<br />

u.a.<br />

▸ die Zulassung von Ausbildungsstätten unter Überprüfung der<br />

sächlichen <strong>und</strong> personellen Voraussetzungen sowie die Sicherstellung<br />

der Qualität der Ausbildung<br />

▸ die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen, z.B. der deutschen<br />

Marine<br />

▸ die Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte<br />

▸ die Überwachung der zugelassenen Ausbildungsstätten<br />

Das entsprechende Kapitel finden Sie auf S. 20 ff.<br />

ILO-Seearbeitsübereinkommen<br />

Die DS wirkt an Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsentwürfen zur Umsetzung<br />

des Übereinkommens in deutsches Recht mit. Sie nimmt<br />

zudem umfangreiche Aufgaben in Vorbereitung auf die Umsetzung<br />

des ILO-Seearbeitsübereinkommens (ILO = Internationale<br />

Arbeitsorganisation, International Labour Organization) wahr -<br />

u.a. Teilnahme an der Normungsarbeit, interne Ausbildung <strong>und</strong><br />

Schulung von eigenen Inspektoren, Teilnahme an Weiterbildung<br />

durch ILO <strong>und</strong> EMSA (= Europäische Agentur <strong>für</strong> die Sicherheit<br />

des Seeverkehrs, European Maritime Safety Agency), Erarbeitung<br />

von Leitfäden sowie Vordrucken <strong>und</strong> Anweisungen <strong>für</strong> Inspektoren<br />

<strong>und</strong> Reedereien.<br />

Näheres berichten wir auf S. 22 ff.<br />

8<br />

Weitere völkerrechtliche Übereinkommen<br />

Darüber hinaus führt die DS nach dem Seeaufgabengesetz bzw.<br />

der Gefahrgutverordnung See noch folgende internationale<br />

Übereinkommen <strong>für</strong> die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland durch:<br />

▸ Torremolinos-Übereinkommen <strong>und</strong> Richtlinien über Fischereifahrzeuge<br />

▸ Antifouling-Konvention<br />

▸ Ballastwasser-Übereinkommen<br />

▸ Schiffs-Recycling-Übereinkommen

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